Protokoll der Sitzung vom 10.06.2020

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Energieausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? –

Herr Förster, ich bin mir jetzt nicht sicher, wofür Sie gestimmt haben.

(Nikolaus Kramer, AfD: Das war eine Zustimmung. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Es war eine Zustimmung. Wir waren jetzt schon bei Enthaltungen und Gegenstimmen.

Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Energieausschusses einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Energieausschusses auf Drucksache 7/5033 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Energieausschusses auf Drucksache 7/5033 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/4738.

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einführung der Elternbeitrags- freiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungs- gesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/4738 –

In der 84. Sitzung des Landtages am 11. März 2020 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei unserem Gesetzentwurf geht es um eine Problemlage, die sich dann ergibt, wenn ein Kind im Vorschulalter den Kindergarten besucht und sich dann ein Geschwisterkind einstellt, welches von der Mutter zu Hause betreut wird. Dann wird dieses Kindergartenkind nämlich zu einem Teilzeitkind und muss vorzeitig von der Kita abgeholt werden, weil eben kein Anspruch auf eine Ganztagsförderung mehr besteht. Ein solcher Anspruch auf Ganztagsförderung besteht nämlich nur, wenn dies zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie notwendig ist. Das ist der Fall, wenn beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil beruflich eingebunden sind. Gleichwohl besteht aufgrund der Geburt des zweiten Kindes hier ein entsprechender Bedarf für eine Ganztagsbetreuung.

Unser Gesetzentwurf hat mithin eine Problemlage im Auge, die für eine ganz normale Familie mit zwei kleinen Kindern auftritt, wenn ein Elternteil arbeitet und der andere das Neugeborene betreut. So kann es durchaus passieren, dass das Neugeborene noch schläft oder gerade gestillt werden muss, obwohl die Mutter schon längst unterwegs zur Kita sein müsste, um das Kindergartenkind abzuholen. Es wäre dann alles viel einfacher, wenn ein Abholtermin über das vorgegebene Zeitfenster hinaus bestimmt werden könnte. Das lässt sich in vielen Fällen

nur über einen Anspruch auf eine Ganztagsförderung erreichen. Wir wollen also mit unserem Gesetzentwurf erreichen, dass der Anspruch auf eine Ganztagsförderung nicht auf die Fälle der Vereinbarkeit von Beruf und Familie beschränkt bleibt. Er soll auf die Fälle, in denen durch die Geburt eines weiteren Kindes ein entsprechender Bedarf besteht, ausgeweitet werden oder, anders formuliert, es soll damit die Vereinbarkeit mit einem weiteren sich im Vorschulalter befindlichen Kind, oder noch kürzer, die Vereinbarkeit von zwei kleinen Kindern in der Familie gefördert werden.

Der Gesetzentwurf wurde in Erster Lesung abgelehnt, genauso wie die Überweisung in den Sozialausschuss. Vernünftige Gründe, nachvollziehbare Gründe dafür gab es aus meiner Sicht nicht.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist hier guter Brauch.)

Der Entwurf wurde abgelehnt, genauso wie unser Antrag in der letzten Sitzung, wo es darum ging, bei der Bemessung des Elterngeldes bei zwei aufeinanderfolgenden Kindern anstelle des geringen Teilzeiteinkommens der Mutter nach dem ersten Kind das frühere höhere Vollzeiteinkommen zugrunde zu legen. Dem Gesetzentwurf und unserem Antrag auch zum Elterngeld ist gemeinsam, dass es um Problemlagen auf zwei Feldern der Familienpolitik geht, wo es hakt und wo ein praktischer Bedarf für ein Nachjustieren besteht, um den Gesetzeszweck besser zu verwirklichen. In beiden Fällen geht es um die Situation von berufstätigen Eltern, wenn nach der Geburt des ersten Kindes zeitnah die Geburt des Zweitkindes folgt, konkret: einmal bei der Kitaunterbringung und weiter bei der gerechten Bemessung des Elterngeldes, wenn ein Elternteil nach dem ersten Kind zunächst in Teilzeit wieder in das Berufsleben einsteigt.

Dabei geht es auch um grundsätzliche Fragen der demografischen Entwicklung, der fehlenden Zweitkinder, und auch darum, wie der Mut von Eltern zu einer Entscheidung für mehrere Kinder gestärkt werden kann. In diesem Sinne ist unser Gesetzentwurf ein kleiner, aber wichtiger Baustein zur Förderung der Familien und hier insbesondere der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Holger Arppe, fraktionslos – Torsten Renz, CDU: Muss das nicht heißen „Familie und Beruf“?!)

Die fehlenden Zweitkinder sind zugleich das Problem der Einzelkinder. Dazu hatte ich bereits früher ausgeführt und wiederhole: „Viele Kinder wachsen als Einzelkinder auf und haben ihr Leben lang keine Geschwister. Sie erfahren damit eine andere und nicht so natürliche Sozialisierung wie Kinder, die zusammen mit Geschwistern aufwachsen.“ Dazu laut Protokollzwischenruf des Fraktionsvorsitzenden der SPD: „Unnatürlich also.“

(Thomas Krüger, SPD: Was, was, was?)

Und weiter: „In den Großstädten wachsen bereits 30 Prozent der Kinder als Einzelkinder auf. Das ist weder gut für diese Kinder noch für die Gesellschaft“, hatte ich seinerzeit ausgeführt. Dazu Zwischenruf des SPD-Abgeordneten Gundlack: „Sind die jetzt alle doof, oder was?!“

Meine Damen und Herren, dieser Protokollauszug belegt doch einiges, zum einen das völlige Unverständnis der Zwischenrufer von dem, um was es hier geht, und/oder zum anderen die Flucht vor einer inhaltlichen Auseinandersetzung durch, sage ich mal, eher peinliche Zwischenrufe, und das von einer Partei, die eigentlich für soziale Fragen ein offenes Ohr haben sollte.

Meine Damen und Herren, ich bin darauf gespannt, was Ihnen heute einfällt, um den wahren Grund für Ihre Ablehnung, dass es sich um einen Gesetzentwurf der AfD handelt, zu verschleiern. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Holger Arppe, fraktionslos)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Julitz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute den Gesetzentwurf der AfD zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes in Zweiter Lesung. Und wie bereits in Erster Lesung ausgeführt, wiederhole ich gerne unsere Argumente für eine Ablehnung des Gesetzentwurfes: Das KiföG wurde im letzten Jahr umfassend novelliert. Die Beitragsfreiheit, die Elternbeitragsfreiheit wurde eingeführt, das Finanzierungssystem entbürokratisiert, Elternrechte gestärkt, in die Qualität investiert und Prüfrechte eingeführt. Sowohl im Sozialausschuss als auch hier im Plenum oder in der breiten Öffentlichkeit diskutieren wir regelmäßig und umfassend über die Fachkräftesituation, die am Ende dann der wahre Grund für eine Ablehnung ist und nicht der Antrag der AfD.

Und, sehr geehrte Damen und Herren, das muss ich Ihnen sicherlich nicht noch weiter erläutern, gerade die Corona-Pandemie hat die Situation verschärft und die Situation ist zusätzlich schwierig. Nicht zuletzt dieser Umstand lässt eine Novellierung allein deswegen gar nicht zu.

Aber viel wichtiger ist die Tatsache, und die habe ich auch in Erster Lesung erläutert: Die größte Baustelle meiner Meinung nach sind die unflexiblen Hol- und Bringezeiten der Einrichtungen. Auch hier spielt die Pandemie eine Extrarolle. Eine Flexibilisierung würde dennoch vielen Eltern in Elternzeit sicherlich den Alltag mit einem Neugeborenen erleichtern. Und nach wie vor halte ich die These, dass sich Familien gegen weitere Kinder entscheiden, weil sie aufmerksam das KiföG gelesen haben, für zumindest fragwürdig. Und ich kenne im Übrigen viele Menschen, die Einzelkinder sind, aus denen trotzdem vernünftige Menschen geworden sind. Und die Entscheidung für ein Kind oder mehrere Kinder obliegt tatsächlich den Eltern und sollte auch nicht an den Pranger gestellt werden,

(Thomas Krüger, SPD: So ist es.)

wenn man sich eben für ein Kind entscheidet, sehr geehrte Damen und Herren. Wir lehnen auch in Zweiter Lesung ab. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Julitz!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Wir führen heute die Zweite Lesung zu dem Gesetzentwurf der AfD Fraktion durch. Danach soll in dem neuen Kindertagesförderungsgesetz ein Anspruch auf einen Ganztagsplatz auch dann festgeschrieben werden, wenn Eltern zum Zwecke der Erziehung mehrerer Kinder unabhängig von beruflichen Aspekten bisher nur den Anspruch auf Teilzeit hätten. Er soll so lange bestehen, wie zumindest ein Kind im Vorschulalter bei den Eltern oder bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt.

Eigentlich ist den Argumenten in der Ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf nichts mehr hinzuzufügen. Wir bleiben dabei, dieser Gesetzentwurf ist populistisch. Wenn Ihnen wirklich etwas an der Einführung eines Ganztagsplatzanspruches gelegen hätte, hätten Sie dies bei der KiföG-Debatte im letzten Jahr beantragen können. Das haben Sie nicht getan. Es war auch kein neuer Sachverhalt für Sie, so, wie Sie es dargestellt hatten in der Ersten Lesung, Herr Förster, sondern es beruhte auf Ihrem Wahlprogramm 2016. Und ich muss ganz ehrlich sagen, ich bin immer wieder überrascht, wie wenig Sie sich eigentlich in Ihren eigenen Wahlprogrammen auskennen. Erst meinen Sie, Sie hätten darin die kostenfreie Kita verankert, tatsächlich war es dann aber nur der kostenfreie Kindergarten, also der Drei- bis Sechsjährigen. Da Sie Juristen unter sich haben, sollten Sie schon mal die Unterschiede zwischen der Kindertagesbetreuung und dem Kindergarten kennen. Dann muss ich Ihnen erzählen, dass dieser Gesetzentwurf eben nicht auf einem aktuellen Fall beruht, sondern auch wieder die Grundlage in Ihrem Wahlprogramm 2016 findet, was Sie anscheinend auch wieder vergessen haben. Somit war dieser Sachverhalt bereits letztes Jahr bekannt.

Wir als Linksfraktion bleiben bei unserer Ansicht, wir betrachten diese Sache von einem anderen Blickpunkt, von dem Blickpunkt des Kindes. Wir meinen, dass ein Ganztagsplatzanspruch für das Kind immer bestehen soll, unabhängig davon, ob die Eltern arbeiten oder eben nicht, ob sie ein weiteres Kind erziehen oder eben nicht. Denn wir meinen, dass es in Übereinstimmung mit der UN-Kinderrechtskonvention ein verpflichtendes Gebot ist, sich dafür starkzumachen, dass alle Kinder das Recht auf eine umfassende Förderung haben, auf Bildung und Erziehung in Gemeinschaft mit anderen Kindern, und das natürlich auf freiwilliger Grundlage. Das muss auch unabhängig vom Geldbeutel der Eltern bestehen und unabhängig davon gewährt werden, inwieweit der Erziehungsberechtigte zeitlich und sachlich in der Lage ist, die Betreuung, Bildung und Erziehung selbst zu gewährleisten.

Aus unserer Sicht, wie gesagt, muss jedes Kind von dem ersten Lebensjahr an einen Ganztagsplatz beanspruchen können, ohne Wenn und Aber. Genau dieses Wenn-und-Aber wollen aber Sie mit Ihrem Gesetzentwurf einführen.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie hätten ja einen Änderungsantrag stellen können, aber das haben Sie auch nicht gemacht!)

Herr Professor Dr. Weber meinte dann in der Zwischenintervention …

Herr de Jesus Fernandes, Änderungsanträge zu einem Gesetzentwurf, was ich gerade begründet habe, was wir ablehnen, helfen nicht. Wir lehnen es ab, ohne Wenn und Aber,

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

genauso, wie Sie es hätten ändern können, Sie haben es aber nicht getan.

Ich wollte gerade auf Herrn Professor Dr. Weber eingehen, der ja in der Ersten Lesung auch meinte, na ja, es wäre doch aber ein erster Schritt in die richtige Richtung, deshalb könnten wir doch dem Gesetzentwurf zustimmen. Da kann ich mich nur der Argumentation der Sozialministerin hier in der Ersten Lesung anschließen und diese entgegenhalten, nämlich, dass dieser Gesetzentwurf die versteckte Einführung der Herdprämie sei. Sie äußerte in der Ersten Lesung die Vermutung, dass mit dem Gesetzentwurf befördert werden solle, dass ein Elternteil eben nicht in den Beruf zurückkehrt. Und welcher Elternteil das für die AfD zu sein hat, so die Sozialministerin, sei auch kein großes Geheimnis,

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

nämlich die Mutter. Nein, diese Position lehnen wir ab. Deshalb haben wir auch keine Änderungsanträge vorgelegt. Das ist unser gutes Recht, das ist Demokratie, falls Sie es nicht wissen.

Und zum Letzten fehlt nach wie vor eine ausreichende Finanzierungsgrundlage in Ihrem Gesetzentwurf.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Auch hier haben Sie nicht nachgebessert seit der Ersten Lesung, obwohl die Argumente hier genannt wurden. Das zeigt, dass Sie das alles nur halbherzig angehen,