Protokoll der Sitzung vom 10.06.2020

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Und wenn es um die viel beschworene Transparenz geht, so viel Kritik kann man hier ja auch noch mal gleich mitgeben, hatten Sie ausgeführt auch gegenüber der Presse, als es um Geschäftsführergehälter und solche Geschichten ging und eben die nicht vollständigen Eintragungen der Träger in dieser Datenbank, hatten Sie verkünden lassen, wer dort eben seine Zahlen nicht offenlegt, der bekommt auch keine Förderung. Auch das wieder leere Worthülsen gegenüber der Bevölkerung, weil letztendlich glaube ich nicht, dass die Wohlfahrt in der Richtung auf Sie hört. Und Sie haben ja auch schon gesagt, da wurden erste Sachen schon zum Abschluss gebracht und da sind Gelder geflossen, obwohl dort eben noch Eintragungen fehlten.

Unsere Empfehlung ist tatsächlich, dieses ganze Gesetz noch mal auf den Prüfstand zu stellen, und wenn Sie Ihre Arbeit gut machen wollen als Sozialministerium und -ministerin, dann sollten wir tatsächlich ein komplett neues Gesetz auf diesen Weg bringen und hier an diesem nicht nur an Terminen rumdoktern, sondern damit dieses Gesetz ein echtes Wohlfahrtsförderungstransparenzgesetz sein kann. Wir lehnen diesen Antrag der Linksfraktion aus diesen Gründen auch ab. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort die Abgeordnete FriemannJennert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Inkrafttreten hinsichtlich

des Artikels 3 Absatz 2 des Gesetzes über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung des Insolvenzausführungsgesetzes vom 1. Januar 2021 um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 verschoben werden.

Konkret geht es dabei um den zweiten Abschnitt des Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetzes, die Sozial- und Gesundheitsberatung. Im Rahmen des Gesetzes wurde eine Neustrukturierung dieser vorgesehen. Ab dem 1. Januar 2021 sollte die soziale und gesundheitliche Beratung gemäß Paragraf 9 in den eigenen Wirkungskreis der Landkreise und kreisfreien Städte übergehen. Zu diesen beiden Beratungsbereichen zählen beispielsweise die Schuldnerberatung, die Ehe- und Lebensberatung sowie die Sucht- und Drogenberatung. Gemäß Paragraf 10 werden dafür Landesmittel bereitgestellt, die auf Grundlage von Zuweisungsvereinbarungen an die Kommunen ausgezahlt werden. Diese Zahlungen sollen dann wiederum an die Träger der Sozial- und Gesundheitsberatung weitergeleitet werden.

Nach Auskunft des Sozialministeriums konnte bislang jedoch noch kein Abschluss der Zuweisungsvereinbarungen zwischen dem Land und der kommunalen Ebene erzielt werden. Dies kann insbesondere auf die CoronaPandemie zurückgeführt werden. Sowohl das Land als auch die Landkreise sowie kreisfreien Städte mussten alle personellen Ressourcen bündeln, um die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen. Hierzu wird ja auch im Gesetzentwurf ausgeführt. Zudem liegt nun der Fokus darauf, den Folgen der Corona-Krise entgegenzuwirken. Es ist bislang nicht genau absehbar, wie lange dies noch erforderlich sein wird. Man muss jedoch davon ausgehen, dass das Corona-Virus und dessen Folgen das Land auf allen Ebenen noch eine Weile begleiten werden.

Vor diesem Hintergrund könnten aktuell die erklärten Ziele des Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetzes im Hinblick auf die Neustrukturierung der Sozial- und Gesundheitsberatung nicht erreicht werden. Dazu zählen die Stärkung kommunaler Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume, die Berücksichtigung kreisspezifischer Rahmenbedingungen sowie die Verbesserung der Angebotsstrukturen und der Angebotsqualität. Insofern können wir auch die Bitte der kommunalen Ebene nachvollziehen, zusätzliche Zeit für den Abschluss der Zuweisungsvereinbarungen einzuräumen, schließlich soll die Neustrukturierung für alle Beteiligten positive und keine negativen Auswirkungen mit sich bringen.

Doch nicht nur das Land, meine Damen und Herren, und die kommunale Ebene haben mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu kämpfen, sondern auch viele soziale Träger und Einrichtungen waren und sind betroffen. Es ist allerdings so, dass eben sie im Auftrage der Landkreise und kreisfreien Städte die Sozial- und Gesundheitsberatung durchführen und durchgeführt haben. Jedoch konnten viele dieser sozialen Träger infolge der Beschränkungen und der damit verbundenen Schließungen vieler Einrichtungen und Angebote, wie zum Beispiel Tagespflegeeinrichtungen, Werkstätten, Sprachkurse et cetera, ihre gewohnten und vereinbarten Leistungen nicht erbringen. Mit dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz wurde zumindest ein Instrument geschaffen, um mithilfe eines Sicherstellungsauftrags der Leistungsträger finanziellen Einbußen entgegenzuwirken. Dennoch haben

viele soziale Einrichtungen mit weiteren Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, insofern ist es richtig, dass die verbleibende Zeit für alle Beteiligten in der Tat nicht ausreichend wäre, um die Umsetzung der Neustrukturierung der Sozial- und Gesundheitsberatung zum 1. Januar 2021 zu gewährleisten und zugleich die vorgesehene Zielstellung des Gesetzes zu erreichen. Die Ministerin hat ja bereits Handlungsbereitschaft signalisiert, die Neustrukturierung der Gesundheits- und Sozialberatung um ein Jahr zu verschieben, um den Landkreisen und kreisfreien Städten die notwendige Vorbereitungszeit zu gewähren. Wie wir erfahren haben, wurde bereits ein entsprechender Gesetzentwurf erarbeitet, der im Vergleich weitergehende Regelungen enthält, um Finanzierungslücken zu vermeiden und sich aktuell in der Ressort- und Verbandsanhörung befindet.

Und auch wir haben nachgefragt, Herr Koplin, bei der LIGA, es ist an dem. Demnach ist zu erwarten, dass sich der Landtag zeitnah mit diesem Gesetzentwurf befassen wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, Sie haben einen Teil der Problematik erkannt, jedoch wurden bereits Maßnahmen für die Lösung eingeleitet. Insofern dürfte sich der Gesetzentwurf erübrigt haben. Aus diesem Grund werden wir ihn auch ablehnen, und der neue wird mit Sicherheit auch den Sozialausschuss erreichen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Manfred Dachner, SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Heydorn.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das ist ja schon abenteuerlich, was man zu diesem Tagesordnungspunkt hier so zu hören kriegt.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Von der AfD sagt der Redner: Und ich will darauf hinweisen, das Bundesteilhabegesetz ist auch schon hier durchgepeitscht worden. Das Bundesteilhabegesetz heißt Bundesteilhabegesetz, weil es ein Bundesgesetz ist. Und dieses Bundesgesetz setzt Umsetzungsfristen.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Seit Jahren bekannt!)

Es tritt in Etappen in Kraft. Und wir als Land MecklenburgVorpommern haben diese Dinge bei uns im Land umzusetzen, indem wir klare Regelungen dazu treffen. Das haben wir gemacht und das haben wir auch rechtzeitig getan. Und natürlich, bei allem, was völlig neu geordnet wird, ruckelt und hakt es. Aber zu sagen, dieses Gesetz ist hier durchgepeitscht worden, und irgendwie zu unterstellen implizit, dass die Dinge nicht richtig laufen, finde ich schon ein bisschen gewagt.

Noch schlimmer finde ich eine Aussage, die lautet, die Verbandsanhörung ist hinter verschlossenen Türen ge

laufen und die Opposition ist nicht beteiligt worden. Herr de Jesus Fernandes, Sie haben ja mit Herrn Professor Weber einen Rechtsprofessor in Ihren Reihen, und der könnte ja mal so ein bisschen politische Grundbildung mit Ihnen betreiben und Ihnen mal erläutern, wie das mit einem Gesetzentwurf so läuft. Auf der Regierungsebene wird der erarbeitet und das zuständige Ministerium beteiligt dann die anderen Ministerien und möchte von denen wissen, ob sie Einwände und Veränderungswünsche und dergleichen haben. Und dann geht dieser Gesetzentwurf in die Staatssekretärsrunde, und von der Staatssekretärsrunde kommt der dann ins Kabinett und wird da beraten. Und wenn man sich im Kabinett einig ist, dann geht dieser Gesetzentwurf in die Verbandsanhörung. Und bei dieser Verbandsanhörung werden diejenigen beteiligt, die dieses Gesetz betrifft. Das sind die kommunalen Landesverbände, das sind gegebenenfalls freie Träger, die davon betroffen sind, und so weiter und so fort.

Aus dieser Verbandsanhörung kommt dieses Gesetz zurück ins Kabinett. Und wenn alle einverstanden sind, wird es beschlossen. Und dann gibt die Regierung dieses Gesetz in den Landtag, und im Landtag wird das in der Ersten Lesung hier vorgestellt. In der Regel geht es dann in die Ausschüsse, und wenn die Ausschüsse damit fertig sind, kommt das Gesetz grundsätzlich in die Zweite Lesung in den Landtag. Und dann wird es beschlossen oder es wird verworfen und so weiter und so fort.

Und wir als Parlamentarier haben ja die Möglichkeit, im Rahmen unserer Ausschussarbeit diesen Dingen nachzugehen und auch die Fragen aufzuwerfen, die im Rahmen der Verbandsanhörung gestellt worden sind. Also was Sie hier betreiben, ist unterste Schublade, absolut unterste Schublade.

Und ich muss allerdings sagen, dass das, was ich hier von den LINKEN erlebe, ja auch nicht viel besser ist.

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Und Sie müssen sich ja auch ein bisschen an dem messen lassen, was Sie selber immer fordern. Sie sind die Partei, die regelmäßig hier in Erscheinung tritt und sagt, wir müssen die Leute beteiligen, alle sind in irgendeiner Form rechtzeitig zu beteiligen. Und immer wieder hört man Worte von Transparenz und so weiter und so fort. Und hier sagen Sie, aber jetzt bei diesem Gesetz können wir doch Folgendes machen, wir machen das alles ruckzuck, wir machen heute Erste Lesung, bis Freitag tagt der Ausschuss und am Freitag machen wir die Zweite Lesung, und dann ist das Gesetz in Sack und Tüten, und damit erreichen wir, dass die Unsicherheit weg ist.

Wenn Sie so argumentieren, dann müssten Sie mit jedem Gesetz so umgehen. Diese Unsicherheit ist ja bis zur letztendlichen Verabschiedung immer im Raum. Also dieses Argument geht doch an der Sache völlig vorbei. Wir haben das von Ihnen geforderte Gesetzgebungsverfahren ja das eine oder andere Mal praktiziert, aber doch immer nur in Fällen, wo es gar nicht anders machbar war, wo man wirklich von heute auf morgen zu einer Entscheidung kommen musste. Aber es kann doch nicht sein, dass mit der Begründung, die Sie hier ziehen, das parlamentarische Verfahren derartig ausgehebelt wird, zum Beispiel, was das Thema Verbandsanhörung angeht. Wenn ich Sie ernst nehme mit dem, was Sie sonst immer erzählen – Transparenz, die Leute müssen zu Wort kommen, es muss umfassend angehört werden –,

dann konterkarieren Sie doch diese Dinge mit dem, was Sie vorhaben hier, von hinten bis vorne.

Und jetzt kommen wir mal zum wirklichen Sachverhalt, also um was es wirklich geht. Wir haben hier ein Gesetz beschlossen und sind zu dem Zeitpunkt, als wir es beschlossen haben, davon ausgegangen, dass dieses Gesetz zum 01.01.2021 in Kraft treten kann und dass die Kommunen dann die Kraft haben, diese Dinge selbst zu machen und zu tun und für die Beratungslandschaft die Verantwortung zu tragen. Und dann kam die CoronaPandemie dazwischen. Das müssen wir mal sagen. Alles konzentrierte sich auf die Bewältigung der CoronaPandemie. Da sind ja extrem viele Dinge unterwegs gewesen, und andere Dinge konnten demzufolge ja auch nicht hinreichend bearbeitet werden. Also kam das Ansinnen ans Sozialministerium heran, diese Geschichte, also dieses Inkrafttreten zu verschieben um ein Jahr nach hinten.

Dazu hat die Sozialministerin im Sozialausschuss berichtet, hat gesagt, da ist ein Brief gekommen und wir sind dabei, das jetzt zu machen. Das hat man getan. Der entsprechende Gesetzentwurf ist zurzeit in der Verbandsanhörung, der kommt zurück. Und ich sage mal, bei uns gehen alle davon aus, dass dieses Gesetz auch verabschiedet wird und das Inkrafttreten dieses hier auch beschriebenen Teils verschoben wird auf den 01.01.2022. Also wo ist jetzt hier die Dramatik? Wo brennt die Bude, wie hier suggeriert wird? Es brennt an keiner Stelle, wir befinden uns in einem geordneten parlamentarischen Verfahren, das wir auch geordnet abarbeiten werden. Und insofern, Herr Koplin, bleibt uns nichts anderes übrig, als Ihren Gesetzentwurf dann auch abzulehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat noch einmal das Wort der Abgeordnete Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst mal vielen Dank für die Diskussion. Ich bin sehr dankbar für die Wortbeiträge von Herrn Heydorn und Frau Ministerin.

Frau Ministerin hat ja gemeint, da sind einige Unschärfen in unserer Begründung – zum Beispiel kritisieren wir ja, dass es keine Verhandlungen gegeben hat zu diesen Zuwendungsvereinbarungen –, und verweist darauf, dass es aber Gespräche gegeben hat. Da würde ich gern auf den Unterschied aufmerksam machen zwischen Gesprächen, die man führt, also das Ministerium schickt zunächst einen Entwurf für eine Vereinbarung zu und dann führt man Gespräche. Aber Gespräche sind keine Verhandlungen, also den Unterschied haben wir dann schon aufgemacht.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Und Herr Heydorn hat sozusagen uns ans Zeug flicken wollen, indem er sagt, also ihr fordert doch immer die Transparenz und ein geordnetes Verfahren und jetzt kommt ihr mit solchem – in meinen Worten jetzt mal – Husarenstreich und wollt das alles ganz schnell machen.

Also die Beteiligung hat es ja schon gegeben. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass das, worüber wir jetzt reden, nicht so viel mit Corona zu tun hat. Die unmittelbare Verzögerung jetzt um einige Wochen, die hat was mit Corona zu tun. Und Sie haben aus der Einbringungsrede von uns keinen Vorwurf gehört, das wäre ja allen gleich gegangen. Aber seinerzeit schon im Herbst vergangenen Jahres haben die Träger und die Kommunen gesagt, das schaffen wir nicht,

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Eben.)

das schaffen wir wegen anderer Gesetzesvorhaben nicht, und wir schaffen es im Übrigen auch nicht, weil es vertragliche Bindungen gibt, die wir zu berücksichtigen haben. Ich habe vorhin zwei genannt, also Mietverträge, Arbeitsrecht sind zu berücksichtigen und so weiter, also alles, was da reinspielt. Und wir haben damals schon gesagt, also die Zeit wird nicht reichen, lasst es uns verschieben.

Unter dem Druck der Ereignisse haben Sie gesagt, ja, wir verschieben. Aber Sie sind im Grunde genommen damals nur einen halben Schritt gegangen, denn die Verschiebung, die erbeten wurde, war damals schon über den Zeitraum von zwei Jahren aus mehreren Gründen, übrigens auch dem Grund, dass man noch mal genau nach Vorpommern-Greifswald schauen wollte und schauen wollte, was für Erfahrungen zeichnen sich denn da ab. Das war für Sie keine Argumentation wert, Sie haben aber gesagt, okay, ein Jahr länger. Und jetzt zeigt sich im Grunde genommen, dass sowohl die Kommunen als auch wir mit unserem Begehren damals recht gehabt haben. Und wir verlangen von Ihnen jetzt überhaupt nichts Unbilliges und sagen, also wir machen jetzt etwas, was dem Verfahren widersprechen würde.

Zu dem Verbandsanhörungsverfahren hat Herr Heydorn hier das Notwendige gesagt. Es ist in der Tat so, wir haben nur bedauert, dass wir am 6. Mai im Sozialausschuss darüber reden und dann auch vereinbaren, wenn es neue Entwicklungen gibt, dann werden wir darüber informiert. Hätten wir das gewusst, hätten wir wahrscheinlich auch anders agiert und uns weitergehend Überlegungen gemacht, wenn wir gewusst hätten, da ist jetzt was auf den Weg gebracht worden, nämlich dieses Artikelgesetz. Ich komme gleich noch mal dazu.

Aber das jetzt mal konstatiert, ist unsere Überlegung nicht abwegig und keineswegs rechtlich bedenklich, weil wir beziehen uns auf den Paragrafen 46 der Geschäftsordnung, der sagt, wie läuft im Grunde genommen …

(Christian Brade, SPD: Zwölf.)

Ja, Herr Brade ist auch so ein wandelndes Geschäftsordnungs...

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Lexikon.)

Lexikon, ja.

(Heiterkeit bei Christian Brade, SPD)