Steuerzahlers und Kräfte des Landtages verschwenden. Bitte halten Sie sich doch auch vor Augen, mit welch komplexer Materie und welchen unkooperativen Beteiligten Sie es zu tun haben werden!
Die Erfahrungen anderer können da helfen. Bereits sieben Untersuchungsausschüsse in verschiedenen Landtagen und zwei des Deutschen Bundestages haben im besonders zähen Sumpf des NSU-Komplexes lange geforscht und dabei trotz großer Bemühungen kaum neue Erkenntnisse hervorgearbeitet. Solche Überlegungen haben in der vergangenen Legislatur bereits vor vier Jahren den GRÜNEN-Abgeordneten Johannes Saalfeld dazu veranlasst, sich im Namen seiner Partei gegen einen Untersuchungsausschuss in diesem Parlament auszusprechen. Saalfeld sagte damals: „Wir haben alle Argumente abgewogen, die für und die gegen einen solchen Ausschuss sprechen. Am Ende sind wir überzeugt davon, dass er die Erwartung nicht erfüllen kann, mögliche Kontakte des NSU nach Mecklenburg-Vorpommern offenzulegen. Dazu bedürfte es kriminalistischer Ermittlungen. Und das kann ein solches Parlamentsgremium nicht.“ Das erklärte er schon vor fast genau vier Jahren.
Saalfeld verwies zudem darauf, dass der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages die Akten des Verfassungsschutzes auch aus Mecklenburg-Vorpommern geprüft habe. Dabei sei weder ein Fehlverhalten der Ermittler entdeckt noch seien Anhaltspunkte für direkte Kontakte des beschuldigten NSU-Trios zur rechten Szene im Nordosten gefunden worden. Letzteres gehe auch aus einem Schreiben des Generalbundesanwalts vom 6. Februar 2013 hervor.
Mit ihrer Entscheidung gegen den Ausschuss stellten sich die GRÜNEN auch gegen Forderungen von Vereinen und Initiativen, die sich für einen NSU-Untersuchungsausschuss im Schweriner Parlament ausgesprochen hatten.
Ähnlich die Hamburger Linken. Im Juni 2015, als sich der Mord an Süleyman Taşköprü durch den NSU zum 14. Mal jährte, beantragte Christiane Schneider für die Linksfraktion in Hamburg die „Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses … zum NSUTerror in Hamburg, zur Aufarbeitung militanter neonazistischer Strukturen in Hamburg und ihrer Verbindungen zum und möglichen Rolle im NSU-Netzwerk, zur Untersuchung eines möglichen Fehlverhaltens Hamburger Sicherheits- und Justizbehörden einschließlich der Senatskanzlei und anderer Verantwortlicher“. Nach einer Debatte in der Hamburger Bürgerschaft wurde dieser Antrag in den Innenausschuss verwiesen und der Antrag wurde schließlich abgelehnt. Dabei bleiben Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern bislang die einzigen Bundesländer, in denen zwar mutmaßliche Opfer des NSU starben, die bisher dennoch keinen Untersuchungsausschuss einrichteten.
Wenn aber GRÜNE und LINKE schon vor Jahren zu solchen Erkenntnissen in der Lage waren, warum kommen Sie mit Ihrem Antrag erst jetzt, und dann noch mit diesem zahnlosen Tiger „Unterausschuss“? Wollen Sie wirklich aufklären oder nur der Presse und dem Wähler Ihre Geschäftigkeit suggerieren und zeigen, dass Ihr rechtes Auge im Wahljahr besonders scharf ist?
Herr Ritter, Sie scheinen mir in dieser Sache ein geistiger Anführer. Ich frage Sie deshalb jetzt mal direkt: Angenommen, Sie stellen im eingerichteten Unterausschuss des Innenausschusses einen unbequemen Beweisantrag zur Vorlage bestimmter Regierungsakten, die Regierung legt daraufhin aber nichts vor, ja, was machen Sie denn dann?
Was machen Sie dann? Ich will es Ihnen sagen: Sie können nichts machen. Sie können sich nur ärgern, weil das Recht, eine Mitwirkungspflicht der Landesregierung einzufordern, hat nur ein Untersuchungsausschuss, nicht ein Unterausschuss. Gleiches gilt dann, wenn beantragt wird, im Unterausschuss einen wichtigen Zeugen zu laden, und der Zeuge erscheint nicht. Was machen Sie dann, Herr Ritter? Sie können sich wieder nur ärgern. Ein Untersuchungsausschuss hätte das Recht, jetzt ein empfindliches Zwangsgeld festzusetzen. Der Zeuge würde dann höchstwahrscheinlich kommen, es sei denn, das Zwangsgeld wird das nächste Mal erhöht. Irgendwann werden Sie ihn hören können. Mit dem Unterausschuss jedenfalls funktioniert das alles nicht.
Da sieht man, was Sie, liebe Initiatoren dieses Antrages, im Begriff sind, gerade einzurichten: eine langjährige, immerhin bis 2019 arbeitende Beschäftigungs-, Aktionismus- und Geldvernichtungsmaschine, die absehbar nichts, aber auch gar nichts hervorzubringen imstande sein wird.
Absehbar ist aber auch, dass Sie auf uns natürlich nicht hören werden. Man trifft sich aber immer zweimal im Leben. 2019 sprechen wir uns wieder. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst für Sie, Herr Ritter, zur Kenntnis: Der Mordfall Peggy steht nicht im Zusammenhang mit der Terrororganisation NSU. Dies teilte heute Vormittag der Staatsanwalt Daniel Götz in Bayreuth mit. Der Fall muss demnach also nicht im Unterausschuss behandelt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Explosion eines Wohnmobils in Eisenach im November 2011 kam es zur Aufdeckung einer Serie von beispiellosen Verbrechen in Deutschland, für die der sogenannte NSU die Verantwortung trägt. Als Tatort von einem Mord und zwei Banküberfällen ist es ein Thema des Landes Mecklenburg-Vorpommern, aber aufgrund des Ausmaßes insbesondere ein Thema, welches die gesamte Bundesrepublik in die Verantwortung genommen hat. Insoweit war es auch nur folgerichtig, dass die Steuerung der
Aufklärung über den Untersuchungsausschuss des Bundestags erfolgte. Und natürlich war es richtig, dass sich die einzelnen Bundesländer aufgrund dieser Erkenntnisse im Rahmen ihrer Sicherheitsstruktur mit diesem Thema beschäftigen.
Die Verbrechen des NSU führten zu einer intensiven Diskussion in der Öffentlichkeit über die Arbeitsweise und Struktur der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern. Es gab verschiedene Expertengruppen, die sich mit dem Rechtsterrorismus und dem NSU auseinandergesetzt haben. Auch das Agieren der Sicherheitsbehörden stand immer wieder auf dem Prüfstand. Dies führte im Endeffekt zu zahlreichen Gesetzesänderungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Auch unser Verfassungsschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern wurde an die Erkenntnisse angepasst und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden verbessert.
Der NSU und seine Taten waren natürlich auch immer wieder Thema im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern sowie in seinen Ausschüssen, und dies nicht nur in Form von Gesetzesänderungen. Der Minister hat mehrfach und ausführlich über die Ermittlungsstände berichtet, sowohl im Landtag als auch in der PKK. Dem Landtag wird außerdem regelmäßig über den Umsetzungsstand der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses des Bundestages in Mecklenburg-Vorpommern berichtet. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass das Innenministerium mit seinen Fachabteilungen dem Landtag und den Ausschüssen beziehungsweise Gremien mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zur Seite stand und die Arbeit des Parlaments unterstützt hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der letzten Legislatur hat sich der Innenausschuss des Landtages bereits mehrfach und intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und auch Vertreter des Untersuchungsausschusses des Bundestages angehört. Es ist deshalb nur folgerichtig, dass sich der Ausschuss, der sich bereits mit dem NSU befasst hat und insoweit auch schon eine wichtige Vorarbeit geleistet hat, auch weiterhin mit dem NSU beschäftigt.
Die Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE bitten deshalb den Innen- und Europaausschuss, sich nochmals intensiv, am besten mittels eines Unterausschusses, mit dem NSU in Mecklenburg-Vorpommern auseinanderzusetzen und den Landtag über die Erkenntnisse zu unterrichten. Ich hoffe deshalb auf Ihre Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch die AfD unterstützt die Suche nach der ganzen Wahrheit.
Die schreckliche NSU-Mordserie muss natürlich vollumfänglich aufgeklärt werden. Und das passiert ja derzeit auch vor Gericht, in den letzten Monaten leider ein bisschen langsam. Offensichtlich soll es nun etwas schneller
gehen. Das ist natürlich sehr erfreulich. Es gab eben verschiedene Untersuchungsausschüsse – zweimal im Bundestag, auch in mehreren Länderparlamenten. Die Frage, die sich heute stellt, ist: Warum brauchen wir in Mecklenburg-Vorpommern jetzt einen Unterausschuss im Innenausschuss? Was soll der jetzt noch aufklären? Auch die Akten aus Mecklenburg-Vorpommern sind unter anderem in Berlin hin und her gewälzt worden.
Mein Kollege Christoph Grimm hat davon gesprochen, dass ein Unterausschuss überhaupt nicht die Befugnisse, also die Druckmittel hat, um wirklich neue Erkenntnisse zu gewinnen. Deshalb haben wir im Vorfeld der LINKEN angeboten, einen echten Untersuchungsausschuss zu installieren, wenn es einen neuen Ermittlungsansatz geben sollte. Das hat Herr Ritter brüsk zurückgewiesen,
Es besteht hier überhaupt kein Widerspruch und das wissen Sie auch. Wenn Sie uns nur einen neuen ernst zu nehmenden Grund nennen können, der eine großflächige Untersuchung rechtfertigt, dann sind wir doch dabei, dann lassen Sie uns einen NSU-Untersuchungsausschuss einrichten. Aber nennen Sie uns bitte diesen neuen triftigen Grund!
lehnen wir ab, denn da heißt es: Ein Unterausschuss ist einzurichten „zur Erledigung dringender, unabweislicher und nicht auf andere Weise abzuarbeitender Aufgaben“. Aber wo sind sie, wo sind sie, die dringenden Ansatzpunkte? Die sind Sie absolut schuldig geblieben, auch hier in der Debatte.
Wir als AfD stehen für die Aufklärung dieser Mordserie, aber die Einrichtung eines teuren Unterausschusses ohne wirkliche Ermittlungsrechte und ohne auch nur einen nachvollziehbaren Grund für die Einrichtung
Sehr geehrter Herr Grimm, Sie haben mich als „geistigen Anführer“ bezeichnet in diesem Zusammenhang. Okay, lieber geistiger Anführer als geistiger Brandstifter. Aber um auf Ihre Fragen einzugehen, auch Herr Holm, die Sie hier noch mal gestellt haben, warum kein PUA, warum aus Ihrer Sicht ein zahnloser Tiger und wo die neuen Erkenntnisse wären:
Um beim Letzten anzufangen, empfehle ich Ihnen wirklich, sich mal mit den Dokumenten zu beschäftigen, die in der letzten Legislaturperiode im Innenausschuss auf der Tagesordnung standen. Dann lesen Sie das Protokoll der Anhörung des Innenausschusses mit den Obleuten des Bundestags-PUA, wo genau die Fragen, die aus Mecklenburg-Vorpommern noch nicht beantwortet sind, aufgerufen wurden. Genau auf diesen Ausführungen – fraktionsübergreifend der Abgeordneten des Deutschen Bundestages – bauen wir in unserem Unterausschuss auf. Es gibt also eine ganze Reihe von Fragestellungen der Querverbindungen nach Mecklenburg-Vorpommern. Blood and Honour und Ähnliches ist zu hinterfragen.