Protokoll der Sitzung vom 23.09.2020

so, wie wir das gemacht haben, und so, wie wir das heute ja auch wieder verbal getan haben. Ich finde jetzt die Debatte unterirdisch, sie ist es nicht würdig. Und dass Sie dann jetzt noch mit einer namentlichen Abstimmung kommen – das ist Ihr gutes Recht, das können Sie machen –, aber dann so eine Debatte führen, das zeigt doch, dass es Ihnen gar nicht um die Sache geht,

(Andreas Butzki, SPD: Genau.)

sondern darum, Ihr politisches Mütchen zu kühlen. Das finde ich sehr schade an dieser Stelle.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Herr Professor Weber, möchten Sie antworten?

Selbstverständlich möchte ich antworten.

Bitte schön!

Ich bin Ihnen sogar ausdrücklich dankbar, denn ich hatte ja nur noch 40 Sekunden Redezeit, jetzt habe ich wieder noch zwei Minuten. Insofern erst mal danke schön dafür.

Ich kann das teilweise nachvollziehen, was Sie sagen, dass das an dem Text des Antrags haarscharf vorbeigeht oder entlangschrammt. Andererseits, das sind Debattenpunkte, die von anderen hier eingebracht wurden. Nun kann ich darauf auch erwidern. Auch meine Kurzintervention hatte einen Bezug, nämlich die Tatsache, wie sich Herr Amthor oder auch Frau Merkel, die zwar keine Landespolitiker sind, aber die hier im Land als Direktkandidaten gewählt wurden und ihren Wahlkreis hier haben, wie die sich verhalten haben. Insofern war der Bezug da. Das, was Sie über andere gesagt haben, kann ich nicht urteilen. Nur, dann erwarte ich auch, dass man juristisch korrekt argumentiert, und das hat Herr Waldmüller nicht getan. Insofern war es nicht nur mein gutes Recht, son

dern auch für mich die moralische Verantwortung, dazu Stellung zu nehmen.

(Tilo Gundlack, SPD: Das sagt der Richtige! Moral! – Zuruf von Elisabeth Aßmann, SPD)

Dass ich das jetzt noch mal ein bisschen ausführen kann, dafür bin ich Ihnen dankbar. Aber ich sehe mit Blick auf die Uhr, das wars dann auch von meiner Seite. Herr Waldmüller sollte sich halt überlegen, welchen Unsinn er öffentlich von sich gibt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Professor Weber hat ja keine Redezeit mehr. Es ist also Redezeit für Herrn Schulte. Herr Schulte für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eigentlich nicht meine Aufgabe, mich vor den CDU-Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor zu schmeißen,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

aber an dieser Stelle, ich glaube, das ist auch eine Frage der Fairness und des Umgangs miteinander und auch der Redlichkeit miteinander.

Der Kollege Waldmüller ist sicherlich kein ausgebildeter Jurist,

(Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Nein.)

und Herr Professor Dr. Weber hat natürlich in dem Fall den Vorteil, dass er zumindest diese Art von Ausbildung genossen hat.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, eins muss man doch mal klarmachen, wenn in einem normalen Sprachgebrauch von jemandem geäußert wird, er ist käuflich, dann wird von den Leuten damit verbunden, dass derjenige, der da etwas tut, Geld dafür nimmt. Das ist der Vorwurf, der dahintersteht. Und alleine der Umstand,

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

alleine der Umstand, Herr Professor Dr. Weber, dass die Straftatbestände des deutschen Strafgesetzbuches – weder der, der für Amtsträger explizit aufgeführt ist, noch für diejenigen, die als Vertreter eines Unternehmens sich kaufen lassen – den Vorwurf der Bestechlichkeit im strafrechtlichen Sinne machen, ändert nichts daran, dass der Vorwurf, den Sie gegenüber dem Bundestagsabgeordneten Amthor erhoben haben, in der Sache genau darauf hinausläuft, dass er bestechlich sei. Und das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bei allen Fragen, die man in der Sache zum Kollegen Amthor hat, auch zu der Frage, wie er mit Augustus Intelligence oder wie die Vereine alle heißen, sich verhalten hat – da geht es gar nicht darum, wie ich das

bewerten möchte, da bin ich in der Sache sehr kritisch. Aber das eine ist hier der Vorwurf eines zumindest naheliegenden strafrechtlich relevanten Verhaltens, wenn auch nur im Umgangssprachgebrauch, und das andere ist die Frage, ob sich jemand moralisch verwerflich verhalten hat, und das sollte man auch in dieser Debatte auseinanderhalten, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Die Fraktion der AfD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5353 eine namentliche Abstimmung beantragt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorgangs von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.

Ich bitte nunmehr den Schriftführer, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme abzugeben wünscht? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und dafür unterbreche ich die Sitzung für zwei Minuten.

Unterbrechung: 17.09 Uhr

__________

Wiederbeginn: 17.10 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 60 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 16 Abgeordnete, mit Nein stimmten 44 Abgeordnete, niemand enthielt sich der Stimme. Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5353 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Potenziale nutzen – Pflicht zum Bau von Solaranlagen einführen, Drucksache 7/5273.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Potenziale nutzen – Pflicht zum Bau von Solaranlagen einführen – Drucksache 7/5273 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit ich mich für den Klimaschutz und die Energiewende einsetze, habe ich dafür geworben, dass für eine erfolgreiche Energiewende ein guter Mix aus erneuerbaren Quellen notwendig ist. Wind, Sonne, Wasser, Biomasse und Geothermie bieten vielfältige Möglichkeiten für die Energiegewinnung. In Mecklenburg-Vorpommern liegt ein starker Fokus auf der Windenergie. Das ist ein Stück weit auch richtig, da die Windenergie der wesentliche Pfeiler bei der Gewinnung von grüner Energie ist.

Allerdings führt das bei der Landesregierung dazu, dass die Potenziale, die beispielsweise die Solarenergie bietet, nicht effektiv genutzt werden, ja, man könnte auch sagen, vernachlässigt werden. Das lässt sich daran ablesen, dass selbst die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag übergangen und nicht umgesetzt werden, denn dort heißt es: „Der Ausbau der Solarthermie und Photovoltaik … soll durch einen Leitfaden begleitet werden, der die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Solarenergie im Land beinhaltet. Dabei soll auch die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für PV-Freiflächenanlagen geregelt werden. Ein Potenzialkataster für alle Flächen soll aufgebaut werden.“ Und weiter heißt es: „Der Einsatz von Photovoltaikanlagen auf Landesgebäuden soll fokussiert werden. Zur Umsetzung ist gemeinsam mit der für Liegenschaften zuständigen Stelle ein Masterplan zur Realisierung zu erstellen.“

Meine Damen und Herren, ich sehe weder einen Leitfaden noch ein Potenzialkataster, noch einen Masterplan. Entweder hat die Landesregierung diese Vorhaben beerdigt oder es geschafft, die Umsetzung bis heute geheimzuhalten. Und während mir der Energieminister zur Halbzeit der Legislatur sagte, dass man ja nicht alles auf einmal machen könne und die Legislatur fünf Jahre dauert, schaue ich heute auf den Kalender und habe erhebliche Zweifel, dass diese Vorhaben noch umgesetzt werden. Zumindest werden sie nicht mehr wirksam werden. Während andere Bundesländer ihre Aktivitäten beim Ausbau der Solarenergie weiter forcieren, bleibt in Mecklenburg-Vorpommern das riesige Potenzial weiter ungenutzt. Nur mal eine Zahl zur Verdeutlichung: 2017 wurde ermittelt, dass lediglich 5,5 Prozent des Potenzials in Mecklenburg-Vorpommern bislang genutzt werden. Freundlich interpretiert könnte man sagen, da ist noch viel Luft nach oben.

Der Solarverband Mecklenburg-Vorpommern kam bereits in der Halbzeitbilanz dieser Legislatur zu folgendem Ergebnis: „Der Zubau von Photovoltaikanlagen in MV war im vergangenen Jahr nur rund 10 Prozent … höher als im Vorjahr und liegt damit 20 Prozent unter dem durchschnittlichen Zubau in Deutschland. Gleichzeitig sind beispielsweise rund 16 Prozent mehr Anlagen in unserem Nachbarbundesland Brandenburg … installiert worden. Im bundesweiten Vergleich liegt Mecklenburg-Vorpommern damit beim Zubau im unteren Drittel. Die Potentiale der Photovoltaik werden bisher nicht adäquat …genutzt. Das gleiche gilt auch bei der Solarwärmeerzeugung.“ Ende des Zitats.

Meine Damen und Herren, dem Ausbau und der Nutzung der Solarenergie in Mecklenburg-Vorpommern muss ein gehöriger Schub verpasst werden. Neben den aufgezählten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, die endlich zur Umsetzung kommen müssen, schlagen wir Ihnen heute vor, noch in dieser Legislatur eine Verpflichtung auf den

Weg zu bringen, die den Bau von Solaranlagen bei Nichtwohngebäuden und geeigneten Parkplatzflächen vorschreibt.

Dass solche Regelungen möglich sind, machen Hamburg und Baden-Württemberg vor. Baden-Württemberg beispielsweise hat eine derartige Verpflichtung im Zuge der kürzlich vorgenommenen Novelle seines Klimaschutzgesetzes vorgenommen. Ich möchte an dieser Stelle nicht ausschweifen, aber dennoch betonen, dass MecklenburgVorpommern ein Alleinstellungsmerkmal unter den Bundesländern dahin gehend hat, weder eine Nachhaltigkeitsstrategie noch ein Klimaschutzgesetz zu haben. Und ich bin der Auffassung, dass sich das in der praktischen Politik auch bemerkbar macht, wenn es keine Strategie, keine klaren Ziele und keine Umsetzungspläne gibt.

Meine Damen und Herren, mit einer Verpflichtung zur Errichtung von Solaranlagen auf neu gebauten Nichtwohngebäuden und Parkplatzflächen würde das Land deutlich machen, wohin die Reise gehen soll. Wenn Unternehmen ihre Produktionsstätten vergrößern und neue Lagerhallen oder Ähnliches entstehen, dann muss es in Zukunft einfach so sein, dass die Nutzung der Sonnenenergie von Beginn an mitgeplant wird. Klar ist dann auch, dass die zusätzlichen Investitionen über die jetzt schon bereitstehenden Förderprogramme unterstützt werden müssen. Übrigens ist diese Praxis auch den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses bekannt, die diese Pflicht bei der Ausschussreise nach Mailand kennengelernt haben. Mecklenburg-Vorpommern wäre also keinesfalls Vorreiter, aber Mecklenburg-Vorpommern könnte zeigen, dass wir fähig sind, von Best-PracticeBeispielen zu lernen.

Jetzt kann man unserem Vorstoß entgegenhalten, dass er nicht weit genug geht. Und natürlich würde ich sehr befürworten, wenn wir nach diesem ersten Schritt auch über eine Pflicht bei allen Neubauten sprechen, also auch bei Neubauten von Wohnraum. Ich weiß, das ist durchaus umstritten, aber definitiv diskussionswürdig. Doch bevor wir dieses dicke Brett anpacken, geht es mir heute darum, einen ersten Schritt zu gehen, und zwar noch in dieser Legislaturperiode.

Ich bitte also um Zustimmung zu unserem Antrag. Sollten Sie noch Diskussionsbedarf sehen, dann können wir den Antrag auch gerne in den Energieausschuss überweisen und dort einen gemeinsamen Auftrag an die Landesregierung formulieren. Doch es muss endlich etwas passieren. Ich hoffe, darüber sind wir uns wenigstens einig. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)