Ich rufe jetzt auf für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Kolbe. – Auch nicht? Dann sind wir jetzt schon durch.
(Dr. Ralph Weber, AfD: Die Beschlussfähigkeit bitte ich zu überprüfen, vor der Abstimmung. – Peter Ritter, DIE LINKE: Erst in den eigenen Reihen für Ordnung sorgen und dann ansprechen!)
Ich unterbreche die Sitzung und bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer, dafür zu sorgen, dass sich weitere Abgeordnete in den Saal begeben.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 7/5259. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Danke schön! Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Landesregierung auf Drucksache 7/5259 bei Zustimmung durch die Fraktionen von SPD, CDU und LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen der Fraktion der AfD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern – Vierzehnter Tätigkeitsbericht gemäß Artikel 59 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, Berichtszeitraum: 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018, auf Drucksache 7/3658, sowie Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Stellungnahme der Landesregierung zum Vierzehnten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 59 der Verordnung 2016/679, Berichtszeitraum: 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018, auf Drucksache 7/4327, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/5293.
Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Vierzehnter Tätigkeitsbericht gemäß Artikel 59 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Berichtszeitraum: 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 – Drucksache 7/3658 –
Unterrichtung durch die Landesregierung Stellungnahme der Landesregierung zum Vierzehnten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 59 der Verordnung (EU) 2016/679 Berichtszeitraum: 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 – Drucksache 7/4327 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses. Bitte, Herr Dachner, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ihnen liegen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Petitionsausschusses zum Vierzehnten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie die dazugehörige Stellungnahme der Landesregierung vor. Dieser gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung jährlich zu erstellende Tätigkeitsbericht umfasst den Berichtszeitraum 2018 und wurde zusammen mit der Stellungnahme der Landesregierung dem Petitionsausschuss gemäß der Amtlichen Mitteilung vom 29.11.19 federführend an den Petitionsausschuss übergeben und in der Mitberatung an die Ausschüsse.
Der Petitionsausschuss hat die Unterrichtung in zwei Sitzungen beraten. Während der Sitzung am 28.05.20 hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit seinen Bericht im Ausschuss vorgestellt. Hierbei ist er vor allem auf die Auswirkungen der DatenschutzGrundverordnung eingegangen, die im Mai 2018 in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbare Anwendung erlangt hat. So sei auch seine Behörde durch die DatenschutzGrundverordnung mit neuen Aufgaben betraut und mit weiteren Befugnissen ausgestattet worden. Von der neu geschaffenen Möglichkeit, bei Verstößen gegen den Datenschutz Bußgelder zu verhängen, habe er nur spar
sam Gebrauch gemacht. Zwangsgeld setzte er hingegen häufig ein, um datenschutzkonformes Verhalten zu erzwingen.
Der Datenschutzbeauftragte hat vor allem auf die von seiner Behörde durchgeführten Schulungen und Informationsveranstaltungen hingewiesen, um die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung sowohl in den Behörden als auch in der Wirtschaft, in den Vereinen und gesellschaftlichen Organisationen zu begleiten und vorzubereiten. So hat eine Behörde gemeinsam mit der Ehrenamtsstiftung eine Informationsbroschüre zum Datenschutz erarbeitet, die den Vereinen im Land an die Hand gegeben wird. Auch unterstützt er die sogenannten Medienscouts, also Schüler, die an den Schulen für einen kritischen Umgang mit Medien, insbesondere mit sozialen Netzwerken werben.
Zu den im Berichtszeitraum 2018 eingegangenen Beschwerden hat der Landesbeauftragte ausgeführt, dass sich die Anzahl der Beschwerden gegenüber dem Vorjahr verdreifacht habe. Schwerpunkt seien hier der Datenschutz und die Datensicherheit, der Mail- und Faxverkehr sowie der Anstieg unberechtigter Videoüberwachung, die Montage von Videokameras auf Privatgrundstücken. Zudem habe es einige Vorfälle gegeben, in denen Polizeibeamte die Daten, die sie im Rahmen ihrer Amtsausübung erlangt haben, in unzulässiger Weise benutzt hätten.
Anschließend kritisierte er, dass ihm trotz der gestiegenen Aufgaben und Themenfülle nicht mehr Personal zur Verfügung gestellt wird, sodass er die neuen Aufgaben nur mit 21 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bewältigen muss. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass der Landesrechnungshof den Personalbestand des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum damaligen Zeitpunkt des Inkrafttretens der DatenschutzGrundverordnung im Jahre 2018 als ausreichend bewertet hat.
Im Zuge der Beratung bestätigt der Ausschuss, dass die Vereine hierzulande das Informationsangebot des Landesbeauftragten gemeinsam mit der Ehrenamtsstiftung vorher dankbar angenommen hätten. Im Ergebnis der Beratung ist durch die Koalitionsfraktionen eine Entschließung vorgelegt worden, mit der dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für seine Arbeit gedankt wird, insbesondere für den gemeinsam mit der Ehrenamtsstiftung erarbeiteten Leitfaden sowie für sein Engagement bei der Förderung der Medienkompetenz, der Medienbildung.
Zudem haben die Koalitionsfraktionen beantragt, die Unterrichtung des Landesbeauftragten sowie durch die Landesregierung verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Diesem Antrag der Koalitionsfraktionen hat der Petitionsausschuss einstimmig zugestimmt. Vor diesem
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Stephan J. Reuken, AfD, und Christel Weißig, fraktionslos)
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ehe ich allerdings zur Beschlussfassung komme – es tut mir leid –, muss ich die Parlamentarischen Geschäftsführer noch mal darum bitten,
Ehe ich aber zur Abstimmung komme, möchte ich noch mal sagen, vielleicht sollten sich die Parlamentarischen Geschäftsführer noch mal darüber verständigen, dass man vielleicht, wenn so eine lange Debatte vorauszusehen ist, dann doch eine Mittagspause einlegt.
Ich kann ja verstehen, dass man nach so viel Zeit dann auch Hunger verspürt und was essen möchte, aber es geht nicht, dass dann sozusagen der Saal leer ist und hier weitergearbeitet werden muss. Ich bitte Sie, dass Sie sich das noch mal auf die Agenda nehmen und darüber befinden.
Der Petitionsausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung, einer Entschließung zuzustimmen. Wer der Ziffer I der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/5293 einstimmig angenommen worden.
In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Petitionsausschuss, die Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/3658 sowie die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 7/4327 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Be
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Schulgeld für nichtakademische Gesundheitsberufe abschaffen, auf Drucksache 7/2898, sowie des Änderungsantrages der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/2980, hierzu die Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 7/5283. Hierzu liegt Ihnen auf Drucksache 7/5321 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Schulgeld für nichtakademische Gesundheitsberufe abschaffen – Drucksache 7/2898 –