Der Abstand wurde zwar auf ein Zehntel reduziert, doch auch das schafft den Altländer Bauern Probleme. Um sich auf die veränderte Gesetzeslage einzustellen, wurden im Alten Land bereits rund 250 000 Obstbäume in Grabennähe abgeholzt und die Sprühgeräte entsprechend den neuen Vorschriften umgerüstet.
Meine Damen und Herren, diese Maßnahmen sind natürlich sehr kostenintensiv. Zwei bis drei Reihen weniger Obst bedeuten einen Einnahmeverlust von rund 2 500 Euro pro Hektar im Jahr. Das Schlimmste - so möchte ich es einmal nennen - für die Obstbauern im Alten Land wurde durch die Ausweisung des Sondergebietes verhindert. Es ist zu begrüßen, dass damit die besondere Situation der Altländer von den Fachpolitikern und zuständigen Bundes- und Landesbehörden berücksichtigt wurde.
Allgemeinverfügung gehalten haben. Uns liegt seit kurzer Zeit der Bericht über die Messungen des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie vor, der besagt, dass einige Obstbauern gegen die Auflagen der Allgemeinverfügung verstoßen haben. Das betrifft sowohl die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die für den Obstbau nicht zugelassen sind, als auch die Nichteinhaltung der Abstandsregelung. Diese Betriebe wurden bereits für ihr Vergehen mit Bußgeldern belangt, woran Sie sehen können, meine Damen und Herren von der Fraktion der Grünen, dass die Kontrollen sehr wohl auch jetzt schon funktionieren.
In diesem Zusammenhang scheint es mir angebracht, darauf hinzuweisen - das kann man nicht oft genug sagen -, dass die Beanstandungen nicht die Früchte betreffen. Das Altländer Obst wird regelmäßig auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln kontrolliert. Hier liegen keine Grenzwertüberschreitungen vor. Das große Problem in der Umsetzung der neuen Rechtslage ist die Abstandsregelung, meine Damen und Herren. Dieses Problem - Herr Behr hat bereits darauf hingewiesen betrifft die Ökobauern genauso wie die Kollegen, die den integrierten Anbau betreiben. Sie haben dieselben Abstandsprobleme.
Ich stelle fest: Wir behandeln hier ein Problem, für das es keine einfachen Lösungen gibt. Wir haben gerade mit den Betroffenen und dem Minister ein Gespräch geführt. Ich finde, liebe Kolleginnen und Kollegen - das möchte ich nicht nur den Grünen, sondern auch Ihnen, Herr Behr, sagen -: Dieses Thema eignet sich meiner Meinung nach nicht für Wahlkampfpolemik, und zwar weder gegen die Landesbehörden noch gegen den Landwirtschaftsminister, Herr Klein.
Meine Damen und Herren, bedauerlich ist, dass der Altländer Obstbau durch diese schwierige Situation ins Gerede gekommen ist, insbesondere durch einen sehr schlecht differenzierenden Artikel der taz. Ich bin froh, dass sich die Diskussionen inzwischen versachlicht haben. Auch das Umweltbundesamt hat seine Anwürfe relativiert, und von der Aufhebung des Status Sondergebiet ist keine Rede mehr. Der Leiter der Einvernehmensstelle zum Pflanzenschutzgesetz hat vor ein paar Tagen fest
gestellt, dass die Altländer die bundesweit vorgesehenen Abstände beim Einsatz von Sprühgeräten aufgrund der vielen Gräben gar nicht erfüllen können. Der Mann war vor Ort. Das ist nach meiner Meinung immer besser, als vom grünen Tisch aus zu entscheiden. Auch der Staatssekretär des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Dr. Thalheim, machte in der letzten Woche anlässlich einer Gesprächsrunde mit Vertretern des Obstbaus und verschiedener Behördenmitarbeiter in Jork deutlich, dass bezüglich der gelegentlich Wasser führenden Gräben nach praktikablen Lösungen gesucht werden muss. Hierzu gibt es auch schon einige gute Vorschläge.
Jedem im Alten Land ist klar: Bei Neuanpflanzungen führt kein Weg an den vorgeschriebenen Mindestabständen vorbei. Das wird auch von den Obstbauern so gehandhabt und akzeptiert. Doch bei den Altanlagen muss es Übergangsfristen für den Umbau geben. Hierfür muss eine angemessene Zeitschiene vorgesehen werden, sonst sind viele Existenzen im Alten Land gefährdet. Die Allgemeinverfügung muss bezüglich der gelegentlich Wasser führenden Gräben weiterentwickelt werden, damit die Obstbauern im Alten Land nicht mehr als Gesetzesbrecher am Pranger stehen. Wenn dies nicht geschieht, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als diese Gräben, die lediglich sechs bis acht Wochen im Frühjahr zur Frostschutzberegnung Wasser führen, zuzuschütten und Betonwasserbecken anzuschaffen. Herr Klein hat bereits gesagt, dass das den Grünen nicht gefällt. Mir gefällt das auch nicht. Denn eines muss dabei jedem klar sein: Das Zuschütten von Gräben und das Anschaffen der Wasserbecken bedeuten nicht nur ein großes Investitionsvolumen, sondern hierdurch wird die Kulturlandschaft Altes Land, zu der immer Gräben gehört haben, zerstört, und das kann wohl nicht im Sinne von Umweltschützern sein.
An dieser Stelle möchte ich kurz auf den Entschließungsantrag der Fraktion der Grünen eingehen. Ihre Forderung nach stärkerer Überprüfung und weiteren Kontrollen wird bereits umgesetzt. Hierauf wird sicherlich der Minister noch näher eingehen.
Zur Weiterentwicklung einer verbesserten Technik bei Spritzgeräten kann ich Ihnen nur sagen, dass die Niedersächsische Landwirtschaftskammer und der Obstbauversuchsring hieran schon lange mit Erfolg arbeiten. Die Weiterentwicklung hat einen hohen Stellenwert. Der Obstbau im gesamten Bundesgebiet profitiert von den guten Ergebnissen aus
Bezüglich der Lebensmittelüberwachung möchte ich als Abgeordnete aus diesem Bereich ausdrücklich darauf hinweisen, dass vor Ort durch die Elbeobst-Erzeugerorganisation sehr verantwortungsvoll Kontrollen erfolgen und bei Verstößen durchaus zum Mittel des Ausschlusses gegriffen wird.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion wird sich intensiv mit diesem Thema befassen und die gewonnenen Erkenntnisse des Biomonitoring praktikabel umsetzen. Dabei wird es auch um die umstrittenen Abstandsflächen gehen müssen.
Abschließend bleibt für mich ausdrücklich festzustellen, dass sich die große Mehrheit der Obstbauern im Alten Land an die Gesetze hält. Ungerechtfertigte Diffamierungen des integrierten Obstbaus werden wir nicht hinnehmen, und ich im Besonderen nicht.
Die Fachgruppe Obstbau im Niedersächsischen Landvolk und der Obstbauversuchsring unternehmen alle Anstrengungen, den Obstbauern bei dieser Umstellung Hilfe und Beratung zu geben. Das ist ein schwieriges Feld. Es kann nicht angehen, dass eine ganze Region als Umweltsünder verdächtigt wird. Wir machen aber auch deutlich, meine Damen und Herren, dass es für uns kein Kavaliersdelikt ist, wenn mit illegalen Pestiziden gearbeitet wird. Dieses muss und wird geahndet werden.
Dabei - Herr Behr hat es schon angesprochen müssen wir doch auch einmal darüber reden, warum einige Pflanzenschutzmittel im integrierten und im ökologischen Anbau im Alten Land nicht zulässig sind, in den übrigen EU-Staaten aber erlaubt sind und dieses Obst dann trotzdem in deutschen Läden verkauft werden kann.
Der SPD-Arbeitskreis für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird sich vor Ort informieren und mit den Betroffenen reden. Ich habe sie eingeladen, und ich kann auch Sie nur herzlich einladen, in meinen Wahlkreis zu kommen und diese
Ich hoffe, wir werden so zur Versachlichung der Diskussion beitragen und mit den Obstbauern im Alten Land eine dauerhafte und praktikable Lösung der Probleme entwickeln. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf auch noch einmal gern bestätigen, dass sich diese Diskussion heute im hohen Haus wohltuend von der Diskussion abhebt, die im Vorfeld draußen geführt worden ist.
Bedauerlicherweise ist es manchmal so, dass das Kriegsgeschrei draußen lauter ist als nachher die fachliche und sachliche Auseinandersetzung hier im Hause. Ich finde, dass die Atmosphäre und die Beiträge, die hier zu diesem Thema geleistet wurden, dazu beitragen, dass wir hier ein Problem, das zweifellos vorhanden ist und das niemand kleinreden will, vernünftig miteinander lösen können.
Meine Damen und Herren, es ist ja draußen bei der Darstellung im Land der Eindruck vermittelt worden, als hätte das Land in der Vergangenheit sozusagen weggeguckt, als hätte es seiner Kontrollfunktion nicht genügt, als hätte es sich auch über die Festlegungen, die in der Allgemeinverfügung miteinander verabredet waren, hinweggesetzt und die Leute vor Ort machen lassen, was sie wollten. Nein, ganz im Gegenteil! Das, was wir gemeinsam auf sehr breiter Basis mit Bundes- und Landesbehörden abgesprochen hatten, was die Agrarministerkonferenz gebilligt hat, ist draußen im Land umgesetzt worden. Es ist ja unser Bericht gewesen, der die Missstände an den Tag gebracht hat. Wenn man den Zeitungsveröffentlichungen, die damals herausgegeben wurden, und die Äußerungen, die man damals lesen konnte, Glauben schenkt, dann sieht es so aus, als hätte das UBA diese Erkennt
nisse durch eigene Tätigkeit ermittelt. Es ist aber so, dass unsere zuständigen Stellen, die Landwirtschaftskammer und das Landesamt für Ökologie, im Rahmen des verabredeten Monitorings diese Daten erarbeitet und den Bericht mit allen Einzelheiten dem Umweltbundesamt im Entwurf zugeleitet haben. Es waren also auch unsere Kontrollen, die hier wirklich Missstände offen gelegt haben. Das darf man dann auch nicht anlasten, sondern dann muss man das auch als ein Funktionieren eines verabredeten Monitorings darstellen. Dann darf man vor allem dem zuständigen Haus nicht noch Vorwürfe machen, als sei von dort nicht hingeguckt worden, als habe man sich über die Dinge hinweggesetzt. So ist es nicht gewesen.
Meine Damen und Herren, es ist auch so, dass diese Verstöße, die ermittelt worden sind, und zwar nicht erst mit der Abgabe des Berichts, sondern schon vorher, geahndet worden sind, dass Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden sind. Im Rahmen dieser Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde den Leuten natürlich klar gemacht, dass das Vorgehen Einzelner - von einer großen Anzahl Einzelner; das gebe ich zu - nicht geduldet wird, dass wir darauf Wert legen, dass die Allgemeinverfügung auf Punkt und Komma von allen Beteiligten genau umgesetzt werden muss und auch umgesetzt wird. Dies haben wir immer unmissverständlich deutlich gemacht, und wir werden das auch im weiteren Verfolg so machen.
Es geht natürlich nicht an - das ist eben schon angeführt worden -, dass Bewirtschaftungstagebücher nicht ordnungsgemäß geführt worden sind, nicht vorgelegt wurden oder dass in dem Gebiet nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel verwendet wurden. Dies alles führt zu entsprechenden Ahndungen.
Richtig ist aber auch, dass sich die große Zahl der betroffenen Obstbauern, die in einem sehr sensiblen Bereich leben, genau so verhalten hat, wie wir es uns gewünscht haben. Dass unsere Auflagen, die wir in diesem Sondergebiet gemacht haben, auch wirklich Erfolge in der Ökologie, in der Natur zeigen, sehen wir anhand der Untersuchungsergebnisse, die uns vorliegen. Insofern ist dies auch eine Bestätigung des Vorgehens, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind und das Kind nicht mit dem Bade ausschütten, d. h. den Raum nicht wirtschaftlich kaputtmachen, sondern dass wir eine vernünftige, sich auch auf der Zeitachse darstellende Lösung suchen, die den Menschen auch Raum lässt, dort zu wirtschaften, aber auch so zu wirtschaften,
wie wir als Gesellschaft es uns wünschen. Das haben wir in Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Deshalb wird dieser Teil ja auch noch nachgearbeitet werden.
Meine Damen und Herren, Beratung und Kontrollmaßnahmen haben funktioniert. Das lässt sich feststellen.
Ich will darauf hinweisen, dass nach den vorliegenden Erkenntnissen die festgestellten Verstöße keine Auswirkungen auf die Qualität des Obstes haben, weil es sich im Wesentlichen um Herbizidanwendungen im zeitigen Frühjahr handelte. Aber die Verstöße geben auch Hinweise auf ein nicht ausreichendes umwelt- und qualitätsorientiertes Selbstverständnis einiger Obstbauern beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Um deren Bewusstsein zu erweitern und damit das Verbrauchervertrauen wieder herzustellen, werden weitere Kontrollen und Rückstandsuntersuchungen, begleitet von einer gezielten Beratung, durchgeführt. Das Wasser im Alten Land ist einerseits ein herausragendes Schutzgut, andererseits aber auch ein Produktionsmittel. Für das Oberflächenwasser im Alten Land und in den Vorflutern, in Beetgräben, als Frostschutzberegnungswasser oder als pflanzenverfügbares Wasser wird de facto die Trinkwasserqualität als Qualitätskriterium herangezogen.
Selbst die Bundesoberbehörden, Herr Kollege Senff und Herr Kollege Biel, halten diese Anforderung für so weitgehend, dass sie bei den Entscheidungen über die Weiterentwicklung der Sondergebietsregelung hinterfragt werden muss und gegebenenfalls sogar auf den Prüfstand kommen sollte.
Ich halte es für legitim und notwendig, für ein Gebiet wie das Alte Land eine ganzheitliche Betrachtung vorzunehmen und auch eine ganzheitliche Problemlösung zu erarbeiten. Meine Damen und Herren, das kann nicht erreicht werden, wenn allein den produzierenden Obstbauern Auflagen und Anweisungen gegeben werden und die besondere Situation der Flächen und Gewässer unverändert bleibt.
Ich will nicht missverstanden werden, Herr Kollege Plaue: Das notwendige Schutzniveau des Wassers will ich nicht antasten. Es gibt aber neben den LAWA-Zielvorgaben für Oberflächengewässer auch das Qualitätsziel der BBA „biologisch unbedenkliche Konzentration“. Letztere wird übrigens auch vom Umweltbundesamt mitgetragen.
Die Probleme sollten zugunsten des Gewässerschutzes und - das unterstreiche ich noch einmal zugunsten des Obstbaus perspektivisch und in einem festgesetzten Zeitraum gelöst werden. Das ist unsere Aufgabe in der Zukunft. Wenn wir alle das verstanden haben, dann sollten wir es auch anpacken; denn dann hat das Alte Land auch eine Zukunft. - Herzlichen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Mit diesem Antrag soll federführend der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten befasst werden. Mitberatend tätig werden sollen der Ausschuss für Umweltfragen und der Unterausschuss Verbraucherschutz. Wenn Sie so entscheiden wollen, dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. - Sie haben so entschieden.