deutung für die Chancen der jungen Menschen in unserer Gesellschaft und für die Zukunftschancen unserer Gesellschaft allgemein. PISA hat gerade wieder den dringenden Reformbedarf deutlich gemacht.
Wir legen deshalb heute einen eigenen Entwurf für eine Schulgesetznovelle vor, mit der wir Konsequenzen aus den verschiedenen Studien, die es zur Leistungsfähigkeit unseres Schulwesens in den letzten Jahren gegeben hat, ziehen. Mit unserem Entwurf können wir nicht den Anspruch gesetzestechnischer Perfektion erheben.
Wir hatten auch nicht die Möglichkeit, zwölf Entwürfe zu erarbeiten, um den dreizehnten dann vorzulegen. Wir haben als kleine Fraktion nicht die Möglichkeit dazu. Die Hektik, mit der die Landesregierung ihre Schulreform durchprügelt, lässt uns dazu auch keine Zeit.
Wir wollen Akzente für die Weiterentwicklung des Schulwesens in Niedersachsen setzen und lassen uns dabei davon leiten, dass eine soziale und demokratische Gesellschaft offene und integrative Schulen haben muss, in denen alle Beteiligten voneinander und miteinander lernen können.
Wir wollen mehr Förderung und Integration. Wir wollen eine längere gemeinsame Schulzeit. Wir wollen die Schulen zu lernenden Organisationen machen, die sich eigenständig weiterentwickeln, aber auch Rechenschaft über die Ergebnisse ihrer Arbeit abzulegen haben. Und wir wollen, dass Eltern und Schüler und Schülerinnen stärker an diesen Entwicklungsprozessen beteiligt werden, stärker in das Schulleben einbezogen und in die Lage versetzt werden, Verantwortung zu übernehmen.
Wir schlagen vor, uns hierbei an bereits erprobten schulgesetzlichen Regelungen anderer Bundesländer zu orientieren. Von PISA lernen, heißt zwar, vor allem von schulpolitisch erfolgreicheren Ländern wie Finnland, Schweden, Kanada - die Reihe lässt sich leider endlos fortsetzen - zu lernen, profitieren können wir aber auch von den Erfahrungen in einigen anderen Bundesländern. Alle Schulgesetze, die wir uns zum Vorbild genommen haben,
Unsere Landesregierung hat die Schulstruktur in den Mittelpunkt ihrer Schulreform gestellt. Um zu versuchen, der CDU den Wind aus den Segeln zu nehmen - das ist auch nicht ganz gelungen -, hat sich der Ministerpräsident darauf festgelegt, die Orientierungsstufe abzuschaffen. Die entscheidende Auslese soll künftig wieder am Ende der Klasse 4 stattfinden.
PISA, aber auch die Anhörung zur Schulgesetznovelle der Regierung haben gezeigt, dass der Ministerpräsident offensichtlich nicht so viel politischen Instinkt hat, wie er glaubt. Alle Länder, die bei PISA überdurchschnittlich abgeschnitten haben, haben eine längere gemeinsame Schulzeit. Das ist hier oft gesagt worden. In der Studie wird ausdrücklich festgestellt, dass die frühe Selektion in Deutschland vor allem die Bildungschancen von benachteiligten Kindern drastisch verschlechtert und das, ohne dass die besser gestellten Kinder davon profitieren würden.
Wir setzen uns deshalb für eine mindestens sechsjährige gemeinsame Schulzeit ein. Für acht oder neun Jahre wie in anderen europäischen Ländern wird in Deutschland vorerst kein Konsens zu finden sein. Aber ein Zurück hinter die sechsjährige gemeinsame Schulzeit in Niedersachsen darf es nicht geben.
Wir halten es aber pädagogisch auch nicht für sinnvoll, diese sechs Jahre auf zwei Schulformen aufzuteilen. Der Schulwechsel nach der 4. Klasse bringt keinem Kind etwas. Wir sind deshalb dafür, den 5. und 6. Jahrgang an die Grundschule anzubinden. Dabei geht es selbstverständlich nicht darum, die Grundschulpädagogik einfach um zwei Jahre zu verlängern. Im Gegenteil: Die sechsjährige Grundschule bietet einen geeigneten Rahmen, um die Kinder schrittweise und früher an die Beschäftigung mit den Naturwissenschaften heranzuführen und früh mit der ersten Fremdsprache zu beginnen.
Mit unserem Gesetzentwurf haben wir uns nicht nur deshalb am Schulgesetz von Brandenburg orientiert, weil dort die pädagogische Aufgabe der sechsjährigen Grundschule sehr gut formuliert ist; wir haben es auch deshalb getan, weil Brandenburg seit einem Jahrzehnt demonstriert, dass die sechs
Es ist nicht die Wahrheit, dass in Niedersachsen kleine Grundschulen auf dem Lande schließen müssten, wenn die sechsjährige Grundschule eingeführt werden würde.
Brandenburg hat gezeigt, dass das Gegenteil der Fall ist. Dort ist diese Schulform vor zehn Jahren nicht zuletzt deshalb eingeführt worden, um bei stark zurückgehenden Schülerzahlen Schulstandorte auf dem Lande zu retten. Brandenburg hat auch gezeigt, dass die kleine sechsjährige Grundschule pädagogisch sehr erfolgreich arbeiten kann. Das hat die Qualitätsuntersuchung QuaSUM deutlich bestätigt. Auch von dieser Qualitätsuntersuchung kann Niedersachsen einiges lernen.
Im Rahmen eines Modellprojekts der BundLänder-Kommission arbeiten in Brandenburg einige kleine sechsjährige Grundschulen auch mit altersgemischten Gruppen. Voraussetzung hierfür war, dass sie ein reformpädagogisches Konzept entwickelt haben. Das ist nicht die Rückkehr zur alten Zwergschule, sondern diese Schulen gehören zu den innovativsten im Lande. Diese Erfahrungen zeigen, dass die sechsjährige Grundschule die Sicherung von Standorten sehr gut mit der Weiterentwicklung der Qualität verbinden kann.
Wenn der 5. und 6. Jahrgang generell den Grundschulen, also der Primarstufe, zugeordnet werden, beginnen auch die Gesamtschulen in der Regel wie in Berlin und Brandenburg mit der Klasse 7. Wir wollen den Gesamtschulen aber die Möglichkeit geben, eine eigene Primarstufe einzurichten. Eine Schulstrukturreform wird niemals völlig kostenneutral möglich sein. Trotzdem liegt die Landesregierung ziemlich drastisch daneben, wenn sie behauptet, die sechsjährige Grundschule sei nicht zu finanzieren, und sie argumentiert unredlich, wenn sie sich dabei auf das Gutachten des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung beruft.
Grundschule kurzfristig - bis 2005 - flächendeckend eingeführt werden soll. Um diese Kosten zu vermeiden, sehen wir aber bewusst einen Übergangszeitraum von zehn Jahren vor. - Schließlich hat das Einführen der Orientierungsstufe auch zwölf Jahre gedauert. - In diesem Zeitraum werden die Schülerzahlen an den Grundschulen um fast 20 % zurückgehen. Außerdem wollen wir es unter bestimmten Bedingungen wie in Brandenburg zulassen, dass Grundschulen mehrere Standorte haben, sofern an jedem Standort mindestens zwei Jahrgangsstufen und zwei Klassen vorhanden sind. Dadurch können die vorhandenen Räume noch besser genutzt werden, und der Neubaubedarf wird sehr gering.
Für ihr eigenes Strukturmodell hat die Landesregierung eine vergleichbare Kostenberechnung erst gar nicht vorgelegt. Wenn man einmal davon ausgeht, dass die Kosten ähnlich sind wie bei der Variante 2 des DIPF, nämlich bei der schulformabhängigen OS an weiterführenden Schulen, dann sieht man, dass dieses Modell teurer ist als die sechsjährige Grundschule. Der Neubaubedarf für Räume dürfte gleich hoch oder höher liegen. Die Personalkosten und die Schülertransportkosten sind beim Modell der Landesregierung eindeutig höher als bei unserem.
Aber noch wichtiger als die Schulstruktur ist das, was in den Schulen passiert. Die individuelle Förderung jedes Kindes muss zum Grundprinzip der Schule werden, und zwar nicht nur in einer auf zwei Jahre begrenzten so genannten Förderstufe, sondern vom ersten Schultag an.
Statt die Kinder ständig zu sortieren, muss die Schule endlich so gestaltet werden, dass sie jedem Kind in seiner Besonderheit gerecht werden kann.
Wir halten es für besonders beschämend, dass die Integration von behinderten Kindern in Niedersachsen seit 1994 praktisch stecken geblieben ist. Auch in der Schulgesetznovelle der SPD kommen diese Kinder nicht mehr vor. Wir halten es für erforderlich, auch im Schulgesetz einen Schritt weiterzugehen und die Integration ohne Finanzierungsklausel zum Auftrag aller Schulen zu erklären. Nur das entspricht dem Geist des Grundgesetzes. Darüber hinaus sollen Eltern behinderter Kinder ein Wahlrecht zwischen den Schulformen erhalten.
Auch in diesem Fall folgen wir mit unserem Gesetzentwurf den Formulierungen eines erprobten Gesetzes, in diesem Fall des Landes Berlin.
Schulen können nur besser werden, wenn sie eine größere Selbständigkeit erhalten. Auch das hat der Ländervergleich von PISA bestätigt. Etliche Schulen haben auch längst damit begonnen, obwohl es ihnen nicht leicht gemacht wird, sich eigenständig weiterzuentwickeln. Aber so wichtig diese Leuchtturmschulen sind, auf Dauer darf es nicht so bleiben. Wir wollen die eigenständige Weiterentwicklung der Schulen zum ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag aller Schulen machen. Qualitätsmanagement, Schulprogramm und Evaluation sollen zum allgemeinen Standard werden. Einen Sinn ergibt dies allerdings nur dann, wenn die Landesregierung den Schulen auch die nötigen Freiräume gibt und ausreichend Mittel für professionelle Unterstützung und Beratung zur Verfügung stellt. Die innere Schulreform, meine Damen und Herren, wird nur erfolgreich sein, wenn alle Beteiligten einbezogen werden. Wir wollen deshalb, wie bereits in etlichen anderen Bundesländern, eine Schulkonferenz einführen. Von ihr sollen wichtige Impulse für die Schulentwicklung ausgehen, und hier soll Eltern und Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit gegeben werden, sich stärker in die Arbeit der Schulen einzubinden. Wir wollen Eltern ernst nehmen. Wir wollen nicht nur so tun, als hätten sie ein Wahlrecht, etwa einer Förderstufe, denn dass das ein Fake ist, hat die Anhörung ergeben. Wir wollen dafür sorgen, dass sich Eltern für die Arbeit in den Schulen verantwortlich fühlen, die Arbeit mitgestalten, aber auch die Arbeit mitgestalten können und Einfluss haben.
Ich bitte darum, dass Sie den Schulgesetzentwurf meiner Fraktion ernsthaft beraten. Dies können Sie nur dann, wenn Sie ihn nicht gemeinsam mit der Novelle der Landesregierung bzw. der SPDFraktion beraten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Gesetzentwurf der Grünen möchte ich zu Beginn feststellen: Er ist klar verständlich, aus sich heraus durchaus logisch,
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion ist unverständlich, unlogisch und nicht umsetzbar. Das ist unser Fazit.
Kaum einer versteht ihn. Das Schlimmste ist, meine Damen und Herren: Die SPD versucht, ein wahres Täuschungsmanöver durchzuziehen, weil vorgegaukelt wird, die Orientierungsstufe werde abgeschafft. In Wahrheit wird sie nicht abgeschafft, sondern es wird eine Förderstufe eingeführt, die gegen jegliche Erkenntnis aller Gutachten ist. Meine Damen und Herren, die, die es wirklich verstanden haben - das hat die Anhörung gezeigt -, haben aus der Anhörung keine Anhörung gemacht, sondern sie haben eine Hinrichtung der Schulgesetznovelle vorgenommen.
- eine schulpolitische Hinrichtung, Herr Kollege Mühe -, dass jetzt nicht mehr Begabung und Lernverhalten der Kinder und der Elternwille darüber entscheiden, in welche Schulform das Kind geht, sondern das Los? Stellen Sie sich das einmal vor, meine Damen und Herren: Die weitere Schullaufbahn ist abhängig vom Losverfahren. Das ist wie auf dem Rummelplatz, meine Damen und Herren. Dies hat mit Pädagogik überhaupt nichts zu tun.
Entscheidend für die Bewertung des Gesetzentwurfs der Grünen ist auch, dass das Konzept zur Wahl gestellt werden soll. Das heißt, die Wähle
rinnen und Wähler sollen darüber entscheiden. Bei Ihnen ist das genau anders herum. Sie machen das vor der Wahl. Sie wollen etwas durchpeitschen ohne einen Wählerauftrag.