Ich begrüße jetzt auf der Besuchertribüne erneut Schülerinnen und Schüler des Innerstädtischen Gymnasiums Rostock, natürlich eine andere Gruppe.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Ziel für Mecklenburg-Vorpommern ist und bleibt der flächendeckende Zugang unserer Bevölkerung zu guter medizinischer und pflegerischer Versorgung. Und dafür braucht es ja zuallererst einmal fachkundige, engagierte Menschen, die sich dankenswerterweise dieser wichtigen und dieser wertvollen Aufgabe für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern verschreiben.
Meine Damen und Herren, das ist für uns als Koalition nicht nur eine Zielstellung, sondern dafür kämpfen wir seit vielen Jahren. Ministerpräsidentin Schwesig ist eben darauf eingegangen, was das für ein Prozess war, der hier auch aus Mecklenburg-Vorpommern gestartet wurde.
Und, lieber Kollege Koplin, das möchte ich an der Stelle auch richtigstellen, Ihren Redebeitrag habe ich so ein bisschen als nörgel, nörgel,
das hat solange gedauert, weil keiner hat was gemacht, verstanden. Das möchte ich an dieser Stelle zurückweisen.
Sie wissen, dass es für dieses Gesetz, für die Landarztquote, die wir heute beschließen, einer bundesweiten Initiative zur Änderung des Hochschulrechtes bedurfte für die Zulassung. Und für diese Initiative sind Bundesminis
terin Schwesig und unser Kultusminister Brodkorb losgelaufen und haben sich darum gekümmert, dass so etwas passiert als Vorreiter aus Mecklenburg-Vorpommern, und zunächst einmal gab es auf der Bundesebene – das stimmt und das hat auch Zeit gekostet und das finden auch wir nicht gut –, aber dafür gab es zunächst einmal keine Mehrheit. Und letzten Endes hat sich diese Idee aber doch durchgesetzt. Und heute ist der dazugehörige Staatsvertrag unterschrieben von unserer Ministerpräsidentin. Der Gesetzentwurf liegt vor, eine gemeinsame Sache mit Gesundheitsminister Glawe. Und da möchte ich schon sagen, so geht Dranbleiben bei wichtigen Themen für das Land. Und da möchte ich auch darum bitten, dass so was hier an dieser Stelle zur Kenntnis genommen und gewürdigt wird.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE: Du kannst das würdigen. Du kannst das würdigen, aber du kannst nicht darauf bestehen, dass andere Leute das würdigen.)
Es ist also nicht nur eine Zielstellung, sondern wir kämpfen für dieses Ziel und wir handeln in MecklenburgVorpommern mit vereinten Kräften und mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen, um diesem Anspruch eines flächendeckenden Zugangs zu der guten Versorgung, auch angesichts der besonderen Herausforderungen in unserem Land, einem Flächenland, gerecht zu werden.
Heute, meine Damen und Herren, schaffen wir mit dem Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen mit besonderem öffentlichen Bedarf, wie das Gesetz in voller Pracht heißt, eine weitere Voraussetzung dafür, dass mehr junge, engagierte Frauen und Männer und dass auch mehr Landeskinder sich entschließen und dann auch die Chance dazu bekommen, Ärztin oder Arzt in der hausärztlichen Versorgung zu werden und vor allen Dingen anschließend genau dort zu arbeiten, wo die Versorgung am dringendsten gebraucht wird.
Meine Damen und Herren, zunächst einmal möchte ich mich an dieser Stelle, selbstverständlich auch im Namen der SPD-Fraktion, bei allen Beteiligten im Namen unserer Fraktion sehr herzlich für die konstruktive, für die sehr positive Anhörung zum Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss bedanken. Gemeinsam mit dem Hausarztverband, mit der Ärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung, den Krankenkassen, der Zahnärztekammer, dem Landkreis und auch dem Städte- und Gemeindetag und der Universitätsmedizin aus Rostock und Greifswald sowie mit dem Kompetenzzentrum für Allgemeinmedizin haben wir über die Absichten und haben wir auch über die konkreten Regelungen dieses Gesetzes gesprochen. Und ich freue mich über das durchweg sehr positive Votum und danke gleichzeitig sehr herzlich dafür, dass es auch fachliche Hinweise für die weitere Entwicklung dieses Gesetzes und vor allen Dingen auch für die Ausführung dieses Gesetzes gab.
Ich hoffe, Herr Renz, dass das alles Harry Glawe schon längst erreicht hat. Aber diese Hinweise werden …
Diese Hinweise, meine Damen und Herren, werden wir jedenfalls im weiteren Verfahren in der Ausgestaltung der Rechtsverordnung
und natürlich auch mit Blick auf die insgesamt weitere Entwicklung berücksichtigen. Dafür setzen wir uns als SPD-Fraktion selbstverständlich ein.
Beispielsweise wurde vorgetragen, dass das Votum der Hausärzte bei der Auswahl der Studierenden von besonderer Bedeutung ist, und das ist natürlich auch unsere Überzeugung. Das ist im Sinne des Gesetzgebers. Und das ist in der Anhörung auch völlig zu Recht noch mal angesprochen worden. Deshalb bitten wir den Gesundheitsminister darum, dies bei der Ausgestaltung der Rechtsverordnung nach Paragraf 6, insbesondere im Rahmen der Bestimmung der zuständigen Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Vergabe dieser Medizinstudienplätze, zu bedenken und zu berücksichtigen.
Auch in der Anhörung angesprochen wurde die Wichtigkeit der Begleitmusik, des Begleitprogramms für eine gelingende Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum. Und wir sind übereingekommen, dass zukünftig auch die Landkreise, die kreisfreien Städte und Gemeinden und vor allen Dingen aber auch die Unternehmen, der Unternehmerverband noch viel stärker in dieses Netzwerk, was dieses Ziel hat, Ärzte in die Fläche zu bringen, eingebunden werden müssen und dann gemeinsam die Rahmenbedingungen für die Gewinnung von ärztlichem Nachwuchs, der ja für jede Region wichtig ist, nach Kräften unterstützt werden. Da geht es nämlich um mehr als den Studienplatz. Es geht um die Frage von geeignetem Wohnraum, um die Betreuung in Kitas und Schulen, um die Arbeitsgelegenheiten, die Jobmöglichkeiten und die Chancen für Angehörige und vieles mehr. Und das im Verbund mit allen Beteiligten zu besprechen, dient unserem gemeinsamen Anliegen.
Darüber hinaus, meine Damen und Herren, ist in der Anhörung deutlich geworden, dass selbstverständlich auch geprüft werden muss – der Kollege Ehlers ist bereits darauf eingegangen –, inwieweit die Regelungen zum Landarztgesetz für den hausärztlichen Bereich auch auf andere spezialisierte Bereiche ausgeweitet werden sollten. Und diesem Ansinnen tragen wir mit unserer Entschließung Rechnung.
Meine Damen und Herren, unterm Strich geht es um die bestmögliche Chance für junge Menschen und auch für Landeskinder, die Medizin studieren wollen, die motiviert sind, für die Patientinnen und Patienten in ihrer Heimat, gerade für die älteren Menschen vor Ort da zu sein. Und hierfür, für diese bestmögliche Chance die Voraussetzungen zu schaffen, leisten wir mit unserem Landarztgesetz einen weiteren Beitrag. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Gesetz. – Herzlichen Dank.
Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag hat der Abgeordnete Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE, eine Kurzintervention angemeldet.
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Tja, er will würdigen, glaube ich. – Tilo Gundlack, SPD: Er will würdigen? Na, dann würdige mal!)
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt geht es mal um die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Ministerin und von Herrn Barlen, weil Sie sagten, sie hatten die Idee, sie sind losgelaufen und so, und so sieht Dranbleiben aus. Der Staatsvertrag auf Landtagsdrucksache 7/4001 zeigt im Lösungsteil folgenden Text, wenn ich kurz zitieren darf, Zitat: „Änderung der Quotenregelung a) Zu den Vorabquoten“ und darum geht es ja hier. „Die bekannten Vorabquoten nach Artikel 9 bleiben im Gesamtumfang von 20 Prozent bestehen. Darin enthalten ist weiterhin ein Gestaltungsspielraum (Öffnungsklausel) für die Landarztquote.“ Und weiter: „Die Einführung einer Landarztquote ist bereits nach dem geltenden Staatsvertrag rechtlich möglich.“
„Der aktuelle Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 sieht in Artikel …“ – und dann wird aufgezählt – „eine entsprechende Möglichkeit vor
(,Bewerberinnen und Bewerber, die sich aufgrund ent- sprechender Vorschriften …‘“ und so weiter. Und dann wird fortgesetzt. Also es hat es schon gegeben (Simone Oldenburg, DIE LINKE: Genau.)
ausweislich Ihrer eigenen Vorlage, und ich frage mich jetzt, wie das zusammenpasst. So, ich stelle das faktisch mit einem Fragezeichen in den Raum. Das war meine Intervention.
Ja, sehr geehrter Herr Koplin, ich habe Ihnen nur, glaube ich, anschaulich gemacht, als Sie hier vorn am Rednerpult waren und meinten, es wird so viel Zeit verdallert und die Chancen werden nicht genutzt,
dass also unsererseits dieses Thema vom Vorschlag im Grunde bis zur Gesetzgebung heute stringent verfolgt worden ist.
Ich weiß auch nicht, ob das Sinn macht, wenn wir uns als Landesparlament auf diese Art und Weise hier mit so einem wichtigen Thema auseinandersetzen. Ich könnte
Sie auch fragen, was haben Sie acht Jahre lang in Verantwortung für das, also sozusagen für ein zuständiges Ministerium gemacht.
(Vincent Kokert, CDU: Das ist eine gute Frage. Die stelle ich auch immer, habe aber bis heute noch keine Antwort gehabt.)
Also hat das keiner geahnt? Ist keiner auf die Idee gekommen? Hat die Linkspartei möglicherweise diese Entwicklung verschlafen? Aber diese Fragen würde ich Ihnen nie stellen,
(Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Mit der SPD zusammen dann aber. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Glocke der Vizepräsidentin)
würde ich Ihnen nie stellen. Und ich darf Ihnen also, da es sich tatsächlich um ein spezielles Thema auch der Hochschulzulassungen handelt, mit dem sich unsere Ministerpräsidentin sehr intensiv beschäftigt hat, anbieten,