Enno Hagenah
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Herr Minister, hat es nach dem Amoklauf von Erfurt und nach dem dringenden Aufruf des In
nenministers von Nordrhein-Westfalen Gespräche zwischen der Landesregierung und den Kommunen Niedersachsens über den weiteren Umgang mit derartigen Messen gegeben?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die von Herrn Möllring und Herrn Schünemann zusammengetragene Stichwortliste ermöglicht einen guten Überblick über das geringe Engagement und die einseitige Ausrichtung der CDU-Landtagsfraktion. Bei dem Antrag der CDUFraktion handelt es sich in weiten Teilen um eine beliebige Mischung aus unkonkreten Allgemeinplätzen - wenn das so allgemein auch in der Kabinettsvorlage stand, na ja - und inzwischen parteiübergreifend bereits aufgegriffenen Maßnahmen, die insofern nicht mehr neu beantragt werden müssten. Die technische Vereinheitlichung aller Unterlagen bei Genehmigungsverfahren, die Konzentration der Zuständigkeit bei komplexen Genehmigungsverfahren in einer Behörde und die Verlagerung der Zuständigkeit von den Bezirksregierungen und den Landesämtern so weit wie möglich auf die kommunale Ebene wollen inzwischen alle Fraktionen hier in diesem Hause. Na ja, bei der SPD-Fraktion will es zumindest der Mi
nisterpräsident. Wir wissen ja, dass dann über kurz oder lang auch die SPD-Fraktion so weit sein wird.
Einige Forderungen in dem Antrag der CDUFraktion sind aber schlichtweg inakzeptabel, vor allem wenn es um vorweggenommene Investitionen vor Genehmigungsfestschreibung und um Beteiligungsrechte geht. Da lassen Sie die Katze aus dem Sack und sagen, womit das Land zu rechnen hätte, wenn die CDU doch noch einmal an die Regierung käme. Diesbezüglich haben mir auch Klarstellungen von Ihnen, Herr Adam, gefehlt. So fordert die CDU-Fraktion zum Beispiel die Abschaffung der Verbandsklage,
der Verbandsbeteiligung und der Berufungsrechte, um vorgeblich ausufernde Planungsverfahren zu verkürzen.
Das ist scheinheilig und falsch, Herr Möllring.
Erst gestern Abend hat sich auch die CDUFraktion aus berechtigter Sorge um die Beteiligungsrechte der Bundesländer bei Entscheidungen auf europäischer Ebene mit Drucksache 3442 für ein Klagerecht der Länder gegenüber der EU eingesetzt. Dass Sie dieses Recht jetzt aber den Verbänden, die an den Planungen des Landes und der Kommunen beteiligt werden wollen, verweigern wollen, zeigt, dass Sie die Beteiligungsrechte nur sehr einseitig auslegen.
Seit Einführung der Verbandsklage in Niedersachsen vor gut zehn Jahren sind etwa 200 000 Beteiligungsverfahren mit dieser Option durchgeführt worden. In insgesamt nur 20 Fällen ist es zur Klage gekommen. Das ist jeder zehntausendste Fall oder 0,01 % aller Fälle. Ich glaube, das können wir uns wegen der Gleichgewichtigkeit der Kräfte und wegen des unwahrscheinlichen Reservoirs an zusätzlicher Optimierung von Planung durch diese Beteiligungsrechte durchaus leisten. Diese Zahlen belegen: Ihre Forderung ist inhaltlich nicht begründet, sondern dient lediglich einem ideologischen Prinzip. Die CDU setzt im Jahr 2003 nicht mehr auf gesellschaftlichen Konsens und auf einen Ausgleich im Sinne einer sozialen Marktwirtschaft, sondern sie schlägt sich einseitig auf die Seite des
vorgeblichen Mehrheitswillens. Wie wankelmütig ein solcher Mehrheitswille sein kann und welchen historischen Wandlungen er gesellschaftlich unterliegt, haben wir alle in den letzten Jahrzehnten am Beispiel vieler wichtiger Fragen lernen müssen. Nennen möchte ich zum Beispiel den Atomausstieg, den die Union immer noch verschläft.
Die CDU-Fraktion gefällt sich mit ihrem Antrag augenscheinlich in der Rolle des obersten Entbürokratisierers. Kein Tag vergeht, an dem Sie nicht dieses Thema im Munde führen.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, wenn Ihnen die Entbürokratisierung wirklich so am Herzen liegen würde, dann sollten Sie auf Ihre Bundeskollegen einwirken, die es gerade fertig gebracht haben, im Zuge der Verhandlungen über die Hartz-Gesetze ein unglaublich bürokratisches und, mit Verlaub gesagt, blödsinniges Verfahren für die Personalserviceagenturen zu installieren. Nur weil die CDU partout die private Führung der Agenturen durchsetzen wollte, darf ein Arbeitsamt die Leitung erst dann übernehmen, wenn sich nach zweimaliger Ausschreibung kein privater Anbieter gefunden hat. Danach muss jedes Jahr durch Ausschreibung geprüft werden, ob sich nicht doch noch eine private Übernahme ergibt. Wie sich unter diesen Bedingungen arbeitsfähige Personalserviceagenturen entwickeln sollen, die nicht nur um sich selbst kreisen, sondern Arbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt vermitteln, bleibt ein Geheimnis der CDU. Dieses Beispiel belegt wiederum, meine Damen und Herren, dass es der CDU nicht wirklich um die Vereinfachung von Abläufen geht, sondern nur um die Durchsetzung lobbyistischer und ideologischer Interessen.
Herr Möllring, ich danke Ihnen für die Gelegenheit, diesen Umstand hier vor dem 2. Februar noch einmal ausführlich darlegen zu können. Ich bin zuversichtlich, dass nicht nur wir heute Ihre Positionen ablehnen, sondern dass sich auch die Mehrheit der Bevölkerung dafür entscheiden wird.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Architekten und Ingenieure sind - wie die gesamte Baubranche - von der seit mehreren Jahren andauernden strukturellen Talfahrt in der Bauwirtschaft betroffen. Deshalb ist es die Verpflichtung des Landesparlaments, den Berufsverbänden und auch den einzelnen Architektinnen und Architekten einen auf die aktuellen, formalen und technischen Rahmenbedingungen und Anforderungen hin abgestimmten und modernisierten rechtlichen Rahmen für ihre Berufsausübung zur Verfügung zu stellen. Das ist ein kleiner Baustein für faireren Wettbewerb und gesicherte Beschäftigung. Andere müssen folgen, beispielsweise die generelle Trennung von Planung und Ausführung. Es wäre wichtig, dazu endlich ein Bekenntnis dieses Parlamentes zu erhalten, das dann hoffentlich nicht nur für das Bauen auf Landesebene, sondern auch für kommunales Bauen gültig ist. Ein weiterer Punkt ist die Neubelebung des Wettbewerbswesens. In den letzten Jahren greifen wir viel zu selten auf Wettbewerbe zurück. Der Architektenstand wird gestärkt, und seine Qualität im Lande wird gefördert, wenn über das öffentliche Bauen im Zusammenhang mit Wettbewerben entschieden wird. Am wichtigsten aber ist die Förderung von privaten Investitionen in das Bauen. Grüne Vorschläge dafür haben Ihnen in den vergangenen Monaten und Jahren mehrfach auf dem Tisch gelegen, z. B. die Initialberatung für energetische Sanierung, die zusätzliche Millionen Fördergeldern aus dem Bund nach Niedersachsen bringen würde. Über diese Vorschläge werden wir in dieser Wahlperiode leider nicht mehr beschließen können. Ich hoffe aber, dass gleich mit Wiedervorlage in der
neuen Wahlperiode endlich die richtigen Entscheidungen im Landtag getroffen werden.
Machen wir jedoch der Baubranche mit diesem Gesetzentwurf und anderen Maßnahmen nichts vor. Zukünftig werden vor allem die Modernisierung und die energetische Sanierung Arbeitsträger im Baubereich sein. Viele Neubauten sind bei schrumpfender Bevölkerung und 55 Jahre nach Beginn des Wiederaufbaus nach dem letzten Krieg nicht mehr zu erwarten.
Wir sind in einem strukturellen Wandel, den wir durch dieses Gesetz letztendlich nicht bekämpfen können. Wir können nur die Rahmenbedingungen innerhalb des strukturellen Wandels besser und fairer gestalten. In enger Kooperation mit den verschiedenen Verbänden und in außerordentlicher Einigkeit zwischen den Fraktionen ist das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelungen. Wermutstropfen für uns bleibt, dass es noch nicht möglich werden wird, die fachlich dazugehörenden Stadtplaner mit einer eigenen Liste rechtlich in die Kammern einzubinden. Wir Politiker wären dazu bereit gewesen. Leider hat aber die noch nicht abgeschlossene Diskussion um die konkrete Zuordnung der Stadtplaner zwischen den Kammern dies bisher verhindert. Damit ist ein vermeidbarer Wettbewerbsnachteil für in Niedersachsen niedergelassene Stadtplaner verbunden. Während Stadtplaner aus anderen Bundesländern ohne Einschränkung an Wettbewerben und beschränkten Bieterverfahren in Niedersachsen teilnehmen können, ist dies für niedersächsische Stadtplaner bei entsprechenden Planungsaufgaben in anderen Bundesländern nicht möglich. Das ist eine Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit, die in der kommenden Legislaturperiode bei der Verabschiedung des Ingenieurgesetzes vom neuen Landtag möglichst schnell korrigiert werden muss. In den Beratungen haben das alle Fraktionen zugesichert. Wir gehen davon aus, dass die Kammern bis dahin einen einvernehmlichen Vorschlag erarbeitet haben werden, damit dieser Mangel möglichst schnell korrigiert werden kann. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf heute zu. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Fraktion setzt sich dafür ein, drei Eingaben von Beamtinnen im Landesdienst zu berücksichtigen, die dringend darum bitten, die unterhälftige Teilzeit, die nach Bundesrecht möglich ist, auch in Niedersachsen endlich zu ermöglichen.
Die unterhälftige Teilzeit auch für Beamte ist überfällig in unserem Land. Das zeigen die Schilderungen aus den Eingaben. Wer wie die SPD verbal für die Förderung von Eltern mit Kindern, von häuslicher Pflege und Gleichstellung streitet, muss dafür auch die dienstrechtlichen Voraussetzungen schaffen.
Nur Bremen, das Saarland und BadenWürttemberg sind genauso hartleibig wie das SPDregierte Niedersachsen. Der Bund und die meisten anderen Bundesländer haben das längst vorgemacht. Die SPD-Fraktion hier drückt sich mit ihrem Votum, die Eingaben der Landesregierung als Material zu überweisen, jedoch weiter um eine klare Position herum und unterstützt damit in Wahrheit die ablehnende Haltung des Finanzministeriums.
Dessen Stellungnahme ist zutiefst technokratisch, unsozial und geht zudem von unhaltbaren extremen Missbrauchsannahmen aufseiten der Beschäftigten aus. Dies macht zunächst einmal deutlich, mit welcher Haltung der Finanzminister das ihm anvertraute Personal und den Verwaltungsreformprozess im Landesdienst insgesamt sieht. Wir missbilligen das, insbesondere auch deshalb, weil damit das Nachdenken über differenzierte Umsetzungen blockiert wurde, die ohne Probleme die sozialpolitischen Vorteile der unterhälftigen Teilzeit zum Tragen kommen ließen und gleichzeitig den kostenträchtigen Missbrauch ausschlössen. Herr Aller, bei der Teilzeit ist lediglich eine Mindeststundenzahl festzulegen, um keine teueren Mini-Jobs im öffentlichen Dienst zu provozieren, die hohe Beihilfekosten sichern. Eine Vertagung der Entscheidung auf die nächste Legislaturperiode macht deutlich, wie kraftlos die SPD nach neun Jahren Alleinregierung geworden ist.
Auf Nachfrage im Ausschuss stellte sich heraus, dass keinerlei Modellrechnungen zum Beispiel für eine Mindeststundenzahl von zehn oder 15 Stunden pro Woche durchgeführt worden sind. Dabei wäre das eine realistische Grundlage für eine schnelle Umsetzung, die von den Petentinnen dringend erbeten wird.
Geradezu kontraproduktiv wird die Sparargumentation des Finanzministeriums aber bei den verheirateten beamteten Paaren. Hier stünde dem teilzeitwilligen Partner bei 15 Wochenstunden Arbeit sogar eine geringere Beihilfe zu, als wenn er oder sie als Beamtin oder Beamter ganz freigestellt wäre und über den Partner Beihilfe bezöge.
Damit wird klar: Die unterstellten Mehrkosten für unterhälftige Teilzeit fallen viel geringer aus, als vom Finanzministerium kalkuliert und in der Ausschussberatung noch dargestellt. Wir fordern die SPD-Fraktion vor diesem Hintergrund auf, mit uns heute bei den drei vorliegenden Eingaben für „Berücksichtigung“ zu stimmen. Nutzen Sie die letzten Wochen bis zur rot-grünen Koalition ab Februar noch zur eigenen Profilierung! Sie können das brauchen. Setzen Sie diese familienfreundliche und gleichstellungsgerechte Neuerung noch als Alleinregierung um! Wir sind da großzügig; denn uns liegt vor allen Dingen an einer schnellen positiven Entscheidung für die Betroffenen. - Vielen Dank.
Herr Minister, wie viele nicht offen ermittelnde Beamte und - im Unterschied dazu - wie viele verdeckte Ermittler waren denn bei dem CASTORTransport im Herbst 2002 vor Ort tätig?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal bei allen Fraktionen bedanken. Wenn ich mich richtig erinnere, hat sich in der Auseinandersetzung um die für uns alle sicherlich überraschend gekommenen Verkaufsdebatten auch die CDU-Fraktion ganz eindeutig auf die Seite der Arbeitnehmer gestellt. Wir haben um den Erhalt des Standortes in Niedersachsen geworben. Wohl alle Fraktionen haben mit den Betriebsräten gesprochen. Mit diesen Gesprä
chen und auch mit Unterschriftenlisten ist auf einem Feld, auf dem die Politik eigentlich keinen direkten Einfluss hat, versucht worden, einen gemeinsamen Schulterschluss zu üben. Das ist meiner Meinung nach richtig gewesen. Jede Intervention, die man auf diese Art und Weise auf einem Feld, auf dem man keinen direkten Einfluss hat, vorgenommen wird, beinhaltet natürlich das Risiko des Scheiterns oder zumindest des teilweisen Scheiterns.
Aus unserer Sicht ist versucht worden, gemeinsam mit dem Hauptaktionär, also mit dem, der am meisten gebündelt hat, einen Teil dessen, was wir uns gemeinsam gewünscht hätten - eine Arbeitsplatzgarantie für alle Standorte -, ins Trockene zu bringen; denn dort gab es ein echtes Druckpotenzial durch die Klageandrohung und durch den relativ hohen Aktienanteil, der durch die Landeshauptstadt und ihre Töchter gebündelt worden ist. Angesichts eines Aktienanteils von nur 2 % können wir uns in dieser Auseinandersetzung nur auf eine gemeinsame politische Intervention beschränken. Wir müssen jetzt darüber entscheiden, ob das von den Handelnden erzielte Ergebnis abgelehnt werden muss und wir aus Protest unsere 2 % behalten sollen oder ob wir hinnehmen sollen, dass dieses Ergebnis an anderer Stelle ausgehandelt worden ist, wir registrieren, dass ein Teil unserer gemeinsamen Intervention Erfolg hatte, und wir uns angesichts des Verkaufs dem Schicksal fügen sollen. Ich meine, so rational kann man das Ganze abhandeln. Es wird hier nicht von der einen oder der anderen Seite eine Schuldzuweisung vorgenommen. Wir waren mit unseren 2 % nicht Akteure, sondern Betroffene dessen, was herausgekommen ist.
Angesichts der Ausgangslage ist meiner Meinung nach für den Betrieb mit all seinen Standorten in Niedersachsen eine Menge herausgekommen. Letztendlich hat auch der Gesamtbetriebsrat hierzu Stellung genommen. Ich hoffe, dass es auch für Wolters in Braunschweig eine langfristige Perspektive gibt. Meines Wissens handelt es sich bei jener Brauerei nicht um einen defizitären Bereich der Gilde-Brauerei. Insofern wüsste ich nicht, was aus betriebswirtschaftlichen Gründen dafür sprechen würde, diesen Bereich zu schwächen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die ständige Aktualisierung und die schnelle qualifizierte Verfügbarkeit von geologischen Daten sind ein wichtiger Wettbewerbs- und Standortfaktor für Niedersachsen. Dabei ist ein ausgewogenes Verhältnis von öffentlich vorgehaltenen Basisdaten und in Kooperation mit privaten Anbietern erstellten Informationen der effektivste und wirtschaftlichste Weg. Kooperation und Wettbewerb müssen gerade hier in einem ausgewogenen Verhältnis immer neu justiert werden, um für die vielfältigen Nutzungen jederzeit Qualität, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit sicherzustellen.
Es war dringend notwendig, die veränderten technischen Rahmenbedingungen und den stark fortgeschrittenen Rationalisierungsprozess gerade in der öffentlichen Katasterverwaltung auch durch einen angepassten gesetzlichen Rahmen neu zu regeln. Die Beratung und die Anhörung zum Gesetzentwurf haben zur Verbesserung der Vorlage beigetragen, sodass auch wir trotz einiger nach wie vor vorhandener Defizite den Vorlagen heute zustimmen können.
Der Interessenausgleich mit den Kommunen, insbesondere durch die nachträglich eingeführte verbilligte Abgabe der Planunterlagen und Daten an die Kommunen, ist ein entscheidender Beitrag zum fairen Interessenausgleich. Die wohl von allen Fraktionen als produktiv angesehene 50:50Aufteilung des vorhandenen Marktes und der Aufgaben zwischen den staatlichen Vermessungsbehörden und den öffentlich bestellten Vermessern wird durch das vorgelegte Gesetz nicht nachteilig verschoben. Da dies trotz des für die Zeit von 1995 bis 2007 vereinbarten 30-prozentigen Personalabbaus im öffentlichen Bereich gelingt, belegt das die hohe Innovationsfähigkeit und das Engagement der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Bereichs in der Landesverwaltung.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Erfassung von wichtigen Böschungen, Fahrbahnabgrenzungen und der Topographie von der deutschen Grundkarte 5 und aus vorhandenen Luftbildaufnahmen in dem neuen Kartenwerk so schnell wie möglich erfolgen soll. Für die Aktualität der Datenbestände ist auf Dauer eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Katasterämtern, Landkreisen und Kommunen erforderlich. Während der Beratungen wurde uns von fachlicher Seite zugesichert, dass die durch das Auslaufen der deutschen Grundkarte 5 wegfallenden aktuellen Daten über Details der Topographie und Verkehrsraumnutzung zügig in das digitalisierte Planwerk eingearbeitet werden. Die für private und öffentliche Planung gleichermaßen wichtigen Informationen sollen nach und nach in allen Landesteilen als Zusatzinformation digital abgerufen werden können, und zwar immer dann, wenn eine Einarbeitung erfolgt ist. Wir werden den Fortschritt aufmerksam beobachten, gegebenenfalls nachfragen und, falls erforderlich, Druck machen, damit das wirklich passiert, weil diese Planunterlagen tatsächlich für eine sachgerechte Arbeit vor Ort dringend erforderlich sind.
Nicht sinnvoll finden wir nach wie vor den Wegfall des Abmarkungsgebotes durch das neue Gesetz. Unsere Bedenken, die wir auch in den Beratungen geäußert haben, decken sich auch mit der jetzt bekannt gewordenen Kritik des Landesverbandes von Haus & Grund in Niedersachsen. Wir hätten auch den Landesverband Haus & Grund in unsere Anhörung einbeziehen sollen; möglicherweise wäre dann die Beratung am Ende anders ausgefallen.
Trotz dieser Ungereimtheit, die bei eintretenden Schwierigkeiten bald korrigiert gehört, stimmen wir heute allerdings der Vorlage zu und hoffen, dass die Schwierigkeiten überwunden werden können. - Danke schön.
Frau Ministerin Knorre, vielen Dank für die Regierungserklärung zu VW. Aber die eigentliche Frage, die sich uns gestellt hat und die wir versucht haben, Ihnen zu stellen, ist noch nicht beantwortet worden. Reduziert sich das Engagement der Landesregierung hinsichtlich ihres Anteilsbesitzes an VW allein auf die ökonomische Seite, oder sieht die Landesregierung Ihren Besitz auch im Sinne der Grundgesetzforderung „Eigentum verpflichtet“ im Hinblick auf soziale und ökologische Aspekte?
Ich werde versuchen, einen Teil der Frage von Herrn Domröse im Rahmen meiner Frage zu beantworten; als Vorsatz sei mir das erlaubt.
Frau Ministerin, der Herr Ministerpräsident hat eine etwas andere Ansicht, was die Verantwortung von Aktionären gegenüber den von ihnen gehaltenen Aktien angeht. Am Beispiel Gilde wurde das in Hannover sehr deutlich. Deswegen frage ich erneut danach, warum das Land Niedersachsen nicht seinen Einfluss geltend macht, um beim VWKonzern dafür zu sorgen, dass die von allen Umweltverbänden und Fachleuten gelobte Technik der Franzosen, durch die der Rußanteil im Diesel um den Faktor 10 000 gemindert wird, auch in den Fahrzeugen von VW eingesetzt wird, was bisher gänzlich unterlassen wird und nach Aussage der Konzernleitung auch perspektivisch überhaupt nicht angestrebt wird.
Frau Ministerin, ist der Landesregierung bekannt, dass beim PISA-Vergleich bei den Gymnasiasten hinsichtlich der Lesekompetenz die Länder ohne Zentralabitur, nämlich Schleswig-Holstein und Niedersachsen, besser abgeschnitten haben als z. B. das Land Baden-Württemberg mit Zentralabitur?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einen Subventionsabbau wollen eigentlich immer alle, wenn es unkonkret ist. Wenn aber ein Vorschlag auf dem Tisch liegt, dann gibt es immer ein fürchterliches Geschrei. Gerade mit Blick auf die Eigenheimzulage ist eine Reform dieser Subvention aber dringend notwendig. Das hat drei Gründe, Herr Althusmann. Ich nenne zunächst die Demographie. Rückläufige Geburtenraten und ein ständig wachsender Anteil älterer Menschen jenseits des gebärfähigen Alters haben in den letzten Jahren das bundesweite Bevölkerungswachstum gebremst. Der Echoeffekt: Weniger Geburten, weniger Junge, noch weniger Geburten. Mittlerweile haben wir keine Bevölkerungspyramide mehr, sondern einen Bevölkerungspilz. Das heißt, wir müssen in den nächsten Jahren sehr sorgfältig prüfen, an welcher Stelle wir das Bauen fördern und welches Bauen wir fördern, damit wir heute nicht den Leerstand von morgen teuer subventionieren. Wie das aussieht, können Sie sich in den neuen Bundesländern sehr gut angucken, wo Ihre Art der Neubausubventionierung dazu geführt hat, dass in den letzten zehn Jahren 1 Million Wohnungen neu gebaut worden sind, die mit staatlichen Mitteln teuer subventioniert worden sind, und dass jetzt aber 1 Million Wohnungen leer stehen. Das ist die Perspektive der Bundesrepublik insgesamt, wenn Sie mit der Eigenheimzulage so weitermachen würden wie bisher.
Die Eigenheimzulagenförderung jetziger Prägung ist unverhältnismäßig teuer. Mit mehr als 9 Milliarden im Jahr ist sie die höchste Einzelsubvention des Bundes. Sie ist doppelt so hoch wie beispielsweise die Förderung der Landwirtschaft und vier Mal so hoch wie die immer wieder beklagte Steinkohlenförderung. Das sollte man bedenken. Alle Steuerzahler müssen dafür aufkom
men, dass diese 9 Milliarden jedes Jahr für die Häuslebauer aufgebracht werden können. Auch das muss erst einmal begründet werden vor dem Hintergrund der Steuerlasten, die heute bestehen.
Bisher hat die Eigenheimzulage aufgrund der Tatsache, dass sie flächendeckend und unabhängig von den Grundstücks- und Baupreisen eingesetzt wird, Herr Möllring, dazu geführt, dass im Wesentlichen nur der Neubau auf dem flachen Land gefördert worden ist. Das Stichwort dazu ist „Stadtfluchtprämie“. Dies hat zusätzlich zur Folge, dass durch Zunahme des Individualverkehrs zusätzliche ökologische Belastungen entstehen. Darüber hinaus werden vorhandene Infrastrukturen in den Städten nicht mehr wirtschaftlich genutzt. In den neuen Siedlungsgebieten rund um die Städte sind dagegen immer neue teure Investitionen in die Infrastruktur erforderlich, die ebenfalls aus Steuermitteln finanziert werden. Wenn wir mit unseren weniger gewordenen Einnahmen wirtschaftlich umgehen wollen, müssen wir auch an eine Reform dieser Subventionen herangehen. Die Eckpunkte der rot-grünen Steuerreform für die Eigenheimzulage berücksichtigen das.
Erstens: Mit der Konzentration der Mittel auf Familien und allein Erziehende mit Kindern wird neben der mehrfachen Erhöhung des Kindergeldes, der Einführung des Rechtes auf Teilzeitbeschäftigung und dem Einstieg der Bundesregierung in die Mitfinanzierung der Ganztagsbetreuung von Kindern im Vorschulalter ein weiterer Baustein für eine kinderfreundlichere Gesellschaft gelegt. Auf diese Weise leistet die Bundesregierung mit der Mittelkonzentration einen echten Beitrag gegen diese demographische Entwicklung. Sie aber schlagen nur vor, die Hände weiterhin in den Schoß zu legen und sich damit zufrieden zu geben, dass wir aufgrund der Überalterung und aufgrund der Tatsache, dass Kinder fehlen, letztendlich in eine gesellschaftliche Unfinanzierbarkeit hineinmarschieren.
Zweitens: Die Abschwächung der eingetretenen Zersiedelungswirkung der Eigenheimzulage durch die Gleichstellung von Bestandserwerb und Neubau ist angesichts der von mir beschriebenen Entwicklung auch sehr vernünftig. Der Bestandserwerb wird auch in Zukunft ähnlich attraktiv gefördert werden wie bisher. Dort sollen keine Kürzungen vorgenommen werden, wie Sie es vorhin vorgetragen haben. Die Neubauförderung hingegen soll deutlich abgesenkt werden. Das ist vernünftig; denn die Mitnahmeeffekte waren sehr hoch. Die höhere Beschäftigungswirkung bei Investitionen im Bestand ist ebenso erwünscht wie ein stärkerer Anreiz zur Nutzung und Belegung vorhandener Bausubstanz. Gerade auch Ihre Gemeinderäte und Ihre Bürgermeister beklagen doch das Aussterben der Innenstädte und das Leerlaufen der Zentren.
Die Absenkung der Förderung von heute mehr als 9 Milliarden auf nur noch 5,8 Milliarden im Jahr 2010 entlastet sowohl die Gemeindehaushalte als auch den Landeshaushalt. Wie Sie wissen, liegt die Finanzierung der Eigenheimzulage zu 42,5 % zu gleichen Teilen bei Bund und Ländern. Das heißt, Niedersachsen spart durch diese Absenkung effektiv mehr als 150 Millionen Euro. Auch die Kommunen sind mit 15 % Nutznießer dieses Subventionsabbaus. - Vielen Dank.
Herr Minister, Sie haben gesagt, die Befunde an den beiden anderen Stutzen seien mit dem bisher in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen 26 cm langen Anriss in dem Stutzen vergleichbar, über den in der Presse berichtet worden ist. Das ist ja bestürzend. Warum wurden denn diese drei Risse in dieser Dimension nicht früher entdeckt? Die entstehen doch nicht von heute auf morgen. Wenn Sie sagen, alle zwei Jahre werde mit Ultraschall kontrolliert, muss doch ein Anriss in kleinster Form sichtbar werden. In einer solchen Dimension ist mir das unvorstellbar.
Herr Minister, Sie haben uns hier erklärt, dass offensichtlich innerhalb kürzester Zeit, weil ja alle zwei Jahre geprüft wird, in Rohren mit 30 mm starken Wänden 5 m tiefe Risse aufgetreten sind.
- In 30 mm starken Wänden sind sie 5 m tief aufgetreten.
- 5 mm tief. Wir wollen ja präzise sein.
- Das ist sehr wichtig, Herr Minister. Das heißt, es verbleiben nur noch 25 mm Wandstärke. Was gibt Ihnen die Sicherheit, zu sagen, in der verbleibenden Zeit bis zur regulären Prüfung - das war ja eine vorgezogene Prüfung - hätten diese 25 mm ausgereicht,
wenn in dieser Zeit das 30 mm starke Rohr schon 5 mm eingerissen ist? Was gibt Ihnen die Sicherheit, dass nicht auch an anderen Stellen dieses Kraftwerks, die ja vom Material her genauso alt sind, auch in strahlungsrelevanten Bereichen genauso schnell solche erheblichen Mängel auftreten können und eben nicht durch Zufall entdeckt werden, weil früher als nach Ablauf des vorgesehenen
Prüfungszeitraums von zwei Jahren geprüft wird? Das ist das, was uns beunruhigt.
Nein, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Staatsmodernisierung wird von der Landesregierung im Hinblick auf ihre Beschäftigten gerne als ein Prozess auf Gegenseitigkeit beschrieben. In dieser Wahlperiode ist dieser
Prozess jedoch einseitig zuungunsten der Landesbeschäftigten gelaufen. Inzwischen ist auch die mühsame Fassade eines konstruktiven Miteinanders vollständig zusammengebrochen: ver.di hat vorgestern die Zusammenarbeit aufgekündigt und hofft auf konstruktivere Gesprächspartner nach der Landtagswahl im Februar.
40 Stunden für Beamte, einbehaltene Leistungszulagen und immer wieder neue Tricks, um Mittel aus ohnehin reduzierten Personalkostenbudgets zum notdürftigen Stopfen der Haushaltslöcher abzuzweigen, haben die Beschäftigten entnervt. Neben der eingeschränkten Reformdividende wurde im Doppelhaushalt 2002/2003 auch die bis dahin etatisierte Personalentwicklung im Vergleich zu den Vorjahren nochmals gekürzt. Aber gerade Personalentwicklung ist bei einer solchen radikalen Umstrukturierung, wie sie bei uns in der Landesverwaltung abläuft, wichtiger denn je. Hier müssen Mittel investiert werden, um die Beschäftigten weiter zu qualifizieren, damit sie mit weniger Personal, mit neuer Technik und mit neuer Zusammenarbeit umgehen können, damit sie überhaupt in der Lage sind, sich in dieser so stark umstrukturierten Arbeitswelt zurechtzufinden.
Aus den viel zu geringen Mitteln resultiert inzwischen ein enormer Maßnahmenstau. Viele Beschäftigte trauen sich überhaupt nicht mehr, sich für Maßnahmen anzumelden, weil sie wissen, dass
das ohnehin aussichtslos ist. Das ist zusätzlich zu den Einsparmaßnahmen, von denen sie sich betroffen fühlen, natürlich eine starke Demotivation. Sie fühlen sich überfordert und unzureichend auf die Aufgaben vorbereitet, die ihnen übertragen werden. Dieser Zustand muss behoben werden.
Wir meinen, mit der Einrichtung eines festen Personalentwicklungspools - wir nennen ihn kurz „PEP“ - könnte diese im wahrsten Sinne des Wortes ungesunde Entwicklung gestoppt werden. In Anbetracht dessen, dass von den Landesbeschäftigten eine Reformdividende erwirtschaftet wird, die in den vergangenen Jahren im Durchschnitt mehr als 1 % des Personalkostenbudgets beinhaltet hat, wäre hiermit auch nicht die von der Landesregierung und der SPD-Fraktion befürchtete erneute Einsparlawine oder die von unserem Antrag bzw. unserem Ansinnen zu befürchtende zusätzliche Arbeitsverdichtung zu erwarten, sondern die Beschäftigten hätten im Gegenteil endlich die Sicherheit, dass von dem, was durch ihr Engagement, durch die Übernahme zusätzlicher Aufgaben eingespart wird, tatsächlich ein garantierter Anteil an den Mitteln zurückfließt, mit denen sie verlässlich wirtschaften können. Das ständige In-die-TascheGreifen vonseiten des Finanzministers im laufenden Haushaltsjahr würde durch das Parlament ausgeschlossen, wenn wir bei der Beschlussfassung über den Haushalt einen festen Haushaltstitel, einen Anteil aus dem Personalkostenbudget bilden und politisch festlegt.
Die Entnahme zusätzlicher Personalentwicklungsmittel aus dem Personalkostenbudget ab 2004 rechtfertigt sich damit, dass die bisherigen Erfahrungen eine eher vorsichtige Ausschöpfung der Budgets durch die Ressorts belegen. Dies geschah überwiegend zulasten der Beschäftigten, die dadurch mit einer überproportionalen Arbeitsverdichtung konfrontiert waren. Denn die Hälfte der Reformdividende floss ja immer dem Finanzminister zu. Ursächlich hierfür sind Unsicherheiten im Umgang mit dem neuen Planungsinstrument Budget, die, wie wir das einschätzen, bis zum Jahr 2004 behoben sein dürften.
Dementsprechend kann ab diesem Zeitpunkt mit der anteiligen Finanzierung des PEP aus dem Gesamtansatz des Personalentwicklungsbudgets begonnen werden, ohne dass dies zu zusätzlichen Belastungen für den Landeshaushalt führen würde oder dadurch Arbeitsplatzabbau gesondert induziert würde. Mit Hilfe des PEP sollen dringend erforderliche Maßnahmen in den Bereichen Perso
nalentwicklung, Gesundheitsförderung und Gleichstellung durchgeführt werden. Dabei entspricht bei einer Bindung von 1 % des Personalkostenbudgets die Förderquote noch längst nicht dem, was in der Privatwirtschaft üblich ist.
Wenn wir auch heute keine Mehrheit für unseren innovativen und für das Personal sehr wichtigen Vorschlag erhalten, glaube ich, ist ja wohl allen im Hause klar, dass das für uns nur auf Wiedervorlage für Februar nächsten Jahres liegt. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion - da hat Herr Sehrt völlig Recht - ist so inhaltsarm, dass ich mir gar nicht die Zeit genommen habe, in meiner Rede darauf einzugehen. Er ist inhaltsarm, aber er sagt nichts Falsches,
weil er schlichtweg das feststellt, was Realität ist. Aber ich glaube nicht, dass die Aufgabe von Anträgen ist, das, was Realität ist, ständig wieder zu beschließen.
Wir können uns dem allerdings nicht widersetzen, weil man die Realität schlecht ablehnen kann. Deswegen verstehe ich die Reaktion der CDUFraktion nicht ganz, dass sie versucht, das noch zu wenden, und dass sie sagt, sie lehnt das ab.
Wir werden dem zustimmen, obwohl auf der Richter-Skala von 1 bis 10, auf der unser Antrag die 10 darstellt, Ihr Antrag etwa auf dem Niveau 0,2 liegt, Frau Leuschner.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bontjer, über die Fehlbelegungsabgabe stimmen Sie heute mit ab. Es ist nicht so, dass hier sachfremd diskutiert worden ist, sondern das steht tatsächlich in Ihrer Abstimmungsvorlage. Von daher empfehle ich Ihnen, dass Sie sich von Ihren Kollegen, die im Thema stecken, darüber aufklären lassen, wo in der Tagesordnung wir gerade sind.
Jetzt zu Ihnen, Herr Decker. Sie haben ja mit einem fulminanten Angriff auf Rot-Grün in Berlin begonnen.
Dabei aber haben Sie Ihre besonderen Erfahrungen aus dem Aufbau Ost mit Ihrer Weltmeisterleistung im Fehlsubventionieren unterschlagen. Die CDU hat mit Milliardenaufwand zunächst die Menschen zu Neubauten in der Fläche verleitet, um dann anschließend die Milliarden für den Abriss in den Städten einzufordern. Sie sind wirklich die Letzten, die uns erklären müssen, wie Baukonjunktur funktioniert und wie man die Interessen der Menschen aufnimmt. Wie Sie die Menschen in den neuen Bundesländern vorgeführt haben und wie Sie diese Länder in die Abhängigkeit von Subventionen aus dem Bundeshaushalt gebracht haben - indem Sie nämlich auf Teufel komm‘ raus alles privatisiert haben, was an staatlicher Substanz da war; dabei hätten wir Eigenmittel öffentlicher Hände in den Aufbau investieren können -, das ist bestimmt kein gutes Beispiel dafür gewesen, wie wir in dieser Republik zukünftig mit dem Bauen und mit der Entwicklung unserer Fläche umgehen sollten.
Sie haben scheinbar auch noch nichts vom demografischen Wandel gehört. Sie werden ihn ja auch nicht mehr in voller Härte erleben. Unsere Gesellschaft wird älter. Ich weiß nicht, für wen Sie noch alle diese Einfamilienhäuser in der Fläche bauen wollen. Reden Sie einmal mit den Sparkassen! Die erzählen Ihnen, dass die heute hoch subventionierten Einfamilienhäuser am zweiten und dritten Ring für diejenigen, die sie sich ans Bein binden, im Alter zu Ruinen werden, weil sie sie nicht mehr veräußern können, weil nämlich mit schwindender Bevölkerung die Nachfrage genauso zusammenbricht, wie sie heute auch schon in den Kernstädten zusammenbricht.
- Nein.
Ich meine, dass Politik über den Tag und die nächsten fünf Jahre sowie die einzelne Legislaturperiode hinausblicken muss. Das, was wir heute im Wohnungsbau finanzieren und subventionieren, soll ja noch einige Jahrzehnte stehen und sich auch rechnen.
Deshalb müssen wir an die Eigenheimzulage herangehen; darüber werden wir am Freitag sehr ausführlich diskutieren können.
Bauen soll einfacher, aber auch zukunftssicherer werden. Die Rahmenbedingungen sind im Umbruch. Dazu hat die Grünen-Fraktion einige zentrale Änderungsvorschläge vorgelegt. Wir fordern eine obligatorische Bauleitung. Diese war übrigens bis 1986 in der Niedersächsischen Bauordnung enthalten. Wir brauchen für die vielen sichtbaren Probleme bei genehmigungsfreiem Bauen, die wir alle bei unseren Ausschussreisen zur Genüge kennen gelernt haben, dringend mehr Kontrolle. Die Aufsichts- und Haftungsdefizite sind vor Ort mit Händen zu greifen. Mit den jetzigen Änderungen im Baurecht werden diese aber überhaupt nicht behoben. Es gibt auch viele zunächst unsichtbare Probleme, weil Bauen mit den neuen Baustoffen und den sinnvollen Energieeinsparvorgaben immer detailaufwändiger geworden ist. Kleine Fehler können sich nach Jahren zu großen Schäden herausbilden, wovor die Bauherren ebenfalls geschützt werden müssen. Das ist nicht kostentreibend, wie Herr Decker es beschrieben hat, sondern zur Werterhaltung zwingend notwendig. Für jeden Tretroller gibt es heute TÜV-Siegel, aber bei dem kostenträchtigsten Gebrauchsgegenstand, den sich eine Familie leistet, nämlich dem eigenen Haus, überlassen wir alles der freiwilligen Selbstkontrolle. Das ist falsch verstandene Deregulierung.
Es gibt auch ein öffentliches Interesse an einer verantwortlichen Bauleitung, z. B. in Bezug auf die tatsächlich erreichten CO2-Minderungsziele, die uns allen am Herzen liegen sollten, und natürlich auch hinsichtlich der Einhaltung des materiellen Baurechts. Wenn der verantwortliche und auch versicherte Bauleiter hier beauftragt würde, dann könnte am Ende des Bauvorhabens die ordnungsgemäße Erstellung von ihm bestätigt werden, und so gäbe es zukünftig viel weniger Bausünden, weil jemand greifbar wäre, der für diese Schäden, aber auch für die baurechtlichen Sünden, zur Rechenschaft gezogen würde. Dann müssten wir nicht - so wie heute in den allermeisten Fällen, wenn solche Probleme eintreten - im Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen feststellen, dass zwar falsch gebaut worden ist, aber angesichts der Verhältnismäßigkeit der Mittel - die Familie hat sich verschuldet, um dieses Gebäude zu errichten - gegen ein geringes Bußgeld hinnehmen, dass das Haus stehen bleibt. Das wäre bei einer verbindlich gere
gelten Bauleitung, die am Ende die ordnungsgemäße Erstellung festgestellt und sich mit ihrem Namen und ihrer Versicherung für verantwortlich erklärt hat, nicht mehr möglich. Dadurch wären die Investitionen der privaten Familien, die für uns alle ein wichtiges und schützenswertes Ziel sein sollten, auf jeden Fall viel besser geschützt als durch Ihre Vorschläge zur Regelung und Deregulierung in der Bauordnung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Leider findet diese Diskussion durch die Zeitverzögerung nun gerade ohne Öffentlichkeit - wenigstens auf den Publikumsrängen - statt. Dabei hat dieses Thema gerade ganz besonders die Öffentlichkeit verdient, weil im Augenblick insgesamt in der Republik in der Diskussion ist: Was ist mit den Politikerversorgungen? Wie geht die Politik mit ihrer eigenen Versorgung um? Wie stellt sie Transparenz her? Wie reagiert sie auf die Not in den öffentlichen Kassen und die Zumutungen und Kürzungen, die sie insgesamt auch den Bürgerinnen und Bürgern auferlegen muss?
Die gemeinsame Beratung der beiden Punkte macht deswegen durchaus Sinn, weil sie einen Bogen schlägt von der Luxusversorgungsdebatte im Fall Weber - die Versorgung war ja rechtlich korrekt
zu den aktuellen Diskussionen um die Politikerversorgung insgesamt. Wir meinen, wir sollten über beides noch einmal grundsätzlich nachdenken.
Bei den Beschlussvorschlägen heute müssen wir aber feststellen, dass sie keine, aber auch gar keine Antwort auf die berechtigten aktuellen Fragen geben können oder wollen. Die Diskussion ist inzwischen auf einem ganz anderen Niveau. Es ist doch ein Unding, dass die Bundesregierung die Rentenbeiträge entgegen den eigenen guten Vorsätzen für die Bürgerinnen und Bürger leider wieder anheben muss, anstatt, was sie eigentlich wollte, sie zu senken. Das hat bisher keinerlei Einfluss in unsere Beschlussfassung heute und unsere Diskussion bisher gefunden. So geht das nicht.
Eine derartige Ignoranz gegenüber den Sparzwängen und der längst von CSU bis Grünen auf Bundesebene angelaufenen konstruktiven Debatte um
die Reform der Beamten- und Politikerpensionen dürfen wir nicht zulassen. Wir dürfen uns bei den Sparmaßnahmen doch nicht selbst auslassen. Nullrunden bei den Diäten sind gut und schön. Aber spannend wird es doch erst, wenn Beamte und Politiker auch einen Beitrag in die Not leidenden Rentenkassen einzahlen.
Die allzu schnelle Anwartschaft auf Ruhegelder, wie sie jetzt bei Ministern und Staatssekretären rechtens ist, gehört ebenso auf den Prüfstand wie auch der sich addierende Bezug mehrerer Ruhestandsgelder aus unterschiedlichen Funktionen, wie sie im Fall Weber eingetreten ist.
Es wäre ein Schlag ins Gesicht der Rentenbeitragszahler, wenn wir heute diese beiden weich gespülten Anträge einfach so durchwinkten. Trotz unserer anders lautenden Abstimmung auch im Fachausschuss - das war auch noch unter einer anderen äußeren Rahmenbedingung - meinen wir, dass jetzt, nachdem im Bund, aber auch in Niedersachsen die Finanzsituation zu radikalen Reformen und auch zu Verzicht in allen Bereichen zwingt, es angemessen ist, die beiden Beschlussvorlagen zurück in die Ausschüsse zu überweisen,
damit dort eine problemgerechte Diskussion geführt werden kann. Anderenfalls würden wir als Fraktion uns aufgrund dieser veränderten Rahmenbedingungen heute ablehnend zu beiden Punkten verhalten, weil wir meinen, wir können dieses Papier von gestern in der Situation von heute so nicht beschließen. - Danke schön.
Herr Minister, ich frage Sie: Wer hat die neuen Störfallrechnungen bei der GNS für den Absturz von Behältern wann und aus welchem Grunde veranlasst?
Herr Minister, ich frage Sie: Welche Folgen hat das Vorgehen der Stromkonzerne für die mittelständischen Hersteller kleiner Blockheizkraftwerke, die in den vergangenen Jahren geboomt haben und eine wesentliche Stütze der Entwicklung des KWK-Stroms sind? Ich nenne als Beispiel die Energiewerkstatt Hannover.
Herr Minister, ich frage Sie: Wie definieren Sie die Grenze des Missbrauchs der Regelungen des KWK-Gesetzes durch die Stromkonzerne? Ihre bisherigen Antworten lassen vermuten, dass Sie nur diejenigen mit uns zusammen anprangern, die
nach dem KWK-Gesetz jetzt sogar noch weniger zahlen wollen als vorher. Ist es nicht aber richtig, dass man zu dem bisherigen Preis, der von den Konzernen ohne Zuschuss gezahlt wurde, eigentlich den durch das Gesetz ihnen zustehenden Zuschuss über die Umlage von 5,11 Cent hinzu addieren muss und dass bei dieser Grenze die Stadtwerke Hannover, die ihren Gestellungspreis an die Anbieter in den neuen Verträgen mehr als halbiert haben, ebenso missbräuchlich mit der KWKUmlage umgehen wie z. B. die EAM?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn das Landes-Raumordnungsprogramm wenigstens ansatzweise den Dingen entsprechen würde, die der Ministerpräsident gerade in seiner Rede aufgezählt hat, dann würden ja selbst wir diesem Raumordnungsprogramm zustimmen, Herr Gabriel.
Aber: In Ihrem Raumordnungsprogramm bleiben Sie leider die Antworten auf all diese Anforderungen weitestgehend schuldig. Obwohl Sie im Januar dieses Jahres bei der Tagung in Loccum noch selbst die Nachhaltigkeit als Ziel und wesentlichen Inhalt des neuen Raumordnungsprogramms herausgehoben hatten, ist jetzt in den Regionen des Landes über dieses Raumordnungsprogramm im Wesentlichen nur eine nachhaltige Verärgerung festzustellen. Die Einigkeit, die Sie vermeintlich hinter sich fühlen, scheint nur in den Verbandsspitzen oder im Elfenbeinturm der Landesregierung vorhanden zu sein. Wir aber vermögen diese Einigkeit im Lande nicht wahrzunehmen.
Dies zeigt sich z. B. bei dem neu erfundenen Instrument des oberzentraler Verbundes Braunschweig/Salzgitter/Wolfsburg. Was zunächst noch als Einstieg in den überfälligen Regionalisierungsprozess im Zweckverband Großraum Braunschweig erscheinen mochte, erwies sich im Laufe der Beratungen als Rohrkrepierer mit fatalen Fol
gen eben für diese Perspektive. Die Aufteilung der notwendigen Kooperation im Zweckverband Braunschweig in die Ebene der reinen Landkreise und der neuen Avantgarde der drei Oberzentren spaltet den Zweckverband, anstatt ihn voranzubringen, und schadet damit der Regionalisierung in diesem Bereich.
Mit dem Instrument der Vorranggebiete für Tierhaltungsanlagen setzt die SPD ihre Symbolpolitik fort. Nach dem Motto „Kost‘ nix, wirkt nix, aber sieht gut aus“ wollen Sie die Bevölkerung beruhigen. Das Gutachten der Staatskanzlei zu dieser Frage stellt fest, dass Vorrang- und Eignungsgebiete für Tierhaltungsanlagen in den Intensivtierhaltungsgebieten überhaupt nicht geeignet sind, um den Wildwuchs der Stallbauten einzudämmen. Das Gutachten hält fest, es gebe einen Regelungsbedarf jenseits der Regionalplanung etwa durch Obergrenzen für die Tierhaltung in Form regionaler Quoten oder die Änderung des § 35 Bundesbaugesetz. Das soll jetzt angegangen werden dank RotGrün auf Bundesebene.
Minister Oppermann stellt sich in Wahlkampfzeiten dennoch pressewirksam vor das Arno Schmidt Museum und sagt dem in seiner Nachbarschaft geplanten Massentierstall den Kampf an. Das wäre ja in Ordnung, gäbe es nicht hunderte von Ställen, die nicht vor Kulturstätten, sondern vor den Haustüren normaler Bürger errichtet werden. Dort aber versagt die SPD.
Eine weitere niedersächsische Krankheit: Im Landes-Raumordnungsprogramm werden Bodenabbauflächen in einem Umfang festgelegt, als wäre die Bodenabbauindustrie der wichtigste Industriesektor in unserem Land, als wären Beton und Gips der Rohstoff, aus dem VW seine Autos herstellt, die dann mit Torf als Brennstoff angetrieben werden.
Ich werde den Eindruck nicht los, dass die Festlegung der Bodenabbaugebiete stark von politischen Kriterien beeinflusst wird, ganz nach den Wünschen der Abbaulobby. Nur dort, wo es massive Bürgerproteste gibt - ich erinnere nur an die 11 000 Unterschriften zum Dachtelfeld -, werden die Wünsche der Abbaufirmen im Landes-Raumordnungsprogramm nicht in vollem Umfang berücksichtigt. Im Ausschuss hatten Sie zunächst auch uns noch Sand in die Augen gestreut und so getan,
als würde den vorliegenden Petitionen entsprochen. Wir Grünen beantragen heute auf Grund genauer Prüfung, die Petitionen zu Hartgestein und Kies aus dem Weserbergland an die Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen; denn Sie sind in Ihrem Raumordnungsprogramm mitnichten darauf eingegangen.
Die Landesregierung ist auch beim Gipsabbau handlungsunfähig, eine Marionette an den Strippen der Gipsunternehmen, obwohl in unserem Land jährlich mehr als 2 Millionen Tonnen REA-Gips aus den Filteranlagen der Kraftwerke nutzlos deponiert werden müssen.
- 2 Millionen Tonnen! Das stimmt! Natürlich! In den neuen Bundesländern werden diese Mengen satt deponiert, hier aber wird Naturgips abgebaut.
Die Festlegungen zwischen Gipsabbau und Naturschutz haben im Raumordnungsprogramm bisher folgerichtig auch nie Bestand gehabt, sondern sie wurden zulasten des Naturschutzes nachträglich immer korrigiert. Der aktuellen Petition der Naturschutzverbände sollte deshalb entsprochen werden, und die Ausweitung des Gipsabbaus in Niedersachsen ist zu stoppen.
Ebenso reichen die wenigen Arbeitsplätze, die in Niedersachsen in der Torf- und der Erdindustrie noch vorhanden sind, nicht als Argument dafür aus, auch noch die letzten Moorflächen abzubauen und den Torf nach Holland zu verschicken. Der Torfabbau läuft in Niedersachsen aus. Das ist Tatsache. Ersatzstoffe stehen auch hier aus den vielen neuen Kompostwerken mehr als genug bereit. Wir schlagen vor, in Weser-Ems ein Moorschutzgebietsystem einzurichten und diejenigen Arbeitsplätze, die beim Torfabbau verloren gehen, in den Bereichen Tourismus und Naturschutz wieder aufzubauen.
Herr Ministerpräsident, Hochwasserschutz, wie Sie ihn im Landes-Raumordnungsprogramm anlegen, wird falsch aufgezogen, wenn Sie die Kompetenz allein auf die Landkreisebene legen. Sie wissen, dass regionale Raumordnungskonzepte dort leider nur sehr lasch und in vielen Bereichen gar nicht umgesetzt werden. Der von uns eingebrachte Vor
schlag, diese Aufgabe je nach Flussgröße zwischen Land und regionaler Kompetenz aufzuteilen, ist viel zielführender und besser für den Hochwasserschutz in unserem Land. Die butterweiche Lösung, die Sie hier vorgeschlagen haben, wird nichts bewirken. - Danke schön.
Meine Redezeit ist um. Aber bitte!
Meine Redezeit ist ohnehin zu Ende. Deshalb sehe ich das gelassen. Wir waren aber vor Ort, und ich habe mir die Abbaugebiete selbst angesehen. Ich habe sowohl mit den Initiativen als auch mit Menschen, die dort arbeiten, gesprochen. Ich kann Ihnen sagen, dass es einen sehr vernünftigen Ausgleich geben kann. Gerade die in Walkenried in Angriff genommenen Flächen wären fatal für den Tourismus in diesem Bereich, und die Arbeitsplätze, die dort bedroht sind, spielen in dieser Region eine viel größere Rolle als diejenigen Arbeitsplätze, die durch das künstliche Aufrechterhalten des unnötigen Abbaus von Naturgips gesichert werden sollen. - Danke schön.
Herr Minister, wird als Konsequenz aus der Flut jetzt auch der Deichbau im Bereich des Amtes Neuhaus vom Land beschleunigt, z. B. indem die dort fehlenden 36 km nicht mehr, wie geplant, in drei bis vier Teilabschnitten planfestgestellt werden, sondern in einem Teilabschnitt?
Herr Minister, wie beurteilt die Landesregierung die Diskussion um ein neues Sperrwerk an der Mündung der Jeetzel in Bezug auf dessen Auswirkungen auf Hochwasserspitzen in Elbe und Jeetzel?
Herr Minister Bartling, der Ministerpräsident Gabriel hat am 17. September auf einer Pressekon
ferenz erklärt, dass jederzeit innerhalb eines Tages die Meldung von der Polizei an das zuständige Jugendamt gehen würde, wenn es sich um eine Straftat eines strafunmündigen Kindes handelt. Ich frage Sie: Warum hat es dann im Fall „Arthur“ im April/Mai letzten Jahres vier Wochen gedauert, bis diese Meldung tatsächlich beim Jugendamt der Stadt Hannover angekommen ist, und wie oft und wie schnell hat anschließend die Polizei die weiteren Straftaten von „Arthur“ dem Jugendamt in Hannover gemeldet?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Coenen, warum denn Möglichkeiten einschränken, wenn Sie selber durchaus positive Aspekte dieser Möglichkeit feststellen müssen? Warum Möglichkeiten in der freien Wahl des kommunalen Wirtschaftsrechts in Niedersachsen ausschließen, mit dem andere Bundesländer positive Erfahrungen gemacht haben? Ich kann nicht verstehen, warum wir für die Kommunen in Niedersachsen die Möglichkeit zur Bildung einer Anstalt des öffentlichen Rechts ausschließen sollten. Ich finde nicht, dass wir in den letzten Jahren unter einer Flut von Reformen im Kommunalrecht gelitten haben; eher leiden wir unter der Schwierigkeit der Anpassung an sich ändernde Rahmenbe
dingungen und brauchen dafür dringend zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Der SPD-Antrag zum kommunalen Unternehmensrecht belegt erneut die Notwendigkeit grüner Initiativen, um die Mehrheitsfraktion bei der sozialund arbeitsmarktpolitischen Modernisierung zum Jagen zu tragen.
Hatte es beim Vergabegesetz noch zwei Jahre gedauert, bis aus unserem Antrag ein SPD-Gesetzentwurf geworden ist, ist es bei der Änderung des kommunalen Unternehmensrecht zur Bildung von Anstalten des öffentlichen Rechts nur noch gut ein Jahr gewesen, bis Sie einen Gesetzentwurf vorlegen.
Im Ergebnis wäre es uns natürlich lieber, wenn Sie einfach unseren Anträgen zustimmen würden, sodass Sie nicht immer gezwungen wären, zeitversetzt Gesetzentwürfe einzubringen.
Für mich stellt sich das so dar, dass sich hierin offensichtlich ein fließender Übergang von der SPD-Alleinregierung hin zur Landtagswahl in vier Monaten mit einer rot-grünen Mehrheitsbildung stellvertretend abbildet.
Anders ist Ihr positiver Meinungsumschwung seit der Einbringung unseres Antrags am 14. Juni letzten Jahres wohl kaum zu erklären. Die Kollegin Evers-Meyer stellte für die SPD-Fraktion damals fest, dass kein Anlass für einen gesetzgeberischen Schnellschuss bestehen würde.
Jetzt muss es aber so schnell gehen, dass eine Einbringung über die Landesregierung zeitlich gar nicht mehr reichen würde. Jetzt müssen Sie als SPD-Fraktion zur Beschleunigung den Gesetzentwurf einbringen, damit theoretisch noch vor der Landtagswahl eine Verabschiedung möglich ist.
Die CDU-Fraktion hatte sich im vorigen Jahr mit Grundsatzkritik eigentlich total aus dieser Debatte verabschiedet. Herr Coenen zeigt jetzt durchaus eine offenere Position. Das begrüßen wir sehr.
Die Kommunen in Niedersachsen stehen allerdings durchweg positiv einer Öffnung gegenüber. So konnte ich es zumindest in verschiedenen Blättern lesen. Ich glaube, dass wir hier durchaus etwas für die Kommunen tun können, wenn wir mit einem solchen Gesetzentwurf, wie er von der SPDFraktion eingebracht wird, in Niedersachsen neue Möglichkeiten eröffnen. Im Vergleich zur Eigengesellschaft sind die Anstalten des öffentlichen Rechts deutlich besser steuerbar. Die öffentlich-rechtliche Rechtsform lässt ausdrücklich die Weisungsrechte und die Zustimmungsvorbehalte zu. Es besteht für die neuen wirtschaftlich arbeitenden Anstalten die Möglichkeit, unmittelbar hoheitlich tätig zu werden. Gegenüber privatrechtlichen Organisationsformen bestehen wesentliche steuerliche Vorteile, und zwar zum Nutzen der Gebührenzahler und der Kommunen. Verglichen mit Regie- und Eigenbetrieben lässt sich die kommunale Anstalt deutlich selbständiger gestalten. Damit wird eine flexible Reaktion auf die Anforderungen des Marktes möglich. Nicht zuletzt führt die finanzwirtschaftliche Selbständigkeit der kommunalen Anstalt zu einer Entlastung der kommunalen Haushalte. Zumindest das sollte doch unser gemeinsames Anliegen sein.
Wir haben es allerdings wohl dem engagierten Einsatz der Beschäftigten aus kommunalen Betrieben und ihrer Gewerkschaft zu verdanken, dass es doch noch in dieser Legislaturperiode zu einer Gesetzesvorlage gekommen ist. Allerdings bitte ich alle Beteiligten um eine zügige Beratung, damit wir tatsächlich noch zu einer Beschlussfassung vor Februar nächsten Jahres kommen können. Sonst würde uns hier leider nur eine gute Initiative mit rein wahltaktisch beschränkter Haltbarkeit vorliegen. Wiedervorlage wäre allerdings von unserer Seite garantiert. - Vielen Dank!
Frau Ministerin, Lärmminderungspläne nach § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sehen die Aggregation verschiedener Lärmquellen vor. Ist in diesem Fall die vorhandene Lärmquelle durch die Bahnstrecke auch in Addition mit der noch zu bauenden Autobahn berücksichtigt worden?
Frau Ministerin, welche Alternativen hat die Landesregierung geprüft, um das Ziel der Bündelung der Wirtschaftsförderung kostengünstiger zu erreichen als durch die IN-Bank?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mehr als zwei Jahre diskutiert dieses Haus jetzt über diese beiden brennenden Probleme. Mehr als zwei Jahre versucht unsere Fraktion mit Initiativen, die Diskussion zu einem positiven Ende zu Ende zu bringen. Heute endlich kommen wir zur Entscheidung. Spät ist es, hoffentlich noch nicht zu spät.
Insbesondere die Lage im Baugewerbe hat sich in dieser langen Zeit weiter und weiter verschärft. Eine Vielzahl von Konkursen, eklatanten Fällen von Lohndumping und eine weiter steil ansteigende Schwarzarbeitskonjunktur mit all ihren langfristigen fatalen Auswirkungen für die Sozialkassen haben Sie geschehen lassen. All denjenigen, die inzwischen arbeitslos geworden sind, muss Ihr spätes Handeln jetzt wie ein Hohn vorkommen.
Mit der Übernahme unserer Forderung, die Kommunen auch bei gerichtlicher Festsetzung an den Bußgeldern für Schwarzarbeitssünder gerecht zu beteiligen, wird jetzt hoffentlich die Aufsicht überall verstärkt. Kontrolle ist endlich kein Zuschussgeschäft mehr. Nach den Beschlüssen heute werden auch neue Regeln für die öffentliche Vergabe im ganzen Land gelten. Wir schließen ausdrücklich die Kommunen und die öffentlichen Betriebe mit ein. Es muss doch selbstverständlich sein, dass diejenigen, die im öffentlichen Auftrag handeln, ihr eigenes Handeln streng an den originären öffentlichen Interessen orientieren.
Ich erkläre hier ausdrücklich für meine Fraktion als Antwort auf die kritischen Stellungnahmen einzelner Stadtwerke, Busunternehmen oder auch der Gas- und Wasserwirtschaft, dass wir keinen Widerspruch erkennen können zwischen einem wirtschaftlichen und effizienten Angebot für die Bürgerinnen und Bürger und der Einhaltung von Tarifverträgen.
Im Gegenteil! Umgekehrt fehlt uns das Verständnis. Was wäre das denn für ein Staat, der von der Privatwirtschaft die Einhaltung von Tarifverträgen und Mindestlöhnen erwartet, sich selbst aber durch Dumpinglöhne einen vordergründigen, kurzfristigen Haushaltsvorteil verschafft, egal unter welchen Bedingungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sie zustande kommen?
Ein weiteres Argument hat sich auch die CDU hier im Hause zu Eigen gemacht: Man wolle nicht mitmachen, weil das Gesetz die Übertragung auf den öffentlichen Personennahverkehr vorsieht. Ich kann nicht verstehen, warum ein prinzipieller Unterschied zwischen der dramatischen Lage auf dem Bausektor mit Dumpinglöhnen aus dem Ausland und dem Verkehrsbereich bestehen soll. Vergleichen Sie doch mal z. B. das Einkommen eines Busfahrers in Berlin und in Poznan.
Sie wissen, dass die volle Marktöffnung im öffentlichen Personennahverkehr schon begonnen hat und um sich greift. Wir sollten im Verkehrsbereich doch bitte schön nicht die schmerzhaften Erfahrungen wiederholen, die wir in den letzten Jahren im Baubereich haben machen müssen und geduldet haben.
Letzter Streitpunkt war die Frage nach dem repräsentativen Tarifvertrag. Die SPD-Beschlussvorlage ist gegenüber der von Rot-Grün in Berlin eingebrachten Definition unklar. Ministerpräsident Gabriel hat gerade diese eindeutige Definition von RotGrün am 12. Juli im Bundesrat noch heftig gegen die Kritik der Union verteidigt. Wir fragen Sie, Herr Ministerpräsident: Was ist heute anders als am 12. Juli? Die verfassungsmäßigen Bedenken sind bereits ausführlich von der Bundesregierung geprüft worden. Die waren abgearbeitet. Es gibt nichts inhaltlich Neues.
Stimmen Sie mit uns! Stimmen auch Sie von der SPD-Fraktion unserem Änderungsantrag heute für ein eindeutiges, klar geregeltes Gesetz zu! Nur wenn in diesem Gesetz klar festgelegt ist, was „repräsentativ“ ist, kann kein Interpretationsspielraum bleiben. Repräsentativ ist der Tarifvertrag, der am Ort der Anwendung für die meisten Arbeitnehmer angewandt wird. Das ist eine logische und in sich schlüssige Erklärung, die keinen Interpretationsspielraum, die keine rechtlichen Bedenken mehr zulässt.
- Herr Dr. Schultze, warum sollen denn bei uns Verordnungen erlassen und umständliche Kommissionen eingeführt werden, von denen heute noch niemand weiß, wie deren Aufgabenfeld genau abgesteckt sein soll? Das ist doch die Katze im Sack, für die betroffenen Arbeitnehmer ein ungedeckter Scheck auf die Zukunft.
Sollten Sie sich jedoch weiter beratungsresistent zeigen, werden wir uns heute dennoch dem Gesetzesbeschluss und auch der weich gespülten Umformulierung unseres Ursprungsantrages gegen Schwarzarbeit nicht verschließen. Es wäre das falsche Signal an die Beschäftigten im Land, hier eine prinzipielle Trennung zwischen unseren Positionen zu setzen. Die Bringeschuld für eine erfolgreiche Umsetzung der Regelungen liegt damit jedoch ganz bei der Exekutive, die Sie zu verantworten haben. Wir werden Sie an Ihren Taten messen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, trotz Ihres sehr engagierten und wortreichen Beitrages ist es Ihnen nicht gelungen, zu erklären, wozu die SPD diesen gedrechselten komplizierten Ansatz braucht, um Repräsentativität zu definieren, und was ihn im Ergebnis von dem einfachen, im Bundesgesetz definierten Ansatz unterscheidet.
Ich frage Sie, Herr Ministerpräsident: Welches Ergebnis erwarten Sie denn, wenn, wie es hier im Antrag der SPD steht, die Landesregierung ermächtigt wird, durch Verordnung zu bestimmen, in welchen Verfahren festgestellt wird, welche Tarifverträge als repräsentativ im Sinne von Satz 1 anzusehen sind? Sie haben darauf hingewiesen, dass im ÖPNV mehrere Gewerkschaften aktiv sind. Was ist denn Ihres Erachtens das Kriterium für Repräsentativität? - Das einzige Kriterium kann doch nur darin bestehen, dass von den Tarifverträgen, die als repräsentativ gelten - wir sind uns darin einig, dass das verschiedene sein können -, an dem Ort, an dem ausgeschrieben wird, der Tarifvertrag repräsentativ ist, der auf die meisten Arbeitnehmer Anwendung findet. Welches andere Kriterium können Sie mir denn nennen, das von der von Ihnen umständlich erfundenen neuen Kommission gesucht werden soll, das gegen dieses eine Argument, das im Falle der Ausschreibung an einem bestimmten Ort eigentlich das schlagende Argument ist, spricht?
- Nein, wir wollen nicht einen Tarifvertrag, sondern wir wollen den Tarifvertrag, der repräsentativ ist, der am Ort der Ausschreibung auf die meisten Arbeitnehmer Anwendung findet.
- Genau, einen, der repräsentativ ist. - Es kann doch gar nicht sein, dass man verschiedene Tarifverträge mixt und dann sagt, dass die Unterneh
mer, die einen höherwertigen Tarifvertrag und dementsprechend höhere Personalkosten haben, Pech gehabt haben und von diesen Personalkosten herunter müssen. Dann nämlich würden wir in die Tarifautonomie eingreifen. Dann würde eine Spirale nach unten einsetzen, was Sie gerade vermeiden wollen. Umgekehrt wird aus der Logik, die Sie aufbauen, ein Schuh. Es kann doch für jede Ausschreibung nur einen Tarifvertrag geben, auf den man sich in der Kommission einigt, und nicht verschiedene Tarifverträge. Es kann sehr wohl sein, dass es in Cuxhaven ein anderer Tarifvertrag als in Stade und in Hannover ein anderer Tarifvertrag als in Braunschweig ist. Das war mit dem Änderungsantrag der Grünen und auch mit der bundesgesetzlichen Regelung so gemeint. Das ist genau definiert. Das, was Sie beschreiben, macht uns misstrauisch, macht die Arbeitnehmer misstrauisch, weil unklar ist, welche weiteren Repräsentativitätskriterien die SPD und die Landesregierung neben dem Kriterium vorsehen wollen, dass an dem Ort, an dem ausgeschrieben wird, die meisten Arbeitnehmer in dem Tarifvertrag der Branche, in der ausgeschrieben wird, gebündelt sind.
Das, Herr Ministerpräsident, haben Sie im Juli im Bundesrat vehement verteidigt. Sie haben in Ihrem Redebeitrag, der ebenso fulminant war wie Ihr heutiger, ausgeführt, dass die CDU-geführten Länder der Regelung nicht zustimmen könnten, wenn der repräsentative Tarifvertrag genutzt werden solle. Weiter haben Sie ausgeführt: Ich frage den Kollegen Bocklet - das ist der dafür zuständige bayerische Minister -, welchen Tarifvertrag er bei seinem Gesetz in Bayern als Maßstab anlegt. Sie stellten fest, dass er den repräsentativen Tarifvertrag anlege.
Also, Sie haben als Sprecher der SPD-Länder die bundesgesetzliche Regelung vehement verteidigt und widersprechen dem hier im Niedersächsischen Landtag, können aber nicht vermitteln, welche neuen Erkenntnisse Sie in der Zwischenzeit gewonnen haben. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, ich habe jetzt nachvollzogen, dass Sie tatsächlich mit der Position 25 %-Deckel Gespräche mit den Schulträgern aufnehmen und sich um die Schulbezirke kümmern wollen. Wie soll das in einem Bereich wie der Landeshauptstadt Hannover, für den Sie gerade den Ausländeranteil beschrieben haben, überhaupt ohne einen extremen Wanderzirkus mit Bussen umgesetzt werden? Hier sind die Ballungsräume so groß, dass keinem Grundschüler so weite Wege zu Fuß zugemutet werden können. Das ist völlig willkürlich und wirklichkeitsfremd.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einem sehr wichtigen Punkt muss ich Herrn Hepke widersprechen. Er hat die Opposition kollektiv als ablehnende Front gegenüber diesem Antrag bezeichnet. Sie haben offensichtlich dem Bericht nicht zugehört. Wir stimmen dieses Mal Ihrem Antrag zu.
- Wir sind noch nicht von der SPD adoptiert. Die Wahlen sind noch nicht gewesen. Es gab noch keine Koalitionsverhandlungen. Noch haben wir hier im Landtag eine eindeutige Rolle. - Herr Hepke, das ist das einzig Gute, was ich Ihnen sagen konnte. Ansonsten müssen wir Ihrem Antrag deswegen zustimmen, weil alle Punkte, die die veränderte Fassung enthält, von dem Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht sowie von diesem Hohen Haus bereits in den vergangenen Jahren beschlossen worden sind.
Sie haben es sich tatsächlich geleistet, kurz vor Ende der Wahlperiode alle alten Kamellen, die wir schon einmal beschlossen hatten und die auch alle richtig sind, noch einmal aufzurufen. Das ist an sich nicht sträflich, zeigt aber, wie sehr Sie mit leeren Händen dastehen, wenn es um den Themenbereich der Verwaltungsreform im Lande geht, und wie sehr Herr Althusmann mit seiner heutigen Rede Recht hatte.
Die Analyse über die Ankündigungen, die Sie nicht umgesetzt haben, ist eindeutig richtig. Wir müssen uns fragen, warum Sie solche Anträge stellen, die nichts bewirken, aber auch nicht schaden. Es kann doch nur darum gehen, dass Sie das schlechte Gewissen treibt, weil Sie Ihre vielen Versprechungen zur Beteiligung der Beschäftigten an der Reform ständig gebrochen haben, weil Sie die Verwaltungsreform zu einem schlichten Steinbruch zur Lösung Ihrer Haushaltsprobleme gemacht haben.
Die Landesregierung und der Ministerpräsident haben die Beschäftigten und deren berechtigte Interessen über Jahre hinweg als reine Manövriermasse vernachlässigt. Jetzt, da die Landtagswahl vor der Tür steht, befällt Sie Torschlusspanik. Da müssen solche Anträge her. Das verstehe ich: Schnell mit weißer Salbe etwas Paste darüber legen in der Hoffnung, dass die Wählerinnen und Wähler, dass die Beschäftigten daran kleben bleiben und nicht die offene Wunde sehen. Ich bin aber sicher, dass Ihnen das weder bei den Beschäftigten noch bei den Wählern gelingen wird.
Das wird Ihnen weder mit diesem Antrag noch mit Ihrem bereits gescheiterten Versuch der vergangenen Wochen gelingen, mit kleinen Zugeständnissen bei Leistungszulagen und 40-Stunden-Woche die Gewerkschaften zu ködern. Es ist auch nicht glaubwürdig, wenn Sie jetzt erneut, kurz vor Toresschluss, den Arbeitskreis Aufgabenabbau reanimieren. Das alles sind nur Reaktionen, die Aktivität vortäuschen sollen, die Ihnen eine Zustimmung seitens der Gewerkschaften bescheren sollen, weil Sie merken, dass Ihnen dieses gesamte Feld weggebrochen ist.
Mir ist es völlig unverständlich, wie Ihnen das als sozialdemokratischer Fraktion passieren konnte. Wir haben zu rot-grünen Zeiten doch so positiv angefangen, die Verwaltungsreform im Lande Niedersachsen ernst zu nehmen.
Sie haben anschließend in Person Ihres damaligen Fraktionsvorsitzenden immer noch einen darauf gelegt. Am Ende sind aber nur Personalabbau und gebrochene Versprechen übrig geblieben.
Hier können Sie Glaubwürdigkeit nur mit einer echten Kehrtwende zurückgewinnen, aber nicht durch Wiederauflegen bereits längst beschlossener Anträge und das Vortäuschen von Aktivität durch das Reanimieren alter Arbeitskreise. Das nimmt Ihnen niemand mehr ab. Es ist viel zu spät, um dadurch Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen.
Geben Sie offen zu, dass Sie in diesem Politikfeld vollständig gescheitert sind und dass Sie dringend die Hilfe der Opposition brauchen, um wieder in die Vorlage kommen zu können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU beackert durchaus das richtige Feld, tut dies aber mit untauglichen Instrumenten und unseriösen Finanzierungsforderungen.
Wenn Sie jemals in die Verlegenheit kämen, wieder Regierungsverantwortung in diesem Land zu übernehmen, würde sich Ihr wundersames Füllhorn, mit dem Sie allen alles versprechen, schnell als politische Falschmünzerei herausstellen.
Verbilligte Grundstücke, Landeszuschüsse praktisch für jedes Eigenheim, das hier gebaut wird: Wer soll das eigentlich bezahlen?
Die Krokodilstränen der CDU wegen der politischen Diskussion um die Gießkannenförderung Eigenheimzulage ärgern mich allerdings besonders.
Sie haben überhaupt nichts begriffen von der demografischen Entwicklung unserer Gesellschaft und von den Problemen, die letztendlich auch durch die Eigenheimförderung ausgelöst werden und die wir an anderer Stelle teuer bezahlen müssen, und zwar mit Steuergeld. Darüber sollten Sie einmal nachdenken. Es ist überfällig, über Höhe und Wirkung der Zersiedelungsprämie nachzudenken. Es sollte auch Ihnen zu denken geben, dass die Lehmann-Grube-Kommission eindeutig herausgefunden hat, dass die katastrophalen Leerstände in ostdeutschen Städten nur in geringem Umfang durch Westabwanderung verursacht worden sind - wie sonst immer behauptet wird -, sondern zum weitaus größten Teil durch den hoch subventionierten Eigenheimbau auf der grünen Wiese.
- Moment! Sie sind doch aber diejenigen, die immer wieder beklagen, dass in Ostdeutschland Steuergelder auch wieder in den Abriss und in die Marktbereinigung fließen müssen. Wir müssen auf
beiden Seiten Steuergelder bezahlen, die wir nicht haben. Deshalb sollte verantwortliche Politik über die Instrumente nachdenken, die sie ständig mit Steuergeldern speist, wenn sie solche negativen Auswirkungen hervorrufen.
Wir dürfen nicht darauf warten, bis die ostdeutschen Verhältnisse letztendlich auch in unseren Städten Raum greifen und wir hier genau so viele Leerstände haben, die wir dann mit Steuermitteln bereinigen müssen, während daneben die ganze Zeit ebenfalls mit Steuermitteln Neubauten errichtet werden.
- Augenblick! Ihr Fehler war die hohe Förderung des Eigenheimbaus durch die Eigenheimzulage, die sich weltweit kein Staat leisten kann.
Natürlich müssen endlich politische Weichenstellungen zur Unterstützung des Bauhandwerks in Niedersachsen ergriffen werden.
Die Landesregierung macht in diesem Zusammenhang viel zu wenig. Die fadenscheinige Aktion „Bauen jetzt!“ ist doch ein klassisches Wahlkampfstrohfeuer. Die beschleunigten Investitionen der kommenden Monate werden nach der Landtagswahl wegen der Haushaltsprobleme mit Sicherheit doch sofort wieder kassiert. Bauen braucht strukturell und langfristig Unterstützung. Das geht nur mithilfe des privaten Marktes und mithilfe der privaten Investoren, die dazu angeregt werden müssen. Das funktioniert aber nicht mit der Eigenheimzulage, wie Sie es gemacht haben. Damit wird Geld an der falschen Stelle verpulvert.
- Hören Sie sich doch einmal an, was Fachleute dazu sagen, die sich damit auskennen. Ich nenne nur einmal den Kammerpräsidenten Rehkopf. Er hat gestern allen - sowohl der Regierung als auch Ihnen - zur Kenntnis gegeben, welche Vorstellun
gen das Bauhandwerk hierzu hat. Dabei war von Ihren Vorschlägen überhaupt nicht die Rede. Nein! Der Kammerpräsident hat aufgegriffen, dass er von der Landesregierung ein Programm zur CO2Minderung fordert, womit er in Niedersachsen 20 000 Dauerarbeitsplätze schaffen könnte, wenn die Landesregierung endlich ihre Versprechen aus dem Mittelstandskonzept einhalten würde.
Das können Sie, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, sofort umsetzen. Ein entsprechender Antrag dazu liegt Ihnen seit zwei Monaten vor. Wir haben ihn eingebracht. Bringen Sie ihn endlich in die Ausschussberatungen. Bringen Sie ihn anschließend wieder hier ins Plenum. Dann können wir in Niedersachsen gemeinsam mit dem Handwerk sinnvolle Investitionen anregen, die dauerhaft nützlich sind und keine neuen Probleme auslösen werden. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, ich frage Sie nach Ihrer Mitverantwortung für das Dilemma und nach den Fehlern Ihrer Mitarbeiter. Ist es nicht das System Jür
gens-Pieper, das einerseits hier im Hause mehr Transparenz verlangt, aber andererseits nicht mehr Substanz geben kann, was die Schulleiter in Angst versetzt und die Dezernenten dazu bringt, der Transparenz folgend Zahlen auf den Tisch zu legen, das wiederum die Controller dazu bringt, den Dezernenten vorzuschreiben, die Zahlen möglichst wieder zu verschleiern? Ist das nicht letztendlich Ihre Vorgabe, die Ihre Mitarbeiter in dieses Dilemma stürzt?
Herr Lestin, ganz so einfach ist es ja nun auch wieder nicht.
Ich gebe Ihnen in dem einen Punkt ja völlig Recht. Wir als Fraktion sind Ihrer Meinung, dass es in Ordnung ist, mit einer solchen Regelung in vergleichbaren Fällen für die Beamten des Landes gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, und dass eine solche gesetzliche Rahmenbedingung bindend ist. An einer anderen Stelle aber sind Sie mit den Eingaben, die hier vorliegen, nicht so differenziert umgegangen. Es liegen hier nämlich auch Eingaben von Menschen vor, die nicht dem normalen typischen Beamten entsprechen, denn es gibt eben die Sonderfälle der chronisch Kranken und die Sonderfälle, in denen nicht die Möglichkeit bestand, dass sich ein Beamter in seiner bisherigen Krankenkasse nachversichern konnte. Wir erwarten von der SPD-Fraktion als derjenigen, die die Verantwortung für den Haushalt übernommen hat, dass Sie auch in den Sonderfällen, die diesen Eingaben zugrunde liegen, die Ausnahmetatbestände schafft, die für die Schwerbehinderten geschaffen worden sind.
Ansonsten würden wir durch Ihr Vorgehen nämlich eine starke soziale Schieflage bekommen.
Es geht hier heute um zwei Eingaben. Der Sachverhalt, der der Eingabe 4825 zugrunde liegt, betrifft einen Mitarbeiter, der bei der Postbeamtenkrankenkasse versichert ist. Das ist eine sehr exotische Krankenkasse, bei der nicht mehr viele versichert sind.
Diese Krankenkasse lässt die Zusatzversicherung gar nicht zu, Herr Plaue. Von daher zwingen wir
diesen Beamten, entweder auf diese Zusatzleistungen zu verzichten oder die Leistung in einer ganz anderen, viel teureren Kasse einzukaufen, was ihn aber von allen anderen unterscheidet, die die Leistung bei ihrer bisherigen Kasse nachversichern können.
Der andere Fall, der als Spezialfall meines Erachtens ebenfalls eine andere Behandlung verdient als die übrigen Eingaben, ist der eines Kollegen, der ein Rückenleiden hat, an einer Autoimmunerkrankung leidet und zu 30 % schwerbehindert ist. Sie können sich vorstellen, dass die Zusatzleistungen, die der Mann bei seiner Krankenkasse selber versichern muss, um das Vielfache teurer sind, als dies für die typischen Beamten der Fall wäre. Ich meine, dass wir solchen Eingaben stattgeben müssen und nicht alles über einen Löffel balbieren dürfen, wie Sie es vorhaben.
Unsere Fraktion bittet hinsichtlich der Eingaben, die die CDU-Fraktion und wir als strittig angemeldet haben, um Einzelabstimmung, damit wir nicht gezwungen werden, die Eingaben, für die sich die CDU-Fraktion verwendet, ablehnend bescheiden zu müssen. Das bitte ich das Präsidium zu berücksichtigen. - Danke
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Fraktion unterstützt vorbehaltlos sowohl die niedersächsische Initiative für ein Tariftreuegesetz als auch aus den eben genannten Gründen heraus – eine generelle Regelung für alle Bundesländer - das derzeitige Gesetz von RotGrün auf Bundesebene. Uns verwundert die jetzt plötzlich aufkommende Debatte gegen das Bundesgesetz zur Tariftreue, die offensichtlich von CDU-Ländern geführt wird.
Das widerspricht dem bisherigen Diskussionsverlauf in Niedersachsen völlig. Angesichts der Rolle, die Herr Wulff ja wohl im Wahlkampfteam von Herrn Stoiber spielt, erwarten wir, dass die CDU in Niedersachsen - insbesondere Herr Wulff - gegen die Verhinderungspolitik, die die CDU-geführten Länder gegen das Tariftreuegesetz angekündigt haben, klar vorgeht. Unserer Meinung nach ist das Tariftreuegesetz eine logische Konsequenz aus dem bisherigen Grundkonsens der bundesdeutschen Regelungen auf dem Arbeitsmarkt und der bundesdeutschen Wirtschaftsform. Wir hatten bisher den Eindruck, dass wir uns darauf verständigt hatten, dass ein fairer Wettbewerb in Deutschland sozial flankiert stattfinden soll, nicht aber ein Ellenbogenwettbewerb, in dem untertarifliche Beschäftigungsverhältnisse durch einzelne politische Gruppierungen unterstützt werden, indem sie diese nicht ächten.
Das scheint mir der einzige nachvollziehbare Grund zu sein, den die CDU-Seite gegen ein Tariftreuegesetz vorbringen kann. Das Tariftreuegesetz liegt nämlich völlig in der Logik, in der wir bisher unser Wirtschaftssystem organisiert haben, ist die logische Konsequenz aus neuen Erscheinungen auf dem Arbeitsmarkt und dem jetzt offenen EU-Arbeitsmarkt. Auch ist das Tariftreuegesetz ein wichtiges Schutzschild gegen das, was uns in der Folge der bevorstehenden Osterweiterung der EU - Stichwort Billiglohnmärkte – auf dem Arbeitsmarkt noch bevorsteht.
Insbesondere für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Baubereich ist es schlichtweg ein Hohn, wenn hier politisch gegen ein Tariftreuegesetz interveniert wird.
Das Argument, das während der Anhörungen vorgebracht worden ist, das Gesetz würde letztendlich eine fünfprozentige Verteuerung zulasten der öffentlichen Haushalte einleiten, ist nur vorgeschoben. Denn durch die über eine gesetzliche Regelung erzielte Tariftreue wird doch letztendlich erst abgesichert, dass das Steueraufkommen für Kommunen und Länder ausgeglichen wird und wir der Entwicklung, dass untertarifliche Arbeitsverhältnisse natürlich zu einem geringeren Steueraufkommen führen, einen Riegel vorschieben und solche Unternehmen im Wettbewerb keine Chance mehr haben.
Wenn man sich hier wie bei der Henne und dem Ei gegen höhere Auftragsvergaben ausspricht, muss man sich am Ende bei der Henne, also der Steuer, nicht darüber wundern, dass dort ständig weniger herauskommt und die Unternehmen vor Ort keine ordentlichen Steuerbeiträge mehr leisten, weil die heimische Bauwirtschaft am Boden liegt.
- Herr Möllring, ich habe Ihnen ein bisschen mehr Phantasie zugetraut, diesem Bild folgen zu können. Ich kann Ihnen das nachher in der Lobby noch einmal genauer erklären.
Es ist eine große Leistung des BundesTariftreuegesetzes und auch des niedersächsischen Entwurfes, den die Landesregierung eingebracht
hat und den wir unterstützen, zumal wir ihn immer wieder eingefordert haben, dass endlich Sozialstandards bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu berücksichtigen sind. Letztendlich ist das Geld, das die öffentliche Hand für Baumaßnahmen vergibt, Steuergeld. Dieses Steuergeld kann doch nicht in Arbeitsverhältnisse investiert werden, die sozialen Standards nicht entsprechen. So sieht nach unserem Verständnis die logische Konsequenz eines vernünftigen und werthaltigen Einsatzes von Steuergeldern aus: Nicht der billigste Anbieter bekommt den Vorrang, sondern der, der sich in unserem System korrekt und sozial verantwortungsbewusst verhält, soll den Auftrag erhalten. Das wird nur über ein Tariftreuegesetz mit einer bundeseinheitlichen Regelung gesichert.
Vor diesem Hintergrund verstehen wir, dass es einen Ausgleich zwischen Ost- und Westländerinteressen geben musste, zwischen den alten und den neuen Bundesländern. Wir erleben es doch in der aktuellen Auseinandersetzung im Bundesrat - -
- Aber genau darum geht es: Wir wollen die Auseinandersetzung im Bundesrat mit offenem Visier führen. Die Argumente waren doch vorhersehbar, Herr Plaue. Das haben uns unsere ostdeutschen Bundestagsabgeordneten von vornherein so erklärt und erläutert. Die Auseinandersetzung im Bundesrat bestätigt uns, dass wir einen Übergang organisieren müssen.
Wir sind aus niedersächsischer Sicht für jede schärfere Lösung. Wir unterstützen diese Linie offensiv. Aber genauso, wie Sie es als SPDFraktion eben ausgeführt haben, sind wir für eine bundeseinheitliche Regelung, der wir nicht im Wege stehen wollen.
Sollte die CDU dem beitreten können, stimmt mich das zuversichtlich, dass der Bundesrat das bundeseinheitlich geltende Gesetz unterstützt. Wir sind neugierig, wie Sie sich jetzt positionieren.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Somfleth, der Ansatz, wie Sie die AGENDA verstehen, ist meines Erachtens mit ein Grund dafür, dass die Menschen, die vor Ort in den AGENDA-Arbeitsgruppen mitwirken, ihre ursprüngliche Motivation aus den 90er-Jahren, als in den Kommunen hauptsächlich von den Grünen angestoßene Anträge
- dann machen Sie da mal eine Bilanz auf! - beschlossen worden sind, verloren haben und heute so frustriert sind und die AGENDA nicht mehr als Reformmotor und Chance der Beteiligung sehen, sondern der Meinung sind, dass die AGENDA eine Bestätigung dafür ist, dass der Apparat und wir, die politische
- das Wort „Klasse“ will ich jetzt vermeiden, denn den Spaß gönne ich Ihnen nicht - Ebene, nicht ausreichend auf die Empfehlungen und Überlegungen reagieren, um die wir gebeten werden, und keine Konsequenzen daraus ziehen.
Wir erleben in den Kommunen immer wieder, dass die von dem AGENDA-Arbeitskreis vorgelegten Änderungsvorschläge in Papiere und Drucksachen gegossen werden, wie es auch die Landesregierung in den Jahren 1998 und 1999 getan hat. Danach aber werden die Vorschläge abgeheftet, und nichts verändert sich. Auch im Land Niedersachsen hat sich nichts verändert.
- Umgesetzt haben Sie bislang null. Sie sind nur dem normalen Tagesgeschäft nachgegangen. Auf welchen Gebieten sind Sie in Sachen Nachhaltigkeit denn beispielgebend?
Wo haben Sie denn den durch das Land und die landeseigenen Gesellschaften ausgelösten Konsum umgestellt, um etwa einen fairen Handel zu betreiben, wofür zunächst einmal allerdings ein paar Mark mehr fällig würden? An welcher Stelle handeln Sie denn in diesem Sinne? Wenn Sie ein Ausschreibungsverfahren zur Energieversorgung von Landeseinrichtungen durchführen, dann können Sie sich gerade mal zu dem Kompromiss durchringen, dass Sie nur einen Mix an solchen Energiequellen ausschreiben, die in Niedersachsen vorhanden sind, damit wirklich nicht nur Atomstrom geliefert wird. Stattdessen sollten Sie sich einmal dazu durchringen, als Motor zu wirken und überwiegend regenerative Energien auszuschreiben, damit nicht die Gefahr entsteht, die ich Ihnen zugestehen muss, dass nämlich am Ende, wenn man die CO2-Ziele einhalten will, irgendjemand auf den Gedanken kommt - ich könnte mir vorstellen, dass Herr Stoiber in dieser Richtung denkt -, dass das CO2 am besten möglicherweise durch Atomenergieversorgung zurückgedrängt werden kann, was ja ein Irrtum ist; denn wir alle wissen doch, welch großer Aufwand betrieben werden muss, um Atomenergie zu gewinnen und um Atomkraftwerke zu bauen. Außerdem wissen wir, welch großer Aufwand auf Dauer betrieben werden muss, um die Uranrückstände schließlich sicher zu verbrin
gen. Diesen Widerspruch lösen Sie überhaupt nicht auf.
Natürlich wollen wir nicht, dass die AGENDA 21 nur auf die Ökologie beschränkt bleibt. Das haben wir nie gewollt. Diesbezüglich müssen Sie aber einmal Ihre Kolleginnen und Kollegen im Ältestenrat ansprechen. Wir sind sehr dafür, dass die Diskussion auf breiter Front in mehr Ausschüssen geführt wird als geplant. Aber auch bei Ihnen ist dieses Thema leider nur sehr schmalspurig angelegt, nämlich nur beim Umweltminister. Wir wären jedoch sehr dafür, dass auch noch das Wirtschaftsministerium und alle anderen Ministerien beteiligt werden; denn dort befinden sich die entscheidenden Hebel.
Dass ein entsprechender Entschließungsantrag in der vergangenen Wahlperiode nicht mit den Stimmen der Fraktion der Grünen verabschiedet worden ist, empfinden wir nicht als Vorwurf. Im Gegenteil, wir haben diesen Entschließungsantrag damals nicht mitgetragen, weil er uns nicht weit genug ging. Wir erheben ganz andere Ansprüche an die Art und Weise der Umsetzung und an die Ernsthaftigkeit der AGENDA 21.