3. Welche Möglichkeiten sieht sie, geheime Nebenabsprachen bei Veräußerung kommunaler Beteiligungen künftig auszuschließen bzw. einer Veröffentlichungspflicht zu unterwerfen?
Der Landesregierung ist eine Spendenpraxis, wie sie in der Anfrage zitiert wird, nicht bekannt. Zu den Vorgängen in Hildesheim konnten keine weiterführenden Ermittlungen angestellt werden, da inzwischen die Staatsanwaltschaft Hannover - Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung - prüft, ob ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten ist, die Vorgänge der Bezirksregierung Hannover an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden und die Staatsanwaltschaft darum gebeten hat, ohne Abstimmung mit ihr keine weiteren Ermittlungen zu führen.
Zu 1: Eine verantwortbare Beurteilung der Hildesheimer Vorgänge ist erst nach Vorlage der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsergebnisse möglich.
Zu 2: Über eine vergleichbare Spendenpraxis in anderen niedersächsischen Kommunen liegen der Landesregierung auch nach telefonischer Abfrage bei den Bezirksregierungen keine Erkenntnisse vor.
Zu 3: Für die Veräußerung von Beteiligungen durch Kommunen ist nach § 40 Abs. 1 Nrn. 10 und 11 NGO der Rat zuständig; sie ist nach § 116 NGO überdies anzeige- oder genehmigungspflichtig. Nebenabsprachen als Bestandteil des Veräußerungsvertrages gehören zu den Grundlagen der Ratsentscheidung und in vielen Fällen auch zu denen der Anzeige oder des Genehmigungsantrages. Sie einer besonderen Veröffentlichungspflicht zu unterwerfen, besteht keine Veranlassung. Es versteht sich von selbst, dass einer vorsätzlichen Verschleierung von Nebenabsprachen mit gesetzlichen Maßnahmen, die über das Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht hinausgehen, nicht entgegengewirkt werden kann.
Im März 2002 wurde eine 4. Auflage der Broschüre der Landesregierung „Niedersachsen – eine Erfolgsstory“ aufgelegt. Die knapp 100seitige Broschüre, die mit zahlreichen Farbfotografien bebildert ist, soll laut Vorwort des Ministerpräsidenten belegen, dass die sozial
3. Welche Adressaten wurden mit den bisherigen Auflagen der Broschüre auf welchem Vertriebsweg bedient?
Die Landesregierung sieht sich in der Verpflichtung, die Bürgerinnen und Bürger des Landes kontinuierlich über die Landespolitik zu unterrichten. Zu diesem Zweck hat sie die so genannte „Bilanzbroschüre“ erstellt und dreimal aktualisiert.
Zu 1: Die 4. Auflage der Broschüre der Landesregierung „Niedersachsen – eine Erfolgsstory“ beträgt 2 000 Exemplare.
Zu 3: Die Broschüre wird auf Nachfrage von der Staatskanzlei und den Ministerien abgegeben. Von der 4. Auflage hat die SPD-Landtagsfraktion gegen Rechnung 50 Exemplare erstanden.
Anlässlich eines Protestmarsches gegen den permanenten Unterrichtsausfall an Nordhorner Schulen überreichten Eltern und Schüler 2 500 Protestunterschriften an den Bürgermeister der Stadt Nordhorn, Meinhard Hüsemann, sowie an den Schulrat Udo Tiemann. Zuvor hatten die Eltern in einem Brief an die Niedersächsische Kultusministerin „umgehend mehr Lehrkräfte“ gefordert. Darin heißt es u. a.: „Mit zunehmendem Durchschnittsalter unserer außergewöhnlich aktiven und einsatzbereiten Lehrerschaft verschlechtert sich die Unterrichtsversorgung noch weiter. So ist nunmehr eine Situation entstanden, in der unsere Kinder zum Teil derart hohe Unterrichtsausfälle ertragen müssen, dass die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden zum Teil 70 % der vorgesehenen
Regelstunden umfassen. Wenn regelmäßig bis zu einem Drittel des Unterrichts nicht erteilt werden kann, so hat dies für unsere Kinder extrem negative Folgen für ihre Zukunft. Beim Übergang in das Berufsleben oder in weiterführende Schulformen sind diese Kinder sehr stark benachteiligt.“
Wie die Eltern weiter berichteten, haben einzelne Klassen keinen festen Klassenlehrer, Fächer wie Physik, Chemie oder Biologie werden monatelang nicht erteilt. Vor allem Schülerinnen und Schülern der Abgangsklassen droht die Eintragung ihrer Halbjahresnoten ins Zeugnis. Die Schüler, die auf der Kippe stehen, haben keine Chance, sich zu verbessern. Damit haben sie schlechte Voraussetzungen für Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz bzw. für den Übergang zu einer weiterführenden Schule.
Zwar will die Bezirksregierung prüfen, ob durch Umschichtungen Lehrpersonal für die nötigen Fächer in den Abschlussklassen bereitgestellt werden kann, doch dann stellt sich nach dem Gleichheitsgrundsatz die Frage für die jüngeren Jahrgänge. Eine Schülerin bringt es auf den Punkt: „Ich bin in der 9. Klasse und habe kein Physik. Ich habe Mangel ohne Ende, wenn ich an eine weiterführende Schule will.“
1. Welche Maßnahmen wird sie kurzfristig ergreifen, damit Schülerinnen und Schüler, denen im letzten Schulhalbjahr kein Unterricht in Fächern wie Chemie, Physik, Biologie erteilt worden ist und die nicht mehr zu verbessernde Noten des Halbjahreszeugnisses bekommen, im Hinblick auf ihren weiteren schulischen und beruflichen Werdegang eine Perspektive erhalten?
2. Welche konkreten Maßnahmen wird sie grundsätzlich ergreifen, damit solche perspektivlosen Situationen für Schüler in Abschlussklassen erst gar nicht entstehen?
3. Kann sie für das nächste Jahr an Nordhorner Schulen sicherstellen, dass insbesondere die naturwissenschaftlichen Unterrichtsfächer wie Chemie, Physik, Biologie entsprechend der Stundentafel unterrichtet werden?
Wenn es trotz zufriedenstellender Unterrichtsversorgung an den Haupt- und Realschulen zu den von Eltern beklagten Unterrichtsausfällen gekommen ist, so ist dies u. a. dadurch zu erklären, dass bei den von den Schulen selbst zu verantwortenden Entscheidungen über den Einsatz der ihnen zur Verfügung stehenden Lehrer-Ist-Stunden nicht immer sachgerecht vorgegangen worden ist. Dies lässt sich z. B. an der Realschule Deegfeld verdeutlichen.
Die Schule hat entschieden - mit dem Einsatz von 64,0 Lehrerstunden -, im Wahlpflicht- und Wahlbereich teilweise sehr kleine Kurse einzurichten. Die durchschnittliche Kursfrequenz liegt mit 12,0 bzw. 16,1 erheblich unter der für Realschulen vorgesehenen Bandbreite von 24 bis 30 Schülerinnen und Schülern pro Klasse. Hierdurch werden allein 26,0 Stunden gebunden, die sonst an anderer Stelle, z. B. in den Klassen des 7. und 8. Jahrgangs, in denen die Schule erlasswidrig den Pflichtunterricht gekürzt hat, hätten verwendet werden können.
Zu 1: Die drei Hauptschulen und die drei Realschulen in Nordhorn verfügen zur Zeit für den Unterricht in Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern über folgende Möglichkeiten:
Bei einem entsprechenden Einsatz der Lehrkräfte besteht – ohne fachfremden Einsatz - lediglich ein geringes Defizit in den genannten Fächern in der Realschule Deegfeld. Die Probleme im Fach Chemie an der Hauptschule Deegfeld ließen sich kurzfristig durch einen fächerübergreifenden Einsatz von Lehrkräften mit der Lehrbefähigung in Biologie, insgesamt fünf, oder durch Abordnung von Nachbarschulen lösen.
Ansonsten ergibt sich aus den vorgenannten Daten, dass die Haupt- und Realschulen in Nordhorn den Unterricht in den genannten Fächern bei einem entsprechenden Einsatz der Lehrkräfte voll erteilen könnten.
Die Tatsache, dass Schülerinnen und Schüler in Fächern, die in der Stundentafel in einem Jahrgang nur einstündig vorgesehen sind, entweder nur im 1. oder im 2. Halbjahr in diesen Fächern Unterricht
erhalten, ist darauf zurückzuführen, dass es an vielen Schulen üblich ist, diesen Unterricht nur in einem Halbjahr – und dann zweistündig – epochal zu erteilen. Dies gilt auch für den Unterricht in den Abschlussklassen. Die Schulleitung sollte Eltern und Schüler über ihre Vorgehensweise informieren.