Wir kommen jetzt zur Eingabe 3955, betr. Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Kirchlinteln. Zu dieser Eingabe liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 3221 vor, beschließen zu lassen, sie der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer dies tun möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Ausschussempfehlung in der Drucksache 3180, die Unterrichtung über die Sachund Rechtslage zu beschließen. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das ist mit Mehrheit so beschlossen.
Wir kommen nunmehr zur Eingabe 4217, betr. Abfallwirtschaft, hier: Zahlung einer Entschädigung, Nichtbeantwortung einer Beschwerde und Novellierung des Abfallgesetzes.
Zu dieser Eingabe liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der besagten Drucksache 3221 vor, diese Eingabe an den Ausschuss für innere Verwaltung zurückzuüberweisen. Wer dies tun möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Ausschussempfehlung in der Drucksache 3180, die Unterrichtung über die Sachund Rechtslage zu beschließen. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das ist mit Mehrheit so beschlossen.
Wir kommen jetzt zur letzten Eingabe, nämlich der Eingabe 4632, betr. CASTOR-Transporte und Lagerung. Abweichend von dem als Drucksache 3222 verteilten Änderungsantrag möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diese Eingabe der Landesregierung nicht zur Berücksichtigung, sondern als Material überweisen. Über diesen Wunsch lasse ich jetzt abstimmen. Wer der Meinung ist, dass wir diese Eingabe der Landesregierung als Material überweisen sollen, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Demzufolge kommen wir zur Ausschussempfehlung in der Drucksache 3180, die Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage zu beschließen. Wer dies tun möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Tagesordnungspunkt 29: Bauland zu teuer - Eigenheimförderung zu niedrig! Bund und Land lassen Familien im Stich - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/ 3193
Mir ist mitgeteilt worden, dass dieser Antrag ohne erste Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden soll. Wir müssen aber über die Ausschussüberweisung abstimmen. Der Ältestenrat empfiehlt, diesen Antrag an den Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen zur federführenden Beratung und Berichterstattung zu überweisen und die Ausschüsse für Haushalt und Finanzen sowie für innere Verwaltung mitberaten zu lassen. – Gibt es andere Wünsche? – Das ist nicht der Fall. Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 30: Besprechung: Sicherung der Krankenhausinfrastruktur und der Patientenversorgung nach Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser und personelle Versorgung der Krankenhäuser mit Ärztinnen und Ärzten - Große Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 14/3073 - Antwort der Landesregierung - Drs. 14/3233
- Die Damen und Herren, die sich unterhalten möchten, verlassen bitte den Plenarsaal. Können wir das so einrichten? – Bitte schön, Herr Kollege!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Besprechung der Großen Anfrage halten wir deshalb für wichtig, weil wir eine gute, qualifizierte und wohnortnahe stationäre Versorgung der Bürger in unserem Lande - so will ich einmal sagen - durch die Einführung des diagnosebezogenen Fallpauschalensystems als gefährdet ansehen.
Die Antwort auf unsere Große Anfrage hat mich etwas verwundert, wenn ich sie einmal mit der Antwort auf die Große Anfrage von gestern vergleiche. Die Antwort auf die Große Anfrage zur Gesundheit von Kindern in Niedersachsen wäre sicherlich mit 20 Seiten ausgekommen, wenn sie in dem gleichen Stil verfasst worden wäre wie die Antwort auf unsere Große Anfrage. Die Antwort auf unsere Anfrage ist recht lapidar.
- Ich nehme an, dass Ihnen, Herr Schwarz, die Ministerialbeamten geholfen haben, die Fragen zusammenzustellen. Das haben wir selbst gemacht. Von daher ist das etwas anderes.
Der Bundesrat hat am 1. März 2002 dem Fallpauschalengesetz zugestimmt. Bezeichnend ist aber, dass Niedersachsen weder durch die Ministerin noch durch den Staatssekretär noch durch den Fachmann, Herrn Dr. Bruckenberger, vertreten war. Ich weiß gar nicht, wer aus Niedersachsen dort gewesen ist und abgestimmt hat. Es ist schon interessant, welche Bedeutung das Ministerium der Verabschiedung dieses Gesetzes beigemessen hat.
Meine Damen und Herren, ich kann Zwiegespräche zwischen der Regierungsbank und dem Redner nicht zulassen. Das geht zu weit. Der Ministerpräsident wird sich - davon gehe ich aus - jetzt auch mit seinen Zwischenrufen zurückhalten.
(Adam [SPD]: Dann wollen wir den Zwischenruf machen, dass das nicht stimmt, was Herr Dr. Winn ausgeführt hat!)
Ich brauche insofern nichts zurückzunehmen, als ich gesagt habe, dass erstens die Ministerin, zweitens der Staatssekretär und drittens auch der Fachmann nicht dort waren. Wenn der Ministerpräsident selbst da gewesen ist, dann ist das sehr schön.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag lehnt diese Vereinbarung weiterhin ab, weil nämlich die bundesdeutsche Krankenhauslandschaft damit noch stärker als bisher unter das Diktat des Budgets gezwängt wird, unter ökonomischem Druck steht und die Sicherstellung einer flächendeckenden Krankenhausversorgung in entsprechender Qualität in Frage gestellt wird.
Wir wissen heute schon, dass viele unserer 204 Krankenhäuser weniger als 200 Betten haben. Sie gelten, wenn sie tatsächlich als gefährdet angesehen werden, als unverkäuflich. Von daher müsste die Landesregierung schon längst ein neues Konzept dafür entwickelt haben, wie diese Versorgungsbereiche aufgefangen werden können. Selbst der Hinweis in der Antwort auf integrierte Versorgung, die einzuführen wäre, beinhaltet keine sachlichen Darstellungen. Sie wissen ja gar nicht, was „integrierte Versorgung“ in diesem Fall meint.
Nach dem Beschluss des Vermittlungsausschusses ist es den Ländern, was die Frage der Sicherstellungszuschläge angeht, nicht möglich, selbst bei den DRG-Datenstellen nachzufragen und Verbesserungen der Arbeitszeitbedingungen in den Krankenhäusern zu bewirken. Im Vermittlungsausschuss sind außerdem die wichtigen, von der CDU/CSU aufgeworfenen Fragen nicht aufgegriffen worden. Der Forderung, ein Kriterium für die Fortschreibung der Basisfallwerte bei Steigerung der Fallzahlen und Erhöhung der variablen Kosten zu entwickeln, ist nicht nachgekommen worden. Das wird schmerzlich auf uns zurückschlagen. Denn unsere Krankenhauslandschaft ist durch die Strukturen, die dort eingezogen werden, stark bedroht.
Es ist nicht zu verkennen, dass das DRG-System gewisse Chancen beinhaltet. Das will ich nicht herunterreden. Es entspricht einer Forderung, die wir selbstverständlich mit Ihnen teilen, dass wir mit den DRGs mehr Transparenz im Entgeltsystem bekommen. Wir bekommen sicherlich einen fairen Betriebskostenvergleich. Wir bekommen eine bessere Planbarkeit für die Kliniken sowie einen Ansatz für eine gerechtere Mittelverteilung innerhalb der Krankenhäuser. Natürlich bekommen wir auch eine verbesserte Vergütungssteuerung. Wir be
Das ist völlig richtig. Betriebskostenvergleiche, Bedarfsplanung, Gesundheitsberichterstattung und natürlich auch jede Menge Statistiken – das alles sind große Chancen, die das DRG-System beinhaltet. Leider ist die wesentliche Ressource, nämlich der Mensch, in diesem System zu kurz gekommen.
Es ist einfach so, dass wir eine starke Ökonomisierung der ärztlichen Arbeit und der pflegerischen Arbeit in den Krankenhäusern bekommen. Die Ärzte steuern mit dem, was sie als Diagnose verschlüsseln, unmittelbar die Geldflüsse im Krankenhaus.
Dadurch entsteht natürlich ein großer Druck, denn eine falsche Codierung kann das Krankenhaus unter Umständen in den Ruin führen. Das australische System sieht vor, dass ein falsches Codieren für das Krankenhaus zu einer Strafe etwa in Höhe des zehnfachen DRG führt. Darüber, ob wir das auch in Deutschland einführen, wird noch gerätselt. Irgendeine Sanktion wird es – in welcher Höhe auch immer – geben müssen. Zumindest muss es so sein, dass das Abcoding nicht vorkommt.
Wir werden zu einer völligen Veränderung der Krankheitsstrukturen kommen. Wir alle werden kränker, denn einen Menschen mit nur einer Diagnose wird es nicht geben, nicht geben können. Es gilt der alte Grundsatz der Medizin - der war eigentlich immer nur spöttisch gemeint -, der besagt: Kein Mensch ist gesund. Wer das behauptet, ist nur nicht genügend untersucht. - Das wird eine ganz traurige Wirklichkeit werden, denn die Menschen werden mit vier, fünf oder sechs Diagnosen aus den Krankenhäusern entlassen werden. Das Krankheitsspektrum wird sich erheblich verschieben.
Die Australier haben dieses System gerade einmal zu 40 % umgesetzt. Selbst die USA, die immer als fortschrittlich und wirtschaftlich gelten, haben das System lediglich zu 40 bis 50 % umgesetzt, und in Großbritannien, wo es nötig wäre, ökonomisch zu handeln, ist es maximal zu 6 % umgesetzt. Es ist
erstaunlich, dass ein Land, das um die Finanzen für das Gesundheitssystem ringt, dieses System nicht umsetzt.
Zweifellos wird es zu einer gnadenlosen Ökonomisierung bei der Versorgung der Patienten kommen. Das ist der größte Vorwurf, der gegenüber diesem System erhoben wird. Ich meine, dass es außerdem zu einem gigantischen Verschiebebahnhof kommen wird,
wobei versucht wird, Patienten mit schwierigem Krankheitsverlauf so schnell wie möglich aus den Krankenhäusern herauszubekommen - wir kennen das Stichwort von der blutigen Entlassung - und in den ambulanten Bereich abzuschieben.
Das sind die unmittelbaren Folgen, die sich daraus ergeben. Es gibt eben keine Rücksicht mehr auf medizinische Kriterien, sondern es wird eine blinde Ökonomisierung der Patientenversorgung geben. Auch der VdAK hat ja zum Fallpauschalengesetz mal verlautbart: Fallpauschalengesetz so nicht verabschieden! Jetzt reicht’s!
Das Problem ist ja, dass die Hauptdiagnose weitgehend über den weiteren Weg zur Fallgruppe entscheidet. Zu Australien gibt es einen ganz gravierenden Unterschied. Nicht nur die Systeme sind nicht kompatibel und können deshalb auch nicht auf Deutschland übertragen werden, sondern dort gibt es eine völlig andere Bewertung. In Australien gilt diejenige Diagnose als Hauptdiagnose, die den größten Anteil an den Behandlungskosten verursacht hat, während es in Deutschland diejenige Diagnose ist, die bei der rückwirkenden Beurteilung die Aufnahme verursacht hat. Es gibt also entscheidende Unterschiede auch hinsichtlich der Bewertung dieses Systems.
Von daher gesehen muss man wissen, dass ein DRG immer einen Behandlungsfall betrifft. Das heißt, auch eine Behandlung in mehreren Kliniken ergibt natürlich nur ein DRG. Das führt dazu, dass viele unserer Kliniken dies einfach nicht mehr werden leisten können. Man hätte doch vorher