die dieses Vorhaben auf die lange Bank geschoben hatte und die bereits 1998 wegen unzureichender Umsetzung der EU-Richtlinie verurteilt worden ist.
Der Vortrag von Herrn Hoppenbrock und die Argumentation der Mitglieder der CDU-Fraktion im Umweltausschuss haben gezeigt, dass Ihnen an bestimmten Punkten bis heute noch nicht aufgegangen ist, dass EU-Richtlinien umzusetzen sind.
Das merkt man an Ihren Vorschlägen. Das Gesetz steht als Verfahrensgesetz nicht im Brennpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit. Es regelt, dass bei bestimmten Vorhaben die Auswirkungen auf die Umwelt im Vorhinein geprüft werden: bei Wasserentnahmen, beim Bodenabbau oder Straßen- und Eisenbahnbau. Ziel ist es, die Eingriffe in Natur und Landschaft zu verringern oder in gravierenden Fällen zu vermeiden. Dieses Gesetz schafft keinesfalls mehr Bürokratie bei der Umsetzung von Vorhaben, wie das die CDU-Fraktion behauptet, sondern es schafft Rechtssicherheit für die Antragsteller. Alles andere ist Legendenbildung vonseiten der CDU-Fraktion. Wenn hier einer den Überblick verloren hat, dann kann es sich nur um die CDU-Fraktion bei den Ausschussberatungen handeln.
Nach der grundsätzlichen Verständigung im Ausschuss auf Schwellenwerte für die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde von interessierter Seite versucht, diese Werte so aufzuweichen, dass viele Vorhaben ohne Umweltverträglichkeitsprüfung oder gar ohne Genehmigung durchgeführt werden können. Dem hat bedauerlicherweise die SPDFraktion in wesentlichen Punkten nachgegeben. Deswegen liegt das Konfliktpotenzial für uns vor allem in den Festlegungen der Anlage 1 zum Gesetz. Ich kann aufgrund der uns zur Verfügung stehenden kurzen Zeit diesen Punkt nur knapp anreißen. Bei der intensiven Fischzucht z. B. wird
die Einleitung von belastenden Stoffen in Gewässer untersucht. Unterhalb der Produktion von 100 t Fisch jährlich soll keine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden. Das ist von der möglichen Gewässerbelastung her unvertretbar. Der ursprüngliche SPD-Entwurf sah 2 t vor. Das ließ sich sachlich vertreten.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Einschränkung der UVP beim Bodenabbau. Der Abbau von Bodenschätzen wie Kies, Sand, Ton, Torf usw. soll erst ab einer Fläche von 10 ha einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Bei einer Fläche von weniger als 1 ha soll sogar in geschützten Gebieten völlig genehmigungsfrei abgebaut werden können.
Insbesondere beim Torfabbau ist es doch abwegig, Herr Inselmann, zu behaupten, 1 ha Verlust geschützten Moores hätte keine erheblichen Umweltauswirkungen.
Wie verträgt sich eine solche Regelung mit den EU-Richtlinien zum Schutz von FFH-Gebieten? Soll hier mit zweierlei Maß gemessen oder gegen die Richtlinien verstoßen werden? - Das kann man sich aussuchen. Der Hinweis auf den Schutz durch das Niedersächsische Naturschutzgesetz ist ein schwaches Argument; denn wenn es um die Genehmigung oder Nichtgenehmigung von Abbauvorhaben geht, geraten die Naturschutzbehörden immer unter Druck. Sie müssen dann im Konfliktfall belegen, dass erhebliche Umweltschädigungen zu erwarten sind, und nicht mehr der Antragsteller. Es gibt genügend Beispiele dafür, wie solche Konflikte letzten Endes zulasten der Natur gelöst werden, z. B. beim Gipsabbau.
Ein weiterer Punkt, den Sie in unserem Änderungsantrag finden, sind die Festlegungen zum Thema Straßenbau. Diese laufen darauf hinaus, dass in der Praxis kaum noch Umweltverträglichkeitsprüfungen für Straßenbauvorhaben in Niedersachsen durchgeführt werden müssen. Wir alle wissen, dass beim Neubau von Straßen bereits ab 3 km Länge schwerwiegende Beeinträchtigungen von Schutzgütern nicht ausgeschlossen werden können oder eher zu erwarten sind. Deswegen ist auch bei diesem Punkt viel früher die UVP-Pflicht geboten.
Wir haben einen Änderungsantrag vorgelegt und hoffen, dass unser Änderungsantrag, der diesen Punkten Rechnung trägt, angenommen wird. Sollte es bei den von der Regierungsfraktion veränderten Schwellenwerten bleiben, halten wir das für so gravierend, dass wir dem vorliegenden Gesetzentwurf trotz der grundsätzlichen Unterstützung nicht zustimmen können. - Vielen Dank.
Herr Kollege Schwarzenholz hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm eine Redezeit von bis zu zwei Minuten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Eindruck, den die CDU-Fraktion hier von den Ausschussberatungen vermittelt hat, muss irgendeinen anderen Ausschuss betroffen haben, nicht aber den Umweltausschuss, an dessen Sitzungen ich teilgenommen habe. Es war eine sehr sachliche, punktgenaue und intensive Beratung. Meine Kritik an Herrn Inselmann besteht eher darin, dass er auf viel zu viele Vorschläge der CDU eingegangen ist und damit wesentlich dazu beigetragen hat, dass das Gesetz aufgeweicht wird.
Ich teile die Kritik, die Frau Steiner hier vorgetragen hat, aber ich teile nicht die Konsequenz; denn das Gesetz muss jetzt verabschiedet werden. Wir kommen darum nicht herum. Inhaltlich halte ich allerdings die von Frau Steiner genannten Punkte im Einzelnen für so gravierend, dass sie durchaus dazu führen können, dass das Gesetz insoweit einer Rechtsüberprüfung in Brüssel nicht standhält. Hier wird offensichtlich gegen die Umsetzungsgebote verstoßen; das ist ganz eindeutig. Das sagt Ihnen jeder, der genauer dahinter schaut. Das alles ändert aber nichts daran, dass das Gesamtpaket - es handelt sich um eine Vielzahl von Gesetzesvorschriften - jetzt endlich umgesetzt werden muss. Es ist das kleinere Übel, das in dieser jetzt etwas verwässerten Form zu tun und die Probleme im Prinzip der Rechtsprechung zuzuweisen, als das Gesetz jetzt nicht zu verabschieden und damit Deutschland und auch Niedersachsen in ein Rechtsverletzungsverfahren zu bringen. Der Umwelt ist mit diesem Gesetz besser gedient als ohne ein Gesetz. Deshalb werde ich ihm zustimmen.
Artikel 1 mit den Anlagen 1 und 2. - Hierzu liegt der Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3633 vor. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Das Letzte war die Mehrheit.
Dann lasse ich über die Änderungsempfehlung des Ausschusses abstimmen. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 2 mit Anlage 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte ihr zustimmen? - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 3. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte ihr zustimmen? - Gegenstimmen? - Wieder war das Erste die Mehrheit.
Artikel 4. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Die Änderungsempfehlung ist angenommen.
Artikel 5. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 6. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Die Änderungsempfehlung ist angenommen.
Artikel 7. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, der hebe seine Hand. - Gegenstimmen? - Wieder war das Erste die Mehrheit.
Artikel 8. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte zustimmen? - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 9. - Hierzu liegt wiederum eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 9/1. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 9/2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Auch hier war das Erste die Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wenn Sie in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, dann bitte ich Sie, sich von den Plätzen zu erheben. - Gegenstimmen? - Damit hat die Mehrheit des Hauses das Gesetz angenommen.
Außerdem müssen wir noch über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umweltfragen in der Drucksache 3581 abstimmen. Wer diesem Teil der Beschlussempfehlung zustimmen und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Berufsakademiegesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/3630
Die Fraktionen sind übereingekommen, den Gesetzentwurf direkt in die Ausschüsse zu überweisen. Widerspruch sehe ich nicht. Also werden wir entsprechend verfahren. Federführend soll der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur und mitberatend soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen tätig werden. Wenn Sie so beschließen möchten, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Sie haben so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Landwirtschaftskammern Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/3635
Auch dieser Gesetzentwurf soll ohne erste Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend arbeiten soll hier der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, und mitberaten sollen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie der Unterausschuss „Verbraucherschutz“. Wenn Sie so beschließen möchten, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Sie haben so beschlossen.
Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 15, 16 und 17 auf, die vereinbarungsgemäß zusammen beraten werden:
Tagesordnungspunkt 15: Zweite Beratung: a) Moderne Mittelstandsförderung durch Reformen - Antrag der Fraktion der CDU Drs. 14/2211 - b) Zielgenaue und transparente Wirtschaftsförderung für kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 14/2216 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr - Drs. 14/3575 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - 14/3637
Tagesordnungspunkt 16: Zweite Beratung: Nach Basel II: Tragbare Kreditkonditionen für Mittelstand absichern - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/2223 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr - Drs. 14/3576