Protokoll der Sitzung vom 25.04.2002

Während die durchschnittliche Klassenfrequenz im Bereich der Orientierungsstufe mit 25,5 knapp unter dem mittleren Bandbreitenwert für die Orientierungsstufe (22 - 28) liegt, liegt sie in den Bereichen der Hauptschule und der Realschule mit durchschnittlich 20,8 bzw. 24,7 jeweils am unteren Bandbreitenwert dieser Schulformen (Hauptschule 20 - 28; Realschule 24 - 30), sodass von daher gute Lernbedingungen für die Schülerinnen und Schüler gegeben sind.

Die Bezirksregierung Lüneburg ist im Rahmen der strukturellen Möglichkeiten ihrer Aufgabe nachgekommen, die Schulen ihres Bereichs – also auch die Schule Am Dobrock - gleichmäßig zu versorgen. Bei den Personalplanungen der Bezirksregierungen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung einer Schule ist die wesentliche Planungsvorgabe, dass jede Schule so mit Lehrer-Ist-Stunden versorgt ist, dass die Stundentafel (Schülerpflichtstun- den) voll erteilt werden kann. Die Schulen haben die Vorgabe, der Stundentafel Vorrang vor zusätzlichen Angeboten zu geben.

Krankheitsbedingte Ausfälle kommen in Schulen ähnlich häufig vor wie in anderen Bereichen. Das ist ein Problem, mit dem Schulen schon immer zurechtkommen mussten. Unterrichtsausfälle im laufenden Schulhalbjahr sind grundsätzlich mit den vorhandenen Lehrkräften abzudecken. Hierzu gibt es die Möglichkeit des flexiblen Unterrichtseinsatzes. Bei längerfristigen Unterrichtsausfällen stützen die Bezirksregierungen die Schulen aus ihrem Budget mit „Springer-„ oder „Feuerwehrlehrkräften“. Dazu kommen, wenn nötig und möglich, zeitweilige (Teil-) Abordnungen von anderen Schulen. Die Schulen selbst nützen vor Ort ihre Möglichkeiten durch zeitweise Mehrarbeit im Rahmen des flexiblen Unterrichtseinsatzes der Lehrkräfte, durch Stundenumschichtungen und vorübergehende Zusammenlegung von Lerngruppen. Dennoch lassen sich einzelne Unterrichtsausfälle – außer in der Verlässlichen Grundschule nicht immer vermeiden.

Die Schule musste zweimal Krankheiten von zwei Wochen oder mehr verkraften (10. Januar bis 2. Februar 2002 eine Lehrkraft mit 22,0 Stunden, 11. Februar bis 22. Februar 2002 eine Lehrkraft mit 15,5 Stunden). Eine Lehrkraft (26,0 Stunden) nimmt seit Ende Februar ihre Mutterschutzfrist wahr. Eine zweite Lehrkraft, die ihre Mutterschutzfrist in Anspruch nimmt, war in der Statistik zum 8. Februar 2002 bereits mit null Stunden geführt, sodass sich von daher keine Verschlechterung ge

genüber den vorgenannten Lehrer-Ist-Stunden der Schule ergibt.

Die Bezirksregierung Lüneburg war und ist bemüht, die Schule Am Dobrock, wie alle anderen im Bezirk, gleichmäßig zu versorgen. Dies war teilweise problematisch, da die Stelle einer dieser Schule zugewiesenen „Feuerwehr-Lehrkraft“ trotz intensiver Suche von Schulbehörde und Schulleitung bisher nicht besetzt werden konnte, da sich keine Bewerberinnen bzw. Bewerber finden ließen, die einen entsprechenden Vertrag an dieser Schule annehmen wollten. Die Frage der Bereitstellung von Vertretungslehrkräften für die Schulen ist damit zunehmend weniger ein Problem fehlender Finanzmittel, sondern ein Problems des Mangels an Bewerberinnen und Bewerbern.

Nach Auskunft der Bezirksregierung Lüneburg wird nunmehr eine Lehrkraft, die das 1. und 2. Staatsexamen hat, in Form eines Praktikums auf die Tätigkeit als „Feuerwehr-Lehrkraft“ vorbereitet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung nimmt keine Unterrichtsausfälle billigend in Kauf. Die Bezirksregierung Lüneburg ist im Gegenteil weiterhin bemüht, die Unterrichtsversorgung der Schule Am Dobrock zu stabilisieren. So wurden der Schule zum 1. Februar 2002 - wie bereits im Oktober 2001 zugesagt - zwei neue Lehrkräfte zugewiesen. Dazu kam noch eine Abordnung bis zum 1. August 2002 aus dem Auslandsschuldienst mit 25,5 Stunden.

Mit diesen Maßnahmen und den in der Vorbemerkung genannten Zahlen ergibt sich, dass der Pflichtunterricht gemäß den Stundentafeln in allen Klassen in der Regel erteilt werden konnte, vor allem, wenn man berücksichtigt, dass aufgrund der sehr kleinen Klassen im Haupt- und Realschulbereich durchaus jahrgangs- bzw. schulformübergreifende Kurse im Wahlpflichtbereich eingerichtet werden könnten.

Zu 2: Die in der Kleinen Anfrage geäußerten Befürchtungen und die sich daraus ergebenden Fragen beziehen sich im Wesentlichen auf die vom Fragesteller für das kommende Schuljahr angenommene Unterrichtsversorgung in der Schule Am Dobrock. Für den Schuljahresbeginn 2002/2003 wurde im März die Planung der Unterrichtsversorgung aufgrund der am 8. Februar bei den Schulen erhobenen Vorausschau der Schülerzahlen und

Lehrer-Soll-Stunden sowie der notwendigen Personalmaßnahmen wie Versetzungen, Beurlaubungen und Teilzeitbeschäftigung vorgenommen. Mitte April erfolgt dann die Bekanntgabe der Neueinstellungen für die Schulen, die den vordringlichsten Bedarf haben. Dazu gehört auch die Schule Am Dobrock. Deshalb sind dort zwei Stellen mit den Fächern Deutsch/ev. Religion bzw. Englisch/Deutsch ausgeschrieben worden.

Im weiteren Verlauf des zweiten Schulhalbjahres bis zum Beginn des Schuljahres 2002/2003 wird die Feinplanung der Personalmaßnahmen unter Berücksichtigung sich noch ergebender Veränderungen in den Prognosedaten vorgenommen. In der Regel sollen den Schulen zum Schuljahresende die im kommenden Schuljahr zur Verfügung stehenden Lehrerstunden bekannt sein. In Einzelfällen ist dies aber wegen kurzfristiger Änderungen erst zum Beginn des nächsten Schuljahres möglich.

Zu 3: Der Niedersächsische Landtag hat gemäß dem Entwurf der Landesregierung aufgrund einer Vorlage des Finanzministeriums zum allgemeinen Stellenabbau mit dem Haushalt 2002/2003 auch für das Kapitel 07 07 das Beschäftigungsvolumen reduziert. In diesem Kapitel sind u. a. die Stellen für Schulassistentinnen und Schulassistenten veranschlagt. Vom Stellenabbau sind nur die Lehrerstellen ausgenommen. Der vom Landtag beschlossene Haushalt ist vom Kultusministerium umzusetzen. Der Umfang des Stellenabbaus lässt nur in ganz wenigen Fällen Neueinstellungen zu. Diese sind wie in Goslar nur in den Regierungsbezirken und Landkreisen möglich, die weniger Schulassistentinnen und Schulassistenten haben als der Landesdurchschnitt. Nur so kann erreicht werden, dass an allen größeren Standorten ein Bestand an Schulassistentinnen und Schulassistenten für die dringendsten Aufgaben zur Verfügung steht, die von den Lehrkräften nur eingeschränkt wahrgenommen werden können.

Maßstab für die Verteilung der Stellen für Schulassistentinnen und Schulassistenten auf die Bezirksregierungen und durch diese auf die Landkreise und die einzelnen Schulen sind die Lehrer-IstStunden der Gymnasien, Gesamtschulen, Realschulen, Hauptschulen und Orientierungsstufen. Sachfremde Erwägungen, wie sie in der Kleinen Anfrage implizit unterstellt werden, spielen für die Entscheidungen der Schulbehörden keine Rolle.

Die Schulen im Landkreis Cuxhaven sind nach der Statistik vom August 2001 mit einem Anteil von

3,06 % Schulassassistenten bezogen auf die Lehrkräfte (gerechnet in Lehrer-Ist-Stunden ohne Grundschulen und Sonderschulen) überdurchschnittlich mit Schulassistentinnen und Schulassistenten ausgestattet (Landesdurchschnitt 2,47 %). Speziell in Cadenberg war die Versorgung vor dem Eintritt des Schulassistenten der Schule Am Dobrock in den Ruhestand mit ca. 4,2 % im Vergleich zu anderen Regionen besonders gut.

Die Bezirksregierungen haben die Aufgabe, in Absprache mit den Schulleitungen der sich am Ort befindenden Gymnasien, Gesamtschulen, Realschulen, Hauptschulen und Orientierungsstufen im Wege eines flexiblen Einsatzes der dort bereits tätigen Schulassistentinnen und Schulassistenten zu einem Ausgleich der Stunden zu kommen. Es wird „vor Ort“ zwischen den Schulen und der Bezirksregierung Lüneburg zu klären sein, wie der Schule Am Dobrock durch eine Abordnung geholfen werden kann.

Anlage 14

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 16 des Abg. Ehlen (CDU):

Liberalisierung des Wasserversorgungsmarktes

Wasser ist unser wichtigstes Grundnahrungsmittel und steht in Trinkwasserqualität nur begrenzt zur Verfügung. Die Reserven sind deshalb so schonend wie möglich zu behandeln. Dazu trägt auch die Landwirtschaft mit einer umweltschonenden Bewirtschaftungsweise vor allem in Wasserschutzgebieten in hohem Maße bei. Landwirte sind mit ihren Flächen an den Standort gebunden und bringen diese Leistungen zum Wasserschutz mit hohem Verantwortungsbewusstsein für die Region und den Verbraucher ein. Dabei werden die Einschränkungen, die von Landwirten zu tragen sind, finanziell nur unzureichend ausgeglichen.

Wenn die regionale Wasserversorgung von örtlichen, meist kommunalen Versorgern ausgeführt wird, wird dies von den Landwirten mitgetragen und unterstützt. Derzeit wird jedoch von vielen Kommunen erwogen, den Betrieb der Wasserversorgung an große, nichtkommunale Unternehmen zu veräußern. Dabei steht oft im Vordergrund, die desolate Haushaltslage zu verbessern. Die Veräußerung an nichtkommunale Wasserversorger wird aber von der Landwirtschaft als äußerst bedenklich betrachtet, weil viele Landwirte nicht einsehen können, dass sie hier erhebliche Leistungen erbringen und Unternehmen, die keinen Bezug

mehr zur örtlichen Region haben, zum finanziellen Gewinner werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie die Folgen einer Liberalisierung des Wasserversorgungsmarktes im Hinblick auf eine Privatisierung und Konzentrationsentwicklung bei den Wasserversorgungsunternehmen?

2. Auf welche Weise will sie sicherstellen, dass die Landwirtschaft auch künftig bereitwillig und zum Teil unentgeltlich Leistungen zum Schutz des Wassers erbringt, wenn die Wertschöpfung auf einem stärker wettbewerblich orientierten Wasserversorgungsmarkt in Deutschland letztendlich Großunternehmen zugute kommt, die keine Verbindung mehr zur örtlichen Region haben?

3. Was unternimmt sie, um den Ausverkauf kommunaler Wasserversorger zu verhindern?

Die Auffassung des Fragestellers, dass Wasser unser wichtigstes Grundnahrungsmittel ist und in Trinkwasserqualität nur begrenzt zur Verfügung steht, wird von mir geteilt. Auch stimme ich mit ihm überein, wenn er fordert, dass die Reserven deshalb so schonend wie möglich zu behandeln sind.

Allerdings kann ich die Auffassung, dass die Landwirtschaft per se zum Schutz des Grundwassers in hohem Maße beiträgt, nicht vollständig teilen. Die Grundsätze der guten fachlichen Praxis haben zwar schon eine Umsetzung in der Bewirtschaftung erfahren, dennoch sind weitergehende Maßnahmen erforderlich, um die vom Fragesteller unterstellte Qualität hinsichtlich Nachhaltigkeit und insbesondere hinsichtlich der angestrebten Grundwasserschutzorientierung auch außerhalb von Trinkwassergewinnungsgebieten zu erreichen. Die Einhaltung dieser Vorgaben zur guten fachlichen Praxis bedarf aber grundsätzlich keines finanziellen Ausgleichs.

Mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird der Prozess zur Etablierung eines flächendeckenden praktikablen Grundwasserschutzes fortgeführt werden. Dass die landwirtschaftliche Flächennutzung bisher noch nicht in allen Bereichen die hier vom Fragesteller unterstellte flächendeckende Grundwasserschutzorientierung erreicht hat, möchte ich mit folgenden Beispielen untermauern:

Der Stickstoff(N)-Bilanz-Überschuss (die Diffe- renz zwischen eingesetzten N-Düngemitteln und N-Abfuhr über das Erntegut) beträgt landesweit

über 100 kg N/ha und Jahr. (Quelle: Nitratbericht der Bundesregierung nach Berechnungen von Bach und Frede). Bezogen auf die jährliche Grundwasserneubildung lässt sich aus diesem N-BilanzÜberschuss für Niedersachsen eine Nitratbelastung unter landwirtschaftlich genutzten Flächen von teilweise über 100 mg/l ableiten. Zum Vergleich hierzu möchte ich auf Grenzwert für Nitrat in der EU-TrinkwasserVO von 50 mg/Liter hinweisen, der über die EU-WRRL für das Grundwasser als Höchstwert verbindlich ist.

Diese rechnerische Kalkulation der N-Belastung aus der Landwirtschaft spiegelt sich in den chemisch/analytischen Untersuchungen des Gewässerüberwachungssystems Niedersachsen (GÜN) wieder, wonach annähernd 30 % der flachen Messstellen (< 25 m unter Gelände) Nitratgehalte des Grundwassers über 50 mg/l aufweisen.

Die Hauptquellen liegen in den viehstarken Gebieten des nordwestlichen Niedersachsen, wo bei weit über dem Landesdurchschnitt liegenden Viehbesatzdichten N-Bilanzüberschüsse, insbesondere aus Wirtschaftsdünger, von über 200 kg N/ha/Jahr anfallen. Aber auch in reinen Ackerbauregionen sind N-Bilanzüberschüsse von >60 kg N/ha/Jahr gemessen worden, die unter dem Gesichtspunkt eines nachhaltigen Grundwasserschutzes mittelfristig zurückgeführt werden müssen.

Ein weiteres Problem ist im anhaltenden Grünlandumbruch in Niedersachsen zu sehen, und zwar wegen des damit einhergehenden verstärkten Austrags von Nährstoffen. Hier wurden infolge des Strukturwandels in der Landwirtschaft allein in der Zeit von 1992 bis 1999 11 % des Grünlands (GL) in Acker umgewandelt, was einer GL-Abnahme von über 100 000 ha (von 955 000 auf 848 000 ha) entspricht.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass bei der landwirtschaftlichen Flächennutzung Nachhaltigkeitsaspekte zum Schutz des Grundwassers und ökonomische Aspekte zur Entwicklungsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe noch stärker in Einklang zu bringen sind. Zu dieser Feststellung kommt auch die Niedersächsische Regierungskommission „Zukunft Landwirtschaft-Verbraucherorientierung“ in ihrem im November 2001 vorgelegten Bericht, in dem entsprechende Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft enthalten sind.

Ein gewisser Trendwechsel lässt sich in den nach dem Niedersächsischen Kooperationsmodell zwischen der Land- und Wasserwirtschaft betreuten Trinkwassergewinnungsgebieten feststellen, wo aus Mittel der Wasserentnahmegebühr jährlich zu Kosten von rd. 20 bis 25 Millionen Euro grundwasserschutzorientierte Wirtschaftsweisen umgesetzt werden. Danach fließen den beteiligten Landwirten allein rd. 10 bis 12 Millionen Euro Entschädigungszahlungen für den Abschluss sog. Freiwilliger Vereinbarungen über grundwasserschutzorientierte Wirtschaftsweisen zu. Die hier gewonnenen Erkenntnisse gilt es vor dem Hintergrund der Grundsätze guter fachlicher Praxis zu bewerten und zügig in der Fläche umzusetzen.

Trotz erster positiver Ergebnisse ist der Weg zu einem nachhaltigen Grundwasserschutz, der im Wesentlichen auch durch eine nachhaltige Landwirtschaft bestimmt wird, noch weit. Ihn gemeinsam zu gehen, wird maßgeblich dazu beitragen, die gesetzten Ziele schneller zu erreichen.

Um unabhängig hiervon sicherzustellen, dass auch künftig vornehmlich niedersächsische Wasserversorgungsunternehmen die Bevölkerung unseres Landes mit Wasser versorgen, hat die Landesregierung im Juli 2000 beschlossen, eine Kommission zur „Zukunftsfähigen Wasserversorgung in Niedersachsen“ einzuberufen. Diese Kommission, der etwa 30 Vertreter der Wasserversorgungsunternehmen, der Wirtschaft und Wissenschaft, der Umweltverbände und der Gewerkschaften, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Ministerien angehörten, hat im September 2000 ihre Arbeit aufgenommen und die von ihr erarbeiteten Empfehlungen am 16. April 2002 vorgelegt. Aufgabe der Landesregierung ist es nun, zu prüfen, wie sie diese Empfehlungen, die aus meiner Sicht eine gute Basis für die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Wasserwirtschaft darstellen, umsetzen wird. Die Entscheidung, welche Empfehlungen prioritär umgesetzt werden sollen, wird demnächst getroffen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Frage nach einer Liberalisierung des Wassermarktes stellt sich derzeit nicht. Sowohl seitens des BMWi als auch der EU–Kommission ist die noch vor wenigen Monaten in die Öffentlichkeit hineingetragene Diskussion zurückgestellt worden. Für eine echte Liberalisierung gibt es darüber hinaus auch europaweit keine Beispiele.

Eine Zunahme der Privatisierung von Wasserversorgungsunternehmen bzw. eine Umwandlung der Organisationsstruktur von einer öffentlich–rechtlichen Unternehmensform zu einer überwiegend privatrechtlichen Unternehmensform mit oder ohne private Kapitalbeteiligung gibt es hingegen schon seit Jahren. Dies gilt auch für einen Trend zu mehr Kooperation und Fusion einzelner Unternehmen.

Bislang ist mir aus Niedersachsen kein Fall bekannt geworden, dass ein privater Wasserversorger die ihm gestellte Aufgabe nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Unabhängig davon ist die Landesregierung jedoch der Auffassung, dass die Wasserversorgung auch künftig als eine Aufgabe der Daseinsvorsorge in erster Linie von den Kommunen und unter ihrer Trägerschaft wahrgenommen werden sollte.

Zu 2: Gleich zu Beginn ihrer Arbeit hat die Kommission „Versorgungsgrundsätze für eine zukunftsfähige Wasserversorgung“ aufgestellt. Diese Versorgungsgrundsätze sollen sicherstellen, dass unabhängig von einer künftigen Marktstruktur ökologische, ökonomische und soziale Grundsätze einer nachhaltigen Wasserversorgung gewährleistet bleiben. Auch hier wird die Landesregierung entscheiden, wie und in welcher Form diese Versorgungsgrundsätze umgesetzt bzw. eingeführt werden können. Es soll damit sichergestellt werden, dass die bereits erbrachten Leistungen zum Gewässerschutz nicht nur erhalten bleiben, sondern weitergeführt werden.

Auch in Zukunft wird der zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft begonnene Dialog fortgesetzt und im Interesse des Gewässerschutzes weiter intensiviert werden.

Der mit den Kooperationen eingeschlagene Weg wird fortgesetzt werden müssen.

Zu 3: Die von der Kommission vorgelegten Empfehlungen sollen – wie bereits eingangs betont – dazu beitragen, dass auch künftig niedersächsische Wasserversorgungsunternehmen unabhängig von ihrer Organisationsstruktur eine reelle Chance auf dem Wassermarkt haben. Die Empfehlungen gliedern sich in Empfehlungen an die Unternehmen, die Landes- und die Kommunalpolitik und zeigen ihnen Möglichkeiten auf, wie sie die Wasserversorgung in Niedersachsen – auch unter Beibehaltung der derzeitigen Strukturen und Organisationsformen –zukunftsfähig gestalten können.

Die Entscheidung über einen Verkauf nach dem kommunalen Wirtschaftsrecht liegt bei den Kommunen selbst. Die Landesregierung strebt zurzeit eine über die bestehenden Vorgaben der NGO hinausgehende Einflussnahme auf diese Entscheidung (insbesondere §§ 96, 97, 115 und 116 zur wirtschaftlichen Verwaltung von Vermögen und über unternehmerische Entscheidungen) nicht an.