Dorothea Steiner
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! § 41 des IfSG vom 20. Juni 2000 bestimmt, dass Abwasserbeseitigungspflichtige darauf hinzuwirken haben, dass Abwasser so beseitigt wird, dass Gefahren für die menschliche Gesundheit durch Krankheitserreger nicht entstehen. Die Landesregierungen sind ermächtigt, bezüglich des Abwassers durch Rechtsverordnung entsprechende Gebote und Verbote zur Verhütung übertragbarer Krankheiten zu erlassen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Regelungen hat sie zur infektionshygienischen Überwachung von Anlagen zur Abwasserbeseitigung gemäß § 41 IfSG getroffen bzw. beabsichtigt sie zu treffen?
2. Mit welchen Folgen ist die Umsetzung des § 41 IfSG im Hinblick auf Kosten, Personal und Ausstattung für Abwasserbeseitigungspflichtige verbunden?
3. Welche Auswirkungen sind speziell für den Betrieb von Kleinkläranlagen zu erwarten?
Herr Minister, welche Erkenntnisse hat die Landesregierung, inwieweit Personen aus der rechtsextremen oder revanchistischen Szene solche Messen zur Kontaktaufnahme und zur Ausstattung mit Militaria benutzen? Immerhin liegt Seevetal nicht weit von Hamburg entfernt.
Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, den Besitz einer Waffenbesitzkarte zur Voraussetzung für den Besuch solcher Messen zu machen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben unsere Vorschläge zur IT-Reform des Landes schon vor einem dreiviertel Jahr eingebracht. Im Gegensatz insbesondere zur SPD-Fraktion müssen wir feststellen, dass sich unsere Vorschläge mit der Konzeption der Landesregierung zur Bündelung der IT-Verantwortung noch keineswegs erledigt haben. Ich möchte nur zwei Punkte nennen. Wir halten die gewählte Organisationsform für problematisch. Wenn wir sehen, dass ein Landeschefinformatiker, der so genannte CIO, mit
einem kostenträchtigen Stab getrennt vom operativen Bereich etabliert werden soll, dann wird dies neue Koordinierungsprobleme schaffen. Außerdem erhält das IZN noch immer nicht die nötigen Freiheiten zur marktfähigen Tarifgestaltung. Darüber hinaus erinnert uns die Hereinnahme von Wirtschaftsleuten in die Aufsichtsgremien fatal an das ineffektive EXPO-Modell.
Grundsätzlich muss ich aber feststellen, dass bei der Landesregierung - insbesondere beim Finanzministerium - eine fast naive Technikbegeisterung herrscht. Es gibt aber kaum eine Orientierung in Richtung Datenschutz und Datensicherheit. Dies aber halten wir für zentral. Insofern nützt es gar nichts, wenn uns der Finanzminister in unnachahmlicher Weise mitteilt, dass Entschließungen zum Thema Datensicherheit oder eine Debatte zur weiteren IT-Ausrichtung des Landes nicht angebracht seien - Zitat -, da die Landesregierung bekanntermaßen erfolgreich an diesem Thema arbeitet und keine Anstöße durch die Opposition braucht. Mit dieser Einschätzung liegen Sie, Herr Finanzminister, voll daneben, wie Ihr jetziges Konzept gezeigt hat.
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen stellt in seinem im November des letzten Jahres vorgelegten Bericht für die Jahre 2001 und 2002 einen dringenden Handlungsbedarf fest. Außerdem hält er eine grundlegende Modernisierung des Datenschutzrechts für angebracht. Das, meine Damen und Herren, sieht die Fraktion der Grünen genauso. Wir brauchen bald eine Regelung zur datenschutzrechtlichen Auditierung von Behörden sowie ein Gütesiegel für IT-Produkte, die in öffentlichen Verwaltungen zum Einsatz kommen. Frau Goede, Sie sagten, wir bräuchten das nicht, und fragten, wer das sonst noch fordere. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Der Niedersächsische Datenschutzbeauftragte.
Parallel dazu brauchen wir ein Informationszugangsgesetz, das zugleich die notwendigen Einschränkungen zum Schutz personenorientierter Daten und von Geschäftsgeheimnissen enthält. Das muss sein. Denn wie sonst wollen Sie bei Bürgerinnen und Bürgern Akzeptanz erreichen? Die Voraussetzung ist doch, dass sie darauf vertrauen können, dass ihre personenbezogenen Daten entsprechend den Anforderungen des Datenschutzes behandelt werden; denn sonst werden sie die Angebote beim E-Government nicht annehmen und sich nicht auf die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung einlassen, bei der sie ihre Da
ten preisgeben. Wir brauchen einen nutzerorientierten Datenschutz. Diesbezüglich kann ich nur noch einmal vorschlagen, dass sich die Landesregierung an den Regelungen des schleswigholsteinischen Datenschutzgesetzes orientieren sollte, die dort mit Erfolg praktiziert werden - sowohl Auditierung als auch Gütesiegel.
Ich komme zum Schluss. Der Datenschutzbeauftragte muss bei seiner Kontrolle über den nichtöffentlichen Bereich, also über die Wirtschaft, von der Fachaufsicht des Innenministeriums unabhängig sein. Das ist bisher nicht der Fall. Es ist aber unsinnig: Alle anderen Bundesländer handhaben es anders, und den Richtlinien der EU widerspricht es, nebenbei bemerkt, auch. Deshalb müssen die Forderungen, die wir hier erhoben haben und bisher nicht erfüllt sind, umgesetzt werden. Wir halten dies im Interesse eines nutzerorientierten und Akzeptanz fördernden Datenschutzes für notwendig. Diese Forderung werden wir nach dem 2. Februar umsetzen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Novellierung der Klärschlammverordnung und eine drastische Herabsetzung der Grenzwerte für Schadstoffe im Klärschlamm sind seit Anfang der 90er-Jahre überfällig und werden schon seit langem von den Grünen gefordert. Ich bin daher sehr dankbar, dass die CDU-Fraktion diese Große Anfrage eingebracht hat, und ich habe mit Freuden gehört, welche Überlegungen der Kollege Hogrefe
dazu angestellt hat, weil das auch in die Richtung geht, die wir befürworten.
Ich habe aber auch die verstörten Gesichter der Kollegen Agrarpolitiker aus der CDU-Fraktion gesehen. Die waren, glaube ich, nicht ganz einverstanden damit. Wir wissen, dass die Diskussion vonseiten der Agrarpolitik, vonseiten der Kommunen ganz anders geführt wird. Bei ihnen stehen nicht Bodenschutz, gesunde Böden für gesunde Lebensmittelerzeugung im Vordergrund, sondern eher der Gesichtspunkt: keine neuen Kosten für die Kommunen. Deswegen sind wir sehr erfreut über den Kommentar, den Sie hier vorgetragen haben. Die Kommunen sehen das nämlich häufig nur unter dem Kostengesichtspunkt und sagen: Höhere Abwassergebühren, höhere Kosten wollen wir vermeiden, also nichts da!
Wir sehen dieses Problem natürlich auch. Wir wollen auch höhere Kosten vermeiden, aber das Problem kann in diesem Fall nicht das Hauptproblem sein, sondern als Erstes müssen die Anforderungen an den Bodenschutz, an die Sicherung der Lebensgrundlage Boden gesehen werden. Dort müssen wir die Anforderungen festlegen, und davon muss sich ableiten, was dann in punkto Abwasser passiert.
Wir haben ja bereits ein Bodenschutzgesetz, wir haben Vorsorgewerte für Schwermetalle in der Bodenschutzverordnung. Jetzt gibt es vonseiten des Bundesumweltministeriums und vonseiten des Ministeriums für Verbraucherschutz und Landwirtschaft ein gemeinsames Konzept für die zukünftige Verwertung von Klärschlämmen, Komposten und Wirtschaftsdünger. Der Grundsatz dieser Verordnung ist, die Böden vor einer weiteren Anreicherung mit Schadstoffen zu schützen, damit auf den Böden dauerhaft gesunde Lebensmittel erzeugt werden können.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie, Kollege Brauns, auf Folgendes hinweisen: Sie können nicht einfach sagen: Wir wollten keine weiteren Schadstoffanreicherungen. Die Schadstoffe, die im Boden sind, sind da, und jeder zusätzliche Eintrag bedeutet eine Anreicherung. Daher muss man mit diesem Thema anders umgehen.
Wir beobachten, dass die Fachorganisationen und Fachleute die von Berlin vorgeschlagenen Grenzwerte eher unaufgeregt diskutieren. In der Land
wirtschaft, in den Kommunen sieht das anders aus. Die Grenzwerte sind als ambitionierte Zielwerte zu betrachten und als solche akzeptiert. Wir als Realisten wissen auch, dass sich die Grenzwerte in dieser Höhe schwer erreichen lassen. Kurzfristig werden wir das nicht so umsetzen können, dass die landwirtschaftliche Nutzung von Klärschlamm völlig aufgegeben wird. Aber wir brauchen aus Bodenschutzgründen neue Standards, neue Zielsetzungen, die besagen, dass nur noch die saubersten Klärschlämme landwirtschaftlich verwertet werden dürfen und gleichzeitig auch andere Wege der Verwertung und der Entsorgung gesucht werden müssen. Dann hören wir natürlich gern, dass sich auch die CDU-Fraktion auf die gleiche Schiene begibt.
Für die Umweltpolitik gilt: Stillstand bedeutet Rückschritt. Der Anstoß, den die Minister Trittin und Künast an diesem Punkt gegeben haben, war dringend notwendig. Den Vorstoß von Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen im Bundesrat, die Forderung dieser Länder nach dem Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung, halten wir allerdings eher für ein durchsichtiges politisches Manöver mit dem Ziel, die rotgrüne Bundesregierung in Bedrängnis zu bringen. Wir sind froh, dass dieses Manöver gescheitert ist.
Wir haben in Niedersachsen im Übrigen ein viel größeres Problem als das des Klärschlamms: die hohe Belastung der Schweinegülle mit Kupfer und Zink. Die Dichte der Schweinemast- und –aufzuchtanlagen, die Anreicherung des Ferkel- bzw. Schweinefutters mit Kupfer, um bestimmten Krankheiten vorzubeugen - dieses Problem holt uns an dieser Stelle erneut ein.
Ich sage es noch einmal: Letztlich führt kein Weg daran vorbei, die Tierbestände in bestimmten Regionen in Niedersachsen aus Bodenschutzgründen drastisch abzubauen und eine Agrarwende auch in Niedersachsen herbeizuführen. Deswegen unterstütze ich in diesem Punkt auch die Auffassung des Umweltministers, dass alle Düngemittel, auch der mineralische Stickstoffdünger, in ein neues bodenschutzorientiertes Grenzwertkonzept einbezogen werden müssen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn ich Herrn Dinkla herzlich zum Geburtstag gratuliere, zu seinem Redebeitrag kann ich das nicht.
Sie haben die Aktuelle Stunde mit einem bundespolitischen Thema betitelt. So wie Sie bundespolitisch gefahren sind, sind sie auch hier gefahren - das wird sowohl durch Ihren Redebeitrag als auch durch die Vorstellung Ihres Wirtschaftsprogramms belegt: Sie gehen auf Allgemeinplätze. Sie erklären wieder, dass Sie den Mittelstand fördern würden und dass Rot-Grün im Bund die Wirtschaft ruiniert und den Mittelstand geschädigt hätte. Sie sagen, dass das Gleiche auch für Niedersachsen drohen würde.
Sie malen hier Bilder an die Wand, die keinen Realitätsbezug haben. Das ist das Wunderbare an Ihren Vorschlägen und Kritikpunkten: Sie ergehen sich in Sprechblasen, der Realitätsbezug lässt aber stark zu wünschen übrig.
Jetzt komme ich zur Bundespolitik: Hier wird immer über den Steuer- und Abgabenstaat und die Steuerschraube geklagt, und es wird gesagt, es wird alles abgewürgt. Aber dann müssen Sie feststellen, dass die Bundesrepublik mit 21,7 % eine der niedrigsten Steuerquoten in Europa hat. Das sollten Sie sich ins Stammbuch schreiben lassen.
Das Problem liegt nämlich bei den Abgaben und nicht bei den Steuern.
So wie wir auf Bundesebene vorgegangen sind, werden wir auch auf Landesebene verfahren. Der Mittelstand ist steuerlich entlastet worden und wird weiter entlastet werden. Die nächste Steuersenkung wird 2004 und 2005 wirksam werden. Die von Ihnen genannte Mittelstandsoffensive ist auf Bundesebene bereits von uns eingeleitet worden. Sie haben nur vage Mittelstandsstärkungsprogramme
angekündigt, aber nicht konkretisiert. Genau diese Stärkung des Mittelstandes werden wir auch in Niedersachsen konkret umsetzen. Wir haben die Landesregierung in puncto Wirtschaftspolitik nicht geschont. Aber Sie müssen irgendwann auf den Boden der politischen Vernunft zurückkommen und feststellen, dass man nicht nur alles schlechtreden und die negative Seite hervorkehren kann, um seine Kritik besser ansetzen zu können. Denn das tut dem Wirtschaftsklima und dem Standort Niedersachsen nicht gut.
Wir kritisieren manches, und wir würden die SPD-Regierung darauf hinweisen, dass das Mittelstandskonzept einmal ein sinnvolles Konzept war, das in letzter Zeit aber kaum noch umgesetzt worden ist.
Viele Ansatzpunkte - z. B. bezüglich des Beteiligungskapitals oder einer stärkeren Förderung des Handwerks - könnten mit unserer Hilfe in einer rot-grünen Regierung besser angegangen werden. Aber das, was Sie in Ihrem Masterplan Niedersachsen und Wirtschaftsprogramm vorgestellt haben, ist nebulös.
Sie kündigen Wachstumsstrategie und Entbürokratisierung an. Wir haben die Entbürokratisierung auf Bundesebene bereits eingeleitet. Genau das werden wir auch für Niedersachsen tun.
Das Highlight der letzten Woche waren die Kombilohnpläne von Herrn Wulff. Er hat gesagt: Wir entlasten die Arbeitgeber bei Einkommen bis 1 500 Euro erheblich, indem das Land die Sozialabgaben übernimmt, und das wird dann nur 2 Millionen Euro kosten. Wer aber einmal nachrechnet und sich die Beschäftigtenzahlen ansieht, weiß, dass das bei 4 500 Euro auf 1 Million Stellen 4,5 Milliarden Euro ausmachen wird. Dazu kann ich nur sagen: Wer so rechnet, dem kann ich nicht zutrauen, dass er in anderen Punkten der Wirtschaftspolitik seriös vorgeht.
Es bringt die niedersächsische Wirtschaft nicht voran und verbessert nicht die Bedingungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn Sie die soziale Marktwirtschaft auf Landesverfassungsrang heben. Das ist ein Placebo. Setzen Sie das lieber in der Praxis um, anstatt Forderungen nach Verfassungsrang zu erheben. So wie Sie sich mit Ihren konkreten und unkonkreten Strategien und nebulösen Forderungen im Wirtschaftsbereich dargestellt haben, möchten wir dem Land Niedersachen eine CDU-gestaltete Wirtschaftspolitik ersparen. Das würde den Mittelstand nicht nach vorne bringen. Es zeichnet sich schon jetzt, wo Sie die Chance hätten, konkrete Konzepte zu entwickeln und zu belegen, ab, dass Sie nicht über Luftnummern und Ankündigungen hinauskommen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist bereits Ende 2000 in Kraft getreten. Seitdem bildet sie die Grundlage für einheitliches und koordiniertes Handeln im Bereich der Wasserwirtschaft und der Wasserpolitik auf europäischer Ebene. Bis zum Jahr 2003 muss diese europäische Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu müssen das Wasserhaushaltsgesetz und das Wassergesetz an die Ziele der Richtlinie angepasst werden. Dieser Prozess ist bereits im Gange. Wir werden uns gemeinsam mit der SPD in der neuen Legislaturperiode gerne an der Novellierung beteiligen.
Schon vor ihrer Verabschiedung hat die EU-Wasserrahmenrichtlinie hohe Wellen geschlagen. Vertreter von Industrie, Landwirtschaft und Kommunen hatten massive Konflikte angekündigt. Von interessierter Seite wurde die Rahmenrichtlinie als weiteres Brüsseler Bürokratenprodukt abgestempelt. Inzwischen ist die öffentliche Aufregung etwas abgeebbt. Die wesentlichen Probleme bei der konkreten Umsetzung werden aber erst in den nächsten fünf Jahren auftreten.
Nach der Planung gibt es bis 2004 eine Bestandsaufnahme, quasi eine Eröffnungsbilanz. Darin muss offen gelegt werden, in welchem Zustand sich das Grundwasser und das Oberflächenwasser befinden. Dann erst werden die Umwelt
ziele festgelegt und so genannte Bewirtschaftungspläne für Flussgebiete und Flussgebietseinheiten festgelegt.
Niedersachsen als Agrarland mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 62 % muss beim Trinkwasserschutz vor allem bei der Landwirtschaft ansetzen. Aus dem Umweltbericht des Landes vom letzten Jahr geht hervor, dass das Grundwasser an rund 80 % aller Messstellen mit Pflanzenschutzmitteln belastet ist. Nitrat aus der intensiven Landwirtschaft ist noch immer ein großes Problem. Ein Drittel der oberflächennahen Messstellen weist Belastungen auf, die zum Teil noch über den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung liegen.
Die Förderung der umwelt- und gewässerschonenden Landwirtschaft ist eine große Aufgabe, die erfüllt werden muss, um einen guten Zustand des Grundwassers zu erreichen, wie ihn die Wasserrahmenrichtlinie fordert. Landwirte sind wesentliche Akteure beim Gewässerschutz. Deshalb müssen die umweltpolitischen Anforderungen in die Agrarpolitik integriert werden. Bei einer Neuordnung der Agrarfinanzierung müssen Maßnahmen der Landwirte zum Grundwasserschutz stärker als bisher gefördert und honoriert werden. Dies wird die Akzeptanz für die Zielsetzung erhöhen. Das ist die Voraussetzung, um die gesteckten Ziele flächendeckend erreichen zu können.
Die Anforderungen der EU gelten aber ebenso für Oberflächengewässer. Es geht nicht nur um die chemische Belastung der Gewässer, sondern auch um den Erhalt von Flussauen und die Wiederherstellung natürlicher oder wenigstens naturnaher Rahmenbedingungen für Fließgewässer.
Ebenso wie in ganz Deutschland ist in Niedersachsen im europäischen Vergleich bereits ein relativ hohes Niveau im Wasserschutz erreicht. Handlungsbedarf besteht trotzdem. Ein verlässliches Bewertungssystem für den ökologischen Zustand der Gewässer und das Monitoring zur Überwachung der Veränderung und der Verbesserung fehlen bislang noch.
Wenn wir diese Anforderungen der Zukunft betrachten, müssen wir feststellen, dass an Teilen des Antrags der SPD-Fraktion die Zeit vorbeigegangen ist. Er ist deswegen nicht falsch. Ihm stimmen wir auch zu. Wir müssen aber bei der konkreten Umsetzung einen Schritt weiter gehen, um die Ziele zu erreichen, die wir uns mit und ohne europäischen
Richtlinien stecken müssen. Wir müssen schon jetzt auf die späteren Festlegungen in den Bewirtschaftungsplänen hinarbeiten, um sie erfüllen zu können.
Ich komme zum Schluss. Es nützt allen Verbrauchern ebenso wie der Natur, wenn wir das Niveau des Wasserschutzes schon vor 2009 entsprechend anheben. - Vielen Dank.
Und das wieder in vier Minuten. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wissen, dass sich viele Handwerksbetriebe in einer schwierigen Situation befinden, wenn es Ausfälle von Forderungen in größerem Umfang gibt.
Bei näherer Untersuchung von Insolvenzen gerade kleinerer Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen zeigt sich, dass Außenstände häufig die Verbindlichkeiten bei weitem übersteigen, dass aber dennoch der Konkurs nicht abzuwenden war, weil die Außenstände für das Unternehmen nicht rechtzeitig zu sichern waren - sei es durch gerichtliche Geltendmachung oder durch Wahrnehmung des Eigentumsvorbehalts. Abgesehen davon, dass wir wissen, dass es wegen der fehlenden oder zu geringen Eigenkapitalausstattung dann auch nicht möglich ist, eine längere Durststrecke durchzuhalten, ist natürlich klar, dass das Problem in aller Schärfe durchschlägt, wenn die Forderungen nicht zeitnah hereingeholt werden können. Am schärfsten zeigt sich das Problem derzeit im Baugewerbe. Das hat die CDU-Fraktion in der Begründung ihres Antrages auch ausgeführt. Aber das gilt nicht nur für das Baugewerbe.
Wir wissen vor allem aus den neuen Bundesländern - die Zahlen für die alten Bundesländer belegen allerdings auch hier eine ansteigende Tendenz -, dass das Problem der Zahlungsverzögerung ausgeprägt ist - mit den entsprechenden Folgen für die Unternehmen. In den neuen Bundesländern zeigen sich diese Folgen. Das führt noch sehr viel schneller zu Insolvenzen, wenn ich allein an die Zahlen des letzten Jahres denke. Deswegen war es auch kein Zufall, dass die Gesetzesinitiative zur Beschränkung des Risikos in diesem Zusammenhang aus Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt gekommen ist.
Der Kollege Wolf hat sich gerade schon zu dem vorgetragenen Forderungskatalog geäußert. Ich möchte darauf hinweisen, dass dieser Forderungskatalog bereits Gegenstand einer umfangreichen Anhörung von Sachverständigen im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zahlungsmoral“ war. Dort wurden die vorgeschlagenen Instrumente bewertet. Diese Bewertung hatte ergeben, dass diese Forderungen teils nicht nutzbar und teils ohne Gewinn für die Handwerker sind, d. h. dass eine beschleunigte, zeitnahe Durchsetzung der Ansprüche nicht möglich wäre. Mithin sind sie wirtschaftlich eigentlich unbrauchbar.
Herr Dr. Biester behauptet wider besseres Wissen, das seien alles ganz tolle Maßnahmen, und wir würden sie nur deshalb ablehnen, weil wir wieder einmal das Handwerk bekämpfen würden. Das ist nun wirklich eine Legendenbildung und Unterstellung. Schließlich wissen Sie ganz genau - es sei denn, Sie haben das verdrängt -, dass der Bundes
gesetzgeber, die rot-grüne Bundesregierung, bereits im Jahr 2000 etwas unternommen hat, und zwar mit dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen.
Er hat damals schon ansatzweise auf die genannten Schwierigkeiten reagiert: Die Verzugsfolgen wurden verschärft, der gesetzliche Anspruch auf Abschlagszahlung und die Durchgriffsfälligkeit wurden eingeführt, und mit der Einführung der Fertigstellungsbescheinigung wurde insbesondere kleinen und mittleren Bauhandwerksbetrieben die Möglichkeit eröffnet, Vergütungsforderungen entsprechend der Zivilprozessordnung geltend zu machen und zügig vollstreckbare Zahlungstitel zu erreichen. - Ich nehme das Wort „ansatzweise“ sogar zurück. Das ist mehr.
Ich möchte auch noch auf die aktuelle Diskussion eingehen. Der Kollege Wolf hat darauf hingewiesen, dass man sich bundesseitig für ein Forderungssicherungsgesetz entschieden hat. Wenn Sie vor diesem Hintergrund dem Handwerk erzählen, wir täten dafür nichts und sähen dieses Problem nicht, dann könnte ich jetzt nur einen Begriff gebrauchen, für den ich mir wahrscheinlich einen Ordnungsruf einfangen würde.
Ich will Ihnen nur einmal die Punkte nennen, die jetzt in der Diskussion sind. Geprüft werden z. B. die Erweiterung der Durchgriffsfälligkeit, die Verbesserung der Fertigstellungsbescheinigung und ihre praktische Anwendbarkeit, die Fragen der Bauhandwerksversicherungsbürgschaft etc. Das sind schwierige juristische Fragen, die auch sorgfältig geprüft werden müssen. Es nützt schließlich nichts, wenn komplizierte Dinge juristisch festgelegt werden und auf dem Papier stehen, ein durchschnittlicher Handwerksbetrieb sie aber weder umsetzen noch in Anspruch nehmen kann, weil er dazu erst einmal einen juristischen Apparat beschäftigen muss.
Weil wir ein effektives Verfahren wollen, werden wir diesen Punkt bei diesem Gesetz auch ordentlich beraten. Aber gerade an diesem Punkt lasse ich die Vorwürfe der CDU-Fraktion gegenüber Rot-Grün in Berlin nun wirklich nicht gelten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 28. November hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit seinem Urteil die Pfandpflicht bestätigt.
Damit können die Vorgaben der Verpackungsverordnung endlich rechtssicher umgesetzt werden. Über die Notwendigkeit der Pfandpflicht auf Einwegverpackungen müssen wir uns heute nicht mehr auseinander setzen. Das haben wir in der Vergangenheit auch in diesem Haus lang und breit getan. Es geht nun darum, wie, von wem und wann sie umgesetzt wird. Die großen Handelsketten und Getränkeabfüller haben sofort nach dem Urteil angekündigt, sie dächten nicht daran, die Pfandpflicht rechtzeitig umzusetzen, und haben gesagt, sie wollten weitere rechtliche Schritte abwarten.
Nach einem Gespräch bei dem Bundesumweltminister haben sie von der direkten Konfrontation Abstand genommen, verlangen aber stattdessen eine Schonfrist. Das ist blanke Hinhaltetaktik. Gleichzeitig werden in der Öffentlichkeit Befürchtungen verbreitet, dass ein Rücknahmechaos entstehen würde, die Pfandpflicht im Januar nicht umgesetzt werden könne und kleine Getränkebudenbesitzer in ihrer Existenz bedroht seien. Das alles ist Stimmungsmache nach dem Motto: Wenn wir schon klein beigeben müssen, dann soll es den Umweltminister auch richtig was kosten.
Dazu passt auch, dass ein betroffenes Unternehmen am 5. Dezember - dem Tag des Gesprächs im Umweltministerium - einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Verwaltungsgericht Berlin mit dem Ziel gestellt hat, dem Bundesumweltminister die Darstellung der Rechtslage zu untersagen. Das schlägt dem Fass den Boden aus.
Es wundert nicht, dass die CDU-geführte hessische Landesregierung noch einen draufsetzt und auch Getränkekartons für Mineralwasser mit Pfand belegt. Die Tetrapacks werden zwar als ökologisch vorteilhaft bewertet - deshalb sind sie bundesweit von der Pfandpflicht ausgenommen -, aber das interessiert Herrn Koch nicht, wenn er die Chance hat, dafür die Stimmung gegen das Pfand und gegen die Bundesregierung anzuheizen.
Solchen Unsinn erwarten wir von der Niedersächsischen Landesregierung nicht. Wir sind aber schon irritiert, wenn das Umweltministerium im Dezember in einer Gesprächseinladung an Getränkeabfüller und Verpackungsunternehmen feststellt, dass die Einrichtung funktionierender Rücknahmesysteme ab dem 1. Januar 2003 vermutlich faktisch unmöglich sei. Eine solche Äußerung wird doch zur Selffulfilling Prophecy, Herr Minister.
Die Pfandpflicht ist unstrittig Vollzugsaufgabe der Bundesländer. Die Verbände der Getränkewirtschaft, des Handels und der Verpackungsindustrie sollten dem Umweltministerium offen legen, wie sie die Pfandregelung regional umsetzen werden. Sie müssen die Einzelhändler, die Getränke verkaufen, informieren, wie mit der Rücknahme umzugehen ist. Die kleinen Supermärkte und Kioske sollen doch wohl nicht das Verhalten der großen Discounter ausbaden. Genau das sind deren Befürchtungen. Man kann diesen kleinen Supermärkten und Kiosken natürlich auch den Tipp geben: Wer sein Regal ausmistet und nur Mehrwegverpackungen und Tetrapacks verkauft, der braucht überhaupt nichts zurückzunehmen. Dann gibt es auch kein Rücknahmechaos.
Sicherlich ist auch ein Beratungsangebot an die kommunalen Abfallbehörden darüber erforderlich, wie eine sinnvolle Kontrolle geleistet werden kann. Wir wissen, dass sie bei der Umsetzung der Pfandpflicht am hintersten Ende stehen. Wir können uns lebhaft vorstellen, was passiert, wenn man nicht schon heute auf einen sachgerechten Vollzug der Verpackungsverordnung drängt. Wir werden noch schnell eine Dosenoffensive erleben. Die Rücknahmeautomaten werden allmählich ab dem 1. Juli aufgestellt werden. Die Einrichtung der Clearingstelle zum Ausgleich der Pfandbeträge zwischen den einzelnen Unternehmen wird erst einmal durch umfängliche Konzepterarbeitung auf die lange Bank geschoben. Das wollen wir nicht.
Vergessen Sie nicht, dass die Hersteller von Rücknahmeautomaten schon seit einem Jahr in den Startlöchern sitzen und die mittelständischen Getränkeabfüller schon lange auf eine erhöhte Nachfrage nach Mehrwegprodukten warten. Nur zur Erinnerung: Derzeit liegt der Mehrweganteil bei Bier und Erfrischungsgetränken unter 60 %.
Wir wissen, in den mittelständischen Unternehmen sind Arbeitsplätze vorhanden, die gesichert und ausgebaut werden können. Dass diese der CDU in Niedersachsen und der CSU in Bayern nicht so sehr am Herzen liegen, wissen wir. Wir aber sehen die Notwendigkeit, in einem Bereich Arbeitsplätze zu sichern, in dem die Automatisierung noch nicht so durchgeschlagen hat wie beispielsweise bei den großen Abfüllern und Discountern. Alles spricht dafür, den Druck auf die Umsetzung der Pfandpflicht zu verstärken. Genau das wollen wir mit unserem Entschließungsantrag bei der Niedersächsischen Landesregierung erreichen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Auch ich würde mich freuen, wenn wir das Thema Dosenpfand hier in Zukunft nicht mehr erörtern müssten. Meine Befürchtungen sind leider andere; ich habe das vorhin dargelegt. Durch die Ausführungen des Ministers ist auch deutlich geworden, dass wir uns da noch auf einige Tricks vonseiten der interessierten Industrie und Handelsverbände einstellen müssen.
Zum Kollegen Oesterhelweg möchte ich noch Folgendes sagen: Es ist schön, wenn Sie auf die Töpfer‘sche Verordnung verweisen. Gut gemeint war
sie sicherlich; das unterstelle ich. Aber es gibt gewisse Probleme, insbesondere bei der unterschiedlichen Auslösung der Pfandpflicht. Wir wissen, dass Umweltminister Trittin dies ändern wollte. Er hat der Industrie Gespräche angeboten und Vorschläge vorgelegt, die zu einem vereinfachten Verfahren in punkto Dosenpfand geführt hätten.
Das ist aber leider pauschal abgelehnt worden; denn man ist bei den Handelsriesen immer noch der Meinung, man ist so stark, dass man darauf nicht einzugehen braucht. Außerdem hat man im letzten halben Jahr gesagt: Wenn der Stoiber drankommt, dann wird es sowieso anders; dann werden wir es nicht tun müssen. - Weit gefehlt! Dumm gelaufen, kann ich dazu nur sagen.
Ihr Beispiel dazu, wie man mit Statistiken lügt, kann man auch karikieren. Seitdem Rot-Grün 1998 angetreten ist, sind die Sommer irgendwie so komisch geworden, die Winter haben sich erwärmt. Es ist faktisch eine allgemeine Temperatur- und Wassererwärmung eingetreten. Raten Sie einmal, warum: Nicht, weil Rot-Grün regiert, sondern weil die CDU/CSU- und FDP-Regierung vorher eine derart mistige Klimaschutzpolitik gemacht haben. Man sollte nicht alles verdrehen.
Angesichts dessen können wir uns jetzt nicht mehr darauf einlassen und sagen: Keine Eile, keine Schärfe und noch ein bisschen Selbstverpflichtung der Industrie. - Die Zeiten sind vorbei. Wenn wir das jetzt nicht mit Nachdruck umsetzen, dann werden wir morgen und übermorgen die mittelständischen Getränkehersteller und -abfüller Pleite gehen sehen. Das ist ein Verdrängungswettbewerb. Die Großen wollen sich jetzt durchsetzen. Es geht auch um Strukturen - das berücksichtigen Sie überhaupt nicht -, die man erhalten muss. Sie legen darauf anscheinend keinen Wert, sondern machen sich eher zum Lobbyisten der großen Getränkehersteller und Discounter. Wir nicht.
Herr Minister, auch wenn man über Material diskutieren kann, frage ich Sie: Welche Schlüsse müssen denn aus der Tatsache gezogen werden, dass die Risse wieder an den gleichen Stellen wie 1995 aufgetreten sind und diesmal auch gleich an drei Rohrleitungen? Das ist doch eine äußerst beunruhigende Tatsache!
Herr Minister, Sie haben bereits auf den Überprüfungsturnus bei allen AKWs hingewiesen. Ich frage Sie: Sind solche Risse auch in den Rohrleitungssystemen anderer AKWs in Deutschland festgestellt worden? Wurden diese Vorkommnisse dann als betriebsbedingt oder als Fehler in der Herstellung eingestuft?
Frau Ministerin, in Anbetracht dessen, dass Sie vorhin die zweite Frage von Kollegin Litfin nicht beantwortet haben, welche Erkenntnisse die Landesregierung über das Ausmaß des Ausfalls von Förderunterricht hat, frage ich jetzt einmal andersherum: Welche Erkenntnisse liegen Ihnen in Bezug auf die Zahl der Verlässlichen Grundschulen vor, an denen in welchem Ausmaße Förderunterricht ausfallen muss, weil stattdessen die Lehrer - oder im Wesentlichen die Lehrerinnen - zu Vertretungen herangezogen werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind zwar nur eine kleine Fraktion, aber wir finden, wir haben auch zu diesem Thema gute Beiträge zu leisten. Natürlich würdigen wir alle die Einzigartigkeit von Frau Pruin. Ich möchte jetzt aber auch die Einzigartigkeit des Wattenmeeres würdigen.
Mit der einstimmigen Erklärung des Landtages, dass wir uns für die Anerkennung des Wattenmeeres an der Nordsee als Weltnaturerbe einsetzen, kommen wir diesem Ziel einen erheblichen Schritt näher. Und: Das Wattenmeer verdient diese Auszeichnung wegen seiner Einzigartigkeit. Es wird damit auf eine Stufe gestellt - Frau Somfleth hat es vorhin schon gesagt - mit dem Grand Canyon und dem Great Barrier Riff.
Das Wattenmeer ist eine einmalige Landschaft, einmalig wegen seines wechselnden Charakters und wegen seines Artenreichtums, der genau damit zu tun hat. Ich möchte Sie jetzt nicht mit der Aufzählung all dieser vielen besonderen Arten behelligen, sondern nur sagen: Es sind teilweise Arten, die anderswo auf der Welt nicht vorkommen. Auf den 10 000 km2 Wattenmeer rasten 10 bis 12 Millionen Zugvögel, die sich fett fressen, bevor sie ihren Flug nach Süden antreten. Ohne diese Station könnten die Zugvögel das nicht leisten. All das umreißt die Besonderheit dieses Gebiets und seine Schutzwürdigkeit. Wir wissen aus allen Äußerungen, dass die Chancen für ein Naturerbe Wattenmeer bei der UNESCO sehr gut stehen.
Da sind wir ziemlich erschüttert, wenn im Vorfeld der niedersächsischen Absichtserklärung wieder ähnliche Debatten geführt wurden und werden wie damals um den Nationalpark Wattenmeer.
Da wurde erneut das Vorurteil belebt, Naturschutz schränke die Potenziale für wirtschaftliche Entwicklung an der Küste und auf den Inseln ein. Da wurden solche Schlagzeilen produziert wie „Wirtschaft gegen Welterbe“. Man hatte wieder Angst, dass die Schutzgebiete zwangsweise ausgeweitet werden und die weitere Nutzung nicht möglich wäre. Ich sage Ihnen: Durch die ständige Wiederaufbereitung werden diese Behauptungen nicht richtiger. Es ist höchste Zeit, die sorgsam gepflegten Vorurteile abzubauen und etwas weitsichtiger an die Zukunft zu denken.
Wir wissen alle, dass es nicht zutrifft, dass den Inseln jetzt die Anmeldung zum Weltnaturerbe im Eilverfahren übergestülpt wurde. Der Vorschlag befindet sich vielmehr seit 1991 in der Diskussion, und es ist notwendig und richtig, dass die Landesregierung diesen Prozess verstärkt betreibt, nachdem sie lange zögerlich damit umgegangen ist. Wir Grünen haben diese Forderung seit Jahren erhoben. Deswegen unterstützen wir erstens die Entschließung und zweitens die Bemühungen des Umweltministeriums, gemeinsam mit anderen Küstenländern die Anerkennung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe zu erreichen.
Wir begrüßen es auch, dass die CDU-Fraktion nach schweren Diskussionen und nach großem Einsatz der Kollegin Pruin diese Anmeldung endlich unterstützt.
Ich bitte Sie zu bedenken, dass darin auch eine Verpflichtung liegt. Sie müssen nämlich jetzt mit uns gemeinsam dafür werben, die Vorteile deutlich zu machen, wenn einer Region ein solches Prädikat verliehen wird.
Wir rechnen da mit ihnen, Frau Pruin.
Es liegt doch auf der Hand, dass man das Wattenmeer und die angrenzenden Gebiete mit diesem Prädikat aufwertet und für den Tourismus attraktiver macht. Dieses natürliche Kapital muss man aber auch entsprechend schützen und künftige Planungen und Projekte in diesem Raum darauf abstimmen. Das heißt, wir brauchen dort hochwertigen Naturschutz und nicht Naturschutz light, wie es von den Inselgemeinden immer wieder gefordert worden ist, wenn wir dieses Naturerbe und seine Anziehungskraft erhalten wollen. Das gilt gleichermaßen für den Nationalpark Wattenmeer und für das Weltnaturerbe. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Legislaturperiode geht dem Ende entgegen.
Das ist ein guter Zeitpunkt, Bilanz zu ziehen und zu fragen: Was ist aus dem Moorschutz in Niedersachsen geworden? Sie wissen: Ein Moorschutzsystem wurde bereits im Landes-Raumordnungsprogramm von 1994 verankert. Unser Antrag, der heute zur Abstimmung steht, ist auch schon vom Frühjahr 1998. Wir schreiben jetzt 2002. Dennoch muss ich feststellen: Die Moorschutzgebiete sind immer noch ein Puzzle mit großen Lücken, in dem entscheidende Teile fehlen. Das ganze Vorhaben ist nur bruchstückhaft umgesetzt. Zum Beispiel
sind die erforderlichen Naturschutzgebiete zwischen Oldenburg und Papenburg bis heute nur ansatzweise ausgewiesen. An Erweiterung ist schon gar nicht zu denken.
Nach wie vor senkt sich bei der Abwägung zwischen Moorschutz und Torfabbau die Waagschale zugunsten des Torfabbaus und zulasten des Naturschutzes. In Gebieten, in denen aus Naturschutzgründen nicht abgetorft werden dürfte, werden Vorrangflächen für Torfabbau ausgewiesen. Noch stehen die meisten Vorranggebiete für Torfabbau auf dem Papier des Landes-Raumordnungsprogramms. Würden sämtliche Vorranggebiete abgetorft, dann hätten wir in Nordwestniedersachsen ein Angebot an Mondlandschaften. Glauben Sie nicht, dass sich das alles durch Renaturierung heilen ließe. Sie wissen alle: Was in tausenden von Jahren gewachsen ist, können wir nicht in zehn Jahren renaturieren.
Der Hinweis vonseiten des MU, es sei ja gelungen, einzelne Flächen aus dem Entwurf des LandesRaumordnungsprogramms herauszunehmen, sticht nicht. Die Erfolge sind gering. Zu viel wird weiterhin dem Torfabbau geopfert, auch gegen den Widerstand von Kommunen und Landkreisen. Nur ein Beispiel: Vor Ort gibt es die Auseinandersetzung um die Gebiete mit den Nummern 61.1 und 61.2 in der Wesermarsch. Der Kreistag Wesermarsch und die Stadt Oldenburg haben andere Vorstellungen von regionaler Entwicklung als die Ausweitung des Torfabbaus.
Seit 50 Jahren wurde dort kein Torf mehr abgebaut, und jetzt werden dort dem Torfabbau Gebiete gewidmet. Es ist schon bezeichnend, dass der Kreistag Wesermarsch die Bezirksregierung Weser-Ems zu einer Stellungnahme in die Sitzung lädt und die Bezirksregierung auf Tauchstation geht. Wollen oder können Sie dem Kreistag keine ernsthafte fachliche Auskunft geben? Oder ist der Druck aus Hannover zu groß?
Ich kann es Ihnen sagen: Die spezifische Art der Abwägung zugunsten des Rohstoffabbaus und zulasten des Naturschutzes lässt sich in der Praxis vor Ort angesichts der Flächen eben nicht mehr so einfach vertreten wie auf dem geduldigen Papier des Landes-Raumordnungsprogramms. Wenn Herr Inselmann als Devise der Landesregierung und der SPD-Fraktion das Motto ausgibt „Mehr Moor und
weniger Torf“, dann ist das Augenwischerei. Die realistische Bestandsaufnahme über den Schutz der Hochmoore zeigt etwas anderes.
Es ist ja ehrenwert, wenn die SPD-Fraktion für den Schutz der Niedermoore eintritt. Dafür sind wir selbstverständlich auch. Aber Sie können Niedermoorschutz und Hochmoorschutz nicht gegeneinander ausspielen.
Dass der Antrag der SPD-Fraktion keinem weh tut und folgenlos bleiben wird, können Sie daran erkennen, dass auch die CDU-Fraktion ihm zustimmen will. Ich würde mich in diesem Zusammenhang wirklich fragen, was an dem Antrag nicht stimmt, wenn trotz der bekannten Konflikte solche Einmütigkeit bei den beiden großen Fraktionen herrscht. Ich kann es Ihnen sagen: Der Antrag enthält neben den üblichen Elogen auf die Regierungsarbeit schöne folgenlose Absichtsbekundungen, und all die schönen Ersatzstoffvorschläge, die Sie bringen, sind unrealistisch oder Zukunftsmusik. Ich möchte Sie nur an die konkrete Diskussion im Ausschuss erinnern.
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, ich will Ihnen ja nicht absprechen, dass auch Sie für den Hochmoorschutz eintreten, aber Sie geben sich eben mit sieben weiteren Puzzlestücken zufrieden und sind vom ganzen Bild noch weit entfernt. Für ein gutes Moorschutzgewissen ist das zu wenig. Vielleicht brauchen Sie in diesem Zusammenhang auch die Grünen, damit in dieser Hinsicht endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden.
Wir sehen deswegen die Umsetzung unseres Antrags nach wie vor als erforderlich an und lehnen den SPD-Antrag trotz mancher richtiger Punkte wegen hochgradiger Zaghaftigkeit ab. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man kann manches Mal merken, dass Parlamente - Bundestag und Landtage - wie Käseglocken oder Treibhäuser sind: Man kann eine ganze Menge diskutieren, aber man bleibt mit den Argumenten nur unter sich. In der Praxis sieht es auch beim Moorschutz etwas anders aus, als Herr Inselmann es dargestellt hat. Ich würde der SPD-Fraktion dringend empfehlen, auf den Teppich zurückzukommen,
um sich dann vor Ort anzuschauen, wie Torfabbau in der Realität den Moorschutz schädigt.
Ich streite mich jetzt nicht über Zahlen, denn ich habe nicht so viel Zeit, aber ich sage Ihnen eines: Die fachliche Neubewertung und die Zählung haben ergeben, dass es eine Negativdifferenz von 44 000 ha in puncto Hochmoore gibt. Sagen Sie mir dann einmal bei Ihrer ganzen Schönrechnung, wohin die wohl verschwunden sind.
Der nächste Punkt: Sie erzählen mir hier, dass alles wunderbar ist, und dann erlauben Sie sich auch noch, das Beispiel der Stadt Oldenburg und des Kreistages Wesermarsch anzuführen. An den Beispielen konnten wir alle mitbekommen, wie so etwas funktioniert: Eine Stadt und eine Region haben andere Pläne, machen Anträge, beschließen etwas, und dann kommt der Druck von oben, und dann kommt man aus Hannover vorbei, bis sich die Stadt diesem Druck beugt. Das ist nun wirklich ein Armutszeugnis für eine anständige Regionalentwicklung und Naturschutzpolitik.
Letzter Punkt: Ich würde das Einvernehmen mit der Torf abbauenden Industrie nicht immer so stark hervorheben. In der Praxis verstößt sie oft gegen bestimmte Auflagen. Sie ist kein zukunftsfähiger Wirtschaftszweig, wenn Sie das nicht ändern und sich nicht fragen, was aus diesen Landschaften später werden kann, was wir machen können, wenn wir die ganze Fläche nicht abtorfen, und wo die Zukunft dieses Gebiets liegt. Sie wissen genauso gut wie ich, dass der meiste Torf aus dem Import kommt und dass diese ganzen Gerüchte, man würde die Arbeitsplätze gerade durch den Torfabbau sichern, der Grundlage entbehren. Sie sollten in die Richtung einer Umorientierung und Entwicklung der touristischen Potenziale denken; denn da liegen die Perspektiven für die Region. Darin wollen wir auch unterstützen.
Ebenso möchten wir Sie natürlich beim Niedermoorschutz unterstützen. Ich habe aber auch zu Recht gesagt: Wenn Sie keine konkreten Punkte in Ihrem Antrag nennen, sondern schöne Absichten bekunden - ohne finanzielle Absicherung -, müssen wir die Konkretisierung und Umsetzung wohl auf die nächste Legislaturperiode verschieben. Ich kann Ihnen versprechen, dass wir das dann noch einmal zur Sprache bringen werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir wohnen einer Aufführung des Stückes bei: Wer schreibt den längsten und umfassendsten Antrag zum Thema ländlicher Raum, und wer zeichnet wahlweise die größten Schreckensbilder oder die größten positiven Zustandsbeschreibungen?
- Ich sage Ihnen gleich etwas dazu, warum wir keinen eigenen Antrag gemacht haben.
Beide Anträge greifen alle Punkte auf, die Wirtschafts-, Struktur-, Landwirtschafts- und Bildungspolitik erfassen können, kombinieren sie mit dem Etikett „Ländlicher Raum“ und schwups, schon ist der Antrag „Aktionsplan ‚Zukunft ländlicher
Raum‘“ oder der Antrag „Erfolgreiche Politik für den ländlichen Raum fortsetzen“ fertig.
Wir haben bereits bei der ersten Beratung des Antrages der CDU-Fraktion im Jahre 2001 vorgetragen, dass es nützlich ist, zum Ausdruck zu bringen, dass man eine Wirtschafts-, Informations- und Bildungspolitik im ländlichen Raum machen soll. Aber es ändert sich nichts, wenn man vor bestimmte Zielsetzungen einfach das Etikett „ländlich“ setzt. Da muss man sich schon etwas genauer mit den Problemen auseinander setzen.
Der SPD-Antrag, dem wir in vielen Punkten vielleicht etwas näher treten könnten, fängt natürlich wieder mit der obligaten Jubelrede oder der Regierungsbelobigung an. Es folgen dann einzelne Punkte, unter denen sich einige richtige befinden. So halten auch wir es beispielsweise für notwendig, dass integrierte, koordinierte und dezentral angelegte Entwicklungs- und Förderkonzepte vorgestellt, weitergedacht werden und dass in der Region vorhandene Entwicklungschancen genutzt werden. Darin steckt der richtige Ansatz. Auch die Forderung unter Punkt 7, nämlich eine regionalisierte Strukturförderung weiterentwickeln, ausbauen und konkret zuschneiden, ist richtig. Das muss man verfolgen. Aber, ehrlich gesagt, das ist sowieso Aufgabe der regionalen Strukturförderung.
Den Erwartungen, die Sie mit einzelnen positiven Punkten Ihres Antrages wecken, werden Sie im Folgenden nicht gerecht. Sie verfallen in den gleichen Fehler wie die CDU-Fraktion, indem Sie z. B. erst einmal feststellen, dass es Entwicklungen im Informations- und Kommunikationstechnologiebereich gibt - wir hätten nicht gedacht, dass das der Fall sein könnte -, und sich dann solche Forderungen leisten wie unter Punkt 3:
„Insbesondere sollen die Möglichkeiten gezielter Beschaffung... und Bearbeitung von Information sowie zum verantwortungsbewussten Umgang mit Wissen im ländlichen Raum gestärkt werden.“
Was ist das denn für ein Sonderproblem des ländlichen Raumes, das Sie uns hier vorführen?
Kommen wir einmal zum tatsächlich Notwendigen. Wir wissen, dass es Ungleichgewichte zwischen ländlichen Gebieten und städtischen Zentren gibt. Das ist ein Allgemeinplatz. Damit leben wir. So etwas zu erkennen, ist die Grundlage einer guten Wirtschaftspolitik. Aber den ländlichen Raum
gibt es nicht. Es gibt nur unterschiedliche Regionen in Niedersachsen mit unterschiedlichen Defiziten und unterschiedlichen Entwicklungschancen. Deswegen gibt es keinen grünen Globalantrag, der auch noch einmal 20 Forderungen zum ländlichen Raum als Ganzem anders akzentuiert erhebt; vielmehr sind wir der Auffassung, dass Konzepte entwickelt werden müssen, die auf die Region zugeschnitten sind und von ihren jeweiligen Besonderheiten und Strukturen ausgehen. Das heißt Entwicklung in den Regionen unterstützen. Da muss man sowohl die Region ermutigen und anspornen, selber Impulse geben und Vorhandenes, das es ja auch gibt, aufgreifen und fördern.
Sie wissen genau, dass sich z. B. das Weser-EmsGebiet mit den landwirtschaftlichen Problemen von den Entwicklungschancen her vom Harz komplett unterscheidet. Strukturschwacher Raum ist nicht gleich strukturschwacher Raum. Deswegen muss man unterschiedliche Konzepte entwickeln. Sicherlich ist es richtig, beispielsweise die Entwicklung der Landwirtschaft und die Umstrukturierung und die Agrarwende in der Landwirtschaft in Westniedersachsen zu befördern, während man für den Braunschweig-Göttinger-Raum und den Harz ganz andere Entwicklungskonzepte erarbeiten muss.
Das ist der Grund, warum wir das alles nicht noch einmal aufgeschrieben haben. Das muss aus den Regionen kommen und mit den Regionen gemeinsam entwickelt werden. Deswegen sehen wir uns nicht genötigt, in irgendeiner Weise den CDUAntrag zu unterstützen. Wir haben auch nicht vor, die - im Wesentlichen - Allgemeinplätze, schön angereichert im SPD-Antrag mit manchen Punkten, die wir stützen, mit unserer Zustimmung zu versehen. Wir werden beiden Anträgen nicht zustimmen.
Herr Minister, auch wenn Sie sich gerade als im Wesentlichen nicht zuständig für die Handhabung dieses Problems erklärt haben,
frage ich Sie, ob Ihrer Einschätzung nach die Preissenkung bei der Stromeinspeisung durch BHKW auch auf eine abgestimmte Strategie der Konzerne zurückgeht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Nachwehen der großen Flut im August haben bewirkt, dass sich die Fraktionen auf eine gemeinsame Entschließung zum Hochwasserschutz einigen konnten. Dass wir alle wissen, dass es so genannte Jahrhunderthochwasser künftig häufiger geben wird, dass wir wissen, dass solche Extremereignisse wie die Elbeflut im Zweifelsfall alle zehn Jahre eintreten können, hat die Diskussion erleichtert und befördert.
Dass dies alles auch Folge des von Menschen gemachten Klimawandels ist, wird, außer von Unbelehrbaren, von keinem mehr bezweifelt. Aber wir müssen auch bedenken: Alle Maßnahmen zum Klimaschutz, die bisher eingeleitet wurden und die noch in Angriff genommen werden, greifen erst mit einer Verzögerung von Jahrzehnten. Heute brauchen wir in der Tat eine Mischung aus Abwehr und Anpassung, um die Klimafolgen zu bewältigen.
Deshalb, meine Damen und Herren, ist es richtig, wenn sich das Land zur Verstärkung des direkten Hochwasserschutzes - wie Deicherhöhung und Rückverlagerung von Deichen mit Schaffung von Überschwemmungspoldern an großen Flüssen verpflichtet. Ebenso zwingend ist die Schaffung zusätzlicher Überschwemmungsgebiete in den Flussauen und in den Einzugsgebieten nicht nur der großen Flüsse. In diesem Zusammenhang ist die Festlegung von Vorranggebieten für den Hochwasserschutz im Landes-Raumordnungsprogramm ein notwendiges Instrument.
Aber der Teufel steckt wie immer im Detail: Gestern hat die SPD-Fraktion das Landes-Raumordnungsprogramm beschlossen und dabei genau diese Aufgabe erst einmal den Kommunen über
tragen, ich vermute, mit Wiedervorlage 2006, nach der Kommunalwahl. So kann man das nicht vorwärts bringen.
Ein Prüfstein für ernst zu nehmenden, vorsorgenden Hochwasserschutz ist der Umgang mit den Retentionsflächen in den Kommunen. Stadträte und Kreistage handeln auch heute häufig nach dem Motto: Hochwasserschutz ja, aber bitte nicht dort, wo wir eine Überschwemmungsfläche für eine Gewerbeansiedlung oder Wohnbebauung nutzen wollen.
Solches Handeln begünstigt die Entstehung von Hochwasser in flussnahen Bereichen und erhöht das Risiko von Hochwasserschäden. Hier muss mit Nachdruck ein Umdenken gefördert werden.
Das Gleiche gilt für den Umbruch von Grünland in Ackerland in Überschwemmungsgebieten. Solange noch fast jedem Antrag auf Ausnahme vom Umbruchverbot stattgegeben wird, so lange werden wir bei der Freihaltung von Überschwemmungsgebieten keinen Schritt weiterkommen.
Um hier die Prioritäten richtig zu setzen, muss das Wassergesetz definitiv geändert werden, Herr Wojahn. Jeder weiß, dass die zunehmende Bodenversiegelung und Bodenverdichtung dazu beiträgt, die Wirkung von hohen Niederschlägen zu verstärken und die Wassermenge, die auf die Gewässer drückt, zu erhöhen. Die Dimensionen für Niedersachsen sind alarmierend. Sie kennen die Zahlen inzwischen alle: 26 Fußballfelder täglich. Um im Umgang mit Boden über die wohlfeilen Absichtserklärungen hinauszukommen, müssen wir uns auch für Niedersachsen ein klares und überprüfbares Ziel setzen. Das heißt: Senkung des zusätzlichen Flächenverbrauchs bis 2010 auf höchstens ein Drittel des jetzigen pro Jahr. Dazu müssen wir geeignete Instrumente entwickeln und Überzeugungsarbeit leisten.
Ein letzter Punkt. Gerade der Streit um den Ausbau der mittleren Elbe zeigt, wie schwer es ist, grundsätzliche Einsichten in ein Problem auch tatsächlich umzusetzen. Es hat der Elbeflut bedurft, um das Fundament der verkehrspolitischen Hardliner aufzuweichen und den Ausbau der mittleren Elbe aus dem Programm zu nehmen.
Wir sind froh darüber, dass dies in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben wurde.
Der Konflikt ist aber noch nicht ausgestanden. Auch der schleichende Ausbau unter dem Mäntelchen von Unterhaltungsmaßnahmen muss beendet werden. Wir brauchen stattdessen ein ökologisches Konzept für die gesamte Elbe und eine Konzentration der Binnenschifffahrt auf Mittellandkanal und Elbeseitenkanal. Wir haben hier den Rückenwind der rot-grünen Koalition im Bund. Den werden wir auch brauchen, um die einmalige Elbeflusslandschaft länderübergreifend zu erhalten.
Eine letzte Bemerkung noch zum Thema Anstrengungen im Klimaschutz; denn mehr Zeit bleibt mir nicht. Gute Absichten bei der Landesregierung sind ja in punkto Klimaschutz vorhanden. Aber wir möchten - ganz milde formuliert - die Landesregierung nachdrücklich ermutigen, diese Absichten konsequenter in politisches Handeln umzusetzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie der Tagespresse zu entnehmen ist - siehe NWZ vom 21. August 2002 - finden an der Hunte zwischen Oldenburg und Elsfleth derzeit Ausbaumaßnahmen statt, die der Begradigung des Flusses dienen sollen. Flussbegradigungen führen immer zur Beschleunigung der Fließgeschwindigkeit des Wassers und zu einer Vertiefung des Flussbettes. Wie uns die Hochwasserkatastrophe im August gezeigt hat, führen auch der Ausbau und die Begradigung kleinerer Flüsse zu steigenden Risiken bei Hochwasser. In dem zitierten Zeitungsartikel wird diese Gefahr von dem ausführenden Wasserund Schifffahrtsamt Bremen und dem Landesbetrieb für Wasserwirtschaft in Brake verneint. Vonseiten des BUND wird die Gefahr von Hochwasserständen für den Fall befürchtet, dass starkes Oberwasser der Hunte auf das geschlossene Huntesperrwerk an der Weser trifft. Dieses Sperrwerk soll verhindern, dass bei Sturmfluten Weserwasser in die Hunte drückt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Aus welcher Zeit stammt der Hunte-Ausbauplan, und welche Maßnahmen umfasst er im Einzelnen?
2. Welche Ziele werden mit dem Hunteausbau verfolgt, die heute noch von Bedeutung sind?
3. Welche Umstände veranlassen das Wasser- und Schifffahrtsamt Bremen und den Landesbetrieb für Wasserwirtschaft anzunehmen, dass bei den zu
erwartenden zukünftigen Wasserhöhen die Überschwemmungsgefahr im Einzugsbereich der Hunte durch diese Baumaßnahmen nicht verschärft wird?
Herr Minister, angesichts dessen, dass Sie auf meine Frage 2 nach den Zielen, die heute noch von Bedeutung sind, lediglich die Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für die Stadt Oldenburg angeführt haben,
frage ich Sie, ob es nicht notwendig ist, das unter Hochwasserschutzgesichtspunkten erneut zu überprüfen. Das hat uns doch der letzte August gelehrt.
Danke für die Belehrung durch den Herrn Minister. Ich muss ihn aber korrigieren: Es gibt durchaus unterschiedliche Auffassungen auch in den Umweltverbänden.
Ich frage Sie in Bezug auf Ihre Antwort auf die Frage 3, in der Sie die Speicherkapazitäten bei Hochwasser angeführt und insbesondere auf den Polder verwiesen haben, auf welche Berechnung sich das gründet, ob das dann bei entsprechenden höheren Wasserständen ausreichend ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Überlegungen und Planungen für ein Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ haben eine lange Geschichte. Sie reichen bis in die 80er-Jahre zurück. Spätestens seit im Jahre 1997 mit dem Gutachten der Planungsgruppe Ökologie die Machbarkeit und der Nutzen eines Biosphärenreservats im Gipskarst für den Naturschutz und für die wirtschaftliche Entwicklung der Region nachgewiesen wurden, liegt eine solide Grundlage vor, dieses Projekt anzugehen.
Und es ist gut begründet. Die Karstlandschaft Südharz ist ein in Europa einmaliger Lebensraum. Sie erstreckt sich von Südniedersachsen über Thüringen bis nach Sachsen-Anhalt. Aufgrund der besonderen geologischen und klimatischen Bedingungen ist in diesem Gebiet eine Landschaft von herausragender Schönheit und großer Vielfalt an Tieren und Pflanzen entstanden. Elemente dieser Landschaft sind Karsterscheinungen wie bizarre weiße Felsen und Steilwände, Höhlen, Karstquellen, Bachschwinden und Dolinen. Mit seinem geologischen Formenreichtum und seiner ungewöhnlich großen Vielfalt an Tieren und Pflanzen erfüllt die Südharz-Region wichtige Auswahlkriterien für eine Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat.
Es ist Zeit zum Handeln seit 1997, sollte man meinen. Doch dieses Projekt liegt der SPD in Niedersachsen nicht am Herzen, der CDU auch nicht. Die Gipskarstlandschaft in Niedersachsen wird von Ihnen hauptsächlich unter Rohstoff- und Abbaugesichtspunkten betrachtet. Jedes Jahr gibt es einen neuen „Gipskompromiss“ mit der Gipsindustrie.
Nur die Eingeweihten kennen ihn, Sie aber verkünden, dass es endlich den Durchbruch für den Naturschutz gegeben habe - und das, obwohl wieder ein wertvolles Stück Landschaft dem Abbau geopfert worden ist. Die Folgen für den Naturschutz sind dramatisch. Gleichzeitig zerstören Sie mit dem Naturgipsabbau das Landschaftskapital der Region und Perspektiven für die Menschen.
Als seinerzeit die gemeinsame Erklärung der drei Länder unterzeichnet werden sollte, musste der Niedersächsische Umweltminister von Thüringen und Sachsen-Anhalt zur Unterschrift getragen werden.
Das Ergebnis sieht man: Die Erklärung ist von niedersächsischer Seite niemals mit Leben gefüllt worden. Weder die SPD-Fraktion noch irgendeine Behörde vor Ort oder auf Landesebene haben sich für ein Biosphärenreservat eingesetzt oder gar dafür gekämpft.
Wo haben Sie denn, Herr Plaue, wie geplant Gespräche in der Region zu diesem Projekt geführt? Wie gestaltet sich der vorgesehene regelmäßige Erfahrungsaustausch mit den Gemeinden, Landkreisen, Verbänden? Gibt es irgendwelche Ergebnisse? Sie haben doch nichts vorzuweisen.
Das Umweltministerium hat sich sogar die Peinlichkeit geleistet, im Jahre 2000 den Vorsitz der gemeinsamen Arbeitsgruppe der drei beteiligten Länder überhaupt nicht wahrzunehmen. Die Entschuldigungen für Ihr Nichthandeln, die vermutlich gleich angeführt werden, kann ich schon vorhersehen.
Sie werden darauf verweisen, Herr Jüttner, dass drei Partner beteiligt seien, dass damit auch die Fehlerquellen größer seien und dass sich Umstände und Konstellationen entwickeln, bei denen dann die Ursache bestimmter Entwicklungen nicht mehr genau nachzuvollziehen sei. Deshalb könne der Niedersächsischen Landesregierung kein Vorwurf gemacht werden. - Vielleicht sagt das aber auch nicht Herr Jüttner, sondern Herr Plaue.
Solche Entschuldigungen sind Ausreden und nicht akzeptabel. Sehen wir nach Sachsen-Anhalt, wo die Landesregierung nicht auf die Nachbarländer gewartet hat, sondern das Biosphärenreservat installiert - Stück für Stück und mit Unterstützung der Bevölkerung.
Sie wollen in Niedersachsen an dieses Projekt nicht heran, weil Sie einen Konflikt mit der Gipsindustrie scheuen. Aber Sie vertun eine einmalige Chance: Sie haben eine wertvolle, vielgestaltige, einmalige Naturlandschaft, die als Biosphärenreservat eine äußerst große Attraktivität für den Tourismus haben wird, gerade im Verbund mit den geologischen Highlights in den anderen Bundesländern wie dem Kyffhäuser in Thüringen. Sie könnten Naturschutz und Entwicklung der Region verbinden, aber Sie müssten sich für eine sensible ökonomische Nutzung entscheiden und sich von der weiteren Zerstörung der Karstlandschaft durch Gipsabbau verabschieden.
Deswegen fordere ich Sie auf - das ist auch der Inhalt des Entschließungsantrags -: Intensivieren Sie umgehend die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern Sachsen-Anhalt und Thüringen, führen Sie den Dialog mit allen Beteiligten, um das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ der Verwirklichung näher zu bringen. Da das natürlich auch eine materielle Seite hat, appelliere ich an Sie, endlich die notwendigen personellen und finanziellen Voraussetzungen für die Anmeldung der niedersächsischen Karstlandschaft als Teil eines UNESCO-Biosphärenreservats bereit zu stellen. Das sollte unser Ziel für das Jahr 2003 sein! Vielen Dank.
Genau dazu, Herr Kollege, werde ich etwas sagen. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wundere mich schon, dass ich vom Umweltminister keine Auskunft oder Bestätigung, dass etwas passiert sei, bekommen habe.
Das wiederum bestätigt uns in der Annahme, dass hier etwas wirklich nicht mit Herzblut betrieben worden ist.
Ich finde es - gerade angesichts der Diskussion und der Gesetzesberatung über das Biosphärenreservat Elbtalaue - ziemlich ungeheuerlich, wieder diese alte Schiene zu fahren und zu behaupten, die Grünen wollten den Naturschutz durchpeitschen und die Arbeitsplätze vernichten.
Dieses Gutachten, Frau Zachow, auf das ich mich bezogen habe und auf das auch Sie sich bezogen haben, weist gerade auf den Nutzen für Naturschutz und wirtschaftliche Entwicklung hin.
Gerade Biosphärenreservate sind so angelegt, dass man die wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt. Man muss ihr aber eine Richtung geben, und man muss eine sensible ökonomische Nutzung anpeilen. In dem Zusammenhang habe ich darauf hingewiesen, dass damit nicht vereinbar ist, dass ein weiterer, immer fortdauernder Gipsabbau in vollem Ausmaß in Niedersachsen betrieben wird. Das ist genau das, was wir hier haben. Weil man diesen Konflikt scheut, sagt man: Wir wollen an dieses Biosphärenreservat nicht heran. Man weist kleinere Teilgebiete aus, aber man lässt das ganze Projekt vor sich hin dümpeln. Wenn wir das nicht anschieben, dauert es weitere zehn Jahre, bis da etwas passiert. Das erklärt den Zeitpunkt unseres Antrages.
Wir haben nämlich festgestellt, dass in den vergangenen vier Jahren mehrere Projekte einfach verschleppt worden sind - Moorschutz gehört auch dazu. Wir meinen deshalb, dass wir das Thema auf die Tagesordnung setzen sollten. Wenn man will, kann man jetzt mit den Vorbereitungen beginnen. Wir fordern die Landesregierung auf, die Voraussetzungen für diese Vorbereitungen zu schaffen. Dann können wir uns damit im Jahre 2003 solide befassen und das Vorhaben auch durchsetzen. Vielen Dank.
Herr Minister, angesichts der Verpflichtung zum vorbeugenden Hochwasserschutz, die Sie vorhin unterstrichen haben, frage ich Sie: In welchem Umfang werden ausgewiesene Überschwemmungsgebiete als Ackerland genutzt statt als Feuchtgrünland, und in welchem Umfang wurden in den letzten Jahren Ausnahmegenehmigungen erteilt, um Grünland in festgesetzten Überschwemmungsgebieten als Ackerland umzubrechen?
Ich möchte noch einmal auf den gestrigen Kabinettsbeschluss zum Thema der Task-Force zurückkommen und die Landesregierung fragen, ob es zutrifft - wie die HAZ heute berichtet -, dass die Task-Force ein eigenständiges Antragsrecht auf Heimeinweisung vor Gericht haben soll.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der CDU-Antrag enthält zwei richtige Feststellungen. Erstens. Das Steinhuder Meer ist ein Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung. Zweitens. Es ist - u. a. deswegen - ein touristischer Anziehungspunkt und hat auch einen hohen Freizeitwert. Dann wird es schon schwierig. Was hier des Längeren und Breiteren und auch lyrisch beschrieben wurde, sind zwei Naturphänomene, die zum Teil zusammengehören.
In der Norddeutschen Tiefebene haben das die Seen häufig an sich, dass sie verlanden. Das Steinhuder Meer war vor 10 000 Jahren doppelt so groß wie jetzt. Ich will jetzt natürlich nicht sagen: Wir warten ab, bis das Steinhuder Meer gänzlich verlandet ist. Natürlich sind auch wir der Meinung, dass man diesen Verlandungsprozess aufhalten kann und aufhalten muss, so gut es geht. Wir wissen aber auch, was die Bestandteile des Verlandungsprozesses sind. Man kann in etwa auch die Ursachen für die Verkrautung angeben. Es gibt eine Klarwasserphase. Solche Klarwasserphasen treten in größeren Abständen immer wieder auf. Wir haben das z. B. auch am Dümmer. Neben der Klarwasserphase ist die Ursache Nährstoffeintrag, und zwar schon vor längerer Zeit, kein akuter. Immer zu berücksichtigen sind die Zu- und Abflusssituationen.
Jetzt hätten Sie verschiedene Punkte, an denen man ansetzen und ändern kann. Ich glaube kaum, dass es eines - auch zu finanzierenden - größeren Gutachtens bedarf, um des Problems Herr zu werden. Man kann das Geld besser dafür verwenden, der Verkrautung gleich zu Leibe zu rücken - und das in entsprechendem Umfang.
Was die Verschlammung anbelangt, hat Herr Reckmann gerade darauf hingewiesen, dass das Gutachten, das Herr Poltz erstellt hat, auch wenn es schon einige Jährchen auf dem Buckel hat, ein qualifiziertes Gutachten mit hohem Wahrheitsgehalt ist. Also: Statt Gutachten erstellen gleich gegen die Verkrautung angehen! Dabei kann man
dann ganz klar sagen, dass man das in ausgewählten Gebieten macht. Man geht also gebietsweise vor. Zum Beispiel am Westufer, wo die Verkrautung am stärksten ist, ist auch der Schlamm am höchsten. Gleichzeitig ist das Ufer am flachsten, und die Segler haben nicht gerade das Bedürfnis, am Westufer zu segeln. Daher geht man gebietsweise vor mit dem Ziel, zwei Drittel des Steinhuder Meeres befahrbar zu halten.
Bisherige Anstrengungen sollte man nicht in dem Maße herunterreden, wie das Herr Lindhorst in seiner Antragsbegründung gemacht hat. Ich möchte auch hier einmal darauf hinweisen - ich habe ihm auch zugerufen, Sie sollten mal Ihren Haushälter befragen -, dass Kosten und Effektivität in einem Verhältnis stehen müssen. Sie können nicht nach dem Prinzip handeln: Für das Steinhuder Meer ist uns nichts zu teuer. Ich sage Ihnen nur einmal, dass das Herausmähen einer Tonne Pflanzenmasse zwischen 400 und 500 Euro kostet. Es kann passieren, dass die Verkrautung nach acht Wochen wieder auf dem alten Stand ist. Also muss man turnusmäßig und regional mähen. Aber es ist kaum vorstellbar, dass man regelmäßig alle drei Wochen das gesamte Steinhuder Meer abmäht.
Was die Verschlammung anbelangt, würde ich genauso vorgehen. Man muss Schwerpunkträume entschlammen, man muss sich konzentrieren. Auch hier - deswegen muss man die Anstrengungen, die laufen, würdigen und darf nicht gleich wieder auf dem Naturschutz herumprügeln -: Pumpen kostet 5 Euro pro Kubikmeter. Wenn Sie 300 000 m3 pro Jahr herauspumpen wollen, dann sind das 1,5 Millionen Euro, die Sie pro Jahr ansetzen müssen. Sie könnten ungefähr - ich habe mir die Zahl herausgesucht - bis zu 20 Millionen m3 herauspressen, aber den Verlandungsprozess werden Sie nur bremsen.
Kurzum: Hier ist nicht die Radikallösung nach dem Motto „Wir baggern das Meer aus, entfernen die Verkrautung radikal, und wenn sich wieder ein Pflänzchen zeigt, wird es ausgerissen“ machbar, sondern hier sind intelligente Lösungen gefragt, die auch finanzierbar sind. Dazu brauchen wir - das würde ich für den Ausschuss für richtig halten - einen detaillierten Bericht. Nebenbei bemerkt: Nach meiner Auffassung gehört das Thema in den Umweltausschuss und nicht in den Tourismusausschuss. Man kann durchaus auch eine Anhörung durchführen. Dann werden die bisherigen Maßnahmen bewertet, die weiteren Konzepte dargestellt, und wir können dann überlegen, an welchen Punkten man das noch ausweiten soll. Ich denke
aber, eigentlich ist es ein Problem der Region Hannover. Es hätte nicht unbedingt eines Landtagsbeschlusses und der Diskussion darum bedurft.
Hier ist natürlich der Wahlkampfrundumschlag klar erkennbar - in sich widersprüchlich und mich an manche Seglerstammtischparolen erinnernd, die ich hier wiedererkennen kann. So sollte man mit einem solchen Phänomen nicht umgehen und am Schluss immer noch einen draufsetzen, indem man sagt: Entweder ist am Schlamm die Landesregierung schuld - oder die bösen Naturschützer, die dafür sorgen, dass die Segler nicht mehr segeln können. So kann man mit dem Thema nicht umgehen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass diese Schlammschlacht langsam zur Realsatire über Politik und Politikverständnis verkommt. Wenn man diese Schlacht fortführen und sich weiterhin mit Schlamm bewerfen will, dann sollten Sie dies im Ausschuss tun.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Damit mussten wir rechnen: Kaum ist irgendeine neue Untersuchung herausgekommen, beantragt die SPD-Fraktion wieder eine Aktuelle Stunde zum Zwecke der Laudatio auf die niedersächsische Wirtschaftspolitik.
Ich möchte nur daran erinnern, dass wir das Thema, das Herr Schurreit gerade so besungen hat, in diesem Jahr schon einmal abfeiern durften. Wir haben - auch damals schon - festgestellt: Zwar kann man in Bezug auf die Entwicklung der Arbeitslosenquote und auf die Anzahl der Gründungen in Niedersachsen eine positive Bilanz ziehen, aber das war’s dann auch schon. Betrachtet man die Gesamtentwicklung und die Zukunftsorientierung, sieht das Bild schon bei weitem nicht mehr so rosig aus. Nach wie vor zeigt sich die strukturkonservative Ausrichtung Ihrer Wirtschaftspolitik. Die neuen Programme und virtuellen Innovationen aus dem Wirtschaftsministerium - bei denen wir erst einmal abwarten müssen, was daraus in der Praxis überhaupt wird - können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es Ihnen an Weitblick und an Ausrichtung auf Zukunftsbranchen fehlt.
Wenn man die Zukunftsorientierung der Landesregierung und die Branchen, auf die sie immer setzt, einmal näher betrachtet, stellt man fest: Immer, wenn die Landesregierung soweit ist und sagt, das ist eine zukunftsorientierte Branche – Mikroelektronik, Biotechnologie etc. -, dann geschieht das zu einem Zeitpunkt, den man ungefähr damit vergleichen kann, wenn man sich auf dem Höhepunkt der New Economy endlich entschließt, auch einmal eine Aktie zu kaufen.
Wir stellen in Niedersachsen Defizite bei der Entwicklung von umweltorientierten Technologien fest, obwohl darin die Zukunft liegt. Wir stellen fest: Bis zur Bezuschussung der Brennstoffzellenentwicklung hat man in Niedersachsen ein Jahr gebraucht - um sich dann 150 000 DM abzuringen.
Aber wenn man in die Luftfahrt investieren und dies sogar als Kernindustrie in Niedersachsen weiterentwickeln will, dann werden dafür auch schon einmal ganz schnell 40 Millionen DM angesetzt. Da zeigt sich ein Missverhältnis.
Falsche Förderpolitik führt dazu, dass Entwicklung abwandert. Das SunFuel-Projekt, an dem Volkswagen maßgeblich beteiligt ist, wird vermutlich nach Sachsen abwandern, weil dort nämlich Fördergelder zur Verfügung stehen. Was ist mit der Wirtschaftsförderpolitik in Niedersachsen? - Fehlanzeige! Immer da, wo es um Umwelttechnologien geht: Fehlanzeige! Wenn wir uns einmal die Ausgaben der Förderfonds „Umwelt und Technologie“ oder „Wirtschaft und Umwelt“ ansehen - ich habe die Zahlen für 2001 hier -, so sind das für „Umwelt und Technologie“ 0,4 Millionen DM und für „Wirtschaft und Umwelt“ 1 Million DM. Dass sich da nichts entwickeln kann, ist doch klar, und dass diese Entwicklungen schwerpunktmäßig woanders landen, ist auch klar.
Auch zu dem Boom bei den erneuerbaren Energien, mit dem wir uns in Niedersachsen zu Recht schmücken, muss man klar sagen: Das ist ein Resultat niedersächsischen Trittbrettfahrens, von bundespolitischen rot-grünen Rahmensetzungen. Niedersachsen profitiert davon, aber das ist nur zum allergeringsten Teil Eigenleistung.
Das Gleiche gilt für die Solarförderung. Auf Landesebene kommt sie nur mühsam voran. Der Anschub kommt im Wesentlichen von der Bundesebene.
Und noch ein Beispiel, was die Zukunftsorientierung anbelangt: Es gibt zu wenig Projekte und notwendige Bemühungen, Wissenstransfer zu organisieren. Es gab einmal ein schönes Projekt, bei dem das Wirtschafts- und das Wissenschaftsministerium verabredet hatten, den Wissenstransfer von den Universitäten in die Produktion zu organisieren, und zwar über Gründungen. Dieses Projekt hat das Wirtschaftsministerium kürzlich beerdigt. In Bayern - in München - hingegen ist ein großes Büro - mit zehn Personen besetzt - auf diesem Gebiet sehr erfolgreich tätig. - Das Innovationszentrum, das uns die Wirtschaftsministerin kürzlich vorgestellt hat, wird in diese Richtung auch keine große Abhilfe schaffen.
Wenn ich Bilanz ziehe, muss ich feststellen: Bei den Gründungen haben wir einen positiven Saldo,
allerdings mit Einschränkungen: Bezogen auf die Anzahl der Erwerbspersonen in den Regionen ist der Saldo schon nicht mehr ganz so rosig. Die Ausrichtung auf Zukunftsbranchen ist ungenügend. Da liegt das Aufgabenfeld für die zukünftige Wirtschaftspolitik. Bisher kann ich keinen Anlass dafür erkennen, hier in Lobgesänge auf die Wirtschaftspolitik der Landesregierung auszubrechen. Ich schlage Ihnen vor: Bei der nächsten Statistik ersparen Sie uns die Aktuelle Stunde dazu.
Das ist immer das gleiche Spielchen. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man hat manchmal den Eindruck, die Bekundung „Wir sind zwar für das Wattenmeer als Weltnaturerbe“ wird von der CDU-Fraktion sofort konterkariert, indem man einen solchen Forderungskatalog aufstellt, nach dem es dann faktisch überhaupt nicht mehr geht.
Sie müssen mal überlegen, was es bedeutet, wenn man eine Region als Weltnaturerbe ausweisen will.
Ich möchte jetzt aber erst einmal zu dem Antrag der SPD-Fraktion sprechen. Wie in dem Antrag ausgeführt wird, steht die Anmeldung des Wattenmeeres als UNESCO-Weltnaturerbe bereits seit 1991 auf der Tagesordnung. Deswegen ist dieser Schritt lange überfällig und auch schon viele Jahre in der Diskussion. Das Wattenmeergebiet der Nordseeküste als weltweit einmaliger Naturraum gehört auf die Welterbeliste und verdient diese Auszeichnung.
Niedersachsen - das verschweigt die SPD-Fraktion - hat sich bislang allerdings nicht als Vorreiter in Sachen UNESCO-Weltnaturerbe hervorgetan, sondern gehörte eher zu den Bremsern.
Deswegen begrüßen wir natürlich umso mehr die Aktivitäten der Landesregierung jetzt - auch wenn sie spät kommen -, die Anmeldung voranzutreiben. Allerdings - das muss ich schon sagen - fehlt uns das Vertrauen in Ihre Naturschutzpolitik, in Ihre Politik zum Schutz des Wattenmeeres. Ich glaube
nicht an das Ergebnis des angekündigten Diskussionsprozesses, das mehr Wattenmeerschutz bringen soll, sondern ich befürchte, dass der Wattenmeerschutz in Niedersachsen weiter ausgehöhlt wird. Ich erinnere an die unsäglichen Schachereien der Landesregierung und der SPD-Fraktion beim Nationalparkgesetz, wo der Handlungsreisende Inselmann und vor ihm der damalige Abteilungsleiter im Umweltministerium mehr oder weniger am Biertisch den Nationalpark Stück um Stück verhökert haben.
Die SPD hat sich die Rücknahme der Klagedrohung der Inselgemeinden mit zahlreichen Zugeständnissen für den Bau von Golfplätzen, für Flugplatzausbauten und für die Erweiterung von Tourismuseinrichtungen abkaufen lassen. Das ist insgesamt ein relativ düsteres Kapitel der Nationalparkgeschichte. Hier hat die Naturschutzpolitik der Landesregierung im Wattenmeer Schiffbruch erlitten. Anders kann man das nicht bezeichnen.
Deswegen haben Sie auch in den folgenden Jahren das Vertrauen der Naturschutzverbände verspielt
und haben sich von den Vertretern des harten Tourismus über den Tisch ziehen lassen.
Jetzt können wir beobachten - die CDU-Fraktion und insbesondere Frau Pruin machen sich zum Sprachrohr dafür -, wie die bekannten Spieler der Insel- und Küstengemeinden das Pokerblatt schon wieder neu mischen und die Zustimmung zur Anmeldung als Weltnaturerbe von neuen Zugeständnissen der Landesregierung abhängig machen. Das konnten wir dem Beitrag von Frau Pruin ganz klar entnehmen.
Grundsätzlich begrüßen die Küsten- und Inselgemeinden jedes neue Markenzeichen, wenn es nur der Vermarktung der Küste dient - aber Auflagen in jedweder Richtung dürfen damit auf keinen Fall verbunden werden. In dem Antrag wird jetzt der Eindruck vermittelt, dass mit dem Markenzeichen
„UNESCO Weltnaturerbe“ keine Verpflichtungen verbunden seien. Das ist nicht richtig, und das soll man auch sagen. Es bestehen die Verpflichtung mindestens zum Erhalt des Status quo im Welterbegebiet und die Verpflichtung, dass künftige Planungen und Projekte nicht gegen UNESCOAnforderungen verstoßen. Das bedeutet, dass über die Regelungen des Nationalparkgesetzes und die bestehenden Verpflichtungen hinaus aus den trilateralen Wattenmeeranforderungen auch Anforderungen der UNESCO zu beachten sind.
Natürlich werden das neue Markenzeichen und die neuen Festlegungen dem Tourismus an der Küste nutzen, wird die Nationalparkregion für die Besucher dadurch aufgewertet werden. Das ist richtig. Das soll auch geschehen. Da sind wir uns alle einig. Aber ein Markenzeichen darf nur der führen, der Markenqualität verkauft. Das gilt auch für die Inseln, nicht nur für die SPD-Fraktion. Das heißt, hochwertiger Naturschutz und kein Naturschutz light, also ein Tourismus, der dem Naturraum angepasst ist und nicht auf die Masse zielt. Das möchte ich vielen Vertretern der Inselgemeinden auch mit ihren Acht-Punkte-Forderungen gerne ins Stammbuch schreiben.
Das Prädikat Weltnaturerbe, das angestrebt wird, können wir nur erreichen, wenn ein Leitbild für den Tourismus dieser Region entwickelt und umgesetzt wird, das diesen Qualitätsanforderungen gerecht wird. Da ist noch einiges zu tun.
Sie wissen, dass das in Zukunft bedeutet, dass bestimmte Projekte sorgfältiger geprüft werden müssen, sei es der JadeWeserPort oder die Trassenanbindung für die Offshore-Windparks etc. Man wird vielleicht auf das eine oder andere Projekt verzichten müssen. Aber das ist es wert, wenn es gelingt, das Wattenmeer mit dem Grand Canyon und dem Great Barrier Riff in eine Reihe zu stellen. Sie haben eines gemeinsam: Es sind herausragende Naturgüter der Welt. Wenn man diese Anerkennung erreicht, hat man nicht nur die Natur geschützt, sondern man hat für die Region einen unglaublichen Vorteil erreicht, den man auch der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Tourismus wieder zugute kommen lassen kann. - Vielen Dank.