Protokoll der Sitzung vom 29.01.2020

Der Tenor also der Anhörung im Sozialausschuss war von den Anzuhörenden der verschiedensten Verbände eindeutig, und ich fasse es mal mit meinen Worten zusammen: Die Kinder- und Jugendarbeit in MecklenburgVorpommern wird nicht wertgeschätzt, was an der Landesfinanzierung deutlich wird. Leider wurden jegliche Bedenken und Hinweise dieser Anzuhörenden in den Haushaltsberatungen in den Wind geschlagen. Die, die sich tagtäglich um unsere Jüngsten kümmern, werden alleingelassen.

Sehr geehrte Damen und Herren, man muss feststellen, dass sich die Situation auch mit dem neuen Doppelhaushalt nicht grundlegend ändern wird. Die Regierung hat zwar einen kleinen Kunstgriff gemacht, indem sie die Landesförderung um 200.000 Euro erhöht hat, aber es kommt nicht mehr Geld bei den Landkreisen und kreis

freien Städten an. Es klingt ein bisschen nach Zauberei, ist aber nur das Verdrehen von Tatsachen, denn es wurde die Pro-Kopf-Förderung für die öffentlichen Träger auf 6,43 Euro und für die freien Träger auf 11,02 Euro erhöht. Gleichzeitig wurde aber die Grundlage für diese Berechnung, also die Anzahl der Kinder und Jugendlichen in einer bestimmten Alterskohorte, verändert. Als Berechnungsgrundlage sollen jetzt nicht mehr die 6- bis 26-Jährigen gelten wie bisher, sondern die 6- bis 21-Jährigen. Nach den Zahlen des Statistischen Landesamtes sind das etwa 15.000 Kinder und Jugendliche weniger. Das heißt, der Geldbetrag ist ein wenig angestiegen, gleicht aber noch nicht mal den Kaufkraftverlust aus, aber gleichzeitig verringerte die Landesregierung die Berechnungsgrundlage, quasi ein Trick aus der Rubrik „Taschenspielertricks für Fortgeschrittene“.

Meine Damen und Herren, nur noch mal zum Verständnis: Diese Alterskohorten sind nur die Berechnungsgrundlagen, sie haben nichts mit den individuellen Ansprüchen zu tun. Bereits vorher konnten 6- bis 9-Jährige die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, sprich Jugendklubs, nutzen und in Zukunft werden es auch noch die 6- bis 21-Jährigen dürfen, aber entsprechend der Regelung des SGB VIII hat jedes Kind und jeder Jugendliche der 6- bis 26-Jährigen das Recht, einfach die Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen in ihren unterschiedlichen Angebotsformen. Es geht hier nur um einen Rechenwert und dem legt man zugrunde, wer die Angebote der Kinder- und Jugendförderung im Wesentlichen in Anspruch nimmt.

Dass die Regierung erkannt hat, dass das auch maßgeblich 6- bis 9-Jährige sind, finden wir gut, das haben wir auch deutlich gemacht. Die Annahme jedoch, dass das für 21- bis 26-Jährige nicht mehr zutrifft, ist falsch, was auch Professor Dr. Barbara Bräutigam hier deutlich gemacht hatte. Und insgesamt konnten wir dann feststellen, dass nach der Haushaltsberatung die Landesförderung weiterhin viel zu gering ist. Und daran bestehen auch nach der Anhörung, denke ich, keine Zweifel mehr.

Auch während der Haushaltsberatungen war die Situation so, dass uns Brandbriefe von ver.di oder dem Landesjugendring ins Haus flatterten. Ich zitiere mal: Sie beschrieben eine „dramatische Fördersituation“ im Land Mecklenburg-Vorpommern, was die Kinder- und Jugendhilfe betrifft. Nach wie vor ist die Not für die, die mit den Kindern und Jugendlichen vor Ort arbeiten, groß.

In diesen Briefen wurde eben auch auf die Tätigkeitsbereiche der Jugendverbände hingewiesen, die bisher in den Debatten noch keine Rolle gespielt hatten. Ich möchte deshalb noch mal kurz darauf eingehen. Jugendverbände sind Werteverbände, sie stehen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und bieten Kindern und Jugendlichen Wertevermittlung an. Sie fördern die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Jugendverbände motivieren junge Menschen zur Aufnahme von gesellschaftlichem Engagement und stärken damit die Gesellschaft. Ich denke, das wollen wir alle hier. Man muss sich deshalb die Frage stellen, wo die Gesellschaft stünde, gäbe es keinen Jugendmedienverband, keine Sportjugend, keine Landesjugendfeuerwehr, keine ver.di Jugend Nord oder keinen Pfadfinderbund mehr.

Jugendverbände setzen sich für Medienbildung, für ein Füreinander und für eine offene pluralistische Gesell

schaft ein, was unter anderem auch der Landesjugendring am 28. November 2016 unter Beweis stellte, als er den Beschluss fasste, der Landesjugendring stellt sich gegen Rechtspopulismus. Darin heißt es: „Als junge Menschen und ihre Jugendverbände sind wir vielfältig. Wir wissen, dass Menschen unterschiedliche Geschichten, Bedürfnisse, Vorlieben, Interessen und Religionen haben.“

(Jens-Holger Schneider, AfD: Ausgrenzungen!)

„Hierdurch ist kein Mensch mehr oder weniger wert als ein anderer.“

Hören Sie zu, dann würden Sie nicht solche unqualifizierten Zwischenrufe machen!

„Wir erkennen die gesellschaftlichen Herausforderungen an und lehnen vereinfachte Lösungen ab. Wir wollen eine Politik, die sich für eine Gesellschaft einsetzt, in der alle gut leben können, und setzen uns für uns und andere ein.“ Zitatende.

Diese Verbände – das sieht man daran deutlich – stärken das demokratische Miteinander, sie verdienen unsere Unterstützung. Anstatt mit einem Beschluss nach dem anderen um die Erhöhung der Landesmittel betteln zu müssen, haben wir alles zu tun, damit diese Jugendverbände bedarfsgerecht ausgestattet sind. Sie stärken unsere Gesellschaft, und wir sind in ihrer Pflicht, sie dabei zu unterstützen. Und deshalb noch mal von hier vom Rednerpult der Appell an Sie: Unterstützen Sie den Gesetzentwurf und stimmen Sie ihm zu! – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Julitz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese originäre Aufgabe der kommunalen Ebene wird seit 1997 durch das Land unterstützt, und das ist richtig und wichtig. Dass es nun seit 1997 erstmalig mehr Geld für Kinder und Jugendliche in diesem Haushalt gibt, ist spät, aber gut. Und ich wiederhole gern noch einmal aus der Ersten Lesung, das ist ein Anfang, und ich denke, als diesen sollten wir die Erhöhung auch verstehen. Und ich wiederhole auch, mehr geht immer.

Ein deutlicher Fortschritt ist auch die dauerhafte Dynamisierung um 2,3 Prozent jährlich. Dies trägt auch zur Verbesserung bei. Die Anpassung der Alterskohorte wurde seitens des Sozialministeriums in Erster Lesung deutlich begründet. Eine Grundlage der Förderung der Kinder- und Jugendförderung in M-V ist der Landesjugendplan, und über die angekündigte Überarbeitung soll es inhaltliche Neuerungen insbesondere zu Jugendbeteiligungen bringen, auf die ich mich sehr freue und gespannt bin.

Zu Frau Bernhardt: Sie hatten ausgeführt, dass nur in Kitas investiert wird. Ich finde, das wird diesem wichtigen Thema nicht gerecht und auch nicht, dass man diese Themen gegeneinander ausspielt.

(Torsten Renz, CDU: Das hat sie auch ein bisschen komisch formuliert.)

Wir bleiben dabei und lehnen ab. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schneider.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Landsleute! Liebe Gäste! Wir befassen uns heute mit dem Gesetzentwurf der LINKEN zur Änderung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes. Der eingebrachte Entwurf wurde nach der Ersten Lesung nicht in die Ausschüsse überwiesen und liegt uns nun in der Zweiten Lesung abschließend vor.

Worum es der LINKEN im Wesentlichen geht, ist die Schaffung einer auskömmlichen bedarfsgerechten Förderungshöhe für die Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen einer gesetzlichen Regelung. Das ist mehrfach gesagt, ich wiederhole es trotzdem. Dabei soll die Gesamthöhe der Landesförderung von bisher 10,22 Euro auf 15 Euro und die Gesamthöhe der Landesförderung für die öffentlichen Träger der Jugendhilfe von 5,11 Euro auf 10,22 Euro angehoben werden. Wie gesagt, das haben wir schon zur letzten Debatte dazu erklärt, wir können uns gerne über die Ausgestaltung einer angemessenen Förderung unterhalten.

Grundsätzlich waren wir uns auch darüber einig, ein über 20 Jahre altes Gesetz auch im Hinblick auf seine Förderung auf den Prüfstand zu stellen. So hat Frau Drese erklärt – das ist auch gesagt worden –, für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe ab 2020 rund 250.000 Euro mehr an Landesmitteln im Haushaltsplanentwurf einzustellen. Ich gehe davon aus, dass Frau Bernhardt sich lediglich versprochen hat und die Zahlen ihr auch vorliegen. Darüber hinaus sei ab 2021 eine dauerhafte jährliche Dynamisierung um 2,3 Prozent vorgesehen.

Aber gehen wir nun mal weg vom Geld, um das es der LINKEN hier geht, meine sehr verehrten Damen und Herren, und betrachten den weiteren Anteil im Gesetzentwurf. Was uns hier besonders stört, ist die Berechnungsgrundlage, sprich die von Ihnen favorisierte Alterskohorte. Dieser liegt die Anzahl der 6- bis 26-Jährigen in Mecklenburg-Vorpommern zugrunde, geht man nach Ihren Vorstellungen. Und genau hier haben wir andere Vorstellungen als DIE LINKE. DIE LINKE schraubt in ihrem Gesetzentwurf die bislang im Gesetz verankerte Alterskohorte von den 10- bis 21-Jährigen auf die 6-Jährigen herunter. Das hat zur Folge, dass nun logischerweise für die Förderung der 6- bis 21-Jährigen, die als Bezugsgröße dienen soll, dann natürlich mehr Kinder und Jugendliche als bisher im Gesetz vorgesehen sind.

Die Landesregierung verschiebt die Alterskohorten von den 10- bis 26-Jährigen auf die 6- bis 21-Jährigen. Also halten wir fest: Die Bezugsgröße wird sich aller Voraussicht nach ändern, in welche Richtung auch immer. Die bisherige Regelung der 10- bis 26-Jährigen würde 17 Jahre umfassen, DIE LINKE will diese von 17 auf 21 Jahre ausdehnen und die Regierung von 17 auf 16 Jahre verkürzen. Wie wir sehen können, wird hier richtig um die Zahlen gefeilscht. Wenn dem

so ist, wollen wir auch nicht nachstehen und satteln nun drauf oder genauer gesagt etwas herunter.

Um darauf zurückzukommen: Wie sollte denn nun eine, sagen wir mal, angemessene Bezugsgröße als Alterskohorte aussehen? Die Landesregierung spricht von zunehmender Unterstützung von 6- bis 9-Jährigen im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit. Frau Bernhardt hat Frau Professor Bräutigam zitiert, dass ein Fünftel der Kinder und Jugendlichen einen außerschulischen Förderungsbedarf haben. Unserer Meinung nach sollten nach Möglichkeit Kinder im Grundschulalter bestenfalls bei ihren Eltern oder aber bei Bedarf in der Nachmittagsbetreuung im Hort sein.

Und um es festzuhalten: Wir meinen, Kinder sind immer am besten bei ihren Eltern aufgehoben, es sei denn, es sprechen gravierende Gründe dagegen. In den Familien und bei den Eltern werden Werte vermittelt, dort gibt es Geborgenheit und dort kann man soziales Miteinander lernen, dort wird Familie vorgelebt. Fördern wir also mit allen unseren Möglichkeiten unsere Familien und stärken wir diese! Das ist die beste Kinder- und Jugendarbeit, die wir uns vorstellen können als AfD.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Holger Arppe, fraktionslos)

Nun begründe ich die Begrenzung der Alterskohorte nach oben. Warum sehen Sie eine Förderung von über 18-Jährigen vor? Frau Drese verweist auf das SGB XIII Paragraf 41 Absatz 1. Hier steht lediglich, dieser soll sich auf 21-Jährige beziehen, und ich zitiere gerne: „Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt;“ – und jetzt kommt das Entscheidende – „in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.“ Quelle: Sozialgesetzbuch. Da steht nichts davon, dass das der Regelfall sein soll, die Hilfe auf bis zu 26-Jährige auszudehnen.

Und warum sehen wir eine Begrenzung der Kinder- und Jugendarbeit auf bis zu 18-Jährige als sinnvoll? Ein paar Beispiele: Mit 18 Jahren machen junge Menschen in der Regel ihr Abitur, manch einer hat seine Ausbildung schon abgeschlossen, zumindest ist dieses mit 21 Jahren schon geschehen in der Regel, selbst nach einem Abitur. Manche gründen eine Familie, zumindest ist dies nicht selten vor dem 26. Lebensjahr der Fall. Viele entscheiden sich, mit 18 zur Bundeswehr zu gehen, absolvieren ein Freiwilliges Soziales Jahr, manche gehen ins Ausland für ein Studium oder erkunden die Welt oder nehmen selber ein Studium auf.

Wissen Sie, meine verehrten Damen und Herren, wir – besser gesagt, Sie alle hier – lassen sich die Welt von einem 17-jährigen Mädchen vor der UNO in Davos nicht nur erklären, sondern sie scheint auch der Taktgeber für die Weltelite zu sein und wird von vielen Medien hofiert.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Dieses Mädchen gibt doch der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN die politische Agenda vor. Da können Sie doch froh sein, sich zukünftig weniger Gedanken über

Konzepte für Kinder und Jugendliche machen zu müssen, da wir ja so sehr um die Rettung des Weltklimas bemüht sein sollen. Und dann wollen Sie, liebe Vertreter der Landesregierung, allen Ernstes bis zu 21-Jährige und insbesondere Sie von der LINKEN bis zu 26-Jährige in Jugendklubs parken? Das passt doch nicht zusammen.

Meine Damen und Herren, gemäß BGB sind 18-Jährige erwachsen. Wir sprechen hier von Kinder- und Jugendhilfe und nicht von der Aufsicht über erwachsene Menschen. Unser Vorschlag: Wir plädieren für eine Begrenzung der Alterskohorte bei den 10- bis 18-Jährigen, das sind dann neun Jahre als Bezugsgröße. Rechnen Sie bitte erneut nach und überprüfen Sie noch mal Ihre Forderung einer Erhöhung bei der Kinder- und Jugendhilfe, dann können wir uns gerne hier noch einmal sehen!

Wir enthalten uns bei der Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf, denn der Gesetzentwurf der LINKEN erkennt zwar grundlegend eine Problemlage, wählt aber eine nicht angemessene Bezugsgröße beziehungsweise dehnt die Alterskohorten zu weit aus unserer Meinung nach. Die Landesregierung geht zumindest bei der Begrenzung der Alterskohorte einen Schritt in die richtige Richtung unserer Position. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Friemann-Jennert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen im Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Sehr geehrte Linksfraktion, im Oktober 2019 haben wir den Gesetzentwurf Ihrer Fraktion, Frau Bernhardt, bereits in diesem Hause in Erster Lesung beraten, und zwischenzeitlich hat sich mit Blick auf die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit des Landes ja etwas getan. Wie Sie wissen, haben wir mit der Verabschiedung des neuen Doppelhaushaltes die Zuschüsse des Landes, die Mittel für die Jugendarbeit der Kommunen als einen ersten Schritt im Gesamtkontext einer grundlegenden Neuausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe erhöht. Für mich als sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion ist es angemessen und unbedingt notwendig gewesen.

Die Pro-Kopf-Pauschalen wurden dazu auf 11,02 Euro für die Träger der freien Jugendhilfe beziehungsweise 6,43 Euro für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhöht. In absoluten Zahlen bedeutet dies 250.000 – es waren nicht 200.000, 250.000 – zusätzlich ab diesem Jahr für die Träger der Jugendhilfe. Sicher, dieser Schritt ist moderat und die Anpassung der Richtlinie aus dem Jahr 1997 mehr als überfällig. Wir als Union haben uns hier in der Haushaltsberatung allerdings für eine weitere Aufstockung der Mittel eingesetzt, um die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe noch gezielter zu unterstützen. Insofern ist für uns als CDU-Fraktion das bisher Erreichte ein Etappenerfolg, keineswegs aber eine abgeschlossene Entwicklung.

Kinder- und Jugendarbeit muss in Mecklenburg-Vorpommern die gesamte Bandbreite der Leistungen nach Achtem Sozialgesetzbuch erbringen, und das tut sie auch,

und zwar von der Kindheit bis ins junge Erwachsenenalter. Daneben haben wir uns auf eine jährliche Dynamisierung der Mittel verständigt. Die jeweiligen Haushaltsansätze werden ab 2021 um 2,3 Prozent und in den Folgejahren jeweils um weitere 2,3 Prozent erhöht. Überdies – diese Information dürfte Ihnen von den LINKEN ebenso nicht neu sein – wird landesseitig momentan an der Überarbeitung des Landesjugendplans gearbeitet. Bis Ende 2020 ist hier mit einem Ergebnis zu rechnen.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Jugendförderungsverordnung, um die es Ihnen mit Ihrem Gesetzentwurf im Kern ging, haben wir des Weiteren die Definition der Alterskohorte zur Berechnung der Landesförderung neu aufgestellt. Statt der 10- bis 26-Jährigen wird nun die Gruppe der 6- bis 21-Jährigen als Grundlage der Förderung betrachtet. Und wenn wir hier über die Bezugsgröße debattieren, meine sehr geehrten Damen und Herren, mir ist natürlich klar, dass Ihnen das nicht gefällt, dennoch gilt man mit 18 als erwachsen. Insofern ist die Förderung zielschärfer, und das Achte Sozialgesetzbuch definiert, wie ich finde, den Auftrag der Jugendhilfe sehr zutreffend: Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.