Jedenfalls bestand die Aufgabe der Arbeitsgruppe darin, „weitergehende Handlungsbedarfe im Bereich des Kinderschutzes auf der gesetzlichen und administrativen Ebene zu identifizieren und entsprechende Lösungsansätze“ herauszufinden. Nach Auffassung der Arbeitsgruppe zählt hierzu, „die Öffentlichkeit für das Thema … zu sensibilisieren, die Zusammenarbeit und den Datenaustausch zwischen den einzelnen Professionen zu verbessern und die Präventionsarbeit auszubauen“. Ich merke an dieser Stelle mal kurz an, dass Strafverschärfungen offenbar selber nicht zu der Erkenntnis der Arbeitsgruppe gehörten, aber das nur ganz nebenbei.
Ich habe dann noch mal in einer Kleinen Anfrage nachgefragt, was denn es genau mit dieser interministeriellen Arbeitsgruppe auf sich hat, welche Erkenntnisse bereits gewonnen wurden und ob denn angedacht ist, den Bericht der Arbeitsgruppe hier ins parlamentarische Verfahren einzubringen. Bemerkenswert und wenig aussagekräftig war dann die Antwort auf diese Kleine Anfrage, die noch weniger ergiebig war als die Antwort auf die Große
Anfrage. Mir wurde lediglich mitgeteilt, dass die Meinungsbildung in der Landesregierung dahin gehend „noch nicht abgeschlossen“ sei, ob der Bericht dem Landtag vorgelegt wird. Wie gesagt, die Landesregierung wusste es noch nicht.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Natürlich erwarte ich ganz entschieden, dass der Bericht dem Landtag vorgelegt wird, und ich erwarte auch, dass der Landtag in die Fortschreibung des Landesprogramms Kinderschutz mit einbezogen wird. In jedem Fall möchten wir allerdings, dass die Erkenntnisse dieser Arbeitsgruppe in die Fortschreibung des Landesprogramms Kinderschutz einfließen, denn, meine Damen und Herren, die Fortschreibung des Landesprogramms ist schon längst überfällig.
Natürlich haben wir auch noch einige inhaltliche Punkte, die wir gerne in das Landesprogramm mit hineingeschrieben hätten, evaluiert hätten, analysiert hätten und daraus Handlungsaufträge sich ergeben hätten. Das finden Sie dann auch unter Punkt 3 unseres Antrages, wo ich auf einzelne Punkte noch mal eingehen werde.
Sehr geehrte Damen und Herren, für uns ist es wichtig, dass ein Kinderbeauftragter oder eine Ombudsstelle für Kinder, ganz gleich, wie man das nennen mag, eingesetzt wird. Die Rechte und Interessen von Kindern müssen in der öffentlichen Wahrnehmung eine größere Rolle spielen. Diese Rechte zu achten, sei es bei Gesetzesvorhaben oder allgemeinem Verwaltungshandeln, das soll seine Aufgabe sein. Er könnte ähnlich wie der Kinderbeauftragte in Sachsen-Anhalt die Kinderrechte bekannt machen und als Hüter der Kinder in MecklenburgVorpommern dienen. Ich finde, auch für MecklenburgVorpommern wäre dies ein richtiges und wichtiges Zeichen. Gerade in unserem Land ist die Kinderarmutsquote sehr hoch, und auch die Fälle von Kindesmissbrauch zeigen, dass wir hier deutlichen Handlungsbedarf haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, eine ganz große Rolle im Bereich des Kinderschutzes spielt für mich auch, im Landesprogramm verankert, die psychosoziale Prozessbegleitung. Diese wurde ursprünglich mal als erfolgreiches Modellprojekt von Justizministerin Kuder hier in Mecklenburg-Vorpommern für Kinder und Jugendliche eingeführt, damals noch mit einem stellenbasierten Finanzierungsmodell. Da gab es pro Landgerichtsbezirk eine psychosoziale Prozessbegleiterin und die wurde vom Land bezahlt. Mit der Verstetigung hat man dann das Finanzierungsmodell geändert. Die Landesregierung hat die Vergütung nach Fallpauschalen eingeführt, ähnlich wie es bei Anwälten der Fall ist. Wir hatten dann zwar theoretisch mehr Prozessbegleiter auf dem Papier, aber die psychosoziale Prozessbegleitung an sich ging in Mecklenburg-Vorpommern den Bach runter. Wurden im Jahr, beispielsweise 2017, landesweit noch 242 psychosoziale Prozessbegleitungen beantragt, waren es im letzten Jahr nur noch 31, und das, obwohl mittlerweile ein gesetzlicher Anspruch besteht und der Kreis der Anspruchsberechtigten auch auf Erwachsene erweitert wurde. Wenn wir also über Kinderschutz reden, müssen wir über die Finanzierungsumstellung der psychosozialen Prozessbegleitung reden und auch diese Ergebnisse in das Landesprogramm einfließen lassen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ebenfalls wichtig für den Kinderschutz ist die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendarbeit. Diese müssen in Kitas, in Jugendklubs einschätzen können, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder eben nicht. Die Fortbildung erhalten sie in der durch das Land finanzierten Bildungsstelle Schabernack in Güstrow. Damit sie ihrem Fortbildungsauftrag nachkommen kann, muss sie finanziell auskömmlich ausfinanziert werden.
Und da erinnere ich mich mit Schrecken an die Ausführungen von Vertretern der Bildungsstätte Schabernack im Sozialausschuss zu den Haushaltsberatungen 2020/2021 und den dort verankerten finanziellen Mitteln für die Bildungsstätte. Und im Rahmen der Haushaltsberatungen hatten wir dann auch die entsprechende Anhörung aufsetzen lassen. Dabei wurde ganz deutlich, dass das Sozialministerium bei der Finanzierung der Bildungsstätte lediglich auf die schlichte Arbeitsfähigkeit abstellt. Dass dabei das Leistungsangebot gerade für die Mitarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst, also die, die unmittelbar, wenn Kindeswohlgefährdungen stattfinden, geholt werden aus dem Jugendamt, dass eben da keine bedarfsgerechten Ausbildungen nachkommen, aufgestellt werden können, das spielt für das Ministerium offenbar bei der Aufstellung des Haushaltsplanes keine Rolle.
Für uns ist es deshalb nach wie vor wichtig, dass die Finanzierung der Bildungsstätte Schabernack aufgestockt wird, damit Fachkräfte bedarfsgerechte Fortbildungsangebote erhalten. Das ist aus unserer Sicht Prävention. Das sind nur einige Beispiele, anhand derer wir Ihnen gezeigt haben, dass erstens Strafverschärfungen nichts bringen, um Kindeswohlgefährdungen zu verhindern, und zweitens, wo wir bei dem aktuell gültigen Kinderschutzprogramm dringendst Überarbeitungsbedarf haben. Deshalb danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, und stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank!
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung Frau Drese.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die ständige Verbesserung des Kinderschutzes ist, und das hoffe und glaube ich, für alle hier im Haus sagen zu können, eine Aufgabe, der wir uns alle stellen. Die Landesregierung hat sich zu diesem elementaren Thema im vergangenen Jahr ressortübergreifend auf den Weg gemacht und eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung meines Hauses eingerichtet. Der Abschlussbericht ist in dieser Woche im Kabinett vorgestellt und direkt im Anschluss dem Landtag zugeleitet worden.
Der Auftrag des Kabinetts zur Einsetzung der Arbeitsgruppe folgte auf einen tragischen Fall im Land. Der darauffolgende Prozess beinhaltete ein Jahr der Analyse, der Diskussion und des Erkenntnisgewinns. Er hat dazu geführt, dass Schnittstellen, Potenziale und Herausforderungen im Kinderschutz sichtbarer geworden sind, und wir geben mit dem mit Expertinnen und Experten sowie den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte erarbeiteten Abschlussbericht konkrete Empfehlungen zur Weiterentwicklung im Kinderschutz. Ein Fazit lautet: Das Verständnis zwischen den Partnern muss gefördert werden, die Kooperation zwischen den einzelnen Akteuren, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, muss kontinuierlich verbessert werden und Unsicherheiten bei der Informationsweitergabe müssen überwunden werden.
Aus den Empfehlungen der Arbeitsgruppe können alle im Kinderschutz Beteiligten Leitlinien für ihr Handeln ableiten. Dabei ging es nicht um die Strafgerichtsbarkeit. Unsere Empfehlungen sind aus unserer Sicht wichtiger Bestandteil eines guten Kinderschutzes und sollten in Zukunft mit allen Partnern auf den Ebenen von Bund, Land und Kommunen engagiert vorangebracht werden.
Kitas, Schulen, Gerichte, Krankenhäuser, Arztpraxen, Ermittlungsbehörden, Vereine und insbesondere Jugendämter, sie alle müssen sich als Schutzorte und Anwälte für Kinder verstehen. Als zuständige Ministerin betone ich ausdrücklich, Kinderschutz muss oberste Priorität haben. Unser Grundsatz muss lauten: im Zweifel für das Kind.
Das gegenseitige Verständnis, gerade auch professionsübergreifend, ist eine wichtige Voraussetzung für einen gelingenden Kinderschutz. Deshalb ist der Austausch zu vorhandenen Standards und Verfahren im Kinderschutz zwischen Jugendämtern und anderen Beteiligten in regionalen Netzwerken und Arbeitskreisen zu intensivieren.
Die Analyse von abgeschlossenen Kinderschutzfällen kann einen wesentlichen Beitrag für Verbesserungen im Kinderschutz leisten. Da sind anonymisierte, interdisziplinäre Fallreflexionen zur Darstellung, Bewertung und Qualifizierung von Entscheidungsprozessen und Entscheidungsgrundlagen sinnvoll. Ausgangspunkt für Veränderungen und gemeinsame Verantwortungsübernahme ist konstruktiv.
Im Verhältnis Sozialdatenschutz und Kinderschutz besteht bei den Partnern im Land erhebliche Unsicherheit. Deshalb soll eine Empfehlung erarbeitet werden, in der Möglichkeiten und Grenzen des Handelns praxisnah erläutert werden. Dabei soll der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit beteiligt werden.
Alle Beschäftigten, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, sollen Grundkenntnisse im Bereich Kinderschutz, Kinderrechte, frühe Hilfen und Netzwerkarbeit haben. Deshalb sollen verstärkt Fortbildungen angeboten werden. Besonderes Augenmerk soll auf Informationen zur Gefährdungseinschätzung, präventive Maßnahmen und Gesprächsführung mit Betroffenen gelegt werden.
Der Kinderschutz braucht gute Fachkräfte, deren Arbeit auch im öffentlichen Raum Respekt und Anerkennung findet. Zu diesem Zweck soll die Weiterführung des Fortbildungsprogrammes Spezialwissen für neue Mitarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst absichern. Die Anstrengungen zur Fortbildung von Fachkräften, unter anderem bei Schabernack e. V., sollen fortgesetzt werden. Mögliche Kooperationen von Jugendämtern mit Hochschulen des Landes zur Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs sollen unterstützt werden.
Diese Aufzählung ist natürlich nicht vollzählig. Ich glaube aber, daraus wird deutlich ersichtlich, die Landesregierung wird ihren Kurs einer aktiven Kinderschutzpolitik fortsetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, in jüngster Zeit kam es bundesweit wiederholt zu folgenschweren Kindeswohlgefährdungen. Auch in unserem Land gab es schreckliche Vorfälle. Sie lösen nicht nur starke Emotionen aus, sondern erinnern uns auch daran, dass alle Hilfesysteme Bruchstellen haben. Besonders laut müssen die Alarmglocken schlagen, wenn es um sexuellen Kindesmissbrauch geht, verständlich, denn es handelt sich um eine schwere Form der Kindeswohlgefährdung, eine Straftat, die mit aller Entschlossenheit zu ahnden ist.
Deshalb haben wir als Landesregierung auch einen Entschließungsantrag beim Bundesrat auf den Weg gebracht. So sollen die Möglichkeiten der strafrechtlichen Sanktionierung auf Basis des Strafgesetzbuches besser ausgeschöpft werden. Das ist ein wichtiger Baustein im Gesamtgeflecht des Kinderschutzes, aber, da haben Sie recht, Frau Bernhardt, nicht der einzige. Die Handlungsbedarfe sind weitaus vielschichtiger. Kinderschutz ist ein Querschnittsthema. Auch vor diesem Hintergrund wird deshalb auf Landesebene eine „Arbeitsgruppe Kinderschutz“ mit Partnern aus den Ministerien, den Jugendämtern und anderen Beteiligten eingerichtet, um eine systemübergreifende Zusammenarbeit im Kinderschutz auf örtlicher Ebene zu unterstützen und fachliche Impulse zu setzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte aber auch ausdrücklich betonen, dass wir an die guten Entwicklungen im Kinderschutz anknüpfen können. Vieles ist gerade auf Landesebene in den letzten beiden Jahren im Bereich des Kinderschutzes erreicht worden. Wir haben den Kinderschutz in den Kitas in unserem KiföG gesetzlich verankert, fördern Projekte zur Unterstützung von Kindern psychisch kranker Eltern, haben gerade in diesem Jahr eine neue Qualifizierungsreihe für Familienhebammen, Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger gestartet, die finanzielle Förderung für Opferambulanzen ab 2020 auf 190.000 Euro mehr als verdoppelt, 5 Millionen Euro zusätzlich sollen für die Strafverfolgung im Internet bereitgestellt werden, eine Kinderschutz-App für Fachkräfte wurde entwickelt und
Darüber hinaus haben wir im Doppelhaushalt für die Fortbildung in der Kinder- und Jugendhilfe 100.000 Euro mehr eingestellt. Schabernack erhält zudem bis zu 120.000 Euro aus dem Schutzfonds, um coronabedingte Ausfälle zu kompensieren. Gleichzeitig haben wir rund 465.000 Euro zusätzlich für die Einführung digitaler Lehr- und Lernangebote im Schabernack e. V. investiert. Damit liegen wir mit Blick auf die Modernisierung der Fort- und Weiterbildung bundesweit an der Spitze und unterstützen mit neuen Formaten die Qualifizierung unserer Fachkräfte.
Meine sehr geehrten Abgeordneten, Kinder effektiv zu schützen, das ist eine komplexe und bleibende Herausforderung. Ob zu Hause, ob auf der Straße, in der Nachbarschaft oder in Institutionen, in der Politik oder in der Verwaltung, wir alle müssen uns für das Wohl unserer Kinder engagieren und vor allem achtsam sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Kinderschutz in MecklenburgVorpommern … verbessern“, der Antrag der LINKEN ist als Reaktion auf die jüngst bekannt gewordenen schlimmen Fälle von Kindesmissbrauch zu verstehen. DIE LINKE meint, dass mit den allseits diskutierten Strafverschärfungen dem Problem nicht beizukommen sei. Damit hat sie wohl weitgehend recht.
Das Problem ist nicht in erster Linie ein zu geringer Strafrahmen. Das Problem ist, dass der vorhandene Strafrahmen nicht ausgeschöpft wird. Das Kernproblem ist, dass längst erkannte Probleme, auch des gesetzlichen Strafrahmens, und nicht nur auf diesem Gebiet, häufig erst angefasst werden, wenn eine öffentliche Aufmerksamkeit dazu drängt. Und dann schlägt die Stunde populistischer Forderungen. So überschlagen sich nun für den Kindesmissbrauch die Vorschläge zu Strafverschärfungen. In allen Fällen soll ein Verbrechenstatbestand eingenommen werden, also Mindeststrafe ein Jahr. Die Höchststrafe soll, auch das ist eine Forderung, von zehn auf fünfzehn Jahre erhöht werden. Der minderschwere Fall soll abgeschafft werden. Das hört sich zunächst toll an, nur, wird es auch der Wirklichkeit gerecht? Da gibt es nämlich gewaltige Unterschiede, von einer leichten Berührung bis zu dem, was dem Innenausschuss im Landeskriminalamt an erschütterndem Material vorgeführt wurde.
Es ist also richtig, nicht nur nach Strafverschärfungen zu rufen. Es ist wichtig, das Problem des Kindesmissbrauchs als ein Alltagsproblem zu begreifen, das vor allem im familiären Umfeld des Kindes stattfindet. Es gilt, wachsam zu sein und Warnzeichen und Hinweise rechtzeitig zu erkennen und ernst zu nehmen. Hier ist jeder gefragt, vor allem die, die professionell mit Kindern zu tun haben: Familienhelfer, Lehrer, Erzieher, Ärzte. Oft ist doch einfach nur der gesunde Instinkt gefragt, der einem
sagt, dass hier möglicherweise etwas nicht stimmt. Die Täter sind fast immer Männer und selten die eigenen Väter. Mütter oder überhaupt Frauen als Täter habe ich in über 15 Jahren Schöffengericht nicht erlebt. Wohl aber kommt es nicht selten vor, dass die Mütter wegsehen, weil sie die Wahrheit nicht wissen oder ertragen wollen.
Das, was DIE LINKE in ihrem Antrag an alten und neuen Maßnahmen fordert, ist gut gemeint, aber konkret ohne Wirkungskraft.
Was sie hier beantragt, ist eine Ansammlung von Forderungen, die längst erfüllt sind oder nicht substanziell, vor allem nichts substanziell Neues bringen. Die, die mit einer ordentlichen Ausbildung mit Kindern arbeiten, wissen, worum es geht, und brauchen keine neuen Handlungsanweisungen. Außerdem ist es so bei diesem Thema hier, dass da schriftliche Anweisungen und Theorien wenig helfen. Das Gebiet ist dermaßen subtil, das sage ich immer wieder, dass auch oft einfach nur der gesunde Instinkt gefragt ist, weil die Täter zum Teil äußerst raffiniert vorgehen, zum Beispiel völlig überraschend die Beziehung zu einer Frau, zu einer festen Partnerschaft suchen, weil sie es im Grunde auf – konkreter Fall – deren beide Jungen abgesehen haben.
Wenn DIE LINKE handfest den Kampf gegen Kindermissbrauch unterstützen wollte, würde sie, insbesondere nach den im Landeskriminalamt erlangten Erkenntnissen, ihren Widerstand gegen eine Vorratsdatenspeicherung aufgeben.