des mit nichtdeutschen Bewerberinnen und Bewerbern aus EU-Staaten für den niedersächsischen Schuldienst gestellt. Die Antwort der Landesregierung verdeutlichte, dass nur ein verschwindend geringer Anteil dieser Menschen in Niedersachsen eine Chance erhielt, im Schuldienst eingesetzt zu werden.
In den Jahren 1993 bis 1998 wurden von 85 Anträgen auf Anerkennung der Lehramtsbefähigung nur vier Fälle positiv entschieden. Die Antwort der Landesregierung löste nicht nur bei den Betroffenen große Verwunderung und Verärgerung aus. Dabei spielte eine große Rolle, dass diese Zahlen kaum dafür sprechen, dass hier eine EU- freundliche Umsetzung der entsprechenden Richtlinie der EU (89/48/EWG) erfolgt ist.
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der PISA-Studie, die verdeutlichte, dass das deutsche Schulwesen im Leistungsbereich offensichtlich hinter dem der meisten anderen EUStaaten hinterherhinkt, bekommt diese fehlende Anerkennungsbereitschaft der niedersächsischen Kultusbürokratie nach Ansicht der Betroffenen einen besonders faden Beigeschmack.
Da Niedersachsen dringend zusätzliche Lehrkräfte benötigt und es sogar einen Abwerbungswettbewerb zwischen einzelnen Bundesländern im Lehrerbereich gibt, kommt nun auch noch die Frage hinzu, ob es sich das Land überhaupt leisten kann, auf diese hier lebenden EU-Lehrkräfte weiter zu verzichten.
1. Welche Maßnahmen will sie ergreifen, um hier lebende EU-Lehrkräfte verstärkt für den niedersächsischen Schuldienst zu gewinnen?
2. Wie will sie vorgehen, um Probleme bei der Anerkennung von EU-Lehrkräften pragmatisch, EU-freundlich und im Sinne einer Aktivierung dieser Lehrkräfte für den Schuldienst zu lösen?
3. Ist sie bereit, mit in der Vergangenheit abgelehnten EU-Bürgern Kontakt aufzunehmen, um diese für den Schuldienst in Niedersachsen zu gewinnen?
In der Antwort auf die im Vorspann genannte Anfrage vom 6. Oktober 2000 zur Lehramtsausbildung in anderen EU-Staaten wurde das Verfahren nach der Richtlinie 89/48/EWG vom 21. Dezember 1988 und der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Anerkennung der von EUBürgern in einem EU-Land erworbenen Lehrerausbildung sowie den Einstellungschancen nach einer Anerkennung ausführlich beschrieben. Darauf wird verwiesen.
Die seinerzeit genannten Zahlen über die Anerkennungen sind in der jetzigen Kleinen Anfrage falsch wiedergegeben worden. Von den 85 vollständigen Anträgen in den sechs Jahren von 1993 bis 1998 wurden nicht vier, sondern 15 positiv entschieden, davon vier nach Anpassungslehrgang. In 39 weiteren Fällen konnte ein Fach anerkannt werden.
Zu ergänzen ist jetzt, dass im folgenden Berichtszeitraum 1999 und 2000 von 31 vollständig eingereichten und abschließend bearbeiteten Anträgen auf Anerkennung einer in einem EU-Land erworbenen Lehrerausbildung zehn Fälle positiv entschieden werden konnten. Darunter waren sieben unmittelbare Anerkennungen, zwei Anerkennungen nach einem Anpassungslehrgang sowie eine Anerkennung nach einer Eignungsprüfung. In elf weiteren Fällen besteht für die Antragsteller die Möglichkeit, nach einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung eine Anerkennung zu erlangen. Nur in zehn Fällen entsprach die Vorbildung nicht den bundeseinheitlich geregelten Anforderungen. Von diesen hatten z. B. fünf in ihrem Land keine Berufszugangsberechtigung als Lehrkraft erworben, sondern nur fachwissenschaftliche Studien absolviert. Zwei weitere Antragsteller erfüllten nicht die Voraussetzung eines dreijährigen Hochschulstudiums. Bei einem Antragsteller wurde das Lehramt an Gymnasien nicht anerkannt, weil er nur für die Grundschule ausgebildet war.
Zu 1: Für den niedersächsischen Schuldienst können sich nicht nur Absolventinnen und Absolventen einer Lehrerausbildung mit 1. und 2. Staatsexamen oder einer Anerkennung einer gleichwertigen Ausbildung bewerben, sondern auch am Lehrerberuf Interessierte ohne Lehrerausbildung. Hierzu gehören z. B. Hochschulabsolventinnen und absolventen mit einem Diplom oder auch Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums ohne Vorbereitungsdienst („Quereinsteiger“). Auch „EU-Lehrkräfte“ ohne Anerkennung können sich so für den Schuldienst bewerben.
Eine Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Lehramtsausbildung kommt in Frage, wenn für das geforderte Lehramt und die benötigten Fächer keine Lehrkräfte mit voller Lehramtsausbildung zur Verfügung stehen. Dies ist in diesem Schuljahr überwiegend in naturwissenschaftlichen Fächern an Hauptschulen und Real
schulen der Fall gewesen. Die Zahl der Bewerbungen von „Quereinsteigern“ lag weitaus höher als die Zahl der für sie möglichen Einstellungen.
Bei den Anträgen auf Anerkennung einer in einem anderen EU-Staat erworbenen Ausbildung handelt es sich weit überwiegend um das Lehramt an Gymnasien mit sprachlichen und geisteswissenschaftlichen Fächern. In diesem Bereich gab es bisher noch genügend Absolventinnen und Absolventen mit voller Lehramtsausbildung. In den nächsten Jahren wird mit den steigenden Pensionierungszahlen und der zu geringen Lehrerausbildung an den Hochschulen der Bedarf an Bewerberinnen und Bewerbern ohne Lehramtsstudium zunehmen und auch die Gymnasien betreffen.
Zu 2: Es erfolgt eine sorgfältige Prüfung jedes Einzelfalles nach der Richtlinie 89/48/EWG. Sofern eine sofortige Anerkennung nicht möglich ist, erfolgt eine individuelle Darstellung von Anpassungsmaßnahmen in Absprache mit der Antragstellerin oder dem Antragsteller. Eine darüber hinausgehende Zuerkennung der Laufbahnbefähigung für ein Lehramt ist wie auch bei den zahlreichen Bewerberinnen und Bewerbern aus Niedersachsen ohne vollständig abgeschlossene Lehrerausbildung nicht möglich. Ein Grund hierfür ist auch, dass nach den Absprachen in der Kultusministerkonferenz die in einem Land ergangenen Bescheide auch in den jeweils anderen Ländern Gültigkeit haben sollen.
Zu 3: Die Bewerberinnen und Bewerber, deren Ausbildung in einem anderen EU-Staat nicht mit der Lehrerausbildung in Deutschland als gleichwertig anerkannt werden konnte, werden – soweit noch nicht geschehen – auf die Bewerbungsmöglichkeit als „Quereinsteiger“ hingewiesen.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Frage 14 der Abg. Frau Harms und des Abg. Klein (GRÜNE):
Der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 26. März 2002 war zu entnehmen, dass das Bundessortenamt die Freisetzung von elf verschiedenen, gentechnisch veränderten Maissorten ins Freiland zu Versuchszwecken erlaubt hat. Nach Angaben der Umweltorganisation „Greenpeace“ soll es sich um 50 Tonnen gentechnisch verändertes Mais-Saatgut, aus
2. Wann und wie werden die Nutzer benachbarter Flächen, die betroffenen Kommunen und in der Region arbeitende Imker benachrichtigt?
Wie Sie aus der Presse entnehmen konnten, hat das Bundessortenamt für die Aussaat im Jahr 2002 für elf gentechnisch veränderte Maissorten eine zeitlich befristete und mengenmäßig begrenzte Vertriebsgenehmigung nach § 3 Abs. 2 des Saatgutverkehrsgesetzes erteilt. Alle betroffenen Maissorten verfügen über eine gentechnikrechtliche Genehmigung für das In-Verkehr-Bringen. Die Genehmigungen des Bundessortenamtes wurden auf maximal fünf Tonnen je Sorte beschränkt.
Diese Vertriebsgenehmigungen sind keine Sortenzulassungen. Sie wurden nur erteilt, um dem Antragsteller zu ermöglichen, die Sorte versuchsweise, beispielsweise auch zur Fortführung bereits begonnener Forschungs- und Beobachtungsprogramme, wie z. B. im Rahmen der Sicherheitsforschung mit gentechnisch veränderten Sorten anbauen zu können.
Da alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt waren, bestand kein Grund, die Anträge abzulehnen.
Zu 1: Die Vertriebsgenehmigungen wurden verschiedenen Züchterhäusern erteilt. Da es sich um Sorten handelt, die über eine gentechnikrechtliche Genehmigung für das In-Verkehr-Bringen verfügen, können die Züchter den Standort frei entscheiden, ohne eine Anmeldung oder Anzeige vornehmen zu müssen.
Es ist zurzeit nicht bekannt und absehbar, wo und in welchem Umfang Partien dieser Sorten zur Aussaat kommen. Informationen können nur die Züchterhäuser geben.
Nutzer benachbarter Flächen, die betroffenen Kommunen oder die in der Region arbeitenden Imker müssen beim Anbau dieser Sorten nicht benachrichtigt werden.
Zu 3: Für diese Maissorten besteht nicht die Notwendigkeit der Einhaltung von Abständen. Weitere Auflagen bei einem Anbau des gentechnisch veränderten Maises bestehen in der Form, dass er nicht oder eingeschränkt für die Ernährung von Menschen verwendet werden darf. Die Regelungen der Novel-Food-Verordnung (97/258 EG) über das In-Verkehr-Bringen von neuartigen Lebensmitteln und neuartigen Lebensmittelarten müssen beachtet werden.
Für Niedersachsen sehe ich aus den oben genannten Gründen zurzeit keinen Handlungsbedarf, da die angesprochenen Sorten nach dem gültigen Gentechnikrecht eine ordnungsgemäße InVerkehr-Bringungsgenehmigung besitzen.
Weiterhin unzureichende Unterrichtsversorgung der Schule Am Dobrock, Hauptund Realschule mit Orientierungsstufe in Cadenberge, Landkreis Cuxhaven
Der Schulelternrat der Schule am Dobrock in Cadenberge macht erneut auf die mangelhafte Unterrichtsversorgung an dieser Schule aufmerksam. Zwar haben die Elternproteste dazu geführt, dass zum Februar 2002 zwei weitere Lehrkräfte sowie eine Feuerwehrlehrkraft bereitgestellt wurden, doch sind zeitgleich zwei Mutterschutzfälle sowie bewilligte Stundenreduzierungen einiger Lehrkräfte eingetreten. Für die bewilligte Feuerwehrlehrkraft hat sich nicht eine einzige Bewerbung gefunden. Statistisch ist die Schule nur zu 92 % versorgt, angesichts des aktuellen Krankenstandes ergibt sich eine tatsächliche Versorgung von nur 87 %. „Von einer vom Kultusministerium in Aussicht gestellten Verbesserung der LehrerIst-Stundenzahl an unserer Schule kann also keine Rede sein“, so der Schulelternrat. Im Sommer 2002 ergibt sich insgesamt durch anstehende Personalveränderungen ein Bedarf von fünf Vollzeitlehrkräften. Hinzu kommt noch, dass die Stelle des Schulassistenten an dieser Schule nicht mehr besetzt ist, sodass die Arbeitskraft der verbliebenen Lehrerinnen und Lehrer zusätzlich in Anspruch genommen wird.
1. Warum hat sie es zugelassen, dass entgegen den Versprechungen auf Verbesserung der Situation die tatsächliche Unterrichtsversorgung der Schule Am Dobrock nur 87 % beträgt?
2. Wie soll der im Sommer entstehende Bedarf von fünf Vollzeitlehrkräften abgedeckt werden, wenn schon jetzt eine entsprechende Feuerwehrlehrerstelle nicht besetzt werden konnte?
3. Warum ist die Schulassistentenstelle an der Schule Am Dobrock nicht wiederbesetzt worden, obwohl solche Wiederbesetzungen, gerade auch im Wahlkreis des Ministerpräsidenten mit einer zweiten Stelle an einer Schule, seitens der Landesregierung offensichtlich vorgenommen werden?
Die Niedersächsische Landesregierung räumt der Bildungspolitik höchste Priorität ein. Das zeigt sich u. a. an dem Beschluss des letzten Jahres, eine erhebliche finanzielle Aufstockung des Bildungsetats pro Jahr vorzunehmen. Damit wurde es möglich, vor Beginn des Schuljahres 2001/2002 eine zweite Einstellungsrunde mit zusätzlichen 300 Stellen zur strukturellen Verbesserung der Unterrichtsversorgung vorzunehmen. Damit standen zum 1. August 2001 insgesamt 600 zusätzliche Stellen zur Verfügung.,
Die Bezirksregierungen hatten für den Beginn des laufenden Schuljahres 2000 Stellen für die Unterrichtsversorgung erhalten, auf denen Neueinstellungen, Verbeamtungen von Vertretungslehrkräften, Beendigung eines Teils der Einstellungsteilzeit und zusätzliche Übernahmen im Lehreraustausch vorgenommen wurden. Von den Stellen entfielen 500 auf den Regierungsbezirk Lüneburg. Das waren mit 25 % deutlich mehr Stellen, als es der Größe des Bezirks mit 21 % entspricht. Damit wurde der überproportionale Anstieg der Schülerzahlen ausgeglichen, sodass auch die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler angemessen mit Unterricht versorgt werden konnten. Zudem war es möglich, neue Verlässliche Grundschulen einzurichten, ohne die Unterrichtsversorgung der anderen Grundschulen zu beeinträchtigen.
Zum Stichtag der Statistik am 8. Februar 2002 verfügte die Schule Am Dobrock in Cadenberge bei 1 029,0 Lehrer-Soll-Stunden über 961,0 Lehrer-Ist-Stunden. Zur Abdeckung des Pflichtunterrichts gemäß den Stundentafeln werden 916,0 Lehrer-Ist-Stunden benötigt, sodass noch 45,0 LehrerIst-Stunden für weitere pädagogische Maßnahmen zur Verfügung stehen.