Das Geschäft findet nun mal im Sommer in der Hauptsaison statt. Und ähnlich wie in der Landwirtschaft wird dann das eingenommen, wovon den Rest des Jahres gezehrt wird. Insbesondere auch unsere ausländischen Saisonkräfte, die aus Ost- und Südeuropa kommen und unsere Gewerbetreibenden unterstützen, wollen möglichst viel arbeiten und Geld verdienen. Das Wirtschaftsministerium kann kein Landestourismuskonzept vorstellen und mehr Qualität und Service versprechen, aber bei den Einkaufsmöglichkeiten auf unflexible Öffnungszeiten und Beschränkungen setzen. Die Gleichzeitigkeit hätte ich gerne mal erklärt.
Um Ihre Autoritätsargumente zur Sonntagsöffnung gleich vorwegzunehmen: Nun, der Einfluss der Kirche weicht, die Menschen treten bundesweit vermehrt aus der Kirche aus, und auch die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder sinkt kontinuierlich. Mecklenburg-Vorpommern muss und darf sich also moderner und damit zukunftsfähiger für den Tourismus machen und viel breiter aufstellen, denn der Tourismus in unserem Land – und ich glaube, da sind wir uns hier alle einig – ist kein unerhebliches Wirtschaftsbein. Wir von der Alternative für Deutschland sind dahin gehend modern und stehen für Freiheit, sich wirtschaftlich zu betätigen.
Um dieses Land wirtschaftlich voranzubringen, brauchen wir also Sonntagsöffnungszeiten, zumindest in der Haupt
saison. Dies wäre eine Win-win-win-Situation, einmal für die Geschäftstreibenden, deren Umsätze steigen, das Land, welches durch Steuern profitiert, und seine Touristen, die flexibel in der Urlaubsgestaltung sein können.
Der Zeitpunkt für die heutige Debatte, wie wir nun einen Teil der Rahmenbedingungen für unseren Tourismus gestalten wollen, ist in zweierlei Hinsicht denkwürdig. Zum einen stehen wir vor Ostern und können ein positives Signal für den Schwerpunkt des Geschäftsjahres ins Land senden. Und zum anderen trat vor drei Jahren, gestern vor drei Jahren, der erste Lockdown in Kraft. Was das mit unserer Wirtschaft in unserem Bundesland gemacht hat, dem beliebtesten innerdeutschen Reiseziel, wurde hier an diesem Pult ja schon lang und breit diskutiert. Aber, meine Damen und Herren, zur Aufarbeitung von Corona-Folgen gehört auch, jetzt die Freiheit zu gewähren, das seinerzeit Eingebrochene nachholen zu dürfen. Auch dazu dient unser Antrag.
In der Nebensaison wächst der Tourismus, und das ist gut so! Saisonverlängernde Maßnahmen, wie beispielsweise flexiblere Öffnungszeiten außerhalb der Saison, sind unbedingt notwendig, ansonsten laufen wir Gefahr, dass es sich beispielsweise Radtouristen zweimal überlegen, durch unser Land zu fahren, wo sie für jede Trinkwasserflasche einen großen Umweg zur nächsten Tanke fernab der reizvollen Routen in Kauf nehmen müssten. Oder sie fahren lieber gleich nach Schleswig-Holstein oder Polen, um da Urlaub zu machen.
Im zweiten Teil unseres Antrags sollen Inhaber und der enge Familienkreis auch in der Nebensaison öffnen dürfen, damit auch der kleine Tante-Emma-Laden von Touristen gerade im Hinterland profitieren kann.
Klar, wir greifen mit der Forderung hier schon etwas weit, aber das Angebot wird sich schon sicher sinnvoll anpassen, denn die Gewerbetreibenden werden besser als wir alle hier wissen, was sich lohnt und was nicht.
Touristisch befinden wir uns, wie bereits erwähnt, zwischen Polen im Osten und Schleswig-Holstein im Westen. Mit einer wesentlich liberaleren Wirtschaftsverordnung erlaubt Schleswig-Holstein einiges mehr. Die 6-stündige Öffnungszeit ist flexibler zwischen 11:00 und 19:00 Uhr ansetzbar, der Warenkorb ist unbestimmter, die Orte nach touristischer Frequentierung gewählt und die Saisondauer ist wesentlich länger in der Haupt- und Nebensaison. Dies wird übrigens – da werden Sie sicherlich später drauf zurückkommen – von den gleichen Gewerkschaften und der gleichen Kirche akzeptiert, nur eben halt etwas westlicher auf der Landkarte.
In Polen wurde die Sonntagsarbeit für Angestellte zwar durch die katholische PiS-Partei aufgehoben, gilt aber für selbstständige Händler nicht. Die sogenannten Polenmärkte an der Grenze werden weiterhin sonntags Waren feilbieten können, und auch Swinemünde, Kolberg und die anderen Ostseestädte wird man am Sonntag, dort wird man am Sonntag in den Geschäften shoppen gehen können. Wer sich also selbst hinter die Theke stellt, darf öff
nen. Dies sehen wir als gutes Beispiel und möchten dies im Sinne unternehmerischer Freiheit auch für MecklenburgVorpommern.
Kommen wir zur Frage, wie die Öffnungen in der von uns vorgeschlagenen Form nun genau zulässig sein sollen: Negativ bleibt natürlich seit der letzten Änderung hervorzuheben, dass es unser Wirtschaftsministerium für nötig hielt, mittels kuriosester Berechnungen auf die Übernachtungen abzustellen, und damit zahlreichen Orten die touristische Prägung absprach.
Statistisch ist dies ohnehin völlig absurd, denn die Erfassung der Übernachtungen wird nicht für kleinere Ferienwohnungen oder 4-Zimmer-Pensionen getätigt. Andererseits ist die Nutzung wiederum, so wir auf die reine Einwohnerzahl abstellen, für die Definition absurd. So ist jedem klar, dass Touristen in Wolgast beispielsweise nicht die Außenbezirke, sondern nur den Stadtkern besuchen wollen. Man müsste logischerweise die Einwohnerzahl des touristisch besuchten Stadtkerns in die Berechnung einfließen lassen, sonst könnte jedes kleine Nest mit 100 Einwohnern, das beispielsweise einen Campingplatz mit 101 Plätzen zulässt, ansonsten sofort freien Sonntagsverkauf beantragen, da man davon ausgehen kann, dass Touristen als Einwohner dort ja sein könnten.
Davon abgesehen ergibt es überhaupt keinen Sinn, dass für die Definition der Orte, an welchen die Bäderverkaufsverordnung nun gilt, die jetzige, anhand einer Bettenzahl berechnet werden soll, denn die Landesregierung hat höchstselbst in ihrer letzten Novelle die Begrifflichkeiten „Tourismusort“ beziehungsweise „Tourismusregion“ geschaffen. Warum wir diese also nicht nutzen, bleibt schleierhaft. Ich fürchte, eine ernsthafte Antwort darauf gibt es nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist an der Zeit, dass sich die Regierung im Tourismus eine wirtschaftsliberalere Politik gibt und verfolgt und den Unternehmergeist in der Region und in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Wir brauchen mehr Freiheit, mehr Flexibilität für Unternehmen, um eine starke und wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen und die Rahmenbedingungen für den Tourismus günstig und bestmöglich zu gestalten.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal acht Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung und in Vertretung des Wirtschaftsministers der Finanzminister Herr Dr. Geue.
te! Der vorliegende Antrag formuliert in seinem Titel das Ziel, die Bäderverkaufsverordnung solle „endlich sinnvoll und logisch“ gestaltet werden. Dem steilen Titel folgen dann jedoch Regelungsvorschläge, die weder rechtlich noch inhaltlich geeignet sind, dieses Ziel zu erreichen.
Zunächst zur rechtlichen Seite: Die vorgeschlagenen Regelungen können schon aus rechtlichen Gründen nicht in die Bäderverkaufsverordnung aufgenommen werden, denn das geltende Ladenöffnungsgesetz legt in Paragraf 10 fest, was überhaupt an Abweichungen vom grundsätzlichen Ausschluss des gewerblichen Verkaufs an Sonn- und Feiertagen durch Rechtsverordnung geregelt werden kann. Möglich sind nur ausnahmsweise, also begrenzte Regelungen in den dort genannten Ortskategorien, und zwar begrenzt auf Sonntage, die keine Feiertage sind. Da die hier vorgelegten Vorschläge darüber hinausgehen, sind sie nicht wie vorgeschlagen umsetzbar, weil sie mit geltendem Recht nicht vereinbar wären.
Zur inhaltlichen Seite: Auch inhaltlich lassen sich die Vorschläge nicht rechtssicher umsetzen. Der Gesetzgeber hat die verfassungsrechtliche Verpflichtung, den Schutz von Sonn- und Feiertagen ausreichend sicherzustellen. Die dazu ergangene Rechtsprechung lässt sich kurz zusammenfassen: Es muss der Regelfall sein, dass Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe festgesetzt werden. Und ich muss Ihnen sagen, als Christ finde ich Ihre Einordnung, dass Kirche nicht modern ist, absolut falsch und lehne sie ab.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich an Sonn- und Feiertagen von der beruflichen Tätigkeit erholen und somit das machen können, was sie individuell für die Verwirklichung ihrer persönlichen Ziele und als Ausgleich für den Alltag als wichtig ansehen. Ausnahmen, Ausnahmen davon dürfen nur vorgesehen werden, wenn dadurch gleich- oder höherrangige Rechtsgüter gewahrt werden. Ein Umsatzinteresse, so legitim es sein mag, von Gewerbetreibenden oder ein Interesse am alltagsgleichen Einkaufsbummel potenzieller Kunden und Kundinnen, auch das mag legitim sein, aber diese Interessen allein sind dafür nicht ausreichend. Vielmehr darf die Öffnung von Verkaufsstellen und Verkaufsständen nicht zu einer weitgehenden Gleichstellung von Sonn- und Feiertagen mit Werktagen und ihrer Betriebsamkeit führen.
Es ist absehbar, dass die in Ihrem Antrag vorgeschlagene Möglichkeit des gewerblichen Verkaufs an allen Sonn- und Feiertagen der Hauptsaison für alle Geschäftsinhaber, das heißt ohne Beschränkung des Warensortiments auf das typische touristische Angebot wie bisher – das ist nämlich möglich, das haben Sie ein bisschen unterschlagen –, dass diese Möglichkeit, die Sie hier vorschlagen, den verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen überdehnt, insbesondere in Kombination mit der vorgeschlagenen Freigabe des Verkaufs an allen Sonntagen der Nebensaison mit Ausnahme der Feiertage. Hierbei würde zwar dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechnung getragen werden, was Ihnen ja ansonsten nicht so wichtig war, indem eine Beschränkung auf den ausschließlichen Verkauf durch Inhaber und Inhaberinnen
vorgesehen wird, der verfassungsrechtlich gebotene Schutz von Sonn- und Feiertagen wird aber wiederum außer Acht gelassen.
Zusammenfassend – und damit will ich zum Schluss kommen – lässt sich feststellen, dass die zu beschließenden Maßnahmen weder rechtssicher umsetzbar noch zielführend sind. Ich empfehle deswegen, den Antrag abzulehnen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man kann das relativ kurz machen: Sie waren in der letzten Legislatur noch nicht da, dann hätten Sie sich mal bei Ihren Kollegen erkundigen sollen, wie das denn gelaufen ist mit der Bäderregelung und was das alles für ein Zirkus war. Und insofern kann man froh sein, dass wir die Bäderregelung haben, die wir jetzt haben.
Und insofern würde ich Ihnen zugutehalten wollen, dass Sie das nicht wissen. Wenn Sie es aber doch wissen,
dann ist es ein rein populistischer Antrag, um nach außen zu erwähnen: Wir, wir sind die freiheitsliebende AfD und wir sind für euch Unternehmer, ihr könnt immer öffnen! Das ist rein populistisch.
Wir haben jetzt eine Bäderverkaufsverordnung mit 26 Sonntagen und in insgesamt 76 ausgewählten Tourismus- oder Weltkultur- oder Freizeitanlagen. Und, Sie haben das gesagt, es ist bedingt oder im engen Umfang möglich, Waren zum täglichen Bedarf oder des täglichen Gebrauchs zu verkaufen. Und Sie fordern nun, das haben Sie gesagt, dass die Geschäftsinhaber in der Hauptsaison an allen Sonntagen gestattet sein sollen. Dann sollen Geschäftsinhaber ganzjährig an allen Sonntagen dem gewerblichen Verkauf nachgehen, solange es sich nicht um einen Feiertag handelt. Und letztlich wollen Sie die Begrenzung der Bäderverkaufsverordnung von den aktuell 66 Orten ausweiten auf sämtliche Orte im Land.
Ich glaube, die Bäderverkaufsverordnung, bevor ich jetzt auf Sie noch eingehe, ist, glaube ich, wirklich wichtig. Und es ist auch eine Errungenschaft, so, wie sie jetzt dasteht. Es ist wirklich wichtig, weil gerade in diesen touristischen Orten, die nicht das ganze Jahr Saison haben und nicht das ganze Jahr die Kunden haben, sie nur in dieser Zeit die Möglichkeit haben, tatsächlich den Ganzjahresertrag zu verdienen. Und deswegen ist es gut und richtig, dass es hier die Möglichkeit gibt, hier die Existenz eben zu sichern.
Zudem, glaube ich, ist es auch für die Attraktivität der Orte und für das Wiederkommen, als Empfehlung für weitere Gäste und so weiter, ist das insgesamt für die
Jetzt kommen wir zu Ihrem Ansinnen. Sie haben gesagt, Freiheit, wir brauchen und wollen Freiheit, wann sie wollen und wo sie wollen. Jetzt kann man natürlich, jetzt kann man natürlich zu Ladenöffnung beziehungsweise Öffnungszeiten insgesamt stehen. Es gibt die unterschiedlichsten Ausprägungen, von liberal bis eben ganz, ganz, ganz streng. Es ist ja die Frage, nicht, was für eine Einstellung ich habe, ob ich liberal bin oder ob ich ganz, ganz streng bin, sondern ich frage, was ist denn überhaupt möglich, weil es korrespondiert, die Bäderregelung korrespondiert ja mit dem Ladenöffnungsgesetz, Sie haben es gesagt, und mit dem Grundgesetz Artikel 140, mit dem Sonntagsschutz. Damit korrespondiert das. Und insofern, in diesem Rahmen bewegen wir uns.
Und die jetzige Bäderverkaufsordnung, die gilt noch bis zum 14.04.2024 mit einer 5-Jahres-Option. Sicherlich kann man, wenn die ausläuft, kann man noch einmal nachverhandeln, man kann es versuchen, nachverhandeln. Die Vertragspartner, die kennen Sie ja. Die Vertragspartner sind die Kirchen, sind die Gewerkschaften, und mit denen muss man sich einigen darauf.
Und was haben wir denn gehabt im Land? Wir haben ja eine Klage der Kirche gehabt, wir sind ja angefochten worden. Die Bäderregelung ist ausgesetzt worden beziehungsweise ist beklagt worden. Die Kirchen haben gewonnen, und es war notwendig, eine neue Bäderregelung zu finden. Das war notwendig und es ging Spitz auf Knopf. Wir haben gerade mal, 2019, glaube ich, ist die Bäderregelung dann noch auf den Weg gebracht worden, und wir haben kurz, bevor sie dann ausgelaufen ist … Was wäre die Folge gewesen? Wir hätten gar keine gehabt und wir hätten überhaupt keine Öffnungszeiten gehabt.