Die willkürliche Erklärung sicherer Gebiete als zumutbar entbehrt für mich jeglicher Grundlage, denn wenn es sie gibt, dann sind sie mittlerweile besetzt von Binnenflüchtlingen. Es ist kaum noch möglich, die primären Bedürfnisse zu erfüllen. Nach der Erklärung von den sicheren Herkunftsgebieten schickten die Nachbarländer Pakistan und der Iran, selbst ausgeblutet, verarmt und 40 Jahre die Hauptlast des Krieges in Afghanistan tragend, die Flüchtlinge nach Afghanistan zurück. Nun sind die Flüchtlinge zu Vertriebenen geworden. Die Nachbarländer stehen vor einem gesellschaftlichen und institutionellen Kollaps. Reiche Industrienationen boten trotz der Versprechen nur mangelhafte Unterstützung an und jetzt die Millionen für die Reintegration. Was 40 Jahre in Papier gemeißelt, nicht umgesetzt und von den Taliban am Ende massiv unterwandert wurde, soll nun klappen?
Frau Tegtmeier, Sie glauben nicht an eine Einigung der Länder mit dem Bund, nein? Wir auch nicht. Aber wir als Land können ein Zeichen setzen und wenn es nur für sechs Monate ist – ein Zeichen für die Menschlichkeit aus Mecklenburg-Vorpommern. Der Innenausschuss soll nach Afghanistan fahren? Ja, bitte. Fahren Sie ohne Schutzbekleidung nach Afghanistan und schauen Sie sich die Lage an! Schauen Sie sich an, ob es sichere Gebiete gibt! Vielleicht ändert sich, wie Frau Tegtmeier es sagte, Ihre Sicht.
Herr Manthei, Sie sprechen von illegaler Einwanderung bei 175 Menschen. Diese sind doch nur deshalb ausreisepflichtig geworden, weil Afghanistan mittlerweile als sicher gilt. Herr Manthei, Sie können nicht morgen Syrien als sicher erklären und dann einfach behaupten, dass alle Syrerinnen und Syrer illegal hier sind. Das mag dem Gesetz nach so sein, aber human ist das nicht. So funktioniert die Auslegung des Asylgesetzes für uns nicht. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, und das gilt auch für Ausländerinnen und Ausländer. Ja, die Menschen waren jahrelang geduldet, aber auch nur deshalb, weil Afghanistan als unsicher galt. Ich wiederhole mich: Mit einem Mal ist es sicher und nur das hat die Abschiebungen möglich gemacht.
Um noch einmal auf die Mahnwachen zurückzukommen: Es gab mehrfach Mahnwachen, es gab Informationsveranstaltungen, zu denen Sie alle eingeladen wurden. Ich weiß, dass Sie alle Einladungen bekommen haben, 14 und eine Mahnwache bis nach Polen, noch einmal Mahnwachen und Informationsveranstaltungen.
Ich möchte Sie auf eines hinweisen: In diesem Hause hat schon einmal eine SPD-geführte Landesregierung unter Harald Ringstorff die Abschiebungen nach Togo aus humanitären Gründen ausgesetzt –
Afghaninnen und Afghanen brauchen dringend unseren Schutz, heute und morgen und auch für längere Zeit. Ich beantrage im Namen meiner Fraktion die namentli
che Abstimmung. Und, Frau Präsidentin, gestatten Sie mir, dass ich dem Ministerpräsidenten die Unterlagen des Netzwerkes „Afghanistan – nicht sicher“ übergebe?
(Die Abgeordnete Karen Larisch spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich doch ein paar Worte sagen, ich bin ja eben auch angesprochen worden. Auf dem Flüchtlingsgipfel bei der Kanzlerin mit allen Ländern habe ich der Linie insgesamt zugestimmt zu sagen, wir werden nach Afghanistan abschieben, soweit das möglich ist. Das will ich hier gerne mit ein paar Worten begründen.
Lassen Sie mich aber zwei, drei Vorbemerkungen machen, eine an die AfD und Herrn Manthei: Sie müssen eines sehen, wenn Sie generell sagen, wir haben die Grenzen geöffnet und dann sind Leute gekommen, die keinerlei Ansprüche haben – aus Afghanistan ist die Anerkennungsquote bei etwa 50 Prozent –, bedeutet das, dass 50 Prozent hier in Deutschland zu Recht Schutz gefunden haben. Das bitte ich ganz deutlich, als einen Erfolg zu sehen. Nicht Schutzbedürftige, die hier keinen Schutzanspruch haben, müssen allerdings in ihre Heimat zurückkehren, egal, aus welchem Land sie kommen. Wenn man keinen Schutzanspruch hat, muss man zurückkehren. Das ist eine klare Forderung, das muss ein klarer Grundsatz sein. Bei der großen Zahl an Flüchtlingen, die bei uns sind, ist ansonsten eine Akzeptanz der Aufnahme und der Integration von Flüchtlingen in die Bevölkerung nicht zu schaffen.
Ich will aber auch eines ganz deutlich sagen, ich kann mich allem anschließen, was Frau Tegtmeier hier für die SPD gesagt hat, ich kann mich gerne bei dem Wort anschließen, dass Abschiebungen Bauchschmerzen bereiten. Ich kann mal den Kollegen Bouffier zitieren, der gesagt hat, jede Art von Abschiebung, gerade wenn es um Familien mit Kindern geht – wer da unberührt bleibt, der muss aus Holz sein. Es ist natürlich manchmal eine kleine, manchmal eine große menschliche Tragödie, wenn wir Menschen gegen ihren Willen zurückschieben. Wenn mir jemand sagt, Abschiebung macht mir Freude, wäre das ein Mensch, der mir sehr suspekt ist. Das muss ich bei dieser Gelegenheit deutlich sagen.
Wenn wir über Abschiebungen nach Afghanistan reden, ist völlig klar, dass diese Abschiebungen hoch problematisch sind, hoch problematisch deshalb, weil die Verhältnisse im Land so sind, dass in vielen Bereichen – wie gesagt, 50 Prozent werden anerkannt – Gefahr für Leib und Leben besteht. Deshalb ist die Entscheidung, die von den Gerichten, von den einzelnen Richtern getroffen wird, sehr schwer. Diese Entscheidungen werden nicht aus dem Bauch heraus getroffen. In analogen Zeiten hätten da drei, vier, fünf Aktenordner gestanden, in denen all die Unterlagen, all die Erkenntnisse sind, die bei so einer Entscheidung berücksichtigt werden.
Ich finde, wir sollten Hochachtung und Anerkennung den Menschen zollen, die diese schwierige Entscheidung auf sich nehmen und mit ihrem Gewissen abmachen müssen, wenn sie sagen, da schicke ich jemanden zurück. In diesen dicken Aktenordnern – inzwischen digital – stehen selbstverständlich nicht nur irgendwelche Erkenntnisse und Empfehlungen des Auswärtigen Amtes, da sind sämtliche Menschenrechtsorganisationen vertreten, sämtliche internationale Zeitungen, Leute, die vor Ort sind – eine ganze Bandbreite an Informationen.
Eines will ich deutlich sagen: Wir sind das europäische Land, das sich spät entschlossen hat, nach Afghanistan abzuschieben. Aber Sie können sich doch vorstellen, bei jeder einzelnen Abschiebung, die nach Afghanistan erfolgt und die in der Vergangenheit nach Afghanistan erfolgt ist – aus den Niederlanden, aus Schweden, wo auch immer her, die machen das schon länger –, können Sie sicher sein, dass jeder einzelne Rückkehrer vor Ort mit Argusaugen von Menschenrechtsorganisationen, von der Presse begleitet wird und dass die Erkenntnisse darüber, was mit jemandem passiert, der gegen seinen Willen nach Afghanistan zurückgeführt wird, natürlich in jedem einzelnen Fall berücksichtigt werden, wenn man dann sagt, kann ich bei dieser Entscheidung dem folgen und jemanden in diese Gegend zurückschicken. Deshalb glaube ich, dass wir gut beraten sind zu sagen, diese schwierige Entscheidung, die von den Richtern gefällt wird, sollten wir nicht durch eine emotionale politische Entscheidung ersetzen.
Ich finde, gerade wenn man sich Afghanistan anschaut – 50 Prozent Anerkennung, 50 Prozent Ablehnung –, wir haben viele Ausreisepflichtige, aber die Gerichte haben nach sehr sorgfältiger Prüfung nur eine geringe Anzahl zurückgeschickt. Das zeigt doch, dass es gerade in Afghanistan auf die sehr sorgfältige, verantwortungsvolle Würdigung des Einzelfalles ankommt und dass Afghanistan einer generellen Wertung bitte nicht zugänglich ist. Niemand kann sagen, Afghanistan ist sicher, das ist völlig abwegig, aber man kann auch nicht sagen, Afghanistan ist generell unsicher.
Deshalb glaube ich, dass der Weg, den wir beschritten haben, richtig und verantwortungsvoll ist, dass er den menschlichen Problemen bei Abschiebungen insgesamt gerecht wird und dass wir uns auch als Politik in einem Rechtsstaat am Ende darauf verlassen können, was diejenigen, die dazu berufen sind, in ihrer Abwägung, in hoher Verantwortung entschieden haben. Deshalb habe ich zugestimmt bei der Kanzlerin und deshalb bin ich der Meinung, dass der Antrag heute abzulehnen ist. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/181 eine namentliche Abstimmung beantragt.
Wir beginnen mit der Abstimmung. Dazu werden Sie vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorgangs von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.
Dann schließe ich die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche dafür die Sitzung für zwei Minuten.
Ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 60 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 13 Abgeordnete, mit Nein 46 Abgeordnete und es enthielt sich 1 Abgeordneter der Stimme. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/181 abgelehnt.
Ich rufe vereinbarungsgemäß an dieser Stelle auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Mehr freies WLAN für Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/288.
Das Wort zur Begründung erhält der Abgeordnete Helmut Holter von der Fraktion DIE LINKE. Bitte, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 6 Millionen Menschen haben im Jahre 2006 in Deutschland ein Smartphone genutzt. Heute, ein Jahrzehnt später, sind es bereits 50 Millionen. Das klang heute Morgen in der Aktuellen Stunde schon einmal an.
Ein Leben ohne Smartphone? Kaum denkbar, sagt ein Großteil, sicherlich auch von Ihnen, wenn ich mir während der Debatte hier die Reihen anschaue. Wie viele hört man heute noch sagen, ich muss ein Handy haben, um zu telefonieren oder eine SMS schreiben zu können? Darauf würden nur wenige antworten. Wir haben uns gewöhnt an WhatsApp, an mobiles Banking unterwegs, an Facebook, an Twitter, an den digitalen Kalender im Telefon, an Candy Crush oder sonstige Spielerchen
Doch was wäre das Smartphone ohne Internet? Definitiv niemals so erfolgreich wie jetzt. Erst mit dem mobilen Internet können wir die Möglichkeiten, die diese kleinen, aber auch größeren Geräte bieten, tatsächlich nutzen. Damit sind wir mitten im Thema des vorliegenden Antrages: kostenfreies WLAN in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist leider keine Erfolgsgeschichte, aber nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern ist es das nicht, sondern in ganz Deutschland. Es gibt nur wenige Länder, in denen es weniger kostenfreie Hotspots gibt als in Deutschland. Südkorea, Taiwan, Großbritannien, Schweden – das sind die Spitzenreiter in Sachen kostenfreies WLAN.
Wenn wir uns nur einige Zahlen ansehen, dann sehen wir, warum gesagt wird, dass sich Deutschland noch im WLAN-Mittelalter befindet. Auf 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner kommen in Südkorea rund 38 frei zugängliche Hotspots. In Deutschland kommen auf 10.000 Menschen rund 2 Hotspots. Meine Damen und Herren, das ist doch ein Armutszeugnis, gerade, weil die Große Koalition in Berlin vor ein paar Jahren eine WLAN-Offensive angekündigt hatte. Aber bereits an der restlosen Beseitigung der Störerhaftung und damit der Herstellung von Rechtssicherheit für die Anbieter von kostenfreiem WLAN ist die Bundesregierung gescheitert.
Ich kann mich gut an eine Debatte hier im Landtag in der letzten Legislaturperiode erinnern, als Frau Wippermann – jetzt nicht im Saal – und ich uns darüber unterhielten, was denn zu tun wäre, um kostenfreies WLAN überhaupt in Mecklenburg-Vorpommern zu ermöglichen, und sie unseren Antrag damals zurückwies.
Meine Damen und Herren, schauen wir aber vor die eigene Haustür: Was passiert in Sachen kostenfreies WLAN im Land? Die Landesregierung brauche ich dazu gar nicht erst zu befragen, denn, Herr Minister – oder Sie belehren mich eines Besseren –, sie hat davon keine Ahnung, sie hat keinen blassen Dunst. Sie weiß nichts, gar nichts. Weder weiß sie, in und um wie vielen öffentlichen Gebäuden oder öffentlichen Plätzen kostenfreies WLAN angeboten wird, noch weiß sie es für die touristischen Hochburgen oder für die viel besuchten Sehenswürdigkeiten.
Ich habe mir in einer Kleinen Anfrage erlaubt zu fragen, auch zu fragen, ob es denn rechtlich möglich sei, in den Ausschreibungen für den Schienenpersonennahverkehr das Ausrüsten der Züge mit Routern aufzunehmen. Da kommt gleich der Reflex, dass das Geld kostet. Ja, mein Gott, was denn sonst?! Was gibt es denn heutzutage noch kostenlos? Aber ich wollte doch erst einmal nur wissen, ob das möglich ist. Da kriegen einige in der Landesregierung gleich wieder hektische Flecken, nur weil man die Möglichkeit einmal erfragt. Dabei geht es beinahe um Selbstverständlichkeiten. WLAN in öffentlichen Verkehrsmitteln ist nun wahrlich kein neues Weltwunder, in anderen Ländern ist es durchaus üblich.
Natürlich sehe ich, dass im Grunde die Deutsche Bahn für die Züge verantwortlich ist. Die Deutsche Bahn stellte kürzlich ihre neue Digitalisierungsstrategie vor. Jetzt gibt es auch WLAN in der zweiten Klasse von ICEs: „WIFIonICE“, das kann man überall finden. Klasse! Nur: In MecklenburgVorpommern fährt kein ICE mehr.
Und auch sonst bezahlt das Land für den fehlenden Fernverkehr. Das ist absurd und unhaltbar, aber das ist eben die Realität in unserem Land. Doch sollte die Landespolitik sich jetzt dahinter verstecken und sagen, dass wir aufgrund der Kosten für immer und ewig darauf verzichten, zumindest einmal in die Richtung – kostenfreies WLAN in Regionalzügen – zu denken? Das kann doch nicht der richtige Weg sein.
Meine Damen und Herren, unser Antrag zielt erst einmal darauf ab, die Wissenslücken zu schließen. Bevor wir als Haushaltsgesetzgeber Geld in die Hand nehmen, müssen wir natürlich erst einmal wissen, wie der Iststand ist. Für Sie, meine Damen und Herren der Großen Koalition, als die solidesten aller soliden Haushälter sollte das zumindest zustimmungswürdig sein.