Kuno Winn

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Frau Ministerin, wie beurteilen Sie die Aussage der Enquete-Kommission, dass bei einer beitragsstabilisierenden Anpassung in den Jahren 2000 bis 2040 der Wert in Bezug auf die finanzierbaren Pflegeleistungen etwa um die Hälfte sinkt?
Schon Ende 2001 hat der Kollege Schwarz die langen Wartezeiten bei der Beantragung von Pflegeleistungen kritisiert; übrigens mit unserer Unterstützung. Ich frage die Landesregierung – Frau Ministerin, Ihr Haus ist Aufsichtsbehörde -: Was haben Sie bisher dagegen unternommen?
Da musst du vielleicht einmal einen anderen fragen. - Die Ärzteschaft hat natürlich überhaupt kein Interesse daran, schwarze Schafe zu schützen - um das hier einmal klarzustellen.
Ich frage mich, Frau Ministerin - -
- Ich habe die Frage ja noch nicht gestellt. Deshalb sage ich: Ich frage mich, ob Sie den Mechanismus überhaupt verstanden haben; denn bereits seit dem dritten Quartal 1995 sind die Krankenkassen nach Anlage VI des Bundesmantelvertrages zwischen Ärzten und Krankenkassen verpflichtet, ihre Mitgliederbestandsdaten mit den von der KVN überlieferten Abrechnungsdaten abzugleichen.
Meine Frage lautet: Wie stehen Sie dazu? Was sagen Sie dazu, dass dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird?
Frau Ministerin, haben denn die Krankenkassen überhaupt die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen über Auffälligkeiten - das ist der von mir in der ersten Frage beschriebene verpflichtende Datenabgleich - in der Vergangenheit informiert? Das ist verpflichtend.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Elsner-Solar, Sie haben schon an die letzte Beschlussempfehlung erinnert, die wir in diesem Landtag gemeinsam beschlossen haben. Ich hätte es auch gut gefunden, wenn Sie darauf aufmerksam gemacht hätten, dass die Umsetzung zwar in gewissen Bereichen schon erfolgt ist. Seit dem 1. Januar 2002 ist das Pflegequalitätssicherungsgesetz, also die Erweiterung des SGB XI, und auch das Heimgesetz in Kraft getreten. Aber sonst ist noch viel darin, was überhaupt noch nicht angepackt worden ist.
Von daher gesehen habe ich etwas Zweifel, jetzt einen Schritt weiter zu gehen. Sie verlangen den Zusammenschluss der kommunalen Heimaufsicht, der Aufsicht des LZSA - gut, das ist aber die Behindertenaufsicht -, der Bezirksregierung und des MDK. Sie wollen also eine neue Superbehörde schaffen. Ich weiß nicht, ob das tatsächlich in der heutigen Zeit die richtige Richtung ist. Ich habe große Zweifel gegenüber dem Ziel, eine neue Behörde der Heimaufsicht zu schaffen, weil vieles schon in den neuen Gesetzgebungsverfahren geregelt ist. Was Sie angemahnt haben, wie Doppelbesuche und dergleichen mehr, auch die Abstimmung der einzelnen Behörden, ist dort vorgegeben.
Von daher gesehen ist schon vieles überholt und steht schon jetzt im Gesetz; ich stelle es Ihnen gerne zur Verfügung. Es steht sogar in beiden Gesetzen. Sie ähneln sich sehr, gerade was die Aufsicht betrifft.
- Beides! Ich kann das auch gerne zitieren, falls es im Gedächtnis fehlen sollte. Da wären nur die entsprechenden Paragrafen vorzulesen.
Es besteht kein Zweifel daran, dass wir die Heimaufsicht stärken wollen. Das haben wir immer betont. Aber wir müssen wohl schon zwischen dem Ordnungsrecht, also mehr oder weniger dem Polizeirecht der Heimaufsicht, und dem Beratungsanspruch des MDK - der hat ja eine ganz andere Aufgabe - deutlich unterscheiden. Der muss nämlich in der Qualitätssicherung die Pflegeeinrichtung beraten. Das ist seine vornehmliche Aufgabe. Das erscheint mir durchaus wichtig. Ich habe Zweifel, ob uns eine Zusammenführung all dieser Behörden weiterbringt.
Wir sollten vielmehr das Augenmerk darauf legen, dass es um die Bewohner geht, dass es um die Arbeitnehmer dort geht, die unter zumindest relativ - ich will nicht sagen, schlechten Arbeitsbedingungen - schwierigen Arbeitsbedingen dort ihren Dienst tun. In der Ausbildung, in der Weiterbildung, vor allen Dingen auch in der Bezahlung der Pflegekräfte muss einiges getan werden, damit eine bessere Qualität in der Pflege unserer älteren Mitbürger überhaupt erreicht werden kann. Das ist für mich ein wichtiges Ziel.
Wichtig ist auch die Entbürokratisierung. Gehen Sie mal in eine Pflegeeinrichtung. Sie werden erleben, dass Sie nur Klagen über die Strichlisten hören, die dort zu führen sind, darüber, was alles getan werden muss. Es ist völlig richtig, dass diese Tätigkeit nachvollziehbar dokumentiert sein muss. Darüber besteht auch kein Zweifel. Aber ob es in extenso so passieren muss, wie es passiert, ist natürlich eine berechtigte Frage.
Von daher gesehen meine ich, wir müssen uns den anderen Problemen zuwenden, einfach weil sie wichtiger sind. Wir haben eine Zunahme altersverwirrter und dementer Patienten. Da könnte man z. B. eine Strukturkomponente gerade in den Altenpflegeheimen einführen, nämlich dann, wenn neue zugelassen werden.
Wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass mehr Menschen zu Hause bleiben können, bevor sie stationär aufgenommen werden. Wir müssen dort Angebote verbessern und schaffen. Es geht um das betreute Wohnen oder um das Modellprojekt "Jung und Alt", als Mehrgenerationenwohnen. Das alles
sollte man vorantreiben, bevor man daran geht, eine Superbehörde neu zu installieren. Letzteres scheint mir nicht der richtige Weg zu sein. Ich hoffe, dass Sie uns das in der Ausschussberatung hinlänglich erklären können, warum gerade das heutzutage sinnvoll sein soll. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die nach Presseberichten beabsichtigte Mehrwertsteuererhöhung auf Zahnersatz bzw. Zahngold wird natürlich auch eine Steigerung der Versichertenbeiträge nach sich ziehen, die auf 14,7 % prognostiziert sind. Hält die Landesregierung das für einen geeigneten Weg, um der Arbeitslosigkeit begegnen?
Meine zweite Frage möchte ich gleich anschließen: Der Eigenanteil der Versicherten beim Zahnersatz beläuft sich z. B. bei einer Brücke jetzt schon auf ca. 1 000 Euro. Ist das nicht der Weg in Richtung einer Zwei-Klassen-Medizin?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nur einige Bemerkungen zu dem Antrag machen, da wir ihn im Zusammenhang mit dem SPD-Antrag über die Rahmenbedingungen gesundheitlicher Entwicklung von Kindern im Ausschuss noch besprechen werden.
Zurzeit werden bei den Untersuchungen im frühkindlichen Alter, also bei Neugeborenen, fünf Stoffwechselerkrankungen routinemäßig abgeklärt. Mittlerweile weiß man, dass man durch moderne Verfahren eine erheblich größere Anzahl von Untersuchungen vornehmen kann. Mit dem Tandemmassenspektrometer, einem modernen Verfahren, das, zum Teil jedenfalls, in Bayern als Modellprojekt läuft, kann man bis zu 30 Untersuchungen gleichzeitig durchführen. Natürlich stellen diese Untersuchungen auch einen Kostenfaktor dar. Aber Prävention kann nicht früher einsetzen als gerade bei Neugeborenen.
Deshalb sind solche Untersuchungen selbstverständlich sinnvoll. Man muss auch überlegen, ob man nicht andere Maßnahmen wie beispielsweise das Hör-Screening mit aufnehmen muss. Das scheint eine segensreiche Einrichtung zu sein, zumal man schon bei Neugeborenen qualifiziert klären kann, ob Hördefizite tatsächlich vorhanden sind. Von daher gesehen gehört es einfach mit hinein, ebenso wie Untersuchungen auf Infektionen und HIV, um nur einiges zu benennen.
Die erste Untersuchung, die U 1, wird von mehr als 90 % in Anspruch genommen. Das ist eine lobenswerte Feststellung. Leider hat man aber im weiteren Verlauf eine Diskontinuität und nicht eine kontinuierliche Fortschreibung dieser Untersuchungen. Das muss man in Aufklärungskampag
nen, an denen natürlich viele Beteiligte mitwirken müssen, verbessern.
Einen Knick gibt es leider bei der U 2. Das ist deshalb eine wichtige Untersuchung, weil sie eigentlich in der Zeit vom dritten bis zum zehnten Lebenstag noch im Krankenhaus durchgeführt werden sollte. Aufgrund der Entlassungspraktiken werden die Frauen meistens nach dem dritten Tag oder am dritten Tag entlassen, und deshalb sackt die Inanspruchnahme dieser U 2 ein klein wenig ab. Das muss man wieder aufarbeiten; denn diese Untersuchung ist sehr wichtig, weil sie die Ausgangsuntersuchung für viele Stoffwechseluntersuchungen ist.
Man hat auch festgestellt, dass es zu etwa 2 bis 3 % Verdachtsdiagnosen kommt. Da ist natürlich interessant zu wissen: Was wird daraus? Wie ist die Kontinuität in der Behandlung dieser Verdachtsdiagnosen? Bewahrheitet sich der Verdacht, oder erwächst daraus eine Erkrankung, unter Umständen sogar eine schwer wiegende Erkrankung? Was wird damit? Da ist epidemiologisch ein Register gefragt, eine Möglichkeit der Gesundheitsberichterstattung, die leider bei der Auswertung der U-Bögen zurzeit nicht erfolgen kann, weil nach Auskunft des Zentralinstituts der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Krankenkassen die Aussagekraft dieser U-Bögen in Zweifel ziehen. Man muss also diese Bögen verbessern, sie zunächst maschinenlesbar machen, aber vielleicht auch andere Parameter mit aufnehmen. In Ihrem Antrag ist z. B. Übergewichtigkeit nicht enthalten. Auch diese Angaben müssen aufbereitet werden, das ist ganz wichtig.
Beim Modellprojekt zu den Hörstörungen, das zurzeit in Hannover durchgeführt wird, wird im Herbst ein Zwischenbericht vorgelegt werden. Dann können wir auf ermutigende Zahlen schauen, die uns auch stärkere Argumente dafür liefern werden, das mit aufnehmen zu können.
Wichtig ist tatsächlich, das bayerische Modellverfahren mit der Tandemmassenspektrometrie, womit zurzeit zwölf Stoffwechseluntersuchungen durchgeführt werden, generell bundeseinheitlich einzuführen. Das ist ein Anliegen, das von allen getragen wird und, wie ich meine, auch in die richtige Richtung weist. Wir sollten im Ausschuss vernünftig darüber diskutieren, wie weit wir diesen Antrag mit Ihrem zusammenfassen können, weil beide Anträge ja in die gleiche Richtung zielen. Man sollte bei der Untersuchung von Neugebore
nen nicht sparen, denn das ist der richtige Ansatz. Wie schon gesagt: Früher kann Prävention eben nicht einsetzen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Danke sehr, Herr Präsident. - Das Medizinstudium dauert heutzutage etwa sechs Jahre, wobei das letzte Jahr in einem praktischen Jahr abgeleistet wird und die Prüfungen nach dem Vordiplom sprich: Physikum - in drei Abschnitten abgelegt werden.
Die jetzige AO-Novelle, also die Novelle der Approbationsordnung, sieht ein Examen am Ende des Praktischen Jahres vor. In diesem Zusammenhang muss man wissen, dass sich die Medizin mittlerweile in 42 unterschiedliche Gruppierungen diversifiziert hat. Nicht umsonst wird dieses Examen in der Presse als „Hammerexamen“ beschrieben. Ob das nun stimmt oder nicht, mag dahingestellt bleiben. Nichtsdestotrotz handelt es sich um die Ballung, um die Komprimierung eines enormen Wissensstoffes auf ein einziges Examen. Für die Vorbereitung fehlt innerhalb des Praktischen Jahres oftmals die Vorbereitungszeit. Sie alle wissen, dass gerade die PJler in den Krankenhäusern angesichts des zunehmenden Ärztemangels als billige Arbeitskräfte genutzt werden.
Die Phase des AiP im Anschluss an dieses Examen kann durch eine verbesserte Ausbildung entbehrlich gemacht werden. Dies ist ein wichtiger Punkt, der umgesetzt werden sollte. Durch eine verbesserte Ausbildung mit wesentlich mehr praktischen Inhalten – das ist der Ansatz der AO-Novelle – wird der Arzt im Praktikum überflüssig. Wir begrüßen ausdrücklich die AO-Novelle, weil mit ihr diese Forderungen erfüllt werden.
Wir möchten aber dennoch - das ist der Sinn dieses Antrages -, dass das Staatsexamen entzerrt wird, dass also ein theoretischer Teil vor dem Praktischen Jahr und der praktische Teil nach dem Praktischen Jahr erfolgt. Das würde den heftigen Studentenprotesten Rechnung tragen.
Ich will nicht verschweigen, dass sozusagen der Initiator dieses Antrages aus Nordrhein-Westfalen stammt, wo sich die vier Fraktionen im Landtag übereinstimmend auf die fünf Punkte, die in unserem Antrag dargelegt sind, verständigt haben.
Ich freue mich, dass die Fraktionen in diesem Hause ebenfalls der Meinung sind, diesem Antrag so zustimmen zu können. Ich beantrage deshalb sofortige Abstimmung. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Besprechung der Großen Anfrage halten wir deshalb für wichtig, weil wir eine gute, qualifizierte und wohnortnahe stationäre Versorgung der Bürger in unserem Lande - so will ich einmal sagen - durch die Einführung des diagnosebezogenen Fallpauschalensystems als gefährdet ansehen.
Die Antwort auf unsere Große Anfrage hat mich etwas verwundert, wenn ich sie einmal mit der Antwort auf die Große Anfrage von gestern vergleiche. Die Antwort auf die Große Anfrage zur Gesundheit von Kindern in Niedersachsen wäre sicherlich mit 20 Seiten ausgekommen, wenn sie in dem gleichen Stil verfasst worden wäre wie die Antwort auf unsere Große Anfrage. Die Antwort auf unsere Anfrage ist recht lapidar.
- Ich nehme an, dass Ihnen, Herr Schwarz, die Ministerialbeamten geholfen haben, die Fragen zusammenzustellen. Das haben wir selbst gemacht. Von daher ist das etwas anderes.
Der Bundesrat hat am 1. März 2002 dem Fallpauschalengesetz zugestimmt. Bezeichnend ist aber, dass Niedersachsen weder durch die Ministerin noch durch den Staatssekretär noch durch den Fachmann, Herrn Dr. Bruckenberger, vertreten war. Ich weiß gar nicht, wer aus Niedersachsen dort gewesen ist und abgestimmt hat. Es ist schon interessant, welche Bedeutung das Ministerium der Verabschiedung dieses Gesetzes beigemessen hat.
- Ach so, der Herr Ministerpräsident.
Ich brauche insofern nichts zurückzunehmen, als ich gesagt habe, dass erstens die Ministerin, zweitens der Staatssekretär und drittens auch der Fachmann nicht dort waren. Wenn der Ministerpräsident selbst da gewesen ist, dann ist das sehr schön.
Ich nehme das zur Kenntnis. Aber meine Ausführungen waren bisher nicht unwahr.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag lehnt diese Vereinbarung weiterhin ab, weil nämlich die bundesdeutsche Krankenhauslandschaft damit noch stärker als bisher unter das Diktat des Budgets gezwängt wird, unter ökonomischem Druck steht und die Sicherstellung einer flächendeckenden Krankenhausversorgung in entsprechender Qualität in Frage gestellt wird.
Wir wissen heute schon, dass viele unserer 204 Krankenhäuser weniger als 200 Betten haben. Sie gelten, wenn sie tatsächlich als gefährdet angesehen werden, als unverkäuflich. Von daher müsste die Landesregierung schon längst ein neues Konzept dafür entwickelt haben, wie diese Versorgungsbereiche aufgefangen werden können. Selbst der Hinweis in der Antwort auf integrierte Versorgung, die einzuführen wäre, beinhaltet keine sachlichen Darstellungen. Sie wissen ja gar nicht, was „integrierte Versorgung“ in diesem Fall meint.
Nach dem Beschluss des Vermittlungsausschusses ist es den Ländern, was die Frage der Sicherstellungszuschläge angeht, nicht möglich, selbst bei den DRG-Datenstellen nachzufragen und Verbesserungen der Arbeitszeitbedingungen in den Krankenhäusern zu bewirken. Im Vermittlungsausschuss sind außerdem die wichtigen, von der CDU/CSU aufgeworfenen Fragen nicht aufgegriffen worden. Der Forderung, ein Kriterium für die Fortschreibung der Basisfallwerte bei Steigerung der Fallzahlen und Erhöhung der variablen Kosten zu entwickeln, ist nicht nachgekommen worden. Das wird schmerzlich auf uns zurückschlagen. Denn unsere Krankenhauslandschaft ist durch die Strukturen, die dort eingezogen werden, stark bedroht.
Es ist nicht zu verkennen, dass das DRG-System gewisse Chancen beinhaltet. Das will ich nicht herunterreden. Es entspricht einer Forderung, die wir selbstverständlich mit Ihnen teilen, dass wir mit den DRGs mehr Transparenz im Entgeltsystem bekommen. Wir bekommen sicherlich einen fairen Betriebskostenvergleich. Wir bekommen eine bessere Planbarkeit für die Kliniken sowie einen Ansatz für eine gerechtere Mittelverteilung innerhalb der Krankenhäuser. Natürlich bekommen wir auch eine verbesserte Vergütungssteuerung. Wir be
kommen auch eine bessere Qualität in der stationären Versorgung.
Das ist völlig richtig. Betriebskostenvergleiche, Bedarfsplanung, Gesundheitsberichterstattung und natürlich auch jede Menge Statistiken – das alles sind große Chancen, die das DRG-System beinhaltet. Leider ist die wesentliche Ressource, nämlich der Mensch, in diesem System zu kurz gekommen.
Es ist einfach so, dass wir eine starke Ökonomisierung der ärztlichen Arbeit und der pflegerischen Arbeit in den Krankenhäusern bekommen. Die Ärzte steuern mit dem, was sie als Diagnose verschlüsseln, unmittelbar die Geldflüsse im Krankenhaus.
Dadurch entsteht natürlich ein großer Druck, denn eine falsche Codierung kann das Krankenhaus unter Umständen in den Ruin führen. Das australische System sieht vor, dass ein falsches Codieren für das Krankenhaus zu einer Strafe etwa in Höhe des zehnfachen DRG führt. Darüber, ob wir das auch in Deutschland einführen, wird noch gerätselt. Irgendeine Sanktion wird es – in welcher Höhe auch immer – geben müssen. Zumindest muss es so sein, dass das Abcoding nicht vorkommt.
Wir werden zu einer völligen Veränderung der Krankheitsstrukturen kommen. Wir alle werden kränker, denn einen Menschen mit nur einer Diagnose wird es nicht geben, nicht geben können. Es gilt der alte Grundsatz der Medizin - der war eigentlich immer nur spöttisch gemeint -, der besagt: Kein Mensch ist gesund. Wer das behauptet, ist nur nicht genügend untersucht. - Das wird eine ganz traurige Wirklichkeit werden, denn die Menschen werden mit vier, fünf oder sechs Diagnosen aus den Krankenhäusern entlassen werden. Das Krankheitsspektrum wird sich erheblich verschieben.
Die Australier haben dieses System gerade einmal zu 40 % umgesetzt. Selbst die USA, die immer als fortschrittlich und wirtschaftlich gelten, haben das System lediglich zu 40 bis 50 % umgesetzt, und in Großbritannien, wo es nötig wäre, ökonomisch zu handeln, ist es maximal zu 6 % umgesetzt. Es ist
erstaunlich, dass ein Land, das um die Finanzen für das Gesundheitssystem ringt, dieses System nicht umsetzt.
Zweifellos wird es zu einer gnadenlosen Ökonomisierung bei der Versorgung der Patienten kommen. Das ist der größte Vorwurf, der gegenüber diesem System erhoben wird. Ich meine, dass es außerdem zu einem gigantischen Verschiebebahnhof kommen wird,
wobei versucht wird, Patienten mit schwierigem Krankheitsverlauf so schnell wie möglich aus den Krankenhäusern herauszubekommen - wir kennen das Stichwort von der blutigen Entlassung - und in den ambulanten Bereich abzuschieben.
Das sind die unmittelbaren Folgen, die sich daraus ergeben. Es gibt eben keine Rücksicht mehr auf medizinische Kriterien, sondern es wird eine blinde Ökonomisierung der Patientenversorgung geben. Auch der VdAK hat ja zum Fallpauschalengesetz mal verlautbart: Fallpauschalengesetz so nicht verabschieden! Jetzt reicht’s!
Selbst die Krankenkassen propagieren dies nicht.
Das Problem ist ja, dass die Hauptdiagnose weitgehend über den weiteren Weg zur Fallgruppe entscheidet. Zu Australien gibt es einen ganz gravierenden Unterschied. Nicht nur die Systeme sind nicht kompatibel und können deshalb auch nicht auf Deutschland übertragen werden, sondern dort gibt es eine völlig andere Bewertung. In Australien gilt diejenige Diagnose als Hauptdiagnose, die den größten Anteil an den Behandlungskosten verursacht hat, während es in Deutschland diejenige Diagnose ist, die bei der rückwirkenden Beurteilung die Aufnahme verursacht hat. Es gibt also entscheidende Unterschiede auch hinsichtlich der Bewertung dieses Systems.
Von daher gesehen muss man wissen, dass ein DRG immer einen Behandlungsfall betrifft. Das heißt, auch eine Behandlung in mehreren Kliniken ergibt natürlich nur ein DRG. Das führt dazu, dass viele unserer Kliniken dies einfach nicht mehr werden leisten können. Man hätte doch vorher
einmal einen Feldversuch in einer Region mit einer ganz normalen Grundversorgung machen können,
wo man nicht Operationen oder ähnliche Dinge am Fließband hat, sondern wo es eine breite Versorgung der Bevölkerung gibt. Das hätte man machen müssen; das wäre sinnvoll gewesen.
Es ist eigentlich ein Trauerspiel, wie das durch den Bundestag und durch den Bundesrat gepeitscht worden ist. Die Regierungsfraktionen haben selbst ernst zu nehmende Kritiker wie Herrn Bruckenberger, der ja unstreitig ein absoluter Kenner der Krankenhauslandschaft ist,
auch nicht ansatzweise gehört. Er hat nämlich in einer Schrift - das können Sie übrigens im Internet nachlesen - eine Wettbewerbsverzerrung durch zunehmende Grauzonenfinanzierung beschrieben, und er hat eine unstrukturierte Privatisierung des Krankenhauswesens beschrieben. Das ist auch völlig richtig. Diese Erfahrung machen wir ja schon jetzt, dass gerade die Häuser von privaten Großklinikkonzernen - so kann man mittlerweile ja sagen - übernommen werden, was dazu führt, dass wir das, was wir nicht wollen, nämlich Rosinenpickerei, bekommen, dass es also zu einer bestimmten sektoralen Auswahl medizinischer Leistungen kommt, aber nicht mehr das Angebot hoch qualifizierter Grundleistungen besteht, die wir unbedingt brauchen, um die Patienten und unsere Bürger zu versorgen.
Das führt zu einer Veränderung der gesamten Landschaft, was ich gar nicht einmal vor dem Hintergrund sehe, dass wir unsere gesamten Krankenhäuser erhalten könnten - das wird gar nicht der Fall sein -, sondern wir werden ja nach vorsichtigen Schätzungen etwa 40 Krankenhäuser verlieren. Wie das in den einzelnen Kreisen - jetzt sage ich mal „Wahlkreisen“ - aussehen wird, können Sie sich selber vor Augen führen. Ich sehe dort Herrn Schwarz aus Bad Gandersheim. Er hat ja nun besonders darunter zu leiden und müsste es besser wissen. Aber ich glaube, manche sind doch beratungsresistent.
Das Problem, das bei diesem System besteht, ist, dass wir einen Menschenversuch mit 16,5 Millionen Patienten und ca. 1 Million Beschäftigten haben. Wir haben ein System, das das ganze Krankenhauswesen industrialisiert. Der größte Vorwurf ist, dass die Menschenwürde und die Humanität zur Wirtschaftlichkeitsreserve werden. Wir bekommen eine Normierung der Behandlungsfälle und der Behandlungsabläufe. Das wird durch die Qualitätssicherungsmaßnahmen und nicht zuletzt durch die Leitlinien unterstützt. Wir werden noch beschreiben müssen, mit welcher Hand das Stethoskop des Arztes geführt wird, mit welcher Hand der Verband angelegt wird, ob von links oder von rechts an das Krankenbett getreten wird. Alles dieses wird in Zukunft der Fall sein, wenn wir weiterhin auf diesem Weg fortschreiten.
Bei den Personalkosten wird es zu einer enormen Steigerung kommen. Der Marburger Bund hat zusammen mit der Gewerkschaft ver.di errechnet, dass wir mittlerweile einen Mangel an Ärzten in der Größenordnung von 15 000 und einen Mangel an Krankenschwestern in der Größenordnung von 20 000 haben. Das hat zusätzliche Kosten von rund 1 Milliarde Euro zur Folge.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, DRGs sind nicht der Weg in die Zukunft, jedenfalls nicht auf diese Art und Weise. Wir haben einfach vergessen, dass wir die Humanität im Krankenhaus stärken müssen. Das ist doch auch das, was Sie in Ihren Redebeiträgen immer wieder hervorheben, dass also zu wenig Zuwendung erfolgt. Gerade das kommt unter die Räder. Deshalb kann ich nur herzlich darum bitten, dass man bei den anstehenden Ausschussberatungen umkehrt und überlegt, wie man die einzelnen Dinge so gestalten kann, dass die Menschenwürde wirklich noch im Vordergrund steht. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich habe zunächst den Beamten zu danken, die mit der Beantwortung dieser Großen Anfrage befasst waren; denn es ist tatsächlich ein riesiges Werk von 105 Seiten. Dafür gebührt wirklich Dank. Die zweite Frage drängt sich aber gleich auf: Was sollte das?
Ich frage mich, was diese ganze Anfrage und vor allem die Beantwortung sollen. Haben die Beamten zu viel Zeit? Ich meine, man hätte anderes machen können.
Sie machen eine Zustandsbeschreibung in Niedersachsen, und zwar auf dem Rücken derer, die das tun, nämlich der anderen Organisationen. Selber tun Sie nichts. Sie suggerieren hier, dass Sie dies alles bewerkstelligen. Das ist aber bei weitem nicht der Fall.
Auch die Form gefällt mir nicht. Hier wird beispielsweise von Akteuren gesprochen. Wir sind doch hier nicht im Daddel-Verein. Das ist eine Herabwürdigung derer, die mit viel Leistung die ganze Arbeit erledigen. Ich würde sagen: Wenn man solch eine Anfrage stellt, dann sollte man auch angemessene Worte verwenden.
- Ich rede zum Thema. Das ist sehr wichtig.
Meine Damen und Herren, ich kann leider nur punktuell auf diese Große Anfrage eingehen. Es ist schon sehr bezeichnend, wie dieses ganze Jubelwerk abgefasst ist.
Wenn ich mir allein die Fragen anschaue. Nehmen wir doch einmal das gelobte Hörscreening für Kleinstkinder. Das wurde gerade auch von der Ministerin gelobt. Dies ist wunderbar und findet auch unsere Zustimmung. Ich darf aber daran erinnern, dass es gerade die SPD-Fraktion ist, die die Zuschüsse für die sozialpädiatrischen Zentren für gehörgeschädigte Kinder verringern will. Sie sind es, die dort Kürzungen vornehmen wollten.
- Das kann nicht falsch sein. Ich will zwar glauben, Herr Groth, dass Sie sich manchmal eines Besseren belehren lassen. Aber ich weiß sehr wohl, wie die Beteiligten auf der Matte gestanden und darum gebeten haben, dass man sich dafür einsetzen sollte. Sie sind diejenigen, die die Haushaltsansätze kürzen wollten, und niemand anderes.
Ein anderes Thema ist die Prävention. Sie beschreiben hier reichlich Präventionen. Ich finde es ganz toll, wie das hochgejubelt wird. Es wird auch einiges zitiert. Das ist alles richtig. Beispielsweise wird ausgeführt, dass für Präventionsmaßnahmen 2,56 Euro je Versichertem zur Verfügung stehen. Das können Sie wirklich nur einem verkaufen, der von der Sache nichts versteht. Bereits der Sachverständigenrat der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen hat Ihnen nachgewiesen, dass allein bei den Lipidsenkern die Verteuerung dieses System von 8 Milliarden DM, also rund 4 Milliarden Euro, angedacht ist und die anderen Maßnahmen natürlich obendrauf kommen. Das ist eine lächerliche Summe, die überhaupt nicht dazu angetan ist, Prävention 1 umzusetzen - die übrigens nicht von den Krankenkassen bezahlt werden darf. Es gibt einzelne Vereinbarungen. Ich habe z. B. eine vorliegen, falls Sie das nicht wissen.
Das andere ist die Betreuung von Straßenkindern, Obdachlosen. Das ist eine Initiative der Ärzte
kammer Niedersachsen. Es ist eine Anregung, die ich Ihnen schon vor Jahren gegeben habe, und nicht etwas, was auf Ihrem Mist gewachsen ist. Dieser Sache haben wir uns selber angenommen.
Man kann auch einmal gute Sachen nennen. Ich finde es nicht schlimm, wenn dieses so gemacht wird.
- Das wird von den Einzelnen selbst finanziert. Das sind freiwillige Leistungen, wofür die einzelnen Ärzte kein Honorar nehmen. Sie rechnen das nicht über die Krankenkassen ab. Das zu Ihrer Information.
- Das gilt auch für Kinder, selbstverständlich. Das gilt für alle, z. B. auch für Obdachlose.
Der Ernährungs- und Bewegungsmangel ist auch eine ganz hervorragende Erkenntnis. Vor kurzem war in der Ärzte-Zeitung zu lesen, dass es immer mehr übergewichtige Kinder gibt. Diese haben gesundheitliche Probleme nicht in frühen Jahren bekommen, sondern bekommen sie erst in der Zukunft. Man muss also auch einen Schluss aus den Zahlen ziehen. Es reicht nicht aus, einfach Zahlen aneinander zu reihen und zu sagen: So ist es.
Man muss bemerken, Frau Elsner-Solar, dass sich diese Entwicklung zu den Jüngeren hin verlagert. Das ist das große Problem. Dazu sagen Sie eigentlich überhaupt nichts.
Ein weiterer Punkt ist die Schulmilch. Sie fordern die Schulmilch. Das ist, wie ich finde, eine gute Sache. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bestandteile der Milch für das Wachstum der Kinder sehr förderlich sind. Ich erinnere aber daran, dass Sie unseren Antrag für mehr Schulmilch abgelehnt haben.
Sie sind es doch, die blockieren. Vor allem beschreiben Sie die Vorteile der Milch auch noch selber. Ich muss sagen, das ist etwas, was dem sehr entgegensteht.
Lassen Sie mich noch kurz auf die Drogenprobleme zu sprechen kommen, die Sie hier beschreiben. Es ist sicherlich so, dass bereits Kinder zum Alkohol greifen. Ich kenne auch Berichte von Lehrern, die sagen, dass zum Teil schon 10-Jährige mit der Bierdose in der Hand an der Ecke stehen. Das finde ich ganz toll.
Sie verweisen lapidar auf einen Erlass, wonach das in der Schule verboten ist. Zeigen Sie mir doch einmal einen Lehrer, der dagegen einschreitet! Es schreitet doch niemand dagegen ein, weil sie nämlich alle Angst haben. Das ist doch das Problem. Sie haben ordnungspolitisch völlig versagt. Wenn Sie solche Probleme beschreiben - es ist völlig richtig, dass man diese beschreibt -, dann müssen auch die Konsequenzen daraus gezogen werden. Das tun Sie jedoch nicht.
Genauso ist es mit dem Rauchen. Natürlich werden die Kinder zu Hause zum Rauchen verleitet und greifen zur Zigarette, wenn sie einer Zigarette habhaft werden können. Das ist aber nicht etwas, was man den Kindern vorwerfen kann. Es sind doch die Eltern, die hier herangezogen werden müssen. Hier finden einfach keine Kontrollen statt.
Bei den Drogen ist das nicht anders. Sie beschreiben zwar, dass es sich in der Regel um Einstiegsdrogen handelt, z. B. Cannabis, aber Sie sagen überhaupt nichts dazu, dass es diese Drogen sind, die die Jugendlichen und später die Erwachsenen konsumieren, wodurch sie schwer abhängig werden und dann unserem Sozialsystem zur Last fallen. Es gibt von Ihnen keinerlei Hinweise, welche Konsequenzen Sie daraus ziehen wollen.
Sie sagen nicht, ob die Kinder gesünder sind als andere, Sie sagen nicht, ob Sie eine effizientere gesundheitliche Betreuung machen als andere, und Sie sagen auch nicht, was Sie eigentlich tun wollen, um die negativen Zustände, die Ihnen von anderen Organisationen genannt worden sind und
die Sie hier zum Teil richtigerweise aufgeführt haben, zu beenden. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich wollte ich zu diesem Antrag nicht sprechen. Aber ich habe das Gefühl, dass hier dringend der Arzt gebraucht wird.
Es hat sich mal wieder gezeigt, wie gefährlich Halbwissen in der Argumentation ist - dies sowohl bei den Grünen als auch bei der SPD.
- Bitte schön, Herr Schröder!
Selbstverständlich.
Darauf wollte ich gerade zu sprechen kommen. Es geht um die Äußerung des Kammerpräsidenten Montgomery aus Hamburg. Herr Montgomery ist seines Zeichens Radiologe, ein ehrenwerter Mann. Ich kenne ihn sehr gut, und ich habe ihm zu seiner Äußerung bereits einen Brief geschrieben; denn er hat da etwas verwechselt.
- Nein. Es wäre aber eigentlich immer gut, jemanden zu nehmen, der mit diesen Dingen umgehen kann. Von daher ist es durchaus hilfreich, wenn auch einmal ein Allgemeinmediziner oder Gastroenterologe oder dergleichen zu Wort kommt.
Um es auf den Punkt zu bringen: Wenn man eine Magensonde einführt, dann kommt es nur in den seltensten Fällen - so ist das bei dem Hamburger Fall gewesen - zu einem reflektorischen Herztod, ausgelöst durch die Magensonde, durch eine Reizung des Vagus-Nerven.
Das ist der Hintergrund dabei. Dies passiert aber ausgesprochen selten.
- Wenn das ein Risiko wäre, Herr Biel, dürften Sie keinem älteren Menschen in einem Altenheim eine Magensonde legen, dürften Sie nicht zur Gastroskopie gehen. Ein solcher Eingriff wird alltäglich tausendfach vorgenommen. All das dürften Sie nicht tun.
Das Risiko ist absolut gering. Ich will nicht sagen, dass es zu vernachlässigen ist. Der Fall ist aber selten. Bekanntermaßen ist das Seltene eben selten. Das ist der ganze Hintergrund.
Es kommt nicht dazu, dass Magenflüssigkeit aufsteigt und - ich sage es einmal so - eingeatmet wird, was ja eine Gefährdung darstellen könnte. Das ist nicht der Fall. Da müsste der Patient narkotisiert sein. Das ist er aber, wie gesagt, nicht.
Die Verabreichung des Brechmittels ist hinsichtlich seiner Gefährlichkeit eigentlich unumstritten. Die Substanz, die den Brechreiz hervorruft, ist für sich nicht das Problem. Gerade auch bei dem Hamburger Fall ging es einzig und allein um die zwangsweise Einführung der Magensonde,
die dann zu einem reflektorischen Herztod geführt hat.
Bitte schön!
Ja, sicher. Das ist völlig richtig. Das ist eine ethische Stellungnahme. Nur so kann man das verstehen. Selbstverständlich ist die Teilnahme eines Arztes an einem solchen Prozess eine freiwillige Angelegenheit. Dazu kann kein Arzt gezwungen werden. Mehr drückt dieser Beschluss auch gar nicht aus. So sehe ich das auch.
Ob man eine Spritze oder ein Abführmittel verabreicht - das Mittel selber ist relativ unproblematisch -: Jedes Mal geht es um die zwangsweise Verabreichung. Es geht immer um die potenziellen Nebenwirkungen, allerdings nicht um pharmakologische Nebenwirkungen, höchstens beim Apomorphin, und das ist eine Dosisfrage. Das heißt: Dieses Problem ist nicht einfach pauschal anzugehen, sondern das muss etwas differenzierter betrachtet werden. Nur darauf wollte ich hinweisen.
Wenn man eine normale Dosis verabreicht, ist das relativ - ich muss sagen: relativ - ungefährlich. Von daher geht meines Erachtens die Aufregung, die Sie veranstalten, am Ziel vorbei. Der Antrag der CDU trifft im Grunde ins Schwarze,
weil es einfach um Beweissicherung in Fällen geht, in denen Menschen das Beweismittel in sich verwahren. Das muss heraus, damit es weitergehen kann.
Frau Ministerin, ich beziehe mich noch einmal auf die Frage des Kollegen Lindhorst. Können Sie mir sagen, wie hoch die Kosten sind, die der Stadt Springe jährlich entstehen?
Herr Minister, wie hoch war eigentlich die Konzentration an Chloramphenicol pro Kilogramm in den betroffenen Bereichen?
Herr Minister, können Sie mir die genaue Todesursache des Hamburger Dealers sagen?
Herr Minister, Sie haben indirekt bestätigt, dass es bei dem Dealer zu einem reflektorischem Herztod gekommen ist. Das war eine Auslösung des VagusReizes. Dies ist nämlich als der medizinische Hintergrund und die Ursache festzustellen.
Ist Ihnen nicht bekannt, dass seit vielen Jahrzehnten zur Sondenernährung, zur Gastroskopie und dergleichen Sonden durch die Nase oder den Mund in den Magen geführt werden und dass der reflektorische Herztod zwar eine Komplikation, aber eine seltene Komplikation darstellt? Wie können Sie in Anbetracht dieser relativ geringen Gefahr von einer Unverhältnismäßigkeit sprechen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der ambulanten Versorgung mit Kinderärzten zeigen sich zwei unterschiedliche Entwicklungen: Seit einigen Jahren nehmen in Deutschland und damit auch in Niedersachsen die Geburtenzahlen ab. Gleichzeitig sind durch Maßnahmen wie Impfungen und Vorsorge viele im Kindesalter auftretende lebensbedrohliche Krankheiten erheblich seltener geworden.
So hat sich auch das Spektrum der Krankheiten der Kinder und Jugendlichen eindeutig verschoben. Akute Infektionskrankheiten sind in den Hintergrund getreten. Demgegenüber haben Erkrankungen, die vor allem psychosoziale Entwicklungen
der Kinder und Jugendlichen betreffen, deutlich zugenommen.
Aufgrund dieser Veränderung des Krankheitsspektrums und der medizinisch sowie politisch gewünschten Stärkung der ambulanten Versorgung hat die Auslastung der pädiatrischen Kliniken und Abteilungen deutlich abgenommen. Deshalb kommt es kontinuierlich zu einem Abbau der Betten in den Kinderkliniken und damit zu einem Abbau der Weiterbildungsstellen in der Pädiatrie. Aufgrund der abnehmenden Zahl der Weiterbildungsplätze wird die Zahl der zukünftig ausgebildeten und bereitstehenden Kinderärzte abnehmen. In Niedersachsen gab es 1992 noch 43 pädiatrische Abteilungen in den Kliniken, 1998 waren es nur noch 38. Mittlerweile gibt es nur noch 30 mit Weiterbildungsaufgaben betraute Abteilungen. Das heißt, es gibt eine kontinuierliche Abnahme.
Es ist bedeutsam, dass die Zahl der zukünftig benötigten Kinder- und Jugendärzte nicht in dem Maße sinken wird, wie es die sinkenden Geburtenzahlen implizieren, da die zunehmende Bedeutung der Störungen der psychosozialen Entwicklung im Kinder- und Jugendalter, also durch Schulprobleme und Aufmerksamkeitsstörungen gekennzeichnet, zu einer Zunahme des Bedarfs an Fachärzten, die in diesem Bereich der Kinder- und Jugendmedizin ausgebildet sind, führen wird. Die Probleme der seelischen Gesundheit unser Kinder und Jugendlichen werden eine große Zahl von ausgebildeten Fachärzten notwendig machen, um einen einer hoch entwickelten Industrienation angemessenen Standard der medizinischen Versorgung zu gewährleisten.
Es liegt die Stellungnahme der Niedersächsischen Ärztekammer vor, Herr Schwarz, dass bis zum Jahre 2010 die ambulante Versorgung durch Kinder- und Jugendärzte in Niedersachsen nicht gefährdet sein soll. Selbst wenn die dort dargelegten Zahlen zur Alterspyramide der Kinder- und Jugendärzte und der dort errechnete Zu- und Abgang der Kinder- und Jugendärzte in Niedersachsen zugrunde gelegt werden, müssen die Angaben der Ärztekammer bzw. ihre Hochrechnung zur kinderärztlichen Versorgung in Niedersachsen bis zum Jahre 2010 differenziert betrachtet werden. Für sich allein sind sie irreführend und so auch nicht richtig. Die Zahlen stimmen zwar, aber die Berechnung ist nicht richtig.
Die Ärztekammerberechnungen gehen von einem Arbeitsendalter von 68 Jahren bei allen tätigen
Kinder- und Jugendärzten aus. In dieser Berechnung können aber allenfalls die ambulant tätigen Kinderärzte, d. h. die Ärzte aus dem niedergelassenen Bereich, die möglicherweise mit 68 Jahren in den Ruhestand gehen, veranschlagt werden. Die Kinderärzte aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst, also aus der Klinik, werden ohne Ausnahme mit dem 65. Lebensjahr pensioniert. Auch unter den niedergelassenen Ärzten gibt es einen wachsenden Anteil, der die Möglichkeit des Beginns der Rente durch die Niedersächsische Ärzteversorgung vor dem 68. Lebensjahr nutzt und seine Praxisarbeit einstellt. Man muss bei der Hochrechnung der Ärztekammer zu der Gesamtzahl von 102, die bis 2010 in den Ruhestand gehen, ca. ein Drittel der jetzt 50- bis 60-Jährigen - das sind etwa 50 bis 55 Kinderärzte - addieren. Es ist also von ca. 160 Kinderärzten, die sich aus dem kinder- und jugendärztlichen Versorgungsbereich verabschieden werden, auszugehen. Den ausscheidenden Ärzten werden aber nicht 160 neue Fachärzte für Kinderheilkunde und Jugendmedizin gegenüberstehen können, weil die vorgesehenen Reduzierungen in den Kinderkliniken in Niedersachsen in den nächsten fünf bis zehn Jahren von 1 700 Betten auf 1 000 bis 1 200 Betten die kinderärztlichen Ausbildungsplätze um voraussichtlich bis zu einem Drittel vermindern werden.
Es kommt aber noch ein Faktum hinzu: Viele Kinderkliniken haben sich spezialisiert. Ich nenne Mukoviszidosekliniken oder -abteilungen. Das heißt, eine Weiterbildung für den Facharzt für Kinderheilkunde ist in dem Bereich nicht möglich. Dies kommt also noch hinzu. Bis zum Jahr 2010 können wahrscheinlich 30 bis 70 Kinder- und Jugendärzte nicht ersetzt werden. Mittlerweile kommt hinzu - auch das wird bemerkbar-, dass wir uns einem allgemeinen Ärztemangel gegenübersehen. Die Krankenhäuser beklagen sich, dass sie keine Assistenzärzte mehr bekommen. Ich kann das bestätigen. Für meine Praxis - das liegt garantiert nicht an mir persönlich - bekomme ich auch keine Assistenzärztin.
In den Flächenländern, zu denen auch Niedersachsen gehört, wird sich der Mangel an ausgebildeten Kinderärzten vor allem in den ländlichen Regionen bemerkbar machen. Diejenigen Ärzte, die in den nächsten Jahren in den ländlichen Regionen ihre Praxen abgeben werden, werden Schwierigkeiten bekommen, Nachfolger für ihre Praxen zu finden. Die jungen Nachfolger werden zunächst die vermeintlich attraktiven Gebiete in den Städten bevorzugen. Bereits heute haben Kinderärzte in den
ländlichen Regionen in Nordniedersachsen, die Nachfolger suchen, zum Teil Schwierigkeiten, ihre Praxen abzugeben.
Von vielen Beobachtern wird u. a. im Osten Deutschlands aufgrund der schlechten Altersstruktur der Ärzte trotz des drastischen Geburtenrückgangs ein sehr starker Mangel an Ärzten befürchtet, sodass eine Versorgung Niedersachsens durch Fachärzte aus angrenzenden Bundesländern mehr als unwahrscheinlich ist.
In der medizinischen Versorgung der Kinder wird der Prävention sowohl aus medizinischer Sicht als auch aus politischer Sicht ein sehr hoher Stellenwert eingeräumt. Effektive Prävention setzt allerdings einen hohen fachärztlichen Standard voraus. Prävention auf hohem fachärztlichen Niveau ist ohne eine ausreichende Zahl von Kinder- und Jugendärzten natürlich nicht möglich.
Das dargelegte Entwicklungsszenario wird mittelfristig, d. h. in einem Zeitraum von fünf bis zehn Jahren, eintreten. Deshalb stehen heutige hohe Zahlen von Bewerbern auf Praxenlisten z. B. in Hannover oder in Braunschweig nicht im Widerspruch zu der Befürchtung. Da die Facharztausbildung zum Kinder- und Jugendarzt heute in der Regel sieben bis acht Jahre dauert, und zwar nach dem Examen, können gesundheitspolitische Änderungen, die sich auf die ausreichende Weiterbildung der Kinder- und Jugendärzte beziehen, auch erst in einem Zeitintervall von knapp zehn Jahren Wirkung zeigen. Deshalb muss schnellstmöglich die Bedeutung der Weiterbildung zum Kinder- und Jugendarzt in der ambulanten Praxis gestärkt werden. Dies kann einerseits durch entsprechende Änderungen der Weiterbildungsordnung erfolgen. Das ist natürlich die Aufgabe der Kammern und der Gremien. Allerdings werden die Festlegung der gesundheitspolitischen Ziele in diese Richtung und die notwendige Änderung zu unterstützen und zu beschleunigen sein.
Auf der anderen Seite ist eine Stärkung der Weiterbildung außerhalb der Kliniken in den Praxen der niedergelassenen Ärzte nur bei einer entsprechenden finanziellen Ausstattung der Weiterbildungspraxen möglich. Ich weiß sehr gut, Herr Schwarz, dass wir für die Weiterbildung in allen Fachbereichen nicht zuständig sind. Deshalb zielt der Antrag auf die Kliniken, also darauf, dass dort die Abteilungen eben nicht geschlossen werden und dass darauf geachtet werden soll, dass eine ausreichende Zahl von Weiterbildungsstellen vor
gehalten wird. Das, so meine ich, gehört sehr wohl in den Landtag, und das ist auch unsere Aufgabe, da wir nämlich für die Kliniken zuständig sind. Danke schön.
Herr Minister, in Bezug auf die Kooperation mit Witten/Herdecke hat der Ministerpräsident Gespräche mit dem Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen angekündigt. Hat es diese Gespräche bereits gegeben?
Herr Minister, können Sie etwas über das Gesamtdefizit des INI sagen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Aktuelle Stunde am Dienstag verfolgt.
Mir ist dabei auch nicht entgangen, Herr Schwarz, dass Sie in Ihren Ausführungen versucht haben, die scheinbar erfolgreiche Arbeit der Sozialministerin zu dokumentieren. In der Tat haben Sie eine Vielzahl von Punkten aufgeführt, die es näher zu be
leuchten gilt. Aber eins sage ich Ihnen natürlich schon jetzt: Quantität ist nicht gleich Qualität, und blinder Aktionismus führt zwangsläufig zu Konzeptionslosigkeit!
Herr Schwarz, in einem Punkt stimme ich Ihnen zu: An vielen Stellen werden kleine Lichter angezündet. Doch dort, wo es um echte Sozialpolitik geht, herrscht tiefe Dunkelheit.
Das Sozialministerium ist von einem ehemaligen Haus, das sich um soziale Ausgleiche kümmerte und für die Absicherung und Versorgung von sozial Schwachen eintrat - so war es zumindest unter Minister Schnipkoweit und später auch unter Herrn Hiller -, mehr und mehr zu einer Parteizentrale verkommen.
Die Schwächsten dieser Gesellschaft haben bei dieser Landesregierung einen Vorteil. Sie sind nämlich die Ersten bei Haushaltskürzungen. Ich frage: Wie lässt es sich sonst erklären, dass das Kabinett Kürzungen von 40 Millionen DM bei der ambulanten Pflege beschließt und dabei in Kauf nimmt, dass die Pflegebedürftigen in die Sozialhilfe abrutschen oder bei der Pflege eine Reduzierung der Pflegeleistungen in Kauf nehmen müssen?
Auf unseren Druck und den vehementen Protest der Wohlfahrtsverbände hin haben Sie diese Kürzungen zurückgenommen. Dennoch ergeben sich durch die Begrenzung des Fördervolumens für die ambulanten Pflegeeinrichtungen und nicht zuletzt für die Pflegebedürftigen einschneidende Veränderungen. Bei der Budgetierung der Gesamtförderung wird es unweigerlich zu Zuzahlungen der Pflegebedürftigen kommen. Dabei sind Sie natürlich auf dem richtigen Weg; denn analog zur Rentenversicherung wird auch in der Krankenversicherung darüber nachgedacht - das hat Bundeswirtschaftsminister Müller schon getan -, und auch bei der Pflegeversicherung wird der Ansatze verfolgt, die Kosten dem Bürger hälftig aufzubürden, damit die Pflegeversicherung wieder ein wenig entlastet wird.
Es ist davon auszugehen, dass vorwiegend pflegebedürftige Frauen mit geringfügigem Renteneinkommen von dem Risiko der frühzeitigen Sozialhilfeabhängigkeit betroffen sind. Das ist nämlich die Frauenpolitik unserer Sozialministerin!
Offensichtlich haben Sie auch die Untersuchung über die Zustände in den niedersächsischen Pflegeheimen nicht zur Kenntnis genommen. Eine repräsentative Prüfung hatte ergeben - so im Informationsblatt der BKK nachzulesen -, dass in rund einem Drittel der Heime unangemessene oder gar gefährdende Pflege stattfindet,
die so gravierend sein kann, dass Menschen zu Schaden kommen können. Das steht übrigens auch im Einklang mit den Untersuchungen des Gerichtsmedizinischen Instituts der MHH.
Da muss ich natürlich fragen: Wo sind denn die Ansätze bzw. die Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen gerade in der Pflege? - Sie wissen doch, woran das liegt. Das liegt nicht - jedenfalls nicht nur - an den Heimleitungen, auch nicht am Personal, sondern am mangelden Personal
und vor allen Dingen an dem fehlenden Geld für Investitionsförderung. Das ist nämlich ein Stück Ihrer Sozialpolitik.
In dieser Situation kommen aus Bayern zwei Gesetzentwürfe in den Bundesrat, einmal ein Gesetzentwurf zur Verstärkung der Personalausstattung in Pflegeheimen und zum anderen der Gesetzentwurf zur Steigerung der Qualität der Pflege. Die Niedersächsische Landesregierung hatte nichts Besseres zu tun, als diese Gesetzentwürfe nach dem Motto „Das macht doch nichts, das merkt doch keiner“ abzulehnen.
- Das sehe ich auch so.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, in der Kunst, Menschen für dumm zu verkaufen und sie zu hintergehen, ist Ihre Kreativität nicht zu übertreffen.
Da werden zunächst 30 Millionen DM bei der Krankenhausfinanzierung gekürzt. Damit steht Niedersachsen mit seiner Investitionskostenförderung bundesweit an vorletzter Stelle,
nachdem die Nordrhein-Westfalen draufgesattelt haben, wahrscheinlich sogar an letzter Stelle. Nach dieser Kürzung kommen Sie auch noch her und strecken die Bedienung, sodass 2002 und 2003 nicht 200 Millionen DM zur Verfügung stehen, sondern nur noch jeweils 150 Millionen DM.
Das alles vor dem Hintergrund eines Investitionsstaus von mehr als 2 Milliarden DM.
Es ist an Zynismus nicht zu überbieten,
Herr Schwarz - Sie sind in der Ärztezeitung vom 2. Oktober zitiert worden -, wenn Sie nach dieser Kürzung ein Sonderprogramm von insgesamt 100 Millionen DM verkünden. Erst kürzen Sie die Ausgaben, dann schichten Sie um und verkaufen die vorenthaltenen Gelder als Sonderprogramm.
Das ist schon keine Trickserei mehr, das ist Volksverdummung. Denn die Kommunen müssen ja schließlich diese 100 Millionen DM sogar noch gegenfinanzieren.
Es ist schlichtweg die Unwahrheit, Herr Groth, wenn Sie behaupten, dass diese Mittel nicht abgerufen werden.
Sie wissen doch genau, dass Sie, wenn Sie heute bei der Investitionskostenförderung eine Streckung vornehmen, diese später teuer zwischenfinanzieren
und als außerplanmäßige Ausgabe einstellen müssen. Beide Maßnahmen werden höhere Ausgaben nach sich ziehen.
Diese Mittel wären bei den Krankenhäusern natürlich besser aufgehoben. Sagen Sie hier im Hause, was Ihnen die kommunalen Spitzenverbände ins Buch geschrieben haben. Sagen Sie uns doch einmal, wie es mit der Eigenbeteiligung der Kommunen aussieht, wenn Sie mit Ihrer Zahlentrickserei diese wieder einmal zusätzlich belasten.
Ich frage Sie auch, Frau Trauernicht: Welche Konzepte haben Sie eigentlich für den Bereich Psychiatrie? Wie sieht Ihre zukünftige Behindertenpolitik aus?
Da werden einmal auf Druck der CDU sieben Jugendbüros für ganz Niedersachsen eingerichtet, ein Modellversuch. Frau Ministerin, wir brauchen landesweit Jugendbüros,
damit wir nicht Überschriften wie erst am Dienstag in der Neuen Presse lesen: „Immer mehr Jugendliche verurteilt. Zahl erreicht in Niedersachsen Rekordhöhe. Wachsende Armut Schuld.“ Solche Überschriften darf es nicht mehr geben.
Wir müssen doch nicht wie im Bereich der inneren Sicherheit und im Bereich des Katastrophenschutzes immer erst abwarten, bis bittere Ereignisse Sie zum Umdenken zwingen.
Auch bei den notwendigen Vorbereitungen zur Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes, das im Januar 2002 in Kraft tritt, mussten wir Sie treiben. Ob das, was Sie bisher unternommen haben, ausreicht, werden wir im ersten Halbjahr 2002 beurteilen können.
Frau Ministerin, Ihre Familienpolitik, mit der Sie sich so gerne darstellen, weist nichts anderes auf als ein paar, nämlich ganz genau sechs, Familienserviceeinrichtungen, die Sie mit einer Anschubfinanzierung fördern wollen. Was diese Landesregierung für Familie und Kinder übrig hat, hat
Ihnen kürzlich Bückeburg bestätigt. Nichts als Luftblasen! Ich gebe Ihnen gern einmal das Familienpolitische Programm der CDU, das wir in Hildesheim verabschiedet haben.
Wenn wir über die Zukunft unserer Familien reden, muss man auch den Armutsbericht im Hinterkopf haben. Da reichen einige Bündnisse und Einrichtungen nicht aus. Da darf man nicht kleckern, sondern da muss man klotzen.
Wir brauchen eine Ausweitung der Kinderbetreuung im Jahre 2001, haben Sie zumindest gesagt, in der HAZ nachzulesen. Wir werden Sie auch an dieser Aussage messen.
Das gilt auch für den Kinder- und Jugendplan. Bei der Förderung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen werden wir uns künftig nicht mehr nur mit Förderprogrammen in Höhe von 322,11 DM beschäftigen. Dieser Betrag liegt ja weit unter dem Betrag, der für eine einzuberufende Ausschusssitzung in Betracht kommt.
Ich verspreche Ihnen: Wir werden Ihre Sozialpolitik und Ihre Ankündigungen an den Ergebnissen messen. Darauf können Sie sich verlassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, manchmal kann auch ich nachts nicht schlafen. Da gibt es ja Lektüre.
- Nein, nein. Ich greife dann immer zum Grundsatzprogramm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.
- Das sage ich Ihnen gleich. Da steht nämlich unter „3. Durch soziale Gerechtigkeit zur solidarischen Gesellschaft“ zu lesen:
„Sozialpolitik will Solidarität als Leitidee für die ganze Gesellschaft le
bendig machen. Daher ist sie für uns Gesellschaftspolitik, eine Dimension des gesamten politischen Handelns.“
Wenn das, was Sie uns hier in der Sozialpolitik vorführen, Ihre Leitidee ist, dann gute Nacht, Niedersachsen!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich befürchte, dass ich als Naturwissenschaftler und Arzt hier eine andere Position einnehmen muss, als mich auf ethische Probleme zu beschränken, die sicherlich einer Grundentscheidung bedürfen und auch richtig angesprochen worden sind. Es geht auch darum, dass wir die Möglichkeit erhalten, durch die Kenntnis des genetischen Codes eventuell Krankheiten gar nicht erst entstehen zu lassen. Das erfordert eine riesige Landkarte von Krankheiten, die bestimmten Genen zugeordnet sind. Es verhält sich nicht immer so, dass ein einzelnes Gen für eine Krankheit verantwortlich ist. Das wäre ja viel zu einfach oder viel zu schön, vielleicht auch viel zu leicht. Nein, es ist eine sehr schwierige Angelegenheit, weil manche Krankheiten an mehreren Stellen zu lokalisieren sind und auch nicht so ganz einfach zu beheben sind, etwa dadurch, dass man einfach das Reagenzglas dreimal schüttelt, und dann ist die Krankheit weg.
Bei dem jetzigen Kenntnisstand der Wissenschaft können wir einfach nur Visionen entwickeln. Die Diskussion auch heute hier erscheint mir in manchen Teilen doch ein klein wenig von Ängsten und natürlich auch von - so sage ich es einmal - Vorurteilen geprägt zu sein, von dem, was da mal entstehen könnte, wie etwa der berühmte Homunculus. Das können wir doch jetzt schon machen; durch das Klonen ist es möglich, identische Zellen, also auch identische Menschen, herzustellen. Das ist ja nun verboten.
Die Diskussion auf die Fragestellung zu reduzieren, dass behindertes Leben entstehen könnte, ist deshalb für mich viel zu kurz gegriffen. Behinderte wird es immer geben, weil nämlich alles - bis hin zur Geburt - nicht so planbar ist, dass Kinder behinderungsfrei zur Welt kommen könnten. Das ist gar nicht möglich. Selbst ein absolut gesundes Kind kann sich unter den Geburtswehen die Nabelschnur selber um den Hals wickeln, unter einer Sauerstoffnot, einer Asphyxie, leiden und so geistig behindert zur Welt kommen. Das wird es immer geben. Zu glauben, man könnte dort den absoluten Menschen schaffen, der zwei Meter groß und einen Meter breit ist, nur blonde Haare hat, das halte ich für ein Gespenst; das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Mir geht es darum, die Möglichkeiten und Chancen in der Gentechnologie so weit zu eröffnen, dass wir bestimmte schwere Krankheiten - dazu wäre natürlich die PID geeignet; es wird
allerdings die Zeit zeigen müssen, ob sie überhaupt in der Lage ist, diese Krankheiten auf den Chromosomensträngen zu lokalisieren - eventuell gar nicht erst entstehen lassen.
Wir müssen einmal über die Frage reden: Was ist Behinderung? - Ist es wirklich nur das, was wir in klassischem Sinne damit meinen, oder ist z. B. ein an Mukoviszidose erkranktes Kind nicht auch behindert? - Natürlich ist es behindert. Jede schwer wiegende Erkrankung schafft für den Einzelnen eine schwere Behinderung. Natürlich können die verschiedenen Menschen unterschiedlich damit umgehen. Aber selbstverständlich muss es doch Ziel der Wissenschaft sein, Krankheiten, auch Behinderungen, wenn es möglich ist, zu beheben. Das ist doch immer der Ansatz der Medizin gewesen und muss es auch sein.
Denn dann würde ich meinen Auftrag überhaupt nicht mehr verstehen, wenn ich das, was möglich ist, was ich verhindern kann, nicht machen würde. Das ist eine Verweigerung von Therapie, die nach den Erkenntnissen angewendet werden könnte. Es ist ärztlicher Auftrag, Krankheiten zu verhindern, zu heilen und auch Schmerzen zu lindern. Wenn das in einem gewissen Rahmen geht, wo es genetisch determiniert ist, dann muss man diese Chance einfach ergreifen. Wie weit wir nach dem heutigen Stand der Erkenntnis überhaupt noch gehen können und was noch entwickelt wird, das vermag auch ich mir nur als Vision vorzustellen.
Aber ich könnte mir vorstellen, dass man einen Katalog von schwereren Krankheiten erstellen kann, die an bestimmten Chromosomen zu lokalisieren sind, bei denen man sagen kann: Diese Krankheit wird von einer bestimmten Aminosäuresequenz hervorgerufen, und die könnte man unter Umständen beheben. Wie, das wird sicherlich nicht ganz einfach sein.
Das sind ja alles schwierige Eingriffe. Die jetzigen Versuche, bestimmte Chromosomenteile auszutauschen, gelingen nur bei einem verschwindend geringen Teil. Das sind ja alles wirklich Versuchsstadien. Dass das morgen schon angewandte Praxis ist, dass wir morgen schon am Fließband Krankheiten kurieren könnten, wäre vielleicht wünschenswert, aber wird mit Sicherheit nicht eintreten. Deshalb bin ich durchaus positiv eingestellt, was die zukünftige Entwicklung angeht, aber durchaus auch ein wenig pessimistisch, weil ich
eben nicht glaube, dass das so einfach vonstatten gehen wird.
Mein Eindruck ist, dass wir jetzt vielleicht etwas vorschnell Dinge herbeireden, dass wir zu viel Gewicht auf nicht begründete Zweifel legen und glauben, in der Wissenschaft würde eine Fehlrichtung eingeschlagen. Wissenschaftler haben durchaus eine Verantwortung, wenn sie danach forschen, welche Krankheiten wo lokalisiert sind, welche Chromosomenapparationen schwere Behinderungen hervorrufen. Natürlich ist es auch richtig, dass man es einer Frau überlässt, ob sie tatsächlich ein schwer behindertes Kind austragen will. Diese Entscheidung hat sie doch jetzt auch schon zu treffen.
Man redet auch etwas doppelzüngig, wenn man den Konflikt erst dann in die Familie hineinträgt, wenn eine Schwangerschaft schon angefangen hat, bis zur zwölften Woche. Wenn man das vorher sehen kann - wie Frau Pothmer sagte, in der Petrischale -, ist es doch auch für die Frau weniger belastend, sich schon dann zu entscheiden, als wenn sie erst eine Schwangerschaft eingeht und, wenn sie sich negativ entscheidet, auch noch Risiken für sich selbst in Kauf nehmen muss.
Das heißt also, wir müssen forschen, wir müssen unbedingt forschen, damit weitere Erkenntnisse gewonnen werden können, die dazu führen, dass wir vielleicht den großen Volkskrankheiten begegnen können. Darin, meine ich, liegt der Kernansatz.
Der Blick auf die Stammzellenforschung ist wieder ein ganz anderes Kapitel, aber er ist nicht minder wichtig. Wir müssen auch dahin kommen, Erkenntnisse zu gewinnen, zu was diese Stammzellen eigentlich fähig sind. Wir wissen z. B. nicht, ob es Stammzellen gibt, die Herzgewebe produzieren oder nachwachsen lassen. Solche gibt es zumindest nach heutigem Kenntnisstand nicht.
Die Frage, ob Forschung an totipotenten Zellen, also an Zellen bis zum dritten Teilungsprozess - acht Zellen -, möglich sein muss oder nicht, ist eng gekoppelt an die Frage nach der Möglichkeit der Reproduktion von Gewebe am Herzen. Das heißt, wenn man die Grenze so scharf zieht und sagt, bis dahin und nicht weiter, die acht Zellen sind die Grenze, dann wird man bestimmte Dinge ausblenden. Darüber muss man sich im Klaren sein.
Ich glaube, wir werden in der Zukunft eine Menge Erkenntnisse gewinnen können, die die Möglichkeit zur Heilung oder zur Verhinderung von schweren Erkrankungen bieten. Mein persönliches Bestreben, mein persönliches Augenmerk und mein persönliches Engagement sind darauf gerichtet, dies auch zu machen und natürlich auch zur Anwendung zu bringen, damit möglichst viele Menschen nicht mit einer schweren Krankheit geboren werden und deshalb ein etwas „lebenswerteres“ Leben haben. Denn ohne schwere Krankheit zu leben ist mit Sicherheit schöner, als mit einer schweren Krankheit zu leben.
Ich weiß, dass ich mit mancher meine Auffassungen im Gegensatz zum Präsidenten der Bundesärztekammer stehe. Aber ich habe hier meine Position ganz bewusst zum Ausdruck gebracht, und ich glaube, dieser Sichtweise kann man sich in bestimmten Teilen nicht verschließen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns im Ausschuss auf die Linie geeinigt und auch unsere Zustimmung deutlich gemacht. Lassen Sie mich aber dennoch noch einiges zu einigen kleinen Unterschieden, die mir persönlich sehr am Herzen liegen, sagen.
Die Kinderhospize dürfen auf gar keinen Fall zu einer Art Abschiebeeinrichtung werden, weil wir in unseren Kliniken nicht mehr imstande sind, diese Dienste zu leisten, die dort notwendig sind. Das ist leider so, Frau Elsner-Solar. Sie wissen das auch. Leider ist es so, dass in den kinderonkologischen Abteilungen der Kliniken eben nicht mehr die umfassende und meiner Meinung nach auch ganzheitliche Versorgung schwerstkranker Kinder gewährleistet werden kann. Das ist bedauerlich. Da gehört sie nämlich primär hin; denn die Eltern, die ihre Kinder zu Hause haben und die Not ihrer Kinder in deren Augen sehen, obwohl die Kinder ihre Not zum Teil gar nicht mehr artikulieren können die Kinder schauen ihre Eltern mit großen Augen an und bitten um Hilfe -, gehen natürlich in die Kliniken. Dort kann ihnen zum Teil nicht mehr geholfen werden, weil die erforderlichen Kapazitäten nicht mehr vorhanden sind oder weil interdisziplinäre Abteilungen - es gibt nämlich nicht nur onkologische Erkrankungen, sondern auch internistische Erkrankungen, die zum Tode der Kinder führen können - nicht mehr an einer Stelle zusam
mengefasst sind, wo fachpflegerische und kinderpflegerische Maßnahmen getroffen werden könnten und wo ebenso auch fachmedizinische Beratung bzw. Hilfe geboten werden könnte. Das ist meines Erachtens ein echtes Anliegen. Wir dürfen dieses Problem jetzt nicht verdrängen und sagen: Wir schaffen jetzt Kinderhospize und fördern diese. Die sollen das mal machen. - Das kann es wirklich nicht sein.
Deshalb haben wir in unserem Änderungsantrag die Landesregierung bewusst aufgefordert, sich in Gesprächen dafür einzusetzen, dass in unseren Kliniken die Voraussetzungen für eine umfassende Hilfe und Therapie sowie Versorgung der schwerstkranken Kinder geschaffen werden müssen. Es ist doch ganz natürlich: Ein Elternpaar ist mit einem Kind, das sich zum Teil nicht mehr artikulieren kann, ja überfordert. Es geht mit diesem Kind natürlich nicht zum Hospiz, sondern in die Klinik und erwartet dort Hilfe. Das ist selbstverständlich richtig. Das erwarten wir ja auch. Insofern ist es folgerichtig, die Kinderkliniken in die Lage zu versetzen, eine bessere Versorgung anzubieten. Das heißt, dass sowohl die personelle als auch die sächliche Ausstattung verbessert werden müssen.
Wenn ich mir die Kinderklinik in Hannover vor Augen führe, die überregionales Anlaufzentrum für onkologische Fälle ist, dann graust es mir. Der Chef, Prof. Welte, gibt seine privaten Einnahmen her, damit er diesen oder jenen Therapeuten einstellen kann. Die Mittel reichen einfach nicht. Das kann es doch beim besten Willen nicht sein. Deshalb muss die Landesregierung aufgefordert werden, sich für eine bessere Ausstattung der Kinderkliniken einzusetzen. Das ist eine Grundforderung.
Deshalb bedauere ich es so sehr, dass diese Forderung in die Beschlussempfehlung nicht mehr aufgenommen worden ist, weil man gesagt hat: Na gut, wir können uns dafür schlecht einsetzen. - Das kann es nicht sein. Mit einigen anderen Anträgen wir haben heute ja einige verabschiedet - ist die Landesregierung ja auch aufgefordert worden, sich für bestimmte Dinge einzusetzen. Es ist doch das Grundanliegen, dass diese Kinder primär und umfassend versorgt werden. Das ist auch unser Anliegen. Deshalb möchte ich das an dieser Stelle noch einmal herausgestellt haben. Ich bedauere, dass dies - wie gesagt - in diesem Antrag nicht noch einmal explizit aufgeführt worden ist, obwohl ich die Schwierigkeiten sehe. Das ist gar keine Frage.
Man kann sich aber dennoch bemühen. Das ist doch nichts Falsches.
Die Hospize können nur ergänzende Einrichtungen sein. Darüber sind wir uns hoffentlich einig. In dieser ergänzenden Phase haben sie gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen natürlich eine gewisse - sage ich einmal - Auffangfunktion. Das Kinderhospiz Löwenherz in Sulingen macht das ganz hervorragend. Ich kann das wirklich nur unterstützen. Das ist überhaupt keine Frage. Aber wie gesagt: Wir müssen unser Augenmerk darauf richten, dass die primäre Versorgung zunächst einmal so weit verbessert wird, dass möglichst wenige Kinder in diese Hospize verlegt werden müssen.
Deshalb ist es natürlich auch wichtig, dass die Hospize eine gute Ausstattung erhalten. Es kann nicht sein, dass dort allein nur eine Betreuung angeboten wird. Es muss weiter gehen. Denn gerade in einem Flächenland, in dem es nicht gleich um die Ecke eine kinderonkologische Abteilung gibt, die bei Notfällen fachspezifisch eingreifen kann, sondern vielleicht auch ein Hospiz herhalten muss, muss natürlich auch Vorsorge dafür getroffen werden, dass dort die personelle Ausstattung so ist, dass diese Aufgaben dort überhaupt geleistet werden können.