Nachdem der Verkauf der Telekomkabelnetze durch die Entscheidung des Bundeskartellamtes und durch den Rückzug der LibertyGruppe zunächst gescheitert ist, steht zu befürchten, dass die Ertüchtigung der niedersächsischen Kabelnetze auf unbestimmt Zeit verschoben ist.
1. Wie bewertet sie das Scheitern der Verkaufsverhandlungen und dessen Auswirkungen auf Niedersachsen?
2. Welche Möglichkeiten sieht sie, um die Kabelnetze in Niedersachsen zu ertüchtigen und multimedial nutzbar zu machen?
Zum 1. Januar 1999 wurden die Kabelaktivitäten der Deutschen Telekom AG in eine hundertprozentige Tochtergesellschaft ausgegliedert und in neun Regionalgesellschaften separiert. Der teilweise Verkauf der im Eigentum der Deutschen Telekom befindlichen Netze erfolgte in den folgenden Schritten:
- Zum 1. Juli 2000 erwarb die Callahan Associates International LLC, eine weltweit tätige Entwicklungs- und Betreibergesellschaft mit Sitz in Denver und London, 55 % des Kabelnetzes der Deutschen Telekom in Nordrhein-Westfalen. An das Netz sind 4,2 Millionen Haushalte angeschlossen.
- Zu diesem Termin erfolgte auch der wirtschaftliche Übergang von 65 % des Kabelnetzes in Hessen mit 1,3 Millionen angeschlossenen Haushalten an Klesch & Co. Ltd., ein europäisches Investorenkonsortium mit Sitz in London.
- Zum 12. September 2001 hat die Callahan Associates International LLC 60 % des Kabelnetzes in Baden-Württemberg mit 2,2 Millionen angeschlossenen Haushalten erworben.
Am 21. Juni 2001 schloss die Deutsche Telekom einen Eckpunktevertrag über den Verkauf von 100 % der restlichen sechs Regionalgesellschaften (einschließlich Niedersachsen/Bremen) mit insgesamt rund 10 Millionen angeschlossenen Haushalten an die Beteiligungsgesellschaft Liberty Media Corporation. Anfang September wurde der Vertrag unterzeichnet und der Kauf von der Liberty Media Corporation beim Bundeskartellamt angemeldet.
Am 25. Februar 2002 hat das Bundeskartellamt den von der Liberty Media Corporation beabsichtigten Kauf der verbleibenden Regionalgesellschaften untersagt. Bei seiner Entscheidung ist das Bundeskartellamt davon ausgegangen, dass die Übernahme der Netze der Deutschen Telekom durch die Liberty Media Corporation die Wettbewerbssituation auf den deutschen Kabelmärkten deutlich verschlechtern würde und die Verbesserungen nicht ausreichen, um die Nachteile auszugleichen.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass der Prozess der Regionalisierung der TV-Kabelnetze bis auf wenige Ausnahmen keine erkennbaren Fortschritte macht.
Zu 1: Aus wirtschaftspolitischer Sicht lassen die gescheiterten Verkaufsverhandlungen weitere Verzögerungen bei der dringend notwendigen technischen Modernisierung der TV-Kabelnetze befürchten. Insbesondere für die Flächenländer mit den strukturschwachen Gebieten besteht die Gefahr, von der technologischen Entwicklung abgehängt zu werden.
Vor dem Hintergrund der kartellrechtlichen Entscheidung hat die Landesregierung immer die Auffassung vertreten, dass die vorhandenen aufsichtsrechtlichen Instrumentarien konsequent anzuwenden sind. Das Bundeskartellamt hat das Kartellrecht durch seine gerichtsähnlich konzipierten Beschlussabteilungen frei von politischen Vorgaben anzuwenden. Die Entscheidung des Bundeskartellamtes als „Hüter des Wettbewerbes“ wird daher von der Landesregierung uneingeschränkt respektiert.
Zu 2: Der Verkauf der deutschen Breitbandkabelnetze der Deutschen Telekom AG und die daraus folgenden Entwicklungen für das Kabelnetz wie z. B. Ausbau- und Businesspläne betreffen eigenständige Entscheidungen privater Unternehmen und Investoren. Die Landesregierung hat daher keine rechtlichen Möglichkeiten, weder von den jetzigen noch von den künftigen neuen Eigentümern einen flächendeckenden, multimedialen Ausbau zu erzwingen.
Zu 3: Gleichwohl nutzt die Landesregierung alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Begleitung des Modernisierungsprozesses. Dazu zählen insbesondere
- die Mitwirkung an telekommunikationsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen über den Beirat bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post,
- bei Bedarf die medienrechtliche Überprüfung von Vielfaltssicherungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den anderen Ländern und den Landesmedienanstalten.
Hinsichtlich des zeitlichen Rahmens lassen sich beim gegenwärtigen Sachstand unter Berücksichtigung der Antwort zu Frage 2 keine konkreten Angaben machen.
des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 5 der Abg. Frau Steiner (GRÜNE) :
Mit Datum vom 4. Juli 1994 wurde zwischen der niedersächsischen Landesregierung und den Umweltverbänden BUND, NABU und der Umweltstiftung WWF eine Vereinbarung getroffen, die ökologische Situation des EmsDollart-Raumes zu verbessern.
In § 2 dieser Vereinbarung heißt es: „Die niedersächsische Landesregierung wird sich beim Niedersächsischen Landtag nachdrücklich für eine Zustiftung (Ems-Dollart-Zustiftung) zur Niedersächsischen Umweltstiftung einsetzen mit dem Ziel, innerhalb von 10 Jahren einen Zustiftungsbetrag von 10 Mio. DM in Jahresschritten von 1 Mio. DM zu erreichen. Für diese Maßnahmen werden keine Naturschutzmittel verwendet. Die Erträge sind zweckgebunden für ein Langfristprogramm zur Verbesserung der ökologischen Situation im EmsDollart-Raum zu verwenden.“
Im Protokoll der 8. Beiratssitzung des Beirates „Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Situation der Unterems“ vom 25. November 1998 in Oldenburg (Geschäfts- zeichen 503.21-3047-3) wird u. a. aufgeführt, die Vereinbarung mit den Umweltverbänden, die Zustiftung zur Niedersächsischen Umweltstiftung betreffend, sei „immer noch offen“.
1. In welcher Weise und mit welchem Ergebnis hat sich die Landesregierung beim Landtag dafür eingesetzt, dass gemäß § 2 der Vereinbarung mit den Umweltverbänden jährlich 1 Mio. DM als Zustiftung an die Niedersächsische Umweltstiftung überwiesen werden?
2. Wie wird sichergestellt, dass die Erträge aus der zweckgebundenen Zustiftung tatsächlich für Maßnahmen im Ems-Dollart-Raum eingesetzt werden?
3. Sind bereits konkrete Maßnahmen aus den Erträgen der Zustiftung im Ems-Dollart-Raum geplant oder umgesetzt?
Vor dem Hintergrund des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau der Bundeswasserstraße Ems für ein 7,30m tiefgehendes Bemessungsschiff hat das Land Niedersachsen mit den Naturschutzverbänden BUND, NABU und WWF Deutschland am 4. Juli 1994 eine Vereinbarung getroffen, den Werftenstandort Papenburg zu sichern und die ökologische Situation an der Ems zu verbessern. Darin hat sich das Land Niedersachsen in § 1 zum einen verpflichtet, zur Verbesserung der ökologischen Situation an der Ems von 1995 bis 1999 geeignete Maßnahmen im Kostenumfang von 7,5 Millionen DM durchzuführen. Zum anderen hat die Niedersächsische Landesregierung zugesagt, sich beim Niedersächsischen Landtag nachdrücklich für eine Zustiftung (Ems-Dollart- Zustiftung) zur Niedersächsischen Umweltstiftung einzusetzen mit dem Ziel, innerhalb von zehn Jahren einen Zustiftungsbetrag von 10 Millionen DM in Jahresschritten von 1 Million DM zu erreichen. Die Erträge dieser Stiftung sollten zweckgebunden für ein Langfristprogramm zur Verbesserung der ökologischen Situation im Ems/Dollart-Raum verwendet werden.
Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen wurden zunächst vordringlich Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 7,5 Millionen DM zu § 1 der Vereinbarung vom 4. Juli 1994 im Kapitel 08 02 Titelgruppe 70 in mehreren Tranchen bereit gestellt. Die Mittel wurden bis auf einen Restbetrag von 1,9 Millionen DM verausgabt. Dieser Betrag wurde zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2002 angemeldet. Zur Festlegung und Abwicklung dieses Maßnahmenkataloges wurde bei der Bezirksregierung Weser-Ems ein Begleitausschuss eingerichtet, an dem die Naturschutzverbände beteiligt sind. Der Begleitausschuss hat dabei auch Überlegungen zur Umsetzung der Vereinbarung betreffend der Zustiftung zur Niedersächsischen. Umweltstiftung angestellt, diese aber letztlich zurückgestellt, um prioritär die Projekte zu § 1 der Vereinbarung abzuarbeiten. Dabei ist zuletzt seitens der Umweltverbände vorgetragen worden, anstelle einer Zustiftung eine eigenständige Ems-Dollart-Stiftung einzurichten. Dies müsste allerdings zwischen der
Auch für die Landesregierung hatte die Umsetzung der Maßnahmen nach § 1 der Vereinbarung zunächst Priorität.
Zu 1: Zur Errichtung einer Zustiftung haben die Verhandlungen zwischen Umweltministerium, Wirtschaftsministerium und Finanzministerium noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis geführt. Die Landesregierung wird dies aber im Zuge der Aufstellung des nächsten Haushaltes zum Gegenstand der Beratungen machen.
Zu 2: Im Zusammenwirken mit der Niedersächsischen Umweltstiftung ist sicherzustellen, dass die Zustiftung nur zweckgebunden verwendet wird.
Die Landesregierung hat angekündigt, zusätzliche „gymnasiale Angebote“ insbesondere im ländlichen Raum machen zu wollen.