Protokoll der Sitzung vom 10.06.2020

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung des Insolvenzordnungsausführungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 7/5003 –

Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 21. August vergangenen Jahres hatte die Landesregierung dem Landtag den Gesetzentwurf über das hier schon angesprochene Gesetz über die Finanzierung und zur Transparenz der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung des Insolvenzordnungsausführungsgesetzes vorgelegt. Ich werde das im weiteren „Wohlfahrtsgesetz“ nennen, der Einfachheit halber.

Wir haben es also zur Beratung bekommen. Am 4. September gab es die Erste Lesung, am 2. Oktober vergangenen Jahres eine Anhörung, und die Beschlussfassung in der Zweiten Lesung erfolgte am 13. November. Das Gesetz ist also in einem eiligen Tempo hier behandelt worden und muss aus unserer Sicht und, wie wir seit Montag wissen, auch aus Sicht der Landesregierung nun nach wenigen Monaten korrigiert werden.

An dieser Stelle sei knapp skizziert, worum es im Wohlfahrtsgesetz geht. Das Gesetz besteht aus drei Teilen. Im ersten Teil geht es um die Spitzenverbandsfinanzierung der Freien Wohlfahrt im Umfang von 1,33 Millionen Euro. Dieses Geld dient unter anderem der Finanzierung der Geschäftsstellen, dient konzeptionell-inhaltlicher Arbeit der Wohlfahrtsverbände, dient der Fachberatung und nicht zuletzt auch der Beratung der Politik, also dem Landtag gegenüber, denn auch die Stellungnahmen für die zahlreichen Anhörungen, die wir durchführen zu den verschiedenartigen Gesetzentwürfen, bedürfen der Bereitstellung von Ressourcen. Dieser Teil des Gesetzes ist in Kraft gesetzt, und die Mittel für dieses Jahr wurden, wie wir erfahren konnten im Sozialausschuss, auch bereits ausgezahlt.

Auch der dritte Teil des Gesetzes, in dem es um die Transparenz- und Zuwendungsdatenbank geht, ist in Kraft getreten, wie wir ebenfalls im Sozialausschuss erfahren konnten, mit Erfolg dahin gehend, dass 69 Registrierungen für die Transparenzdatenbank per 6. Mai vorlagen und 407 Einträge für die Zuwendungsdatenbank.

Lediglich der zweite Teil des Gesetzes ist noch nicht in Kraft getreten. In ihm geht es um die Umstellung der Sozial- und Gesundheitsberatung von der Projektförderung zu einer direkten Finanzierung über die Landkreise und kreisfreien Städte. Grundlage hierfür sollen Zuweisungsvereinbarungen sein.

Es sei an dieser Stelle an die Kritik der kommunalen Landesverbände erinnert, die schon im Herbst 2019 eine Verschiebung des Inkrafttretens dieses Teils des Gesetzes um mindestens zwei Jahre gefordert haben, weil sie sich nicht imstande sahen, die Schaffung neuer beziehungsweise die Änderung oder Anpassung bestehender Angebote in der Sozial- und der gesundheitlichen Beratung neben der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderung gleichzeitig zu realisieren. Ursprünglich war ja unklugerweise die Umsetzung des gesamten Gesetzes schon für den 1. Januar dieses Jahres geplant, was Sie seitens der Koalitionäre und der Regierung zum Glück – auch auf unser Anraten hin – selbst noch korrigiert haben.

Ebenso gestrichen haben Sie die Voraussetzung des Vorhandenseins von Sozialplanungen, da diese in den Kreisen und kreisfreien Städten eben auch noch nicht überall vorhanden sind. Diese Streichung wiederum wird sich, das prognostizieren wir an dieser Stelle mal,

noch einmal als unvernünftig erweisen. Aber auch die Verschiebung der Inkraftsetzung um ein Jahr auf den 1. Januar 2021 konnte nicht realistisch sein. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben Ende 2019/Anfang 2020 trotzdem mit der Arbeit begonnen, Abfragen über die Beratungsstrukturen gestartet und zu Veranstaltungen und Gesprächen eingeladen. Gleichwohl waren die Vorarbeiten bis Mitte März nicht so weit gediehen, dass man sich hätte über die Details unterhalten können. Hinzu kam noch die uns allseits bekannte Situation um die Corona-Pandemie.

Und es lag zu jener Zeit, also Mitte März, noch ein weiter Weg vor allen Beteiligten, denn laut Gesetz müssen die Kommunen mit der Landesregierung die besagten Zuweisungsvereinbarungen abschließen, in denen unter anderem die anzuwendenden Standards festgeschrieben werden. Und dann müssen hier auch noch die Landkreise, um den Prozess insgesamt hier einmal zu illustrieren, die Landkreise und kreisfreien Städte mit den Trägern ihrer Beratungsstellen sich auseinandersetzen und zurückkoppeln. Und diese wiederum sind in vertraglichen Verpflichtungen gebunden, die sowohl beim Personal als auch bei materiellen Verträgen, seien es Mietverträge, Pachtverträge et cetera, teilweise an mehrmonatige Kündigungsfristen gebunden sind.

Anfang Mai fragte die Linksfraktion im Sozialausschuss das Ministerium nach dem Stand der Vorbereitungen für das Inkrafttreten des noch ausstehenden zweiten Teils des Gesetzes. Wir erfuhren von Frau Ministerin Drese, dass die Verhandlungen über die Zuweisungsvereinbarungen zwar bevorstünden, aber eben noch nicht aufgenommen wurden, aufgenommen werden konnten. Das veranlasste uns letztlich zum vorliegenden Entwurf der Änderung des Wohlfahrtsgesetzes, denn uns war klar, dass eine solide Vorbereitung des Inkrafttretens des zweiten Teils des gültigen Gesetzes zum 1. Januar 2021 so nicht mehr möglich ist.

Wie wir der Berichterstattung des „Nordkurier“ am Montag mit Erstaunen entnehmen konnten, soll es nicht nur schon seit dem Spätsommer 2019 Entwurfsfassungen von Zuweisungsvereinbarungen geben, sondern es soll mittlerweile ein Gesetzentwurf in der Verbandsanhörung sein, mit dem unter anderem auch der Termin des Inkrafttretens des besagten Teils 2 des Wohlfahrtsgesetzes um ein Jahr verschoben werden soll. Noch am 6. Mai sicherte uns das Ministerium im Sozialausschuss zu, dass das Sozialministerium uns informieren würde, wenn es etwas Neues gäbe. Hätte der „Nordkurier“ Sie nicht gefragt, würden wir wohl erst in dieser Plenarsitzung erfahren, dass Sie kürzlich einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht haben und in die Verbandsanhörung gegeben haben. So viel zur Geltungskraft des gegebenen Wortes!

Wenn ich mich richtig erinnere, dann haben wir um die Zuleitung einer Mustervereinbarung für eine Zuweisungsvereinbarung und um die Kriterien dafür, also um die Standards, die die Landesregierung für die Beratungsleistungen festschreiben möchte, gebeten. Können wir damit alsbald rechnen oder sollten wir einfach noch aufmerksamer den „Nordkurier“ lesen?

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn wir, also Landesregierung und Parlament, aber gerade dabei sind, das Gleiche zu wollen, nämlich den Kommunen und der Regierung mehr Zeit einzuräumen für die vollständige Um

setzung des Wohlfahrtsgesetzes, dann können wir das unverzüglich machen. Der Paragraf 49 Absatz 1 der Geschäftsordnung verschafft uns die Möglichkeit, einen Gesetzentwurf in verkürzter Frist zu behandeln. Demnach kann heute die Erste Lesung und am Freitag die Zweite Lesung stattfinden, dazwischen könnten wir in einer Sondersitzung des zuständigen Sozialausschusses beraten und bei der Gelegenheit auch noch die Frist für die Evaluation des Gesetzes anpassen, so, wie Sie das ja ebenfalls beabsichtigen.

Was würde es bringen, wenn wir diese Novelle des Wohlfahrtsgesetzes so rasch wie möglich vornehmen? Wir würden umgehend Klarheit für alle Beteiligten schaffen. Wir würden den Druck aus den angelaufenen Verhandlungen nehmen, und wir würden deutlich machen, dass wir in der Sache zusammenwirken. Des Wohlwollens der kommunalen Ebene und der Träger der Beratungsleistung für die allgemeine soziale Beratung, die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung, die Ehe- und Lebensberatung sowie die Beratung von Menschen mit Behinderungen, die Gesundheits- sowie die Suchtberatung, die Telefonseelsorge und die kreisübergreifenden Beratungsangebote können wir gewiss sein.

Der verbleibende Teil des von Ihnen als Artikelgesetz in die Verbandsanhörung – denn wir haben uns kundig gemacht, diese Verbandsanhörung läuft in einem Artikelgesetz noch bis zum 15. Juni –, der verbleibende Teil des von Ihnen als Artikelgesetz in die Verbandsanhörung gebrachten Gesetzentwurfs macht dann noch ein Anhörungsverfahren notwendig, weil Sie neben der Änderung des Wohlfahrtsgesetzes noch zwei Landesausführungsgesetze im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie ändern wollen beziehungsweise müssen. Ein solches würden wir dann mit der gewohnten Ernsthaftigkeit durchführen und den Gesetzentwurf in der Sache konstruktiv behandeln.

Anderenfalls, also wenn Sie unseren hier in Rede stehenden Gesetzentwurf vom Tisch fegen, würde es dazu kommen, dass die notwendige Klarheit frühestens erst im Oktober dieses Jahres gegeben sein wird. Und anderenfalls würde auch deutlich, dass sachfremde Erwägungen aufseiten der Regierung gewichtiger sind als ein pragmatisches Zusammenwirken von Koalition und Opposition im Fall einer offenkundigen Übereinstimmung des Willens.

Also, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, entscheiden Sie sich – aus unserer Sicht werbe ich also an dieser Stelle dafür – für den einfachen, klaren Weg, nicht für ein überkommenes Ritual, Gesetzesinitiativen unbearbeitet beiseitezulegen, wenn der Absender der vermeintlich falsche ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Und ich eröffne die Aussprache.

Zunächst hat ums Wort gebeten die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung. Bitte schön, Frau Drese!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hinter und auch vor uns liegen ereignisreiche Wochen und Monate. Durch die Corona-Pandemie waren und sind wir alle in besonderem Maße gefordert. Dies gilt in unserem föderal aufgebauten Staat insbesondere für die Landkreise und kreisfreien Städte, denen ich an dieser Stelle ausdrücklich meinen herzlichen Dank für ihren Einsatz und ihre Anstrengungen zur Bewältigung der Pandemie aussprechen möchte. Die niedrigen Infektionszahlen haben auch ganz maßgeblich mit dem gut organisierten und entschlossenen Handeln der Akteure vor Ort zu tun. Dafür ein großes Dankeschön von mir als Ministerin, die ganz besonders viele Verknüpfungspunkte mit der kommunalen Ebene hat, sei es im Kitabereich, in der Jugendhilfe, in der Eingliederungshilfe, im Bereich der Altenpflege oder auch im Sport. Vielen Dank für die gute und intensive Zusammenarbeit und vielen Dank für dieses Krisenmanagement!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese gemeinsamen Anstrengungen der Landesregierung im Schulterschluss mit den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Bewältigung der Corona-Pandemie verlangten in den letzten Wochen eine Aufgabenpriorisierung für Landes- und kommunale Ebene. Diese notwendige Schwerpunktsetzung ging und geht mitunter zulasten der regulären Aufgabenwahrnehmung. Ein Tag hat auch in Krisenzeiten nur 24 Stunden, die Woche nur sieben Tage.

Das gilt auch und insbesondere mit Blick auf die Vorbereitungen der Landkreise und kreisfreien Städte zur Umsetzung der mit dem zweiten Abschnitt des Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetzes geschaffenen Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung. Mit gemeinsamem Schreiben vom 7. Mai 2020 haben die Landkreise und der Städte- und Gemeindetag an mich die Bitte der Landkreise und kreisfreien Städte herangetragen, mich für eine Verschiebung des Inkrafttretens des zweiten Abschnitts des Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetzes um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 einzusetzen. Zur Begründung wurde von den kommunalen Spitzen unter anderem ausgeführt, dass das Corona-Krisenmanagement in den letzten Wochen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte Ressourcen in Größenordnungen gebunden hat, die zur teilweisen Aussetzung des begonnenen Prozesses zur Neustrukturierung der Beratungslandschaft führten.

Zudem heißt es dort, selbst bei alsbaldiger Fortsetzung der Vorbereitungsverfahren beziehungsweise des Umsetzungsprozesses sei innerhalb der verbleibenden Zeit bis zum Inkrafttreten der Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung am 1. Januar 2021 die geordnete Umsetzung des Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetzes auf kommunaler Ebene gefährdet. Dieser Argumentation kann ich gut folgen. Die Begründung ist für mich nachvollziehbar und deshalb unterstütze ich das Anliegen der Landkreise und kreisfreien Städte.

Vor allem aber liegt mir die Sicherstellung einer reibungslosen Fortführung beziehungsweise Aufrechterhaltung notwendiger Beratungs- und Angebotsstrukturen zum Schutz der Rat und Hilfe suchenden Menschen am Herzen. Deshalb habe ich bereits in der vergangenen Woche die Verbandsanhörung zu einem Gesetzentwurf eingeleitet, der neben im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung ebenfalls notwendigen Änderungen des Landesausführungsgesetzes SGB IX und SGB XII die Ver

schiebung des Inkrafttretens des zweiten Abschnitts des Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetzes zur Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung auf den 1. Januar 2022 statt bisher den 1. Januar 2021 zum Gegenstand hat. Geplant ist, einen Gesetzentwurf mit dieser Zielstellung im Spätsommer dem Landtag zur Ersten Lesung zuzuleiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, die Landesregierung hat den Weg der Änderung des Gesetzes über die Finanzierung und Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege und zur Änderung des Insolvenzordnungsausführungsgesetzes bereits mit einem Gesetzentwurf beschritten. Der Referentenentwurf meines Hauses geht allerdings zudem einher mit ebenfalls notwendigen Änderungen des Landesausführungsgesetzes SGB IX und SGB XII. Das seitens meines Hauses initiierte Änderungsvorhaben erlaubt eine breite Beteiligung beziehungsweise die Einbringung der betroffenen Fachkreise, Organisationen, Institutionen, von Verbänden und Vereinen sowie der Landkreise und kreisfreien Städte.

Erlauben Sie mir bitte noch einige klarstellende Anmerkungen zu den Ausführungen, mit denen die Linksfraktion Ihren Antrag zur Änderung des Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetzes begründet.

Erstens. Dort heißt es, dass über den Paragrafen 9 des Wohlfahrtsgesetzes die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an sozialer und gesundheitlicher Beratung den Landkreisen und kreisfreien Städten, ich zitiere, „vollständig als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises übertragen“ wird. Hierzu wiederhole ich, dass das Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetz keineswegs und zu keinem Zeitpunkt die Übertragung von Aufgaben an die Landkreise und kreisfreien Städte vorsieht. Tatsächlich folgt das Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetz der schon lange vor seiner Verabschiedung bestehenden sozialgesetzlich begründeten Verordnung der Zuständigkeit für die Sicherstellung von sozialer und gesundheitlicher Beratung auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Annahme einer mit dem Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetz vorgenommenen Aufgabenübertragung ist nicht zutreffend. Paragraf 9 ist insoweit deklaratorischer Natur.

Zweitens. Ihrem Hinweis, dass die Landkreise und kreisfreien Städte, ich darf erneut zitieren, „bereits bei Einbringung des Gesetzentwurfes durch die Landesregierung“ im September 2019 „darauf hingewiesen (haben), dass eine ordnungsgemäße Vorbereitung der Umsetzung des Gesetzes unter anderem wegen der vollständigen Bindung von Personal durch die verpflichtende Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes nicht gewährleistet werden kann“, halte ich entgegen, dass die Landesregierung diese Hinweise der kommunalen Ebene bei der Einbringung des Gesetzentwurfs aufgegriffen hat. Deshalb sieht bereits der Gesetzentwurf ein zeitversetztes Inkrafttreten der Regelungen zur Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung zum 1. Januar 2021 abweichend vom Inkrafttreten des Gesetzes – im Übrigen am 1. Januar 2020 – vor.

Drittens. Sehr deutlich weise ich die Behauptung zurück, dass, ich zitiere, „bis zum 6. Mai 2020 … keinerlei Gespräche … zum Abschluss von Zuwendungsvereinbarungen zwischen dem Land und den Landkreisen sowie kreisfreien Städten stattgefunden“ haben. Tatsächlich sind den Landkreisen und kreisfreien Städten bereits im

Spätsommer 2019 erste Entwurfsfassungen von Zuwendungsvereinbarungen zugeleitet worden, verbunden mit dem Angebot zum Einstieg in gemeinsame Erörterungen hierzu. Auch wenn dieses Angebot zunächst nicht aufgegriffen worden ist, sind die erforderlichen Maßnahmen und Schritte der kommunalen Ebene zur Umsetzung der Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten fortlaufend erörtert worden. Das Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetz war wiederholt Thema der Erörterung bei Arbeitsgemeinschaften der Sozialamtsleitungen, an denen Vertreter der Fachabteilung beziehungsweise des Fachreferates meines Hauses regelmäßig teilnehmen.

Letztmalig im März 2020 sind Inhalte und Ausgestaltung der Zuweisungsvereinbarungen Gegenstand der Erörterung mit den Sozialamtsleitungen gewesen. Ebenfalls war der Fortgang der Diskussion und Erörterung zu den Zuweisungsverfahren Gegenstand des regelmäßigen Austausches der Fachabteilungen meines Hauses mit den Sozialamtsleitungen der Landkreise und kreisfreien Städte während der letzten Wochen. Vor diesem Hintergrund ist die Aussage im Begründungstext des Gesetzentwurfes der Linksfraktion falsch. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin!

Die AfD-Fraktion hat die Unterbrechung der Sitzung beantragt. Ich unterbreche die Sitzung zunächst für fünf Minuten und bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer zu mir.

Unterbrechung: 14.26 Uhr

__________

Wiederbeginn: 14.30 Uhr

Ich eröffne die unterbrochene Sitzung und rufe für die Fraktion der AfD den Abgeordneten de Jesus Fernandes auf.

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Die Linksfraktion springt hier quasi Frau Drese bei, wie ich das so den Nachrichten entnehmen konnte, indem sie hier eine Verschiebung des Inkrafttretens wichtiger Regelungen beantragt. Nun muss man dazusagen, Frau Drese hat in der Vergangenheit tatsächlich nicht geleuchtet, wenn es um Gesetzentwürfe ging und vor allen Dingen um Termine. Wir können uns alle daran erinnern, dass schon das Bundesteilhabegesetz hier durchgeboxt wurde Schall auf Knall, obwohl seit Jahren feststand, wann die Umsetzung getätigt werden musste. Dem folgte natürlich – trotz des Wissens wohlgemerkt der hohen Belastung der kommunalen Seite – das Wohlfahrtsförderungs- und Transparenzgesetz, das den Namen ja auch gar nicht verdient. Es ist, wie gesagt, eben nur ein Spitzenverbandsfördergesetz.

Und wenn wir dann über die Äußerungen oder über die Presse erfahren müssen, wie eigentlich der Stand der Dinge ist, und Frau Drese dann auch hier verkündet, sie verschiebt dieses Gesetz quasi, umgeht sie damit doch das ganze Parlament, die Opposition und auch die Regierungskoalition,

(Thomas Krüger, SPD: Echt? Mit uns sollten Sie wenigstens sprechen.)

weil dieser Gesetzestext ist ja nun mal festgeschrieben und den kann Frau Drese alleine auch nicht einfach mal per se außer Kraft treten lassen. Das geht einfach nicht, das ist undemokratisch, meine Damen und Herren.

Dann habe ich hier heute gehört, und das war auch für mich neu, dass es bereits wieder Verbandsanhörungen gibt. Und dann gerade im Bereich Wohlfahrt, wo es doch um die viel beschworene Transparenz geht, sich dann wieder hinter verschlossenen Türen zu treffen und Verbandsanhörung zu machen, ohne die Opposition in Kenntnis zu setzen, auch das zeigt den Weg dieser ganzen Geschichte schon in der Vergangenheit, und da ist wieder keine Transparenz zu sehen und keine Beteiligung der Opposition.

Wir hatten damals schon gesagt, wir hätten gerne den PUA, das Ende des PUA abgewartet, um dort auch noch Erkenntnisse einfließen zu lassen. Und ja, wir erneuern heute noch mal den Vorwurf, dass Sie mit diesem Gesetz jegliche Verantwortung nur nach unten abschieben. Weil Sie bis dato auch keine Steuerung und keine Kontrolle geleistet haben, wollen Sie das in Zukunft auch nicht machen und haben das ebenfalls auf die kommunale Ebene noch als Mehrbelastung abgeschoben, um sich hier einen schlanken Fuß zu machen, meine Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)