Protokoll der Sitzung vom 17.05.2002

Frau Jürgens-Pieper!

In den drei Stufen ist das Soll, d. h. der Bedarf für die Schulen, um 7 % reduziert worden. - Ich hatte Ihnen ja gesagt, Sie hatten in den 80er-Jahren das Soll so angesetzt, dass Sie bei gleichen Daten im letzten Jahr bei 104 % gelandet wären.

(Beifall bei der SPD - Wulff (Osna- brück) [CDU]: Das war nicht die Frage! - Klare [CDU]: Die richtige Antwort auf die falsche Frage!)

Frau Jürgens-Pieper, es war nach den drei Schritten gefragt worden. Können Sie das jetzt sagen, oder wollen Sie es nachreichen?

(Unruhe)

- Sie hatten in Ihrem vorherigen Beitrag von drei Schritten gesprochen.

Ich bitte um Entschuldigung. Das habe ich eben nicht präzise mitbekommen.

(Wulff (Osnabrück) [CDU]: Sie hören immer nur auf Ihre Beamten! - Gegenruf von Plaue [SPD]: Was soll denn das?)

- Ich muss aber auch ehrlich sagen: Ich habe nicht alle Daten parat.

(Wulff (Osnabrück) [CDU]: Aber die Entscheidenden müssen Sie doch dabei haben!)

- Ich habe eine ganze Menge Zahlen im Kopf, aber manches habe ich nicht parat. Da muss ich meine Beamten fragen. Dafür sind die auch hier, Herr Wulff.

(Wulff (Osnabrück) [CDU]: Wer so arrogant auftritt wie Sie, der sollte schon mehr Zahlen im Kopf haben!)

Also: Diese drei Stufen umfassen 7 %. Was die einzelnen Stufen umfassen - also der erste, der zweite und der dritte Schritt -, müssen wir Ihnen nachreichen. Insgesamt 7 %.

Frau Mundlos, zu ihrer zweiten Frage!

Frau Ministerin, angesichts der Tatsache dass in den Schulen vieles an Unterricht nur noch erteilt wird, weil Lehrkräfte in den flexiblen Unterrichtseinsatz gehen, hätte ich gerne von Ihnen gewusst, wie viele Stunden zurzeit an flexiblem Unterrichtseinsatz erteilt werden.

(Klare [CDU]: Die Zahlen sollten Sie im Kopf haben, Frau Ministerin! Sonst sage ich Sie Ihnen: 1 700!)

Können Sie das beantworten?

Weil eben so merkwürdig ankam, dass ich Beamte frage: Sie erwarten, dass ich Ihnen präzise Auskünfte gebe, und können mich daran auch messen. Deshalb muss ich an manchen Stellen sagen: Manches ist auch nicht aus dem Stand zu beantworten, auch nicht von meinen Beamten.

Frau Mundlos, die Menge des flexiblen Unterrichtseinsatzes wird nicht erhoben.

(Klare [CDU]: Frau Ministerin, 1 700!)

Ich kann Ihnen aber erläutern, dass das Instrument des flexiblen Unterrichtseinsatzes nach Erlass nur genutzt werden darf, wenn Vertretung notwendig ist. Es kann nicht sein, dass regulärer Unterricht nach Stundentafel mit flexiblem Unterrichtseinsatz bewältigt wird. Sonst nennen Sie mir ein Beispiel; dann können wir das nachprüfen.

(Beifall bei der SPD - Frau Mundlos [CDU]: An den Schulen ist das gang und gäbe!)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen nicht vor.

Wir kommen zu

b) Konsequenzen der Umwandlung in BATArbeitsverhältnisse an „Verlässlichen Grundschulen“ - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 14/3385

Herr Abgeordneter Klare fragt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Frage des Abgeordneten Bernd Busemann in der AprilSitzung des Niedersächsischen Landtages ausgeführt, dass sich durch Umstellung auf BATArbeitsverträge an „Verlässlichen Grundschulen“ für Betreuungs- und Vertretungskräfte die Ausgaben um fast 50 % erhöhen werden. Ganzjährig führt die Umstellung nach Angaben der Landesregierung zu einem finanziellen Mehrbedarf von fast 24 Millionen Euro pro Jahr. Ungeklärt ist jedoch nach wie vor die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Von welcher BAT-Einstufung sowohl für Vertretungslehrkräfte als auch für Betreuungskräfte geht die Kostenkalkulation aus, und welche Einstufung ist konkret für die abzuschließenden Arbeitsverträge vorgesehen?

2. Welche arbeitszeitlichen Regelungen werden sowohl für Betreuungskräfte als auch für Vertretungslehrkräfte getroffen, werden insbesondere die Ferienzeiten bezahlt?

3. Hat der Tarifpartner bzw. haben die betroffenen Personalräte den unter 1. und 2. vorgesehenen Regelungen bereits zugestimmt, wann werden diese, angesichts der Tatsache, dass die entsprechenden Arbeitsverträge umgehend umgestaltet werden müssen, gegebenenfalls beteiligt?

Ich vermute, Frau Jürgens-Pieper antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Inkrafttreten des 77. Tarifvertrages zur Änderung des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT)

zum 1. Januar 2002 ist die bisherige Herausnahme der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse aus dem Geltungsbereich des BAT von den Tarifvertragsparteien aufgegeben worden. Damit gelten auch für die davon im Schulbereich betroffenen Beschäftigungsverhältnisse der Betreuungs- und Vertretungskräfte an den Verlässlichen Grundschulen sowohl der BAT als auch die den BAT ergänzenden Tarifverträge.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Bei der Anwendung des BAT auf die Beschäftigungsverhältnisse an den Verlässlichen Grundschulen ist für die Vergütung der Betreuungskräfte der Teil 2 g - Angestellte im Sozialund Erziehungsdienst - der Anlage 1 a zum BAT maßgebend. Danach sind die Tätigkeiten der Betreuungskräfte als Aufgaben einer Erzieherin oder eines Erziehers zu bewerten.

Entsprechend ihrer Qualifikation sind die Betreuungskräfte nach dem Tarifvertrag in Vergütungsgruppe VI b BAT eingruppiert, wenn es sich um Erzieherinnen und Erzieher mit staatlicher Anerkennung oder staatlicher Prüfung sowie sonstige Angestellte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen handelt.

Betreuungskräfte in der Tätigkeit von Erzieherinnen und Erziehern, die keine gleichwertige Qualifikation vorweisen, sind in Vergütungsgruppe VII BAT eingruppiert.

Für die Vergütung der Vertretungskräfte bedarf es einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede, da die Anlage 1 a zum BAT nicht für Angestellte gilt, die als Lehrkräfte beschäftigt sind, und auch der Eingruppierungserlass für Lehrkräfte keine entsprechenden Eingruppierungsmerkmale vorsieht.

Für die Vertretungskräfte erfolgt eine Eingruppierung im Rahmen einer solchen einzelvertraglichen Vergütungsabrede in der Vergütungsgruppe V b BAT, wenn es sich um Vertretungskräfte mit einer Ersten Staatsprüfung für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen und Gymnasien oder einer gleichwertigen Qualifikation handelt.

Liegt keine gleichwertige Qualifikation vor, erfolgt die Eingruppierung in die Vergütungsgruppe VI b BAT.

Die Kalkulation der Kosten ist auf der Grundlage dieser Eingruppierungsmerkmale vorgenommen worden.

Zu 2: Für die Betreuungskräfte gilt, wie auch für alle anderen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schulbereich gemäß § 15 BAT, die regelmäßige Arbeitszeit von durchschnittlich 38,5 Stunden wöchentlich. Da die Betreuungskräfte während der den tariflichen Erholungsurlaub übersteigenden Schulferienzeit von der Erbringung der Arbeitsleistung befreit sind, wird die Vergütung lediglich für die in der Unterrichtszeit zu erteilenden Betreuungsstunden, den tariflich zustehenden Erholungsurlaub sowie für anteilige Zeiten der Teilnahme an Dienstbesprechungen, Konferenzen und Vor- und Nacharbeit gewährt.

Bei Vertretungskräften erfolgt eine einzelvertragliche Vergütungsabrede auf der Basis einer durchschnittlichen wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 32 Unterrichtsstunden bei Vollbeschäftigung.

Die Frage zur Bezahlung von Ferienzeiten stellt sich bei Vertretungskräften nicht, da die Vergütung auf der Grundlage der tatsächlich zu erteilenden Vertretungsstunden unter Berücksichtigung der Zeiten des auch diesen Beschäftigten zustehenden tariflichen Erholungsurlaubs abgerechnet wird.

Zu 3: Die Einbeziehung auch der Beschäftigungsverhältnisse der Betreuungs- und Vertretungskräfte an den Verlässlichen Grundschulen in den Geltungsbereich des BAT ergibt sich aus dem von den Tarifvertragsparteien beschlossenen 77. Änderungsvertrag zum BAT. Die Frage einer Beteiligung der Personalvertretung an den vorgesehenen Regelungen stellt sich damit zumindest für den Bereich der Betreuungskräfte nicht, da für diesen Personenkreis der BAT unmittelbar Anwendung findet.

Zu den vom Kultusministerium getroffenen Regelungen über die einzelvertraglichen Vergütungsabsprachen mit Vertretungskräften wird das Benehmensherstellungsverfahren mit dem Schulhauptpersonalrat durchgeführt.

Im Übrigen werden selbstverständlich die zuständigen Personalvertretungen nach den Maßgaben des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes bei den einzelnen Einstellungsverfahren beteiligt.

(Beifall bei der SPD - Klare [CDU]: Wer soll denn das leisten? - Frau Ernst [CDU]: Wer kann denn das noch machen?)

Zu einer Zusatzfrage hat sich Kollege Busemann gemeldet.

Herr Präsident! Frau Ministerin, ich habe jetzt nicht alle Zahlen mitverfolgt, aber man hört ja, dass Mehrkosten für die Verlässliche Grundschule von jährlich 24 Millionen Euro im Raum stehen. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass das spätestens für das Haushaltsjahr 2003 einen Nachtragshaushalt erforderlich macht?