Protokoll der Sitzung vom 17.05.2002

des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 10 des Abg. Ehlen (CDU):

Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird am 1. Januar 2003 in Kraft treten. Träger der Grundsicherung sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Zur Finanzierung der Grundsicherung werden die Länder einen Ausgleichsbetrag im Rahmen des Wohngeldgesetzes erhalten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welche Weise will das Land die von den Trägern der Grundsicherung aufzubringenden Leistungen erstatten?

2. Welche Auswirkungen ergeben sich auf das quotale System?

3. Wird das Land den Bereich der Grundsicherung dem übertragenen Wirkungskreis der Landkreise und kreisfreien Städte zuordnen?

Zu 1: Das Land beabsichtigt,

- den Trägern der Grundsicherung die Ausgaben zu erstatten, die diese für Anspruchsberechtigte erbringen, die in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe stationäre Sozialhilfe erhalten;

- den Ausgleichsbetrag des Bundes auf die Träger der Grundsicherung in dem Verhältnis zu verteilen, in dem deren Ausgaben an Grundsicherung zueinander stehen.

Zu 2: Die Ausgaben der Grundsicherung sind gem. § 6 b Abs. 1 Satz 2 Nds. AGBSHG keine Ausgaben im Quotalen System. Wenn Sozialhilfeausgaben ab 2003 durch die Leistungen der Grundsicherung entfallen, muss geprüft werden, ob daraus quotenrelevante Veränderungen resultieren.

Zu 3: Die Landesregierung beabsichtigt in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden, für die vorgesehene befristete Geltung des Ausführungsgesetzes diese Aufgabe dem übertragenen Wirkungskreis zuzuordnen.

Anlage 7

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 11 des Abg. Kethorn (CDU):

„Katastrophaler Unterrichtsausfall“ an Nordhorner Schulen

Ende April brechen spontan 300 Schüler und Eltern zu einem Protestmarsch gegen den anhaltenden Unterrichtsausfall an den Schulen in Nordhorn auf und fordern lautstark „Wir wollen Lehrer, Lehrer, Lehrer...!“ Und über 1 000 Schülerinnen und Schüler blieben auf Geheiß ihrer Eltern dem Unterricht fern. Am darauffolgenden Tag schreiben dazu u. a. die Grafschafter Nachrichten:

Parallel zum Schülerprotest an der GerhartHauptmann-Realschule machten auch am Schulzentrum Deegfeld etwa 160 Elternvertreter ihrem Unmut über den „katastrophalen Unterrichtsausfall“ Luft. Sie warfen der Niedersächsischen Landesregierung völliges Versagen in der Schulpolitik vor und fragten, wie lange Hannover den chronischen Lehrermangel noch „tatenlos aussitzen“ wolle. „Es kann doch wohl nicht die Aufgabe der Eltern sein, ihre Kinder künftig selbst zu unterrichten, damit sie wenigstens ein Mindestmaß an Bildung mit auf ihren Lebensweg bekommen“, hieß es aus den Reihen der Eltern, die sich mit Transparenten und Spruchbändern auf dem Schulhof zu einer stillen Proteststunde eingefunden hatten. Immerhin sind an den drei Schulen des Deegfeldzentrums zurzeit neun Lehrerstellen nicht besetzt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie war die Unterrichtsversorgung an den einzelnen Schulen in Nordhorn (Orientie- rungsstufe, Hauptschule, Realschule) zum Schulhalbjahreswechsel, und welche Veränderungen haben sich bis heute vollzogen, die zu diesem Ausfall von Unterrichtsstunden geführt haben?

2. Warum hat die Landesregierung die Unterrichtsausfälle nach Aussagen der Eltern „tatenlos“ in Kauf genommen und damit verschlechterte Bildungschancen für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zugelassen?

3. Welche konkreten Maßnahmen an welchen Nordhorner Schulen wird sie kurz- und mittel

fristig insbesondere zum Schuljahresbeginn 2002/03 ergreifen, damit künftig eine angemessene Unterrichtsversorgung sicher gestellt und die berechtigte Forderung der Eltern „Wir wollen Lehrer, Lehrer, Lehrer...“ erfüllt wird?

Die Niedersächsische Landesregierung räumt der Bildungspolitik höchste Priorität ein. Das zeigt sich u. a. in dem Beschluss des letzten Jahres, eine erhebliche finanzielle Aufstockung des Bildungsetats pro Jahr vorzunehmen. Damit wurde es möglich, vor Beginn des Schuljahres 2001/2002 eine zweite Einstellungsrunde mit zusätzlichen 300 Stellen zur strukturellen Verbesserung der Unterrichtsversorgung vorzunehmen. Damit standen landesweit zum 1. August 2001 insgesamt 600 zusätzliche Stellen zur Verfügung.

Zum 1. Februar 2002 konnten an allen allgemein bildenden Schulen des Bezirks Weser-Ems insgesamt 264 Stellen und Arbeitsplätze neu besetzt werden, darunter auch fünf mit sogenannten „Quereinsteigern“.

Auch zum 1. August 2002 wird die Landesregierung wieder mehr als 1 200 Lehrkräfte neu an den allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen einstellen, darunter nach dem derzeitigen Stand mindestens 423 im Bereich des Bezirks Weser– Ems und 13 im Landkreis Grafschaft Bentheim.

Zum Stichtag der Statistik am 8. Februar 2002 verfügten die Orientierungsstufen, Hauptschulen und Realschulen in Nordhorn bei 4 135,4 LehrerSoll-Stunden über 3 996,5 Lehrer-Ist-Stunden. Zur Abdeckung der Schülerpflichtstunden gemäß den Stundentafeln werden an diesen neun Schulen 3 610,0 Lehrer-Ist-Stunden benötigt, sodass noch 387,0 Lehrer-Ist-Stunden für weitere pädagogische Maßnahmen - das sind 3,1 Stunden pro Klasse zur Verfügung stehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Zu Beginn des 2. Schulhalbjahrs lag die Versorgung der oben angesprochenen Schulen in Nordhorn genau im Durchschnitt aller Schulen gleicher Schulform im Landkreis Grafschaft Bentheim. Sie hatten damit eine leicht bessere Unterrichtsversorgung als der Durchschnitt dieser Schulen im Bezirk Weser-Ems. Im Einzelnen stellte sich die Versorgung der Schulen wie folgt dar:

Schulname LehrerSollStd.

LehrerIst-Std. Schülerpflichtstd. gemäß den Stundentafeln

Lehrer-IstStd. für weitere pädag. Maßn.

OS Blanke 352,0 338,0 313,0 25,0

OS Deegfeld 625,0 591,0 558,0 33,0

OS Freiherr v. Stein 438,0 414,5 370,0 44,5

HS/OS Frensdorfer Schule 771,0 752,5 645,0 107,5

HS Deegfeld 463,0 439,0 390,0 49,0

HS Elisabethschule 355,0 374,5 300,0 74,5

RS Deegfeld 325,0 306,5 302,0 4,5

RS Freiherr v. Stein 418,4 411,0 362,0 49,0

RS Gerh. Hauptmann 388,0 369,5 370,0 0

alle OS, HS, RS in Nordhorn 4.135,4 3.996,5 3.610,0 387,0

Im Hinblick auf die Gerhart-HauptmannRealschule und die Realschule Deegfeld hätte die Bezirksregierung Weser-Ems zum Beginn des 2. Schulhalbjahres allerdings durch Abordnungsmaßnahmen zwischen den Schulen in Nordhorn einen besseren Ausgleich vornehmen müssen. Wie die Bezirksregierung Weser-Ems berichtet, hat es im Zeitraum vom 1. Februar 2002 bis jetzt an den o. a. Schulen insgesamt acht längerfristige Erkrankungen (d. h. hier: mehr als zwei Wochen) gegeben, dennoch war an acht von neun Schulen zu jedem Zeitpunkt die Unterrichtsversorgung der Schulen soweit gesichert, dass die Schülerpflichtstunden gemäß Stundentafel jederzeit hätten erteilt werden können.

Allerdings ist an der Gerhart-HauptmannRealschule durch die zunächst mehrfach kurzfristige Krankheit einer Lehrkraft die Unterrichtsversorgung trotz erfolgter Teilabordnung vorübergehend nicht zufriedenstellend gewesen, da die der Schule zugewiesene Stelle einer „FeuerwehrLehrkraft“ trotz intensiver Suche der Schulbehörde zunächst nicht besetzt werden konnte, weil sich keine Bewerberinnen bzw. Bewerber finden ließen, die bereit gewesen wären, diese Stelle anzunehmen.

Zu 2: Die Bezirksregierung Weser-Ems kommt ihrer Aufgabe, die Schulen in Nordhorn - wie alle anderen im Bezirk - angemessen zu versorgen, nach. Sie hat daher auf die krankheitsbedingten Ausfälle an einzelnen Schulen in Nordhorn umgehend mit mehreren Abordnungsmaßnahmen reagiert. Außerdem ist es inzwischen gelungen, durch

die Einstellung einer „Feuerwehr-Lehrkraft“ zum 2. Mai 2002 die Unterrichtsversorgung an der Gerhart-Hauptmann-Realschule zu stabilisieren.

Zu 3: In der Stadt Nordhorn sind an den o. a. Schulen zum 1. August 2002 insgesamt fünf Stellen ausgeschrieben worden, hinzu kommen noch zwei Zuversetzungen. Bei den Personalplanungen der Bezirksregierungen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung einer Schule ist eine wesentliche Planungsvorgabe, dass jede Schule so mit LehrerIst-Stunden versorgt wird, dass die Schülerpflichtunterricht gemäß den Stundentafeln voll erteilt werden kann. Es ist ständige Aufgabe der Bezirksregierungen, an den ihnen zugeordneten Schulen – also auch an den o. a. Schulen in Nordhorn - mit vorhandenen und neu zugewiesenen Lehrkräften durch Versetzungen und Abordnungen eine ausgeglichene Unterrichtsversorgung sicherzustellen.

Anlage 8

Antwort

des Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 12 der Abg. Frau Pothmer (GRÜ- NE):

Zukunftstag für Boys und Girls?