Frau Bretschneider hat über die sozialen Medien auf Facebook gepostet, wo es auch um Räume für einen Parteitag von uns ging,
(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie sind ein widerlicher Brandstifter, Herr Barlen! ordentliche Gastwirte vermieten nicht an die AfD (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)
(Julian Barlen, SPD: Herr Fernandes hat mich einen „widerlichen Brandstifter“ genannt. Das fürs Protokoll!)
Und dann dichten Sie uns Eigenschaften und Handlungen an, die aus dem Bilderbuch von Ihrem Storch Heinar wahrscheinlich stammen.
der adelt dort drei Polizisten, die also da Hunderte abgehalten haben?! Das ist eine gewisse Kabaretteinlage. Er hätte mal lieber nach Connewitz gehen sollen, wo Polizisten zusammengeschlagen worden sind, wo die Freunde von Ihnen, vermute ich mal, die Sie schützen, die Sie gut finden, gewalttätige Organisationen,
Gehen Sie in die Rigaer Straße! Die Polizeipräsidentin, eine SPD-Polizeipräsidentin in Berlin, hat die Nacheile verboten bei diesen besetzten Gebäuden. Polizisten müssen Halt machen, dürfen keinen Täter verfolgen. Das ist die Realität, um die es geht!
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Förderung von Erdöl und Erdgas im Küstenmeer verhindern, Drucksache 7/5363.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Förderung von Erdöl und Erdgas im Küstenmeer verhindern – Drucksache 7/5363 –
(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Jetzt plustert er sich auf, bezeichnet ihn als „widerlich“! – Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 19. August veröffentlichte die Pressestelle des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern folgende kurze Pressemitteilung: „Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 18. August 2020 die nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 Satz 2 der Landesverordnung über das Landesraumentwicklungsprogramm vom 27. Mai 2016 … zu ihrem Bestandteil gemachte Zielfestlegung in Ziff. 7.1 (1) Satz 2 für unwirksam erklärt … Die
Antragstellerin ist ein Unternehmen zur Exploration und Förderung von Kohlenwasserstoffen. Mit ihrem Normenkontrollantrag hat sie sich gegen die vom Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärte Zielfestlegung des Landesraumentwicklungsprogramms gewandt, wonach die Förderung von Erdgas und Erdöl durch Bohrungen im Küstenmeer einschließlich Stützbohrungen im Meer für Produktionsbohrungen auf dem Festland ausgeschlossen sind. Die Revision wurde nicht zugelassen.“ So weit Frau ter Veen, Pressesprecherin des Oberverwaltungsgerichts.
Sie können sich möglicherweise vorstellen, dass diese kurze Pressemitteilung meine Fraktion und mich beunruhigt und aufgeschreckt hat. Wir waren ja damals, als CEP sich anschickte, im Küstenmeer nach Erdöl zu bohren und möglicherweise auch zu fördern, an der Seite der Bürgerinitiativen, die sich dem in den Weg gestellt haben. Ich kann mich auch noch gut an die Debatten hier im Hause erinnern und an den breiten Konsens über Fraktionsgrenzen hinweg. Nicht nur wir waren sehr froh, als das Energieministerium mit der Festsetzung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung Bohrungen im Küstenmeer nach Erdöl und Erdgas ausgeschlossen hat.
Aber nun gibt es diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, zu der auch keine Revision möglich ist. Deshalb haben wir uns am Tag nach der Veröffentlichung der kurzen Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts entschlossen, Ihnen diesen Antrag zur Debatte vorzulegen, obwohl – und das wissen wir natürlich – es noch keine schriftliche Urteilsbegründung gibt. Um es klar auszudrücken, Mecklenburg-Vorpommern wollte erstmalig in der Bundesrepublik mittels unterirdischer Raumplanung ein Ziel der Raumordnung festlegen. Wir hatten das sehr begrüßt, auch mit unseren Vertretern in den Planungsregionen. Wir bedauern die Entscheidung des Gerichts.
In meiner Presseerklärung hatte ich die Überschrift gewählt „Natur und Umwelt haben vor Gericht verloren“, und zu dieser Überschrift stehe ich auch heute noch. Die Unwirksamkeit dieses einen Satzes des LEP widerspricht …
Die Unwirksamkeit dieses einen Satzes des Landesraumentwicklungsprogramms widerspricht einem breiten planerischen und politischen Willen zur Landesentwicklung, denn die im Landesplanungsbeirat vertretenen Akteure bilden vielfältige Interessenlagen und ein belastbares Meinungsbild ab.