Protokoll der Sitzung vom 10.06.2020

(Heiterkeit bei Christian Brade, SPD)

Aha! Weil der Zuruf kam.

Nein, in diesem Fall ist es Paragraf 46, der beschreibt, wie wird ein Gesetz eingebracht, was ist dafür notwendig.

So, das ist erfolgt. Und nach Paragraf 49 ist es möglich, das zu verkürzen.

Warum wollen wir das verkürzen? Weil wir Klarheit schaffen wollen. Und das ist leicht möglich, weil wir die Kommunen und die Träger auf unserer Seite wissen. Die haben sich ja bereits eingelassen. Die werden Ihnen im Verbandsanhörungsverfahren genau das Gleiche noch mal, in etwa genau das Gleiche noch mal schreiben, was im vergangenen Herbst auf Ihre Tische gekommen ist in der Verbandsanhörung. Also der Wille ist artikuliert. Wir haben den Willen, Sie sind mit einem Gesetzentwurf unterwegs, wir haben bereits einen im Verfahren, also da gibt es eine Übereinstimmung. Warum sollte man das nicht machen? Also geht es hier doch nur um eine Prinzipienreiterei, die Sie verfolgen wollen. Und das finde ich äußerst bedauerlich. Denn worin besteht die Not, wenn man sagt, ja, wir wollen, wir haben ja die Absicht, dann zu 2022 diesen zweiten Teil des Gesetzentwurfes in Kraft treten zu lassen?

Wissen Sie, einzelne kommunale Gebietskörperschaften und Vertretungen haben ja schon signalisiert, dass sie auf ein solches Votum warten. Ich glaube, Frau FriemannJennert, Sie selbst haben ja auch – ich glaube, die CDU hat das auch getan – mit unterstützt im Kreistag Ludwigslust-Parchim diesen Appell, das Inkrafttreten dieses zweiten Teils zu verschieben, auch, wenn ich richtig informiert bin, mit Ihren Stimmen. Und Sie haben signalisiert, wir wollen das a) in der Sache und b) – das ist damit verbunden, wenn man so einen Appell absendet – unverzüglich, also nicht weiter verzögern. Wir könnten – das ist jetzt wirklich eine Frage, wollen wir das oder wollen die Prinzipien reiten –, wir können nach Paragraf 49 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung dieses verkürzte Verfahren wählen, wenn wir es denn wollen.

Wir haben, das hatte ich gesagt, Frau Ministerin, wahrscheinlich, Sie haben ein paar Unschärfen entdeckt oder meinten entdeckt zu haben in unserer Begründung. Wir interpretieren einige Geschehnisse anderes, das ist keine Frage, aber wie gesagt, bereits vor der Corona-Zeit haben wir darauf hingewiesen, dass die ursprüngliche Inkraftsetzung, die vorgesehen war, illusionär war. Das war absehbar. Und auch damals haben Sie sich schon kraft der Mehrheit durchgesetzt, entgegen der entsprechenden Argumente.

Ich appelliere noch mal: Der Wille ist artikuliert von der kommunalen Ebene. Was wir wollen, ist sozusagen der formale Akt, einen Termin zu verändern. Was Sie darüber hinaus vorhaben in dem Artikelgesetz, wie gesagt, wir haben uns ja kundig gemacht, was denn da im Wege ist, es geht ja um die Ausführungen zum SGB IX, zu dem geänderten SGB IX, und dem geänderten SGB XII aufgrund der Beschlüsse des Bundestages aus dem März dieses Jahres. Wenn wir uns heute hier zu unserem Vorschlag gemeinschaftlich verständigen können, haben die beiden Artikel 1, 2 und das Inkrafttreten, Artikel 4, Ihres Gesetzesvorhabens ja immer noch Bestand, sind davon unberührt. Lediglich der Artikel 3 wäre berührt und wäre damit erledigt.

Ich appelliere noch mal, in sich zu gehen und uns an der Stelle zu folgen. Wir tun da ein gutes Werk und blasen eine Sache nicht noch zusätzlich auf. Wir können Zeit gewinnen, uns Klarheit verschaffen und dem Willen auch kommunaler Gebietsvertretungen entsprechen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Herr Abgeordneter, einen Moment bitte! Aus den Reihen der SPDFraktion ist eine Kurzintervention angemeldet.

Bitte schön, Herr Heydorn!

(Der Abgeordnete Jörg Heydorn spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

Moment mal, ich muss erst mal gucken, welches Mikro. Jetzt habe ich es.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin!

Herr Abgeordneter, ich will hier noch mal auf Folgendes eingehen: Sie unterstellen hier uns Prinzipienreiterei. Ich finde, wenn man auf ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren besteht, hat das mit Prinzipienreiterei wenig bis gar nichts zu tun. Ich finde das entlarvend. Ich finde das wirklich entlarvend. Also wenn jemand wie ich vorne steht und sagt, wir haben hier ein Gesetz, das befindet sich noch auf der Ebene der Regierung, das kommt, da ist das drin enthalten, was Sie an der Stelle begehren, und wir sind nicht in der Situation, hier alles übers Knie brechen zu müssen, sondern wir sind in einer Situation, ein ordentliches parlamentarisches Verfahren durchführen zu können, die Verbandsanhörung zu beenden, das in den Landtag einzubringen, alles, was dazugehört, eine Anhörung in dem von Ihnen geführten Ausschuss durchzuführen, und das wird uns von Ihnen hier als Prinzipienreiterei unterstellt!

Und noch mal: Wenn man bei dem Gesetzentwurf so vorgehen würde, wie Sie es gerade vorgeschlagen haben, nämlich ein beschleunigtes Verfahren mit der Argumentation, dann schafft man schnell Klarheit. Das würde dann für jedes Gesetzesvorhaben gelten. Dann müsste man das quasi überall praktizieren, immer mit der Begründung, alle haben Anspruch darauf, möglichst schnell Klarheit zu haben und schnelle Ergebnisse zu wissen, damit sie sich dann rechtzeitig darauf einstellen können.

Ich finde, Ihre Argumentation hinkt von hinten bis vorne. Es ist nicht ein stichhaltiges Argument vorgetragen worden, dass wir hier nicht dieses geordnete Verfahren durchführen. Ich finde das eher schwach, muss ich sagen.

Möchten Sie antworten?

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Herr Kollege Heydorn, Hinken ist ja eine Form von Gehen, also geht es mit dem Vergleich, den wir hier probiert haben.

(allgemeine Heiterkeit)

(Horst Förster, AfD: Das ist eine tolle Logik!)

Ja, ja.

(Karen Larisch, DIE LINKE: Nicht schlecht, was?!)

Die Beteiligung, weil Sie sagen, zum geordneten Verfahren gehört Beteiligung, selbstverständlich. Ich habe nur darauf verwiesen, ich habe wahrscheinlich auch nicht die richtigen Worte gefunden, ich habe nur darauf verwiesen, diese Beteiligung zu diesem speziellen Punkt der Terminverschiebung hat bereits stattgefunden. Der Wille ist schon im Herbst vergangenen Jahres erklärt worden, der ist im Brief vom 7. Mai erklärt worden. Wir sind uns einig. Was hindert uns?

Noch mal: Es könnte uns jetzt das Verfahren hindern. Und da sagen Sie, was wir vorschlagen, ist nicht korrekt: Wir beziehen uns auf die Paragrafen 46 und 49 unserer gemeinsamen Geschäftsordnung. Mehr machen wir nicht. Und wir schaffen Klarheit damit. Um nicht mehr und nicht weniger geht es. In anderen Fällen, wenn Sie sagen, dann könnte man das immer machen, in anderen Fällen geht es substanziell um ganz andere Sachverhalte, nicht um so eine Formalie wie jetzt.

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Eigentlich ist das doch mehr oder weniger lächerlich, jetzt zu sagen, wo wir doch wissen, dass wir das wollen, den Termin zu verschieben oder nicht. Wenn es um substanziell inhaltliche Fragen geht, die konträr diskutiert werden, deren Konsequenzen noch weitergehend überlegt und bedacht werden müssen, all das ist an dieser Stelle nicht notwendig. Der Wille ist artikuliert von denen, die es betrifft, von den Gebietskörperschaften – ich erinnere an Ludwigslust-Parchim – und an anderer Stelle auch. Uns hindert nichts. Also: Wo ein politischer Wille ist, ist auch ein Weg.

(Rainer Albrecht, SPD: Unser Weg ist klar!)

Danke schön, Herr Abgeordneter!

Der Herr Kollege Heydorn hat noch Redezeit. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob er tatsächlich noch eine Kurzintervention hier anbringen darf, aber Redezeit haben Sie noch, Herr Kollege. Dann möchten Sie noch reden?

(Jörg Heydorn, SPD: Dann möchte ich noch reden.)

Okay, dann danke schön, Herr Koplin!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Bitte schön, Herr Heydorn!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Hinken ist aber eine schlechte Art von Fortkommen, also eine ganz schlechte.

Ich will eins noch mal ganz klarstellen: Wir waren uns nicht einig, in dem ersten Gesetzgebungsverfahren waren wir uns nicht einig. Wir als Koalitionsfraktionen waren nicht der Meinung, dass man das erst zum 01.01.2022 umsetzen kann, sondern wir waren der Meinung, dass das zum 01.01.2021 möglich ist. Das haben wir ja auch so beschlossen.

Und natürlich gab es die von Ihnen vorgetragene Begründung. Nur, man muss eines wissen: Ein Großteil der Vorgänge, um die es da geht, die sind heute schon in den Aktenschränken auf der kommunalen Ebene. Und insofern finde ich das nach wie vor richtig, was wir damals getan haben. Es geht um ganz was anderes. Es geht darum, dass die Corona-Krise letztendlich dazu geführt hat, dass sich auf der kommunalen Ebene keiner mehr damit beschäftigen konnte. Und wenn dann das Ansinnen kommt mit der Begründung, stellt das ein Jahr nach hinten, dann finde ich das richtig, und es ist auch gut begründet und schlüssig.

Aber jetzt hier zu sagen, wir waren uns alle einig, nein, wir waren uns nicht einig. Wir hatten eine andere Auffassung an der Stelle. Und wir berücksichtigen Dinge, die jetzt quasi aufgetreten sind, und setzen ein neues Inkrafttreten fest. Das, denke ich, muss man wissen an der Stelle. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5003 zur Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Überweisungsvorschlag zustimmen, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Gegenstimmen aller anderen Fraktionen und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Tätigkeitsbericht 2019 des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern – Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2019, auf Drucksache 7/4799.

Tätigkeitsbericht 2019 des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2019 – Drucksache 7/4799 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Dachner. Bitte schön, Herr Kollege!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, dass ich Ihnen den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2019 hier vortragen darf und Ihnen auf diese Weise natürlich auch ein Bild machen kann, welche Probleme die Bürger im letzten Jahr an uns herangetragen haben.

Im letzten Jahr – also 2019 – erreichten uns 410 Petitionen, und insgesamt 13 Petitionen, also sogenannte Sammelpetitionen gingen bei uns ein mit insgesamt 5.500 Unterschriften. Die größte Petition mit 4.600 Beteiligten war die Forderung nach mehr Bildung, das heißt mehr finanzielle Unterstützung für die Bildung, insbesondere für die Einstellung von mehr Lehrern und für die Ausgestaltung der Schulen.