Seit 2017 haben wir hier im Landtag dafür gestritten, auch unter Beteiligung von Ihrer Fraktion zum damaligen
Änderungsantrag. Damals waren Sie noch nicht in der Fraktion. Vielleicht führt das zu den Irritationen, dass Sie denken, Sie waren da noch nicht dabei.
Ebenfalls war auch Ihre Fraktion 2017 mit dabei, den Änderungsantrag zu stellen, eine eigene Bundesratsinitiative vorzustellen. Und heute sind wir drei Jahre später,
und wir haben eben, wie Sie selber feststellen, Herr Manthei, nichts auf Bundesebene, was diesen Antrag, den Sie damals mit eingebracht haben, unterstützen würde. Insofern vielleicht mal reflektierend: Es gibt nichts, Herr Manthei, und genau das ist das Problem, und genau deshalb bedarf es dieses Antrages und deshalb ist er auch nicht überflüssig.
Und wenn ich Ihnen zugehört habe, Herr Manthei, hatte man das Gefühl, dass Sie eher gegen die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz sprechen als dafür. Und, wie gesagt, auch hier noch mal einfach an die Position der CDU damals,
ich hoffe, dass auch Sie als Fraktionsvorsitzender auf Bundesebene innerhalb Ihrer Parteistrukturen darauf hinwirken,
dass sich SPD und CDU in diesem Thema endlich einigen können, dass es im Koalitionsausschuss eben dazu kommt, dass es hier weiter vorangeht und dort nicht steckenbleibt, weil keine Einigung zwischen SPD und CDU gefunden werden kann. Und das ist ja zurzeit das Problem. Und, ich denke, da haben auch Sie als Fraktionsvorsitzender der CDU auf jeden Fall eine Einflussmöglichkeit, dies zu unterstützen.
Um auf die SPD einzugehen, ich glaube, wir brauchen uns heute hier nicht auf Personaldebatten einzulassen. Diese Tagesordnungspunkte haben wir morgen auch unter der entsprechenden Sachlichkeit, dann können diese geführt werden.
Um noch mal auf Frau Julitz einzugehen, ich kann eigentlich nur, Frau Julitz, für Ihre ehrlichen Worte, wie die SPD zu den Kinderrechten im Grundgesetz steht, danken.
Aber auch hier noch mal der Appell: Bitte nehmen Sie auch innerhalb der SPD darauf Einfluss, dass es im Koalitionsausschuss auf Bundesebene weiter vorangeht
(Torsten Renz, CDU: Das ist sogar mit Unterstützung von Herrn Krüger. Wir wollen es mal ein bisschen höher hängen. Der hat doch großen Einfluss bei Ihnen!)
und dass wir in dieser Legislaturperiode mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz vorangehen!
(Torsten Renz, CDU: Das mit dem Gutachten, das würde mich noch mal interessieren, was Sie da alles weggelassen haben!)
Herr Renz, natürlich habe ich mir das durchgelesen. Es ist erst mal, um Herrn Förster zu widersprechen, nicht meine eigene Einschätzung, dass die Formulierungsvorschläge hinter der UN-Kinderrechtskonvention zurückbleiben, hinter der staatenrechtlichen Verpflichtung, sondern es war die Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, der auf Antrag der Linksfraktion dies geprüft hatte.
Und da können wir uns gerne nachher noch mal hinsetzen und das gemeinsam vergleichen, was da festgestellt wurde.
Und in seinem letzten Absatz ist eben festgestellt, dass die Gesetzentwürfe, die vorliegen, der Gesetzentwurf, der vorliegt, weit hinter den staatenrechtlichen Verpflichtungen der UN-Kinderrechtskonvention zurückbleibt. Und genau das haben wir hier wiedergegeben. Und insofern verstehe ich Ihre Aufregung nicht.
Ich hoffe, Herr Renz, das war ausreichend für Sie. Meine Redezeit ist auch um. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5005. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5005 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung aller anderen Abgeordneten abgelehnt.