Wir sind mitten in der Abstimmung und ich bitte um ein bisschen Ruhe, weil wir uns alle konzentrieren müssen, insbesondere ich mich selbst jetzt.
Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 27 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltung? – Damit ist in Artikel 1 Paragraf 27 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen durch die Fraktion DIE LINKE und den fraktionslosen Abgeordneten zugestimmt.
Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 28 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4778 vor, soweit er in Artikel 1 den Paragrafen 28 betrifft, über den ich zunächst ab
stimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4778 zuzustimmen wünscht, soweit er den Paragrafen 28 betrifft, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltung? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4778, soweit er in Artikel 1 den Paragrafen 28 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt.
Wer in Artikel 1 dem Paragrafen 28 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltung? – Damit ist Artikel 1 Paragraf 28 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten und im Übrigen Gegenstimmen aus der Fraktion DIE LINKE und des fraktionslosen Abgeordneten zugestimmt.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragrafen 29 bis 67d entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltung? – Damit ist in Artikel 1 den Paragrafen 29 bis 67d entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses bei gleichem Stimmverhalten wie eben zugestimmt.
An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4779 abstimmen, der die Einfügung eines neuen Paragrafen 67e beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltung? – Vielen Dank! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4779 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragrafen 68 bis 116 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltung? – Damit ist in Artikel 1 den Paragrafen 68 bis 116 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses bei gleichem Stimmverhalten wie eben zugestimmt.
Ich rufe auf die Artikel 2 bis 5 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltung? – Damit ist den Artikeln 2 bis 5 sowie der Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, AfD und der fraktionslosen Abgeordneten sowie Gegenstimmen durch die Fraktion DIE LINKE und den fraktionslosen Abgeordneten zugestimmt.
Die Fraktion DIE LINKE hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zur Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 7/3694 eine namentliche Abstimmung beantragt.
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall.
Ich schließe damit die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 68 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 56 Abgeordnete, mit Nein stimmten 12 Abgeordnete, niemand enthielt sich der Stimme. Damit ist der Gesetzentwurf der Landeregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses angenommen.
In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Innen- und Europaausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses auf Drucksache 7/4766 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und AfD und Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
Auf Drucksache 7/4777 liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der die Einfügung einer weiteren Entschließung beinhaltet, über den ich an dieser Stelle abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4777 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4777 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung abgelehnt worden.
An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Neustrelitz. Herzlich willkommen!
Und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes – Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/4445, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses, Drucksache 7/4762.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 in Mecklenburg- Vorpommern (Zensusausführungs- gesetz 2021 – ZensAG 2021 M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/4445 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses (2. Ausschuss) – Drucksache 7/4762 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein wenig ungewöhnlich, zu einem Gesetzentwurf eine Aussprache durchzuführen,
bei dem bei Einbringung das nicht der Fall war, der vollkommen unproblematisch die Ausschüsse passiert hat, ohne dass da ein wesentlicher Austausch stattgefunden hätte. Nichtsdestotrotz ist diese Aussprache hier erwünscht und wird deshalb natürlich auch durchgeführt.
Deutschland ist unionsrechtlich verpflichtet, alle zehn Jahre eine Volkszählung durchzuführen. Der letzte Zensus wurde 2011 durchgeführt. Der nächste muss also 2021 erfolgen. Volkszählungen haben eine lange Tradition. Urkundlich erwähnt sind sie seit den 1830er-Jahren. Damals war es der deutsche Zollverein, der alle drei Jahre eine Volkszählung durchführte. In der Bundesrepublik Deutschland war das ab 1950 der Fall, aber in all dieser Zeit fanden Volkszählungen mehr oder weniger regelmäßig, aber in unterschiedlichen Zeitabständen statt.
Wir hatten in der Bundesrepublik Deutschland wesentliche Umstellungen, was die Volkszählung angeht, in den 1980er-Jahren. Da gab es nämlich mal sehr großen Unmut gegen die seinerzeit durchgeführte Volkszählung. Und das beruhte darauf, dass man das als Totalerhebung, was es wahrscheinlich auch war, empfand, und dass das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil 1983 gefordert hat, dass der Gesetzgeber sich vor künftigen Totalerhebungen wie einer Volkszählung mit dem jeweiligen Stand der statistischen Methodendiskussionen auseinanderzusetzen hätte. Daraufhin gab es im Deutschen Bundestag eine Entschließung im Jahr 1987, in der die Bundesregierung aufgefordert wurde, Untersuchungen über alternative Erhebungsmethoden durchzuführen. Und
die statistischen Ämter des Bundes und der Länder sind diesem Auftrag nachgekommen und haben als Alternative zu einer herkömmlichen Volkszählung einen registergestützten Zensus entwickelt. Deswegen sprechen wir jetzt auch immer von einem Zensus.
Seit 2001 haben wir die europäische Vereinbarung, dass alle zehn Jahre in den Mitgliedsstaaten ein Zensus durchgeführt werden soll, und vollumfänglich nach diesem Methodenwechsel haben wir das ja bereits im Jahr 2011 in Deutschland auch getan.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält die landesrechtlich erforderlichen Bestimmungen für die Ausführung des Zensus 2021 zum Stichtag 16. Mai 2021 in MecklenburgVorpommern nach der bundesrechtlich vorgegebenen Systematik, denn neben der bundesgesetzlichen Regelung bedarf es eines landesrechtlichen Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021. Das kennen wir auch von den vielen anderen bundesgesetzlichen Bestimmungen, zu denen wir hier das mit dem notwendigen Ausführungsgesetz flankieren müssen.
Das Zensusgesetz legt die Datenerhebung zum Zensus auf der Grundlage der Zensusverordnung der Europäischen Union fest, bestimmt den Stichtag, regelt die Aufgabenverteilung zwischen dem Bundesamt und den Landesämtern, legt die Erhebungs- und Hilfsmerkmale fest, enthält die Ausführungsbestimmungen zur Auskunftspflicht, Zusammenführung und Auswertung der Daten sowie zur Aufbewahrung und Löschung der Einzeldaten. Und wenn man sich die Inhalte des Gesetzes anguckt, finden wir hier auch umfangreiche Regelungen zur Datensicherheit, zum Schutz vor Missbrauch der Daten und zum Schutz der Rechte Betroffener.
Wozu ist der Zensus überhaupt gut? Er stellt das wesentliche Fundament national wie auch international zur Statistik dar, liefert die Basisdaten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation, auf denen politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Planungsprozesse in Bund, Ländern und Gemeinden aufbauen. Kernaufgabe jedes Zensus ist die statistische Ermittlung zuverlässiger Einwohnerzahlen, die in vielen Zusammenhängen als maßgebliche Bemessungsgrundlage verwendet werden.
Wozu brauchen wir die insbesondere? Sie sind wichtige Grundlagen dafür, wie zum Beispiel die Länder- und kommunalen Finanzbeziehungen sich gestalten. Sie sind bei der Landesplanung notwendig, wenn geplant werden soll, wie viel Schulen, Kindergärten, Altenheime, Krankenhäuser und so weiter gebraucht werden, und auch bei wohnungspolitischen Entscheidungen spielen sie eine Rolle. Und auch das Grundgesetz misst der Einwohnerzahl für die Stimmenanzahl der Länder im Bundesrat, für ihre Stellung im Bund-Länder-Finanzausgleich und auch gegebenenfalls für die Anforderung einer Neugliederung des Bundesgebiets eine Bedeutung zu. Das kann sich auch auf Wahlkreise auswirken. Und auch die Europäische Union greift auf diese Basisdaten zurück, etwa bei der Vergabe von Mitteln aus den EU-Strukturfonds.
Grundsätzlich folgt der Zensus 21 also der registergestützten Methode, die wir auch 2011 bereits angewandt haben, und wie vor zehn Jahren werden aufwendige Erhebungen von Primärdaten nur teilweise durch die Zusammenführung von Daten aus öffentlichen Registern ersetzt. Der Zensus umfasst insbesondere die Erhe
In der Ausschussberatung hat sich ergeben, dass der mitberatende Finanzausschuss dem Innenausschuss empfohlen hat, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Das geschah bei lediglich einer Gegenstimme und sonst Zustimmung. Die Gegenstimme war von der AfD. Im Innenausschuss ist das einvernehmlich beschlossen worden, also ohne Gegenstimmen, nachdem wir eine kleine Änderung vollzogen haben auf Antrag von SPD und CDU. Da betraf es ein Datum, das wir verschoben haben aus rein sachlichen Gründen. Und diesem Änderungsantrag und hinterher auch dem so geänderten Gesetzentwurf wurde, wie gesagt, im federführenden Innenausschuss einvernehmlich zugestimmt.
Meine Fraktion wird diesem Gesetzentwurf selbstverständlich auch heute zustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Landsleute! Wertes Präsidium! Werte Kollegen und liebe Gäste! Ich möchte mal damit anfangen, dass ich meine Verwunderung zum Ausdruck bringe, Frau Tegtmeier, dass Sie sich darüber wundern, dass wir über ein zu verabschiedendes Gesetz hier im Landtagsplenum eine Aussprache haben.