den Artikel entweder abzuschaffen oder zu schreiben, das Nähere regelt ein Gesetz. Also wer gegen das Asylrecht grundsätzlich ist, weil es dysfunktional ist und der heutigen Situation nicht entspricht,
dem können Sie überhaupt nicht unterstellen, dass der die Verfassung missachtet, ganz im Gegenteil, der macht geltend, dass die Verfassung auch die Realitäten im Auge haben muss. Ein Artikel, der nur auf dem Papier steht und faktisch ausgehebelt ist, ist gerade keine, keine Wertschätzung für die Verfassung.
Das bestätigt ja ein Stück weit meine Thesen, die ich gerade vorgetragen habe an der Stelle, indem man das immer wieder betont. Also entweder – Entscheiden Sie sich! – stellen sich mit dem Grundgesetz hier in Schwerin, Neubrandenburg, wo auch immer auf den Marktplatz und sagen Sie, das ist unser Grundgesetz, das verteidige ich Tag und Nacht, oder sagen Sie, ja, es ist alles vorläufig und man hätte 1990, 1993, das ist keine richtige Verfassung, hat nur Verfassungsrang. In dem stellen Sie doch immer wieder auch das Grundgesetz damit infrage, Herr Förster.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Andreas Butzki, SPD: Das will er doch.)
Und deswegen bleibe ich dabei, Sie haben ein ambivalentes Verhältnis zum Grundgesetz. Sie lehnen bestimmte Punkte, Grundrechte lehnen Sie einfach auch ab.
Zum Islam haben Sie aus gutem Grund nichts gesagt, sonst hätten Sie ja sagen müssen, jawohl, Religionsfreiheit ist auch was Wunderbares, und dazu gehört natürlich auch an der Stelle der Islam. Das haben Sie ja bewusst nicht gesagt. Also entscheiden Sie sich, was Sie wollen, in welche Richtung Sie marschieren wollen! Ich glaube, meine Thesen waren so richtig und getroffene Hunde bellen. – Vielen Dank!
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Andreas Butzki, SPD: Das ist nun mal so, das kann man so sagen.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Im Zusammenhang mit seiner „Wir wollen mehr Demokratie wagen“-Rede hat Willy Brandt seinerzeit mal seinen Berufspolitikerkollegen ins Stammbuch geschrieben: Wir sind „gewählt“, aber nicht „erwählt“.
Zum Beispiel im ersten Satz des zweiten Abschnitts, wenn Sie da schreiben: „Der Landtag nimmt die aktuellen
öffentlichen Proteste gegen die staatlichen Maßnahmen zur Kenntnis“, also das ist so der Duktus, der erinnert mich so an Ludwig XIV., der da so seine Audienzen hielt, und dann, seine Majestät nimmt die Sorgen der Untertanen gnädig zur Kenntnis.
Also zur Kenntnis nehmen, etwas zur Kenntnis nehmen und etwas auch ernst nehmen und Empathie aufnehmen, auch mit dem Anspruch, es umzusetzen gegebenenfalls, also das ist ja was ganz anderes als das, was Sie hier in Ihrem Antrag stehen haben.
Dann schreiben Sie: „Die Meinungsfreiheit ist auch und gerade in Krisenzeiten wichtig.“ Und dann einen Satz weiter: „Der Landtag kritisiert jedoch Entwicklungen, wonach die Corona-Pandemie zunehmend als Plattform für Verschwörungsideologien“ und so weiter „benutzt … wird.“ Da habe ich neulich einen alten Artikel aus dem „Neuen Deutschland“ entdeckt, aus dem Spätsommer 1989, als schon so die ersten Demonstrationen in Leipzig unterwegs waren, und dann im ND so ein Kampfgruppenkommandeur so eine Solidaritätsadresse an die führenden Genossen da geschickt hat. Und dann stand im ND, ja, unsere Verfassung garantiert natürlich die Versammlungs- und die Meinungsfreiheit. Und natürlich dürfen die Leute sich auch zusammenfinden zu Montagsgebeten und so weiter, aber auf gar keinen Fall dürfen sie den Sozialismus infrage stellen, Regierungskritik üben und dies und das und jenes.
Und es ist genau das, nicht? Ja, sie dürfen demonstrieren, Spaziergänge machen, aber wehe, sie laufen mit den falschen Leuten mit oder sie fordern die falschen Dinge oder stellen das Regierungshandeln, wie auch immer, infrage. Und wer sind Sie denn, dass Sie von den Bürgern draußen – und da reden wir ja vom Souverän – eine Klarstellung, eine Rechtfertigung dafür fordern, mit wem die Leute demonstrieren oder spazieren gehen?! Wo sind wir denn, dass die Politik jetzt sagt, ihr müsst euch aber da von diesen und jenen distanzieren und ihr müsst euch rechtfertigen und erklären, mit wem ihr da durch die Gegend lauft?! Also mehr an Bürgerferne, an Arroganz und obrigkeitsstaatlicher Überheblichkeit, also dieser Antrag geht ja gar nicht! – Schönes Wochenende!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme die Redebeiträge der Koalitionsfraktionen sehr wohltuend, sehr wohlwollend entgegen. Vielen Dank für Ihre Worte!
Allerdings nur eine kleine Kritik: Wenn Sie uns vorwerfen, man hätte hier eine Aussprache machen können et cetera, so überlassen Sie es bitte uns, wie wir das in das parlamentarische Verfahren einbringen wollen. Insofern erst mal danke schön für die Redebeiträge, aber wie gesagt, wir haben diesen Weg gewählt. Das ist, denke ich, auch unser gutes Recht.
Zu Herrn Arppe gerade eben: Herr Arppe, von Ihnen kam jetzt zur Positionierung zu Grundrechten überhaupt nichts, überhaupt nichts, außer, dass Sie unseren Antrag herunterspielen mit irgendwelchen Zeitungsartikeln, die Sie irgendwann mal gelesen haben. Das zeigt einmal mehr, dass Sie eigentlich in der Vergangenheit leben.
Ich würde einfach nur sagen: Fünf! Setzen! Also zu diesem Antrag kam überhaupt nichts Substanzielles von Ihnen.
Zu dem Herrn Kramer von der AfD: Erstens, Herr Kramer, legen Sie mir bitte nicht Worte in den Mund, die ich so nicht verwendet habe! Ich glaube, ich habe in der Einbringung sehr deutlich gemacht, dass ich vollstes Verständnis angesichts der Schwere der Grundrechtseingriffe habe für Leute, die auf die Straße gehen. Aber ich habe kein Verständnis für Leute, die mit Ihnen, mit Nazis oder et cetera auf die Straße gehen. Insofern war auch Ihre Ablehnung dieses Antrages heute nicht verwunderlich. Es ist eigentlich nur Bestätigung von dem, was ich so in den letzten Wochen und Monaten von Ihnen erlebt habe.
Sie halten uns mit diesem Antrag Doppelmoral vor, und schauen wir doch mal in die Geschichte, wie Sie sich denn in der letzten Zeit noch mal so verhalten haben!