Protokoll der Sitzung vom 23.09.2020

hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur, auf Drucksache 7/5375.

Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV Schwimmfertigkeiten der Grundschüler sofort verbessern – Drucksache 7/3716 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 7/3744 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur (7. Ausschuss) – Drucksache 7/5375 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Bildungsausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/5375, den Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3716 sowie den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3774 abzulehnen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. –

(Nikolaus Kramer, AfD: Zustimmung zur Ablehnung, ja?!)

Ja, Zustimmung zur Ablehnung.

Wer dem zuzustimmen wünscht – ich wiederhole es noch mal –, wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. –

Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung aller Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Bildungsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 7/5375 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Sicher über die Straße – mehr Zebrastreifen für MecklenburgVorpommern, auf Drucksache 7/5352.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Sicher über die Straße – mehr Zebrastreifen für Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 7/5352 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Schulte.

(Der Abgeordnete Peter Ritter pfeift. – Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Der Kollege Lenz hat mir gerade eben gesagt, er wäre Tierschützer, deswegen, man dürfte die Zebras nicht auf die Straße legen. Aber Spaß beiseite, es geht um ein ernstes Thema. Im Endeffekt geht es um das Thema „Verkehrssicherheit im Straßenverkehr“. Und ich will es, ich will es einfach mal kurz zusammenfassen, denn es ist doch eigentlich ein relativ einfacher Sachverhalt, um den es geht.

Die Situation heute ist die, wenn Sie einen Fußgängerüberweg in Deutschland anbringen wollen, dann müssen Sie dort an der Stelle als Kommune, die dafür dann auch zuständig ist, nachweisen, dass dort in der Spitze pro Stunde mindestens 50 Personen die Straße queren, ansonsten ist das nicht zulässig. Wenn Sie 49 haben, dann haben Sie Pech gehabt. Und die Frage, die man sich stellen muss, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist: Hängt es am Ende des Tages davon ab, ob es 50 oder 49 oder 51 Personen sind, die an der Stelle möglicherweise die Straße queren wollen, oder ist nicht eigentlich die Gesamtsituation vor Ort das Entscheidende? Und ist nicht die Frage die entscheidende, sind es diejenigen, die vor Ort leben, die dann auch wissen müssen, ob sie an dieser Stelle tatsächlich einen Fußgängerüberweg, so heißt das dann ja offiziell, brauchen oder nicht?

Und das führt zu der aberwitzigen Situation, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass Kommunen sich dann zum Beispiel überlegen müssen, nein, einen Fußgängerüberweg können wir an dieser Stelle nicht machen. Wir könnten aber rein theoretisch an dieser Stelle eine Ampelanlage installieren. Diese Ampelanlage kostet aber ein Vielfaches von dem, was der Fußgängerüberweg bringen würde, auch an Verkehrssicherheit bringen würde, weil es gibt inzwischen Untersuchungen im Bereich der Unfallforschung, aus Deutschland auch, die deutlich ma

chen, dass ein gut geplanter und gut ausgestatteter Fußgängerüberweg dann genauso viel Verkehrssicherheit bringt für alle Verkehrsteilnehmer wie eine Fußgängerampel.

Und es ist eine Situation, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe das bei mir selber im Wahlkreis erlebt, da ist das auch vorgekommen, wobei es eigentlich nicht typischerweise in größeren Städten die Situation widerspiegelt, sondern häufig auch im ländlichen Raum. Deswegen gehe ich davon aus, dass ich nicht der Einzige bin, der darauf angesprochen worden ist, und die Resonanz, als wir diesen Antrag angekündigt haben, hat auch gezeigt, von den kommunalen Vertretern, dass dieses Thema durchaus von Relevanz vor Ort ist.

Und deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, muss man sich ja wirklich die Frage stellen, natürlich ist das jetzt nichts Weltbewegendes in dem Sinne wie die Rettung der MV WERFTEN oder aber, ich weiß nicht, was die Landesregierung jetzt an Kommunalfinanzen beschlossen hat. Aber im Endeffekt sage ich es an dieser Stelle auch mal ganz deutlich, für die Menschen vor Ort und vielleicht für die Familien, die da betroffen sind, deren Kinder auf dem Schulweg sind, die Straße queren müssen, für ältere Mitbürgerinnen und ältere Mitbürger, die vielleicht auch mal dann in ihrem Ort beim Spazierengehen die Straßen queren, ist diese Frage, ist diese Frage mindestens genauso wichtig wie die Fragen, die wir selber hier als Abgeordnete als hochpolitisch einschätzen und mit denen wir uns dann auch entsprechend ernsthaft – das ist ja auch richtig –, ernsthaft dann beschäftigen.

Und deswegen sollten wir uns auch mit diesem Thema ernsthaft beschäftigen. Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, deswegen hoffe ich auch, dass Sie, wenn Sie sich mit diesem Antrag beschäftigt haben, zu der gleichen Erkenntnis gekommen sind, wie das meine Fraktion auch getan hat, dass man eigentlich mit einem relativ geringen Aufwand – ich will es jetzt mal einfach ausdrücken: mit ein bisschen Farbe –, dass man mit ein bisschen Farbe dann tatsächlich das Leben der Menschen auch in unserem Land dann entsprechend sicherer machen kann. Und deswegen hoffe ich, dass Ihnen dieser Aufwand, nämlich ein bisschen Farbe dann auch ins Leben der Menschen zu bringen, nicht zu viel zumutet und Sie diesen Antrag entsprechend unterstützen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst herzlichen Dank für Ihren Antrag! Sie wollen uns an die Hand geben, wir mögen uns insbesondere im Bundes

verkehrsministerium dafür einsetzen, dass – und jetzt ist es wichtig, es ist kein Gesetz, keine Verordnung, sondern auch noch mal darunter – die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung geändert wird. Das ist quasi eine verwaltungsinterne Selbstbindung, die aber dazu führt, dass alle Landesstraßenverkehrsbehörden und alle kreislichen Straßenverkehrsbehörden sich genau an diese verwaltungsinternen Weisungen halten, weil die ein Stück weit die Handlungsanweisung geben, wie der sehr schlanke Paragraf in der StraßenverkehrsOrdnung zu Fußgängerüberwegen im konkreten Genehmigungsfall auszulegen ist.

Das, was Sie am Ende im Blick haben, ist, vor allen Dingen im ländlichen Raum den sogenannten Zebrastreifen zu erleichtern. Gerade für kleinere Gemeinden, die nur wenige Hundert Einwohnerinnen und Einwohner haben, ist das häufig eine extrem günstige Alternative zu der sehr viel teureren Ampel, der Lichtsignalanlage, die ja, wenn ich ein sicheres Queren der Straße erreichen möchte, sonst die Alternative darstellt, dann aber eben sowohl in der Herrichtung als auch in der Unterhaltung den gemeindlichen Haushalt langfristig belastet.

Wir glauben, dass mit Zebrastreifen, häufig also mit dem „bisschen Farbe“, wie der Kollege Schulte eben sagte, auch für andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer deutliche Rücksichtnahme erreicht werden kann. Das gilt übrigens in zweierlei Hinsichten, sowohl bei den Querstreifen als auch bei den Längsstreifen. Sie kennen die Markierungen für Radfahrerinnen und Radfahrer, im Übrigen auch ein Thema, mit dem sich die Kolleginnen und Kollegen des Verkehrsministeriums schwertun, trotz des, wie wir finden, erfolgreichen Modellversuchs für den Radverkehr außerorts. Das sind Dinge, die immer den ländlichen Raum insbesondere positiv treffen würden, die aber in so einem bundesdeutschen Durchschnitt nicht ganz einfach sind, der dann leider in völlig anderen Verkehrszahlen, Fußgängerzahlen, Radfahrerzahlen denkt, als wir das hier vor Ort üblicherweise erleben.

Sie müssen wissen, dass nach dieser Verwaltungsvorschrift extrem strikte Anforderungen gestellt werden in dieser Verwaltungsvorschrift für die Zulassung, für die Genehmigung von Zebrastreifen. Sie brauchen also erstens innerhalb geschlossener Ortschaften 50 Stundenkilometer, darf nicht schneller sein, wenn es nur 30 ist, soll es im Regelfall auch nicht sein. Sie sehen also, schon an den Stellen sind die Bedingungen relativ rigide.

Zweitens sind eben angesprochen worden die Mindestzahlen. Es gibt im Übrigen eine richtige Tabelle, wenn Sie in die einschlägige Verwaltungsvorschrift gucken. Es geht also nicht nur um Mindestzahlen für Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern es geht auch um Mindestzahlen für Autos, die an der Stelle passieren. Dann geht es immer über die höchstbetroffene Stunde am Tag, also in der Stunde, wo die meisten Menschen über die Kreuzung – über die Straße, nicht über die Kreuzung –, über die Straße gehen. Wenn Sie eine Straßenkreuzungsintensität von 50 Beteiligten pro Stunde als Mindesteinsatzgröße haben, dann wissen Sie, dass wir bei Ortslagen von deutlich unter hundert Gebäuden, die in diesem Land zumindest nichts Untypisches sind, relativ schwer rankommen.

Und um noch mal ein Signal zu geben, die Tabelle fängt dann also auch bei Autos erst bei 200 Fahrzeugen pro Stunde an, die an dieser Stelle vorbeifahren. Auf einer

Bundes- und Landesstraße kriegen Sie das noch hin, auf kleineren Kreisstraßen kann auch das schon die zusätzliche Hürde sein. Ich habe dann also nicht die Autozahl, die ich benötige, und nicht die Fußgängerinnen- und Fußgängerzahl und kann trotzdem eine relativ unübersichtliche Stelle haben, eine Stelle, an der die Menschen relativ häufig die Straße queren, dann wiederum gemessen an dieser kleinen Ortslage relativ häufig, muss dann aber als örtliche Gemeinde mit einer Fußgängerampel auf etwas reagieren, wo ich eigentlich für alle Beteiligten mit weniger Aufwand, mit weniger Kostenlast und mit weniger Dauersubventionserfordernis reagieren könnte, nämlich mit dem Zebrastreifen.

Ich freue mich, mit dem Auftrag loszumarschieren, will aber zugleich ein ganz bisschen Wasser in den Wein schütten. Die Diskussionen werden erhebliche sein. Das sind Verwaltungsvorschriften, die sich zum Teil seit den 60er-Jahren etabliert haben und allenfalls bei den Zahlen mal angepasst worden sind, relativ alte, strukturierte Verwaltungserlasse. Und meine Erfahrung ist, dass Sie in relativ schwere Diskussionen mit Menschen kommen, mit Kolleginnen und Kollegen, sowohl auf Bundes- als auch auf anderer (Bundesländer-)Ebene, die 250, 300 und 400 Einwohnerinnen und Einwohner pro Quadratkilometer als typische durchschnittliche Besiedlung erfahren.

Der deutsche Durchschnitt liegt bei 270/260, irgendwo in der Größenordnung. Wir sind knapp unter 70. Damit sind wir nur eines von zwei Bundesländern, die unter dieser Zahl von 100 liegen und deutlich unter der durchschnittlichen Besiedlung, die bundesweit gilt. Und wenn ich da neben dem nordrhein-westfälischen und dem baden-württembergischen Kollegen sitze und denen meine Verkehrsbelegungszahlen, die in diesem Bundesland, die ich mitbringen kann, an die Hand gebe, dann werden die zuweilen ironisch und fragen mich, ob ich morgens vor 7.00 Uhr oder abends nach 22.00 Uhr meine. Und das ist dann so ein bisschen das Schwierige, wenn Sie mit Durchschnittszahlen in Deutschland arbeiten, dass Sie in eine Situation kommen, wo andere Beteiligte völlig andere Zahlen gewohnt sind und mit diesen völlig anderen Zahlen dann eben Durchschnitte gebildet werden, an die mit unseren typischen Bevölkerungszahlen relativ schwer heranzukommen ist.

Darüber hinaus gibt es eine weitere Bedingung, die nach meiner Überzeugung gleichermaßen vor allen Dingen in Brandenburg – vermutlich auch in Sachsen-Anhalt, da kann ich es nicht so gut beurteilen – und in MecklenburgVorpommern eine Herausforderung bildet, die wir ebenfalls häufig nicht hinbekommen. Die Verwaltungsvorschrift erfordert, dass auf beiden Seiten ein Gehweg, wenigstens ein Gehweg existiert.

Das ist natürlich im ersten Zugriff nicht von der Hand zu weisen, dass Sie sagen, wenn ich dann mit einem Fußgängerüberweg die Seite wechsele, dann macht es schon auch Sinn, wenn ich auf der anderen Seite auf einen Fußgängerbereich treffe. Aber in unseren kleineren Gemeinden ist es nicht untypisch, dass sie einen Grünstreifen haben, dass da noch nie ein Fußweg war, dass wir also auch an der Stelle etwas weniger typische – vielleicht für die Bundesrepublik Deutschland im Durchschnitt typische – Bedingungen vorfinden. Und auch da kann es geboten sein, dass ich trotzdem an einer Stelle sicher überquere und da mit dem Grünstreifen auf der anderen Seite völlig etabliert und aus Sicht der Beteilig

ten seit Jahrzehnten gut auch eingeübt eine entsprechende sichere Begleitvariante zur Straße habe, auf der die Fußgängerinnen und Fußgänger dann geführt werden.

Nach meiner Überzeugung brauchen Sie also mehr als eine Veränderung. Sie brauchen die, dass ich nicht zwingend zwei Gehwege benötige, zweitens, dass ich auch bei Personenzahlen darunterliege, insbesondere dann, wenn ich besonders betroffene Bevölkerungsgruppen habe, möglicherweise in Pflegeheimen.

Ich kann mich an eine Situation erinnern, wo so eine Art Seniorenunterkunft auf der einen Seite lag und auf der anderen Seite war die Bushaltestelle, ein bisschen versetzt zueinander. Wir hatten da erstens keinen Fußgängerweg auf der einen Seite, sodass schon damit die Bedingungen nicht erfüllt waren, auf der anderen Seite waren bei Zählungen auch diese 50 Kreuzenden nicht erreicht worden. Das war nämlich hauptsächlich die Bewohnerschaft dieser altersgerechten Wohneinrichtung. Für die Beteiligten macht es aber trotzdem die Situation schwierig, wenn das eine relativ viel befahrene Straße ist.

Also ich lasse mich gerne von Ihnen einladen, damit die Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern anzusprechen, insbesondere das Bundesverkehrsministerium, will gleichwohl mit auf den Weg geben, dass das ein nicht ganz einfaches Unterfangen wird, weil in vielen Teilen Deutschlands aus völlig verschiedenen Blickwinkeln geguckt wird auf das gleiche Thema. Ich lade Sie deshalb herzlich ein, auch in Ihren parteilichen Strukturen dafür zu werben, dass manchmal die Unterschiede der Bundesrepublik Deutschland – das, was wir als Föderalismus auch begrüßen – sich eben auch in solchen Regelungen abbilden müssen, damit wir zumindest eine Chance haben, an vielen Stellen zu helfen, wo wir damit sehr pragmatisch umgehen könnten, wo es sehr schnell ginge und umgekehrt, noch mal, die sehr teure Fußgängerampel, die im Übrigen für den Verkehrsfluss nicht förderlicher ist, vermieden wird.

Mir ist wichtig dabei, natürlich nicht die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen, aber ich glaube, die hängt nicht an 50 Kreuzenden und Querenden, sondern die hängt daran, ob ich vernünftig einsehen kann, ob ich dafür Sorge trage, dass diese Zebrastreifenanlage dann vernünftig untergebracht ist. Und zu guter Letzt hängt es auch daran, dass wir als Verkehrsteilnehmerin und -teilnehmer, die dann in den Kraftfahrzeugen sitzen, einfach auf Zebrastreifen reagieren. Und das ist eine Frage auch von Verkehrskontrolle und von einem Stück weit wechselseitiger sozialer Bereitschaft, das ernst zu nehmen.

Wir haben hier eine gute Chance, die wir bisher nicht nutzen dürfen. Ich danke Ihnen, dass Sie uns die Nutzung erleichtern wollen und uns das auf den Weg geben. – Vielen Dank und viel Erfolg bei der Diskussion!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Reuken.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag hat in letzter Konsequenz zum Ziel, die Sicherheit von Fußgängern durch Zebrastreifen zu erhöhen. Das ist ein Ziel, was sicherlich niemandem hier widerstreben dürfte. Und ich bin da auch bei Herrn Schulte, dass man sagen muss, das ist ein Thema, was im ersten Moment vielleicht, wenn man sich die Tagesordnung anguckt, nicht so heraussticht, aber was hier mit der nötigen Ernsthaftigkeit zu diskutieren ist, weil es eben für die Menschen vor Ort besonders wichtig auch ist.

Ich möchte kurz aufzählen, was bei dem Thema Fußgängerüberwege alles überhaupt zum Tragen kommt. Grundsatz ist natürlich die Straßenverkehrs-Ordnung und auch die im Antrag genannte Allgemeine Verwaltungsvorschrift. Und diese sieht zum Paragrafen 26 StVO eben vor, dass die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerverkehrsüberwegen durch das Bundesverkehrsministerium bekannt gegeben werden. So weit, so erfreulich. Hinzu kommen noch die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen und die Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen. Es gibt da noch einige weitere DINVorschriften, die können wir hier aber vernachlässigen.

Nun ist das Anliegen im Antrag vollkommen richtig und auch erstaunlich einfach erläutert. Unser Bundesland ist das am dünnsten besiedelte und wir haben eine große Zahl kleiner Ortschaften und Siedlungen. Was das alles dann für die Menschen vor Ort bedeutet, haben wir gerade vom Minister und auch von Herrn Schulte gehört, das brauche ich hier tatsächlich nicht noch mal zu sagen. Ich möchte sagen, aus unserer Sicht gibt es zwei Möglichkeiten, diese Situation zu ändern. Entweder man ändert die Verwaltungsvorschrift oder die Richtlinien, eins von beidem. Ich gehe davon aus, dass beides im Sinne des Antrages zu dem gewünschten Ziel führen würde.