Ich sage Ihnen eines: Wenn es uns nicht gelingt, aus den Ergebnissen des Arbeitskreises Endlager gemeinsam Politik zu machen, obwohl wir weit davon entfernt sind, bisher das Optimum in der Entsorgungspolitik erreicht zu haben, dann wird das allein zulasten des Landes Niedersachsen gehen. Deswegen bin ich wirklich dafür, nicht mit dem Finger auf einzelne Akteure zu zeigen, sondern in Niedersachsen Bündnisse dafür zu schmieden,
dass eine solche Suche, die politisch sehr schwer durchzusetzen sein wird, zustande kommt. Ich möchte auch an den Kollegen Schwarzenholz, der ja aus der Region Konrad kommt, ausdrücklich appellieren, sich an dieser Stelle zu entscheiden, ob er für eine solche neue Suche ist oder nicht. Wir haben sie in unserem Programm durch einen Änderungsantrag - übrigens von mir - verankert. Ich möchte, dass sich auch andere niedersächsische Parteien und Fraktionen dieser Verantwortung für die Zukunft stellen. Das ist Politik, die weit über unser normales Tagesgeschäft hinaus weist.
Meine Damen und Herren, ich weiß, dass die CDU das Problem hat, dass Herr Stoiber etwas ganz anderes will, als die Niedersachsen es wollen können. Aber, meine Damen und Herren, denken Sie doch noch einmal darüber nach, ob die Position
von Herrn Stoiber aus niedersächsischer Sicht getragen werden kann. Zumindest in den Regionen Salzgitter und Nordost-Niedersachsen rund um Gorleben werden Sie damit nicht weit kommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht in der Tat um ein existentielles Thema. Aber wir sollten uns hüten, Legenden in die Welt zu setzen. Was ist der Sachverhalt? - Nach Atomrecht ist es Aufgabe der Bundesregierung, ein Endlager für atomaren Müll zu errichten und zu betreiben. Seit 1982 hat die Bundesregierung auf der Basis eines Entsorgungskonzeptes mit dem Mengenbedarf von ungefähr 1 700 000 m³ ein Genehmigungsverfahren zum Schacht Konrad eingeleitet. In diesen 20 Jahren ist wegen neuer Rechtsetzungen und neuer Entwicklungen, die sich ergeben haben, kontinuierlich nachgearbeitet worden. Allein die Einarbeitung der Strahlenschutzverordnung hat 1 000 Seiten zusätzliches Papier der Antragsteller mit sich gebracht. Darauf möchte ich einfach hinweisen, um zu erklären, wie die 20 Jahre zustande kommen. Das ist ohne Fehlverhalten der Genehmigungsbehörde verschiedenen Umständen zu schulden.
Die Genehmigungsunterlagen sind nunmehr abgearbeitet. Der Hinweis von Herrn Schwarzenholz, dass z. B. Fragen der Langzeitsicherheit und der radiologischen Belastungen nicht bearbeitet worden sind, ist falsch. Im Atomrecht ist geregelt, dass, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen gegeben sind, die Genehmigungsbehörde einen positiven Bescheid zu geben hat. Es sei denn, der Antragsteller weist darauf hin, dass er an einem Abschluss des Verfahrens im Moment nicht interessiert ist; dieser Sachverhalt liegt aber nicht vor. Der Antragsteller hat mir unmissverständlich mitgeteilt, dass er an einem Abschluss dieses Verfahrens interessiert ist. Vor diesem Hintergrund sind Opportunitätsgesichtspunkte der Genehmigungsbehörde nicht gegeben. Ich sage das in aller Deutlichkeit. In der Genehmigungsbehörde sitzen Beamte, die nach Recht und Gesetz arbeiten. Ich lasse nicht zu, dass die in Schwierigkeiten beruflicher Art gebracht werden, nur weil aus politischen
Gründen dem einen oder anderen - den zuständigen Minister eingeschlossen - die Ergebnisse nicht passen.
(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Wulff (Osnabrück) [CDU]: Das unterscheidet Sie wohltuend von Frau Griefahn!)
Das hat zur Konsequenz, dass ich das Kabinett unterrichtet habe mit der Bitte, den Landtag zu informieren, dass die Genehmigungsbehörde, nämlich das Niedersächsische Umweltministerium, beabsichtigt, dieses Verfahren in nächster Zeit abzuschließen. Daraus erwächst, weil der Sofortvollzug vom Antragsteller nicht beantragt ist, möglicherweise keine Verbindlichkeit, keine rechtliche Konsequenz, dass davon Gebrauch gemacht werden kann, weil auch Gemeinden und Einzelne vor Ort erklärt haben, dass sie in die gerichtlichen Auseinandersetzungen gehen wollen. Im Übrigen ist der Inhaber einer Genehmigung nicht verpflichtet, von einer Genehmigung Gebrauch zu machen. Auch darauf möchte ich hinweisen. Wenn Herr Trittin als derjenige, der das bei mir beantragt, öffentlich erklärt, er wolle davon keinen Gebrauch machen, dann interessiert das die Genehmigungsbehörde nicht, den politisch verantwortlichen Umweltminister des Landes Niedersachsen aber sehr. Ich begrüße das ausdrücklich.
Ich komme nun zum zweiten Teil des Themas. Bislang ging es um einen Verwaltungsakt im Rahmen des Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland, wobei die Genehmigungsbehörde Umweltministerium zu agieren hat. Jetzt kommen wir zur politischen Seite.
Wir haben seit 30 Jahren eine Debatte um atomare Endlagerung in Deutschland, die völlig falsch angefangen hat. Es ist nämlich nach sachfremden Gesichtspunkten ausgesucht worden, wohin der Atommüll soll. Unglücklicherweise haben sich Verschiedene darauf verständigt, dies alles zulasten des Landes Niedersachsens zu machen. Das ist unverantwortlich, meine Damen und Herren. Die Landesregierung kämpft dafür, dass wir im Zuge der nationalen Verantwortung für den Atommüll zu einer gerechten Lastenverteilung kommen.
aber zu Recht darauf hingewiesen: Es gibt Pfiffikusse in Deutschland, die heilfroh sind, wie das aufgeteilt ist. Die einen haben die Freude und die anderen den Dreck. Aber nicht mit uns, meine Damen und Herren!
Deshalb ist der Abschluss des Genehmigungsverfahrens Schacht Konrad nicht der Beginn der Einlagerung und nicht das Ende der politischen Debatte, sondern ein Zwischenschritt und der Beginn einer noch wichtigeren politischen Debatte über ein angemessenes Entsorgungskonzept in Deutschland.
Da es nicht jedem Einzelnen leicht zu vermitteln ist, weil sich das ein Stück weit überkreuzt, dass diejenigen, die für ein neues Entsorgungskonzept, was dringend notwendig ist, eintreten, gleichzeitig eine Genehmigung haben wollen, ist es doppelter Anstrengung notwendig, um deutlich zu machen, was wir politisch wollen: Niedersachsen will die nationale Verantwortung beim Thema Entsorgung. Niedersachsen will, dass nach sachgerechten Gesichtspunkten die Endlagersuche stattfindet. Präjudizierungen, die vor Jahrzehnten getroffen worden sind,
werden von uns nicht akzeptiert und gehören auf den Haufen der Geschichte. Darum geht es, meine Damen und Herren.
Deshalb sage ich: Die Zukunft von Schacht Konrad und von Gorleben ist nicht durch diejenigen, die das gerne bei uns sehen, und nicht durch erteilte Genehmigungen geprägt, sondern durch den Verantwortlichen, die Bundesregierung in Deutschland, wenn er daraus praktische Konsequenzen zieht. Unsere Aufgabe wird sein, dafür zu sorgen, dass die Konsequenzen, die sich augenscheinlich auch die niedersächsische CDU wünscht und herbeisehnt, nicht kommen. Wir kämpfen auch weiterhin gegen einen Endlagerbetrieb in Schacht Konrad - ich hoffe, auch mit Ihrer Unterstützung.
c) Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt - Tariftreue jetzt sichern - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/3384
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer Gespräche mit den örtlichen Kreishandwerkerschaften führt - ich gehe davon aus, dass alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause diese Gespräche führen -, der erfährt sehr schnell, dass die Probleme gerade der kleinen und vielleicht auch mittleren Baubetriebe in einem unterdrückenden Konkurrenzkampf, insbesondere bei öffentlichen Aufträgen, bestehen, bei dem sehr oft die kleinen Handwerksbetriebe auf der Strecke bleiben. Aus diesem Grunde ist es richtig und wichtig, sich über Tariftreue zu unterhalten, denn Tariftreue, meine Damen und Herren, heißt Arbeitsplätze erhalten, neue Arbeitsplätze schaffen und die Bauwirtschaft stärken. Dazu gehören aber bessere Rahmenbedingungen für die Tariftreue, die zum festen Bestandteil bei öffentlichen Aufträgen gemacht werden müssen.
Einigkeit sollte darüber bestehen, dass eine bundeseinheitliche Regelung die beste Lösung wäre. Bislang hatte ich den Eindruck, dass dieses Thema im Landtag in großer Übereinstimmung diskutiert und behandelt wird, wenn es darum geht, ein Vergabegesetz zu verabschieden. Ich erinnere an die einstimmigen Landtagsbeschlüsse und an die Presseerklärungen, die alle Fraktionen nach diesen Beschlüssen herausgegeben haben. Heute muss ich allerdings feststellen, dass sich zumindest die CDU-Fraktion aus dieser Gemeinsamkeit verabschiedet hat oder auf Anordnung aus Berlin verabschieden musste.
Meine Damen und Herren, es ist nicht einzusehen, weshalb der kleine oder mittlere Baubetrieb nur deshalb bei öffentlichen Aufträgen hinten herunterfällt, weil er seine Mitarbeiter nach Tarif bezahlt und weder bereit noch in der Lage ist, bei Preisen, der Einrichtung von Arbeitsstellen und Arbeitsstunden Dumping-Angebote abzugeben.
Meine Damen und Herren, wir halten eine Regelung auf Bundesebene für besser, weil wir meinen, dass es der Bauwirtschaft nicht zugemutet werden kann, sich mit 16 verschiedenen Regelungen auseinander zu setzen, die sie vor bürokratische Hürden stellen. Wenn es auf Bundesebene aber nicht zu einer Einigung kommt, wollen wir nach wie vor unsere niedersächsische Regelung durchsetzen. Einen Kompromiss auf Bundesebene wollen wir nicht gefährden. Meine Damen und Herren, wir fordern Sie auf, Ihre Berliner Kontakte zu nutzen, damit es zu einer Einigung auf Bundesebene kommt.
Uns ist wichtig, die Wirtschaft zu stärken und Dumping bei öffentlichen Aufträgen zulasten der Arbeitnehmer, aber auch zulasten der Unternehmer zu verhindern.
Meine Damen und Herren, wir haben niemals behauptet, dass alleine mit einem Vergabegesetz die Probleme der Bauwirtschaft gelöst würden. Tatsache ist jedoch, dass eine bundesweit gültige Tariftreueregelung ein ganz wesentliches Element für faire Wettbewerbsbedingungen darstellt. Wir wollen immer noch unsere schärferen niedersächsischen Regelungen. Wir wollen aber verhindern, dass eine bundesgesetzliche Regelung daran scheitert. Wir wollen die Absenkung der Bagatellgrenze auf 20 000 Euro und die Abschaffung der Tariftreuestaffel. Wir wollen 100-prozentige Tariftreue, und wir wollen die Überprüfung unangemessen niedriger Angebote. Wir wollen kein Dumping.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend betonen: Unsere Wunschvorstellung wäre eine bundesgesetzliche Regelung. Daran können Sie und wir mitarbeiten. Scheitert eine solche bundesgesetzliche Regelung, dann wollen wir unsere niedersächsische Regelung, um so Tariftreue zu unterstützen, Korruption zu bekämpfen und die niedersächsische Bauwirtschaft zu stärken. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Fraktion unterstützt vorbehaltlos sowohl die niedersächsische Initiative für ein Tariftreuegesetz als auch aus den eben genannten Gründen heraus – eine generelle Regelung für alle Bundesländer - das derzeitige Gesetz von RotGrün auf Bundesebene. Uns verwundert die jetzt plötzlich aufkommende Debatte gegen das Bundesgesetz zur Tariftreue, die offensichtlich von CDU-Ländern geführt wird.