Es geht darum, die Hochschulen in MecklenburgVorpommern so aufzustellen, dass sie mit ihren Schwerpunkten, ihren Profilen, ihren Gestaltungsräumen und Bauvorhaben zukunftsfest und wettbewerbsfähig agieren können. Es sollen die Weichen gestellt werden für einen starken und innovativen Wissenschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern. Dafür müssen die Leitplanken für Forschung und Lehre so gesetzt werden, dass sie zu dem passen, was wir in Mecklenburg-Vorpommern brauchen und dass sie unaufhaltsamen Entwicklungen wie Internationalisierung und Digitalisierung Rechnung tragen können.
Der Bildungsministerin ist dabei sehr wichtig, dass dieser Prozess auf Augenhöhe mit den Verantwortlichen der einzelnen Hochschulen abläuft. Zusammen mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind sie diejenigen, die das wissenschaftliche Aushängeschild unseres Bundeslandes immer wieder neu beschriften, beschreiben und gestalten. Wir erreichen nur etwas für Mecklenburg-Vorpommern als Wissenschaftsstandort insgesamt, wenn wir uns partnerschaftlich durch das Koordinatensystem aus fortgeschriebenem Hochschulfinanzkorridor, standortbezogenem Hochschulbaukorridor und „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ bewegen, und das ist geschehen.
Meine Damen und Herren, die Eckwerte gliedern sich in sieben Kapitel, aber keine Sorge, das wird jetzt keine Lesung, in der ich Ihnen aus allen Teilen vortragen werde. Die Bildungsministerin möchte ihren Blick vor allem auf die letzten beiden Kapitel richten, in denen es um die übergreifenden Ziele der Landeshochschulentwicklung und die fachlichen Entwicklungsschwerpunkte geht. Das Bildungsministerium will die Qualität und die Effizienz in Studium und Lehre steigern, die Auslastung insbesondere der Masterstudiengänge verbessern und die Quote derer erhöhen, die ihr Studium erfolgreich abschließen. Es will außerdem den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern, den Wissens- und Technologietransfer stärken und gute Wege finden, um Demokratie, Toleranz, Gleichstellung, Inklusion und Nachhaltigkeit an unseren Hochschulen für alle erkennbar zu machen, denn unsere Hochschulen stehen längst nicht mehr nur für ihre traditionellen Aufgaben, sondern sehen sich der Erwartungshaltung gegenüber, eine sogenannte Third Mission zu erfüllen, die darin besteht, ihren Nutzen für die Region und die Gesellschaft zu zeigen.
Das lässt sich indirekt auch an den fachlichen Schwerpunkten ablesen. Sie beschreiben ein breit angelegtes und ausgewogenes System von Angeboten in Lehre und Forschung, das die Entwicklung unseres Landes, unserer Wirtschaft und unserer Gesellschaft im Blick hat. Lehrerbildung ist natürlich einer dieser Schwerpunkte, denn unsere Schulen benötigen in den kommenden Jahren
dringend genügend und gute Nachwuchskräfte. Die Hochschulen müssen nicht nur mehr Studierende zu einem erfolgreichen Abschluss führen, sondern auch zusätzliche Studienmöglichkeiten schaffen. Zudem haben die Medizin und der Ausbau weiterer Studiengänge in den Bereichen Pflege, Hebammenwesen und Psychotherapie einen herausgehobenen Stellenwert.
Aber auch jenseits dieser Prioritätenliste hat das Bildungsministerium gewichtige Projekte ausgemacht. Dazu gehört das Konzept „Bauen, Landschaft, Umwelt“, mit dem die Hochschule Wismar, die Universität Rostock und die Hochschule in Neubrandenburg gemeinsam mit mehreren Verbänden einen Anlauf genommen haben, um den Studiengang der Bauingenieure breiter aufzustellen. Hier will das Bildungsministerium zumindest teilweise anknüpfen und für mehr guten Fachkräftenachwuchs im Bauingenieurwesen sorgen. Und zukunftsfähige Hochschulen müssen auch im Bereich der Digitalisierung Spielräume zur Entwicklung erhalten. Mit zeitlich befristeten Programmen hat das Bildungsministerium hier gezielt Akzente in den Bereichen Studium, Lehre und Forschung gesetzt.
Meine Damen und Herren, in den Zeilen der Eckwerte steckt natürlich auch Geld. Neben dem Gesamtbudget können Sie dort nachlesen, was die Bildungsministerin schon im Zuge des erneuerten Landeshochschulgesetzes ausgeführt hat, dass durch die Verstetigung der Mittel des Hochschulpaktes die zurzeit befristeten Beschäftigungsfälle entfristet und auch neue Stellen nachgeschaffen werden können. Zudem macht das Bildungsministerium den Stellenplan im Grundhaushalt der Hochschulen so flexibel, dass sie Stellenhebungen, Stellensenkungen, Stellenausbringungen und Stellenstreichungen kostenneutral auch unterjährig vornehmen können. Das ist eine echte Verbesserung für die Hochschulen.
Weniger glücklich sind die Hochschulen mit den aufgeführten Bauinvestitionen. Das kann die Bildungsministerin auch verstehen, weil das Bildungsministerium dem angemeldeten Bedarf nur begrenzt gerecht wird. An dieser Stelle kann die Bildungsministerin allerdings nur sagen, das Machbare wird getan und mehr geht derzeit einfach nicht.
Sie sehen, mit den vorliegenden Eckwerten hat das Bildungsministerium eine solide und der Zukunft zugewandte Planungsgrundlage geschaffen, um die Zielvereinbarungen mit den einzelnen Hochschulen zu verhandeln, mit dem Ziel, gute und verlässliche Rahmenbedingungen für einen starken Wissenschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern für den Zeitraum bis 2025 zu schaffen. Das Bildungsministerium steht in den Startlöchern und Ihre Zustimmung zu den Eckwerten ist in gewisser Weise hoffentlich heute ein Startschuss. – Vielen Dank!
(Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wesentlich mehr Leidenschaft als bei Frau Martin, und zwar sogar ohne Genderquatsch.)
Liebe Landsleute! Wertes Präsidium und liebe Gäste! Sie erbitten unter diesem Tagesordnungspunkt die Zustimmung zu den Eckwerten der Hochschulentwicklung für die Jahre 2021 bis 2025. Und um das Ergebnis vorwegzunehmen: Selbstverständlich werden wir diese Zustimmung nicht geben können.
Dazu ein paar Worte voraus: Es gibt einige wenige positive Punkte in diesem Eckwertepapier. Das ist einmal die Umwandlung einer Mitarbeiterstelle in eine W2-Professur für Volkskunde. Das war überfällig, auch schon länger besprochen, aber immerhin im Eckpunktepapier jetzt grundgelegt. Dann geht es um das Fach Niederdeutsch, das als lehramtsbildendes Fach gestärkt werden soll, auch das ist positiv. Und wenn wir das großzügig betrachten, dann ist auch die bautechnische Entwicklung erwähnenswert, wobei es sich dabei aber nicht um eine deutliche Weiterentwicklung, sondern nur um eine konsequente Fortschreibung des bisherigen Konzepts handelt. Das war es aber auch schon mit dem, was positiv zu erwähnen ist.
Kommen wir zu dem, was negativ zu erwähnen ist und warum wir dem nicht zustimmen werden. Das ist einmal das, was zur Inklusion an den Hochschulen in diesen Eckwerten niedergelegt ist. Im Bildungsministerium für den Bereich Schule ist man mit der Umsetzung der Inklusion den Realitäten etwas näher gekommen und hat zurückgerudert, auch auf deutliche Intervention der Bundesbildungsministerin, aber man hat gesehen, dass eben nicht alles Wünschenswerte an den Schulen, was Inklusion angeht, auch machbar ist. Im Eckpunktepapier für die Hochschulen wird aber an der vollumfassenden Inklusion festgehalten. Das hat keine sinnbildende Auswirkung auf das, was Studenten wirklich brauchen.
Es ist richtig, dass wir Nachteile, die bestehen, insbesondere auch im Prüfungsbereich, durch Hilfen bei der Prüfung, durch verlängerte Zeiten zur Ablegung der Prüfung und so weiter ausgleichen, aber das muss seine Grenze da haben, wo ein Ausgleich geschaffen werden kann. Wenn ich hier beispielsweise lese, dass Legastheniker völlig gleichgestellt werden sollen – ich unterrichtete bis zu meiner Freistellung durch die Wahl hier in den Landtag im Fach Rechtswissenschaft –, Rechtswissenschaftler müssen sich in Sprache, Wort und Schrift ausdrücken können, sie haben sonst nichts,
da sind Legastheniker schlichtweg fehl am Platze. Und das kann auch durch eine noch so wohlwollende Inklusion nicht ausgeglichen werden. Inklusion für Körperbehinderte, für Seh- und Hörgeschädigte, die muss an den Universitäten stattfinden, aber dann muss es irgendwo auch seine Grenze haben. Mehr ist von den Universitäten in dem Punkt nicht zu leisten.
Dann kommen wir zum nächsten Punkt, das hat Herr Stamer vorhin schon angesprochen, die sogenannte Third Mission: Neben den klassischen Aufgabenberei
chen Forschung und Lehre – und ich glaube, damit sind die Universitäten beileibe stark genug in Anspruch genommen – soll jetzt eine dritte Säule „universitäre Aufgaben“ geschaffen werden, Third Mission, nämlich den Transfer des universitären Tätigwerdens auch in die nicht universitäre Gesellschaft hinein, über das, was Forschung und Lehre schon leisten. Das ist an sich schon fragwürdig und bildet in unseren Augen nur ein weiteres Standbein für den Kampf gegen rechts, aber besonders kritisch zu sehen ist das deswegen, weil die ohnehin schon finanziell unterausgestatteten Universitäten für diese dritte Aufgabe keinen Pfennig mehr Geld erhalten sollen. Das soll einfach so miterledigt werden. Ein weiterer Punkt, warum wir das ablehnen.
Dann ist natürlich die Fortschreibung des ohnehin schon um sich greifenden Genderwahnsinns hier zu berücksichtigen. Also die Professur für Gender Studies in Greifswald wird als besondere Profilierungsmöglichkeit gesehen und soll weiter gefördert werden. In Stralsund hat sich das Gender-Institut für Angewandte Wissenschaften gegründet und soll auch entsprechend gestärkt werden, und,
Ganz bestimmt, ja. Ich unterrichte ja zum Beispiel Familienrecht, und das ist in der Tat genderrelevant. Und wenn Sie eine Liste haben wollen, es kommen fast in jeder Vorlesungsstunde genderrelevante Themen vor, ohne dass wir da irgend so einen Humbug gestalten müssen.
Und dann kommt noch hinzu, dass die Landesregierung sich vorbehalten möchte, fachspezifische Genderaspekte im Einzelfall bei der Umwidmung von Professuren zur Geltung zu bringen. Da frage ich mich zum Beispiel: Wie gendern Sie Sachenrecht? Grundstücke haben kein Geschlecht.
Und alles, was mit Sachenrecht zu tun hat, insbesondere Immobilienrecht, ist unheimlich relevant für Gender Studies. Das mal dazu.
Dann wollen Sie die Internationalisierung der Hochschulen weiter fördern. Dagegen ist an sich gar nichts einzuwenden, aber mehr englischsprachige Studiengänge einrichten, die nicht abgefragt und hinterfragt werden von den Studierenden hier im Lande, macht keinen Sinn. Ausländische Professorinnen und Professoren durch international besetzte Berufungskommissionen zu berufen, macht nur da Sinn, wo auch entsprechende internationale Kompetenzen abgefragt werden, beispielsweise in den Naturwissenschaften. Das ist aber für geisteswissenschaftliche Studien eher fernliegend.
Und dann die Erhöhung der Anzahl ausländischer Studierender: Das wird besonders interessant, wie Sie die
ausländischen Studierenden, die in die besonders renommierten Universitäten München, Heidelberg oder so weiter oder in die besonders interessanten Städte in der Bundesrepublik gehen, wie Sie die nach Rostock, Greifswald oder an unsere Fachhochschulen locken wollen. Kein Wort dazu in dem Eckpunktepapier, nur gesagt, das soll erreicht werden. Also!
Und es kommt hinzu, dass die Aufwertung der Bedeutung von Englisch als internationaler Kongresssprache gleichzeitig eine weitere Abwertung von Deutsch als unsere Wissenschaftssprache bedeutet. Jedenfalls in den Geisteswissenschaften muss man dem entgegentreten. Das ist natürlich so, dass in den Naturwissenschaften sich das heute so weit etabliert hat, dass wir da sinnvollerweise nicht gegenhalten können, aber in den Geisteswissenschaften sollten wir an unserer Sprache, an Deutsch als Wissenschaftssprache festhalten.
Bei den Frauenquoten wird das schon eingeführte Kaskadenmodell konsequent fortgesetzt. Frauenquoten widersprechen dem, was gerade in der Wissenschaft notwendig ist, nämlich der Besetzung von Dozenten- und Professorenstellen und Mitarbeiterstellen nach bestmöglicher Eignung und eben nicht nach dem Geschlecht.
Kein Mensch hat etwas dagegen, dass eine gut geeignete Frau auf eine Professur nachrückt, aber das Qualitätskriterium muss die bestmögliche Eignung sein und nicht das Kriterium „Frau“.
Und dann wollen Sie ein Orientierungsstudium schaffen, ein Orientierungsstudium für die vielen, die gar nicht so richtig wissen, was sie an der Hochschule eigentlich sollen.
Es ist nicht Aufgabe der Universitäten, Mängel in der Ausbildung in der Schule zu korrigieren. Wenn viel zu viele Menschen in die Unis, viel zu viele angehende Studenten in die Unis strömen, die nicht wissen, was sie da eigentlich machen sollen, dann sollen sie wegbleiben, dann ist das ein Versagen der Schulausbildung – mangelnde Abiturreife, mangelnde Hochschulreife –, die da zugrunde liegt, und anders kann man das nicht ausdrücken. Ein Orientierungsstudium für diejenigen, die erst mal ein Jahr, zwei Semester so an der Uni rumbummeln sollen, um zu sehen, was da überhaupt angeboten wird, lehnen wir ab.
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, ich habe jedes Studienjahr die Erstsemester im Fach Rechtsgeschichte, und von Studienjahr zu Studienjahr wird die Lehrfähigkeit, die Studieneignung derer, die da zu uns kommen –