Ferner sagten Sie eben, es sei bedauerlich, dass das Ziel 5 b weggefallen sei. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis: Aus Ziel 5 b haben wir innerhalb von sieben Jahren 550 Millionen DM bekommen. Aus diesem Programm stehen uns aber insgesamt
Herr Biestmann, erklären Sie den Bäuerinnen und Bauern sowie den Kommunalpolitikern draußen einmal, dass Sie der Meinung sind, dass dieses PROLAND-Programm Etikettenschwindel sei, aus dem in den letzen beiden Jahren mehr als 1 600 einzelbetriebliche Maßnahmen und 2 679 Einzelmaßnahmen im Bereich der Entwicklung typischer Landschaftsräume gefördert worden sind. Erzählen Sie denen, dass die Mühle, die dort steht, und dass das Museum, das dort steht, überhaupt nicht existent, sondern nur Etikettenschwindel sind.
Das begreifen nur Sie allein. Sie ärgern sich darüber, dass es dieses Programm gibt, denn damit ist Ihre Behauptung, die SPD vernachlässige den ländlichen Raum, in sich zusammengebrochen.
- Herr Schack, ich darf auch Sie um Ihre Aufmerksamkeit bitten. – Wir kommen damit zur Behandlung der Tagesordnungspunkte 24 und 25, die ich vereinbarungsgemäß zusammen aufrufe:
Tagesordnungspunkt 24: Einzige (abschließende) Beratung: Steuerliche Förderung des Wohneigentums im Bestand - Maßnahmen zur Überwindung der Krise der Bauwirtschaft und der Baubeschäftigung, zur Verbesserung des Wohneigentums im Bestand und zur entscheidenden Bekämpfung der Schwarzarbeit - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2661 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 14/3278
Tagesordnungspunkt 25: Erste Beratung: Schwarzarbeit stärker bekämpfen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3296
Der Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2661 ist am 14. September 2001 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen worden. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Darum kann ich gleich dem Kollegen Hagenah das Wort zur Einbringung des Antrages seiner Fraktion erteilen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde gleich zu beiden Punkten sprechen, da sie sich beide auf das gleiche Thema beziehen, allerdings mit unterschiedlichen Ansätzen.
Der CDU-Antrag will uns hier im Hause weismachen, dass man mit einer umfangreicheren steuerlichen Förderung des Wohneigentums die Schwarzarbeit bekämpfen könne. Der CDU-Antrag offenbart dabei eine, so finde ich, sehr fragwürdige Haltung zur Steuerpflicht und zur Schwarzarbeit. Ich habe den Eindruck, dass Sie bei Ihrem Antrag ein wenig Ursache und Wirkung durcheinander bringen. Nur dann, wenn die Schwarzarbeit ab
nimmt, können die Steuern sinken, und nicht umgekehrt! Wir müssen den Bürgern vermitteln, dass wir den Sozialstaat ohne Steuern und Sozialabgaben nicht aufrechterhalten können. Wenn Sie nun einen solchen Antrag einbringen und behaupten, der entscheidende Teil zur Bekämpfung der Schwarzarbeit bestehe darin, für die Bereiche, in denen Privatleute investierten, steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten zu schaffen, dann legitimieren Sie damit das bisherige offensichtlich falsche Verhalten der Bürgerinnen und Bürger.
als sei es nahe liegend, dass auch ehrliche Bürger lieber die Steuer umgehen, wenn sie bei der Investition in die eigene Wohnung nicht besonders gefördert werden.
Das ist in mehrfachem Sinne falsch. Zum einen kann man nämlich Schwarzarbeit auch nicht in diesem Sinne zu einem Kavaliersdelikt erklären und sie insofern teilweise legitimieren. Zum anderen haben wir im Bereich der Förderung des Wohneigentums bereits eine gewaltige staatliche Subventionierungsmaschinerie am laufen. Allein in das Land Niedersachsen fließt pro Jahr zur Förderung des Wohneigentums 1 Milliarde Euro. Das ist ein Vielfaches dessen, was in den Mietbereich fließt. Zusätzlich gibt es noch, besonders zugeschnitten auf den Eigenheim- und Bestandsbereich, die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Minderung des CO2-Ausstoßes. Hier gibt es Kredite zu einem Zinssatz von 2 % und direkte Zusatzsubventionen.
Vor diesem Hintergrund stellen Sie den Antrag, auf diesem Gebiet noch mehr zu tun, damit die Schwarzarbeit endlich zurückgedrängt wird. Das ist ein Beitrag, den wir nicht verstehen können. Diesen Weg halten wir für falsch und lehnen ihn deshalb ab.
Im Gegensatz zur Position der CDU-Fraktion, die die alte Förderung unangetastet lassen will und daneben neue Steuergeschenke verspricht – der Wahlkampf lässt schon grüßen -, ist jetzt der Mut gefragt, mit dem bestehenden Fördervolumen mehr zu erreichen und auch steuernd einzugreifen. Wir
müssen uns in einem Flächenland wie Niedersachsen z. B. daran machen, steuerliche Neubauförderung, aber auch subventionierte Neubauförderung für den sozialen Wohnungsbau nicht mehr dort zuzulassen, wo es Leerstände von mehr als 2 % gibt. Es kann doch nicht sein, dass wir neben Leerständen, die möglicherweise steuersubventioniert abgerissen werden sollen, demjenigen, der auszieht, steuersubventioniert den Neubau finanzieren. Das ist überhaupt nicht zu vermitteln. Sie können das auch nicht damit begründen, dass dies die Konjunktur anregt. Denn dann könnten Sie auch fordern, dass steuerlich subventioniert Löcher gegraben und anschließend wieder zugeschüttet werden. Das wäre ein ähnliches Konjunkturprogramm wie das Subventionieren von Neubauten neben Leerstand.
Wir müssen das Fördervolumen – vom Neubau weg hin zur Altbauförderung – umschichten. Das bringt mehr Arbeit im Baubereich und fördert die Modernisierung. Dort liegt ein riesiges Volumen brach, das angeregt werden muss. Hier stimmen wir als Fraktion im Ziel mit der CDU-Fraktion überein.
Daneben braucht es aber auf jeden Fall deutlich mehr Kontrolle bei jeglicher staatlicher Förderung, ob das Geld, das den Privaten vom Staat als Förderung geschenkt wird – sei es steuerlich oder als Direktsubvention –, tatsächlich auch in legale Beschäftigungsverhältnisse einfließt. Das sollte natürlich bei jedem größeren Bauvorhaben sein, aber auch bis hin zur Eigenheimzulage reichen. Es kann doch nicht sein, dass sich der Staat mit jährlich 10 Milliarden Euro an der Finanzierung des Baus von Eigenheimen beteiligt, die Zersiedelung der Landschaft und damit die Entleerung der Kernstädte fördert, womit Infrastruktur brach liegen bleibt, dass er gleichzeitig den Neubau von Infrastruktur bezahlen muss, aber nicht einmal den Anspruch hat, nachzusehen, wie gebaut wurde. Man muss schon darauf achten, dass in einem Land mit einer so starken Kultur der Nachbarschaftshilfe wie in Niedersachsen eine ehrliche Trennungslinie besteht.
Nachbarschaftshilfe soll selbstverständlich weiterhin geschützt und legitimiert bleiben. Aber vieles, was heute unter dem Etikett der Nachbarschaftshilfe läuft, ist getarnte oder noch nicht einmal wirklich getarnte Schwarzarbeit. Unter anderem wegen solchen Geistes, den auch der Antrag der CDUFraktion vertritt, ist die Schwarzarbeit nicht gesell
In diese Richtung geht unser Antrag, den wir heute einbringen. Er enthält die Forderung, die in der zentralen Frage zwischen den Fraktionen nicht umstritten ist, dass wir vor allem die Kontrollen in Sachen Schwarzarbeit verstärken müssen, dass wir das Eigeninteresse der Gemeinden, die Schwarzarbeit stärker zu kontrollieren, wecken müssen. Bei Bußgeldverfahren, die von den Profis in Sachen Schwarzarbeit in der Regel gerichtlich ausgefochten werden, dürfen die Gemeinden nicht von den Bußgeldeinnahmen abgeschnitten werden. Wir müssen das Kalkül der professionellen Schwarzarbeiter durchbrechen, indem wir die Gemeinden, so wie wir vorschlagen – das kann meinetwegen auch eine andere Quote sein; sie muss aber interessant sein -, zu 50 % an den Bußgeldeinnahmen beteiligen. Ich bin überzeugt, dass wir dadurch einen viel stärkeren Abschreckungseffekt erzielen, weil die Gemeinden dann nämlich wirklich in eine stärkere Kontrolle der Schwarzarbeit einsteigen werden. Damit werden letzten Endes auch die Steuerquellen im Baubereich für das Land Niedersachsen wieder stärker sprudeln. Insofern würde es keinen finanziellen Verlust für das Land bedeuten, in eine stärkere Kontrolle und Ächtung der Schwarzarbeit einzusteigen und den Kommunen mit einer zentralen Beratungs- und Kontrollstelle zur Seite zu springen, wenn sie bei der Bewertung der Angebote für öffentliche Bauvorhaben unsicher sind.
Das Gifhorner Modell hat gezeigt, dass in den Gemeinden Unterstützung seitens der Bezirksregierungen oder seitens zentraler Stellen im Lande erwartet wird. Ich glaube, dass wir auch dort etwas tun und den Gemeinden zur Seite stehen müssen. Letzten Endes kommt eine effektivere Bekämpfung des einzigen stark wachsenden Wirtschaftsbereichs in unserem Lande, nämlich der Schwarzarbeit, der Steuerkasse zugute und ist somit eine sehr rentierliche Investition.
Ich bitte Sie in diesem Sinne um Unterstützung unseres Antrages. Ich freue mich auf die Beratungen im Fachausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hagenah, nach Ihrer Rede habe ich nicht den Eindruck, dass Sie in der Vergangenheit Kontakt zur Realität des Arbeitslebens gehabt haben. Mit Ihrer Rede haben Sie für mich den Beweis erbracht, dass Sie nicht derjenige sind, der uns aus dem Tal, in dem wir uns befinden, herausführen kann.
Wir müssen Rezepte für die Zukunft finden, wie wir die Bauwirtschaft wieder dahin führen können, wo sie hingehört; denn die Bauwirtschaft nicht nur in Niedersachsen, sondern in ganz Deutschland liegt am Boden. Insbesondere in Niedersachsen kam es in den letzten beiden Jahren zu einem dramatischen Abbau von Arbeitsplätzen in einer Größenordnung von 20 000. Sie wissen wie wir alle, dass die Bauwirtschaft immer Konjunkturmotor gewesen ist und dass sich alle anderen Wirtschaftszweige dort angehängt haben.
Zu lange sind mögliche Investoren, die in Deutschland Geld in Immobilien anlegen wollten, demotiviert und verunsichert worden. Wir glauben, dass der Bauwirtschaft neue Impulse gegeben werden müssen, um die Entwicklung weg vom Bau aufzuhalten.
Meine Damen und Herren, groß angelegte Konjunkturprogramme - wie in der Vergangenheit aufgelegt - sind dafür sicherlich der falsche Weg. Die Verbesserung von Rahmenbedingungen für das Baugewerbe ist sicherlich notwendig, wenngleich man auch hier nicht über das Ziel hinausschießen darf, wie uns die jüngst eingeführte Bauabzugssteuer bewiesen hat - ein Musterfall für Bürokratiewahnsinn. Für die Bauwirtschaft hat die Bauabzugssteuer nichts gebracht.
Im Gegenteil. Die Kunden sind verunsichert worden und übten bei der Erteilung von Aufträgen noch mehr Zurückhaltung, weil sie nicht das Risiko eingehen wollten, zum Steuerzahler für ihren Auftragnehmer zu werden.
An dieser Stelle muss man die Frage stellen, wodurch die Krise im Baubereich und auf dem Immobilienmarkt eigentlich verursacht wurde. Dass der Wohnungsmarkt umgekippt ist und sich innerhalb weniger Jahre vom Vermieter- zum Mietermarkt entwickelt hat, ist doch nicht von ungefähr
gekommen. Die verfehlte Förderpolitik hat in Niedersachsen großen Schaden angerichtet. Demgegenüber hindert eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen private Investoren nach wie vor daran, ihr Kapital so anzulegen, wie es wirtschaftlich vernünftig wäre.
Nennen wir die Investitionshemmer doch einmal beim Namen. Obwohl längst keine Wohnungsnot mehr herrscht, muss ein privater Investor nach Umwandlung eines Miethauses in Eigentumswohnungen zehn Jahre warten, bis er selbst in diese von ihm gekaufte Wohnung einziehen kann. Zehn Jahre lang ist in vielen Städten in Niedersachsen eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgeschlossen, weil der Mieter angeblich so lange braucht, um eine neue Wohnung zu finden.