Protokoll der Sitzung vom 11.03.2020

Meine Damen und Herren, die legitime Debatte zum Unterbindungsgewahrsam wurde von unserer Landesregierung mit der Nazikeule abgeschmettert. Das ist eine nicht hinnehmbare Verharmlosung des NS-Unrechtsstaates.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Und der Innenminister sollte sich hüten, erneut in die Schmutzkiste der politischen Diskussion zu greifen, da in vielen Ländern die CDU selbst den Unterbindungsgewahrsam gefordert hat.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Diese gesetzliche Regelung, die sowohl im CSU-geführten Bayern als auch im SPD-geführten Innenministerium Niedersachsens bereits Realität ist, sollte auch unserer Landespolizei zur Verfügung stehen. Vergessen wir nicht: Es geht darum, unsere Bürger vor Terroristen aller Schattierungen zu schützen!

Kommen wir nun zu der sehr stark diskutierten Frage, ob Journalisten im neuen SOG ihren Quellenschutz verlören. Der Chefredakteur der „Schweriner Volkszeitung“, Michael Seidel, und ich sind ganz sicher nicht immer einer Meinung. Er gehört aber zu den Journalisten, die ich für ihre ehrliche Diskussionsbereitschaft schätze. Seine Kritik am SOG halte ich für begründet und erlaube mir, Herrn Seidel zu zitieren: „Eine der ehernen Regeln des Berufs ist der Quellenschutz. Der erlaubt es Journalisten, ihren Informanten, die oft aus Angst vor Sanktionen anonym bleiben wollen, absolute Vertraulichkeit zuzusichern.“

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

„Ohne das Vertrauen, dass der Journalist ihre Identität bis zum Äußersten geheim hält, … gäbe es kaum Menschen, die bereit sind, Informationen über Missstände in Behörden, Unternehmen, Verbänden oder Kirchen preiszugeben.“ Zitatende.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das, was Herr Seidel hier anspricht, ist für die Debatte ein enorm wichtiger Punkt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Reden Sie ab sofort nicht mehr von der Lügenpresse, oder wie kann ich das verstehen?)

Kollege Ritter, ich habe das Wort „Lügenpresse“ noch nie benutzt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach was?!)

Das unterstellen Sie mir ständig, aber das habe ich nicht gemacht!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach was?! – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Ich arbeite sehr gern und gut mit den Journalisten unseres Landes zusammen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber Sie gehören noch zur AfD, oder nicht?!)

Natürlich gehöre ich zur AfD.

(Zurufe von Horst Förster, AfD, und Peter Ritter, DIE LINKE – Glocke der Präsidentin)

Einen Moment bitte!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind mitten in der Debatte und ich bitte doch jetzt darum, dass der Redner fortfahren kann.

Bitte, Herr Kramer.

Vielen Dank, Frau Präsidentin!

Es geht also nicht darum, unseren Sicherheitsbehörden zu unterstellen, sie würden die neue Gesetzeslage bewusst ausnutzen. Es geht darum, dass an dieser Stelle des Gesetzes das Vertrauen einer demokratischen Kontrollinstanz angekratzt wird.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Meine Damen und Herren, es ist verwunderlich, dass das Innenministerium die Kritik des Deutschen Journalistenverbandes einfach als unbegründet zurückweist. Jedenfalls konnten wir im Rahmen des sehr langen Gesetzgebungsprozesses vonseiten des Innenministeriums keine umfassende Auseinandersetzung mit den konkreten Kritikpunkten des Journalistenverbandes feststellen. Und die AfD kann das als Rechtsstaatspartei nicht einfach ignorieren.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Wir stehen fest,

(Thomas Krüger, SPD: Nicht?)

wir stehen fest an der Seite der Journalisten, die eine immens wichtige Aufgabe im öffentlichen Meinungsbildungsprozess erfüllen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD –

Oh Mann, oh Mann, das glauben Sie

ja wohl selbst nicht! Das können

wir mal beim ZDF-Rundfunkrat

nachlesen, da bin ich mal gespannt! –

Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Herr Innenminister, die Bedenken der vierten Gewalt werden auch nach der heutigen Abstimmung nicht verschwunden sein. Eine gerichtliche Auseinandersetzung wird wahrscheinlich folgen.

(Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD)

Wir warnen deshalb davor, dass über den juristischen Umweg das SOG erneut auf die Tagesordnung des Parlamentes kommen wird.

Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion wird dem Gesamtpaket des neuen SOG heute zustimmen. Ich bitte das Parlament zur Stärkung des Vertrauens in die Institutionen um Zustimmung zu unseren beiden Änderungsanträgen. Dabei denken wir in erster Linie an den Schutz unserer Bürger. Und unsere Beamten dürfen auf zeitgemäße Antworten der Legislative nicht warten müssen.

Unser Fazit ist klar: Ja zu einem modernisierten Sicherheits- und Ordnungsgesetz, das unsere Landespolizei effektiver arbeiten lässt! Ja zu Maßnahmen, die Terror, Kindesmissbrauch und schwere Kriminalität besser bekämpfen lassen! Nein zu einem Vertrauensverlust gegenüber Journalisten und ihrer kritischen Arbeit zum Wohle unserer Demokratie! Nein zu einem Ombudsmann, der nur aufgrund einer linken Kampagne installiert wird

(Beifall Horst Förster, AfD)

und das von der SPD in die Landespolizei gestreute Misstrauen widerspiegelt! – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau von Allwörden.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lange, sehr lange hat es gedauert, bis wir dieses Gesetz endlich in Zweiter Lesung beraten können. Die Änderungen, die an diesem Gesetz im Rahmen der Beratungen eingearbeitet wurden, betrafen nur Kleinigkeiten. Deswegen bin ich der Meinung, das einzig Schlechte an diesem Gesetz ist, dass es nicht schon letztes Jahr in Kraft getreten ist. Ich möchte aber nicht kleinlich sein, besser ein spätes SOG als gar kein SOG.

(Beifall Nikolaus Kramer, AfD)

Meine Damen und Herren, der Gesetzgeber hat die Pflicht, Regelungen zur Gefahrenabwehr zu schaffen. Dabei hat er sowohl die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger als auch die öffentliche Sicherheit zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. In dieser Abwägung sind neue technische Möglichkeiten bei kriminellen Handlungen, die aktuelle Gefahrenlage und die vom Bundesverfassungsgericht bestimmten rechtlichen Vorgaben zu beachten.

Freiheitsrechte dürfen nur dort eingeschränkt werden, wo es für die Gefahrenabwehr zwingend erforderlich und verfassungsrechtlich überhaupt zulässig ist. Ich betone das deswegen, weil vielfach überhaupt gar nicht verstanden wurde, dass das SOG kein Instrument zur Strafverfolgung ist. Dafür gibt es unter anderem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung. Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz dient der Gefahrenabwehr.

Das SOG verhält sich zum StGB wie der Rettungstransportwagen zur medizinischen Heilkunde. Schon allein deswegen sind viele Horrorszenarien, die die politischen Ränder in seltener Einmütigkeit vorgetragen haben, kompletter – mit Verlaub – Stuss.