Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sie wollen mit Ihrem Vorschlag die Digitalisierung voranbringen, und Sie wollen die mit der Hand geleistete Unterschrift im Verkehr mit den Behörden zunächst auf möglichst das reduzieren, was unvermeidlich ist. Das ist ein ehrenwertes Anliegen. Wir finden das auch gut und möchten das
gerne unterstützen. Und so werden wir für Ihren Antrag stimmen. Es ist allerdings so, dass wir dabei auch ganz bestimmte Dinge berücksichtigt wissen möchten. Deshalb halte ich an dieser Stelle fest: Digitalisierung ja, aber nur, wenn die entsprechende Sicherheitsinfrastruktur dergestalt bereitgestellt werden kann, dass die Daten der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern auch geschützt bleiben und Missbrauch verhindert wird.
voller Euphorie. Wir kennen das vom ErneuerbarenEnergien-Gesetz, der Elektromobilität Power-to-X – das sind also die Themen, für die er sich sehr euphorisch begeistern kann, so auch offenbar hier für die Digitalisierung. Aber ich möchte jetzt mal doch ein bisschen Wasser in diesen Wein gießen, und zwar, ich stelle einfach mal fest, die mit der Hand geschriebene Unterschrift ist sehr schwer auszurotten, also die kriegen Sie sehr schwierig nur weg. Und dafür gibt es zwei relativ gute Gründe:
Das Erste ist die Warnfunktion, die eine solche, mit der Hand geschriebene Unterschrift hat. Wir alle wissen das, da ist ein Stück Papier, viel Kleingedrucktes. Wenn ich jetzt unterschreibe, dann erkläre ich mich mit diesem ganzen Inhalt einverstanden. Also gucke ich schon etwas genauer hin, bevor ich unterschreibe.
Und das Zweite neben dieser Warnfunktion ist die Beweisfunktion. Und da möchte ich mal aus dem Nähkästlein eines Anwaltes plaudern. In 28 Jahren ist mir das in meiner Praxis zweimal passiert, dass Leute gesagt haben, das hier, das ist nicht meine Unterschrift, das hat ein anderer gemacht, dass ist eine Fälschung. Ja, was macht man da? Da wird dann tatsächlich ein Schriftsachverständiger geholt, es werden mehrere Vergleichsunterschriften aus diesem Zeitraum heranzitiert, es werden Vergleichsunterschriften gefertigt aus der aktuellen Zeit und dann kommt der Gutachter zu irgendeinem Ergebnis. In meinen beiden Fällen waren die Unterschriften echt, nach dem Gutachten.
Wer weiß?! Ich will Ihnen damit eigentlich nur sagen, also diese Beweisfunktion, die scheint die handgeschriebene Unterschrift sehr gut qualitativ abzubilden, und ich weiß nicht, wie es mit den elektronischen Unterschriften denn einmal sein wird.
Herr da Cunha hat es erwähnt, es gibt eine sehr große Anzahl von Rechtsvorschriften, die die Schriftform unbedingt vorschreiben. Ich kann die Zahl auch sagen: Es sind 2.872 solcher Vorschriften, die in der Bundesrepublik kursieren. Die Bundesregierung hat alle diese Rechtsvorschriften schon einmal daraufhin untersucht, ob eine Anordnung der Schriftform unbedingt nötig ist. Und hier ist die Ausbeute: 3 Prozent sind künftig auch ohne Unterschrift gültig, für 17 Prozent soll die Unterschrift zugunsten elektronischer Verfahren abgelöst werden, und bei 80 Prozent der Vorschriften ist sie nicht sofort verzichtbar. Das zeigt also, dass wir doch vor einem etwas größeren Problem zu stehen scheinen. Dafür brauchen wir natürlich eine Evaluierung, was ist möglich. Und in diese Richtung zielt ja ganz offenbar, wenn ich es richtig ver
standen habe, Ihr Antrag. Er ist von der Zielrichtung her natürlich korrekt, aber, wie gesagt, die Zahl der Fälle, in denen die Unterschrift leicht zu digitalisieren sein wird, die halte ich für eher geringer.
Es hat in einem Magazin – das nennt sich „Kommune 21“, die über kommunale Angelegenheiten schreiben, das Internetmagazin – eine Untersuchung gegeben, und zwar unter Modellstädten, die sich Smart City nennen dürfen. Diese sind also besonders fortschrittlich bei der Digitalisierung. Und das sind die Städte Solingen, Ulm und Wolfsburg. Man hat sich mal näher angeschaut, ob es und wie es diese also prämierten Städte geschafft haben, die handgeschriebene Unterschrift völlig zu beseitigen. Und das Ergebnis ist ebenfalls hier auch sehr ernüchternd: Ulm akzeptiert überhaupt keine signierten elektronischen Dokumente, Wolfsburg ebenso und auch Solingen hat das bisher nicht vollbracht. So viel also zu diesen Schwierigkeiten.
Wir haben das Onlinezugangsgesetz, der Herr Minister hat es ja zitiert. Ich denke, das darin ja die Verpflichtung auch unseres Landes zum Ausdruck kommt, dass wir zunächst mal eigene Onlinezugänge oder Onlineportale schaffen müssen, dass diese dann auch vernetzt werden sollen mit denen anderer Länder. Und dazu sind wir also schon quasi per Gesetz jetzt verpflichtet, und daher sehe ich den Antrag eigentlich als eine Möglichkeit, hier noch mal etwas Druck vielleicht aufzubauen, auch zeitlich. Das ist ja ein ganz sportlicher Ansatz, hier zu sagen, bis zum Jahresende. Ich sehe also nicht, was das schaden kann, und von daher werden wir für Ihren Antrag, wie gesagt, stimmen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich vor allen Dingen erst mal bei unserem Minister bedanken, dass du heute so kurz und prägnant und auch vor allen Dingen auch mal bildlich dargestellt so schön gesagt hast, warum es an vielen Stellen auch dringend erforderlich ist, dass wir eben tatsächlich mal überprüfen, inwieweit unsere Rechtsverordnungen auch alle tatsächlich so sein müssen, wie sie sind. Und ich freue mich auch, dass wir diesen Antrag ja schon vor der CoronaZeit entwickelt haben und selten hier ein Antrag so schnell gezeigt hat, wie sinnvoll er doch sein kann.
Und der Kern ist, glaube ich – ich muss nicht auf alle Sachen hier wieder eingehen –, dass es hauptsächlich ein Paradigmenwechsel sein soll, dieses Schriftformerfordernis zu überprüfen und zukünftig eben auch zu begründen, warum Schriftform dringend notwendig ist. Und es ist ja eben nicht so, dass wir die Unterschrift oder irgendetwas ausrotten wollen, sondern dass eben tatsächlich die, die diese Gesetze und Rechtsverordnungen erlassen, eben nachweisen müssen, warum ist diese Schriftform erforderlich. Und ich glaube, dann ist es auf einmal an ganz vielen Stellen doch eben möglich zu verzichten.
Der Bund ist ja seinerzeit auch schon ein wenig vorangegangen, hat es bei ein paar Verordnungen schon hinbekommen, seinerzeit bei 114, und 68 Gesetze wurden
auch angepasst. Das ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber noch kein Quantensprung. Von daher freue ich mich und hoffe, dass wir hier eine breite Mehrheit bekommen werden, um eben diesen Paradigmenwechsel einzuleiten,
weil er ist eben auch vor allen Dingen ressourcenschonend und auch nachhaltig, wenn wir eben nicht mehr für jedes Dokument immer wieder hinfahren müssen, für alles eine Unterschrift leisten müssen, sondern gewisse Sachen eben auch vor Ort lösen können. Und von daher werbe ich hier für die Unterstützung und danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank erst mal für den breiten Support! Ich will es auch gar nicht lang machen. Warum es in einzelnen Städten und Gemeinden noch nicht funktioniert, hat möglicherweise auch teilweise mit der Rahmengesetzgebung zu tun, wenn auch Landesgesetze es noch nicht ermöglichen und Verordnungen, dass man auch tatsächlich einen anderen Weg gehen kann.
Ich habe zum Beispiel in den letzten acht Wochen versucht, digital schon einiges zu machen. Ich habe meine vor fünf Jahren verschickte PIN-Nachricht für meinen Personalausweis wiedergefunden, habe mir die App installiert.
Ich kann mit dem Handy jetzt qualifiziert digital Behördengänge erledigen. Leider sind sehr viele darauf noch nicht ausgerichtet, das kommt aber. Das hatten wir im vorherigen Tagesordnungspunkt auch schon, beim E-GovernmentGesetz, dass wir da auf sehr gutem Wege sind. Deswegen freue ich mich, dass wir da hinkommen.
Ich glaube, auch bei der Frage, inwieweit man tatsächlich dann vergleichen muss, welche Unterschrift zu welcher passt – wir haben einen ganz anderen Vorteil, wir haben dann tatsächlich einen Nachweis, wer es tatsächlich war, weil eine qualifizierte digitale Unterschrift zu fälschen, ist viel schwieriger, als eine Unterschrift irgendwo abzupausen. Und deswegen haben wir nicht nur eine Vereinfachung für die Bürger, sondern auch einen Gewinn an Sicherheit. Und ich hoffe, das wird sich dann auch in vielen anderen Bereichen zeigen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/4914. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/4914 einstimmig angenommen worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Kein geringeres Elterngeld bei Teilzeitarbeit zwischen den Geburten zweier Kinder, auf Drucksache 7/4919.
Antrag der Fraktion der AfD Kein geringeres Elterngeld bei Teilzeitarbeit zwischen den Geburten zweier Kinder – Drucksache 7/4919 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich war natürlich wenig begeistert davon, diesen Antrag, den ich für wichtig halte, so spät am Tag und dann mitten in einem Dunstkreis von Corona, wo dieses Virus alles andere überdeckt, hier einbringen zu wollen. Dennoch bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit, und vielleicht kann ich Sie ja doch für diesen Antrag erwärmen.
Also mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass bei Teilzeitarbeit zwischen den Geburten zweier Kinder kein geringeres Elterngeld gezahlt wird. Familienpolitik ist mehr als nur wichtig, denn die Familie ist und bleibt die Keimzelle der Gesellschaft. Unabhängig von Ehe, Lebensgemeinschaft, Partnerschaft oder welcher Neuerfindung auch immer, Familie ist vor allem dort, wo Kinder sind. Ohne Kinder keine Zukunft, das war so, ist so und wird auch so bleiben.
Das Kinderkriegen ist allerdings Privatsache, aber nicht nur. Der legendäre Satz Adenauers „Kinder bekommen die Leute immer“ gilt spätestens seit der Pille nicht mehr. Der Staat ist dafür zuständig, die Bedingungen zu schaffen, dass die Bürger sich freiwillig für Kinder entscheiden. Allerdings sind der Steuerung hier Grenzen gesetzt, denn es geht dabei um Grundsätzliches, um das, was dem Einzelnen wirklich wichtig ist, letztlich um den Sinn des Lebens, aber auch um Fragen der Partnerschaft, um Verlässlichkeit, Vertrauen und Zuversicht, darum, ob ein Klima besteht, in dem ein Kind willkommen ist.
Aber das ist nicht alles. Die materielle Seite spielt auch eine Rolle, und zwar eine wesentliche. Hier kann und muss der Staat Akzente setzen beziehungsweise Nachteile ausgleichen. Der Staat kann keine Verhältnisse dulden, wonach sich nur wohlhabende Eltern Kinder leisten können. Er muss dafür sorgen, dass alle Kinder die Chance haben, entsprechend ihren Fähigkeiten gefördert zu werden. Umgekehrt kann es dem Staat auch nicht gleichgültig sein, wenn Kinderarmut ein Merkmal der Bildungsschicht und Kinderreichtum ein Merkmal prekärer bildungsferner Schichten ist.
Genau hier kommt das Elterngeld zum Tragen. Das Elterngeld hat den Bevölkerungsteil im Auge, der arbeitet
und durch die Geburt eines Kindes Einkommensnachteile hat. Das Elterngeld gleicht damit als staatliche Transferleistung fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Das Elterngeld wird als Basiselterngeld für zwölf Monate beziehungsweise für beide Elternteile für 14 Monate gezahlt und beträgt je nach Nettoeinkommen 300 bis 1.800 Euro im Monat. Daneben gibt es das Elterngeld Plus, dieses können Eltern doppelt so lange bekommen wie das Basiselterngeld. Dafür ist das Elterngeld Plus aber auch nur halb so hoch, erhöht sich aber, wenn beide Elternteile nach der Geburt in Teilzeit arbeiten. Berechnungsgrundlage für die Höhe des Elterngeldes ist das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt.
Wie sieht es nun aus, wenn nach dem ersten Kind das zweite relativ zeitnah folgt und Elterngeld in dem Bemessungszeitraum, der 12 bis 14 Monate betragen kann, bereits für das erste Kind bezogen wurde? Dann werden diese Monate übersprungen und bleiben bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums unberücksichtigt. Damit verlagert sich der Bemessungszeitraum nach hinten, sodass auch für das zweite Kind das Einkommen vor der Geburt des ersten Kindes maßgeblich bleibt.
Anders sieht es jedoch aus, wenn der Abstand zwischen zwei Kindern etwas größer ist und ein Elternteil in der Zwischenzeit beispielsweise statt bisher 40 Stunden nur 30 Stunden arbeitet und dementsprechend ein geringeres Teilzeiteinkommen bezieht. Dann wird dieses bei der Berechnung des Elterngeldes zugrunde gelegt, was zu empfindlichen Einbußen führen kann. Diese Regelung ist ungerecht, denn sie bestraft die Eltern, die nach der Geburt eines Kindes wieder zügig in das Berufsleben zurückkehren möchten, dies aber im Interesse des Kindes gestaffelt in Teilzeit tun und sich dann frühzeitig für ein zweites Kind entscheiden. Zwar kommen Eltern in allen Fällen, in denen ein älteres Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren mit im Haushalt leben, in den Geschwisterbonus – dieser beträgt zehn Prozent des zustehenden Elterngeldes, mindestens 75 Euro –, das gleicht die Einbuße durch die Anrechnung des geringeren Teilzeiteinkommens aber nicht aus und hat damit auch nichts zu tun. Der Bonus hat ganz eigene Voraussetzungen und ist, wenn diese erfüllt sind, ein spezieller Zuschlag zum eigentlichen Elterngeld.
Nochmals: Es geht im Hinblick auf zu erwartende Einwände überhaupt nicht darum, die Rückkehr in den Beruf weniger attraktiv zu machen und die junge Mutter möglichst lange an den Herd zu fesseln. Es geht hier allein darum, auf das reale Leben eine gerechte Antwort zu finden. Ein Kind zu bekommen, ist nicht nur ein wunderbares Ereignis, das Kind dann aufzuziehen, ist auch eine anstrengende und aufreibende Angelegenheit, die nach 12 bis 14 Monaten nicht beendet ist.
Die zweite Schicht findet in der Nacht und auf dem Weg zur Kita statt und setzt sich mit der Abholung des Kindes von der Kita fort. Die meisten Elternteile, meist die Mütter, kehren deshalb zunächst mit einer reduzierten Arbeitszeit in das Berufsleben zurück, und das dient vor allem auch dem Wohle des Kindes. Wenn dann der Mut zu einem Geschwisterkind zeitnah Realität wird, dann ist es nur recht und billig, wenn den Eltern bei der Bemes
Was spricht sonst noch für diesen Zweitkindbonus? Das Elterngeld spielt bei der Familienplanung eine wichtige Rolle. Die positive Bewertung des Elterngeldes hat stetig zugenommen. Nach Umfragen sehen rund zwei Drittel der befragten Eltern einen positiven Einfluss des Elterngeldes bei der Entscheidung für weitere Kinder. Eine gerechtere Berechnung des Bemessungszeitraumes würde die Entscheidung für ein zeitnah nachrückendes Geschwisterkind somit befördern. Warum ist das wichtig? Die demografische Entwicklung ist eher eine gesamtgesellschaftliche Katastrophe als nur eine neutrale Entwicklung, sie hat viele Gründe. Familien schieben die Familiengründung immer weiter auf oder entscheiden sich nur für ein Kind. Aufgrund des veränderten Rollenverständnisses und der Berufstätigkeit der meisten Frauen verschiebt sich das Alter der Erstgebärenden stetig nach oben, und der Abstand zwischen den Kindern wird größer. Und oft bleibt ein später Kinderwunsch dann unerfüllt. Berufstätigkeit und Familienleben – damit meine ich Familienleben mit Kindern – miteinander zu verbinden, ist nach wie vor ein Problem. Das Elterngeld ist mit Sicherheit eines der Mittel zur Lösung dieses Problems. Wo es dort hakt, sollte repariert werden.
Die ungünstige Bevölkerungsstruktur hat Auswirkungen auf jeden Einzelnen. Viele Kinder wachsen als Einzelkinder auf und haben ihr Leben lang keine Geschwister. Sie erfahren damit eine andere und nicht so natürliche Sozialisierung wie Kinder, die zusammen mit Geschwistern aufwachsen.