Monika Wörmer-Zimmermann

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anlässlich der ersten Beratung dieses Themas im März-Plenum habe ich meine Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass eine dauerhafte und praktikable Lösung gefunden wird, die sowohl die weitere Existenz des Obstbaus im Alten Land nicht gefährdet, als auch die Umweltbelange berücksichtigt. Ich meine, mit dem vorliegenden Änderungsantrag, der von allen Fraktionen unterstützt wird, werden wir beiden Seiten gerecht.
Es hat mich als Abgeordnete des Wahlkreises, in dem das Alte Land liegt, sehr gefreut, dass sich der Fachausschuss so intensiv mit diesem Thema befasst hat und sich vor Ort im Gespräch mit den Vertretern des Altländer Obstbaus genau informierte. Hier wurde allen Beteiligten schnell deutlich, dass die praktische Umsetzung der Allgemeinverfügung große Probleme bereitet. Die Problematik der Abstandsregelung insbesondere bei den nicht ständig wasserführenden Gräben wurde wohl jedem deutlich. Die Vertreter des Fachministeriums, der Landwirtschaftskammer Hannover, des Umweltbundesamtes und des Berliner Künast-Ministeriums haben mit den Fachpolitikern vorbildlich zusammengearbeitet und die Allgemeinverfügung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Alten Land an die Erfordernisse des Obstbaus und des Gewässerschutzes weiter angepasst.
Ich bin sehr zufrieden damit, dass die Abstandsregelung jetzt präzisiert wurde und dass es jetzt Übergangsfristen für die Anpassung der Pflanzenabstände zu den Gewässern gibt. Durch diese Regelung sind die Obstbauern nicht mehr gezwungen, ihre noch tragenden Bäume kurzfristig zu roden. Nach der Erstellung eines Flächenentwicklungsplans haben sie bis zum Jahr 2012 Zeit, sich auf die neuen Abstände bei Neupflanzungen einzustellen. Das ist gut so. Schade, dass diese Regelung nicht schon früher gegriffen hat, denn bis jetzt wurden bereits 250 000 Obstbäume im Alten Land in Grabennähe abgeholzt.
Wir alle wissen, dass die umfassenden Untersuchungen durch das so genannte Gewässermonito
ring ergeben haben, dass es in der Vergangenheit zum Einsatz illegaler Pflanzenschutzmittel gekommen ist. Jetzt liegt eine neue Liste der im Alten Land zur Verwendung zugelassenen Pflanzenschutzmittel vor. Ich hoffe, meine Damen und Herren, dass auch der letzte Altländer Obstbauer endlich so verantwortungsbewusst ist, diese Vorschriften einzuhalten. Die schwarzen Schafe - Herr Behr hat schon von ihnen gesprochen - unter den Altländer Obstbauern tragen eine große Schuld daran, dass die Branche immer wieder ins Gerede kommt. Von daher ist es auch sehr wichtig, dass die vorliegende Beschlussempfehlung zur Sicherstellung der Qualität des Obstanbaus eine Weiterführung des Gewässermonitorings vorsieht.
Den festgestellten Verstößen aus dem Jahre 2001 wurde nachgegangen, und die Kontrollen durch das Pflanzenschutzamt wurden ausgeweitet.
Wichtig ist für mich auch, dass man bei der Weiterentwicklung und dem Einsatz von Geräten einen großen Schritt vorangekommen ist. Die Landwirtschaftskammer hat auf einer Veranstaltung im Mai dieses Jahres eine neue, abdriftmindernde Gerätetechnik vorgestellt, die in der Region mit großem Interesse aufgenommen wurde. Ein Antrag auf Gewährung von Mitteln aus dem Bereich Forschung und Entwicklung wurde auf den Weg gebracht und hat gute Chancen, genehmigt zu werden, wie ich gehört habe. Danach haben die Obstbauern die Möglichkeit, bei dem Neukauf von Geräten erhebliche finanzielle Unterstützung zu erhalten. Ich meine, dies wird ihnen sehr helfen.
Nachdem wir nun mit den angepassten Regelungen zur Allgemeinverfügung alle erwarten, dass diese Regelungen zum Abstellen der bisherigen Verstöße beitragen, ist es besonders ärgerlich, dass der Altländer Obstbau schon wieder in den Schlagzeilen der regionalen Presse erscheint. Das sehe ich jedenfalls so. Ich hoffe, dass die Aussagen zutreffen, dass es sich hierbei um die altbekannten Analyseergebnisse handelt, meine Damen und Herren. Aber wieder einmal muss sich das Alte Land gegen leichtfertige Diffamierung wehren.
Jeder weiß, dass die Spritzmittelreste deutlich unter den zulässigen Höchstmengen liegen. Ich möchte, weil mir das wichtig ist, bei dieser Diskussion noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass nach wie vor einige Pflanzenschutzmittel im integrierten und ökologischen Anbau im Alten Land nicht zulässig sind, aber in den übrigen EU
Staaten erlaubt sind. Dieses Obst wird dann auch in deutschen Läden verkauft.
- Das ist wenig verständlich, Herr Klein. Ich meine, auch darum sollte sich der NABU einmal kümmern.
Herr Klein, es ist gut, dass die Kontrollen ausgeweitet wurden.
Zur Lebensmittelüberwachung möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Elbe-Obsterzeugerorganisation vor Ort sehr verantwortungsvoll und rigoros kontrolliert. Bei Verstößen wird durchaus auch zum Mittel des Ausschlusses gegriffen.
Abschließend möchte ich mich als Abgeordnete aus der Region des Alten Landes bei allen Beteiligten für die gute und konstruktive Arbeit bedanken. Mit diesem Entschließungsantrag kommen wir den Obstbauern entgegen, sodass ihre Existenz nicht weiter gefährdet ist und sie nicht mehr als Gesetzesbrecher gelten. Die Kulturlandschaft Altes Land bleibt weitestgehend erhalten, und die Gewässerqualität ist weniger gefährdet. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Schünemann, ich hätte mir gewünscht, dass die Enquete-Kommission, an deren Arbeit Sie ja maßgeblich beteiligt waren, sich auch einmal mit dem Umgang mit Entschließungsanträgen in zweiter Beratung befasst hätte, die eigentlich nach der ersten Beratung erledigt sind.
Es mag ja sein, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, dass Sie einen Sinn darin sehen, alle Behauptungen in zweiter Beratung zu wiederholen, obwohl Sie inzwischen genau wissen, dass sie falsch sind.
Ich bin allerdings der Meinung, Herr Kollege Schünemann, dass wir durch eine solche Prinzipienreiterei bei der Abarbeitung von Themen nicht nur das Interesse der Bevölkerung an der Politik aufs Spiel setzen.
Nein, meine Damen und Herren von der CDUFraktion, Sie sorgen mit diesen unnötigen Diskussionen für eine Verlängerung der Plenartage und schränken die Produktivität des Landtages hierdurch stark ein.
- Herr Schünemann, hören Sie doch einfach einmal ruhig zu!
Ich will Ihnen anhand der Fakten begründen, worum es geht. Sie unterstellen schon in der Überschrift Ihres Antrags - das haben Sie heute wieder gemacht -, dass es beim niedersächsischen Verfassungsschutz Sicherheitslücken bei der Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus gibt. Im Text behaupten Sie, dass mit dem Haushaltsführungserlass vom 27. August, der Sie ja immer noch ärgert,
die Einsparung von elf Stellen beim Verfassungsschutz beschlossen worden ist, nur weil Sie da Anfang September mal was läuten gehört haben. Heute behaupten Sie das wieder.
Herr Schünemann, ich habe es Ihnen schon beim letzten Mal gesagt: Mit dieser Art von Anträgen wollen Sie Ängste bei den Menschen schüren und ihnen vorgaukeln, dass die innere Sicherheit in Niedersachsen gefährdet ist.
Dass keine Stellen gestrichen sind, ist Ihnen schon mit der Presseerklärung des Innenministers vom 12. September deutlich gemacht worden.
Die zehn Stellen zur Intensivierung der Beobachtung des islamistischen Extremismus nach den Terroranschlägen im Jahr 2001 wurden bereits am 1. Juni mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt und stehen nicht zur Disposition, wie Herr Schünemann uns hier wieder vormachen will.
Mit dieser Personalaufstockung, insbesondere durch die Einstellung mehrerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit arabischen und türkischen Sprachkenntnissen, wurde die Arbeit des Verfassungsschutz im Bereich der Auswertung deutlich gestärkt. Damit ist der Wille der Landesregierung und auch des Parlaments, angesichts der Bedrohungslage im Bereich des extremistischen Islamismus einen deutlichen Arbeitsschwerpunkt zu setzen, ausgeführt worden.
Kollege Schünemann, bei entsprechender Lesekompetenz hätte diese Information auch schon längst bei Ihnen angekommen sein müssen,
und Sie hätten sich nach meiner Meinung das Einbringen Ihres Entschließungsantrags sparen können.
Nein, ich wollte meine Rede gern zu Ende führen.
Spätestens aber nach der ersten Beratung im Plenum und der ausführlichen Beratung am 9. Oktober im Innenausschuss müssen auch Sie gemerkt haben, dass Ihr Antrag ins Leere greift, und Sie hätten ihn als erledigt zurückziehen müssen. Aber das tun Sie nicht.
Nein, Sie bleiben auch heute wieder trotz aller Aufklärung bei Ihren alten Behauptungen, wie wir es ja eben erlebt haben.
Dieses Verhalten, Kollege Schünemann, zeigt mir, dass es bei Ihnen nicht nur mit der Lesekompetenz schlecht bestellt ist,
sondern dass auch Ihre Zuhörkompetenz sehr stark eingeschränkt ist.
Es muss so sein, Herr Schünemann, denn anders kann ich mir nicht erklären, dass Sie nach wie vor davon reden, dass durch die Personalbudgetierung Sicherheitslücken beim Verfassungsschutz entstanden sind.
- Dass Sie nicht zuhören, merke ich jetzt auch schon wieder. - Sie gehen weiterhin von falschen Voraussetzungen aus, obwohl der Minister im September-Plenum ausführlich die personelle Situation des Verfassungsschutzes nach dem Haushaltsführungserlass erklärt hat und Ihre Fragen auch im Ausschuss von Vertretern des Ministeriums lang und breit beantwortet wurden.
Ich werden Ihnen jetzt sagen, was an dem, was Sie sagen, falsch ist. Nach wie vor sehen Sie nicht den Unterschied zwischen der Streichung von Stellen im Stellenplan des Haushalts und Stellen, die aufgrund natürlicher Abgänge eine Zeit lang nicht besetzt werden.
- Darauf komme ich gleich noch zurück.
Nach wie vor stehen im Haushaltsplan 227 Vollstellen. Gemäß Haushaltsführungserlass wurde auf der Grundlage des Referenzmonats Juli 2001 - um das noch einmal deutlich zu sagen - ein Jahresdurchschnitt errechnet. - Jetzt kommen wir zu dem entscheidenden Punkt; hören Sie einfach einmal zu. - Im Zusammenhang damit wurde ein Wert ausgeworfen, der eine Reduzierung von 11,3 Vollzeiteinheiten bedeutet.
Also machen Sie das wie Klein-Fritzchen und behaupten, es wurden 11 Stellen eingespart.
Doch Sie übersehen - jedenfalls haben Sie es bislang übersehen; heute haben Sie das schon einmal kurz eingeschränkt -, dass die Wiederbesetzung trotzdem vollzogen wurde, weil es sich um Zusagen handelte.
Genau das haben wir Ihnen mehrfach erklärt. Aber Sie unterstellen nach wie vor, dass diese Stellen zur Disposition stehen,
dass der Verfassungsschutz nicht gesichert ist. Sie haben heute nicht erwähnt, dass wir im Grunde neun Stellen „über den Durst“ haben. Der Wert wurde im Jahre 2002 nach dem Haushaltsführungserlass deutlich überschritten. Wir wissen, dass natürlich für das nächste Jahr eine Feinabstimmung vorgenommen werden muss.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, es ist doch für jeden selbstverständlich, dass sich auch der Verfassungsschutz wie jede andere Landesbehörde - wir sehen das so; Sie wollten eine Antwort haben; die bekommen Sie jetzt - an den Sparbemühungen des Landes beteiligen muss,
wobei der Bereich der Bekämpfung des terroristischen und extremistischen Islamismus davon allerdings unberührt bleibt. Das ist auch für uns wichtig.
Die Stärkung der öffentlichen Sicherheit wird für die SPD-Landesregierung weiterhin Priorität haben, Herr Schünemann; dessen können Sie gewiss sein.
Dabei kann aber nicht außer Acht gelassen werden - das tun Sie aber; Sie gehen überhaupt nicht auf veränderte Bedingungen ein -, dass sich z. B. am Ende des Kalten Krieges die Sicherheitslage in Richtung Osten geändert hat.
Selbstverständlich - das erwarte ich von jeder Landesbehörde - hat sich unser Verfassungsschutz mit seinem Aufgabenschwerpunkt in den letzten Jahren darauf eingestellt. Deshalb ist es absolut unsinnig, immer wieder Vergleichszahlen des personellen Bestandes aus der Zeit vor 1990 anzusprechen, wie Sie es so gern tun.
Sie wissen, dass bereits die Albrecht-Regierung seiner Zeit mit dem Abbau von Stellen beim Verfassungsschutz angefangen hat.
Das war auch gut so, und das war auch richtig. Ich finde es wirklich reichlich absurd, wenn die CDUFraktion landauf, landab erklärt, dass sie im Falle einer Regierungsübernahme rund 6 000 Stellen bei den Landesbehörden einsparen will, aber im Bereich des Verfassungsschutzes so tut, als wenn es dringend erforderlich wäre, Stellenaufstockung zu betreiben.
In diesem Bereich konnten wir auch heute wieder feststellen, dass Sie eine Stellenaufstockung auch außerhalb der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus vornehmen wollen.
Meine Damen und Herren, abschließend kann ich nur wiederholen, was ich bereits in der ersten Beratung gesagt habe: Der niedersächsische Verfassungsschutz ist absolut arbeitsfähig, auch wenn Sie das anzweifeln.
Er arbeitet gut, kann seine Aufgaben trotz Personalbudgetierung ohne nennenswerte Einschränkungen ausüben. Hören Sie auf, die Ängste in der Bevölkerung zu schüren, Herr Schünemann. Hören Sie damit auf. Unser Land ist sicher.
Ihre Ängste nimmt Ihnen doch niemand mehr ab. Die Menschen in Niedersachsen fühlen sich sicher, Herr Schünemann, und sie sind sicher. Das werden sie Ihnen auch am 2. Februar des nächsten Jahres mit ihrer Stimmabgabe kundtun.
Es versteht sich von selbst, meine Damen und Herren, dass die SPD-Fraktion Ihren Antrag ablehnt. Ich danke Ihnen, dass Sie mir zugehört haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Schünemann, Sie haben die folgende Aussage ja schon erwartet: Was Sie hier gemacht haben, ist wirklich Wahlkampfgetöse.
Die Bundestagswahl ist doch vorbei. Außerdem hat es Ihnen für die Bundestagswahl überhaupt nichts gebracht. Aber wahrscheinlich gehört das auch zum „Masterplan“, dessen Durchführung Sie sich vorgenommen haben.
Das Landesamt für Verfassungsschutz beteiligt sich wie jede andere Landesbehörde an den Sparbemühungen des Landes; das ist völlig klar. Wichtig ist dabei allerdings, dass der Bereich der Bekämpfung des terroristischen und extremistischen Islamismus von den Einsparungen ausgenommen worden ist.
Alle nach dem 11. September für diesen Aufgabenbereich neu geschaffenen Stellen sind längst mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt.
Ihre Behauptung ist falsch. Es wurde nichts klammheimlich abgestellt. Es werden auch keine Stellen gestrichen.
Es waren einige Stellen nicht besetzt. Dazu wird der Minister sicherlich noch detaillierte Ausführungen machen.
- Herr Schünemann, hören Sie doch einfach einmal zu!
Eigentlich müssten Sie auch wissen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Verfassungsschutz Fachleute sind, sodass nicht jede Stelle immer sofort besetzt werden kann. Das ist ein bisschen anders als bei Verkäuferinnen.
Ich meine, das müsste Ihnen bekannt sein. Das ist eben schon angesprochen worden: Ich wundere mich schon etwas darüber, dass Sie Ihre Sorgen in der letzten Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes nicht angesprochen haben. Dann hätten Sie nämlich Informationen bekommen können, und Sie hätten darüber hinaus die Möglichkeit gehabt, sich genau zu informieren. Ihre Presseerklärung mit der Darstellung falscher Sachverhalte wäre völlig überflüssig gewesen.
Meine Damen und Herren, der niedersächsische Verfassungsschutz kann seine Aufgaben ohne nennenswerte Einschränkungen wahrnehmen.
Dazu wird der Minister gleich noch etwas ausführen. Unseren Verfassungsschutz brauchen Sie nicht schlecht zu reden.
Er ist absolut arbeitsfähig. Es gibt hier in unserem Land keine Defizite und keine Sicherheitslücken, auch wenn Sie dies immer wieder behaupten. Schauen Sie sich den Jahresbericht an. Unser Verfassungsschutz arbeitet gut. Ich bin davon überzeugt, lieber Herr Schünemann, dass es Ihnen nicht um die Personalsituation und um die Sache geht, sondern Sie wollen hier wieder nur den Eindruck erwecken, dass Niedersachsen dem Terrorismus schutzlos ausgeliefert ist. Sie wollen Ängste verbreiten.
Wir kennen diese Diskussion. Sie sollten übrigens auch bedenken - das berücksichtigen Sie nämlich immer nicht -, dass bei uns für die Organisierte Kriminalität die Polizei zuständig ist, nicht aber der Verfassungsschutz.
Schließlich hat mit dem Personalabbau beim Verfassungsschutz die frühere CDU-Landesregierung angefangen. Ich möchte mich darüber nicht weiter aufregen. Sie wissen es selbst. In Zukunft sollten Sie sich besser informieren, bevor Sie Anträge schreiben.
Auf Ihre Luftblasen können wir verzichten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3439 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktion der SPD und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktion der CDU, den Antrag abzulehnen. Diesem Votum hat sich der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit gleichem Stimmverhalten angeschlossen. Wir werden sicherlich gleich eine lebhafte Debatte führen. Um Zeit zu sparen, werde ich nicht den gesamten Bericht vorlesen, sondern ihn zu Protokoll geben.
Der Ausschuss hat sich mit diesem Antrag in seiner 140. Sitzung am 8. Mai 2002 befasst. Vertreter der Fraktion der CDU begründeten ihren Antrag damit, dass es erforderlich sei, für die Kommunen rechtlich klarzustellen, unter welchen Voraussetzungen und mit welchem Inhalt kommunale Verordnungen nach dem Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz möglich seien. Es könne nicht sein, dass derartige Verordnungen von einer Bezirksregierung genehmigt würden und eine inhaltsgleiche Verordnung von einer anderen Bezirksregierung nicht genehmigt werde. In diesen Verordnungen gehe es um eine Regelung unterhalb strafrechtlicher Tatbestände, um eine Rechtsgrundlage für das Eingreifen von Ordnungskräften und Polizei zu schaffen, um Ordnung und Sauberkeit zu gewährleisten.
Ein Vertreter der SPD-Fraktion erklärte, seine Fraktion könne dem Antrag nicht zustimmen. Es gebe in dieser Frage keine rechtlichen Unklarheiten und daher auch keinen Handlungsbedarf. Vielmehr sei festzustellen, dass sich seit etwa 1990 der Gesichtspunkt der Wahrung der öffentlichen Ordnung wie ein roter Faden durch die Anträge der CDU-Fraktion ziehe. Bei diesem Begriff handele es sich um einen schwammigen und ständigen Wandlungen unterworfenen Begriff. Er sei deshalb aus dem Gefahrenabwehrgesetz herausgenommen worden. Die zum Teil überzogenen Satzungen, die von Kommunen beschlossen worden seien, seien nicht nur von den Bezirksregierungen, sondern auch von den Gerichten „kassiert“ worden. Tatsächlich gebe es keine Regelungslücke im Gefahrenabwehrgesetz bzw. im Ordnungswidrigkeitengesetz, die durch eine Wiederaufnahme des Begriffs der öffentlichen Ordnung geschlossen werden müsse. Zwar könnten derartige kommunale Satzungen nach § 62 des Gefahrenabwehrgesetzes erlassen werden, sie dürften jedoch nicht im Widerspruch zur gesetzlichen Regelung stehen und
darüber hinaus auch nicht höherrangige Rechtsvorschriften wiederholen.
Ein Vertreter des Innenministeriums räumte ein, dass es nicht angehen könne, dass inhaltsgleiche kommunale Verordnungen von der einen Bezirksregierung genehmigt würden und von der anderen nicht. Allerdings habe das Innenministerium bei der Prüfung der von der Stadt Neustadt vorgesehenen kommunalen Verordnung rechtliche Fehler festgestellt, die daraus resultierten, dass kein höherrangiges Recht verletzt werden dürfe oder bereits getroffene gesetzliche Regelungen nicht wiederholt werden dürften und die Regelungen hinreichend inhaltlich bestimmt sein müssten. Im Rahmen dieser Überprüfung sei dann bekannt geworden, dass die Bezirksregierung Lüneburg eine inhaltsgleiche Regelung in der Stadt Cuxhaven genehmigt habe. Dies habe das Innenministerium zum Anlass genommen, die Bezirksregierung Lüneburg anzuweisen, die Verordnung der Stadt Cuxhaven zu beanstanden, um eine einheitliche Rechtslage in Niedersachsen herbeizuführen.
Was den Begriff der Ordnung angehe, werde dieser im Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz nicht mehr verwendet, weil die in den kommunalen Verordnungen angeführten Unordnungszustände, soweit sie gravierender Natur seien, durch spezialgesetzliche Vorschriften abgedeckt würden.
Vertreter der antragstellenden CDU-Fraktion zogen aus diesen Ausführungen den Schluss, dass offensichtlich doch Handlungsbedarf bestehe. Immerhin habe der Niedersächsische Städtetag den Erlass der Verordnung in Cuxhaven ausdrücklich begrüßt. Im Übrigen könne nach den Erfahrungen mit der Verordnung in Cuxhaven festgestellt werden, dass mit dieser Verordnung für die Polizei eine klare Regelung für eine Eingriffsschwelle gegeben sei und die Erfahrungen damit ausgesprochen positiv seien.
Weitere Vertreter der CDU-Fraktion stützten diese Auffassung und meinten, dass es erforderlich sei, über den vom Niedersächsischen Innenministerium in Vorbereitung befindlichen Wegweiser hinaus für die Kommunen eine Musterverordnung für diejenigen Bereiche zu entwickeln, für die die Kommunen nach dem Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz eine Verordnung erlassen dürften. Im Übrigen zählten sie verschiedene Sachverhalte auf, bei denen für die Polizei nach ihrer Auffassung klare Eingriffsmöglichkeiten nicht vorhanden seien.
Dem widersprachen Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD unter Berufung auf die Ausführungen des Vertreters des Innenministeriums.
Damit schließe ich meinen Bericht und bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 3439 zu folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU abzulehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Spätestens nach der ausführlichen Diskussion dieses Punktes im Ausschuss für innere Verwaltung am 6. Februar hätte die CDU-Fraktion diesen Antrag eigentlich zurückziehen müssen. Lieber Kollege Biallas, in der Beratung zeigte sich doch deutlich, dass es Ihrer Aufforderung zum Handeln an die Landesregierung nicht bedurfte; denn bereits seit vielen Jahren nimmt Niedersachsen bundesweit eine führende Rolle bei der Bekämpfung extremistischer Vereinigungen ein.
Niedersachsen hat sich frühzeitig für die Erweiterung der gesetzlichen Verbotsmöglichkeiten und deren konsequente Anwendung beim Kampf gegen islamistisch-extremistische Organisationen eingesetzt. Seit Anfang des Jahres sind mit dem InKraft-Treten des Terrorismusbekämpfungsgesetzes neue, erweiterte Verbotsgründe für extremistische Ausländervereine geschaffen worden. Diese bedeutsame Gesetzesänderung nehmen Sie anscheinend überhaupt nicht zur Kenntnis. Ich habe den Eindruck, dass Sie diesen Antrag, der bereits am 16. Januar geschrieben wurde, mit einer sehr heißen Nadel genäht haben.
Inzwischen müssten zumindest die CDU-Mitglieder des Ausschusses für innere Verwaltung bemerkt haben, dass Ihre Forderungen, die Sie in dem Antrag stellen, völlig unrealistisch und auch mit unserem Rechtsstaat nicht vereinbar sind. Sie wollen das Verbotsverfahren gegen alle extremistischen und islamistischen Vereinigungen. So steht es in der Überschrift und im Text. Nachdem Sie im Ausschuss bemerkt hatten, wie unmöglich Ihre Forderung ist, alle islamistischen Vereinigungen zu verbieten,
sollte das Wort „und“ in der Überschrift auf ihren Wunsch hin gestrichen werden. - Vom Text haben wir nicht geredet, Herr Biallas.
- Doch. - Meine Damen und Herren, dadurch wird Ihr Antrag auch nicht besser. Es nützt nichts, nur das Wort „und“ zu streichen; Sie hätten den gesamten Text in den Papierkorb werfen sollen.
Sie fordern, dass vereinsrechtliche Verbotsverfahren für Organisationen durchgeführt werden, deren Tätigkeiten sich auf Niedersachsen beschränken, und bleiben auch dabei, obwohl es nach den bisherigen Erkenntnissen keine extremistisch-islamistischen Organisationen in Niedersachsen gibt, deren Tätigkeiten sich lediglich auf das Landesgebiet beschränken. Eigene landesweite Verbotsverfahren - Herr Biallas, Sie sollten mal zuhören, weil Sie das anscheinend nie kapieren - kommen nicht in Betracht, weil die meisten der im Verfassungsschutzbericht genannten Gruppierungen international tätig sind. Diese Organisationen verfügen in Deutschland entweder über keine vereinsrechtlich tragbaren Strukturen, oder ihre Tätigkeiten berühren mehrere Bundesländer, sodass damit das Bundesministerium des Innern als Verbotsbehörde zuständig wird.
Wir haben bereits während der ersten Beratung von Minister Bartling gehört, dass Niedersachsen kein Schwerpunktland von Aktivitäten extremistisch-islamistischer Organisationen ist.
(Biallas [CDU]: Wir wollen aber nicht warten, bis das Gegenteil bewie- sen ist!)
Nachdem mit der Abschaffung des Religionsprivilegs im Dezember des letzten Jahres die gesetzlichen Voraussetzungen für Verbotsverfahren geschaffen wurden, hat Niedersachsen überprüft, welche Vereinigungen in ein Verbotsverfahren des Bundes mit einbezogen werden können. Wir haben gehört, dass inzwischen sechs Teilorganisationen der Vereinigung Kalifatsstaat in das Verbotsverfahren des Bundesministeriums einbezogen wurden und dass gegen eine weitere niedersächsische Teilorganisation Ermittlungen erfolgen.
Meine Damen und Herren, auf der Fachebene wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, an der auch Niedersachsen beteiligt ist. Diese Arbeitsgruppe prüft die Möglichkeiten des weiteren Verbotes anderer Organisationen. Herr Biallas, Sie tun so, als wenn nichts passiert. Es passiert eine ganze Menge.
Sie haben auch schon einmal davon gesprochen - ich erinnere mich schmerzhaft -, dass 29 000 gewaltbereite Mitglieder extremistisch-islamistischer Organisationen unbehelligt unter uns leben.
Sie haben sich heute ein wenig zurückgenommen. Darüber bin ich sehr froh. Denn mit dieser Behauptung stellen Sie viele ausländische Menschen unter Generalverdacht. Herr Biallas, Sie wecken mit solchen Unterstellungen und Bedrohungsszenarien Ängste, und zwar - das unterstelle ich Ihnen einmal - nicht aus Sorge um die Sicherheit in unserem Land, sondern aus reinem parteipolitischen Kalkül.
Nein, Frau Präsidentin, ich möchte meine Redezeit nicht für die Beantwortung derartiger Fragen aufwenden.
Kollege Biallas, ich möchte noch einmal an unsere Landtagsentschließung aus dem Oktober letzten Jahres erinnern. Dort haben wir alle als Reaktion auf das Geschehen in New York vom 11. September einstimmig u. a. beschlossen, dass eine erhöhte Wachsamkeit und ein entschlossenes und zugleich besonnenes Vorgehen gegenüber extremistischen, religiös-fanatischen und verfassungsfeindlichen Bestrebungen angebracht ist. Ich finde, Sie sollten bei weiteren Anträgen, die von Ihnen zu diesem Themenbereich kommen - ich bin sicher, die kommen -,
an die verabredete Besonnenheit denken. Wir sind uns einig darin, dass der Kampf gegen den Terrorismus konsequent geführt werden muss. Insbesondere - Sie haben es angesprochen - nach dem
schrecklichen Anschlag auf der Insel Djerba wurde uns allen wieder deutlich, dass alles getan werden muss, um sich gegen den Terrorismus zu wehren. Inzwischen hat die rot-grüne Bundesregierung auch die gesetzliche Grundlage für die Verfolgung der so genannten Schläfer geschaffen. Mit dem Antiterrorparagrafen 129 b werden die Unterstützung und Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation in Deutschland zukünftig strafbar sein. Diese Verschärfung des Gesetzes wird noch in dieser Woche in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Meine Damen und Herren, wer allerdings strafrechtlich nicht auffällig geworden ist und ein verfestigtes Aufenthaltsrecht hat, der kann nicht ausgewiesen oder abgeschoben werden. Denn unser Rechtsstaat hat sich auch nach dem 11. September und dem Anschlag auf Djerba nicht in Luft aufgelöst. Selbstverständlich arbeiten die für Verfassungsschutz, Vereinsverbote und Ausländerrecht zuständigen Stellen in Bund und Land eng zusammen, um zu prüfen, ob Ausweisungen und Abschiebungen durchgeführt werden können. Aber hier sollte man keine überzogenen Erwartungen haben. Ich möchte die tatsächlichen Bedingungen am Beispiel des Kalifatsstaates schildern, für dessen Verbot sich Niedersachsen beim Bund mit Erfolg stark gemacht hat.
Bei 18 Personen, die bei Beschlagnahmung aufgrund des Vereinsverbotes angetroffen oder bekannt geworden sind, wurden ausländerrechtliche Überprüfungen eingeleitet. Dabei hat sich gezeigt, dass 17 von den 18 seit langem über ein verfestigtes Aufenthaltsrecht verfügen und strafrechtlich bisher nie auffällig geworden sind.
Erforderlich ist in jedem Einzelfall der Nachweis, dass der Ausländer selbst die freiheitlich demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet hat oder sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zur Gewaltanwendung aufruft. Ein solcher Nachweis ist nicht einfach zu führen. Noch schwieriger wird es, wenn sich die Ausländer nach dem Vereinsverbot völlig von der Organisation distanzieren und ihre bisherigen Aktivitäten einstellen. Ich erinnere in diesem
Zusammenhang an die Diskussion im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zur CDUEntschließung „Verschärfung des Ausländerrechts - Konsequente Ausweisung extremistischer Ausländer“. Das Thema hatten wir ja schon öfter. Hier hat der Vertreter des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes die Rechtslage ausführlich erläutert und deutlich gemacht, wie problematisch die Aufhebung des Abschiebungsverbotes für politisch Verfolgte nach der einschlägigen Rechtsprechung ist und dass es mit der Genfer Flüchtlingskonvention nicht vereinbar ist.
Meine Damen und Herren, auch in Wahlkampfzeiten - das gilt insbesondere für Sie, Herr Biallas sollten wir öffentliche Diskussionen über mögliche Verbote einzelner namentlich benannter Organisationen nicht führen, wie Sie das heute wieder gemacht haben. Es kann nicht in unserem Interesse sein, durch öffentliche Beratung im Landtag Verbotsanträge zu erschweren. Aus den Erfahrungen mit dem NPD-Verbot wissen wir alle,
wie sensibel wir mit derartigen Verbotsanträgen umgehen müssen.
Ich finde, ich habe Ihnen hinlänglich begründet, warum wir Ihre Entschließung für überflüssig ansehen, wobei Sie natürlich meiner Fraktion mit solchen Anträgen immer wieder die Möglichkeit geben, darauf hinzuweisen, dass die sozialdemokratischen Regierungen in Bund und Land mit den notwendigen Gesetzen auf die Terroranschläge reagiert haben. Sie haben Ihren Antrag leider nicht zurückgezogen. Wir werden gleich zur Abstimmung kommen. Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, es wird Sie nicht verwundern - wir haben es auch schon vom Berichterstatter gehört -, wir werden den Antrag ablehnen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Dritten beißen die Hunde, aber trotzdem möchte ich Ihnen meine Argumente auch noch darlegen.
Sie wissen, dass ich nicht Mitglied des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bin. Aber ich bin meinen Kollegen sehr dankbar, dass ich heute als Wahlkreisabgeordnete zu diesem Thema, das mir besonders am Herzen liegt, reden darf.
Meine Damen und Herren, das Alte Land ist das größte zusammenhängende Obstanbaugebiet Deutschlands.
82 % der Gesamtfläche werden für den kontrollierten, integrierten Obstbau genutzt. Die rund 1 000 Obstbaufamilienbetriebe - das sind sie nämlich in der Regel - sind in unserer Region ein
wichtiger Wirtschaftsfaktor. Darüber hinaus - das ist bereits gesagt worden - wird die reizvolle Landschaft von vielen Menschen als Naherholungsgebiet geschätzt.
Die Besonderheit der Altländer Obstplantagen, meine Damen und Herren, ist, dass die gesamte Fläche mit Gräben durchzogen ist. Es handelt sich dabei um zwei verschiedene Arten von Gräben, zum einen um Gräben, die permanent Wasser führen, und zum anderen um Gräben, die gelegentlich Wasser führen, dessen Wasser in den Monaten April und Mai zur Frostschutzberegnung genutzt wird. Man kann sagen, dass die Kulturlandschaft Altes Land von den Gräben lebt.
Sie können sich vorstellen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass es, als das neue Pflanzenschutzgesetz 1998 in Kraft gesetzt wurde, vorab einiges an Unruhe und Ängsten bei den Altländer Bauern gegeben hat. Was das Gesetz beinhaltet, haben meine Vorredner schon gesagt. Eines muss aber klar sein: Der im Gesetz vorgeschriebene Abstand zum Wasser von 50 m hätte nicht nur das Aus für den Pflanzenschutz im Alten Land, sondern auch das Aus für viele Obstbaubetriebe bedeutet. Ich bin froh, dass das durch die Ausweisung des Sondergebietes und die Allgemeinverfügung verhindert wurde. Sie wissen, dass nach der Allgemeinverfügung die Altländer Obstbauern ihre Sprühmittel nun mit einem Mindestabstand von 5 m bzw. 1,50 m einsetzen können.
Der Abstand wurde zwar auf ein Zehntel reduziert, doch auch das schafft den Altländer Bauern Probleme. Um sich auf die veränderte Gesetzeslage einzustellen, wurden im Alten Land bereits rund 250 000 Obstbäume in Grabennähe abgeholzt und die Sprühgeräte entsprechend den neuen Vorschriften umgerüstet.
Meine Damen und Herren, diese Maßnahmen sind natürlich sehr kostenintensiv. Zwei bis drei Reihen weniger Obst bedeuten einen Einnahmeverlust von rund 2 500 Euro pro Hektar im Jahr. Das Schlimmste - so möchte ich es einmal nennen - für die Obstbauern im Alten Land wurde durch die Ausweisung des Sondergebietes verhindert. Es ist zu begrüßen, dass damit die besondere Situation der Altländer von den Fachpolitikern und zuständigen Bundes- und Landesbehörden berücksichtigt wurde.
Wir haben das schon gehört: Es hat sich leider herausgestellt, dass sich nicht alle Betriebe an die
Allgemeinverfügung gehalten haben. Uns liegt seit kurzer Zeit der Bericht über die Messungen des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie vor, der besagt, dass einige Obstbauern gegen die Auflagen der Allgemeinverfügung verstoßen haben. Das betrifft sowohl die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die für den Obstbau nicht zugelassen sind, als auch die Nichteinhaltung der Abstandsregelung. Diese Betriebe wurden bereits für ihr Vergehen mit Bußgeldern belangt, woran Sie sehen können, meine Damen und Herren von der Fraktion der Grünen, dass die Kontrollen sehr wohl auch jetzt schon funktionieren.
In diesem Zusammenhang scheint es mir angebracht, darauf hinzuweisen - das kann man nicht oft genug sagen -, dass die Beanstandungen nicht die Früchte betreffen. Das Altländer Obst wird regelmäßig auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln kontrolliert. Hier liegen keine Grenzwertüberschreitungen vor. Das große Problem in der Umsetzung der neuen Rechtslage ist die Abstandsregelung, meine Damen und Herren. Dieses Problem - Herr Behr hat bereits darauf hingewiesen betrifft die Ökobauern genauso wie die Kollegen, die den integrierten Anbau betreiben. Sie haben dieselben Abstandsprobleme.
Ich stelle fest: Wir behandeln hier ein Problem, für das es keine einfachen Lösungen gibt. Wir haben gerade mit den Betroffenen und dem Minister ein Gespräch geführt. Ich finde, liebe Kolleginnen und Kollegen - das möchte ich nicht nur den Grünen, sondern auch Ihnen, Herr Behr, sagen -: Dieses Thema eignet sich meiner Meinung nach nicht für Wahlkampfpolemik, und zwar weder gegen die Landesbehörden noch gegen den Landwirtschaftsminister, Herr Klein.
Das können Sie Herrn Horn mit einem Gruß von mir ausrichten.
Meine Damen und Herren, bedauerlich ist, dass der Altländer Obstbau durch diese schwierige Situation ins Gerede gekommen ist, insbesondere durch einen sehr schlecht differenzierenden Artikel der taz. Ich bin froh, dass sich die Diskussionen inzwischen versachlicht haben. Auch das Umweltbundesamt hat seine Anwürfe relativiert, und von der Aufhebung des Status Sondergebiet ist keine Rede mehr. Der Leiter der Einvernehmensstelle zum Pflanzenschutzgesetz hat vor ein paar Tagen fest
gestellt, dass die Altländer die bundesweit vorgesehenen Abstände beim Einsatz von Sprühgeräten aufgrund der vielen Gräben gar nicht erfüllen können. Der Mann war vor Ort. Das ist nach meiner Meinung immer besser, als vom grünen Tisch aus zu entscheiden. Auch der Staatssekretär des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Dr. Thalheim, machte in der letzten Woche anlässlich einer Gesprächsrunde mit Vertretern des Obstbaus und verschiedener Behördenmitarbeiter in Jork deutlich, dass bezüglich der gelegentlich Wasser führenden Gräben nach praktikablen Lösungen gesucht werden muss. Hierzu gibt es auch schon einige gute Vorschläge.
Jedem im Alten Land ist klar: Bei Neuanpflanzungen führt kein Weg an den vorgeschriebenen Mindestabständen vorbei. Das wird auch von den Obstbauern so gehandhabt und akzeptiert. Doch bei den Altanlagen muss es Übergangsfristen für den Umbau geben. Hierfür muss eine angemessene Zeitschiene vorgesehen werden, sonst sind viele Existenzen im Alten Land gefährdet. Die Allgemeinverfügung muss bezüglich der gelegentlich Wasser führenden Gräben weiterentwickelt werden, damit die Obstbauern im Alten Land nicht mehr als Gesetzesbrecher am Pranger stehen. Wenn dies nicht geschieht, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als diese Gräben, die lediglich sechs bis acht Wochen im Frühjahr zur Frostschutzberegnung Wasser führen, zuzuschütten und Betonwasserbecken anzuschaffen. Herr Klein hat bereits gesagt, dass das den Grünen nicht gefällt. Mir gefällt das auch nicht. Denn eines muss dabei jedem klar sein: Das Zuschütten von Gräben und das Anschaffen der Wasserbecken bedeuten nicht nur ein großes Investitionsvolumen, sondern hierdurch wird die Kulturlandschaft Altes Land, zu der immer Gräben gehört haben, zerstört, und das kann wohl nicht im Sinne von Umweltschützern sein.
An dieser Stelle möchte ich kurz auf den Entschließungsantrag der Fraktion der Grünen eingehen. Ihre Forderung nach stärkerer Überprüfung und weiteren Kontrollen wird bereits umgesetzt. Hierauf wird sicherlich der Minister noch näher eingehen.
Zur Weiterentwicklung einer verbesserten Technik bei Spritzgeräten kann ich Ihnen nur sagen, dass die Niedersächsische Landwirtschaftskammer und der Obstbauversuchsring hieran schon lange mit Erfolg arbeiten. Die Weiterentwicklung hat einen hohen Stellenwert. Der Obstbau im gesamten Bundesgebiet profitiert von den guten Ergebnissen aus
Niedersachsen, und daran wird sicherlich auch weitergearbeitet.
Bezüglich der Lebensmittelüberwachung möchte ich als Abgeordnete aus diesem Bereich ausdrücklich darauf hinweisen, dass vor Ort durch die Elbeobst-Erzeugerorganisation sehr verantwortungsvoll Kontrollen erfolgen und bei Verstößen durchaus zum Mittel des Ausschlusses gegriffen wird.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion wird sich intensiv mit diesem Thema befassen und die gewonnenen Erkenntnisse des Biomonitoring praktikabel umsetzen. Dabei wird es auch um die umstrittenen Abstandsflächen gehen müssen.
Abschließend bleibt für mich ausdrücklich festzustellen, dass sich die große Mehrheit der Obstbauern im Alten Land an die Gesetze hält. Ungerechtfertigte Diffamierungen des integrierten Obstbaus werden wir nicht hinnehmen, und ich im Besonderen nicht.
Die Fachgruppe Obstbau im Niedersächsischen Landvolk und der Obstbauversuchsring unternehmen alle Anstrengungen, den Obstbauern bei dieser Umstellung Hilfe und Beratung zu geben. Das ist ein schwieriges Feld. Es kann nicht angehen, dass eine ganze Region als Umweltsünder verdächtigt wird. Wir machen aber auch deutlich, meine Damen und Herren, dass es für uns kein Kavaliersdelikt ist, wenn mit illegalen Pestiziden gearbeitet wird. Dieses muss und wird geahndet werden.
Dabei - Herr Behr hat es schon angesprochen müssen wir doch auch einmal darüber reden, warum einige Pflanzenschutzmittel im integrierten und im ökologischen Anbau im Alten Land nicht zulässig sind, in den übrigen EU-Staaten aber erlaubt sind und dieses Obst dann trotzdem in deutschen Läden verkauft werden kann.
Der SPD-Arbeitskreis für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird sich vor Ort informieren und mit den Betroffenen reden. Ich habe sie eingeladen, und ich kann auch Sie nur herzlich einladen, in meinen Wahlkreis zu kommen und diese
Möglichkeit der Information auch für Ihre Arbeit in den Fraktionen zu nutzen.
Ich hoffe, wir werden so zur Versachlichung der Diskussion beitragen und mit den Obstbauern im Alten Land eine dauerhafte und praktikable Lösung der Probleme entwickeln. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3169 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU, den Antrag abzulehnen. Der mitberatende Ausschuss für Bundesund Europaangelegenheiten hat sich dieser Empfehlung mit gleichem Stimmenverhältnis angeschlossen. Bei Abwesenheit des Mitgliedes der CDU-Fraktion hat sich auch die Ausländerkommission für die Ablehnung des Antrags ausgesprochen.
Ich werde den Ausschussbericht jetzt nicht verlesen, sondern zu Protokoll geben.
Der Ausschuss für innere Verwaltung hat sich mit dem Antrag in drei Sitzungen befasst. Ein Vertreter der antragstellenden CDU-Fraktion führte zur Begründung des Antrages aus, dass in dem Gesetzgebungsverfahren zum Erlass eines Zuwanderungsgesetzes sowohl was den Streit zwischen den Regierungsfraktionen auf Bundesebene als auch die Auseinandersetzung im Bundesrat angehe, momentan von einer gewissen Bewegungslosigkeit gesprochen werden könne. Daher müssten insbesondere die konkreten Auswirkungen der beabsichtigten Regelungen auf das Land und auf die Kommunen eingehend erörtert werden. Wenn man Zuwanderung steuern wolle, müsse man sich darüber im Klaren sein, wie dies geschehen solle und welche Kriterien angelegt werden sollten.
Dazu müsse eine Abgrenzung zu der bisher schon und wahrscheinlich auch zukünftig stattfindenden Zuwanderung aufgrund des Asyl- und Flüchtlingsrechts gefunden werden. Zu diesem Punkt bestünden Auffassungsunterschiede offenbar nicht nur zwischen SPD und CDU, sondern auch zwischen SPD und Grünen. Das Argument, die Bundesrepublik Deutschland benötige ein gewisses Maß an Zuwanderung, da ansonsten infolge der demogra
phischen Entwicklung etwa das System der gesetzlichen Rentenversicherung zusammenzubrechen drohe, sei nicht von der Hand zu weisen. Für die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen bestünden jedoch unterschiedliche Auffassungen. Einigkeit bestehe darin, dass die Bemühungen um die Integration der Ausländer, die bereits in Deutschland lebten, verbessert werden müsse. Allerdings lasse der Gesetzentwurf der Bundesregierung die Frage offen, wer für die Kosten der im Gesetzentwurf vorgesehenen Integrationsmaßnahmen aufkommen solle. Auch die Frage, wie die Zuwanderung gesteuert, gleichzeitig aber auch begrenzt werden könne, werde durch den Gesetzentwurf nicht befriedigend gelöst.
Ein Vertreter der Fraktion der SPD machte geltend, innerhalb von CDU und CSU gebe es zu dem Problem der Zuwanderung keineswegs eine einheitliche Haltung. Besonders bedenklich sei es, wenn die Einstellung durch das taktische Kalkül im Blick auf die Bundestagswahl bestimmt werde. Schon wegen des von allen Seiten eingeräumten Defizits bei den Bemühungen zur Integration bereits in Deutschland lebender Ausländer sei das Gesetz jedoch dringend erforderlich. Die CDUFraktion schütte das Kind mit dem Bade aus, wenn sie fordere, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf im Bundesrat ablehnen solle. Zwischenzeitlich habe der Bundesrat eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abgegeben. Die SPD-Fraktion sehe daher keinen Anlass, das Gesetzgebungsverfahren anzuhalten.
Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertrat die Auffassung, das, was die CDUFraktion in ihrem Antrag fordere, sei bereits geschehen. Denn die Landesregierung habe das Gesetz durch eine Reihe von Änderungsanträgen in der ursprünglichen Fassung implizit abgelehnt. Neben der Bundesebene müssten Länder und Kommunen stärker in Integrationsbemühungen einbezogen werden. Die Finanzierung der Integrationsmaßnahmen sei allerdings eine Bundesaufgabe. Für den Fall, dass das Problem der Zuwanderung gesetzgeberisch nicht gelöst werden könne, werde man weiter mit Greencard-Modellen Erfahrungen sammeln müssen. Denn die Bundesrepublik Deutschland benötige eine Zuwanderung sowohl hoch Qualifizierter als auch gering Qualifizierter, vor allem im Dienstleistungsbereich.
Ein Vertreter der SPD-Fraktion zeigte sich verwundert über den Diskussionsbeitrag der Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hob
hervor, die SPD-Fraktion unterstütze den Gesetzentwurf. Die Landesregierung sei bestrebt, über den Bundesrat Anregungen und Änderungsvorschläge einzubringen. Dies entspreche dem üblichen Verfahren. Es wäre eher ungewöhnlich, wenn ein Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundesrat keine Änderungen erführe. Wenn die CDUFraktion hingegen fordere, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf pauschal ablehnen solle, könnte dem die SPD-Fraktion nicht folgen.
Ein Vertreter der Fraktion der CDU machte geltend, wenn die SPD-Fraktion in den Regelungen zur Verbesserung der Integration den wesentlichen Grund für die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf sehe, hätte sie vor zwei Jahren den Antrag der CDU-Fraktion unterstützen müssen, der darauf gerichtet gewesen sei, über den Bundesrat die Einführung des niederländischen Modells voranzutreiben. Die damaligen Vorschläge hätten sich allerdings in zwei wesentlichen Punkten von dem Gesetzentwurf unterschieden. Zum einen sei gefordert worden, dass die Finanzierung der Integrationsmaßnahmen vom Bund übernommen werde und dass die Maßnahmen dezentral angeboten würden. Zum anderen seien Sanktionen, etwa Leistungskürzungen, für den Fall vorgesehen gewesen, dass Ausländer die Teilnahme verweigerten.
Nach längerer kontroverser Diskussionen, ergänzt durch fachliche Details von Vertretern der Landesregierung, unterbrach der Ausschuss zunächst seine Beratungen und bat die Landesregierung, den Ausschuss über ihre Haltung zu dem Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes zu unterrichten.
Diese Unterrichtung wurde dann in der 131. Sitzung des Ausschusses am 16. Januar 2002 vorgenommen. Ein Vertreter der Landesregierung wies zunächst darauf hin, dass die unabhängige Zuwanderungskommission einen Teil der Vorschläge aufgenommen habe, die in den Eckpunkten des Niedersächsischen Innenministers zur Neuordnung des Zuwanderungsgesetzes enthalten seien. Im Anschluss an die von der Kommission unterbreiteten Vorstellungen habe das Bundesinnenministerium dann den Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes vorgelegt.
Er trug weiter vor, dass sich die Landesregierung zu dem Gesetzentwurf eine detaillierte Meinung gebildet habe. Um den Rahmen dieses Berichts nicht zu sprengen, werde ich davon allerdings nur einige wenige Punkte vortragen können. Die Vorschläge der Bundesregierung zur Arbeitsmigration
seien auf Zustimmung gestoßen, weil sie sich in dem Rahmen, der in dem o. g. Eckpunktepapier beschrieben worden sei, bewegten. Auch die im Gesetzentwurf angesprochenen Integrationsmaßnahmen würden von Niedersachsen unterstützt, jedoch habe das Land dazu im Bundesrat einen Antrag im Hinblick auf die Regelung der Kostentragung gestellt. Die Position der Landesregierung zum Ehegattennachzug und zum Nachzug von Kindern von Asylberechtigten sei differenziert zu betrachten. Außerdem habe das Land Niedersachsen in den Beratungen im Bundesrat noch einen Antrag zur Umstellung des Aufnahmeverfahrens für Spätaussiedler gestellt. Dieser Antrag auf Gleichstellung von Spätaussiedlern und ihren Familien aus den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion mit denen aus anderen osteuropäischen Staaten habe im Bundesrat jedoch keine Mehrheit gefunden. Aus den Ausschüssen im Bundesrat hätten 175 Änderungsvorschläge zur Abstimmung im Plenum gestanden, davon seien 110 im Bundesrat angenommen worden.
Im Hinblick auf die Folgen des neuen Zuwanderungsrechts nehme die Bundesregierung die Haltung ein, dass eine nennenswerte Erhöhung der Zahl der Zuwanderer nicht zu erwarten sei. Diese Einschätzung werde auch von der Landesregierung geteilt.
In der abschließenden Beratung wies ein Vertreter der CDU-Fraktion darauf hin, dass der Antrag nach wie vor aktuell sei, da die CDU den vorliegenden Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes nicht mittragen könne.
Ein Vertreter der Fraktion der SPD gab zu bedenken, dass der Antrag der CDU-Fraktion dahin gehe, die Landesregierung aufzufordern, im Bundesrat den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes abzulehnen. Da dieser Antrag bereits vom 29. November 2001 stamme und sich, wie allgemein bekannt sei, der seinerzeitige Gesetzentwurf heute nicht mehr in der Diskussion befinde, sei seine Fraktion der Auffassung, dass sich der Antrag durch den Gang der Dinge in den vergangenen Wochen erledigt habe.
Damit schließe ich meinen Bericht und bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 2932 zu folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU abzulehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU fordert mit dem vorliegenden Antrag die Landesregierung zum Vorgehen gegen extremistische und islamistische Vereinigungen auf. Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Ihr Antrag läuft wieder einmal ins Leere. Die Landesregierung bedarf einer solchen Aufforderung von Ihnen zum Handeln nicht,
sondern die Landesregierung hat, wie Sie wissen, längst gehandelt. Sie wissen genau, dass die Bekämpfung extremistischer Organisationen in Niedersachsen seit Jahren aktiv betrieben wird. Ich erinnere im Bereich des Rechtsextremismus an diverse Verbote durch das Niedersächsische Innenministerium. An diese Tradition konsequenten
und erfolgreichen Vorgehens gegen extremistische Organisationen wird jetzt auf der Grundlage neuer gesetzlicher Möglichkeiten gegen verfassungsfeindliche islamistische Organisationen nahtlos angeknüpft. Hier gibt es bereits eine Reihe von erfolgten Maßnahmen.
Sie hätten sich also Ihren Antrag und die herbeigeführte parlamentarische Behandlung eigentlich sparen können. Eulen müssen Sie nun wirklich nicht nach Athen tragen. Der Antrag macht deutlich, dass es Ihnen weniger um die Sache als vielmehr um die Aufstellung völlig überzogener und unrealistischer Forderungen geht. Oder wie sonst wollen Sie die Forderung nach einem Totalverbot aller islamistischen Organisationen und der Ausweisung bzw. Abschiebung aller Mitglieder bewerten? Das ist meilenweit von der Realität und den staatlichen Handlungsmöglichkeiten entfernt. Das wissen Sie doch genau, meine Damen und Herren. Solche Forderungen können Sie vielleicht auf der Stammtischebene äußern. Aber auch da würde ich es besser sein lassen.
Bei Ihrer Forderung, vereinsrechtliche Verbotsverfahren durchzuführen, müssen Sie berücksichtigen, dass islamistisch-extremistische Gruppen meistens nicht entsprechend dem förmlichen deutschen Vereinswesen organisiert und deshalb mit vereinsrechtlichen Maßnahmen kaum zu greifen sind. Im Übrigen ist durchweg der Bund und nicht das Land für Verbote zuständig, weil diese Gruppen in der Regel nicht nur in Niedersachsen organisiert sind, sondern im ganzen Bundesgebiet.
Wenn Sie, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, sich einmal bei Ihren Kollegen, die Mitglieder im Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes sind, erkundigt hätten, dann hätten Sie nicht so locker flockig dahingestellte Forderungen gestellt. Denn mit der speziellen Problematik haben wir uns oft befasst.
Meine Damen und Herren, wir müssen feststellen, dass sich der Rechtsstaat ausländerrechtlich auch nach dem 11. September nicht in Luft aufgelöst hat. Erforderlich ist bei Abschiebungen in jedem Einzelfall der Nachweis, dass der Ausländer selbst die freiheitlich demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zur Gewaltanwendung aufruft. Ein solcher Nachweis ist nicht einfach zu führen. Noch schwieriger wird es, wenn sich die Ausländer nach dem Ver
einsverbot von der Organisation völlig distanzieren und ihre bisherigen Aktivitäten einstellen. Es wird daher einer sorgfältigen Beobachtung im Einzelfall bedürfen, meine Damen und Herren, um nachweisen zu können, dass der Ausweisungsgrund der Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland erfüllt ist.
Ich freue mich auf die Diskussion im Innenausschuss. Wir werden die altbekannten Argumente austauschen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzenwurf wird die EGDatenschutzrichtlinie von 1995 umgesetzt, so weit diese Auswirkungen auf das Niedersächsische Datenschutzgesetz hat. Ziel der EG-Richtlinie ist es, innerhalb der Europäischen Union ein gleichwertiges Schutzniveau zu gewährleisten. Sie soll das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung sichern, eine Harmonisierung der unterschiedlichen Verfahrensregelungen in den EU-Staaten bewirken und die Grundlage für einen freien und ungehinderten Datenverkehr innerhalb der Europäischen Union schaffen.
Außerdem sollen mit der Richtlinie Mindeststandards geschaffen werden, die die Bürgerinnen und Bürger gegen die immer größer werdenden Eingriffe in ihre Privatsphäre schützen.
Meine Damen und Herren, die EG-Datenschutzrichtlinie gilt sowohl für den so genannten nichtöffentlichen Bereich, d. h. die Wirtschaft, als auch für den öffentlichen Bereich, also die Verwaltung. Das Niedersächsische Datenschutzgesetz, das zuletzt im Dezember 1997 geändert wurde, geht weit über den Anwendungsbereich der EG-Richtlinien hinaus und enthält bereits jetzt Regelungen, die für den nichtöffentlichen Bereich als Neuerungen anzusehen sind. Insofern war der Novellierungsbedarf zur Anpassung an die EG-Richtlinie nicht einmal sonderlich groß.
Die Beratungen in den Ausschüssen haben sich dennoch sehr in die Länge gezogen. Der Grund liegt in den unterschiedlichen Auffassungen zwischen dem Innenministerium, dem Landesbeauftragten für Datenschutz und dem Gesetzgebungsund Beratungsdienst über einzelne Regelungsin
halte der Novelle und auch über die Auslegung und die Art der notwendigen Umsetzung der Richtlinie.
Vor diesem Hintergrund ist allen Beteiligten – den Fraktionen, aber auch den Vertretern des GBD, des MI und dem LfD - für den in der Sache zwar kontroversen, aber stets sachlichen und an den Inhalten orientierten Verlauf der Beratungen zu danken.
Letztlich haben die sachlichen Auseinandersetzungen dazu geführt, dass nach intensiven Beratungen schließlich nur noch zwei Punkte mit unterschiedlicher Zielrichtung diskutiert wurden. Da war zum einen der Wunsch des Landesbeauftragten für den Datenschutz, das Gebot der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung in das Gesetz mit aufzunehmen. Die SPD-Fraktion ist hier der Auffassung, dass eine solche Forderung gerade in der heutigen Zeit nicht ungehört verhallen sollte. In kaum noch nachvollziehbarer Weise können heute Daten erfasst werden. Durch noch vor wenigen Jahren nicht zu ahnende Möglichkeiten der Vernetzung von Datensystemen gibt es so gut wie keine belanglose Erhebung von persönlichen Daten mehr.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund macht es Sinn, das Gebot der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung im Niedersächsischen Datenschutzgesetz zu verankern und es so noch einmal zu betonen. Daher sind wir an dieser Stelle der Anregung des Landesbeauftragten für den Datenschutz gefolgt.
An anderer Stelle sind wir dem LfD jedoch nicht gefolgt, nämlich in der Frage, ob er für den nichtöffentlichen Bereich nur der Rechts- oder auch der Fachaufsicht des MI unterstellt sein sollte. Hierzu will ich kurz Folgendes feststellen. In der Vergangenheit hat es nie Probleme hinsichtlich Weisungen des MI an den LfD gegeben. Sowohl rechtlich als auch politisch sind beide Modelle vertretbar. Auch eine Fachaufsicht widerspricht nach Auffassung von Verfassungs- und Datenschutzjuristen nicht der EG-Richtlinie und ihrem Wortlaut bezüglich der Wahrnehmung der Aufgaben in völliger Unabhängigkeit. Man kann natürlich auch darauf verweisen, dass sich Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Berlin für die Lösung der Rechtsaufsicht entschieden haben. Man kann aber auch andersherum argumentieren und sagen: Bis auf die Stadtstaaten und Schleswig-Holstein, wo allerdings eine Anstalt für Datenschutz gegründet wurde, haben sich alle Bundesländer dafür entschieden, die bisherigen Strukturen der Aufsicht beizubehalten.
Meine Damen und Herren, es wird deutlich, dass beide Lösungen vertretbar sind. Für uns war letztlich entscheidend, dass es dort keine ministerialfreien Räume geben soll, wo Einrichtungen Vollzugsaufgaben und Eingriffsbefugnisse haben. Der LfD hat aber eben dadurch, dass er auch die Kontrolle über den nichtöffentlichen Bereich übertragen bekommen hat, was durchaus nicht in allen Bundesländern der Fall ist, Eingriffsbefugnisse gegenüber der Wirtschaft und den Bürgern, die regelmäßig einer ministeriellen Verantwortlichkeit und somit auch einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen müssen.
Zu betonen ist auch noch, dass der Hinweis auf fehlende Bestimmungen über die Fachaufsicht in Datenschutzgesetzen anderer Länder natürlich immer dann fehl geht, wenn in diesen Ländern der LfD die Kontrolle über den nichtöffentlichen Bereich gar nicht hat. Nimmt diese Aufgabe die Bezirksregierung wahr, so untersteht sie ohnehin im Rahmen der Behördenaufsicht der Rechts- und Fachaufsicht des Innenministeriums. Zu den Grundzügen und den rechtlichen Auseinandersetzungen wird meine Kollegin Bockmann noch etwas sagen.
Meine Damen und Herren, schließlich hat es noch eine Änderung gegeben, die im ursprünglichen Entwurf nicht vorgesehen war. Wir haben uns im Ausschuss dazu entschlossen, dass die Regelungen über den Datenschutz auch für den Bereich des Landtages gelten sollen. Daher gibt sich der Landtag eine eigene Datenschutzordnung.
Abschließend bleibt festzustellen, dass ein Stück harter Arbeit bewältigt worden ist. Man kann sicher sein, dass mit dem nunmehr novellierten Datenschutzgesetz Niedersachsen ein modernes und zeitgemäßes Gesetz hat, das den heutigen Anforderungen an ein Datenschutzgesetz Rechnung trägt und die EG-Richtlinie umsetzt. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Drucksache 2464 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Vertreter der CDU-Fraktion, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Für die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen war dabei ausschlaggebend, dass die mit diesem Gesetz auf Wunsch der Beteiligten geschaffene kommunale Großstruktur für den Großraum Hannover mit seinen speziellen Aufgaben und Problemen eine verbesserte Erledigung der öffentlichen Aufgaben erwarten lässt. Die Fraktion der CDU stimmt mit diesem Ziel zwar überein, sieht aber noch weiteren Klärungsbedarf hinsichtlich der Ausgestaltung der Region in Einzelfragen und der Auswirkungen dieser neuen Gebietskörperschaft auf andere Landesteile.
Die mitberatenden Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen, für Jugend und Sport, für Wirtschaft und Verkehr, für Umweltfragen, für Haushalt und Finanzen, für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht sowie der Kultusausschuss haben das Votum des federführenden Ausschusses jeweils mit den Stimmen der Vertreter der Fraktion der SPD unterstützt. Beim Rechtsausschuss bezieht sich dieses Votum auf den gesamten Gesetzentwurf, bei den übrigen Ausschüssen auf die für sie fachlich relevanten Teile. Der Ausschuss für Umweltfragen hat von diesem Votum ausdrücklich die Regelung der Zuständigkeiten im Naturschutzrecht ausgenommen und den federführenden Ausschuss gebeten, diese Regelung im Einzelnen zu beraten.
Von den weiter mitberatenden Ausschüssen hat der Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen die Empfehlung des federführenden Ausschusses, so weit sie ihn fachlich betraf, einstimmig unterstützt. Die Ausschüsse für Gleichberechtigung und Frauenfragen sowie für Städtebau und Wohnungswesen haben die Mitberatung ohne eigene Empfehlung abgeschlossen.
Der Entwurf der Landesregierung für das Gesetz über die Region Hannover hat in den Ausschussberatungen eine Reihe von Änderungen erfahren. Die ganz überwiegende Zahl davon ist aber redaktioneller Natur oder erschöpft sich in Detailkorrektu
ren, die ich hier nicht im Einzelnen vortrage. Ich will hier auch nicht auf den veränderten Aufbau des Gesetzes eingehen, der in den Ausschüssen zwar Anlass für eingehende Debatten gegeben hat, der aber letztlich ein gesetzestechnisches Problem ist. Darauf wie auf die Detailkorrekturen wird der schriftliche Bericht eingehen, der Ihnen noch vorgelegt wird und auf den ich insoweit verweise.
Ich möchte hier nur auf einige wenige inhaltliche Veränderungen hinweisen:
Die Erste betrifft die im Gesetzentwurf der Region eröffnete Möglichkeit, einen Regionsrat einzurichten, der aus den Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten der regionsangehörigen Gemeinden bestehen sollte. Mit weit überwiegender Mehrheit haben sich die Ausschüsse gegen eine derartige Sondergestaltung für die Region Hannover ausgesprochen. Ein solches beratendes Organ, wenn man es denn schaffen wollte, könnte nach Auffassung der Ausschüsse nicht lediglich für die Region, sondern müsste dann auch für alle anderen Landkreise eingerichtet werden. Es ist auch keine Notwendigkeit erkennbar, ein solches Beratungsorgan rechtlich zu verankern.
Meine Damen und Herren, angesichts der vorangeschrittenen Zeit möchte ich die weiteren Änderungen nicht nennen. Da die Region in diesem Jahr nur zwei Monate bestehen wird, ist in § 86 Abs. 7 eine Regelung für ihre Haushaltswirtschaft in den Monaten November und Dezember eingefügt worden. Mit dieser Vorschrift soll sichergestellt werden, dass die Region ihre Aufgaben in diesem Rumpf-Haushaltsjahr auch dann erfüllen kann, wenn zwischen den Beteiligten eine Einigung über einen Haushalt nicht rechtzeitig erzielt wird.
In diesen Zusammenhang gehören auch die Bestimmungen des § 86 Abs. 6 und Abs. 8. Sie enthalten für die Monate November und Dezember Übergangsregelungen zum Finanzausgleich für solche Aufgaben, die bisher noch von der Landeshauptstadt Hannover, ab November aber von der Region wahrgenommen werden.
Ich bitte Sie namens des Ausschusses für innere Verwaltung, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2464 zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Stokar von Neuforn, wenn man Sie so reden hört, dann fragt man sich, in welchem Land wir eigentlich leben.
Mit der Einstellung zu unseren Landesbehörden und Landesbediensteten wird es Ihnen schwer fallen, Bürgermeisterin einer großen Stadt zu sein.
Ich möchte jetzt auf den Antrag zu sprechen kommen, der heute hier beraten wird und den Ausschuss wirklich schon seit langem beschäftigt hat. Ich kann sagen: Die einzelnen Punkte des seit fast zwei Jahren vorliegenden Antrags sind abgearbeitet, Frau Stokar von Neuforn, und somit erledigt. Die Vorwürfe Ihrer Fraktion, die in der Antragsbegründung gegen das Landeskriminalamt erhoben wurden und die Sie heute wiederholt haben, konnten widerlegt werden. Auch wenn Sie dieselben Vorwürfe immer wieder erheben: Sie wurden widerlegt. Sie sollten das noch einmal nachlesen.
Sie haben in der Antragsbegründung geschrieben:
„Es ist augenscheinlich, daß die aktuelle Göttinger Verdächtigtenliste aus dem Datenbestand der frühen 80er Jahre stammt.“
Gemeint ist also die SPUDOK-Datei.
- Frau Kollegin, ich habe Sie doch auch ausreden lassen. Vielleicht haben Sie ja noch einen Moment Redezeit. Hören Sie mir einfach einmal zu!
Schon bei der ersten Beratung, die bereits im Juli 1999 stattfand – so lange ist das nämlich schon her, liebe Kolleginnen und Kollegen -, und einen Monat vorher bei der Beantwortung einer Dringlichen Anfrage konnte Minister Bartling deutlich machen, dass die betreffende Liste mit den 105 Namen, von der wir heute noch sprechen, von der Soko 413 als Ergebnis manueller Auswertung von Kriminalund Sachakten erstellt wurde.
Nachdem auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz bestätigte, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die SPUDOK-Datei nicht Anfang der 80er-Jahre gelöscht worden sei, meinte ich eigentlich, dass dieser Vorwurf vom Tisch sei. Ich bin heute eines Besseren belehrt worden.
Kollegin Stokar von Neuforn, der Antrag enthielt u. a. die Forderung, die Entstehung der Liste lückenlos aufzuklären. Sie zweifeln ja an, dass die Sache erledigt ist. Ich kann Ihnen nur sagen, auch wenn Sie nicht zuhören: Das ist inzwischen hinreichend geschehen. Sowohl im Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz als auch in der Stellungnahme des Innenministeriums wird bestätigt, dass die Datensätze aus zwei Sachakten des Landeskriminalamtes und einer Kriminalakte der Polizeiinspektion Göttingen stammen. Außerdem wurden aus einem anderen strafrechtlichen Ermittlungsvorgang Daten entnommen. Auch die geforderte Information und Überprüfung haben stattgefunden. Wir halten diese Form der Ermittlung für durchaus rechtmäßig.
Am 6. September letzten Jahres – so lange ist das schon her – wurden im Innenausschuss sowohl der Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz als auch die Stellungnahme des Innenministeriums ausführlich diskutiert.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz – ich komme zu dem Punkt; darüber reden wir ja heute – machte nach seiner Prüfung deutlich, dass von seiner Seite grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken gegen die Auswertung von Akten zur Aufklärung des Brandanschlags auf das Arbeitsamt Göttingen bestehen. Auch die Zuspeicherung von Daten Dritter in einer Kriminalakte sieht er nicht als unzulässig an. Allerdings – das war der Punkt – hält der Landesbeauftragte für den Datenschutz die Speicherungsdauer der in den Akten enthaltenen Daten für zu lang. Nach seiner Meinung sollte auch nur strafbares Handeln zugespeichert werden. Er bezieht sich dabei auf die §§ 38 und 39 des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes. Bei den Sachakten sollte nach Meinung des Datenschutzbeauftragten eine Überprüfung stattfinden, um Daten, die zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind, zu löschen. – Das war die Meinung des Datenschützers.
Das Innenministerium hat in der Stellungnahme zum Prüfbericht detailliert dargestellt, dass es das Niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz anders auslegt. Wenn nur strafbares Handeln in Kriminal
akten zugespeichert werden dürfte, hätte das zur Folge, meine Damen und Herren, dass Polizeiakten nicht mehr so geführt werden könnten, dass Tatund Täterumfeld aufgedeckt werden könnten. Das schränkte die Ermittlungserfolge wesentlich ein, und das kann – wenn man nicht nur an Delikte im linken Spektrum, sondern auch an Sexualdelikte etc. denkt – nicht in unserem Sinne sein.
Auch die Forderung vonseiten des Datenschutzes, innerhalb einer Sachakte einzelne personenbezogene Daten auf ihre Erforderlichkeit hin zu überprüfen, ist nach Meinung des Innenministeriums kaum umzusetzen. Dieser Meinung können wir uns anschließen; denn eine solche Akte mit diversen Schwärzungen vermittelte ein völlig verzerrtes und damit irrrelevantes Ergebnis, und das wäre für die Polizeiarbeit schädlich.
Nachdem insbesondere die Frage der Löschungsfristen strittig war, kam der Ausschuss zu der Meinung, dass die rechtliche Bewertung zwischen dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und dem Ministerium auf fachlicher Ebene ausführlich erörtert werden soll. Die Mitglieder des Innenausschusses hatten die Hoffnung – so sage ich einmal -, dass man zu einer gemeinsamen Auffassung gelangen kann. Das zu erreichen war allerdings trotz mehrerer Gespräche nicht möglich, wie uns in der letzten Beratung des Ausschusses mitgeteilt wurde.
Nein. Der Kollege Schröder soll mir zuhören, dann erübrigen sich jegliche Fragen.
In der Bewertung dieser Meinungsverschiedenheit – das ist der Juckepunkt, Frau Stokar von Neuforn – tragen wir Ihre Ansicht nicht mit. Für die SPD-Fraktion kann ich sagen, dass wir die Argumentation in der Stellungnahme des Ministeriums zum Prüfbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz akzeptieren können.
Für uns steht außer Frage, dass der Datenschutz von unserer Polizei sehr ernst genommen wird. Die niedersächsische Polizei arbeitet erfolgreich mit unterschiedlichen Dateien. Unser Gefahrenabwehrgesetz sowie die Kriminalaktenrichtlinie und Aktenordnungen legen den Prüfungs- und Löschungsvorgang fest, Frau Stokar von Neuforn. Wir sind davon überzeugt, dass diese Vorschriften eingehalten werden. So wurden von mehr als 300 000 Kriminalakten in den letzten vier Jahren rund 50 000 gelöscht, was das auch beweist.
Meine Damen und Herren, die Antragsberatung hat gezeigt – so die Meinung der SPD-Fraktion -, dass niemand rehabilitiert werden muss, wie es in der Überschrift steht, weil niemand der auf der Liste stehenden Personen als Täter verunglimpft wurde. Es wurde auch niemandem etwas vorgeworfen. Dauerverdächtigte gibt es in Niedersachsen nicht. Das mag in Hessen anders sein, Frau Stokar von Neuforn, wie die jüngsten Vorgänge um Joschka Fischer zeigen.