Abschließend bitte ich Sie namens des Ausschusses für innere Verwaltung, der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf aus folgenden Gründen zu:
Erstens. Aufgrund der Entscheidung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 23. Oktober 2001 hat der Niedersächsische Landtag das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in der bis zum 3. Juli 1999 geltenden Fassung wiederhergestellt. Seit dem 1. August 2002 werden die Landesmittel zur Förderung der Tageseinrichtungen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs als Zweckzuweisungen gezahlt. Um die erforderliche Kostenneutralität herzustellen, war eine Anpassung der Steuerverbundquote des kommunalen Finanzaus
Ihr Vorwurf, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, die Landesregierung würde den Kommunen mit dieser Anpassung Geld wegnehmen, trifft so nicht zu. Die Mittel bleiben in vollem Umfang erhalten. Sie fließen jetzt nur direkt den Einrichtungen zu. Das führt zu entsprechenden Entlastungen der Kommunen.
Zweitens. Der Staatsgerichtshof hat im Mai 2001 den kommunalen Finanzausgleich für verfassungsgemäß erklärt. Nur die Behandlung der Stadt Göttingen innerhalb des Finanzausgleiches wurde beanstandet, da sie keine Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben erhielt, obwohl sie aufgrund des Göttingen-Gesetzes dazu berechtigt war. Künftig wird die Stadt entsprechend der von ihr geleisteten Kreisaufgaben Schlüsselzuweisungen erhalten.
Drittens. Darüber hinaus hat die Landesregierung dankenswerterweise mit diesem Gesetzentwurf dafür gesorgt, dass unsere niedersächsischen Kommunen durch die Rückzahlungsverpflichtungen des Landes an Förderzins und Abgabe an die BEB nicht übermäßig belastet werden. Durch die vorgesehene Regelung im Gesetzentwurf wird die Belastung der Kommunen einmalig und abschließend auf 23 Millionen Euro begrenzt. Das ist deutlich weniger, als nach dem Jährlichkeitsprinzip hätte gelten können.
Ich möchte dabei betonen, dass das Land nach dem gegenwärtigen Stand der Abwicklung des Länderfinanzausgleichs für 2001 auf eine weitere Beteiligung der Kommunen in Höhe von 74,5 Millionen Euro endgültig verzichtet.
Viertens. Trotz der angespannten Haushaltslage des Landes wird wegen der zusätzlichen Belastungen der Kommunen im übertragenen Wirkungskreis durch zusätzliche Kontrolle und Überwachungsaufgaben im Verbraucherschutz und in der Lebensmittelkontrolle die Zuweisungsmasse im kommunalen Finanzausgleich erhöht. Das sind immerhin 453 000 Euro.
Fünftens und abschließend wird das Land den kommunalen Schulträgern für die Wartung und Pflege der Computersysteme und Netzwerke in den Schulen für das zweite Halbjahr 2002 2 Millionen Euro und in jedem Folgejahr 5 Millionen Euro
zahlen. Hier gilt es besonders zu erwähnen, dass wir den Grundschulbereich als gleichberechtigt angesehen haben, weil wir auch im Grundschulbereich Datenverarbeitung vorantreiben. Wir wollen die Träger von Grundschulen nicht benachteiligen. Das Land und die kommunalen Schulträger haben sich im Interesse der Qualifikation der Schülerinnen und Schüler und der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Standortes Niedersachsens auf diese gemeinsame Lösung geeinigt.
Die SPD-Fraktion hält diesen Gesetzentwurf unter den gegebenen Umständen für sachgerecht und ausgewogen und stimmt daher zu. - Vielen Dank.
Danke schön, Frau Kollegin Evers-Meyer. - Herr Kollege McAllister ist der nächste Redner. Bitte schön!
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die niedersächsischen Kommunen - das haben wir schon häufiger im Landtag besprochen - befinden sich in einer existenziellen Finanzkrise. Die ohnehin seit Jahren angespannte Finanzsituation von Gemeinden und Landkreisen hat sich im Jahre 2001 und in der ersten Hälfte dieses Jahres aufgrund erheblicher Einnahmeeinbußen dramatisch verschlechtert. Wir können festhalten, dass sich in großen Teilen des Landes in den Kommunen Resignation breit macht. So sind bei den neben dem kommunalen Finanzausgleich wichtigsten Einnahmequellen, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer, massive Einbrüche zu verzeichnen. Die dramatische Talfahrt des Jahres 2001 bei der Gewerbesteuer hat sich im ersten Halbjahr 2002 ungebremst fortgesetzt. Bundesweit ging das Aufkommen dieser Steuer in den Städten im ersten Halbjahr 2002 gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum im Durchschnitt um weitere 13,6 % zurück. Nach der Steuerschätzung vom Mai 2002 werden die Kommunen im Zeitraum von 2002 bis 2006 aufgrund sich fortsetzender Steuereinnahmeausfälle zu den großen Verlierern gehören. Diese mittlerweile landesweite traurige Entwicklung ist das Ergebnis der beispiellosen kommunalfeindlichen Steuer- und Wirtschaftspolitik der rot-grünen Bundesregierung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist wohl unbestritten, dass zur Finanzmisere vor allem die Anhebung der Gewerbesteuerumlage beigetragen hat. Es ist und bleibt unverantwortlich, dass Niedersachsen im Bundesrat dem Antrag Bayerns nicht zugestimmt hat, die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage zurückzunehmen. Herr Innenminister, Sie haben damit den Interessen unserer Kommunen schwer geschadet.
Ich sage es hier noch einmal, weil ich auf Ihre Einsichtsfähigkeit, Herr Bartling, immer noch hoffe, dass die Geschäftsgrundlage für die Erhöhung der Umlage wirklich längst entfallen ist. Weil die Kommunen seit fünf Quartalen keinen Zuwachs, sondern einen drastischen Rückgang der Gewerbesteuer erleben, ist und bleibt es ein Irrsinn, dass man von drastisch sinkenden Einnahmen auch noch höhere Umlagen abverlangt.
Die kommunalfeindliche Politik sowohl der SPD als auch der Grünen geht ja munter weiter. So kommen zusätzliche millionenschwere Finanzlasten ab dem 1. Januar 2003 durch das Grundsicherungsgesetz und durch das Zuwanderungsgesetz auf die niedersächsischen Kommunen zu. Zwei besondere Gradmesser für die Brisanz der kommunalen Finanzsituation gibt es zusätzlich in unserem Bundesland.
Erstens. Mindestens die Hälfte, vermutlich sogar drei Viertel aller Städte, Gemeinden und Landkreise haben keinen ausgeglichenen Verwaltungshaushalt mehr. Zweitens die dramatische Höhe der Kassenkredite und vor allem deren kontinuierlicher Anstieg seit 1992.
Meine Damen und Herren, zum 31. Dezember 2001 betrug der Stand der Kassenkredite 1,84 Milliarden Euro. Vermutlich haben wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt die 4-Milliarden-DM-Grenze, also die 2-Milliarden-Euro-Grenze überschritten. Das bedeutet sage und schreibe eine Verdreiundzwanzigfachung der Kassenkreditsituation in den letzten zehn Jahren. Nirgendwo in Deutschland ist die Situation der Kommunen dramatischer als in Niedersachsen. In dieser Situation, die wirklich eine existenzielle Notlage bedeutet, verbietet sich nun wirklich jeglicher Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich.
Meine Damen und Herren, über das, was wir heute diskutieren - hier möchte ich Ihnen, verehrte Frau Kollegin Evers-Meyer, widersprechen -, handelt es sich meiner Meinung nach um einen Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich. Es geht also wieder zulasten der notleidenden Kommunen.
Mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf setzen Sie in einem kleinen Teil Ihre Politik des Tricksens, der Schwächung und der Plünderung des kommunalen Finanzausgleiches zulasten der Kommunen fort.
Die Landesregierung will die kommunalen Gebietskörperschaften an den Folgen der Rückzahlungspflicht des Landes an die BEB in Höhe von insgesamt 23 Millionen Euro beteiligen. Auch wenn sie von ihren ursprünglich weitergehenden, geradezu abenteuerlichen Plänen Abstand genommen hat, wollen wir festhalten, dass die Heranziehung der kommunalen Ebene zur Begleichung der vom Land verschuldeten Forderung der BEB sachlich und politisch in keiner Weise gerechtfertigt ist. Die kommunalen Gebietskörperschaften sind in den streitbefangenen Jahren 1980 bis 1998 gerade nicht an den hohen Einnahmen des Landes aus der Förderabgabe beteiligt gewesen. Infolgedessen verbietet sich erst Recht eine Heranziehung dieser Kommunen zur Mitfinanzierung.
Eines ist klar: Gemeinden und Landkreise sind bereits in den 80er-Jahren durch die hohen Einnahmen des Landes aus der Förderabgabe benachteiligt worden. Während das Land die Kommunen nicht an diesen Einnahmen beteiligt hat, haben die Kommunen Mindereinnahmen aufgrund der teilweisen Einbeziehung der Förderabgabe in den Bund-Länder-Finanzausgleich hinnehmen müssen. Insoweit müssten erst Recht die Finanzausweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich verringert werden.
Die erste Feststellung ist also: Nach den Vorstellungen der Landesregierung sollen die Kommunen mit herangezogen werden. Wir lehnen diese konstruierte Pflicht zur Mitfinanzierung ein zweites Mal ab und haben dabei die kommunalen Spitzenverbände an unserer Seite.
Zweitens – hier widerspreche ich Ihnen, Frau Evers-Meyer, ebenfalls – handelt es sich um einen weiteren Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich, wenn Sie die Verbundquote und die Regelungen über die Finanzhilfen nach dem Kindertagesstättengesetz neu festlegen wollen. Im Hinblick auf das Urteil des Staatsgerichtshofs zum Volksbegehren hat der Landtag im Dezember 2001 beschlossen, das alte Kindertagesstättengesetz und damit im Wesentlichen die vor 1999 bestehende Rechtslage wieder herzustellen. Die seit dem 1. August 1999 in den KFA überführten Mittel sollen jetzt durch den Gesetzentwurf wieder aus der Verbundmasse entnommen werden.
Meine Damen und Herren, Folgendes ist dabei nicht in Ordnung: Nach dem Gesetzentwurf soll dem kommunalen Finanzausgleich ein höherer Betrag entnommen werden als der Betrag, der im Jahre 2002 in den Finanzausgleich überführt wurde. So soll ein Betrag von 141,2 Millionen Euro dem Finanzausgleich entnommen werden, obwohl nach der Gesetzesbegründung nur 136,5 Millionen Euro in den kommunalen Finanzausgleich überführt wurden. Die beabsichtigte Herausnahme ist daher um rund 5 Millionen Euro zu hoch. Das ist wiederum ein Griff die Tasche der Kommunen, diesmal in Höhe von 5 Millionen Euro. Machen Sie nur so weiter!
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einen dritten Punkt ansprechen, der für viele Kommunen sehr wichtig ist, Herr Innenminister. Auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung zur Gewährung von Bedarfszuweisungen und die gegenwärtige Praxis der Zuweisungsgewährung wird dem verfassungsrechtlichen Anspruch unserer Kommunen auf eine aufgabengerechte Finanzausstattung leider nicht gerecht. Auch das haben die kommunalen Spitzenverbände zu Recht moniert.
Wir haben den Eindruck, dass bei der Vergabe von Bedarfszuweisungen in unserem Land ein transparentes Verfahren gerade nicht gewährleistet ist. Es ist insbesondere nicht nachvollziehbar, ob und inwieweit anspruchsberechtigte Kommunen bei der Vergabe der Mittel gleich behandelt werden. Im Lande drängt sich zunehmend der Verdacht auf, dass Sie in Teilen Bedarfszuweisungen nach parteipolitischen Gesichtspunkten verteilen. Das wird sich sicherlich im Vorfeld des 2. Februar 2003, wenn Sie und Herr Lichtenberg wieder mit einer Morgengabe durchs Land ziehen, noch verstärken. Schaffen Sie Klarheit. Sorgen Sie endlich für klare
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Der vorliegende Gesetzentwurf ist kein besonders großartiges, aber trotzdem ein weiteres Beispiel dafür, dass die SPD-Landesregierung den kommunalen Finanzausgleich weiter verschlechtert und damit die finanzielle Krise der niedersächsischen Kommunen weiter beschleunigt.
Wir haben x-mal im Landtag diskutiert, was zu tun ist. Sie kommen dem leider nicht nach. Für uns zählen dazu erstens ein aufgabengerechter Finanzausgleich, zweitens die kurzfristige Stärkung der Finanzkraft durch die Rücknahme der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage, drittens eine Zusammenlegung von Sozialhilfekosten für Langzeitarbeitslose auf den Bund und viertens eine Aufgabenüberprüfung und Ausgabenentlastung auf kommunaler Ebene. Gerade bei der vierten Aufgabe sind Sie, Herr Minister Bartling, gefordert. Wir auf der kommunalen Seite wünschen uns manchmal einen Kommunalminister in Gestalt des Innenministers, der auf die kommunale Finanzsituation mit etwas mehr als nur einem Achselzucken reagiert.
Was wir nicht brauchen, sind fortlaufend Presseerklärungen von Ihnen, vom Ministerpräsidenten oder auch von Ihnen, Herr Plaue. Was wir jetzt brauchen, sind Taten.
Herr Minister Bartling, lassen Sie mich zum Schluss sagen: Ich bin maßlos enttäuscht darüber, wie Sie auf das Vorgehen des Landkreises Cuxhaven und des Kreisverbandes des Städte- und Gemeindebundes reagiert haben. Sie sind nicht bereit, den Kommunen mehr Geld zu geben, Sie haben nicht den Mut, Aufgaben und Standards infrage zu stellen.
Wir haben den Vorschlag gemacht, zumindest für diejenigen Kommunen, die mittelfristig und längerfristig nicht in der Lage sind, ihre Situation zu bereinigen, für einen vorübergehenden Zeitraum einen staatlichen Dispens zu erteilen.
(Glocke der Präsidentin - Adam [SPD]: Hören Sie nicht, dass es lau- fend klingelt? - Plaue [SPD]: Sie sind am Ende, Herr Kollege!)