Dann werden Ihnen die Damen und Herren sagen, wo Sie das reintun, oder wie dürfen die Herren das erkennen?
Das ist richtig. Sie sehen, ich habe mich nicht geirrt. An den Zetteln, die obendrauf liegen, werden Sie erkennen, welcher Wahlzettel in welche Wahlurne zu werfen ist, und zwar genau in der Farbe, die ich hier angegeben habe, also farbliche Übereinstimmung, gut.
Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt der Stimmzettel in die Wahlkabine zu begeben. Die Stimmzettel sind in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Sie haben insgesamt vier Stimmen zu vergeben. Bevor Sie die Stimmzettel in die Abstimmungsurnen, die sich links von mir befinden, geben, bitte ich Sie, dem jeweiligen Schriftführer Ihren Namen zu nennen.
Dreimal? – Ich würde sagen, nicht. Das streichen wir so. Nicht dem jeweiligen Schriftführer, sondern wenn Sie einmal Ihren Namen laut und vernehmlich sagen, dass alle drei Schriftführer Ihren Namen hören, dann reicht es, wenn Sie ihn einmal sagen. So.
Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz je Wahlvorschlag versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.
Bevor ich die unter Tagesordnungspunkt 26 aufgeführten Wahlen eröffne, bitte ich die Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurnen leer sind.
(Die Schriftführer überzeugen sich davon, dass die Abstimmungsurnen leer sind. – allgemeine Unruhe und Heiterkeit)
Gibt es noch jemanden im Haus, der bezweifelt, dass die Wahlurnen leer sind? – Wenn das nicht der Fall ist, dann können wir in die Wahl eintreten. Dazu bitte ich den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.
Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollten, ihre Stimme abgegeben? – Das ist nicht der Fall.
Gibt es noch ein Mitglied des Hauses, das seine Stimme noch nicht abgeben konnte und das nachholen möchte? – Wenn das nicht der Fall ist, dann schließe ich die Abstimmung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte jetzt an diesem Punkt noch mal um Ihre Aufmerksamkeit. Ich möchte Ihnen einen Vorschlag machen, wie wir mögli
cherweise das ganze Prozedere beschleunigen können. Wären Sie einverstanden damit, wenn wir drei Teams bilden zur Auszählung, die sich jeweils aus einem Mitglied oder Schriftführer von den Regierungsfraktionen und aus der Opposition zusammensetzen, und die dann parallel die drei verschiedenen Wahlurnen dann öffnen und die Auszählung übernehmen würden?
Wenn das der Fall ist – und ich sehe und höre keinen Widerspruch –, dann ist das so beschlossen. Dann bitte ich die Schriftführer, sich selbstständig in der genannten Form zu organisieren und mit der Auszählung zu beginnen.
Ich unterbreche die Sitzung für hoffentlich nur zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen. Die Sitzung ist unterbrochen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Ergebnis der geheimen Wahl bekannt.
An der geheimen Abstimmung haben 60 Abgeordnete teilgenommen. Es waren für die Nachwahl des SOGMitglieds – in Klammern, weiße Wahlzettel, damit jeder weiß, worüber ich jetzt rede – 60 Stimmzettel gültig. Es waren für die Nachwahl des G10-Mitglieds 60 Stimmzettel gültig, für das stellvertretende Mitglied 58 Stimmzettel gültig. Es waren für die Nachwahl des PKK-Mitglieds – die blauen Wahlzettel – 60 Stimmzettel gültig.
An der geheimen Abstimmung für das Mitglied des SOGGremiums haben 60 Abgeordnete teilgenommen. Es waren 60 Stimmen gültig. Mit Ja stimmten 43 Mitglieder des Landtages, mit Nein stimmten 14 Mitglieder des Landtages, es gab 3 Enthaltungen.
An der geheimen Abstimmung für das Mitglied der G10Kommission haben 60 Abgeordnete teilgenommen. Es waren 60 Stimmen gültig. Mit Ja stimmten 43 Mitglieder des Landtages, mit Nein stimmten 15 Mitglieder des Landtages, es gab 2 Enthaltungen.
An der geheimen Abstimmung für das stellvertretende Mitglied der G10-Kommission haben 60 Abgeordnete teilgenommen. Es waren 58 Stimmen gültig. Mit Ja stimmten 43 Mitglieder des Landtages, mit Nein stimmten 12 Mitglieder des Landtages, es gab 3 Enthaltungen.
An der geheimen Abstimmung für das Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission haben 60 Abgeordnete teilgenommen. Es waren 60 Stimmen gültig. Mit Ja stimmten 42 Mitglieder des Landtages, mit Nein stimmten 16 Mitglieder des Landtages, es gab 2 Enthaltungen.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Simone Oldenburg, DIE LINKE: So, dann!)
Ich stelle fest, dass das Mitglied des Landtages Frau Ann Christin von Allwörden in das Gremium gemäß Gesetz
Ich stelle fest, dass Frau Ann Christin von Allwörden die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte und damit zum Mitglied der G10Kommission nach Paragraf 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz gewählt ist.
Ich stelle fest, dass Herr Franz-Robert Liskow die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte und damit zum stellvertretenden Mitglied der G10-Kommission nach Paragraf 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz gewählt ist.
Im Namen des Hauses wünsche ich auch den beiden jetzt neu gewählten Mitgliedern viel Erfolg für ihre verantwortungsvolle Aufgabe.
Und ich stelle ebenfalls fest, dass Frau Ann Christin von Allwörden gemäß Paragraf 27 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande MecklenburgVorpommern als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt ist.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, Jörg Kröger, AfD, und Christel Weißig, fraktionslos)