Protokoll der Sitzung vom 23.09.2020

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 58 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst, weil der Hinweis lautete, Mensch, wir können als Land

endlich mal die Energiewende nutzen, nur der freundliche Hinweis: Dieses Bundesland ist seit 2017 spätestens ein Produzent von mehr erneuerbaren Energien, zumindest rechnerisch, als wir selber verbrauchen. Ganz so schlecht gemacht haben können das die Menschen und die Unternehmen in diesem Lande also nicht.

Zweiter Vorwurf war: Landesregierung lässt die Potenziale ungenutzt. Offen eingestanden nutzen wir nicht ein einziges Potenzial, sondern wir haben ein EEG, das versucht, die Privaten zu initiieren, es zu nutzen. Wir setzen lediglich Rahmenbedingungen, in denen wir uns bewegen. Das geht bei Wind wie bei Fotovoltaik und wie bei Biomasse, und in der Tat ist es bei Windenergie deutlich leichter oder gibt es mehr Interessierte als bei Fotovoltaik. Die spannende Diskussion ist: Warum ist es im Land anders? Die können wir gerne führen, die, finde ich, ist mit dem Antrag aber nicht beantwortet. Eine der Antworten mag sein, dass die eigenen Möglichkeiten vieler kleiner Häuslebauer anders sind als in BadenWürttemberg oder Bayern. Ich halte es für nicht ausgeschlossen, dass sich darin einer der Gründe finden ließe, dass dort Fotovoltaik vor allem im kleinräumlichen Bereich deutlich intensiver genutzt wird.

Den Leitfaden, den Sie ansprachen, der ist in der Tat in Erarbeitung. Aber Sie haben recht, Ihr Hinweis ist vollkommen richtig, die Legislatur hat fünf Jahre. Wir haben also fünf Jahre Zeit, unsere Ziele umzusetzen. Und die Diskussionen sind auch nicht ganz ohne. Wir werden noch mal spannende Diskussionen auch mit dem Bereich des Agrar- und des Umweltbereiches bekommen, weil wir natürlich in einem gewissen Spannungsverhältnis uns sowohl beim Winderlass als auch beim Solarerlass, die beide in einer Pipeline geführt werden, befinden. Und die Frage, wie wir mit Freiflächen im Agrarbereich umgehen, ist in der Tat eine, die die beiden Ministerien derzeit intensiv führen. Ich glaube, dass wir erste Ansätze gefunden haben, wie sich Dinge vereinbaren lassen, weil ich gut verstehen kann, dass die Agrarkolleginnen und -Kollegen auch Sorge haben, dass du so mit Fotovoltaik in der Freifläche auf Großflächen auch nicht in Größenordnungen notwendige landwirtschaftliche Nutzflächen vernichten oder verdichten oder versiegeln darfst, also ein Spagat, der nicht ganz ohne ist.

Aber die Frage ist, gelingt nicht an manchen Stellen im Solarbereich in der Freiflächenfotovoltaik auch eine Kombination aus einer landwirtschaftlichen Nutzung mit Fotovoltaik. Und genau auf diesem Pfad gibt es, wie ich finde, sehr praktische, gute Vorschläge von großen Projektentwicklern, von begleitenden Büros, und es gibt Abstimmungen zwischen dem Umweltministerium und dem Energieministerium, genau diese Ideen mal nutzbar zu machen und damit mehr zu ermöglichen, als wir bisher im Blick hatten, aber ohne, dass eine der Interessenlagen dabei unter die Räder kommen müsste.

Zu guter Letzt hatten Sie das Solarkataster angesprochen, was in der Tat im Koalitionsvertrag eine Rolle spielt. Dieser Landtag hat vor, ich glaube, eineinhalb Jahren gesagt, packt das Solarkataster bitte in ein großes Paket. Da war der Auftrag, digitalisiert insgesamt mit verschiedenen Potenzialkatastern, die wir erstellen sollen, die wir digitalisieren sollen, und da war der ausdrückliche Auftrag, isoliert nicht die Solarpotenziale von diesem Gesamtpotenzialkataster, sondern tut es mit hinein. Und genauso haben wir uns auch verhalten entsprechend dieses Landtagsauftrages.

Meine Damen und Herren, jetzt aber zum konkreten Antrag, der sagt, macht doch bitte das Gleiche wie in Baden-Württemberg. Und noch einmal zusammengefasst, was tun die Baden-Württemberger? Die haben in der Tat einen Paragrafen geschaffen in ihrer Landesbauordnung, soweit ich das übersehe, kann aber auch sein, dass es im Klimaschutzgesetz dort passiert ist, das künftig die Pflicht zur Installation von Fotovoltaikanlagen auf Dachflächen bei sogenannten Nichtwohngebäuden zwingend vorsieht, dann aber im Übrigen Ausnahmen regelt, bei deren praktischer Umsetzung ich mal gespannt bin, nämlich dann, wenn die Solarnutzung nicht geeignet oder die Dachfläche für Solarnutzung nicht geeignet sein soll. Und dann kommen wir bei Juristinnen und Juristen in der Tat in spannende Bereiche, dann soll es wiederum nicht verpflichtend sein.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Und da bin ich mal gespannt, wie die Verwaltungspraxis und hinterher die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung damit eigentlich umgeht, weil das sehr offen formuliert ist und sie eigentlich für den Verwaltungspraktiker, der ja im Bauordnungsverfahren so ein Masseverfahren macht, auch fairnessweise mehr Anhaltspunkte geben müssten. Das soll gelten für Baugenehmigungen, die ab dem 1. Januar 22 erteilt werden, aber es endet nicht damit, sondern diese Regelung erfasst dann auch den Neubau für Solarnutzung geeigneter offener Parkplätze mit mehr als 75 Stellplätzen. Auch da wieder der Begriff der Eignung. Wenn die nicht gegeben ist, wiederum in Verwaltungsverfahren zu ermitteln, sollen auch bei Parkplätzen davon Ausnahmen gemacht werden.

Und zu guter Letzt soll die untere Baurechtsbehörde insbesondere aus städtebaulichen Gründen Ausnahmen erteilen können. Sie sehen also eine sehr differenzierte Regelung, die in der Verwaltungspraxis durchaus zu Herausforderungen führen wird.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Erstens. Ich komme also mit einem Bauvorhaben, Parkplatz 75 oder mehr Parkplätze oder aber Nichtwohnnutzungsgebäude, und dann muss ich im verwaltungsrechtlichen Verfahren klären, ist eine Eignung für Fotovoltaik da. Da können Sie lange diskutieren, was meint Eignung, meint es die Statik, wohl kaum. Beim Neubau kann ich mich darauf einstellen, meint es die Nord-Süd-Ausrichtung, kann eigentlich auch nicht einziger Grund sein. Worüber wir uns eigentlich einig sind, dass wir gar nicht mehr nur südlich ausgerichtete Fotovoltaikanlagen wollen, und städtebauliche Gründe können dann auch noch zu einer Ausnahme führen, also insgesamt nicht ganz einfach zu fassen.

Ergänzt ist dieser Antrag der Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger dann im Übrigen darum, dass die 100 größten Städte und Kommunen in BadenWürttemberg – macht circa die Hälfte der Einwohnerinnen und Einwohner des Landes Baden-Württemberg – da noch verpflichtet werden, eine umfassende Wärmeplanung vorzulegen, also ein relativ breit aufgestelltes Paket.

Das Ganze will dann die Landesregierung am 31. Dezember 2024 im Rahmen einer Evaluierung resümieren und dann entscheiden, ob der Umsetzungsstand, der sich daraus ergeben hat, der sich erkennbar gezeigt hat, tatsächlich diese Instrumentarien, diese Pflichten lang

fristig begründen hilft. Nach meiner Einschätzung wäre es nicht falsch, den Piloten dort mal fliegen zu lassen und dann nach der Evaluierung zu schauen. Das geht aber umso mehr, als wir momentan eine Situation haben, wo ich überlegen muss, was tun die denn eigentlich mit ihrem Strom. Entweder ich sage denen, speist bitte ein, meldet euch bei der EEG-Umlage an, dann wird man sehr genau gucken müssen, ob ich denen jetzt eigentlich zumute, möglicherweise in nicht rentable Fotovoltaikanlagen, nach dem EEG derzeit nicht rentable Fotovoltaikanlagen zwingend investieren zu müssen.

Wenn das das Ziel wäre, dann sollten wir, glaube ich, eher in der EEG-Novelle, die jetzt ansteht, die gerade begonnen ist, heute durch das Bundeskabinett durch ist, noch mal schauen, ob wir nicht eher bei den wirtschaftlichen Stellschrauben – und da bin ich wieder bei meiner Eingangsbemerkung, die Landesregierung baut keine einzige PV-Anlage privatwirtschaftlich, sondern das tun Unternehmen –, ob wir nicht bei der EEG-Vergütung an den Stellschrauben drehen müssen, die es wieder naheliegender machen, dass ich ganz automatisch, wenn ich so eine Dachfläche neu errichte, bereits wirtschaftliche Anreize habe, es zu tun, und ob nicht das eigentlich auch das Instrument ist, was geboten wäre zur Landespolitik, im Bundesrat genau diesen Prozess des EEG zu begleiten, um es wieder wirtschaftlich tragfähig und klug zu machen. Das gilt im Übrigen auch für Freiflächen, auch da gibt es ja erste Instrumentarien, zum Beispiel der 110-Meter-Streifen wird auf 220 Meter nach dem jetzigen Vorschlag verdoppelt, der entlang von Straßen und Bahngleisen führt. Also noch mal: Es ist nicht das richtige Instrument, die EEGVergütung und die EEG-Regelung.

Wenn wir die EEG-Rahmenbedingungen verbessert haben, dann, glaube ich, werden sich auch mehr Projekte von alleine – in Anführungszeichen – ergeben. Das wäre auch der Weg, der mir sympathischer wäre, denn wenn ich sage, ich erlege dir die Pflicht auf, dann müsste ich entweder in eine möglicherweise unwirtschaftliche EEG-Vergütung treiben, oder aber, das wäre der Optimalfall, ich habe die Erwartungshaltung, dass bei Nichtwohngebäuden die Eigennutzung dieses Stroms erfolgt. Das wäre in der Tat eine schöne Win-win-Situation. Momentan sind wir aber in der Situation, wo Speicherung zumindest für Großflächen-PV bei Nichtwohngebäuden nicht zwingend in einem Kostenmaßstab zur Verfügung steht, der das auch wieder wirtschaftlich zum Fliegen bringt. Und um es deutlich zu formulieren: Es wäre uns wenig geholfen, im Zweifel in der Mittagszeit zwischen 11.00 Uhr und 13.00 Uhr noch mal in Größenordnungen in die Netze den Strom zu drücken, sondern wenn, müsste er nach Möglichkeit in den jeweiligen Betrieben verbraucht werden.

Von daher glauben wir, dass wir zurzeit an der Stelle sind, wo wir eher auf das EEG abstellen als schon auf eine Pflicht in der Landesbauordnung. Die mag man sich in zwei, drei Jahren noch einmal anschauen, wenn mit einem reformierten EEG dann immer noch kein Anreizsystem geschaffen ist. Zurzeit hatten wir eher den Eindruck in den letzten zwei, drei Jahren, dass wir bei PV durchaus aufgeholt haben. Gerade bei Freiflächen, GroßPV-Anlagen hat es zunehmende Angebote gegeben, auch gute Investoren, kluge Projektentwickler hier im Lande, die so etwas vorantreiben. Wir würden gerne dieser Freiwilligkeit, die durch EEG angereizt ist, wirtschaftlich angereizt ist, den Raum lassen, bevor wir mit Pflichten da rangehen.

Zu guter Letzt brauchen wir nach meiner Überzeugung Verbesserungen beim Mieterstrom. Da gibt es eine Forderung, die ich berechtigt finde, es nicht nur für den Wohnmieter, sondern auch für den gewerblichen Mieter möglich zu machen. Dann würden im Übrigen Teile dieser Investorenmodelle auch eher dazu übergehen. Von daher gibt es nach meiner Überzeugung auch bei den Investorenmodellen Möglichkeiten, wenn das EEG die jetzige Chance nutzt, an der Stelle nachzubessern, weil wir dann nicht Wohnen in Quartierslagen, auch nicht im EEG, gleichermaßen attraktiv für Mieterstrommodelle machen und damit erreichen, dass die Dinge angereizt werden, ohne dass wir eine Verpflichtung aufgeben müssen.

Meine Damen und Herren, ich freue mich auf die Diskussion. Wir stützen uns zurzeit auf die EEG-Novelle, und im zweiten Schritt mag man dann gerne auch noch einmal auf die Verpflichtung in der Landesbauordnung gucken. Das erste Mittel der Wahl wäre es nach unserer Überzeugung zurzeit nicht. – Vielen Dank! Viel Erfolg!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Grimm.

(Torsten Renz, CDU: Auf leisen Sohlen kam er angeschlichen – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD – Torsten Renz, CDU: Auf gehts!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Herrschaften von den LINKEN, mit Ihrem Antrag wollen Sie dem Vorbild Baden-Württemberg folgen und eine Pflicht zur Installation von Fotovoltaikanlagen beim Bau von Nichtwohngebäuden auch in MecklenburgVorpommern einführen. Wir als Alternative für Deutschland sehen große Probleme bei Ihrem Vorhaben. Zunächst einmal, in der Begründung der LINKEN zum Antrag heißt es: „Mit dem ,Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg‘ wurde eine Pflicht zur Errichtung von Solaranlagen auf Nichtwohngebäuden und Parkplätzen bei Neubauten ab dem Jahr 2022 implementiert.“ Das suggeriert, in Baden-Württemberg sei schon alles gelaufen. So aber ist es gar nicht. Laut Auskunft der zuständigen Abteilung des Landtages von BadenWürttemberg wurde das Gesetz noch nicht im dortigen Plenum behandelt. Bleiben Sie also bitte bei der Wahrheit, liebe LINKE!

Aber auch sonst ist Ihr Antrag wenig von der Realität berührt. Ausgerechnet die volatilste Form der erneuerbaren Energien wollen Sie auf Kosten der Wirtschaftsbetriebe unseres Landes fördern. Dabei weiß jedes Kind, dass die Sonne nun mal nachts nicht scheint und auch bei Wolken oder Regen und Schnee nur sehr begrenzt zur Verfügung steht. Zudem ist alles das auch noch von den Jahreszeiten abhängig, aber auch vom Breitengrad, denn Fakt ist, die solare Globalstrahlung ist nun mal in Süddeutschland etwa ein Viertel höher als in Norddeutschland. Mecklenburg-Vorpommern liegt bei den Sonnenstunden weit unter dem Durchschnitt aller Bun

desländer. Die durchschnittlichen Sonnenstunden im Sommer in Mecklenburg-Vorpommern betrugen 2018 etwa 805 Stunden, 2019 775 Stunden. Im vierteljährigen Mittel liegt die aktuelle Sonnenscheindauer pro Monat in Mecklenburg-Vorpommern bei 148 Stunden. Dies bedeutet, die effektive Nutzung der Sonne wäre nur an ganzen 6,2 Tagen je Monat im Gesamtergebnis garantiert.

Energie aus Fotovoltaik folgt zudem einer Wellenkurve, die ihr jeweiliges Tagesmaximum regelmäßig gegen Mittag erreicht, so wie zumeist die Onshorewindenergie. Gerade diese Windenergieform ist mittags meist im Überfluss vorhanden. Nun kommt aber auch noch die Solarenergie gerade in dieser Zeit hinzu. Und Sie wollen diese Energieform auch noch ausbauen?! Der schwache Punkt des EEG ist bekanntlich doch, dass überschüssiger Strom bislang wirtschaftlich nicht gespeichert werden kann.

Die überall angepriesene Wasserstoffwirtschaft ändert daran gar nichts. Es handelt sich dabei lediglich um Wunschträume. Ich meine, das ganze Wasserstoffprogramm ist eigentlich heiße Luft. Wenn Sie sich erinnern, vor 20 Jahren ist auch schon mal so eine Welle gelaufen. Mercedes hat dabei Busse losgeschickt, die mit Wasserstoff angetrieben werden. Davon redet heute keiner mehr. Das ist einfach so ein bisschen heiße Luft aus allen Kanälen der Medien. Das ist genauso wie, morgen kommen Ihre Pakete mit der Drohne von DHL. Ich glaube, das werden wir alle nicht erleben.

(Rainer Albrecht, SPD: Abwarten!)

Es ist einfach nur ein bloßer Propagandafeldzug.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Es ist so, die erforderlichen Elektrolyseanlagen, die müssen ja rund um die Uhr laufen, wenn man sie wirtschaftlich betreiben wollte. Das heißt, der Strom dafür muss auch nachts im Winter zur Verfügung stehen,

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

ebenso wie mittags im Sommer. Wo soll dieser Strom dann bitte bei Dunkelflaute herkommen, zumal, wenn er dann auch noch aus erneuerbaren Energiequellen stammen soll?

(Rainer Albrecht, SPD: Ja, Wind.)

Am wenigsten durchdacht scheinen mir aber die wirtschaftlichen Folgen Ihres Vorhabens, sehr geehrte LINKE. Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken errichtet werden, und Parkplätze sollen nun Gegenstand der neuen Verpflichtung werden. Damit treffen Sie doch Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft, die mit nicht unerheblichen Kosten für Planung, Errichtung und Unterhaltung der Anlagen zusätzlich belastet werden, denn Ausgleich durch die Einspeisevergütung ist kaum noch vorhanden. Diese sank von 2004 57,4 Cent pro Kilowattstunde auf nunmehr 8,7 Cent je Kilowattstunde 2020.

Kapital ist ein scheues Reh, sagt man. Wer will denn noch als Unternehmer in Mecklenburg-Vorpommern investieren, wenn ihnen die nicht unerheblichen zusätzlichen Kosten der Fotovoltaik aufgedrückt werden? Wir erleben es gerade in großem Maßstab. Die Firma Unilever wird ihren Sitz von Rotterdam nach London verlegen,

weil die EU zu kostenintensive Umweltauflagen macht. Facebook überlegt, Irland und damit Europa zu verlassen.

Die EU-Richtlinie von 1998 zur Energiemarktliberalisierung sollte mit niedrigen Strompreisen einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit Europas im globalen Wettbewerb leisten, aber grüne Ideologen haben Deutschland eine Sonderrolle zugemutet und seinen Bürgern ein Sonderopfer auferlegt. Sie machten den Strompreis zu einem politischen Preis, der zu mehr als der Hälfte aus Steuern, Abgaben und Umlagen besteht. Und da scheint mir auch Ihr Problem zu liegen, sehr geehrte LINKE: Fällt nämlich das Zauberwort CO2, senken sich Ihre ideologischen Scheuklappen und es wird alles denkbar, was zusätzliche Belastungen für Wirtschaft, Volk und Steuerzahler bringt. Stromsteuer, Umsatzsteuer, Konzessionsabgaben, KWKUmlage, Offshoreumlage, Netzentgelte, Netzstellenbetrieb, Paragraf 19 Stromnetzentgeltverordnungsumlage, EEGUmlage – all dies zusammen macht schon 81 Prozent der Gesamtkosten der Stromabrechnung aus. Zur Erzeugung und zum Vertrieb blieben 19 Prozent vom Gesamtpreis.

Im Umkehrschluss muss ich sagen, Energie ist nicht teuer, teuer wird es erst, wenn der Staat regulierend eingreift und sich beteiligen will.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Hunderttausende Betreiber von bereits bestehenden Wind-, Solar- und Biomasseanlagen kassieren staatlich garantiert bis 2022 über 317 Milliarden Euro, bezahlt von sämtlichen Stromverbrauchern mit der innerhalb von zwei Jahren von 14,1 auf nunmehr 23,6 Milliarden Euro gestiegenen EEG-Umlage.

(Jens-Holger Schneider, AfD: Wahnsinn!)

Sie belastet allein die privaten Haushalte mit wahnsinnigen 8,3 Milliarden Euro im Jahr. Dabei kann man es nicht oft genug wiederholen, meine Damen und Herren: Wir zahlen in Deutschland bereits die höchste Steuer- und Abgabenlast der Welt und die höchsten Strompreise. 2021 kommt die auch noch von Ihnen, liebe LINKE, begrüßte CO2-Steuer hinzu und steigert sich jährlich. Als Steuerzahler im einkommensschwächsten Bundesland kriegt man es doch mit der Angst zu tun. Und denkt man dann noch an die nächste Legislatur mit der denkbaren Rot-Rot-Grün-Regierung, dann möchte man sich schon heute mit Grausen abwenden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Tun Sie das doch! – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)