sie erklärt Ihnen das gern mal in einem persönlichen Gespräch, Herr Koplin, dann sehen Sie danach klar. – Alles klar, herzlichen Dank.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen mit besonderem öffentlichen Bedarf des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/4300.
In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Wirtschaftsausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/4300 entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/4645 anzunehmen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4666 vor, soweit er den Paragrafen 1 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer also dem Änderungsantrag auf Drucksache 7/4666, soweit er den Paragrafen 1 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4666, soweit er den Paragrafen 1 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Wer dem Paragrafen 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 1 …
Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und AfD und des fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4666 vor, soweit er den Paragrafen 2 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer also dem Änderungsantrag auf Drucksache 7/4666, soweit er den Paragrafen 2 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4666, soweit er den Paragrafen 2 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Wer dem Paragrafen 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und AfD und des fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4666 vor, soweit er den Paragrafen 3 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag auf Drucksache 7/4666, soweit er den Paragrafen 3 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4666, soweit er den Paragrafen 3 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Wer dem Paragrafen 3 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 3 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, AfD und des fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4666 vor, soweit er den Paragrafen 4 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag auf Drucksache 7/4666, soweit er den Paragrafen 4 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4666, soweit er den Paragrafen 4 betrifft, bei Zu
Wer dem Paragrafen 4 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 4 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, AfD, des fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4666 vor, soweit er den Paragrafen 5 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag auf Drucksache 7/4666, soweit er den Paragrafen 5 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4666, soweit er den Paragrafen 5 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Wer dem Paragrafen 5 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 5 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und AfD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4666 vor, soweit er den Paragrafen 6 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag auf Drucksache 7/4666, soweit er den Paragrafen 6 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4666, soweit er den Paragrafen 6 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Wer dem Paragrafen 6 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 6 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und AfD und des fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
Ich rufe auf den Paragrafen 7 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses. Wer dem Paragrafen 7 sowie der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthal
tungen? – Damit sind der Paragraf 7 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, AfD und des fraktionslosen Abgeordneten, bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 7/4645 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 7/4645 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, AfD und des fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Wirtschaftsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4667 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag auf Drucksache 7/4667 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4667 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, einigen Stimmen aus der Fraktion der AfD, des fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE, der fraktionslosen Abgeordneten und einigen Abgeordneten der Fraktion der AfD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, der Freistellung ehrenamtlicher Mitarbeiter und der Fortbildung hauptberuflicher Fachkräfte und Mitarbeiter, Drucksache 7/4204.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugend- sozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, der Freistellung ehrenamt- licher Mitarbeiter und der Fortbildung haupt- beruflicher Fachkräfte und Mitarbeiter (Kinder- und Jugendförderungsgesetz – KJfG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/4204 –
In der 73. Sitzung des Landtages am 17. Oktober 2019 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3
der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so vereinbart. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Darin haben wir im Oktober 2019 gefordert – und ich fasse den Inhalt des Gesetzentwurfes noch mal kurz zusammen –, dass der Landeszuschuss an die freien Träger der Jugendhilfe von 10,22 Euro auf 15 Euro aufgestockt wird und dass der Beitrag für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe von 5,11 Euro auf 10,22 Euro erhöht wird. Zum Zweiten forderten wir in unserem Gesetzentwurf die Ausweitung der berechnungsrelevanten Kinder und Jugendlichen auf die 6- bis 26-Jährigen und die Festschreibung der Höhe der Landesförderung in einem Gesetz und nicht wie bisher in einer Landesverordnung.
Wir haben dies gefordert, weil wir es leid sind, aus der Zeitung von der Not der Mitarbeiter der Kinder- und Jugendarbeit und ihrer unsicheren Arbeitssituation zu lesen, weil wir es leid sind mitzuerleben, dass ein Jugendklub nach dem anderen geschlossen wird, weil wir es leid sind, Brandbriefe von Jugendverbänden, Bürgermeistern oder Landkreisen zu erhalten, die auf die prekäre Situation in der Kinder- und Jugendarbeit hinweisen, weil wir es leid sind, dass dies alles auf ein 20 Jahre altes Gesetz zurückzuführen ist, das längst überholt ist und angepasst werden muss, weil wir es leid sind, dass bei Kindern und Jugendlichen nur im Bereich Kita investiert wird und es scheinbar der Landesregierung egal ist, wie Kinder und Jugendliche über zehn Jahre in Mecklenburg-Vorpommern aufwachsen.
(Torsten Renz, CDU: Oha! Schwerer Vorwurf! Aber ein bisschen machen Sie es auch, um sich politisch zu profilieren, ne?!)
Leider haben Sie das nicht so gesehen. Sie fokussieren sich auf die Kita und schöne Plakate am Straßenrand. Der Gesetzentwurf wurde deshalb auch seinerzeit leider nicht überwiesen – was von keinem guten parlamentarischen Verfahren zeugt –, weil die Mehrheit ihn abgelehnt hatte.
Nichtsdestotrotz haben wir uns nach der Behandlung hier im Landtag im Rahmen der Haushaltsberatungen im Sozialausschuss mit dem Thema „Kinder- und Jugendförderung“, genau mit diesen hier relevanten Themen beschäftigt im Rahmen einer öffentlichen Anhörung, weil wir meinen – es ist eben nicht nur eine Floskel –, wir meinen, es ist fünf nach zwölf bei der Kinder- und Jugendarbeit. Bei der Anhörung wurde nicht der vorliegende Gesetzentwurf beraten, aber, wie gesagt, es ging um die Höhe der Landesförderung, die sich natürlich im Landeshaushalt wiederfinden muss.
Sehr geehrte Damen und Herren, für alle, die nicht an dieser öffentlichen Anhörung teilgenommen haben, zitiere ich gerne die Anzuhörenden und ihre Aussagen:
Frau Professor Dr. Bräutigam von der Hochschule Neubrandenburg führte aus, und ich zitiere: Wenn das Land Mecklenburg-Vorpommern „diese Kinder und Jugendlichen“ – gemeint war hier ein Fünftel, die nicht durch Schule erreicht werden – „nicht verloren geben“ möchte, ist es „ein … Fehler, sich komplett auf die schulische Bildung zu fokussieren und die außerschulische Bildung“, sprich „die Kinder- und Jugendhilfe so stark ökonomisch zu marginalisieren beziehungsweise finanziell unzureichend auszustatten“. Weiter heißt es: Wenn das Land Mecklenburg-Vorpommern „an einer wirksamen Kinder- und Jugendhilfe interessiert“ ist, muss es dafü r sorgen, „dass die Fachkrä fte der Kinder- und Jugendhilfe den fachlichen Ansprü chen ihrer Arbeit gemä ß angemessen bezahlt werden“. Zitatende.
Der Landesseniorenbeirat führte aus: „Während der Veranstaltungen ‚Jugend im Landtag‘ wird von teilnehmenden Abgeordneten immer wieder und zu Recht unterstrichen, dass Jugendliche von der Politik ernst genommen werden mü ssen. Wie ernst die Interessen von jungen Menschen tatsä chlich genommen werden, darf anhand dieser Finanzierung stark bezweifelt werden.“
Der Deutsche Kinderschutzbund führte aus: „Wir schließen uns den Forderungen des Landesjugendringes und der Jugendverbä nde sowie entsprechender Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG, eine auskö mmliche Finanzierung der Jugendverbandsarbeit durch das Land bereitzustellen, vollumfä nglich an.“
Der Landesjugendring, also die Interessenvertretung der Kinder- und Jugendarbeit hier in MecklenburgVorpommern, sagte, und ich zitiere auch hier: „Es ist die Jugend, welche sich überdurchschnittlich stark in Mecklenburg-Vorpommern engagiert. Es ist aber auch die Jugend und ihre Strukturen, welche in MecklenburgVorpommern ständig übersehen, geringgeschätzt oder ignoriert werden.“ Weiter heißt es: „Wir fordern in dem vor uns liegenden Doppelhaushalt 2020/2021 des Landes, die Basis für eine sichere und bedarfsgerechte Finanzierung der Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit zu schaffen. Dazu müssen die Mittel für den Landesjugendplan von 10,22 Euro pro 6- bis 26-Jährigen auf mindestens 15 Euro angehoben werden. Ebenso sind die Mittel für die Kommunalverträge von derzeit 5,11 Euro … um 50 Prozent zu erhöhen.“