Protokoll der Sitzung vom 27.08.2020

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 7/5321 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses. Bitte, Herr Eifler, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Auf Drucksache 7/5283 liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Schulgeld für nichtakademische Gesundheitsberufe abschaffen“ und dem Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf den Drucksachen 7/2898 und 7/2980 mit meinem schriftlichen Bericht vor.

Der Landtag hat die beiden Vorlagen in seiner 54. Sitzung am 14. Dezember 2018 beraten und diese federführend an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss und an den Bildungsausschuss überwiesen. Der Wirtschaftsausschuss hat die Anträge erstmalig im Frühjahr 2019 beraten. Vor dem Hintergrund, dass zu diesem Thema eine Bund-LänderArbeitsgruppe gebildet worden ist, die bis Ende 2019 Eckpunkte für die Neuordnung und Stärkung der Gesundheitsberufe erarbeiten sollte, wurde im Ausschuss beschlossen, die Beratungen fortzusetzen, wenn das Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorliegt. Anfang März 2020 haben sich Bund und Länder auf das Eckpunktepapier „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ verständigt, das Gegenstand der im Mai dieses Jahres wieder aufgenommenen Beratung der Anträge im Wirtschaftsausschuss gewesen ist.

Bund und Länder haben Eckpunkte zu den Themenschwerpunkten „Abschaffung des Schulgeldes“, „Revision der Berufsgesetze“, „Durchlässigkeit der Ausbildungen“, „Akademisierung und Direktzugang“, „Ausbildungsvergütung“, „neue zu regelnde Berufe“ und „damit einhergehende Finanzierungsfragen“ entwickelt, die die Ausbildung der bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberufe für Diätassistenten, Ergotherapeuten, Logopäden, Masseure, medizinische Bademeister, medizinisch-technische Assistenten für Funktionsdiagnos

tik, medizinisch-technische Laboratoriums- und Radiologieassistenten, Orthoptisten, Physiotherapeuten und Podologen umfassen.

Im Eckpunktepapier ist festgelegt worden, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen Regelungen aufgenommen werden sollten, nach denen die Verpflichtungen zur Zahlung von Schulgeld oder vergleichbaren Geldzahlungen nichtig sind. Zudem sollen die Länder darauf hinwirken, dass die Schulen, die mit Krankenhäusern verbundene Ausbildungsstätten nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz sind und über das Krankenhausfinanzierungsgesetz finanziert werden, nicht zusätzlich Schulgeld erheben.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass zwei private Schulen des Landes, die über das Krankenhausfinanzierungsgesetz finanziert werden, ebenso wie die öffentlichen Schulen des Landes kein Schulgeld erheben. Darüber hinaus wird der Bund prüfen, inwieweit das Krankenhausfinanzierungsgesetz dahin gehend geändert werden könnte, dass neben einer gesellschaftsrechtlichen Verbindung zwischen Krankenhaus und Ausbildungsstätte auch eine Kooperationsvereinbarung ausreicht, und ob der Berufskatalog des Paragrafen 2 Nummer 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes angepasst werden sollte.

Des Weiteren ist im Eckpunktepapier festgeschrieben, dass, sollten sich weitere Finanzierungsbedarfe für bestimmte Berufe ergeben, die nicht unter das Krankenhausfinanzierungsgesetz fallen, oder auch bei Schulen, die keine Finanzierung über das Krankenhausfinanzierungsgesetz beanspruchen können, Bund und Länder eine interessengerechte Gesamtlösung auf der Grundlage der Zuständigkeitsverteilung der bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes und der Länder sowie unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten erarbeiten.

Die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, BadenWürttemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen haben eine Protokollnotiz zum Eckpunktepapier erwirkt, in der sie auf Fachebene die Eckpunkte zur Modernisierung der Gesundheitsfachberufe begrüßt haben, gleichzeitig aber auch angemerkt, dass die mit dem Konzept verbundenen hohen Kosten ein Finanzierungskonzept unter Beteiligung des Bundes und der Sozialversicherungsträger erforderten. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat hierzu mitgeteilt, dass im Jahr 2018 insgesamt 1.069 Schülerinnen und Schüler in einer Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen der Physiotherapie, Ergotherapeuten, Logopäden, Masseure, medizinischen Bademeister und Diätassistenten gewesen sind. Davon haben 372 Schülerinnen und Schüler kostenfrei die öffentlichen Schulen besucht, während etwa 700 Schülerinnen und Schüler an den Schulen in freier Trägerschaft ausgebildet wurden und Schulgeld zahlen mussten.

Da somit circa einem Drittel der Ausbildungsstätten der Auszubildenden in den bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberufen eine kostenfreie Ausbildung ermöglicht werde und den übrigen Schülerinnen und Schülern, die Schulgeld zahlen mussten, Zuschüsse des Landes gewährt würden, besteht nach Auffassung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit bereits eine weitgehende Finanzierung der Ausbildung in

den Gesundheitsfachberufen im Land, sodass die entsprechenden Bundesregelungen, die noch für die aktuelle Legislaturperiode angekündigt worden sind, abgewartet werden konnten.

Die Fraktion DIE LINKE hat hingegen für eine vorgezogene Übergangsregelung seitens des Landes plädiert, da sich das Land in einer Konkurrenzsituation zu anderen, insbesondere den benachbarten Bundesländern befindet, die bereits Regelungen zur Herstellung der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen erlassen hatten. Daher sollte nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE das Land auch hier den Weg einschlagen, den es bereits erfolgreich im Bereich der Pflege gegangen sei, wo es dem Erlass entsprechender Bundesregelungen vorgegriffen habe.

Im Ergebnis der Beratungen hat die Fraktion DIE LINKE einen Änderungsantrag zu ihrem Antrag auf Drucksache 7/2898 eingereicht, der auf das Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bezug nimmt und auf die Herstellung der Schulgeldfreiheit für die Ausbildung in den nicht akademischen Gesundheitsberufen im Land bereits mit Beginn des Ausbildungsjahres 2020/2021, auf eine Kampagne zur besseren Wertschätzung der Gesundheitsfachberufe sowie auf die Erarbeitung einer mittelfristigen Personalbedarfs- und Ausbildungsplatzanalyse für die nicht akademischen Gesundheitsberufe für Mecklenburg-Vorpommern, die dem Landtag bis zum 30. November 2020 zugeleitet werden soll, abzielt. Diesen Änderungsantrag hat der Wirtschaftsausschuss mehrheitlich abgelehnt.

Der Wirtschaftsausschuss hat mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und AfD, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, bei einer Enthaltung seitens der Fraktion der CDU beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/2980 abzulehnen. Ferner hat der Wirtschaftsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, bei Enthaltung seitens der Fraktion der AfD beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2898 abzulehnen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Herr Kollege!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 58 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Barlen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute haben wir das Thema „Fachkräfte in den Gesundheitsfachberufen“, man kann quasi sagen, in Zweiter Lesung hier im Landtag. In der Zwischenzeit – der Kollege Eifler ist in

aller Ausführlichkeit darauf eingegangen – gab es Beratungen im Gesundheits- und Wirtschaftsausschuss, auch im Bildungsausschuss.

Das Ziel des vorliegenden Antrags der Fraktion der LINKEN ist ja grundsätzlich im Spannungsfeld zwischen dem Beheben des Fachkräftemangels und andererseits aber auch der Organisation und der Refinanzierung der Ausbildung an öffentlichen, aber eben auch an privaten Schulen zu betrachten. Und ganz konkret steht die Forderung im Raum, neben den Angeboten an den öffentlichen Schulen, die – man kann es übrigens auch nicht oft genug sagen – heute schon entgeltfrei vorgehalten werden, eben auch natürlich an den privaten Schulen die Ausbildung freizustellen, und das nicht nur, wie ohnehin schon von Bund und Ländern beabsichtigt und von uns ja auch unterstützt, darüber haben wir hier bereits im Landtag gesprochen, im Rahmen einer bundesweiten Initiative über die Berufsgesetze, sondern schon vorab als Land Mecklenburg-Vorpommern parallel und quasi als Ergänzung zu der von uns bereits vorweggenommenen Freistellung im Bereich der Pflegeberufe.

Meine Damen und Herren, auch wenn hier in der Debatte – und das wird gleich, denke ich, auch noch deutlicher werden – unterschiedliche Standpunkte zur Lage und zur besten Strategie deutlich werden, möchte ich doch betonen, dass wir als Landtag sehr einig darin sind, dass für eine gute, für eine zugängliche Versorgung neben den Ärztinnen und Ärzten, neben den Pflegerinnen und Pflegern eben auch die zahlreichen Gesundheitsfachberufe, die einen sehr verantwortungsvollen Job machen, die wirklich beste Rahmenbedingungen brauchen, von größter Bedeutung sind.

Und da geht es übrigens mitnichten nur – manchmal wird in der Debatte das ein bisschen eingeengt so besprochen –, da geht es mitnichten nur um das Schulgeld, es geht insgesamt um die gute Bezahlung, um Tariflohn und um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, um Mitbestimmungsmöglichkeiten. Wir haben hier auch über den schlechten Organisationsgrad und die teilweise wirklich noch sehr verbesserungswürdige Lobby auch für die Berufe gesprochen. Es geht um Respekt vor einer eigenständigen Verrichtung von professioneller Arbeit, um vieles mehr.

Und damit sich also im Ergebnis in dieser Situation ausreichend viele motivierte Frauen und Männer entschließen, beispielsweise in den Bereichen Diätassistenz, Ergotherapie, Logopädie, Massage und medizinische Bademeisterinnen und Bademeister, MTAs für Funktionsdiagnostik, Laboratoriumsassistenz, Radiologie, Orthoptik, Physiotherapie sowie Podologie zu arbeiten, muss es aber natürlich auch schon bei der Ausbildung beginnen. Die muss attraktiv sein, die muss auch finanziell attraktiv sein, da sind wir uns alle einig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beim Thema Schulgeld haben wir in MecklenburgVorpommern noch keine gänzlich einheitliche Situation, aber doch einen Stand, der, wenn nur die Überschriften der Anträge gelesen werden, meines Erachtens nicht klar genug wird, und deshalb möchte ich den auch hier noch mal betonen. In den staatlichen Schulen – und das ist ja der erste Fokus und die erste Aufgabe der öffentlichen Hand – werden schon heute viele, nahezu all diese Ausbildungen kostenfrei angeboten. Alle betrachteten Berufe, bis auf Podologie und medizinische Bademeisterinnen

und Bademeister, Masseurinnen und Masseure, können schulgeldfrei an den staatlichen beruflichen Schulen unseres Landes erlernt werden. Für das Schuljahr 2020 und 2021 ist dann auch die Eröffnung eines Ausbildungsgangs für medizinische Bademeister/-innen und MasseurInnen an zwei öffentlichen beruflichen Schulen geplant.

Die heute schon vorhandene Möglichkeit der Ausbildung an diesen öffentlichen Schulen, die sich übrigens zunehmender Beliebtheit erfreut, die übrigens auch keiner Kapazitätsgrenze unterliegt – so zumindest ist das ja auch im Bildungsausschuss intensiv besprochen worden, es ist kein Fall bekannt, dass aufgrund von Kapazitätsgrenzen interessierte Schülerinnen oder Schüler abgelehnt worden wären –, diese Möglichkeit der Ausbildung an den öffentlichen Schulen sollten wir hier im Landtag bitte auch wertschätzen, vor allen Dingen also auch nicht gering schätzen oder kleinreden. Punkt!

Und gleichzeitig müssen wir natürlich anerkennen, dass bei den privaten und den frei-gemeinnützigen Anbietern in der Regel noch Schulgelder in sehr unterschiedlicher Höhe bezahlt werden müssen. Unser Ziel ist deshalb wirklich einig und klar: Alle Ausbildungsgänge müssen kostenfrei sein, das Schulgeld muss weg. Dafür gibt es einen Plan, der jetzt noch viel konkreter ist nach der Bund-Länder-Vereinbarung als bei der letzten Beratung hier.

Und, meine Damen und Herren, das ist nicht nur ein Thema für unser schönes Bundesland, für MecklenburgVorpommern, sondern das ist bundesweit ein Thema, und deshalb haben ja CDU/CSU und SPD bekanntlich im Koalitionsvertrag auf der Bundesebene festgelegt, dass die Ausbildung grundsätzlich, also an allen Schulformen, frei von Schulgeld erfolgen soll. Und das auf der Bundesebene anzusiedeln, macht auch Sinn. Es handelt sich dabei um ein wirklich generelles Thema für die medizinische und gesundheitliche Versorgung in ganz Deutschland. Das muss letztlich, wie ja auch die generalistische Pflegeausbildung, am Ende auch über ein gemeinsam aufgebrachtes, ein gemeinsam verteiltes Budget refinanziert werden.

Ganz in diesem Sinne ist die Schulgeldfreiheit auch hier im Landtag beraten worden, und deshalb sind wir – wie auch in der Beschlussempfehlung vom Kollegen Eifler dargestellt und auch im Gesundheitsausschuss, im Bildungsausschuss ja so verabredet – dafür, dass jetzt gemeinsam als Bund und Länder auf die Ergebnisse dieser Bund-Länder-Arbeitsgruppe aufgebaut werden muss, noch bis zum Ende dieser Legislatur. Nach allem, was wir auch aus Berlin, aus dem BMG, von Spahn und den anderen Beteiligten hören, ist das auch genauso geplant, also zügig, und darauf zu setzen, diesen Weg gemeinsam zu gehen, meine Damen und Herren.

Das ist übrigens – und wirklich nur am Rande bemerkt, wirklich nur am Rande bemerkt – auch nicht einzig und allein die Strategie des Bundeslandes MecklenburgVorpommern, beispielsweise ist das auch die Strategie von Ministerpräsident Ramelow, von Bildungsminister Holter in Thüringen. Ich habe mir heute Morgen noch mal die einzelnen Aussprachen aus dem Landtag angesehen, wo das wirklich ja auch intensiv diskutiert wird, wo es auch Einigkeit in der Zielstellung gibt, aber wo genauso gesagt wird, wir können da jetzt nicht vorab als Land das alleine regeln, wir bitten alle, da jetzt die Kraft in

diese gemeinsame Strategie auch der Bund-LänderArbeitsgruppe zu legen.

Von der gerade noch mal jetzt im aktuell vorliegenden Änderungsantrag der LINKEN doch sehr explizit eigentlich unterstellten Untätigkeit der Landesregierung – das möchte ich wirklich sagen, auch jetzt noch mal – kann in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden. Wir haben nämlich bereits Dinge genau in diese Richtung hier auch besprochen, haben das Budget des Landes, was zur Verfügung steht, auch genau in diesem Sinne ja schon verwandt in der Vergangenheit. Wir haben beispielsweise beschlossen, dass hier im Nordosten vom Schuljahr 2019/20 das Ausbildungsentgelt in der Pflege in allen Jahrgängen, ich sage mal, erlassen wird. Bundesweit gab es die komplette Kostenfreiheit nicht sehr lange, aber erst später.

Wir sind da also vorangegangen, haben uns darauf konzentriert, sind als Bundesland in Vorleistung gegangen, und das müssen wir, finde ich, wenn wir über die Attraktivität der Gesundheitsfachberufe, überhaupt der Berufstätigkeit in der Medizin und Pflege sprechen, auch gemeinsam voranstellen, dass es diese Einigkeit gibt und dass auch wirklich gerungen wird darum, dort vernünftige Schritte in diese Richtung auch als Politik zu gehen. Wie gesagt, M-V ist beim Thema „Kostenfreiheit in der Pflege“ vorangegangen und hat dafür auch richtig bares Geld ausgegeben, und das ist ja kein Geheimnis, dass man natürlich jeden Euro da auch nur einmal ausgeben kann an der Stelle.

Ich glaube, dass wir uns da nicht gegenseitig zum Jagen tragen müssen, ich glaube, das nützt niemandem. Ich glaube, das stiftet auch in der Öffentlichkeit eher Verwirrung dahin gehend, wie gemeinschaftlich Politik eigentlich an der Attraktivität dieser Pflegefachberufe arbeitet. Wir laden, wie gesagt, dazu ein und wollen auch da Mut machen, dass man an der bundesweiten guten Regelung da weiter zusammen feilt, daran arbeitet, da auch Druck macht. Der Gesundheitsminister hat sich da ja auch kürzlich noch mal zu geäußert

(Minister Harry Glawe: Richtig! Da haben Sie am Wochenende aufgepasst.)

und ist da also kraftvoll am Wirken auf Bundesebene, ja, und macht da also mächtig Dampf, dass das jetzt in dieser Richtung da also wirklich was wird. Wir haben da natürlich hohe Erwartungen daran, dass das was wird.

Dieses viel beschworene Eckpunktepapier „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ – so heißt das – wurde durch das BMG, durch das Gesundheitsministerium des Bundes, gemeinsam mit den Gesundheitsministerien der Länder erarbeitet, ist im März dieses Jahres, kurz vor Corona, veröffentlicht worden, vorgestellt worden. Diese Eckpunkte sind belastbar. Das ist nicht mal eine Idee, sondern es ist die Vereinbarung von einer Vorgehensweise. Und Grundlage für die Umsetzung in der laufenden Legislatur wird das sein, und da geht es um die Modernisierung der Ausbildung, da geht es um die Umsetzung der Kostenfreiheit, da geht es auch um die Klärung der Möglichkeiten der Akademisierung von entsprechenden Berufsbildern.

Und in den Berufsgesetzen wird geregelt werden, dass die Zahlungen von Schulgeld und vergleichbaren Verwaltungsgebühren nichtig sind, analog zu den ja ebenfalls schon bestehenden Regelungen in der Pflege, bei den

Hebammen, bei NotfallsanitäterInnen. Und in den Ländern wird sichergestellt, dass die mit den Krankenhäusern verbundenen Schulen, finanziert nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, also kein zusätzliches Schulgeld nehmen dürfen. Für die drei Schularten in M-V, die öffentlichen, die privaten, die gemeinnützigen, heißt das, mit Krankenhäusern assoziierte Schulen werden über das Krankenhausfinanzierungsgesetz ausgestattet, erheben kein Schulgeld. Das sind zumeist auch die öffentlichen Schulen. Und auch von den privaten Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sind zwei bereits über das Krankenhausfinanzierungsgesetz gespeist, gibt kein Schulgeld.

Bei den weiteren soll die Schulgeldfreiheit ganz konkret so erreicht werden und rechtlich ermöglicht werden, dass eine Kooperation der Schulen mit den Krankenhäusern als ausreichende Voraussetzung für diese Schulgeldfreiheit implementiert wird, und zudem soll eine in Prüfung befindliche Ergänzung der Berufe im Krankenhausfinanzierungsgesetz des Paragrafen 2 Nummer 1a erfolgen, beispielsweise um dann diese Schulgeldfreiheit auch für die Podologie zu ermöglichen. Diese wird nämlich bisher ausschließlich an Schulen in freier Trägerschaft ausgebildet. Inzwischen liegt auch, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Referentenentwurf für alle MTABerufe zur Stellungnahme vor – auch darin geregelt die Umsetzung der Schulgeldfreiheit.

Meine Damen und Herren, bei der Gelegenheit und um das auch der Öffentlichkeit bei diesem wichtigen Thema, bei dem auch emotionalen Thema wirklich noch mal transparent zu machen, möchte ich auch in Erinnerung rufen, dass das Land ja schon heute auch einen wichtigen Teil der Ausbildung auch an den privaten Schulen bezahlt. Das ist im Schulgesetz geregelt. Das betrifft die Personalkosten, das sind zwischen 50 und 80 Prozent. Um das mal in Zahlen zu sagen: Die Schülerkostensätze nach dem Paragrafen 128a Schulgesetz MecklenburgVorpommern im Jahr 2019/20 sind beispielsweise für die Bildungsgänge Physiotherapie 7.000 Euro, Ergotherapie 6.500 Euro, Logopädie über 14.000 Euro, Diätassistenz 7.000 Euro je Schülerin und Schüler, je Schuljahr. Das möchte ich aber auch nur sagen, nicht, um zu sagen, wir haben dieses Ziel nicht gemeinsam, das haben wir, ich möchte sagen, es gibt ein Gesamtbild staatlicher Verantwortung im Bereich der schulgeldfreien öffentlichen Schulen und es gibt diese staatliche Verantwortung für die Ausbildung heute auch schon im staatlich unterstützten privaten Bereich. Das möchte ich da verdeutlichen.

Dass wir weiter den Weg zur kompletten Schulgeldfreiheit im Verbund von Bund und Ländern gehen wollen, dass wir bei der Pflege in Vorleistung gegangen sind, dass das Angebot der öffentlichen schulgeldfreien Schulen weiter ausgebaut und stärker genutzt wird, dass es zudem bei Notfallsanitäterinnen und -sanitätern, bei den Hebammen, bei den MTAs schon ganz konkret ist, das habe ich gesagt. Und deshalb, meine Damen und Herren, möchten wir bei dem schon in den vergangenen Beratungen skizzierten gemeinsamen Weg auf Grundlage des Papiers der Bund-Länder-Arbeitsgruppe bleiben. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung, die Kollege Eifler vorgestellt hat. Und aus diesen dargelegten Gründen lehnen wir den vorliegenden Änderungsantrag zudem ab. – Herzlichen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Dr. Jess.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste! Ich bin mir nicht sicher, welches Sprichwort die derzeitige Situation beim Thema „Schulgeldfreiheit der Gesundheitsberufe“ besser beschreibt: „Was lange währt, wird endlich gut“ oder „Morgen, morgen, nur nicht heute, sagen viele …“, aber den Rest spare ich mir lieber, denn Faulheit ist hoffentlich nicht der Grund für das Schneckentempo, das hier vorgelegt wird.

Seit 2018 wurde das Thema mehrfach im Plenum diskutiert, und letztlich gibt es offenbar eine große Einmütigkeit, dass bei der Schulgeldfreiheit der Gesundheitsfachberufe etwas geschehen muss. Unterschiedliche Auffassungen zwischen den Fraktionen erkenne ich vor allem in den folgenden Punkten: erstens der Bewertung des Bedarfs, zweitens der Bewertung des Umsetzungsprozesses und drittens der Sicherstellung der Finanzierung. Wir konnten keine grundsätzliche Ablehnung einer kostenlosen Ausbildung in den bisher nicht akademischen Gesundheitsberufen ausmachen.

Ich möchte zuerst etwas zum Bedarf sagen, und damit meine ich den Bedarf an Auszubildenden und den Finanzierungsbedarf bei diesen. Die AfD-Fraktion hatte während der Beratungen im Wirtschaftsausschuss mehrfach angefragt, welcher Bedarf in den debattierten Gesundheitsberufen in Mecklenburg-Vorpommern überhaupt in den nächsten Jahren bestehen wird. Nur so kann man die vorhandenen kostenlosen staatlichen Ausbildungskapazitäten und die schulgeldpflichtigen Ausbildungsplätze freier Träger im Land richtig in den Gesamtkontext einordnen. Eine unbegrenzte Kostenfreistellung von Ausbildungsplätzen bei freien Schulträgern ist sicher ebenso wenig sinnvoll und gerecht wie die staatliche Kostenabwälzung eines bestehenden Ausbildungsbedarfes auf die Auszubildenden der Schulen freier Träger.