Protokoll der Sitzung vom 12.06.2020

stünde nicht im Grundgesetz,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

der Kapitalismus stünde nicht im Grundgesetz. Das ist so natürlich richtig, aber es stehen viele andere Dinge im Grundgesetz, die ohne den Kapitalismus gar nicht möglich wären.

(Peter Ritter, DIE LINKE: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, Herr Arppe.)

Denn es hat,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Artikel 1 Grundgesetz! Lesen Sie sich das mal durch!)

in der ganzen Weltgeschichte hat es noch keinen einzigen demokratischen Staat gegeben, der gleichzeitig sozialistisch, also nicht kapitalistisch gewesen wäre.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Alle Demokratien, alle demokratischen Staaten, die es bis anhin gegeben hat und die es derzeit noch gibt – und es werden ja immer mehr, Gott sei Dank, auf der Welt –, sind kapitalistische Staaten und keine sozialistischen Staaten. Das mit Ihrem demokratischen Sozialismus, das

ist eine Nebelkerze. So etwas gibt es nicht, wird es nicht geben,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

und deswegen ist es durchaus indirekt grundgesetzwidrig, wenn man den Kapitalismus infrage stellt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Jaja, jaja!)

Der Sozialismus/Kommunismus hat unendliches Leid

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

über 100 Millionen Menschen auf der Welt gebracht.

(Beifall Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Das hier und heute zu verteidigen, ist schon allerhand.

Aber ich möchte noch ganz kurz auf einen anderen Aspekt die Sache lenken, nämlich überhaupt auf das Zustandekommen, auf den Ablauf dieser Wahl. Das wird ja alles hier so unter den Fraktionen und Parteien so ein bisschen ausgemauschelt, wer denn da ins Verfassungsgericht kommt und wer nicht,

(Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

und ich finde, man sollte vielleicht auch mal diskutieren, ob man nicht die ganze Art und Weise, also den technischen Vorgang der Wahl von Verfassungsrichtern, überhaupt etwas transparenter und bürgerfreundlicher macht. Es gibt ja andere Länder, in denen werden Richter von den Bürgern gewählt. Und beim Landesverfassungsgericht fände ich das zum Beispiel auch eine gute Idee. Dann würde das Landesverfassungsgericht mehr Rückhalt haben bei den Bürgern, es wäre transparenter, wie die Richter dort hinkommen, wo sie dann sind, und alles wäre etwas bürgerfreundlicher, die Politikverdrossenheit würde abnehmen. Das wäre doch auch mal ein diskussionswürdiger Gedanke. – Vielen Dank!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Fraktionsvorsitzende Herr Renz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es war gut und richtig, dass wir heute Vormittag auf Antrag von CDU und SPD die politische Frage diskutiert haben. Ich glaube, wir haben deutlich gemacht, jeder für seine Fraktion, wo er steht und wie wir die Situation sehen, insbesondere zur Thematik Mauertote, Mauerbau, alles, was dazugehört.

(Zuruf von Christoph Grimm, AfD)

Und ich will noch mal deutlich an dieser Stelle wiederholen, dass wir Diktaturen, Extremisten von links und rechts auch in der Demokratie ablehnen und politisch bekämpfen werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Unsere CDU steht für die soziale Marktwirtschaft, nicht nur in M-V, sondern in Deutschland.

Und wir haben jetzt mit diesem Tagesordnungspunkt zu tun, weil Äußerungen nach der Wahl zum Landesverfas

sungsgericht für eine politische Diskussion gesorgt haben, die es heute erfordert, dass wir uns mit diesem Antrag auseinandersetzen. Die AfD hat tagelang angekündigt, dass sie, zumindest haben Sie es suggeriert, dass Sie jemanden abwählen wollen. Wahrscheinlich hat dann die juristische Prüfung in der Fraktion gebracht, dass das gar nicht so einfach geht, dass das der Landtag auch gar nicht tätigen kann. Es gab ja auch schon entsprechende Hilfestellung durch den Herrn Ritter, die wahrscheinlich dazu geführt hat, dass dann auch Herr Kramer festgestellt hat, wenn es darum geht,

(Peter Ritter, DIE LINKE: So bin ich.)

hier rechtlich zu agieren, dass das gar nicht so einfach geht. Und er hat sich dann schon relativ schnell auf das Thema „Moral/moralische Verwerfungen“ zurückgezogen.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Und ich gehe mal davon aus, weil die Prüfung auch so lange angedauert hat und kurzfristig erst gekommen ist, dass es sehr viel Überzeugungsarbeit bedurfte innerhalb der AfD-Fraktion, um Leute mit juristischer Ausbildung – ich schaue mal in Richtung Herrn Förster – überhaupt dazu zu bringen, so einen Antrag in dieser Form zu stellen, wenn nämlich das Ergebnis schon feststeht, dass wir nämlich nach dem Gesetz des Landesverfassungsgerichtes nicht als Parlament die Hoheit haben, hier zu entscheiden, sondern es gibt ein Verfahren, wo es um grobe Pflichtverletzung im Amt geht. Und ich gehe ganz fest davon aus, dass Leute wie Herr Förster oder auch Professor Weber genau wissen, dass Interviews in dieser Form, wie sie gegeben worden sind, keine grobe Pflichtverletzung im Amt sind und somit auch bei einem Verfahren, was heute hier gestartet werden soll, nicht dazu führen werden, dass jemand aufgrund dieser Verfahrensweise aus dem Amt scheidet.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Und jetzt stellt sich die Frage, wie geht man damit um, wenn es um das Ansehen des Landesverfassungsgerichtes geht? Wenn man weiß, dass diese Richter in einem demokratischen Rechtsstaat anhand von rechtlichen Fakten entscheiden werden, wie geht man dann mit dieser Tatsache um? Macht man das Landesverfassungsgericht zu einem politischen Spielball in dieser Demokratie, schiebt sozusagen den Ball dort rüber und versucht, Druck aufzubauen, oder setzt man sich inhaltlich mit dieser Tatsache auseinander und steht die Rechtsstaatlichkeit im Vordergrund?

Und ich stelle fest für die CDU-Fraktion, dass Sie, die Herren von der AfD, sich für politische Spielchen entschieden haben.

(Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

Und glauben Sie mir, Sie wissen genau, wenn sieben Verfassungsrichter, fünf davon entsprechend abstimmen müssen, sich mit der Sachlage befassen, dass sie immer – und das ist gut so – in diesem Lande rechtsstaatlich entscheiden werden und niemals aus politischen Gründen eine Person aufgrund der Situation, wie sie sich dargestellt hat, aus dem Amt entfernen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Insofern glaube ich, dass die Verfahrensweise der Demokratie nicht dienlich ist.

Ich will auch noch mal klar sagen, welche Situation immer besteht, wenn es darum geht, Leute in dieses Landesverfassungsgericht zu wählen. Ich bin persönlich der Auffassung, dass es gut und richtig ist, dass wir an einer Zweidrittelmehrheit festhalten. Alles andere, glaube ich, ist eher illusorisch und ein Wunsch und möglicherweise auch nur argumentativ nach vorne getragen, um hier die Diskussion anzuheizen. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, wenn eine Regierungskoalition plötzlich mit einfacher Mehrheit sämtliche Positionen dort besetzen kann oder auch wieder zurücknehmen kann, und deshalb, glaube ich, ist es richtig, eine Zweidrittelmehrheit hier weiterhin gesetzestechnisch zu verankern.

Wir alle wissen, die Politik machen, dass diese Zweidrittelmehrheit eine Paketlösung beinhaltete, und auch die AfD hat es 2017 gewusst und hat trotz des Wissens, was Sie heute versuchen zu suggerieren, dass Sie schon alles zu dieser Person gewusst haben, an einer Paketlösung teilgenommen. Und wenn es nachher noch darum geht, wer hat wann wie wo gesessen und sich artikuliert, dann will ich an dieser Stelle deutlich sagen, 2017 ging es darum, vier Leute in das Landesverfassungsgericht zu wählen, einmal auf Vorschlag der SPD, einmal auf Vorschlag der CDU, ein Vorschlag durch die Fraktion der AfD und ein Vorschlag für die Stellvertreterwahl, die aber dann auch trotzdem vollwertiges Mitglied des Landesverfassungsgerichtes ist, nämlich Frau Borchardt hier zu wählen.

Und es gab einen gemeinsamen Wahlvorschlag. Ich habe es jetzt nicht überprüft, ob der damalige Parlamentarische Geschäftsführer den unterschrieben hat. Fakt ist, ich gehe davon aus, Herr Holm,

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

der heute an der Spitze der Bewegung steht und so tut, als wenn er mit allem nichts zu tun hat, war zumindest in Verantwortung, und ich gehe davon aus, dass dieser Herr dann auch diesen Wahlvorschlag mitgetragen hat.

Und wenn Sie heute hier ausführen, Herr Professor Weber, dass man erst – wie haben Sie das gesagt – wählen soll und sich dann distanziert, dass das ein bisschen kleinlich und peinlich ist, und uns dann den Ratschlag geben, vorher zu prüfen, dann schauen Sie in Ihren eigenen Antrag, setzen Sie die Maßstäbe an sich! Ich weise das für unsere Fraktion zurück.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Sie haben in Ihrem Antrag unzählige Punkte aufgezählt, die aus Ihrer Sicht sonnenklar waren, und das schon vor 2017. Sie haben dargestellt, dass die Mehrheit Ihrer Fraktion das Ganze unterstützt hat. Das ist nicht nur nachweislich im Ausschuss gewesen, der Fall, mit der Anwesenheit von Herrn Grimm, der in der Debatte ständig den Kopf schüttelt und sich an nichts erinnern kann. Es ist mathematisch gar nicht anders möglich, wenn Grimm und Weber anwesend waren und eine dritte Person

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

und protokollarisch festgehalten ist, dass zwei Stimmen der AfD mit Ja – und das ist in den Beschlussempfehlun

gen nachzulesen, das ist auch nichts Geheimes – und eine kräftige Enthaltung, eine kräftige Enthaltung, dann also ohne Gegenstimme diese Beschlussvorlage in diesem Landtag herbeigeführt wurde. Ich sage Ihnen, das ist eine Verlogenheit, und da dienen andere Ziele dazu,