Protokoll der Sitzung vom 17.05.2002

Zu 1: Da das neue Fachhochschul-Entwicklungsprogramm für die Jahre 2004 bis voraussichtlich 2008 vorbereitet wird, soll es mit dem Haushaltsgesetz 2004 abgebildet werden.

Zu 2: Die Voraussetzungen für die Errichtung eines Fachhochschul-Fachbereichs BioEngineering in der Region südlich von Braunschweig sind als ausgezeichnet anzusehen. Die räumliche Nähe zur Gesellschaft für Biotechnologische Forschung (GBF) in Braunschweig-Stöckheim und die technischen Fachbereiche der FH Braunschweig/Wolfenbüttel in Wolfenbüttel und Salzgitter bieten hervorragende Anknüpfungspunkte. Angesichts der dynamischen Entwicklung der Biotechnologie ist neben Emden ein zweiter Standort im südlichen Niedersachsen durchaus tragfähig. Er wird den Standort Emden, auf dessen Studiengang Biotechnologie sich seit seinem Bestehen eine große Nachfrage richtet, schon aufgrund der räumlichen Entfernung in keinerlei Weise gefährden. Der Niedersächsische Landtag hat die Landesregierung zudem aufgefordert, die Aktivitäten im Bereich Biotechnologie „weiterhin zu fördern und... gezielt zu intensivieren“ (LT Drs. 14/2810). Bei der Wahl des Standorts für den neuen Fachbereich BioEngineering kommt der Standort Goslar im Hinblick auf die vorhandene BGS-Kaserne grundsätzlich in Betracht.

Zu 3: Unter Berücksichtung der gängigen Kostenrichtwerte werden für die rund 4 200 m² benötigten Hauptnutzflächen nach ersten groben Schätzungen rund 10 bis 15 Millionen Euro HBFG-Mittel für Umbau, Sanierung, Ersteinrichtung und Grunderwerb benötigt. Darin sind auch die Kosten für die soziale Infrastruktur enthalten.

Anlage 4

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 7 der Abg. Frau Stokar von Neuforn und Frau Litfin (GRÜ- NE):

Durchführung der Fördermaßnahmen für Migrantenkinder an niedersächsischen Schulen sicherstellen!

Im Erlass des Kultusministeriums zum Unterricht für Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft vom Februar 1993 ist u. a. geregelt, dass diese durch besondere schulische Fördermaßnahmen auf die Eingliederung in die ihrem Alter entsprechenden Regelklassen vorbereitet werden sollen. Ein besonderer Schwerpunkt der Maßnahmen soll das Erlernen der deutschen Sprache sein. Ziel ist, dass die Kinder die ihren Fähigkeiten entsprechenden Bildungsgänge durchlaufen können. Nicht zuletzt die PISA-Studie hat gezeigt, dass die Schulen in Deutschland von diesem Ziel noch weit entfernt sind.

Obwohl ebenfalls auf Erlasswege geregelt ist, dass die Förderstunden zweckgebunden eingesetzt werden müssen und nicht überproportional oft ausfallen dürfen, gibt es immer wieder Hinweise darauf, dass sie teilweise zur Deckung der allgemeinen Unterrichtsversorgung eingesetzt werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat sie darüber, ob die Förderstunden für Migrantenkinder im Vergleich zu anderen Unterrichtsstunden überproportional oft ausfallen?

2. Welche Erkenntnisse hat sie über die Qualität bzw. Effektivität der verschiedenen Förderkonzepte?

3. Beabsichtigt sie, eine Evaluation der Fördermaßnahmen durchzuführen?

Die Beherrschung der deutschen Sprache ist der Schlüssel zur schulischen und beruflichen Integration und die erste Voraussetzung für eine bessere Bildungsbeteiligung der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Das ist nicht erst seit PISA bekannt, wird aber durch PISA mit deutlichen empirischen Befunden belegt. Von besonderem Interesse ist dabei die Erkenntnis, dass sprachliche Defizite sich geradezu kumulativ in Sachfächern - d. h. in diesem Fall in Mathematik und den Naturwissenschaften - auszuwirken scheinen.

Die PISA-Befunde zeigen also deutlich, dass trotz der Durchführung differenzierter und vielfältiger Sprachfördermaßnahmen in diesem Bereich noch großer Handlungsbedarf - in Niedersachsen wie in allen anderen Bundesländern - besteht. Die Ursachen hierfür sind sicherlich vielfältig und nicht nur in schulischen, sondern auch in außerschulischen Faktoren und im gesamtgesellschaftlichen Kontext

zu suchen. Es ist dennoch unstrittig, dass der schulischen Sprachförderung eine Schlüsselfunktion zukommt.

Bei der Förderung der deutschen Sprache müssen die spezifischen - angesichts der Heterogenität dieser Schülergruppe sehr unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Kinder berücksichtigt werden. Niedersachsen verfügt daher über eine breite und differenzierte Palette besonderer Fördermaßnahmen, die dem Erwerb oder der Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse von Kinder aus Zuwandererfamilien dienen. Die notwendigen Ressourcen werden den Schulen in Form zusätzlicher Kontingente an Lehrerstunden zur Verfügung gestellt. Das bedeutet konkret, dass im laufenden Schuljahr - wie auch in den vergangenen Schuljahren - den Schulen entsprechend dem von ihnen angemeldeten Bedarf für Förderkurse und Förderunterricht in Deutsch als Zweitsprache sowie für besondere Förderkonzepte insgesamt 26 283 Stunden zugewiesen worden sind. Das entspricht umgerechnet der Unterrichtsleistung von ca. 950 vollbeschäftigten Lehrkräften. Hinzu kommen ca. 70 spezielle Förderklassen für so genannte Seiteneinsteiger. An diesen besonderen Fördermaßnahmen in Deutsch nehmen an den allgemein bildenden Schulen im laufenden Schuljahr ca. 45 000 Schülerinnen und Schüler aus Migranten- und Aussiedlerfamilien teil.

Der Umfang der Förderressourcen, die an den Schulen für die Sprachförderung verwendet werden, ist also beträchtlich. Dennoch wird die Landesregierung die Maßnahmen zur Sprachförderung erweitern und dabei Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung durchführen: Der Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens sieht vor, dass bereits bei der Schulanmeldung - deren Termin zeitlich vorgezogen werden soll - u. a. der Stand der Deutschkenntnisse festgestellt wird. Kinder, die keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben, sollen dann ab dem 1. Februar des Einschulungsjahres bis zum Schuleintritt an verpflichtenden Sprachfördermaßnahmen teilnehmen, die in der Grundschule fortgesetzt werden. Die bereits - in Niedersachsen wie in anderen Bundesländern - vorhandenen diagnostischen Instrumente zur Feststellung des Sprachstandes werden derzeit im Kultusministerium für diesen Einsatz fachlich geprüft.

Um die Effektivität und Qualität der Sprachförderung zu verbessern, hat die Landesregierung parallel dazu weitere Maßnahmen eingeleitet:

- ein neuer Lehrplan für den Förderunterricht in Deutsch als Zweitsprache wird derzeit erarbeitet;

- der Grundsatzerlass für diesen Bereich wird insgesamt neu gefasst;

- für die Sprachförderkurse vor dem Schuleintritt wird eine praxisnahe Handreichung erstellt;

- die Beratung, Qualifizierung und Fortbildung der Lehrkräfte, die den Sprachförderunterricht erteilen, werden intensiviert.

Zu den Fragen im Einzelnen:

Zu 1: Die in den Schulen tatsächlich erteilten Stunden werden in den einzelnen Fächern und Bereichen statistisch nicht erhoben. In dem Erlass zur Zuweisung der Förderstundenkontigente wird darauf hingewiesen, dass diese zweckgebunden zu verwenden sind. Demnächst müssen die Schulen auf einer Profilkarte ihre Fördermaßnahmen und den Stundeneinsatz dafür Eltern und Schulbehörde darlegen.

Zu 2: Die Qualität und Effektivität der Fördermaßnahmen bzw. Förderkonzepte sind Gegenstand sowohl von Dienstbesprechungen auf der Ebene der Schulbehörden als auch der regelmäßig stattfindenden Zusammenkünfte der - insgesamt ca. 50 - Fachberaterinnen und Fachberater, die die Schulen in ihrer Region über den Unterricht für zugewanderte Schülerinnen und Schüler informieren und beraten. Die Thematik wird darüber hinaus im Rahmen von schulinternen, regionalen und zentralen Fortbildungsmaßnahmen erörtert, wo u. a. erfolgreiche Förderkonzepte vorgestellt und analysiert werden. Es liegen ferner die Ergebnisse einzelner regionaler Umfragen, die von Fachberaterinnen und Fachberatern durchgeführt wurden, vor.

Die bisherigen Erkenntnisse zeigen, dass die Sprachfördermaßnahmen insbesondere dann Wirkung zeigen, wenn sie im pädagogischen Gesamtkonzept der Schule eingebettet sind und wenn eine enge Zusammenarbeit zwischen den Förderlehrkräften und den Lehrkräften, die den Regelunterricht erteilen, gelingt. Weitere wichtige Elemente einer erfolgreichen Sprachförderung sind die Kontinuität der Fördermaßnahmen, die Qualifikation der Förderlehrkräfte und die Mitwirkung der Eltern. Von Bedeutung ist nicht zuletzt die Frage, inwieweit es der Schule insgesamt gelingt, der Heterogenität ihrer Schülerinnen und Schüler nicht nur derjenigen aus Zuwandererfamilien - im

Unterricht gerecht zu werden, damit vorhandene Defizite ausgeglichen, aber auch Begabungen erkannt und ausgeschöpft werden.

Zu 3: Ja, im Rahmen der allgemeinen Einführung von interner und externer Evaluation an Schulen. Ferner sollen nach der Einführung des neuen Lehrplans für den Unterricht in „Deutsch als Zweitsprache“, die voraussichtlich zum 1. Februar des nächsten Jahres stattfinden wird, nach einer angemessenen Erprobungszeit die damit gemachten Erfahrungen ebenfalls ausgewertet werden.

Anlage 5

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 8 der Abg. Frau Steiner (GRÜNE):

Zahlungsfristen bei Aufträgen der öffentlichen Hand

Zu Beginn des Jahres berichtete der Spiegel (1/2002) unter dem Titel „Unfreiwilliges Darlehen“ über die schlechte Zahlungsmoral der öffentlichen Hand gegenüber vielen Handwerksbetrieben. So müssten Handwerker nach Berechnungen des Verbandes der Vereine Creditreform jährlich 540 Millionen DM zusätzlich aufbringen, weil Bund, Länder und Gemeinden Zahlungsfristen nicht einhielten. Während von privaten Schuldnern Zahlungen nach durchschnittlich 56 Tagen geleistet würden, bräuchten die Länder im Schnitt 90 Tage, bis sie offene Rechnungen beglichen. Viele Betriebe gerieten wegen mangelnder Liquidität in Schwierigkeiten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie lange benötigt das Land Niedersachsen durchschnittlich, um Schlussrechnungen bzw. Abschlagszahlungen an Handwerksbetriebe zu begleichen?

2. Wie häufig kommt es vor, dass das Land Niedersachsen die von der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) festgelegten Zahlungsfristen von 18 Werktagen für Abschlagszahlungen und zwei Monaten für Schlussrechnungen überschreitet?

3. Wie beurteilt die Landesregierung in diesem Zusammenhang das Zitat des BaugewerbeVerbandes Niedersachsen aus dem o. g. Bericht: „Bei der Knappheit der Aufträge traut sich der Mittelstand nicht einmal mehr zu mahnen“?

Der öffentliche Auftraggeber ist von rechts wegen zur Anwendung der VOB verpflichtet. Mithin hat auch das Land Niedersachsen nach § 16 VOB

Teil B zu verfahren. Dort heißt es: "Abschlagszahlungen sind binnen 18 Werktagen nach Zugang der Aufstellung zu leisten." und "Die Schlusszahlung ist alsbald nach Prüfung und Festlegung der vom Auftragnehmer vorgelegten Schlussrechnung zu leisten, spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Zugang..."

Das Staatliche Baumanagement Niedersachsen bearbeitet die von Auftragnehmern vorgelegten Rechnungen entsprechend den Vorschriften der VOB und leistet im Normalfall die Zahlungen innerhalb der vorgesehenen Fristen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Auftragnehmer die Rechnungen vollständig und fehlerfrei vorlegt, sodass sie insgesamt prüfbar sind.

Das Staatliche Baumanagement Niedersachsen hat in den vergangenen Jahren stets zwischen 36 000 und 40 000 Aufträge vergeben. Bei einer überwiegenden Zahl dieser Aufträge wurden Abschlagszahlungen vereinbart und geleistet. Angesichts der Zahl der daraufhin eingehenden Rechnungen kann nicht jeder Auszahlungsvorgang nachträglich auf Termineinhaltung überprüft werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Im Regelfall werden von den Dienststellen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen die in § 16 VOB/B vorgesehenen eingangs erwähnten Zahlungsfristen eingehalten. Überschlägliche Ermittlungen haben ergeben, dass der Zeitbedarf für die Anweisung nach Vorlage der prüffähigen Rechnung im Regelfall acht Tage beträgt. In Fällen, in denen Rechnungen jedoch nicht vollständig und/oder fehlerhaft vorgelegt werden, sind die Fristen allerdings nicht immer realisierbar.

Zu 2: Wie bereits unter 1. erwähnt, kommt es gelegentlich zum Zahlungsverzug - in der Regel jedoch nur dann, wenn es dem öffentlichen Auftraggeber aus von ihm nicht ausschließlich zu vertretenden Gründen nicht möglich ist, den Rechnungsbetrag zu prüfen und anzuweisen oder wenn Nachtragsforderungen gestellt werden, die sowohl in preislicher als auch in sachlicher Hinsicht strittig sind.

Zu 3: Das Zitat des Baugewerbe-Verbandes Niedersachsen, bei der Knappheit der Aufträge traue sich der Mittelstand nicht einmal mehr zu mahnen, ist nicht nachzuvollziehen. Sollte ein Auftragnehmer einen begründeten Anspruch auf Zahlung eines fälligen Rechnungsbetrages haben, steht es ihm

selbstverständlich frei, diesen anzumahnen, ohne dass ihm dadurch ein Schaden erwächst.

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die Bauwirtschaft dem öffentlichen Auftraggeber und Bauherrn bereits wiederholt Zahlungssäumigkeit vorgeworfen hat. Der Aufforderung, diese Vorwürfe zu konkretisieren, ist sie anschließend jedoch nie nachgekommen.

Anlage 6

Antwort

des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 10 des Abg. Ehlen (CDU):