Erörterung im Ausschuss dazu sind wir noch nicht weitergekommen, aber der Gesetzgeber, der Landtag hat ja die Möglichkeit, in dieser Frage eine Lösung zu schaffen und damit die verfassungsrechtlich aus meiner Sicht gebotene Gleichstellung herzustellen und ein Ärgernis der Gerechtigkeit zu beseitigen.
Drittens: Im Bereich der Schule habe ich auf Schwierigkeiten bei schulischer Inklusion hingewiesen. Es zeigt sich des Öfteren, dass das System Schule und der Rechtskreis Kinder- und Jugendhilfe nicht immer aufeinander abgestimmt arbeiten. Wann zum Beispiel ist eine sonderpädagogische Förderung nötig? Wann brauchen wir eine Leistung der Eingliederungshilfe oder zum Beispiel einen Integrationshelfer oder eine Hilfe zur Erziehung? Wann muss ein Schüler/eine Schülerin vielleicht besser die Schule wechseln, wie wird dann die Beförderung zur neuen Schule finanziert? Das sind alles Folgefragen, die Schwierigkeiten machen, und Fragen, die nur in gutem Zusammenwirken von Schule und Jugendamt geklärt werden können. Ich danke all denen, die sich unermüdlich dafür einsetzen, dass diese Kinder und Jugendlichen zu ihrem Recht und zu ihrer Unterstützung kommen.
Das ist ein Teil im Themenfeld der Schule. Leider muss ich mit Sorge seit etwa Ende 2019 feststellen – und das ist im Jahresbericht erst im Ansatz enthalten –, dass Beschwerden zum Thema Schule zugenommen haben über ziemlich rigides oder willkürliches Verhalten von Schulleitungen gegenüber Schülern, Schülerinnen oder auch Lehrkräften. Es gab sogar klare Rechtsverstöße bis hin zu unberechtigten Schulverweisen. Und diese Tendenz ist mir auch von Schülervertretern bestätigt worden über unsere Einzelfälle hinaus.
Meine Damen und Herren, es ist nicht gut, wenn über Rechte in der Schule gar nicht aufgeklärt wird. Es ist nicht gut, wenn Entscheidungen nicht hinterfragt werden dürfen. Es ist auch nicht gut, wenn ohne Rechtsgrundlage einfach etwas angeordnet wird. Das traf in den Fällen bei mir besonders schwächere Schüler oder Eltern, und ich finde, wir müssen hier sehr achtsam sein,
achtsam, weil es natürlich immer um Machtgefälle geht. Machtgefälle ist auch immer eine Versuchung. Friedrich II. von Preußen schrieb an Voltaire: „Ich für meinen Teil suche in meinem Lande bloß zu verhindern, daß der Mächtige den Schwachen unterdrückt.“
Aber es wäre in einer Schule der Demokratie noch nicht genug. Eine Schule der Mitwirkung, der Teilhabe, der Achtsamkeit für das Recht, der Inklusion, der Förderung von Chancen wäre doch das Ideal. Solche Schulen haben wir im Land, aber eben nicht überall. Ein Leitbild zu erfüllen, verlangt nicht nur gute Bedingungen, es verlangt auch eine gute Haltung, und zu der möchte ich 2020 und 2021 besonders gerne beitragen.
Viertens: Menschen mit Behinderungen. Sie wissen, dass die Sorge für Menschen mit Behinderungen – der Herr Vorsitzende des Petitionsausschusses hat es gerade noch mal unterstrichen – mein besonderer Auftrag ist. Und hier stehen wir in einer Zeit des Umbruchs. Das ist nicht nur bei der Förderung in der Schule deutlich zu merken, das gilt auch bei den Verfahren nach dem Bundesteilhabegesetz zur Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs. Heute muss sehr viel genauer und umfassender jeder Einzelbedarf ermittelt werden, und das braucht Personal. Ich verstehe es, wenn zwischen Land und Landkreisen sowie kreisfreien Städten gerungen wird, wie viel Konnexität in dieser Aufgabe steckt – es geht ja auch um beträchtliche Summen –, aber bis dahin, bis zur Beendigung dieser Kontroverse darf es ja nicht bei einer personellen Unterausstattung der Sozialämter bleiben. Bis dahin dürfen Betroffene nicht monatelang warten müssen, weil ein Fallmanager vielleicht bis zu 200 Personen zu betreuen hat. Es müssen dann eben vorläufige Lösungen zur Überbrückung gefunden werden. Dafür werbe ich, denn wir können die Menschen nicht warten lassen.
Ich danke dem Sozialausschuss, dass er in der Beratung dieses Jahresberichtes auch diesen Punkt in seinem Beschluss ausdrücklich angesprochen hat. Ich hoffe, dass mit der öffentlichen Debatte, mit der politischen Wahrnehmung dieses Problems Lösungen schneller kommen werden, denn es reicht ja nicht aus, irgendwann einmal richtig Recht anzuwenden, es muss auch zügig angewendet und umgesetzt werden. Derzeit ruhen viele Verfahren einfach, aber uns darf es nicht ruhen lassen.
Meine Damen und Herren, die Beschlussvorlage würdigt, dass unsere Arbeit wie auch vom Gesetz vorgesehen einen sozialen Schwerpunkt hat. Das wird sich 2020 nicht grundlegend ändern, denn auch in der CoronaKrise – ich darf etwas aktualisieren – werden zutiefst soziale Fragen aufgeworfen. Ich bin erleichtert, dass für Menschen in Pflegeeinrichtungen oder der Eingliederungshilfe mittlerweile Lösungen gefunden wurden, körperliche und seelische Gesundheit, Sicherheit und Besuch in eine Balance zu bringen. Das ist ein Beispiel aus diesen sozialen Fragen der Corona-Zeit. Ich hoffe sehr, dass dies auch so bleiben kann, wenn es wieder mehr Infektionen geben wird.
Ich habe dieses Problem zu einem frühen Zeitpunkt im Mai öffentlich angesprochen, weil es mir bis dahin zu kurz kam. Ich habe es angesprochen, weil es eben immer verschiedene Güter gibt, die auch wirklich abgewogen werden müssen. Meine Mitarbeiter und ich haben das in vielen Einzelfällen erlebt. Das sind schwierige Entscheidungen für die Verantwortlichen gewesen, für alle Verantwortlichen, aber wir müssen sie in der Abwägung treffen.
Gestern schrieb eine große Tageszeitung zu diesem Thema der Corona-Zeit: „Vor allem da“, so das Zitat, „vor allem da, wo die Amtsträger Mut zeigten und beherzte Entscheidungen trafen, haben die Bürger gemerkt, dass sie hierzulande gut aufgehoben sind.“ So weit das Zitat. Auch ich finde, insgesamt haben viele Verwaltungen in der Krise gute Arbeit gemacht, etwa die Gesundheitsämter oder die Arbeitsverwaltung, aber ich habe es als meine Pflicht angesehen, dort einen Hinweis auch öffentlich zu geben und einen kritischen Einwurf zu machen, wo Regelungen zu einseitig waren und viel Unverständnis hervorriefen. Das werde ich auch künftig tun, kritisch,
kritisch, aber nie destruktiv, denn Kritik, die aufbauen will, führt in der Debatte weiter und stärkt das Vertrauen in die demokratische Meinungsbildung. Und Vertrauen ist ja die Basis unseres Gemeinwesens. Rechnen Sie in diesem Sinn weiter mit mir! Ich rechne mit Ihnen und Ihrer Unterstützung wie bisher. Und dafür und für Ihre Aufmerksamkeit danke ich Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Crone! Uns liegt heute der 25. Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor und vorweg möchten auch wir als AfD-Fraktion uns ganz herzlich beim Bürgerbeauftragten für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Die AfD-Fraktion bedankt sich aber nicht nur beim Bürgerbeauftragten in Person von Herrn Crone, vor allem auch seinen Mitarbeitern und dem Sekretariat unseres Petitionsausschusses gilt an dieser Stelle unser ganz herzlicher Dank.
Viele Bürgeranliegen wurden auch in diesem Berichtszeitraum an zwei Stellen gleichzeitig eingereicht, sowohl beim Bürgerbeauftragten als auch beim Petitionsausschuss. Um eine Doppelbearbeitung zu vermeiden, wurden die Themen formal und informell verteilt. Die Eingaben der Bürger werden sinnvollerweise aufgegliedert nach konkreten Begehren, nach Gesetzesänderungen und nach Nachfragen, vor allem auch aus dem sozialen Bereich. Und so kommt es, dass der Bürgerbeauftragte mit der Zeit zu einer Art Kümmerer geworden ist, eine Art Anwalt für die sozialen Bereiche unserer Bürger.
Und, sehr geehrte Damen und Herren, ich will hier nicht auf jedes Detail im Bericht eingehen – das hat der Bürgerbeauftragte gerade schon, wie ich finde, hinreichend getan –, aber erwähnenswert finde ich, dass es dem Bürgerbeauftragten mitunter auch gelingt, auf aktuelle Gremien hier im Landtag Einfluss zu nehmen und einzugehen. Dies war beispielsweise bei der Expertenkommission zum Bestattungswesen der Fall. Es mag zwar dann am Ende nicht immer angenommen worden sein, aber ich denke schon, dass es hilfreich ist, wenn die Stimmen von Bürgern auch in den Runden von diesen Experten gehört werden.
Und gerade bei kleineren Problemen mit der Verwaltung fehlt den Menschen oftmals auch die Muße, um sich zu beschweren. Rein nüchtern betrachtet, kann man anhand des Zahlenwerks sehen, dass 2019 ein Höchststand an Petitionen eingereicht worden ist. In 1.749 Fällen wurde von Bürgern um Auskunft, Beratung und Unterstützung gebeten. Diese Fälle verteilen sich vor allem im und um den sozialen Bereich. Ganze 827 Petitionen beziehen sich auf den Geltungsbereich der Sozialge
Erwähnen möchte ich auch, dass 136 Petitionen sich mit Menschen mit Behinderungen befasst haben. Das schlägt sich ja auch in unserer Beschlussempfehlung nieder. Wir stellen fest, dass der Bürgerbeauftragte einen höheren Fokus darauf legt, und das finden wir als Fraktion auch gut und richtig so.
Und auch dem dritten Punkt der Beschlussempfehlung können wir uns anschließen. Die digitale Barrierefreiheit sowie die barrierefreie Informationsvermittlung und Kommunikation müssen wesentlich gestärkt werden. Wir hoffen an dieser Stelle, dass die Beschlussempfehlung noch einmal in der Landesregierung zum Anlass genommen wird, um sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
Kurz und gut, wir stimmen allen drei Punkten und somit der Beschlussempfehlung zu, und ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Auch ich bedanke mich beim Bürgerbeauftragten Herrn Crone für seine Arbeit, aber auch bei dem Team, das um ihn herum die Arbeit verrichtet. Ich bin immer wieder beeindruckt, wie unerschrocken, geradlinig und fachkundig Sie sich zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Herzlichen Dank!
Wie wichtig diese unabhängige Institution ist, zeigt uns weiterhin die ungebrochen hohe und im letzten Jahr auch wieder gestiegene Zahl der hilfesuchenden Menschen, die ohne die Hilfe des Bürgerbeauftragten in Behördenangelegenheiten nicht weiterkamen. Die Zahl der Petitionen, Eingaben, Anfragen, Beschwerden blieben auf einem hohen Niveau, wir haben es gehört, es waren über 1.700. Dabei dürfen wir nie vergessen, dass sich hinter jeder Petition ein Mensch, eine Familie, ein persönliches Schicksal verbirgt. Oft sind die Menschen im Vorfeld durch besondere Lebenslagen oder auch Krankheiten belastet. Sie benötigen ihre Kraft eigentlich, um ihre schwierige Lebenssituation täglich zu meistern. Es sollte uns also auch in dieser Zeit eine Selbstverständlichkeit sein, dass diese Menschen von Behörden bestmöglich unterstützt werden und sie nicht zusätzlich Kraft aufbringen müssen, um ihren Rechten hinterherzulaufen.
Auch wenn ich davon ausgehe, dass die Mitarbeitenden in den Behörden sich alle Mühe geben, stellen wir auch in diesem Jahr wieder fest, dass nicht alle die ihnen zur Verfügung stehenden Entscheidungsspielräume zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger ausgenutzt haben. Und das hat nicht nur etwas mit der Personalausstattung zu tun, denn wir konnten auch zur Kenntnis nehmen, dass, wenn der Bürgerbeauftragte sich der Sache annimmt, dann doch plötzlich manches möglich wird, was im Vorfeld konsequent abgelehnt wurde. Dafür gibt es auch in diesem Bericht wieder einige Beispiele.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen die Anregungen des Bürgerbeauftragten noch ernster nehmen. Auch wurden wir durch den Bürgerbeauftragten auf das Thema Kommunikation aufmerksam gemacht. Viele Bescheide sind so komplex, dass sie für die Betroffenen nicht verständlich sind. Wir stehen für eine bürgerfreundliche und verständliche Behördensprache. Damit werden wir uns also auch zukünftig weiter beschäftigen müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Menschen die Hilfe der Behörden brauchen, haben sie immer einen triftigen Grund. Es ist also nicht hinnehmbar, dass sie Rechte über Petitionen, Eingaben, Anfragen oder Beschwerden einklagen müssen. Die hohe Zahl der Eingaben macht mich immer wieder betroffen. Dass wir in Mecklenburg-Vorpommern ein Amt wie das des Bürgerbeauftragten haben, ist richtig und wichtig, wie uns der vorliegende Bericht einmal mehr gezeigt hat.
Und jetzt mache ich einen Einschub, den ich nicht auf meinem Skript habe. Wir waren jetzt zwei Tage, Herr Crone, zu einer Beratung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Petitionsausschüsse von Bund und Land in Dresden unterwegs, und es gibt dort Diskussionen, die wir geführt haben, wo wir hören konnten, ihr habt da echt Glück, ihr habt da einen echt guten Mann mit einem Team hinter sich und das hätten wir auch gerne, das haben wir so nicht in unseren Ländern, sodass wir darüber sprechen konnten, was wirklich gut läuft. Natürlich läuft nicht immer alles so, wie wir uns das wünschen, aber diese Tage haben uns gezeigt, dass wir hier auf einem guten Weg sind und dass wir sehr gerne bereit sind, Sie auch in Zukunft dabei zu unterstützen. Ich möchte Sie bitten, unserer Entschließung zuzustimmen. – Vielen herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Crone, dieser Bericht, so, wie er ausgearbeitet ist, die Inhalte, die er enthält, ist so besonders wie Sie, denn so ein Bericht eines Bürgerbeauftragten nimmt Bezug auf alle ministeriellen Bereiche. Und in allen Bereichen stehen Sie für eine inklusive und diverse Gesellschaft, und das macht diesen Bericht und das macht Sie und Ihre Behörde ganz besonders.
Denn Menschen mit Behinderung sind Teil dieser diversen Gesellschaft, sie sind keine Sozialfälle. Es geht nach wie vor um Akzeptanzprobleme, vor allem bei Menschen ohne Behinderung. Der Blick der Gesellschaft richtet sich ausschließlich auf vermeintliche Defizite, statt den Blick auf das Wesentliche zu lenken, den Menschen, den ganzheitlichen Menschen.
Im schulischen Bereich erleben wir immer wieder, dass Nachteilsausgleiche zum Beispiel in Prüfungssituationen nicht ausreichend oder gar nicht berücksichtigt werden. Kinder und Jugendliche mit Teilleistungsstörungen sind aber genauso klug oder weniger klug wie alle anderen Kinder und Jugendlichen. Sie brauchen nur ein wenig mehr Zeit, um ihre eigene Arbeit zu kontrollieren. Denn
wissen Sie, es ist doch unerheblich, ob man eine Mathematikprüfung in vier Stunden versemmelt oder in fünf Stunden besteht. Gerade Schüler/-innen mit Legasthenie zum Beispiel benötigen einfach etwas mehr Zeit, um eine Aufgabenstellung zu erlesen und damit zu verstehen, was sie tun sollen. Das heißt aber nicht, dass sie deshalb Mathematik nicht begreifen.
Ein immer wieder auftauchendes Problem ist die Anerkennung der deutschen Gebärdensprache als eigene Sprache im Unterricht am Landesförderzentrum „Hören“ in Güstrow. Dem Bericht ist erneut zu entnehmen, dass nur in einer einzigen Klasse diese Sprache als Wahlunterricht angeboten wird, also wie ein Nachmittagskurs Kochen, Häkeln, Backen, Turnen. Die deutsche Gebärdensprache ist aber für viele Menschen überhaupt keine Wahl. Sie ist ihre Sprache. Allen medizinischen Fortschritten zum Trotz, nicht alle Gehörlosen können oder wollen mit einem Cochlea-Implantat versorgt werden. Sie reden mit ihren Händen.
Dies heißt Flur. Und wenn Sie jetzt sagen, es gibt doch die lautsprachlichen Gebärden, das ist etwas völlig anderes. Die deutsche Gebärdensprache hat nämlich für jedes Wort eine einzige Gebärde.