Am 27. April 2002 wurde in Niedersachsen zum zweiten Mal der „Girls‘ Day – MädchenZukunftstag“ durchgeführt. Dieser eintägige Einblick in die Arbeitswelt soll Mädchen die Verbindung von schulischem und beruflichem Erfolg deutlich machen und ihr Selbstbewusstsein stärken. Außerdem erhalten Unternehmen an diesem Tag die Chance, qualifizierte Fachkräfte von morgen zu gewinnen. Im Mittelpunkt steht das Ziel, das Interesse von Mädchen an technischen und techniknahen Berufen zu wecken. Dies unterschiedet den „Girls‘ Day“ von anderen Berufspraktika.
Neben Unternehmen und Betrieben aus dem technischen Bereich hat in diesem Jahr vor allem die öffentliche Verwaltung Aktionen für Mädchen entwickelt, angeboten und durchgeführt. Zunehmend richtet sich Unmut von Jungen gegen die Beschränkung dieser Aktionen auf Mädchen. So fordern Schüler der Klasse 6.4 der Georg-Lichtenberg-Gesamtschule (Göttingen) in einer Petition an den Niedersächsischen Landtag eine generelle Ausweitung des Zukunftstags auch auf Jungen.
1. Ist sie der Auffassung, dass der diesjährige „Girls‘ Day“ sein eigentliches Ziel, Mädchen für technische Berufe zu begeistern, erreicht hat?
2. Plant sie, den „Girls‘ Day“ in den nächsten Jahren zu einem allgemeinen Berufsschnuppertag auch für Jungen zu erweitern?
3. Wenn ja, soll dieser Zukunftstag zum Ziel haben, Jungen für Berufe zu interessieren, die bisher als frauentypisch gelten?
Das Berufswahlverhalten von Jungen und Mädchen ist nach wie vor sehr unterschiedlich. Während viele Mädchen zunächst allen Berufen aufgeschlossen gegenüber stehen, verändern sich ihre Berufswünsche im Verlauf ihrer Sozialisation erheblich. In der Folge verengt sich das Berufswahlspektrum stark. Mädchen haben bessere Schulabschlüsse als Jungen, aber sie ergreifen nach wie vor typische Frauenberufe wie Arzthelferin, Bürooder Einzelhandelskauffrau und Friseurin. Die Mehrzahl der Jungen entscheidet sich dagegen für Berufe wie Fachinformatiker, Kfz-Mechaniker, ITSystem-Elektroniker, Elektroinstallateur, Industrieelektroniker etc. Mädchen sind in diesen Berufsgruppen immer noch stark unterrepräsentiert. Von den Studienanfängern im Fach Informatik ist nur ein Fünftel weiblich, und bei den jungen Leuten, die eine IT-Ausbildung beginnen, sind sogar nur 14 % Mädchen.
Ziel des auch in diesem Jahr bundesweit durchgeführten „Girls´ Day“ war, das Interesse von Mädchen durch eigens auf sie ausgerichtete Aktionen auch für technische und techniknahe Berufsgruppen zu wecken. Sie sollten durch den Aktionstag motiviert und ermutigt werden, sich für eine qualifizierte Berufsausbildung oder ein Studium und eine spätere Berufstätigkeit auch in derzeit „frauenuntypischen“ Berufen zu entscheiden.
Für den Berufsfindungsprozess von Mädchen ist die Notwendigkeit von Maßnahmen ausschließlich für sie unbestritten. Der Girls´ Day ist ein zusätzlicher Baustein. Er trägt dazu bei, dass Mädchen selbstbewusster werden, um noch gezielter eine eigenständige berufliche Orientierung zu entwickeln.
Zu 1: Viele Betriebe in Niedersachsen haben sich mit den unterschiedlichsten Aktionen am Girls‘ Day beteiligt. Allein unter der Homepage www.girlsdayinniedersachsen.de stellen
98 Betriebe aus Niedersachsen ihren Aktionstag vor. Die Palette der Berufe und Unternehmen, die die Mädchen kennen lernen konnten, war vielfältig
Zu 2 und 3: Die Landesregierung möchte das Interesse der Jungen an geschlechtsspezifischen Fragestellungen, das der Girls‘ Day geweckt hat, konstruktiv gleichstellungspolitisch nutzen. Sie begrüßt deshalb Aktivitäten in Schulen sowie von Betrieben und Eltern, die den Wünschen und Bedürfnissen der Jungen in diesem Sinne Rechnung tragen. In diesem Jahr hat es an einigen Orten und innerhalb von Schulen vereinzelt Angebote für Jungen im Hinblick auf das Kennenlernen von Berufen, in denen sie bisher unterrepräsentiert sind, gegeben. Derzeit werden die Erfahrungen ausgewertet.
In einem Schreiben vom 23. April 2002 hat die Kultusministerin Schulelternräten in Niedersachsen u. a. mitgeteilt: „Wir wollen durch mehr Unterricht und Vertretungen die Unterrichtsversorgung sichern...“. Am 29. April 2002 erreichte mich ein Brief des Schulelternratsvorsitzenden des Lessinggymnasiums in Braunschweig-Wenden, in dem er einen Fehlbedarf von 54 bis 67 Stunden für seine Schule angibt. Er weist darauf hin, dass Stundentafeln gekürzt sind und das Angebot an Arbeitsgemeinschaften reduziert ist. Es wird abschließend nachfolgende Frage aufgeworfen:
Gibt es noch ausgleichende Maßnahmen durch die Bezirksregierung, um einer eventuell ungleichen Verteilung der Lehrerstunden entgegenzuwirken?
1. Wie viele Unterrichtsstunden fehlen dem Lessinggymnasium, sodass mit gekürztem Fachunterricht von fünf auf vier bzw. von vier auf drei Stunden in der Mittelstufe und gekürzten Kursen in der Oberstufe gearbeitet werden muss?
2. Wie viele Lehrkräfte mit wie vielen Lehrerstunden will die Landesregierung für das Lessinggymnasium zum 1. August 2002 einstellen als Pensionierungsersatz, als Ersteinstellung oder als Versetzung von anderen Schulen, um das von der Kultusministerin gegebene Versprechen, „durch mehr Unterricht und Vertre
3. Welches Braunschweiger Gymnasium einschließlich des Lessinggymnasiums bekommt zum Schuljahresbeginn wie viele Lehrerstunden für welche Fächer hinzu, sodass es in Braunschweig zum Schuljahresbeginn an keinem Gymnasium mehr zu solchen Verhältnissen wie am Lessinggymnasium kommen muss?
Das Lessinggymnasium in Wenden ist eine Schule, die in der Sekundarstufe II eine Außenstelle führt. Zum Stichtag der Statistik verfügte die Schule bei 1 299,1 Lehrer-Sollstunden über 1 235,0 LehrerIst-Stunden. Zur Erfüllung der Pflichtstundentafeln benötigt die Schule bei der von ihr vorgenommenen Klassenbildung insgesamt 1 095,2 Lehrer-IstStunden. Damit standen der Schule noch 139,8 Lehrer-Ist-Stunden für weitere pädagogische Maßnahmen zur Verfügung.
Die Schule hat in einzelnen Fächern und Kursen die Stundenzahl gekürzt, nicht zuletzt um mit dem Einsatz von 41,0 Lehrerstunden ein breit gefächertes Arbeitsgemeinschaftsangebot vorzuhalten, das dem Profil der Schule dienlich sein soll. Die Kürzung in fünf Leistungskursen um je eine Stunde ist in jedem Fall erlasswidrig. Die Schule kann im Übrigen im Rahmen eigener Verantwortung mit den ihr zur Verfügung stehenden Lehrer-IstStunden eine von den Stundentafeln abweichende Stundenverteilung vornehmen. Dabei ist allerdings folgende Erlassregelung zu beachten: „Die Erteilung der Schülerpflichtstunden hat Vorrang vor anderen unterrichtlichen Angeboten.“
Zu 1: Aus den in der Vorbemerkung genannten Daten ergibt sich, dass der Pflichtunterricht gemäß den Stundentafeln in allen Jahrgängen erteilt werden kann und Kürzungen zumindest von der Gesamtunterrichtsversorgung der Schule nicht notwendig gewesen wären.
Zu 2: Zum 1. August 2002 sind drei Stellen für das Lessinggymnasium Braunschweig ausgeschrieben worden. Hinzu kommen eine Zuversetzung von einer anderen Schule sowie die Einsetzbarkeit von vier Referendaren im eigenverantwortlichen Unterricht. Mit diesen Maßnahmen werden der Schule 132,0 Lehrer-Ist-Stunden zur Verfügung gestellt. Dem steht ein Abgang von Lehrer-Ist-Stunden infolge einer Pensionierung von 11,0 Stunden gegenüber.
Zu 3: Für die Braunschweiger Gymnasien sind zum 1. August 2002 folgende Stellenausschreibungen vorgenommen worden bzw. Versetzungsmaßnahmen vorgesehen:
- Lessinggymnasium: 3 Stellen mit den Fächern Religion/beliebig, Spanisch/beliebig und Sport/beliebig – 1 Stelle mit Mathematik/Physik als Zuversetzung
- Gymnasium Raabeschule: 1 Stelle mit den Fächern Religion/Mathematik – 1 Stelle mit Deutsch/Erdkunde als Zuversetzung
- Gymnasium Gaußschule: 2 Stellen mit den Fächern Erdkunde/beliebig und Politik/beliebig – 2 Stellen mit Deutsch/Politik und Französisch/kath. Religion als Zuversetzungen
- Gymnasium Kleine Burg: 3 Stellen mit den Fächern Deutsch/Religion, Spanisch/beliebig und Chemie/beliebig
Außerdem werden insgesamt 22 Referendarinnen und Referendare eigenverantwortlichen Unterricht neu aufnehmen.
Mit den genannten Personalmaßnahmen werden den Braunschweiger Gymnasien 570,5 Lehrerstunden zur Verfügung gestellt. Wie am Lessinggymnasium standen auch an den übrigen acht Gymnasien der Stadt Braunschweig zum Stichtag der Statistik am 8. Februar 2002 - bei der von den Schulen vorgenommenen Klassenbildung - in jeder Schule mehr Lehrer-Ist-Stunden zur Verfügung, als die Schulen jeweils zur Abdeckung der Schülerpflichtstunden gemäß den Stundentafeln benötigen.
Mit dem im November 1999 gefassten Beschluss der Niedersächsischen Landesregierung über die Meldung von FFH-Gebieten an die EU ist auch die Art und Weise der Unterschutzstellung von Waldflächen festgelegt worden. Danach soll in FFH-Gebieten eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft zulässig sein. Gehen im Einzelfall Anforderungen darüber hinaus, werden Naturschutzverträge abgeschlossen.
Dieses Konzept ist grundsätzlich zu begrüßen. Die bisherige Form der Waldbewirtschaftung hat in vielen Fällen zu dem jetzigen erhaltungswürdigen Zustand geführt und ist auch in Zukunft unverzichtbar. Die Ziele der FFHund Vogelschutzrichtlinie können deshalb nur gemeinsam mit den Waldbesitzern erreicht werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Waldbesitzer und die zuständigen Betreuungsorganisationen frühzeitig und umfassend in allen Phasen des Unterschutzstellungsverfahrens eingebunden werden. Zurzeit werden Waldflächen kartiert, um das zu schützende Inventar zu erfassen.
Über den Stand des Verfahrens und dessen weiteren Fortgang besteht allerdings Unklarheit. Die Privatwaldbesitzer sind verunsichert und befürchten sogar, dass die Zusagen der Landesregierung nicht eingehalten werden könnten.
1. In welcher Weise sollen Waldflächen unter Schutz gestellt und naturschutzrechtliche Einschränkungen kompensiert werden?