Protokoll der Sitzung vom 26.08.2020

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja.)

Also das ist jetzt nicht von mir, aber das kann ich voll nachvollziehen.

Die SPD steht zum Inklusionsfrieden und zur Inklusionsstrategie des Landes, steht zur Inklusion mit Augenmaß,

steht zum großen Konsens in Mecklenburg-Vorpommern. Und in der Landtagswoche haben wir noch einige andere populistische Anträge der AfD. Und das Spannende ist, es sind nicht die Schülerinnen und so weiter im Mittelpunkt, es steht nur die Klientelbedingung bei Ihnen im Mittelpunkt. Und diese sogenannte Schulgesetzänderung leistet auch keinen Beitrag für unsere Schulen. Sie zeigt deutlich, dass die AfD keine Antworten auf die aktuellen Schulprobleme hat.

(Dr. Ralph Weber, AfD: So ein Schwachsinn!)

Sie wollen nur Ihre schwindende Wählerklientel bedienen und agieren mit Stimmung auf dem Rücken unserer Kinder. Und das machen wir natürlich nicht mit. Das ist auch keine sozial solide Schulpolitik und deswegen lehnen wir das selbstverständlich ab. – Danke!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD, Marc Reinhardt, CDU, und Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/4996.

(Der Abgeordnete Jörg Kröger bittet um das Wort. – Peter Ritter, DIE LINKE: Wir sind in der Abstimmung!)

Wir sind in der Abstimmung.

(Jörg Kröger, AfD: Ich war angemeldet.)

Ich habe hier auf meinem Zettel nichts mehr drauf. Jetzt sind wir ein bisschen zu spät. Ich kann gerne prüfen, ob hier zwei Redner angemeldet sind, dann war das hier ein Fehler vom Amt, aber rechtzeitig angemeldet über Wortmeldung ist es nicht.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die AfD geht davon aus, dass bei der Zweiten Lesung automatisch zwei Redner sind! Das ist nicht wahr! – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Also ich würde sagen, wir haben das jetzt ausreichend geklärt. Ich hoffe, Sie können davon absehen, dass ich noch mal das Ganze vorlese, was ich schon vorgetragen habe, sondern nur noch mal darauf hinweise, dass wir jetzt die Drucksache 7/4996 behandeln.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4996 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4996 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung des Insolvenzordnungsausführungsgesetzes, Drucksache 7/5003.

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung des Insolvenzordnungsausführungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/5003 –

In der 91. Sitzung des Landtages am 10. Juni 2020 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin hat eben darauf hingewiesen, dass im Juni dieser Gesetzentwurf abgelehnt wurde. Und es mutet vielleicht für einige ein bisschen seltsam an, dass wir ihn auf der Tagesordnung belassen haben, wo doch zum Tagesordnungspunkt 8 ein auch diesen Themenbereich berührender Gesetzentwurf auf der Tagesordnung steht und voraussichtlich eine Mehrheit bekommen wird.

Der von uns am 27. Mai vorgelegte Gesetzentwurf und die Diskussion, die es gegeben hat, sind uns Anlass genug zu sagen, wir möchten hier noch einmal die Zweite Lesung nutzen, um mit einigen Mythen und falschen Erwartungshaltungen, die seinerzeit im Raum waren und sich in den Redebeiträgen verdeutlichten, aufzuräumen. Und ich beginne mal damit, dass ich Bezug nehme auf die damalige Rede von Frau Ministerin Drese, die darauf verwies, dass unser Gesetzentwurf, ich sage das jetzt mal mit meinen Worten, ins Leere gehen würde, denn es gäbe ja schon eine Verlängerung der Zeit, die genutzt werden kann durch die kommunale Ebene, um das Wohlfahrtstransparenzgesetz wirken zu lassen. Und dieses Entgegenkommen wäre damit sozusagen auch symbolisiert, dass vom ursprünglich geplanten Termin 1. Januar 2020 Inkrafttreten schon auf den 1. Januar 2021 übergegangen worden wäre.

Diese Regelung, über die ich jetzt gerade spreche, ist aber erst am 19. November 2019 verabschiedet worden. Also warum erwähne ich das? Weil bereits im Herbst 2019 völlig klar war, dass man den damaligen Gesetzentwurf und das spätere Gesetz zum 1. Januar 2020 – die Beratungslandschaft in den Kommunen betreffend – überhaupt nicht hätte umsetzen können. Es ist also eine falsche Erwartungshaltung von vornherein geweckt worden, die man dann im Nachgang, als wir mit unserem

jetzt hier zur Debatte stehenden Gesetzentwurf kamen, in Abrede stellen wollte. Und ich hoffe, Sie merken also, dass das reichlich unqualifiziert seinerzeit war.

Und es kann auch nicht geleugnet werden, um das auch noch mal aufzugreifen, dass bereits lange vor der Zweiten Lesung des Wohlfahrtstransparenzgesetzes im November vergangenen Jahres die kommunale Ebene, die LIGA der Wohlfahrtsverbände und die kommunalen Spitzenverbände darauf hingewiesen haben, dass man mit einer solch kurzen Frist des Inkrafttretens nicht klarkommen würde. Der Landkreistag hatte zwei Jahre gefordert einer Übergangsfrist und die Liga forderte seinerzeit drei Jahre. Also summa summarum, das Gesetz ist schon mit falschen Forderungen und Erwartungen an den Landtag übergeben worden.

Und nun, das brachte die Diskussion im Juni hier von diesem Pult aus auch zutage, wäre Corona schuld, dass man noch nicht weiter wäre und mit der veränderten Regelung des noch geltenden Gesetzes noch nicht aufwarten könne und, was die Umsetzung des Gesetzes betrifft, noch nicht weiter wäre. Dem widersprechen wir vehement! Die Vorbereitungen waren bis Mitte März, also zum Zeitpunkt, an dem die Corona-Pandemie voll zuschlug, in Teilen gelähmt, nicht so weit jedenfalls gediehen, als hätten die Verhandlungen zwischen dem Land, den Landkreisen und den kreisfreien Städten aufgenommen werden können, geschweige denn abgeschlossen.

Diesbezüglich gibt es auch eine Kleine Anfrage, deren Antwort seit dem 7. August vorliegt. Aus der geht hervor, man war keineswegs so weit, wie es im Grunde genommen im Juni da deutlich gemacht werden sollte. Die Leidtragenden eines solchen Vorgehens wären einmal mehr die Träger und Beschäftigten gewesen in den Einrichtungen. Und deswegen haben wir als Fraktion am 10. Juni darauf verwiesen, dass die Beratungsleistungen, die vom Gesetz erfasst werden, mit dem Gesetz nicht an die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen werden,

(Zuruf von Maika Friemann-Jennert, CDU)

sondern, ach, Entschuldigung, genau umgekehrt – Frau Ministerin hatte darauf verwiesen –, sondern dass sie deklaratorischen Charakter tragen würden. Und in diesem Fall wäre es ganz gut, wenn das auch die geschätzte Kollegin Frau Friemann-Jennert zur Kenntnis nehmen würde, weil Sie hatten im Grunde genommen in die gleiche Kerbe wie wir geschlagen seinerzeit.

Festzustellen ist, zumindest mit Datum vom 7. August dieses Jahres, dass es bis zu eben jenem Datum zwischen den Häusern noch keine abgestimmte Entwurfsfassung zu einer Zuweisungsvereinbarung gibt. Die wiederum ist notwendig, damit die Mittel eben auch dort ankommen, wo sie gebraucht werden.

Und, Frau Kollegin Friemann-Jennert, letztlich geht es zunächst gar nicht um eine Neustrukturierung der sozialen Gesundheitsberatung, wie der Anschein erweckt wurde, sondern lediglich um eine Neustrukturierung der Finanzierung und um eine Verlagerung der Verantwortlichkeit auf die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Das kann man gut und richtig finden, denn die Kommunen sagen ja zu Recht oder rufen lautstark oder fordern lautstark ihre Zuständigkeit und Verantwortung ein, wenn man das mal so formulieren kann. Man kann das Ganze aber auch kritisch sehen. Denn nach der

Konstruktion des jetzigen Gesetzes sind die Quantität und Qualität der Beratungslandschaft noch stärker als bisher von der Finanzkraft der Kommunen abhängig.

Auf Herrn Heydorns Beitrag vom 10. Juni will ich an der Stelle nicht weiter eingehen. Mindestens hätten Sie allesamt seitens der Koalition jedenfalls bewirken können, dass wir bereits an dem Tag, also noch deutlich vor der Sommerpause, in ein geordnetes Verfahren treten können.

Und abschließend an dieser Stelle, sehr geehrte Damen und Herren, noch ein paar Worte an die AfD: Sie haben bis heute nicht begriffen – ich reflektiere auch noch mal die Wortmeldungen vom 10. Juni –, worum es bei unserem Gesetzentwurf geht, und Sie haben bis heute nicht begriffen, worum es beim Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz geht. An der Finanzierung der Geschäftsstellen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt in Mecklenburg-Vorpommern kann sich niemand bereichern. Und auch die soziale und gesundheitliche Beratung, die vom Wohlfahrtsgesetz erfasst wird, spielt sich im Non-Profit-Bereich ab bei den Trägern, die dann zum Teil auch bis zu 30 Prozent Eigenanteil dazupacken müssen.

Und noch mal, mit Verweis auf Kleine Anfragen, die ich vor Jahren mal stellte, im März 2014 dazu eine Antwort und dann im Mai 2017: Wenn Sie sich die anschauen, wird sehr deutlich, dass zum Beispiel Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen mitnichten Gehälter gezahlt werden, mitnichten eine Situation eintritt, dass die qualifizierten Beraterinnen und Berater sich bereichern können. Eher ist von miserablen Gehältern an der Stelle zu reden. Wie wir diese Zustände ändern können und darum, sehr geehrte Damen und Herren aus den Koalitionsfraktionen, sollte es gemeinsam gehen, nicht an dieser Stelle heute, aber letztlich dann im Weiteren, weil das alles Verhältnisse sind, die wir nicht hinnehmen können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und beende an dieser Stelle meine Rede.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Heydorn.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Immerhin, zwei Ministerinnen anwesend.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Beitrag, der macht mich jetzt so ein bisschen ratlos. Ich weiß jetzt nicht, welche Intention der hat. Nach dem Motto „Jetzt haben wir es euch noch mal gesagt“, oder was sollte jetzt dabei rauskommen? Also ich kann für mich sagen, ich weiß jetzt nicht,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das müssen Sie schon selber rausfinden.)

ich weiß jetzt nicht, wie die Abstimmungsgeschichten auf der Regierungsebene gelaufen sind, weil ich sitze ja nicht immer mit am Tisch. Aber irgendwie können wir ja konstatieren, dass das, was Sie im Kern begehrt haben, jetzt umgesetzt wird. Da haben wir gleich den Tagesord

nungspunkt 8 auf der Tagesordnung, und – das haben Sie ja selber gesagt – das, was als ursprüngliches Ziel verfolgt wurde, das setzen wir um, das passiert an der Stelle.

Und, Herr Lenz, wie hat der alte Kanzler Kohl immer gesagt: „Entscheidend ist, was hinten rauskommt.“ Und insofern will ich das jetzt auch nicht weiter ausdehnen, weil es kommt ja letztendlich auch das bei raus, was wir uns an der Stelle gewünscht haben.

Eins will ich klarstellen: Ich bin nicht der Meinung, dass eine Übertragung der Geschäfte um die Beratungsangebote auf die kommunale Ebene nicht zum 01.01.2020 möglich gewesen wäre, weil die sich da erst einarbeiten müssen und so weiter und so fort, weil die kommunale Ebene war ja auch in den bisherigen Verfahren immer beteiligt. Das war ja nicht so, als wenn das völlig an denen vorbeigegangen ist. Ein Großteil der Vorgänge stand bei denen in den Aktenschränken. Und jetzt zu sagen, jetzt kommen Dinge auf uns zu, wo wir Schwierigkeiten haben, überhaupt das administrativ zu händeln, das kann ich mir nur schwer vorstellen, und deswegen haben wir als SPD-Fraktion an der Stelle auch diese Haltung gehabt.

Was ich nachvollziehen kann und was meines Erachtens nach durchträgt, ist, dass Verwaltung in Zeiten der Corona-Pandemie letztendlich sich anders aufgestellt hat und dass da schon Friktionen eine Rolle spielten, die wir vorher nicht gehabt haben: Also wer war im Homeoffice? Wer konnte nicht mehr arbeiten? Wer war Risikogruppe? Und so weiter und so fort. Es waren ja schon Dinge, die letztendlich nur den Sachverhalt dargestellt haben. Und insofern will ich an der Stelle auch meine Rede beenden und sagen, ja, schön, dass wir mal drüber, es hat zwar nicht viel gebracht jetzt, aber schön, dass wir mal drüber gesprochen haben. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes.