Und nicht nur das, man kann nicht erkennen, wo Sie die Zahl 1,5 Millionen für den Investitionsbedarf herhaben.
Schon damals löste diese Zahl eine heiße Diskussion aus, und da das Bildungsministerium diese Zahl überhaupt gar nicht nachvollziehen konnte, forderte die damalige Bildungsministerin Hesse eine öffentliche Herleitung dieser Zahl. Bis heute haben wir auf diese Forderung keine Antwort. Mitte 2019 haben wir dann bei den Landkreisen und Schulen selbst Zahlen für den Investitionsbedarf abgefordert. Aus den Rückmeldungen der Schulträger jedenfalls konnten die 1,5 Milliarden nicht abgeleitet werden.
Ich stelle also fest, meine Damen und Herren, dass die Grundlage des Antrages fachlich nicht nachvollziehbar ist und somit durch mein Haus nicht geteilt wird.
Ähnlich sieht es bei der Beschlussfassung aus. Zu Punkt 1 habe ich bereits ausgeführt, hier wird etwas gefordert,
was schon längst passiert: Investitionen, großes Bauprogramm. Doch der Antrag suggeriert an dieser Stelle leider auch etwas, was nicht zutrifft. Liest man Ihren Text, so könnte man glauben, dass das Land für den Schulbau zuständig ist. Dem ist natürlich nicht so. Nach Paragraf 102 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte die Schulträgerschaft als Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises wahr. Ja, die Aufgaben im Bereich des Schulbaus sind groß. Und darum unterstützen wir als Landesregierung die Schulträger auch, so gut es geht, dabei. Und darum haben wir auch über das FAG substanzielle Verbesserungen herbeigeführt, die sie besser in die Lage versetzen, diese Aufgabe zu erfüllen.
Sie sehen also, meine Damen und Herren, dass das Land mitnichten die Kommunen bei ihren pflichtigen Aufgaben alleinlässt, ganz im Gegenteil.
Schauen wir uns nun Punkt 2 der Forderung im Antrag etwas genauer an. Bis Ende 2020 sollen Vorgaben erarbeitet werden, die den Bau und die Ausgestaltung von Schulen unterstützen sollen – auch dies eine Forderung, die nicht neu ist. Zu diesem Thema gibt es bereits einen Beschluss des Landtages an die Landesregierung vom 17.10.2019,
Sie wissen, dass das Land für eine Landesbaurichtlinie für den Schulbau keine rechtliche Grundlage hat, und Sie haben es selbst auch gesagt, es würde sofort Konnexität auslösen,
so habe ich es jetzt gerade verstanden. Aber es ist schon richtig, dass allgemeine Planungshilfen durchaus sinnvoll und wünschenswert sind. Deshalb hat das Land im Jahr 2018 zunächst für die baulichen Maßnahmen im Rahmen der Inklusion einen entsprechenden Bauteilekatalog bereitgestellt. Vor einem Jahr hat dann mein Haus mit den kommunalen Landesverbänden verabredet, dass wir sie dabei unterstützen, qualitative und quantitative Mindeststandards und Raumprogramme beim Schulbau zu entwickeln. Inzwischen – auch das haben Sie gerade erwähnt – sind wir damit ziemlich weit gekommen, Entwurf liegt vor.
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Zerrissen wird es. Kein bisschen Positives bleibt da dran in den Stellungnahmen.)
Letzte Abstimmungen sind am Laufen, wir sind mitten dabei, und danach werden die neuen Schulbauempfehlungen auch natürlich zeitnah der Öffentlichkeit vorliegen.
Zusammengefasst also, wir sind schon dabei, Ihre Forderungen unter 2 umzusetzen, und auch die Forderung nach einer besseren Koordination der Bautätigkeiten, der Bauprogramme ist längst Teil der politischen Arbeit dieser Landesregierung. Die im Antrag angesprochene Servicestelle Schulbau hat vor zwei Jahren ihre Arbeit aufgenommen, und ich sage Ihnen ganz deutlich, das Team in dieser Servicestelle macht eine unverzichtbare und wirklich gute Arbeit.
Die Beratungs- und Koordinierungsleistung, die dort läuft, ist maßgeblich für den Erfolg der Programme zuständig. Und erwähnen möchte ich an dieser Stelle auch, dass mein Haus in der interministeriellen Arbeitsgruppe die Koordinierung leistet, denn klar, auch das haben wir gerade schon gehört, die Programme laufen in den verschiedenen Häusern, da ist eine enge Zusammenarbeit und Koordinierung wichtig. Und alles, was ich höre – ich glaube, auch das stellen Sie gar nicht in Abrede –, ist, dass diese Arbeit dieser Servicestelle wirklich wichtig ist und auch sehr gut läuft.
Meine Damen und Herren, es gibt sicherlich noch viel zu tun, aber dieser Antrag ist dafür sicherlich kein Zugewinn. Ich bitte deshalb um Ablehnung dieses Antrages. – Vielen Dank!
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Landsleute! Liebe Gäste! Viele Schulen in unserem Bundesland haben einen teils erheblichen Sanierungsbedarf. Frau Oldenburg hat abseits einer Märchenstunde mal ein paar Beispiele genannt, die uns allen zu denken geben sollten. Auch Erweiterungs- und Neubauten sind mancherorts erforderlich. Leider liegen uns über das gesamte Ausmaß der nötigen Maßnahmen keine verlässlichen Zahlen vor. Der Städte- und Gemeindetag bezifferte den Investitionsbedarf heute auf etwa 1,5 Milliarden Euro. Frau Oldenburg führte in ihrer Einbringungsrede aus, dass Sie jetzt 2 Milliarden Euro annehmen. Der Städte- und Gemeindetag nannte auch vor zwei Jahren schon diesen Betrag, diese 1,5 Milliarden Euro. Sollte dies bedeuten, dass all die Sanierungs- und Baumaßnahmen der letzten zwei Jahre ein Tropfen auf den heißen Stein gewesen waren?
Vor sechs Jahren schätzte der Städte- und Gemeindetag den Sanierungsstau übrigens noch auf 70 bis 100 Millionen Euro, also ein Bruchteil des jetzt genannten Betrages.
War dies also erheblich unterschätzt oder ist der Sanierungsbedarf erst in den letzten Jahren so exponentiell angewachsen? Auch die unterschiedliche Dringlichkeit der einzelnen Bau- und Sanierungsmaßnahmen müsste bei der Angabe von Zahlen zum Investitionsbedarf mit einbezogen werden. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE beziffert den Bedarf auf mehr als 1,5 Milliarden Euro, wahrscheinlich diese 2 Milliarden, die genannt waren, und verlangt ein Schulbauprogramm von mindestens 1 Milliarde Euro.
Sicherlich wäre es besser, vor der Nennung einer konkreten Zahl erst mal eine genaue Bedarfsanalyse vorzunehmen.
Eine solche Analyse ist im Antrag der LINKEN unter Punkt II.3 auch vorgesehen, allerdings durch personelle Erweiterung der Servicestelle Schulbau im Bildungsministerium. Wir geben hier zu bedenken, dass eine personelle Aufstockung zentraler Bürokratie nicht zwangsläufig zu höherer Effizienz führen muss. Das ist nachzulesen für alle, die es interessiert, bei den parkinsonschen Gesetzen eines Herrn Parkinson aus den 50er-Jahren des 20. Jahrhunderts. Das heißt, eine immer größere Bürokratie führt nicht zwangsläufig zu höherer Effizienz, ganz im Gegenteil.
Andersherum ist es dringend notwendig, auch das ist angesprochen, eine Anpassung der Schulbaurichtlinie aus dem Jahre 2009, genauer vom 23. März 2009, an die heutigen Erfordernisse vorzunehmen. Es ist ein grobes Versäumnis, dass dies noch nicht geschehen ist. So kann es jetzt passieren, dass Sanierungs- und Bauprojekte kostspielig verändert werden müssen, wenn neue Vorgaben erlassen werden, zum Beispiel im Rahmen der Inklusion. Die Schulträger müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Planungen Bestand haben.
Gemäß Paragraf 102 des Schulgesetzes sind die Schulträger für die Schulbausanierung in der Pflicht. Wenn solche Maßnahmen erforderlich werden und sie die finanzielle Last nicht allein tragen können, bieten sich ihnen allerlei Fördermöglichkeiten. Mit der Erlangung einer Kofinanzierung durch das Land ist allerdings ein erheblicher bürokratischer Aufwand verbunden. Dazu müssen Sie praktisch vorplanungsreife Unterlagen für ihr Projekt einreichen. Wie viel effektiver wäre es, von vornherein die Kommunen und Landkreise sachgerechter auszufinanzieren, anstatt dass diese sich in einem aufwendigen Verfahren an das Land wenden müssen!
Dieses Verfahren führt vermutlich auch dazu, dass manch dringenderes Projekt gar nicht von der Landesregierung registriert wird. So verwundert es, dass auf der Liste der Schulsanierungs- und Bauvorhaben nur 129 Schulen aufgeführt sind, darunter auch freie Schulen. Sollte also nur jede vierte bis fünfte Schule solch einen Bedarf haben? Das ist wohl kaum anzunehmen.
Und noch dazu kommt, dass etwa die Hälfte der hier aufgeführten Förderanträge aus den Jahren 2015 und 2016 datieren.
Die besagte Liste weist eine geplante Gesamtfördersumme dieser Schulen von 326 Millionen Euro aus und bezieht sich auf die aktuelle Legislaturperiode. Allerdings wird der geringste Teil davon aus Landesmitteln finanziert. Das meiste kommt aus EU- und Bundesmitteln, so 100 Millionen Euro aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes, doch nur 25 Millionen aus dem Strategiefonds des Landes. Das ist mal sinnvoll eingesetztes Geld im Rahmen des Strategiefonds! Hinzu kommen die Eigenanteile der Schulträger, sodass sich der Betrag auf eine halbe Milliarde Euro erhöht. Mit dem Hinweis auf die 325 Millionen Euro schmückt sich die Landesregierung also gern mit fremden Federn.
Hinzu kommt auch noch, dass 37 Prozent dieser 325 Millionen Euro als Fördermittel für sogenannte Schulen mit spezifischer Kompetenz vorgesehen sind. Diese Schulbauvorhaben dienen also zu einem erheblichen Teil der Umsetzung der ideologisch motivierten Inklusionsstrategie der Landesregierung, und gegen diese haben wir uns ja schon dezidiert ausgesprochen. Damit werden hier an die 120 Millionen Euro für die Inklusion abgezogen, die besser in die Sanierung tatsächlich maroder Schulbauten gesteckt werden sollten.
Für die nächsten Jahre sind nun nur noch sehr bescheidene Fördersummen veranschlagt, so 50 Millionen Euro über vier Jahre aus dem 200-Millionen-Euro-Schulpaket. Das Wirtschaftsministerium hat zudem sehr kurzfristig noch ein Förderprogramm von je 20 Millionen Euro für die Jahre 2020 und 2021 zur Verbesserung der Schulinfrastruktur ausgeschrieben, Höchstfördersumme 5 Millionen Euro.
Und dann haben wir auch schon gehört, was allein einzelne Bauvorhaben kosten. Das reicht also hinten und vorne nicht und zeigt, wie wenige Schulen davon profitieren können.
Angesichts dieser schlechten Finanzausstattung der Schulsanierung unterstützen wir das Ansinnen der LINKEN, werden uns aber wegen der Bedenken gegen den Punkt II.3 dieses Antrages bei der Abstimmung enthalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!