Protokoll der Sitzung vom 08.03.2017

Vielen Dank, Herr Ehlers.

Ganz kurz die Frage: Sie wissen, dass kürzlich die Deutschen als „Köterrasse“ bezeichnet worden sind. Meinen Sie, dass eine solche Bezeichnung für das deutsche Volk, für die Deutschen straffrei sein soll?

Der Meinung bin ich nicht, nein.

Vielen Dank.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer in Deutschland gegen die Deutschen als Volk zum Hass aufstachelt, wird nicht wegen Volksverhetzung bestraft. Das ist nicht in Stein gemeißelt, wie hier einige Vorredner behauptet haben, das ist lediglich eine Auslegung in der Rechtsprechung. Ich werde das gleich noch mal näher erläutern. Das ist auch in der Fachliteratur – jeder, der sich ein bisschen damit beschäftigt hätte vor diesem Termin, hätte das ohne Weiteres erkennen müssen –, einfach ein Blick in den Standardkommentar zum Strafgesetzbuch, Schönke/Schröder,

(Zurufe von Wolfgang Waldmüller, CDU, und Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

dann erkennt man schon, dass das in der Fachliteratur tatsächlich umstritten ist. Und man kann sehr wohl, sehr geehrte Damen und Herren, auch durchaus anderer Auffassung sein, aber ich werde das gleich noch mal ausführlich erläutern.

(Torsten Renz, CDU: Das ist immer so bei Juristen.)

Unserer Ansicht nach wird hier mit zweierlei Maß gemessen, denn nach unserer Auffassung kann das deutsche Volk ebenso ein Angriffsobjekt für Hetzer sein wie andere Gruppen oder Teile der Bevölkerung in Deutschland. Es gibt keine objektiven Gründe für einen Unterschied in der Bewertung der Angriffsobjekte. Das Gesetz selbst redet lediglich von, Zitat, „Teilen der Bevölkerung“. Das ist ja hier insoweit richtig wiedergegeben worden. Aber was hier ignoriert wurde, ist, das Gesetz selbst unterscheidet eben nicht zwischen Minderheiten und Mehrheiten. Wenn man den bloßen Wortlaut nimmt, würden auch deutsche Volksangehörige erfasst sein vom Wortlaut, und nach unserer Auffassung gibt es gar keinen Grund zu unterscheiden zwischen Minderheiten und Mehrheiten. Jeder Mensch ist gleich schutzwürdig, hat den gleichen Wert

und verdient den gleichen Respekt, meine Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Die Deutschen, das sind selbstverständlich nach rechtlicher Betrachtung, Frau Justizministerin hat es zutreffend gesagt, die Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland. Aber Straftäter, die hetzen, denen sind juristische Kategorien ehrlich gesagt vollkommen egal, denn der Begriff „Teile der Bevölkerung“ erfasst Personengruppen – das ist die gängige Definition oder gesetzliche Definition –, die sich aufgrund bestimmter Merkmale von der übrigen Bevölkerung unterscheiden. Das ist alles, was das Gesetz hier hergibt. Das heißt – das hatte auch schon Frau Justizministerin zutreffend erwähnt –, die Rechtsprechung soll diesen unbestimmten Rechtsbegriff ausfüllen.

Wir haben das vorhin schon mal beim Thema Duldung gehabt, wie sich hier die Politik aus der Verantwortung stiehlt, und das kann ich auch als bis vor Kurzem noch tätiger Richter nur mit ganzem Herzen betonen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Kollege in der Justiz es gut findet, wenn die Politik es vermeidet, Entscheidungen zu treffen, und die Verantwortung auf die Richter abschiebt. Das kann eigentlich nicht richtig sein.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Wir sind die Politiker, wir sind demokratisch gewählt, wir haben die Gesetze zu machen und haben festzulegen, was ist strafbar und was nicht. Das gilt insbesondere im Strafrecht, in dem wir ein Bestimmtheitsgebot haben, wo klar definiert sein muss, was strafbar ist und was nicht.

Ich sage es noch einmal: Es ist in der Fachliteratur eben umstritten, es ist nicht so eindeutig und es gibt auch keine sogenannten geltenden oder herrschenden Ansichten. Was soll das sein? Es gibt vielleicht eine Rechtsprechung, aber die kann sich auch ändern. Von daher ist die Frage: Wer ist hier verantwortlich für Taten, ob etwas strafbar ist oder nicht? Und das ist die Gesetzgebung, die muss klar definieren und festlegen, ob ein Straftatbestand erfüllt ist oder nicht. Dieser Streit, den wir hier führen, zeigt doch gerade, dass hierzu eine Entscheidung notwendig ist.

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Und, bitte schön, wenn die Mehrheit hier im Hause der Meinung ist, das deutsche Volk soll nicht betroffen sein, gut, dann muss man das klar so bekunden. Aber hier zu sagen, es ist gar kein Handlungsbedarf, das ist einfach aus juristischer Sicht schlichtweg nicht nachvollziehbar.

Ungeachtet der Mehrheitsverhältnisse innerhalb eines Volkes kann also das deutsche Volk Angriffsobjekt für Hetze sein. Tatsächlich sind deutschenfeindlicher Hass und sogar gegen die Deutschen als solche gerichtete Gewalt mittlerweile kein Einzelfall mehr. Gehören die Gleichwertigkeit aller Mitglieder der Gesellschaft und die Sicherung ihrer Unversehrtheit nicht zu den Grundprinzipien eines demokratischen Rechtsstaates?

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Wie kann es sein, dass der zahlenmäßig größte Teil der Bevölkerung vom Gleichwertigkeitsprinzip ausgenommen

werden soll? Jeder Mensch ist es wert, geschützt zu werden, egal, zu welchem Teil der Bevölkerung er gehört.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Kann das deutsche Volk im Zusammenhang mit Volksverhetzung nur als die Aufgehetzten vorkommen, also als die Masse, die sich aufstacheln ließe? Unser Antrag auf Ausweitung des Volksverhetzungsparagrafen beruht auf dem Gedanken der Herstellung einer tatsächlichen Gleichwertigkeit unterschiedlicher Gruppen und Teile der Bevölkerung in Deutschland.

(Beifall Dr. Gunter Jess, AfD)

Wir als AfD fordern die Berücksichtigung des deutschen Volkes als taugliches Angriffsobjekt im Sinne von Paragraf 130 Strafgesetzbuch. Allerdings, das möchte ich auch noch mal betonen, was Professor Weber vorhin schon erwähnt hat, wir rufen natürlich entschieden zur Zurückhaltung in der Bemühung des Paragrafen 130 Strafgesetzbuch auf. Wir haben es ja gerade wieder erlebt bei meinem Vorredner, der mal eben sagte, man solle irgendwie „Volksverhetzung“ googeln und dann kämen eine ganze Reihe von Namen. Ja, so einfach ist das, und schon ist man sozusagen sozial geächtet, ohne wirklich zu prüfen, dass bei diesen ganzen Vorwürfen am Ende in den allermeisten Fällen überhaupt nichts herumkommt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Straftatbestände der Volksverhetzung haben nun mal eine politische Dimension und jeder Staatsanwalt, jeder Richter, Strafrichter, weiß, dass gerade bei den politischen Straftatbeständen ganz besondere Sorgfalt angewandt werden muss. In einem demokratischen Rechtsstaat ist Zurückhaltung geboten bei der Bewertung politischer Äußerungen zum Zwecke ihrer strafrechtlichen Verurteilung. Die Einordung als Meinungsäußerung, Kritik oder Hetze kann tatsächlich nicht immer eindeutig abgegrenzt werden und kann somit problematisch sein. Paragraf 130 Strafgesetzbuch darf nicht dafür missbraucht werden, von der Regierung nicht gewollte Kritik zu kriminalisieren.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Volksverhetzung ist ein sogenanntes Offizialdelikt, das bedeutet, die Staatsanwaltschaft muss von Amts wegen ermitteln. Dazu ist es nicht erforderlich, dass die von der Hetze ins Visier genommene Person oder Gruppe sich tatsächlich betroffen fühlt und selbst Anzeige erstattet, vielmehr können Dritte das auch tun. Dies öffnet Tür und Tor für politisch motivierte Denunziationen. Denunzianten wollen die Justiz missbrauchen, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen. Die Justiz darf jedoch nicht dazu benutzt werden, politische Gegner anzugreifen.

In dem Zusammenhang ist auch der Gebrauch des Volksverhetzungsvorwurfes zu kritisieren. Tatsächlich reicht nämlich schon dieser Vorwurf aus, um missliebige Personen zu diskreditieren. Kritik an bestimmten Vorgängen oder Verhältnissen wird zu Hass uminterpretiert. Die aus dem Volksverhetzungsvorwurf und genauso den anderen inflationären Vorwürfen wie „rassistisch“, „rechtsextremistisch“ und so weiter resultierende soziale Ächtung der beschuldigten Personen wird dabei billigend

in Kauf genommen oder ist gar eigentliches Ziel der Denunzianten.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Ich habe es selbst erlebt. Aufgrund meiner Tätigkeit in der AfD wurde in der SPD öffentlich diskutiert, ob ich noch als Richter tragbar sei, damals, als ich noch beruflich als Richter tätig war. In der „Schweriner Volkszeitung“ vom 20. Oktober 2015 kam der damalige Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Nieszery, unter der Überschrift, Zitat, „AfD-Landeschef als Richter noch tragbar?“, Zitatende, zu Wort. Dort heißt es, ich zitiere: „… Nieszery, sprach von einer ‚unheilvollen Nähe zur rechtsextremen NPD‘, die der Greifswalder Familienrichter pflege“, Zitatende.

In einer Pressemitteilung vom 24.09.2014 verstieg sich der ehemalige SPD-Fraktionsvorsitzende gar zu folgender These, Zitat: „Bis jetzt hatte ich gedacht, dass ein unbedingtes Eintreten für den freiheitlichen Rechtsstaat für jeden Demokraten, aber insbesondere für Richter eine Berufung sei. Herr Manthei allerdings macht sich nun gemein mit denen, die unsere Demokratie abschaffen wollen. Und als Richter weiß er ganz genau, was er tut. Das ist beinahe schon unerträglich, aber meines Erachtens ganz sicher unvereinbar mit seinem verantwortungsvollem Amt als Repräsentant unseres Rechtsstaates.“

Der NDR behauptet in einem Bericht am 31.08. letzten Jahres sogar, kurz vor der Landtagswahl, zu Leif-Erik Holm und mir, Zitat: „Die beiden, die sich gern als bürgerlich-konservativ geben, aber immer wieder mit völkischnationalistischen Tönen auffallen und auch eine Zusammenarbeit mit der rechtsextremen NPD nicht ausschließen …“, Zitatende. Welche Zusammenarbeit denn? Es gab und gibt keine.

(Heiterkeit und Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

War meine Zustimmung einst im Kreistag VorpommernGreifswald zu einem NPD-Antrag gemeint? Soll die Zustimmung zu einem Antrag eine Zusammenarbeit sein? Arbeitet die NPD denn mit allen möglichen Parteien zusammen? Arbeiten demnach auch die LINKEN hier im Landtag mit der AfD zusammen? Nein, aus der Zustimmung zu einem Antrag eine Zusammenarbeit zu konstruieren, ist sachlich nicht nachvollziehbar und reine Polemik.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Behauptungen wie die eben zitierten sind haltlos, werden aber von Politikern gestreut, die die AfD und ihre Abgeordneten als Bedrohung für die eigene Machtposition sehen. Sie versprechen sich durch die Denunziation die Sicherung der Machtverhältnisse und der Deutungshoheit über Kritik an eben diesen Machtverhältnissen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Richtig, so ist es.)

Solche Ansinnen dürfen nicht erfolgreich sein. Und ich muss es mal so deutlich sagen: Die wirtschaftliche Vernichtung der Existenz eines politischen Mitbewerbers hat nichts mit einer demokratischen Auseinandersetzung zu tun, sondern ist eine Methode der Diktatur.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

An dieser Stelle spreche ich Sie ganz persönlich an, werte Kollegen von der SPD. Wir werden ja immer wieder aufgefordert, uns wegen diesem und jenem irgendwo in der Bundesrepublik Deutschland von dieser oder jener Aussage zu distanzieren. Dann gehen Sie mit gutem Beispiel voran, distanzieren Sie sich von diesen üblen Verleumdungen Ihres ehemaligen Fraktionsvorsitzenden!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

Und aus der Machtposition heraus kann man offenbar auch unbescholten Linksextreme wie eine Musikgruppe mit dem originellen Namen „Feine Sahne Fischfilet“ beklatschen, die zu Gewalt gegen Polizisten aufruft und, Zitat, „Deutschland verrecke“, Zitatende, vertont.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Ein Auftritt dieser Band vergangenen August in meinem Wahlkreis in Anklam wurde von dem Justizminister Heiko Maas der SPD als, Zitat, „Tolles Zeichen gg Fremdenhass u Rassismus“, Zitatende, öffentlich gelobt. Das Konzert – in Anführungsstrichen „gegen rechts“ – fand ganz bewusst kurz vor der Landtagswahl in meinem Wahlkreis statt, sogar die „Tagesschau“ hat berichtet. Nun, bekanntlich hat sich der ganze Aufwand für den politischen Mitbewerber jedenfalls nicht gelohnt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Hasserfüllte Lieder als, Zitat, „Zeichen“, Zitatende, gegen Hass, ist das nicht widersprüchlich? Wie wäre es, Hass gegen jedermann, auch gegen Deutsche, abzulehnen?