Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5005. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5005 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung aller anderen Abgeordneten abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Mittelfristige Finanzplanung 2020 bis 2025, auf Drucksache 7/4998.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und verehrte Gäste! Mit dem Antrag auf Drucksache 7/4998 fordert die AfD-Fraktion die Regierung auf, die Mittelfristige Finanzplanung der aktuellen Entwicklung anzupassen und noch in diesem Jahr dem Parlament vorzulegen. Ich werbe um Ihre Zustimmung für diesen Antrag und führe zwei aus unserer Sicht entscheidende Argumente an.
Erstens juristische: Diejenigen unter uns, die das Urteil des Berliner Verfassungsgerichts zur ausnahmslos jährlichen Finanzplanung – ich glaube, aus 2006 – kennen, wissen, dass es das Recht des Parlaments ist, eine jährliche Finanzplanung von der Regierung zu verlangen, und dass es die Pflicht der Regierung ist, dem Parlament die jährliche Finanzplanung vor Beginn eines Haushaltsjahres vorzulegen.
Die Rechtsgrundlagen sind das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft, das Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder, kurz Haushaltsgrundsätzegesetz, und nicht als Letztes unsere Landeshaushaltsordnung. Nach dem Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft ist der Finanzplan jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen. Diese Vorschrift gilt auch für die Haushaltswirtschaft der Länder. Dabei hat die Finanzplanung das laufende und die folgenden vier Haushaltsjahre zu umfassen und ist von der Regierung jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen.
Darüber hinaus kann das Plenum auf Basis des Haushaltsgrundsätzegesetzes die Vorlage von Alternativrechnungen verlangen. Alternativrechnungen verbessern die Grundlagen für Entscheidungen des Parlaments bezüglich wirtschafts- und finanzpolitischer Maßnahmen und erhöhen den Informationswert des Finanzplans. Bislang ist mir nicht bekannt, dass das Parlament in MecklenburgVorpommern jemals eine Alternativrechnung verlangt hätte.
Ergänzend verpflichtet Paragraf 31 Absatz 1 unserer Landeshaushaltsordnung den Finanzminister ausdrücklich, nach den Bestimmungen des oben genannten Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes sowie des Haushaltsgrundsätzegesetzes zu handeln. Es ist also das Recht des Parlaments, einen aktualisierten Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 zu verlangen. So weit zur rechtlichen Situation.
Ich komme nun zweitens zu den inhaltlichen Gründen. Bereits in der Mittelfristigen Finanzplanung aus dem Jahr 2019 für den Zeitraum 2020 bis 2024 in Vorbereitung auf den Doppelhaushalt 2021 hatte die Landesregierung mit falschen Annahmewerten gerechnet. Dies betrifft zum Beispiel die zu hoch prognostizierten Einwohnerzahlen für Mecklenburg-Vorpommern. Nach der Standardvariante der 5. Bevölkerungsprognose sollten 2018 und 2019 die Einwohnerzahlen noch steigen. Inzwischen wissen wir aber, die Einwohnerzahl von Mecklenburg-Vorpommern ist in diesen Jahren gesunken. Die Bevölkerungs- und Geburtenzahlen sind eminent wichtige Daten der Mittelfristigen Finanzplanung, einerseits wegen der Bundeszuweisungen pro Kopf und andererseits wegen der Kita- und Schulplanungen bezüglich Personalinvestitionen und so weiter.
Die Regierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung die Finanzstrategie 2016 bis 2021 festgelegt. Bereits mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 hatte sie diese Strategieplanung selbst in weiten Teilen aufgegeben. Das heißt zum Beispiel im Bereich des angestrebten Sicherheitsabschlags von den Steuereinnahmeprognosen in Höhe
von mindestens 200 Millionen Euro, er wurde ad acta gelegt. Das Personalkonzept zur Haushaltskonsolidierung wurde ausgesetzt. Die Rücklagen des Landes wurden weitgehend im Doppelhaushalt 2020/2021 verplant. Bereits nach der vorliegenden Mittelfristigen Finanzplanung aus 2019 werden ab dem Jahr 2022 die Gesamtausgaben die Gesamteinnahmen des Landes überschreiten. Die als Handlungsbedarfe benannten Unterdeckungen betragen laut Finanzplanung bis 2024 bereits 530 Millionen Euro.
Aber lassen wir diese Punkte jetzt einmal außer Acht, wir hatten sie bereits in der Debatte zum Doppelhaushalt angesprochen. Kommen wir zur Frage, warum in diesem Jahr die Vorlage eines aktualisierten Finanzplans, also eine Überarbeitung der Mittelfristigen Finanzplanung 2019, so wichtig ist. Die Frage lässt sich kurz und präzise beantworten: weil die kalkulatorischen Annahmen, auf deren Grundlage die vorliegende Finanzplanung vom Juli 2019 erstellt wurde, in diesem Frühjahr durch die Folgen der Corona-Krise komplett über den Haufen geworfen wurden.
Kurz, die Annahmen vom Juli 2019 stimmen schlichtweg nicht mehr. Angesichts der Corona-Pandemie und dem Versiegen der bisher scheinbar immerwährend sprudelnden Steuereinnahmen werden die strukturellen Ausgabenbindungen der Regierung aus dem Doppelhaushalt 2020/2021 für die kommenden Jahre zu einer dauernden Belastung, ja, zu einer Hypothek für den Landeshaushalt, denn sowohl Einnahme- als auch Ausgabesituation haben sich drastisch verschlechtert. Die Bundesregierung erwartet für dieses Jahr einen deutlichen Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts um 6,3 Prozent, aus Sicht der Wirtschaftsweisen könnte der Rückgang aber auch noch höher ausfallen.
Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das Ende Mai 2020 insgesamt 67.600 Arbeitslose, 11.200 mehr als im Vorjahr. 130.834 Einwohner beziehen im Mai 2020 Hartz-IVLeistungen, 5.819 mehr als im Februar 2020,
Die Regierung reagierte auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise mit einem Nachtragshaushalt, auch mit unserer Unterstützung. Die zusätzlichen Ausgaben aufgrund der Corona-Krise sollen dabei durch eine Neuverschuldung sichergestellt werden. Nach der vorliegenden
Finanzplanung aus 2019 war ab 01.01.2020 die gesetzliche Schuldenbremse einzuhalten. Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2020 hat die Regierung die CoronaPandemie als Naturkatastrophe eingestuft und damit eine Nettokreditaufnahme von 700 Millionen Euro begründet. Die gesetzliche Schuldenbremse wurde damit just im Jahr ihres Inkrafttretens bereits wieder außer Kraft gesetzt.
Die erwarteten Mindereinnahmen 2020 in Höhe von 1 Milliarde Euro sollen wie folgt ausgeglichen werden:
Dies steht im Gegensatz zu den Aussagen der Finanzplanung vom Juli 2019, denn dort wurde die auch bereits verplant.
Diese Entnahme geht zulasten der bislang geplanten Entnahmen in den Jahren 2021 bis 2024, auch diese sind bereits verplant.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Die Regierung und das Parlament brauchen eine aktualisierte Mittelfristige Finanzplanung
als Orientierungs- und Entscheidungshilfe für die Bewertung einnahme- und ausgabewirksamer Maßnahmen. Um klären zu können, um klären zu können, mit welchen Optionen die finanziellen Belastungen durch die CoronaKrise aufgefangen werden könnten, wäre zum Beispiel auch eine Alternativrechnung für eine unverzügliche Aufhebung des Moratoriums zum Personalkonzept sinnvoll.
zu unserer Fristsetzung für die Vorlage einer aktualisierten Finanzplanung bis zum 12. Oktober 2020.
Erstens. Die Frist gewährleistet, dass das Parlament im Oktober-Plenum bereits geeignete Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2020/2021 beraten könnte.