Wäre es anders, hätten SPD und GRÜNE aufgrund ihrer engen Verzahnung mit linksextremistischen Strukturen sowie einer zumindest teilweise angestrebten Überwindung der bestehenden politischen wie wirtschaftlichen Ordnung längst in den Fokus dieser Behörde rücken müssen. Gleiches gilt übrigens auch für die CDU. Der Staatsrechtler und frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz hat in diesen Tagen gerade erst wieder die Grenzöffnungspolitik von Bundeskanzlerin Merkel
im Herbst 2015 als, ich zitiere, „verfassungswidrig und europarechtswidrig“ bezeichnet. Gegenüber der Tageszeitung „Die Welt“ sagte Scholz, ich zitiere: „In einem Staat, in dem eine Gesellschaft zusammenlebt, können nur das Gesetz und die Verfassung die maßgebende Linie sein. Keine sogenannte Moral darf sich darüber hinwegsetzen.“ Anderenfalls ist der Rechtsstaat am Ende. „Wir nehmen nach wie vor jährlich mehr als 100.000 Menschen auf, die alle nach der beschriebenen Rechtslage keinen Anspruch auf Aufnahme haben.“
Kein Verfassungsschutz hat diese Politik je kritisiert oder gar offensiv bekämpft. Dieser Geheimdienst schützt nicht die staatliche Ordnung und jene, die sie verteidigen, er
Aus Sicht des Volkes als verfassungsmäßiger Souverän kann eine solche Behörde keine Existenzberechtigung haben und gehört folgerichtig aufgelöst.
Warum gibt es den Verfassungsschutz überhaupt? Unser Land verstand sich von Beginn an als eine wehrhafte Demokratie. Demokratische Grundrechte, die durch das Grundgesetz ihren Schutz erfahren, können daher nicht auf legalem Wege beziehungsweise durch parlamentarische Mehrheitsbeschlüsse aufgehoben werden. Aus den Lehren der nationalsozialistischen Diktatur hat die Bundesrepublik Deutschland den Verfassungsschutz und parallel dazu entsprechende Landesämter beziehungsweise Abteilungen in den jeweiligen Innenministerien geschaffen. Sie sollen Aufklärungs- und Präventionsarbeit wider verfassungsfeindlichen Bestrebungen leisten. Damit sind jedoch auch demokratiefeindliche Probleme verbunden.
Mithilfe der jährlichen Verfassungsschutzberichte greift der Verfassungsschutz massiv in den Prozess der freien Willensbildung der Bürger ein. Unklare inhaltliche Bewertungsmaßstäbe, die für den Bürger kaum transparent sind und lediglich in geheimtragenden Ausschüssen behandelt werden, eröffnen politischer Willkür Tür und Tor. Ferner hat der Verfassungsschutz keine polizeilichen Kompetenzen, welche der unmittelbaren Gefahrenabwehr oder Straftatenaufklärung dienen könnten. Die Institution des Verfassungsschutzes steht im Widerspruch zur Vorstellung des mündigen und aufgeklärten Bürgers, der sein Urteilsvermögen aus dem Widerstreit verschiedener Meinungen innerhalb der Gesellschaft bildet.
Vermittels einer Markierung als „extremistisch“ wird eine Organisation durch eine staatliche Behörde im öffentlichen Diskurs stigmatisiert. Der Verfassungsschutz maßt sich somit die Rolle einer Art politischen Ratingagentur an und betreibt eine Kategorisierung in zulässige und unzulässige Meinungen, die sich aber erst im Rahmen des demokratischen Diskurses bilden sollten. Freilich gibt es extremistische Kräfte und Bestrebungen, doch keine der im letzten Jahresbericht des Verfassungsschutzes für Mecklenburg-Vorpommern aufgezählten Akteure dürfte in der Lage sein, unmittelbar die freiheitlich-demokratische Grundordnung ernsthaft zu gefährden oder gar abzuschaffen.
Dass der Verfassungsschutz seine Kompetenzen auch missbräuchlich verwendet, ist mit der umstrittenen Einstufung der AfD als sogenannter Prüffall unlängst mehr als deutlich geworden. Die größte Oppositionspartei in Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland mit einem juristisch fragwürdigen Begriff einzuordnen, dürfte vorderhand ein historisches Novum darstellen.
Der Verfassungsschutz hat keine klaren Kriterien und keine transparenten inhaltlichen Maßstäbe für die Einordnung seiner Beobachtungsobjekte.
Insbesondere durch die Anbindung an das Landesinnenministerium, welches im Regelfall ja parteipolitisch geführt wird, ist nicht auszuschließen, dass der Verfassungsschutz auch als Instrument der Bekämpfung unliebsamer politischer Konkurrenz eingesetzt werden kann.
Allein durch die Schaffung von Kategorien wie „Verdachtsfall“ oder „Prüffall“ ist für den Normalbürger kaum noch nachzuvollziehen, wo die Grenzziehung zwischen radikalen und extremistischen Meinungen liegt. Auch für die betroffenen Organisationen werden hier Verdachtsmomente konstruiert, die kaum noch eine feste juristische Faktengrundlage haben, schließlich wird das Attribut vom Verfassungsschutz beobachtet, auch von den Gerichten als politischer Wettbewerbsnachteil bewertet, was in die Grundrechte von Personen und Organisationen eingreift,
In einer Demokratie sollte der Grundsatz gelten: Was nicht auf einen Konflikt mit dem Strafgesetzbuch hinausläuft, muss innerhalb der parlamentarischen Diskursstrukturen wie Parlamente, Medien, Bürgerforen, soziale Netzwerke et cetera ausgehandelt werden und darf nicht durch stigmatisierende Etikette einer Verfassungsschutzbeobachtung markiert und dadurch einer gesellschaftlichen Debatte gewissermaßen entzogen werden.
Alles, was eine reale Gefahr für die Demokratie darstellt und den Gesetzen zuwiderläuft, muss von den Polizeibehörden, und nur von diesen verfolgt werden. Für den Schutz unserer Verfassung bedarf es keines Verfassungsschutzes, sondern einer Stärkung der entsprechenden polizeilichen Fachabteilungen, die unmittelbare Gefahren für den Bestand unserer Ordnung abwehren können und sich nicht politisch instrumentalisieren lassen.
Letzteres wird übrigens auch von der Linkspartei durchaus realistisch eingeschätzt, wenn deren Bundestagsabgeordneter Jan Korte in einer ausgesprochen lesenswerten Broschüre seiner Fraktion schreibt, ich zitiere: „Durch die praktisch nicht vorhandene demokratische und öffentliche Kontrolle ist der Missbrauch der Verfassungsschutzämter für parteipolitische und Regierungszwecke vorprogrammiert.“
„um den politischen Gegner … zu kontrollieren, zu bekämpfen und zu diffamieren. Seit dem Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens 2003“
„und dem Bekanntwerden der Schlampereien, der gezielten Desinformationen und vor allem der massiven Verstri
ckungen von Verfassungsschutzbehörden mit NeonaziOrganisationen, ist nunmehr eine ganz neue Dimension hinzugekommen.“ Zitatende.
Zusammenfassend erkennt also auch die Linkspartei – und da hat sie wohl doch aus den historischen Erfahrungen mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR gelernt – die hier vorgetragene Argumentation an, wenn sie feststellt:
„Vor allem birgt der Verfassungsschutz – da sein Betätigungsfeld anders als das der Polizei nicht an konkrete Gefahrensituationen oder begangene Straftaten anknüpft, sondern an potentielle Gefahrenlagen und Personen, die aus Sicht der Behördenleiter … eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung … darstellen, im Visier hat – die Gefahr von den regierenden Kräften politisch instrumentalisiert zu werden.“ Zitatende.
Es ist also doch sehr faszinierend, wie nahe sich links und rechts an der einen oder anderen Stelle sind.
Immerhin hatte auch Alexander Gauland vor gut einem Jahr die Forderung nach einer Auflösung des Verfassungsschutzes ebenfalls in den Raum gestellt. Allen gemeinsam ist die Erkenntnis, dass eine Abschaffung dieser Behörde
(Peter Ritter, DIE LINKE: Da brauchen Sie sich keine Mühe zu geben, Herr Arppe. Sie kriegen keine Zustimmung zu diesem Antrag. Lassen Sie es sein!)
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Gehen Sie nach Hause, freuen sich vorm Spiegel, aber das nützt alles nichts! – Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 58 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Für die Landesregierung hat um das Wort gebeten der Minister für Inneres und Europa. Bitte schön, Herr Caffier.
In Anbetracht der wertvollen Zeit meiner Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten erspare ich mir, hier Ausführungen über so viel politischen Unfug zu machen. Im Übrigen haben Sie offensichtlich irgendwelche Beschwerden mit den Sicherheitsbehörden des Landes, kann ich vielleicht sogar nachvollziehen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Verfassungsschutz abschaffen“ ist das Thema des Antrages. Um es vorwegzunehmen, dem können wir nicht zustimmen.
Aber zunächst eine Anmerkung: Es ist doch interessant festzustellen, wie bestimmte Reaktionen hier im Hause nicht vom Inhalt, nicht vom Thema, sondern nur davon abhängig gemacht werden, wer hier steht. Das finde ich nicht gut.